Pester Lloyd - Abendblatt, Mai 1863 (Jahrgang 10, nr. 99-122)
1863-05-05 / nr. 102
; 1 ) ] . Yen, 1863. A ’ «Pester Lloyd. Abendblatt des Dienstag, 5. Mai. Ar, 102. (Die einzelne Nummer Zoftes 4 Ir, es 23.) St. Paris, 2. Mai, Die ruffiige Note is heute im Ministerkonsess in den Zuileren vorgelesen worden, nachdem Baron Bubberg sie noch gestern Nachmittag wenige Stunden nach ihrem Eintreffen Herrn Drouin de Rhuys mitgetheilt. Das Petersburger Kabinet sei erwidert haben, man sei in der Theorie ganz mit Franfıeich einverstanden, und es handle sich nur darum, sich über die Praxis zu vereinbaren. Dan hat sich heute im Ministerrathe sofort mit der Frage beschäftigt, was Frankreich nun weiter in der polnischen Angelegenheit zu tun habe. Es ist noch immer viel die Rede von geheimen Unterhandlungen mit Italien und auf die Reise des Prinzen Napoleon wird mit diesen Unterhandlungen in Beziehung gebracht. Auf Italiens Bundesgenossenschaft dürfte Stanfreih allerdings in einem Kriegsfalle wohl sicher rechnen. Aber es sieht ihn nach anderen Allianzen um; namentlich hat der französische Gesandte in Madrid, Herr Barrot, sich sehr dringend gezeigt, um Spanien zum Beitritt zu der Intervention der Westmächte zu bewegen und er hat dabei auch offen wenig die Stimmung des Marquis Miraflores bezüglich der Eventualität einer nicht als Diplomatischen Intervention zu fonbiren gefußt. Der spanische Ministerpräfident aber zeigte sich zurückhaltend und sehr wenig geneigt, einen Bruch mit Rußland herbeizuführen. — Man spingt sogar von einer Reise nach Brüsfel, die der Katfert im Laufe des Juni zu unternehmen geduchte. Eine sőwedische Flotille wird gegen Ende dieses Monats die französischen Häfen befuhren und voraussichtlich sehr gut empfangen werden. — Der Privatsekretär des Surften Sortfhatofrist Hier angenommen, ebenso der Graf Jevadeff, Adjutant des Kaisers Alexander. Ob diese Reifen eine politische Bedeutung haben, ist nicht gewiß. = Die gestern von der rumanischen Deputation Sr, Majestät Überreichte Adresse wird heute von der „Sener.Rorr.” mitgetheilt und lautet : @uere Tatf, Königl. apof., Maiefät, Allergnädigster Serr! Der rumänifge Nationalsonareß des Großfürstenthums Siebenbürgen,, zusammenberufen auf Grundlage der Allerhöchsten Genehmigung vom 17. Feber 1863 (Holzahl 783), begegnet heute einem Ereignisse, welches die Seele mit Breube bei dem Anbilde erfüllt, bag für die sehr getreue rumänische Nation des Großfürstenthums Siebenbürgen, nach einer langen,, in der Brust zur. eine Reihe von Jahren genährten Hoffnung, jegt In Wahrheit bag Morgenroth einer glüclichern , toter und der von ihr bei jeder Geleg nheit berwiesenen Opfer der Treue und Anhänglitfen für ihren Allerhödigten Kaiser und Großflirten und für ihr Vaterland würdigeren Zukunft fehlbar wird. Dieses Ereignis von beber Bedeutung für die rumänische Nation wird dur die Allergnädigste Taiffliche Ersccliefung vom 18 Oktober 1862 begründet, deren feierliche Verlautbarung in der Eigung des rumänischen Nationalkongre uns die fehr angenehme Gelegenheit darbot, sie mit den freudigsten Gefühlen zu begrüßen, die in oft mit Enthusiasmus wiederholten einsimmiger ssubelrufen, vereint mit der tiefen komagialen Ehrfurcht für die Allerhöchste Person @uerer fat. Tönigl, Apotolischen Majestät, ihren Ausdruch fanden: Diese allergnädigste Fatterlige Entfaltetung wird von unserer Nation als ein Dolument verehrt werden , mit welchem eine neue, fett Tange ersehnte Epoche im politischen Leben der Rumänen Siebenbürgens zu beginnen hat ; als Schlüsfel, melde die Pforten des Gebändes des flantlidden Ghftems er NRation und ihrerf Konfefst in net ersten Borlagen Des bevorstenden siebenbürgischen Standtages zu bilden hat, und zugleich die siebenbüürgische Hofkanzlei beauftragten, vom Neuen unsere allerunterthänigsten Anträge und Bitten, welche ss auf die Zusammenlegung des erwähnten siebenbürgischen Landtages beziehen, in Betrachtung zu nehmen und mit der allerunterthänigsten Unterbreitung der betreffenden Vorlagen zu beschleunigen und somit uns wns Fatferlie und königliche Wort zu geben geruht haben, welches wir als ein Unterpfand anbeten und uns die Bürgschaft gibt, das unsere Nation für ihre Ioyalen Bemühungen vereint mit so vielen Opfern jeit in kurzer Zeit mit dem ersehnten Erfolg gekrönt wird. Majestät ! Der allerunterthänigst unterfertigte Nationalkongreß , beseelt von den väterlichen Worten und der allergnäbigsten, in der allerhöchsten Entfließung enthaltenen Versicherung, durchdrungen von der Dankbarkeit für unseren gütigsten und ritterlichen Kaiser und Großfürsten und für das allerhöchste Herrscherhaus Eurer Majestät, ergreift mit großer Freude und Behagen die Gelegenheit, dieses feierlichen Tages , um Eurer E. & apostolischen Majestät die Gefühle komagialer Egrfurcht, Treue und unwandelbarer Anhänglichkeit für Eure Etf, apostolische Malität, das allerdurchläuptigste Habsburg-Rothringische Herscherhaus, und der Anhängliafett für die in dem Tatfett den Diplome vom 20. Oktober 1860 und in der Reichsverfassung vom 26. $eber 1861 enthaltenen Staatsgrundgefege mit dem komagtalen Versprechen auszubrüchen, daß die rumänische Nation Siebenbürgens tief die angenehme Verpflichtung fühlt, ihre Treue und unmwandelbare Anhänglikit für das allerhöchste Herscherhihaus voz Geflecht zu Geschlecht fortzupflanzen und sie als Ermächtniß ihren Nachkommen zu hinterlassen , denn dies sind die traditionellen Eigenscchaten der Rumänen, welche sehnlichhít das Kommen der sonftisationellen Gelegenheit des siebenbürgischen Landtages herbeiwünsten, wo sie erhoben in den lange verdienten Stand einer politiven Nation, mitwirkend mit vereinten Kräftinnen der Verwirflichung des konstitutionellen Prinzips, an der Reichseinheit, für melde die sehr getreue rumänische Nation auf fen in den Jahren 1848 und 1849 in ihren Nationalversammlungen aus eigenem Antriebe aur Beteiligung des Thrones Eurer E. f. apostolischen Majestät , zur Konsoliderung des Kaiserreiches , zur Begründung der öffentlichen Rache, zur Befriedigung der versriedenen Völker unter dem milden und väterlichen Szepter Eurer Majestät eingestanden AR, von Neuem ihre Anhangstafen an die von Eurer Ef, apostolischen Majestät sanktionirten konstitutionellen Institutionen beweisen können. Somit wir 3r, Bischof Shaguna hielt bei der Medersetdhung dieser Abriffe eine längere Ansprache,, Deren wesentlichen Inhalt wir dem Morgenblatte vorbehalten. Se, Majestät der Halfer erscheinten folgende Antworte :