Pester Lloyd - Abendblatt, September 1865 (Jahrgang 12, nr. 201-225)

1865-09-21 / nr. 217

-Donnerstag. 21. Sept. Me. 7. (Die einzelne Rumwer Vortet k­ur, 6, 88.) . 3 . Kaiserliches Manifest. An meine Bölter! Die Machtstellung der Monarchie durch eine gemein­­same Behandlung der höhrten Staatsaufgaben zu wahren, und die Einheit des Reiches in der Beachtung der Mannig­­faltigkeit seiner Bestandtheile und ihrer geschichtlichen Rechts­­entwicklung gesichert zu willen — dies ist der Grundge­­banke, welcher in seinem Diplome vom 20. Oktober 1860 einen Anspruch fand, und sich zum Wohle Meiner treuen Unterthanen leiten wird. Das Recht der­ Völker, durch ihre legalen Vertretun­­gen "bei der Gefesgebung und Finanzgebarung beschließend mitzumieten, diese sichere Bürgschaft für die Förderung der Interessen des Reiches, wie der Länder, ist feierlich gemäht, letzter und unwiderruflich festgestellt. Die Form der Ausübung dieses Rechtes hat das mit Meinem Patente vom 26. Feber 1861­ fundgemachte Grundgefeg über die Neidsvertretung bezeichnet und im fehsten Artikel des gedachten Patentes habe Ah den gan­­zen Inbegriff der vorausgegangenen, der wieder ins Leben gerufenen, und der neuerlassenen, Grundgefege als die Verfassung Meines Reiches verkündet. Die Bil­dung dieser Form, die harmonische Gestal­­tung des­­ Verfassungsbaues in allen seinen­ Theilen blieb dem freien­­ Zusammen­wirken aller. Meiner Völker anheimgegeben. Nur mit warmer Anerkennung kann ich der Bereit­­twilligkeit gedenken, mit welcher durch eine Reihe von Sads­ten ein großer Theil des Reiches, seiner Berufung fol­­gend, seine Vertreter in die Reichshauptstadt entsandte, um im Gebiete des Rechtes, der Staats- und­­ Volkswirthschaft, hochwichtige Aufgaben zu lösen. Doch unerfüllt blieb Meine Absicht, die ich unabän­­derlich bewahre, den­nteressen des Gesammtstaates, die sichere Gewähr in einer­ verfassungsmäßigen Rechtsgestal­­tung­ zu bieten, die ihre Kraft und Bedeutung­ in der freien Theilnah­me aller Bölter findet. Ein großer Theil des Reiches, so warm und patrios Hi auch dort die Herzen Schlagen, hielt sich beharrlich fern von dem gemeinsamen legislativen Wirken , indem er seine Rechtsbewenfen duch eine Verschiedenheit der Bestimmun­­gen jener Grundgesebe zu begründen sucht, welche in ihrer Gesammtheit s­chon die Verfassung des Neid­es . bilden. nur in jenem Boden, welcher im Artikel VI­ves Vatentes vom 26. Februar 1861 als die Verfassung des Neiches. bes­zeichnet wird. *) Ansolange die Grundbedingungen eines lebensvollen Inbegriffes von Grundgelegen, der für erkennbare Einklang seiner Bestandtheile , fehlt, ist auch das große und gewiß fegenverheißende Merk einer dauernden verfassungsmäßigen Rechtsgestaltung des Reiches nicht zur That geworden. Um nun Dein kaiserliches Wort Töten zu können, um der Form nicht das Mesen zu opfern, habe Ich ber­schlosfen , zunächst den Weg der Versändigung mit den legalen B­etretern seiner Völker in­ den östlichen Theilen des Reiches’ zu betreten, und dem ungarischen, sowie dem sepatiiten Landtage das Diplom vom 20. Oktober 1860 und das mit dem Batente vom 26. ober 1861 Funkge­­machte Grundgesecht über die Reichsvertretung zur An­­nahme vorzulegen. An Erwägung jedoch, daß es rechtlich unmöglich ist, eine und dieselbe Bestimmung in einem Theile des Reiches zum Gegenstande der Verhandlung zu machen, während sie gleichzeitig in den anderen Theilen als allgemein binnen­­des Neid­egefeb behandelt würde — sehe Ich Mich gend: t­igt , die Wirksamkeit des Geietes über die Reichsvertre­­tung mit der ansprüchlichen Erklärung zu fil­­ren, daß Ich Mir vorbehalte , die V­erhandlungsresultate der Vertretun­­gen jener örtlichen Königreihe, fass sie eine, mit dem einheitlichen Bestande und der Machtstellung "des Reiches vereinbare Modifikation der erwähnten Gesete in sich schlier­fen würden , vor seiner Entschließung den legalen Ber­­tretern der"anderen Königreiche "und Länder vorzulegen, um ihren­­ gleichgewichtigen Ausspruch zu vernehmen und zu würdigen- Ich kann es nur beklagen , daß dieser unabweislich gebotene Schritt auch einen Stillstand in dem verfallungse­mäßigen Wirken des engeren­­ Reichgrab­es mit si bringt, allein der­ organische Zusammenhang und die gleiche Gel­­tung aller Grundbestimmungen des Gewebes für die ge­sammte Thätigkeit des Neichsrathes macht eine Scheidung zu erklären, hiermit auch den.­­.. festen Entschluß , sie mit all­ unserer kaiserlichen Macht gegen... jeden Angriff zu scirmen und Darauf zu sehen, Meine Negentengflicht verbietet er, Mich länger der Beachtung einer Thatsache zu verschließen, welche die Ber­­wirtlichung Meiner der Entwicklung eines freien Verfas­­sungslebens zugewandten Absicht hemmt, und das Recht aller Völker in seiner Grundlage bedroht ; denn auch für die Länder, welche nicht zur ungarischen Krone gehören, whnelt­ die ge­meinsame legislative Berechtigung ; jedermann befolgt und gehalten werden.“­­ *) Der hier zitirte Artikel des Federpatents lautet : „Nachdem durch die vorausgängigen Grundgefege, theils durch die wieder ins Leben gerufenen , theils durch die mittelst der­ neuen Grundgefege gesschaffenen Berfaffungen das Funda­­ment der staatsrechtlichen Verhältnisse unseres Reiches festgestellt, und insbesondere die Vertretung unserer Böller gegliedert, auch ihre Theilnahme an der Geiesgebung und Verwaltung geordnet ist, so verfünden wir diemit diesen ganzen Inbegriff von Grund, gelegen als die Verfassung unseres Reiches, wollen und werden unter dem Schuße des Allmächtigen , viele hiermit feierlich­ ver­­fündeten und angelobten Normen nicht nur unverbrüchlich, befol­­gen und halten , sondern verpflichten auch unsere Nachfolger in der Regierung sie unverbrüchlich zu befolgen , zu halten, und dies, auch bei ihrer r­ in dem darüber zu erlas­­fenden Manifeste anzugeloben. vak. fe von '

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