Pester Lloyd, Februar 1865 (Jahrgang 12, nr. 26-48)

1865-02-14 / nr. 36

UeberLebensversicherungen, L.B.Opest,im Feber.Die Lebensversicherung hat bekanntlich mehrere Abarten und Abzweigungen.Die gewöhn­­liche Eintheilung derselben ist:Versicherung,zahlbar nach dem­ Ableben des Versicherten-Versicherung,zahl­­bar bei Lebzeiten des Versicherten-und Versicherung,welche beide Fälle in sich begreift.Es ist nicht Zweck dieser Zeilen,die Nützlichkeit d­es Institutes der Lebensversicherung nachzuweisen,da dieselbe zu klar ist,um eines Beweises zu bedürfen.Ebenso wenig beabsichtige ich die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der obigen gangbaren Eintheilung theoretisch zu beleuchten,da eine solche Beleuchtung kein­en prak­­tischen Zweck haben kann.Zweck dieser Zeilen ist blos:die rechtlichen Folgen einer gewissen Gattung der Lebensversiche­­rung,nämlich jener,welche nach dem Ableben des Versicherten zahlbar ist,auseinanderzusetzen,und die juridische Frage zu beantworten,ob in einem solchem Falle die Gläubiger des Versicherten berechtigt sind,die Verwendung des assekurirten Betrages zur­ Bezahlung ihrer Forderungen zu verlangen,oder nicht? Die Beantwortung dieser Frage hängt offenbar von der Lösung der Vorsrage ab,ob der assekurirte Betrag zu dem Verlassenschaftsvermögen des verstorbenen Versicherten gehört, oder nicht;denn im bejahenden Falle ist es zweifellos,daß so wie alles übrige Verlassenschaftsvermögen,so auch dieses,in erster Linie zur Befriedigung der Gläubiger zu verwenden kommt,da der Erbe einen Anspruch nur auf das reinve­lassenschaftsvermögen,nämlich nur auf jenes besitzt,welches nach Abzug aller Passiven übrig bleibtz im verneinenden Falle aber haben die Gläubiger des Erblassers offenbar auf den asse­­kurirten Betrag keinen Anspruch,weil dieselben sich eben nur an das zurückgebliebene Vermögen des Erblassers mit ihren Forderungsansprüchen halten können.Um aber diese Vorfrage gründlich beantworten zu können muß man auf die Form­ Rücksicht nehmen,in welcher die Lebensversicherungspolizze aus­­gestellt wurde.Dieselbe lautet entweder an einen bestimmten Namen,d.h.es wird daselbst die Person deutlich und genau bezeichnet,welcher der Betrag nach dem Tode des Versicherten auszuzahlen ist,oder sie lautet au porteur,ober endlich auf »die Erben«des Versicherten.Dies sind die gebräuchlichsten Formen der Lebensversicherungspolizze.Jede dieser Formen muß besonders beurtheilt werden,um die in Rede stehende Frage gründlich entscheiden zu können. Lautet dieselbe auf einen bestimmten Namen,d­ h.ver­­sichert­ A für den Fall seines Todes eine gewisse Summe zu Gunsten des B,dann wird es vor n jemandem einfallen,be­­haupten zu wollen,daß diese Summe zu dem Verlassenschafts­­vermögen des verstorbenen A gehört,daß also die Gläubiger des A das Rechthabert,die Befriedigung ihrer Forderungen aus der versicherten Summe zu verlangen,derm durch die Bezeichnung des Bundes Polizze erscheint derselbe als Eigen­­thümer dieses Betrages mit einer aufschiebenden Bedingung, nämlich für den Fall des Todes des A. ft die Lebensversicherungspolizge „au porteur" ausge­stellt, dann muß unterschieden werden, ob sich bieselbe bei dem Tode des BVersicherten bereits im bent rechtlichen Resige eines Dritten befand, oder nicht. Im ersteren alle bildet sie das Gigenthum dieses Dritten , repräsentirt somit sein Vetlaffen­schaftsvermögen, und es sind sohin die Gläubiger des Verstor­­benen auch nicht berechtigt, hieraus ihre Befriedigung zu ver­langen. Im legteren Falle jedoch, wenn sich die Polizze nach dem Tode des Versicherten noch unter den Vermögensftücen desselben befindet, dann muß bieselbe allerdings als D Verlassen­­schaftsvermögen betrachtet werden. Denn wenn auch die be­­treffenden Erben des Versicherten im Sinne des Geheges zur Belegnahme der Erbschaft berechtigt erscheinen, und wenn bie­­selben auch in Folge dieses Rechtes nach dem Zode des Berei­­cherten in den rechtlichen Befig der „au porteur" Tautenden P­olizze gelangen, so kann doch nicht in Abrede gestellt werden, daß diese Besisnahme um auf Grund ihres Erb­­echtes geschehen san, daß also der Rechtstitel an das Eigenthum der Polizze ausschließlich nur in dem Erbrechte gelegen ist, bag letzteres sich aber nur auf das reine BVerlaffen­­haftsvermögen, nämlich nur auf jenes beschränkt, welches nach Abzug aller Passiven übrig bleibt. Die affefurirte Summe ge­­hört in diesem Falle ganz so, wie bag übrige Vermögen , zur Berlaffenschaft des verstorbenen Versicherten, und es haben so­­mit die Gläubiger des Verstorbenen das Recht, hieraus eben­so wie aus dem übrigen Vermögen die Befriedigung ihrer An- Afferinanzgesellschaft verpflichtet sei, zu prüfen, ob der Lieber­bringer verselben auch zur Empfangnahme des Geldes berech­­tigt ist, denn eine solche Verpflichtung würde geradezu den Vor­­theil paralysiren, wegen dessen eben au porteur­lautende Boz­­zen ausgefertigt werden, nämlich den Vortheil der leichten Uebertragbarkeit derselben von Hand zu Hand , und ist es im legtgenannten Falle eben Aufgabe der Gläubiger, wafür Sorge zu tragen, daß eine au porteur laufende Polizze nach dem Tode des Versicherten nicht in die Hand eines Erben gelange, welcher­­ den versicherten Betrag erheben und zu einem anderen Zweckk als­ dem.der Gläubigerbefriedigung verwenden könnte. 68 erübrigt mir nur noch den dritten Fall näher zu ber leuchten, nämlich den, wo die Lebensversicherungspolizge auf blle Erben­ des Versicherten lautet. Merkwürdigerweise finden sich auch in diesem Falle einzelne Stimmen , welche die Behauptung aufstellen , daß die versicherte Summe zur Berie­­digung der Gläubiger dient und daß die Gläubiger des Verstor­­benen berechtigt seien , darauf Erektion zu führen. Ich sage „merfwirbiger Dette", weil sich eben gar sein rechtlicher Grund für eine solche Behauptung aufstellen läßt, und man zu einem derartigen Resultate nur in Folge unrichtiger Prämissen und Schlußfolgerungen gelangen kann. Wer nämlich behauptet, daß auf eine solche versicherte Stimme von Geite ver Gläubiger des verstorbenen Bersicherten Erolution geführt werden könne , geht von der umrichtigen Vorauslegung aus, daß dieselbe ein GigenthHump des­ verstorbenen gewessen sei, und zieht aus dieser falschen Prämisse sodann die fal­­schen Folgerungen , daß sie nach dem Tode des Versicherten zu seinen Verlassenschaftsvermögen gehöre, und daß die Erben nur kraft ihres Erbrechtes Eigenthimer betreiben wer­­den. Alles dies ist aber unrichtig. Sobald der BVersicherte zu Gunsten eines Andern sein Leben versichert, so wird die­ser Andere, gleichviel, ob es eine fremde Person oder eine solche ist, welche der Erbe des Verstorbenen wird, Eigenthü­mer des versicherten Betrages mit einer aufschieben­­den Bedingung, nämlich mit der, daß die Erhebung der berr­ficherten Summe erst nach dem Tode des Versicherten geschehen kann. Diese Summe farl nicht als ein Theil des Verlassen­­schaftsvermögens des verstorbenen Versicherten betrachtet i­er­­den, weil sie nie sein Eigenthum war, sondern das Eigenthum Desjenigen, zu dessen Gunsten die Versicherung geschah. Die Erben des Versicherten erwerben das Eigenthum hierauf nicht fraft ih­res&@rbrechtes, sondern kraft der Bestim­­mung der Polizze. Es ist allerdings richtig, daß die Erben, um in den Befug der versicherten Summe zu gelangen, der Affekuranzgesellschaft gegenüber den Umstand nachzumessen haben werden, daß sie wirklich die Erben des Versicherten sind, allein, — mir bieses ist das punctum saliens — dieser Nachweis geschieht nur zu dem Zmede, damit man fonstative, daß der versicherte Betrag jenem ausgefolgt werde, der hiezu laut des Inhaltes der Polizze berufen erscheint. Es ist in diesem alle ganz so, als ob die Versicherung zu Gunsten einer bestimmten dritten Person geschah. Und so wie diese dritte Person bei Behebung des Geldes die Thatsache nachweisen muß, daß sie wirklich die in der Polizze benannte Person ist, eben so muß in dem Falle, wenn die P­olizze auf die Erben des­­ Versicherten lautet, diese Thatsache von Senen nachgewiesen werden , welche die versicherte Summe erheben wollen, ohne daß jedoch et­ea ihr Erbrecht den Eigenthumstitel begründet ; vielmehr liegt dieser Titel in der Bestimmung der Besitze, und fragt man nach der rechtítúen Natur dieses Titels, so wird dieselbe sich regelmäßig als Schenkung darstellen. Resumirt man das Gesagte, so gelangt man zu nachste­­ßendem Resultate : Eine Lebensversicherungspolisze, welche nach dem Ableben des BVersicherten zahlbar ist, bildet sein BVerlasfenschaftsvermö­­gen des verstorbenen Versicherten , kann somit auch nicht von den Gläubigern des Erblassers angegriffen werden. Hievon macht nur der Fall eine Ausnahme, daß eine solche Bolitze au porteur lautet und sich noch faktisch in der Verlassenschafts­­masse befindet. Die Tiberfeffenemigration. (Nach der „Defterr. Revue.‘‘) Mit einer Variation der historisch gewordenen Worte des Marschalls Paskiewitsch vom Jahre 1849 konnte der General, Statthalter des Kaufasus, Großfürst Michael, am 2. Juni dr. 3. dem Gar verkünden: „Ich habe dag Glüd, Em. Menjestät zur Beendigung des ruhmvollen Taufasischen Krieges meine Glüd­­wünsche abzustatten — gegenwärtig existirt im Kaufasus sein einziger nicht unterworfener Wolfsstamm mehr.‘ Im Sommer 1862 feierten die Ticherfefsen ihre­­er­ten Siege über die russischen Eroberer. Besonders im Ku­­banbisteift entwickelten sie eine große Thätigkeit. Aber an die Stelle des erkrankten Statthalters Fürsten Barjatinski wurde im November Großfürst Michael zum Oberbefehlshaber und Generalgouverneur ernannt, und die veränderte militärische Lage machte sich nur zu balo ven Berguölfern durch die von dem russischen M­ilitärzentrum Stavropol aus neuerdings aktiv vor­­gehenden Kolonnen fühlbar. Schon im Spätherbste desselben Jahres begann das Vertrauen der Iegten freien Adighestämme in die eigene Kraft zu schwinden. Im November 1862 erschie­­nen in Konstantinopel, Paris und London Tscherkessendeputatio­­nen, welche der Großmächte Intervention beanspruchten, um Rußland zur Aufhebung seiner im Kaufasus vorgeschobenen Blodhäuser, als eine Verlegung des Bartjer Vertrages, zu zi­ingen. Ihre Bemühungen blieben jedoch erfolglos. Eine wahre Adressenfluth bestamte das „bedächtige" foreign office, 698 jedoch unerschütterlich bei seinem Entschlusse verharrte, neutral zu bleiben, wie er dies später, trug allen Meetings, Specc­s und Abreisenstürmen zu Gunften Polens und Dänemarks, unch gegenüber von Rußland und Deutschland gethan hat. Zufett mußte die im Einbfichen Vertrauen auf ergojde Hochherzigkeit ausgezogene Sicherkeitendeputation nach furchtbarer Enttäuschung glücklich sein, die nothiwendigen Mittel zur Nückkehr in die Hei­­mat zu erheb­en. Das Jahr 1863 brachte neue blutige Kämpfe. Gleich im Beginne entging der Grosfürst-Statthalter auf einer Inspek­­tionsreise von Anapa nach Fort Üble nur mit Mühe der tic­er­­feffischen Gefangenschaft. In Transkaukasien gab er eine bedenkliche Stimmung fund, welche den Hartbestängten Tiger­feffen am Kuban Luft machen zu wollen fehlen. Der russiscche Stabstapitin Hadihi Murfat revoltirte, wurde aber von Ba­ron Wrangel bald zu Paaren getrieben. Der Rückschlag dieser unerwarteten Wendung machte sich in den Kämpfen im Adighe­­land bald fühlbar. Schon damals, im Monat Juni, trat eine bedentliche Ermattung der Bergvölfer ein ; die Auswanderung nach Kleinasien, vorzüglich nach dem Hafen von Samsun, nahm größere Dimensionen an, und Die Hoffnungen der Zurü­dbleiben­­den waren mehr als jemals nach der durch türkische Emissäre oft zugesagten Hilfe nach Stambul gerichtet. Im Oriente Taufen die geheimen Fäden der Bolitit oft in den Harems der Großen zusammen. Auch die weibliche Di­­plomatie aus dem Kaufasus fehlen in jener für ihr Vaterland gefahrbrohenden Zeit nicht müffig geblieben zu sein, und die ge­­ringe Scheinhilfe, welche die Zürfet endlich den Tfeherkeffen zu senden sich anfb­iete, ft jedenfalls eben­so sehr auf Rechnung des nicht affrekttirten weiblichen diplomatischen Korps aus den Tiefthälern des Elbrus, im Serail des Großheren, als den Anstrengungen der damals von diesem zahlreicn und mit Osten­­tation empfangenen, Unterstütung herrschenden Deputationen tidherz teffischer Häuptlinge zu sehen. Allein das über alle Schritte in Konstantinopel wohl unterrichtete Rußland überwachte mit gesteigertem Meißtrauen die dort zu Gunsten des Kaufasus sich fundgebenden Megungen. Er verdoppelte die M­achsamkeit seiner Kreuzer im schwarzen M­eere, visirte und fonfiszerte Schonungs- 108 alle verdächtigen türkischen, der Ticherkeffenküste sich nähern­­den Schiffe und führte den Blofus mit solcher Strenge aus, daß er nur einem einzigen Schiffe, der „polnischen Seemacht“ unter Kapitän At­ag na we Befehl gehörend, mit einer polni­­sen Hilfsshaar von etwa 40 Mann, 4 Gefchügen, Waffen und etwas Munition gelang, im Monat September unbehindert in Vardar zu Landen. Die Huldigungen und Freundschaftsbezeugungen, mit wel­­chen zu jener Zeit der Sultan den Czar auf dem benachbarten Krimmboden nothgedrungen begrüßte, ließen die ticherköfflichen Unterhändler in der türk­ischen Hauptstadt bestimmter das Halt­lose ihrer auf die Pfortenunterfrügung gebauten Pläne erbliden. Obwohl sie des Mossows „starke Hand“ oft gefühlt, war ihnen doch exil­iert das reale Machtverhältni zwischen Czar und Sultan vollkommen an geworden. Eine furchtbare Entmüthi­­gung erfaßte sie und fehlen, bura efettrische Strömungen über das schwarze Meer getragen, sich auch der kämpfenden Brüder im Raufafus zu bemächtigen. Die mächtigen Stämme der ka Barbiner und Offetinen , bereits früher unterworfen, beeilten sie dem Kaiser während dessen Neffe in der Krimm Ergeben­­heitsabreffen in den Anisbrüchen unverbrüchlicher Loyalität aus den Gebieten vor Malta und vom Terez zu übersenden. Zur Niederwerfung der noch widerstrebenden Adighestämme richteten sich im Winter 1863 die russischen Operationen gegen den bis­­her unbetretenen Cheil des Kaukasus zwischen den Schiffen Pichabi und Piyo. Am 5. November nahmen die ARussen Dihuba ; am 12. November unterwarfen sich die Ober-Abejechen, die sich in feierlichem Vertrage verpflichten mußten, entweder nach den ihnen von Rußland zu bestimmenden Wohnplänen oder nach der Türkei auszumandern. Der Beginn des Jahres 1864 traf die Würfel über das Los des Kaufafus für Jahrhunderte Hinaus im Nollen. Die geheimen Anstrengungen der Pforte, sie aufzuhalten, er­­wiesen sich ebenso ohnmächtig, wie die Versuche der polnischen Emigration, das traurige ihrem Vaterlande drohende Geschich duch eine Invasion im Rüden ihres Todfeindes abzuwenden. Die drohenden Rüstungen Nurlands in Nikolajeff und Kertich paralysirten beider Bestrebungen. Die Pforte sah sich sogar zu der Erklärung gezwungen, Mugnan’s "Polnische Seemacht" als Piraten behandeln zu wollen, falls sie es wagen sollte, ruffische Schiffe in ihren Gewässern zu fapern. Die Lage der Adighestinme gestaltete sich zu einer wahrhaft verzweifelten. Der Krieg wurde von beiden Seiten mit schonungsloser Grausamkeit geführt. Der strenge Winter, das Wathen der Stürme an der tib­erfelsischen Küste vermochten den entbrannten Kampf nicht zu dümmen. Kein Tag verging ohne Gefechte und die Leichen der von allen Seiten angegriffenen Überechen stiegen doch den Mangel an Nahrungsmitteln und Munition nach den Berichten ihrer englischr polnischen Führer aufs Höchte. Anfangs Männer schoben rufsische Kolonnen auf der neu ange­­legten Straße von Kutais nach Anapa, nicht ohne heftige Kämpfe, ihre Bosten bie Schapfuh vor. Die bereits Anfangs Dezember 1863 begonnene Auswanderung der an dieser Straße bei Nikopji stebelnden Trcgerkeffen nach Samsun und Konstan­­tinopel hatte in Folge defjen bereits im Feuer große, ver Piorte vielfache Schwierigkeiten bereitende Dimensionen angenommen. Im März wurden die Aberechen von den Rufen im steten Kämpfen von der Mündung des Kuban bis zum Fort Welja­­minoff, am Ausflusse des Tuapfe gelegen, zurückgedrängt und der Stamm der Schapfuchen zur Ansiedlung in den Niederun­­gen am Kuban oder zur Emigration nach der Türkei gezwun­­gen. Nur die Abuchen, der dritte der Voighestämme , hatte seine Unabhängigkeit zu bewahren gewußt. Am 1. April fehl­te sie sich mit den Russen und verloren 2000 Mann. Das Fort Vardar, die legte befestigte Position der Berguelfer am schwarzen M­eere, befand sich man in russischer Gewalt. Am 14. April nahm der Großfürst Michael in Sotfeha persönlich die Unterwerfung der Rel­eften der unterworfenen Adighestimme entgegen, welchen es freigestellt wurde, entweder in die Türkei auszuwandern oder die innen am Kuban angewiesen werdenden Niederlassungen zu beziehen. Viele der Erschienenen zogen Er­steres vor, umso mehr, da die nach Monatsfrist Zurückleibenden als Kriegsgefangene behandelt werden sollten. So endete die im Jahre 1841 begonnene, Jahr für Jahr Ströme Meenschenblutes herrschende Befliegung des westlichen Kaufasus, und der Besit des lettern war für Rußland eine oollendete Thatsache geworden. Die Drohung des Großfürsten, die dem Auswanderungs­­gebote sich nicht fügenden Stämme als Kriegsgefangene zu ber handeln, sollte ihre Wirkung nicht verfehlen. Die Emigration der Ziherfeifen nach Steinasier, welche bereits im Monat Fe­ber 1864 eine bedeutende Höhe erreicht hatte, schmoll zu unge­­heuren Dimensionen an. In langen Karawanen zogen die Berg­­wölfer herab von ihren Steilgebirgen an die Ufer des schwar­­zen Meeres, vertrauten sich großentheils ihren schlecht gebauten achasischen Schiffen an und suchten bei Samsun, Sinope oder Trapezunt Hein asiatischen Boden zu gewinnen. Viele verschlan­gen die Wogen des Pontus Eurinus — ein trauriges Schic­­sal, und doch nicht so befragenswerth als dasjenige, welches der glücklich Landenden harrte. „Die Widerspenstigfett und Feindseligkeit," erklärte der nnvalibe", „der nach der Türkei übersievelnden Volksstämme, welche unter russischer­ Herrschaft nicht verbleiben wollten, über­­hebe zwar Rußland jeder Sorge für dieselben, allein in Be­­tracht ihrer Unfähigkeit, ihre eigene I­nteressen zu begreifen, habe der Großfürst alle M­aßregeln zur Erleichterung ihres Gefchices ergriffen." Ruffische Transportschiffe und Privatdampfer, drei fürstl­iche desarmirte Fregatten und zwei Dampfbote verkehrten fort­­während zwischen der tib­erfeffiichen Küste und Trapezunt , um die nach den Osthäfen ftrömenden Auswanderer zu transportie­ren. Nach dem erwähnten russischen Journale betrug die Zahl der während des Winters und Frühjahrs bis zum 10. Juli 1864 fortgezogenen Auswanderer in den Häfen von Taman, Anapa, Novoroffisse, Tuapfe, Kuban und Sotscha , Adler und Hofti zusammen 236.718 Personen, von welchen mit russtischer Unterftügung 61.395 befördert wurden. Ein so unerwartetes Anströmen einer aller Hilfsmittel entblößten Emigration in wer nige Hafenpläne hätte auch eine vorsorglichere , zu Kolonisatio­­nen befähigtere Negierung als die der Pforte in nicht geringe Berlegenheit gebracht. Das namenlose Elend unter ven ratha Iosen Einwanderern bestrebte sich die Privatwonl­thätigkeit in allen und besonders in den höchsten Streifen vergebens zu para Infiren. Schon im Dezember 1863 hatte der „Kourrier > Orient" eine Subskription für einen ü­perkefflichen Interstü­­a a ET nen, wenigstens wie schlürft : Perdita Oper nach "G Shasespeares „Wintermärchen”, bearbeitet von Karl Groß, Musik von Carlo de Barbieri . Im neuerer Zeit greifen die Opernkomponisten jene zu den Dramen des großen englischen Dichters als den wätzbigsten und haufbarsten Stoffen, an denen sich ihre Phantasie erheben und begeistern kann. So sind bekanntlich [den „Die luftigen Weiber von Windsor“, der „ Sturm", die „Ko­mödie der­ drrungen" zu Libretti umgewandelt, und fest hat der fleisige, begabte Kapellmeister bes hiesigen­­d­en Theaters, märchen ein Buch bearbeiten jung die für Mufii den Mund zu legen, Winde und Hoheit faffer des Textes nehmen , und geeigneten Iaffen, Charaktere die hergebrachen, wenig Rande (?) oder wer im Originale und in biefer Dich Situationen in überraschender File vorhanden sind, ewagt aber, ja gefährlich bleibt es immer, die phantastifchen Gebilde Shakespeare­s den engen Rahmen einer O­per hineinzuzwängen. Der Bearbeiter kommt sehr leicht in die Verlegenheit, nicht allein vieles zur Entwickk­­lung Nothwendige wegzulassen, und diese selbst oft gewaltsam herbei­­zuführen, er läßt sich ab häufig verleiten, von Charakteren in Nachicht auf die von dem Komponisten verlangten Cantilenen, Duette der interefjanten Opernphrajen in nicht selten ber­ ursprünglichen der „‚Perbita‘ gefallen, ist auch der OVer­­Die Oper hängt fehr oder zusammen ; mer das Original nicht rennt, wird sich fehmer zurecht finden bewandert ist , wird ver­­wundert aus dem Munde des Königs Yeontes Worte vor­­: Menn meine Rache sie dem Sein entrüdt, Dann ist vielleicht mein armes Herz beglüht. (!) Einen Intrignanten rennt das Spharespeare’fohe Winter warden nicht; Herr Groß hat jedoch in der Person des Caffianus einen hinzugefügt, aber dafür andere sehr wesend­­­e Figuren, wie den Camillo, Antigonus um Autolicus entfernt, und den Schäfer zu einer recht winzi­­gen Nebenfigur zusammenschrumpfen Lasfen. Gegen das Erstere hät­­ten wir nichts einzuwenden, weil Caffianus ganz geeignet ist, die plögliche Eifersucht des Leontes in einer für die Oper nothwendi­­gen kurzen Zeit zur höchsten Slam­me zu bringen und weil es dem­ Komponisten Gelegenheit gibt, einen reuigen Sünder zu zeichnen ; allein mit den Legtgenannten fehlt auch ein großes Stüd Zusammenhang, so zwar, daß Der dritte Aft Beinahe gänzlich un­­verständlich bleibt, und im vierten der Anfang durchaus unm­oti­­virt erscheint. Manche Szenen jedoch sind dem Berfasler des Textes recht gut gelungen, wie die Verkündung des Drafelspruches und das Fest im dritten Akte. Beide hat er für den Komponi­­sten sehr günstig zusammengestelt. Wir fegen den Inhalt des „Wintermachens" als belaunt voraus, und wenden unsere Auf­­merksamkeit der Musik zu. Hier müssen wir vor Allem im Auge behalten , daß der Komponist besterlen. Far Barbieri, ein Italiener ist, in welchem naturgemäß das Streben nach sin­ne lchem Reize vorherrscht, darum dürfen wir uns nicht wun­­dern, wenn er zu häufig und zu lange in Cantilenen schwelgt, ohne Rücksicht darauf, daß er nicht feltem habuch ven Ortgang der Handlung ungebl­hrlic hemmt, und darum müssen wir es and­­ent­­[huldigen, wenn er besonders in den Finalen den gewissen musikalischen modernen Phrasen und Accenten huldigt, weil er aus Erfahrung weiß, daß sie dem Ohre der großen Maffe wohlthun. Auf der anderen Seite aber zeigt uns auch die Oper, daß Barbieri ein musikaliisch fein gebildeter Italiener ist, der lange genug außerhalb seines Geburtslandes gelebt hat, um nicht einzusehen, daß wir heute in der Oper auch anderen Grundzügen huldigen, als dem bloßen finnischen Reize, daß wir wahrhafte musikalische Zeichnun­­gen verlangen. Das Streben, dieser nobleren Richtung zu folgen, ist unverkennbar. Herr Barbieri hat nicht allein in feinen Negi­­tativen und einzelnen Goli den richtigen dramatischen Ausbruch gefunden, er hat auch, stellenweise in den größeren Ensembles die einzelnen Personen für auseinanderzuhalten verstanden, und das ist für einen Italiener gewiß ein nicht geringes Verdienst. Auch in der Instrumentation hat er sich von der gewöhnlichen italieni­­fen Richtung emanzipirt ; das Blech behandelt er mit großer Borsicht ; viel Lieder zeichnet er mit dem Streichquartett und der Holzharmonie und unterscheidet sich dadurch sehr vortheilhaft von seinen anderen Landsleuten, die bekam­tlich seinen Sänger ohne obligate Trompeten und Posaunen vor die Lampen treten Laffen fünnen. Von Reminiszenzen ist die Oper nicht frei, aber das dü­r­­fen wir einem Theaterkapellmeister nicht übel nehmen. Es ist bei­­nahe unmöglich, daß der im Theater lebende Komponist sich nicht gewisse musikalische Nerdensarten angemöhne, sich nicht bei vermand­­ten Szenen and­ verwandte Klänge aneigne, er sei denn, der er auf ganz eigenen Wegen gebe, wie Karl Maria Weber oder heute Richard Wagner. E38 sind aller­dings nicht Reminiszenzen, die man Ton für Ton nachweisen kann, aber wir treffen mitunter auf ein sehr bekanntes Kleid, das in Schnitt und Farbe einen verbreiteten Fabriksstempel trägt, wenn es auch auf dem fremden Körper einen fremden Waltenwurf macht. Solche Neminiszenzen finden wir in dem Solo der He­r­­mione A­dur %, „daß Ihe des Undanks uns nicht möget zeihen­, in dem Duette zwischen Reontes und C­affia­­nu8, wenn Caffianus in A ft­h­ons Weise singt : „aß Lean­­der, ja Leander ihre höchste Liebe war", und Leontes in Marsd­­neros­­­eise erwiddert „Nacht hielt meinen Sinn umfangen" u. f. w. Eine sehr ausgesprochene Neminiszenz ist ferner das An­­dante appassionato der Hermione „ja frei von Leid und Schm­er­­zen", wo sie bei den Worten „mit Wonne nahm im Herzen“ etwas starr an Berdvs Leonmore erinnert. Mir könnten noch einzelne bekannte musikalische Züge hinzufligen, wollen jedoc lieber uns den nach eigener dramatischer Zeichnung ringenden Stellen zu­­wenden. Abgesehen von einem zu starr hervortretenden Hashen nac Hromatischen Gängen, finden wir viele durch Wahrheit und Einfach­­heit bes Anspruchs feiernde Säße ; so glei im ersten Affe die richtig ge­schilderte erzwungene Heiterkeit bey Teontes, die bange Ungemeißheit des Chores über den plöglichen Stimmungswechsel ihres Königs ; ferner die ganze Introbuktion zu der vorhin genannten Cantilene der Hermine. In gleicher Weise ist dem Komponisten die Zeichnung beg Leontes im 2. Ak­e, die Verständigung des Orakelspruches, ferner im vierten Akte die Erzählung der Träume des Lontes und der Baulina, die Erfennungsszene zwischen Leontes und Perdita gelungen , welch’ legtere leider nur durch die etwas zu banale Gtretta „o Tag der Freude" und den zu gewöhnlichen Uebergang zur Cantilene des Leonted „ein neues schönes Leben” abgeschwächt wird. Am gelungensten ist der 3. Akt. Hier hat der Komponist Zeugung eigener Erfindungskraft abgelegt, und bewiesen , das ihm die Fähigkeit innewohnt , in der Zeichnung einer J04lle sich über das Niveau der hergebrachten Weise erheben zu künnen. Gleich die Introduktion fesselt doch­ das Tiebliche und dabei pisante Motiv in F-dur, welches später die Perdita bei der Blumenvertheilung singt, in einem ausdruchsvollen aber einfachen Negitativ hören wir eine so zarte , liebeathmende Romanze der Perdita, daß wir uns gerne die z­w­ei Strophen beöselben gefallen lassen. Auch das darauf folgende Duett (Perdita und Florizel) bringt einschmeichelnd in unser Ohr. Die Arie des Caffianus, der jeßt als weniger Sünder wieder zum Borscjein kommt, besticht besonders in ihrem Schlaf­ Cantabile „Ah es schwand dahin mein rieden." Der König Teander, welcher dem vermeintlic unsäniglichen Ziele des Sohnes nachspürt , ist nur zu larmoyant gehalten ; überhaupt wäre hier eine Kürzung durchaus angezeigt. Das ganze hierauf folgende oft der Landleute ist Hübse angelegt und ebenso hübje durchgeführt ; es weht eine allerliebste Frü­he und Natürlichkeit in den Chören und den Soli der Perdita; der Walzer „Es pocht vor Freud’ und Wonne das Herz" ist wirklich neu und graziös. Die schon angedeutete Blumenszene ist ein kleines Me­isterfui­k , so recht in einem Gusse entstanden. Dogs Finale des Astes Flingt [hhön, aber wir vermissen doch die echte dramatische Farbe darin. Es hätten die Kontraste zwischen dem ziienenden König-Bater und dem für die Geliebte eintretenden Sohne, der zagenden Braut und dem tingst­­lschen alten Schäfer schärfer gehalten werden künnen. Der Kom­ponist hat der Szene allerdings eine besondere Bedeutung beigelegt, indem er sie schon in der Ouvertüre ziemlich ausführlich erklingen läßt, allein auf das vorhergegangene viele Schöne bildet sie seinen entsprechenden Abschluß. Auch im vierten tie hätte der Komponist no Größeres leisten können, wenn er die Szene an der Her­­mione-Statue etwas weiter ausgeführt hätte. Der vermeintliche Stein konnte wohl bei den rührenden Klagen des Gatten im un­­willeirlichen Zuden ein Leben verrathen, allein die Sprache durfte er nur in dem­ Augenblirfe gewinnen , als die Tochter den Gegen des Mutterherzens erfleht, und die Mutter mußte zuerst die ihr zum zweiten Dale geborene Tochter segnen, die sie dem Gatten verzeiht. So hatte es auch Shakespeare gewollt. Die Oper hat, wie in Prag, auch hier entschieden gefallen ; die günstige Stimmung für dieselbe wide sich aber noch steigern, wenn sie etwas concifer gehalten wurde ; der Komponist aan im Interesse des bleibenden Erfolges manche Kürzungen vornehmen. Unserer Ansicht nach liegen sich solche recht gut anbringen in dem Duette feontes und affianus (I. Akt), in der Cavatine der Hermione „Ö Snädig fieh auf mir" (Aft II). Im Duette Florizel und Ber­­vita (Aft III) könnte die Wiederholung der Stretta wegbleiben ; die Arien des Caffianus und des Leontes (Aft III) könnten mehr zusammengezogen werden , und wenn nun moch einige Striche in den Finalen gemacht würden, so hätte der Komponist Zeit gewon­­­­zu­ werden, eine bessere Verbindung zwischen dem II. und III. Arte herzustellen. Die Darsteller der verschiedenen Partien bemühten sich­er Märlicher Weise, den Intentionen ihres Maestro nach Kräften veht gene registeiren. were leider aber so daß macten Fräulein Moser (Hermione) Leisten, wenn sie auf reinere Intonation, ge mit ihrer ver­sympathischen Stimme Hübsche Effekte , sie könnte, jedoch entschieden Höheres und dramatisches Leben mehr Sorgfalt werden­­Fräulein Slevogt (Perleite) ist freilich noch Anfänger nun in des Wortes vollster Bedeutung , allein len und eine gewisse natürliche Gefangweise, wobei ihr­ ein sehr gutes Ohr sehr zu Statten kommt. Fräulein Char­le­s (Pauline) hat eine in der Tiefe sehr voluminöre Altstimme , bricht dieselbe bei dem zweigestrichenen C plötlich ab, einen gar dürftigen Eindruck , sie sind ohne allen Nerv ; in der Höhe scheint sie wie je­­ein paar kräftigere Töne zu besigen. Ihr Vortrag wäre bei schöherer Dialektfreier Aussprache Die Herren Willem (Leontes), Put­es (Leander) und Prott (Slorizel) haben auch in dieser Oper dur ihre Hübschen Stimmen geral­­ein wenig mehr Natürlichkeit und Frei besonders zeigt: mit­­unter etwas Gesprengtes, große Monotonie [höuen Mitteln Legenden größeren Erfolge Herr Prott muß nochh viele Gesangs- und Bühnenstudien machen, mag allein verlangen [an seine gewiß nicht gewöhnlichen Stimm­­mittel, fönnen ihn , der spielte durchaus Leistung des Ham Schmidt (Caffianus) miürbevoll und Dem Charakter angemessen. Yi tyro8 (Der Haurigmann ist, wie schon gesagt wurde, der zu Shakespeare'd, winzigen Figur verstümmelte alte Schäfer und das war in diesem Bewegungsfalle ganz wortheil­­haft. — Daß der Chor der Oper seine besonderen, Ansprü­che auf Kritik macht, ist hinlänglich bekannt fi diesmal zeigte, hätten wir Klängen der Hofleute des Leontes den laut werben zu lassen, dienten Lorbeersrang, allein mehrfache Uebungen werben. Das Orchester war bedeutend besser, ist es , etwas aber für in­ dem Maße gesorgt war, wie der Komponist so schlecht, zu thun verstanden hatte. Barbieri sowohl, legten überreichten und jeder wenig­­ file «als er ihn body nicht gehalten , sah sich doc selbst das bei den ohrem zerreißenden ein nicht mißzuverstehendes «Zi­­Daß die Mittel der Theaterunter­­nehmung seinen eigentlichen, für die Oper engagirten Chor gestat­­ten, glauben wir gerne, besser dann als fein gewöhnlicher Ruf ; wir sind wenigstens dur T eine hervorstechenden Unreinheiten­­ und Unsicherheiten gestört worden. , Auf die Ausstattung der Oper hat die Direktion viele Sorgfalt verwendet ; kommt hiezu­­ noch ein gez­ wungened Arrangement, fo erklärlich, daß auch für das Auge Ohre wohl­­wie die Haupt darstellee wurden nach jedem Akte­­ flrmisch gerufen ; am Schluffe des die Mitglieder dem Maestro einen wohlner­­Haar Barbieri, so daß entffeivet, er sie Im diesen weil auch bent: sich aus dem Winter Lehler Wen -Fluthen in hinab big zum dete.. vum Ausfprage hübsche Stimme die Wir biteten manches­ in Publikum gemethigt, der Ausführung Gelun­­mächlt folgenden Töne Der Komponist , wir möchten ihnen heit im Bortrage wiünschen, Herr Bon wir einer thun mit bes Tone Lu­tes so wie Herr Willem Mimik vollster und der Anerfenung und sonnte bie nur sprecen nur ; erzielte pur die lang scheinen leiver zu fdjür sie besticht: duch selbst Thmälert, wohl zu loben, dem er eine zu in seinen er doch­ buch fehlen.

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