Pester Lloyd, November 1869 (Jahrgang 16, nr. 254-278)

1869-11-25 / nr. 274

©) Pest,24.November. Die Differenz,«welche zwischen dem Finanzminister und einem Theile der Denkpartei bezüglich­ der Behandlung des Rechnungsabschlusses für die Jahre 1867 und 1868 obwaltet, ist unseren Lesern aus den jüngsten Debatten im Denkklub, über welche wir im Abendblatte berichtet habe 11,der Hauptsache nach bekannt.Es wird nun,wie wir hören,in der morgigen (Donnerstag-)Sitzung des Abgeordnetenhauses in dieser An­­­gelegenheit von einem Mitgliede der Denkpartei nachfolgender Antrag gestellt werden: Das Abgeordnetenhaus wähltetme aus 7 Mitgliedern bestehen­de Kommission zu dem Ende,damit dieselbe den im vergangenen Jahre dem Hause vorgelegten Ausweis über die StaatseinnahmkIen­it-Aus­­gaben des Jahres 1867,sowie die Schlußrechung für das Jahr IsSs —mit Rücksicht auf den­ Reichstagsbeschluß vom­2.März 1867,Zahl 653,und auf den Ges.-Art.28:1868—111 Verhandlung nehmet und darüber so rechtzeitig einen gutachtlichen Berich­t dem Abgeordneten­­hause vorlege,daß der Reichstag im Sinne des§­37,Ges.-Lirt.8: 1848 und des Ges.-Art.X­ 1867 einen Beschluß fassen könne.Gleich­­zeitig erklärt das Abgeordnetenh­aus­,daß es die ziffismäszige Revision der Schlußrechnu­ngen für 1867 und 1868,die Vergleichung der Ver­­lagen,durch welche die einzelnen Portionen gerechtfertigt werden­,die Nachrechnungen und die Einsichtsnahm­e in die Originmdokumente dem neu zu errichtenden Staatsrecuikttragsk­ose zu übertragen wünschigh dessen Aufgabe es sein wird,nach Durchführung dieser ziffermübigen Meviz­­ion über das Mesultat derselben dem Meidstage Bericht zu er­­statten. Da er sich sehr leicht ereignen könnte, bag Dieser An­­trag, entweder sofort oder doch binnen wenigen Tagen, auch im Plenum zu ausführlichen Erörterungen Anlaß gibt, wollen wir nicht unterlassen, unseren Lefern den Sachverhalt voll­­ständig rar zu machen und auch unsere eigene unmaßgebliche Meinung beizufügen. Es handelte sich ursprünglich zunächst darum, von wem die­­ Revision der durch den Finanzminister vorgelegten Schlußrechnungen vorzunehmen sei. In dieser Be­­ziehung scheint früher eine noch bedeutendere Meinungsverschieden­­heit vorhanden gewesen zu sein, die jedoch nachträglich sehr gemildert worden ist. Während nämlich der Finanzminister die Rechnungsrevision durch den Reichstag vollzogen sehen will, wurde früher von anderer Seite die Ansicht geltend gemacht, daß dies Sache des Staatsrechmungsho­­fes sei, und daß daher die Prüfung der vorgelegten Rech­­nungen vor der Errichtung dieser obersten Kontrolbehörde gar nicht durchführbar sei. Diese legtere Anschauung steht indessen mit dem klaren Wortlaute der 1848er Gefege im Widerspruche. Der §. 37 des Gefegartikels III. vom 9. 1848 lautet : „Das Ministerium ist verpflichtet, den Ausweis der Einkünfte und Grfordernisse des Landes — und bezüglich der Vergangenheit die Meinungen über die dur­­felbes manipulirten Staatseinkünfte, behufs einer reichstäglichen Prüfung, beziehungsweise Genehmigung alljährlich dem Unterhause vorzulegen.“ Hiernach kann es also gar seinem Zweifel unterliegen, daß die Prüfung der Rechnungen vom Reichstage vor­­zunehmen sei und Diejenigen, welche in dieser Beziehung an­­derer Meinung waren, haben auch schließlich ihr Begehren nur darauf reduzirt, daß die definitive Prüfung und Geneh­­migung zwar Sache des Reichstages, deßhalb aber eine Vo­r­­prüfung duch den obersten Rechnungshof keineswegs ausge­schlossen, ja sogar wünschenswerth und nothwendig sei. Wie uns scheint, haben hier beide Theile Recht und die Differenz Löst sich ziemlich einfach, wenn man sich über die eigentliche Bedeutung der in Rede stehenden „Prüfung" zunächst vollkom­­men flat wird und sich vor Augen hält, daß diese Prüfung eigentlich in zwei verschiedene Aufgaben zer­falle, in eine Prüfung vom buchhalterisc­hen Stan punkte und in jene vom Standpunkte be Ministerver­­antwortlichkeit. Ob jede Pot in den Einnahmen wie in den Ausgaben gehörig verbucht, ob für jede versellen die erforderlichen Ber­lege vorhanden sind, ob die verschiedenen Conti unter­einander stimmen u. s. wm. — das Alles it Sage ver buchhal­­teri­ den oder wie es im Antrage heißt, der ziffermä­ßi­­gen Prüfung, und wenn man gerade will, daß dieselbe durch den obersten Rechnungshof vollzogen werden solle, so ist das­gegen am Ende auch nichts einzuwenden. Unmöglich wäre freilich der Vollzug dieser Arbeit innerhalb gewisser Gren­­zen auch von Seite des Reichstages nicht. Man revidirt ja solche Rechnungen auch vom buchhalterischen Standpunkte nicht in der Weise, daß man von Post zu Post fehreitet und jeden einzelnen Zifferanfag von der Primanota durch alte Zwischenbücher bis in’s Hauptbuch verfolgt, denn hiezu wu­rde die prüfende und kontrolirende Körperschaft einen mindestens ebenso großen Buchhaltungsapparat benöt­igen, wie z. B. das Finanzministerium selber, sondern man macht Stichproben, zehn, zwanzig, Hundert, soviel man eben will, begleitet eine bestimmte Anzahl von Posten, die man auf’8 Gerat­ewohl heraussticht, von der ersten Aufschreibung angefangen bis zum abferlegten Konto, auf welchem vieselben erscheinen müssen und wenn diese gewisse Anzahl von Posten richtig gefunden worden ist, wird für die ganze Rechnung das Absolutorium ertheilt. Glaubt indessen der Reichstag, daß dieses Geschäft für ihn zu lustig sei oder Daß eg durch den zu errichtenden Staatsrechnungs­­hof besser und verläßlicher besorgt werden könne, so möge die Arbeit immerhin diesem legieren übertragen werden. Die Sache hat in unseren Augen nur eine ziemlich untergeordnete Wichtigkeit. Das ungarische Finanzministerium hat, soviel wir wissen, seine Buchhaltung in einer sehr rationellen Weise organisirt und eg it nicht gut denkbar, daß bei der vielfachen Kontrole und bei der genauen Revision, welcher die Rech­­nungen noch vor dem Abschluffe unterzogen wurden, nach­­träglich dennoch irgend­ein h­albiwegs nennenswerther Vertoß entdeckt werden könnte. Indessen haben wir, wie gesagt, nicht das Meindefte dagegen einzumenden, wenn nach dem oben bon­ung mitgetheilten Antrage Die­ser Theil der Prüfungsarbeit dem Staatsrechnungshofe übertragen wird; die Sache hat seine Eile und wenn auc wider alles Erwarten ein Rechnungs­­fehler unterlaufen sein sollte, so ist das nur von untergeord­­neter Bedeutung und solch ein Error wird leicht wieder be­­richtigt werden können. Anders verhält es sich mit jener Art der Prüfung, welche vom Standpunfte­­r Minister verant­wort­­lich fest aus vorzunehmen ist. Hier muß der Neid­etag selber einschreiten und kann sich von Niemandem suppliren lassen; er selbst und nur er hat ein Urtheil darüber abzu­­geben, ob der Finanzminister fi in seiner Gebahrung reng an bad Gefeg und an die Die­­Schlüffe des Neichstages gehalten habe oder nicht von diesem Standpunkte aus wird nun das in der nächsten Situng zu beantragende Komité die vor­gelegten Rechnungen für 1867 und 1868 zu prüfen haben. Diese Aufgabe ist jedenfalls nie unvergleichlich wichtigere. Te will mit der größten Gewissenhaftigkeit vollzogen werden, aber daß sie, namentlich im vorliegenden Falle, eine besonders schwie­­rige sei und ungewöhnlich viel Zeit in Anspruch nehmen könnte, das will uns schlechterdings nicht einleuchten. Wir haben «… hier mit zwei Rechnungslegungen zu thun: mit dem Ausweise für 1867, für welches Jahr ein förmlicher Voranschlag bekanntlich nicht Bestanden hat und mit dem N Rechnungsabfehluffe für 1868, welchem ein weichg­­täglich notixtes Budget zu runde Liegt. Im welcher Weise nun der Rechnungsausiweis für 1867 zu behandeln ist, dafür ist der Beschlag des Abgeordnetenhauses vom 2. März 1867 maßgebend. Dieser Beschluß lautet : „Nachdem jene Schwierigkeiten, welche den plößlichen Uebergang zur vollkommen Konstitutionellen Verwaltung unmöglich machen, es durchaus nicht gestatten, daß das Steuerfuften, welches reiflichere Er­­mwägung und längere Berathung erheirscht, sofort festgestellt, und daß schon für das laufende Jahr 1867 ein systematisches Budget vorgelegt werde, w­onach der Neidstag die nöthigen Steuern­ vo­­tiren könnte , damit aber bis dahin, als dies gesc­­hen Tann, die Staatsverwaltung nicht wegen Geldmangel in Stellung gerathe, be­traut und bevollmächtigt h­iemit dasS H auß das Miniterium im Boraus, die schon für dieses Jahr ausge­­worfenen Steuern und die aus den früheren Jahren übriggebliebenen und mit möglichster Schonung der Steuerträger einzutreibenden Nach­­stände auf dem Territorium Ungarns und Siebenbürgens einzu­­heben, die initiierten Steuern, Gebühren und­taatsmonopole aufrechtzuerhalten,die ein­getroffenen Gelder für die Verwaltungsaus­lagen des Landes und für die reichstäglich zu stipulirenden gemeinsamen Rollen zu verwen­den, gegen sofort nach Ablauf des laufenden Jahres abzulegende Rechenschaft und gegen­seitige Abzeichnung, mit einem Worte, für die Einhebung der Staatseinkünfte des Landes und bis zu deren Höhe für die pünktliche Deckung der Staatsbedürfnisse unter eigener Verant­wort­­lichkeit zu sorgen und in dieser Beziehung, soweit es unumgänglich nöth­ig nach den tribatsächlich bestehenden praktischen Vorschriften unter Verant­wortlichkeit vorzugehen“ Im Sinne dieses Beschlusses hat somit die von dem Reichstage zu entsendende Kommission zu prüfen, ob der Finanzminister im Jahre 1867 an den bis dahin bestandenen direkten und indirekten Steuern, Gebühren und Staats­mono­­polen in der That nichts geändert, ob er die eingeflossenen Gelder wirklich nur für die innere Verwaltung und für die reichstäglich stipulirten gemeinsamen offen verausgabt, ob er bei diesen Ausgaben die Höhe der Einnahmen nicht überschrit­­ten und schließlich, ob er sich am vie thatsächlich bestehenden praktischen Vorschriften gehalten habe. Die Beantwortung all dieser Fragen ist eine ziemlich leichte, ja einige derselben, und zwar die wichtigsten, sind sogar schon beantwortet. Auch heute wissen wir sehen, ohne alle Rechnungsprüfung, daß die alten Steuergattungen aufrechtgehalten, daß Meder neue Steuern eingeführt, noch die früheren (soferne der Reichstag nicht eine Renderung beschloß) in einem veränderten Ausmaße eingehoben wurden; mir wissen,­­daß der Finanzminister im Jahre 1867 bei den Ausgaben nicht nur die Einnahmen nicht überschritten, sondern etwa noch 3 Millionen erübrigt hat und nach alledem, sowie angesichts des Umstandes, daß ein Budget für 1867 gar nicht bestand, und bezü­glich aller Details dem Minister vollkommen freie Hand gelassen war, feheint­rng die Prüfung der auf dieses Jahr bezüglichen Rech­nungslegung eine ebenso einfache, als wenig Zeit erfordernde Aufgabe zu sein. új Etwas, aber doch nicht um vieles schw­ieriger it die Prüfung des Rechnungsabschlusses für 1863. Für dieses Jahr ist allerdings ein Boranschlag votirt worden, und zwar in dem Gefegartitel XXVIII vom Jahre 1868. Allein in dem ERS diese ® Gefegartitel ® heft 8 mörtlich: „Das Virement z­wischen den im 8. 2. angeführten Kapiteln, sowohl der ordentlichen wie der außerordentlichen Ausgaben, wird ni­cht gestattet." Der Reichstag hat ss also Lediglich gegen das Virement z­wischen der einzelnen Kapiteln verwahrt, während er ein Virement innerhalb der einzelnen Bosten eines und desselben Kapitels gestattet hat. Der Rechnungsabschluß it also lediglich Kapitelmeise mit dem Voranschlage zu vergleichen. Nun meifet dieser Voranschag pro 1868 für die ordentlichen Ausgaben 16, für die außerordentlichen 8, mithin im Ganzen 24 Kapitel auf und diese allein haben sonach den Gegenstand der Revision zu bilden ; es ist zu untersuchen, ob die in den einzelnen Kapiteln bewilligten Summen von Seite des Finanzministers eingehalten oder ob sie Überschritten wur­den und wo dies Lettere wirklich der Fall war, ist der Mi­­nister zu einer Rechtfertigung der Mehrausgabe zu veranlas­­sen, über welche dann das Haus sein Urtheil abzugeben hat. Darin besteht unseres Erachtens die ganze folonjale Aufgabe, von welcher mehrseitig mit so großem Entgegen ge­­sprochen und welche hie und da als etwas hiesiges hingestellt wird, zu b dessen Bewältigung der Reichstag ein ganz außer­­ordentliches Aufgebot von Kraft und Zeit nothwendig hätte. Aus dem Gesagten geht wohl zur Genüge hervor, daß dies nur der Fall ist und wenn nächter Tage die beantragte Kommission ernannt wird, dürfte dieselbe Diefen unseren Aus­­spru bald auch thatsächlich zu bestätigen in der Lage sein. Hoffentlich wird die Majorität des Reichstages einsichtsvoll genug sein, um — ohne sich durch eingebildete Schwierigkeiten erregreden zu lassen — den in der näc­hsten Situng zu steffen­­den, an und für sich ziemlich einfachen Antrag ohne viel Zeit­­verschwendung anzunehmen. Die Kommission wird dann bin­nen kurzer Zeit ihre Aufgabe gelöst haben und dem Hause die Möglichkeit bieten — selbstverständlich unter dem Vorbehalte, daß die buchhalterische Prüfung von Seite des später zu er­­richtenden Staatsrechnungshofes auch die ziffermäßige Nichtig­­keit des Staatsrechnungs-Abschlusses erhärtet — wenigstens somn Standpunkte der Verantwortlichkeit aus, dem Minister das Absolutorium zu ertheilen. Die Prüfung des Nennungsab­­schlusses für 1869, der im nächsten Jahre zur Vorlage kommt, wird allerdings eine viel sehlwierigere sein, weil dort das Vire­­ment nicht nur zwischen den Kapiteln, sondern auch zwischen den einzelnen Posten untersagt war, allein wenn man selbst bei den so einfachen Schlußrechnungen, wie sie heute vorliegen, lediglich mit Formfragen eine Menge Zeit vergeuden wollte, dann müßte die Prüfung schwierigerer Abfgriffe Jahre in Anspruch nehmen, und dann ist wahrhaftig nicht abzusehen, wann wir endlich dahin kommen wirden, daß das Budget für das fünfzige Jahr stets rechtzeitig votirt werde und daß dieser Bot­rung die Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das vergangene Jahr vorangehe, was denn doch wohl geschehen muß, wenn wir endlich einmal eine wahrhaft konstitutionelle Ordnung in unsere Finanzgebahrung bringen wollen, zu zeigen, daß es sich um­ seine Partei­frage handle, und um auch der Opposition Gelegenheit zu bieten, ohne sich er­ eingenommen, auch rechtlich festzustellen und gleichzeitig auch die Frage der 80-Millionen-Schuld in Reine zu bringen, — das legtere um so mehr, als er sich hier eigentlich gar nicht um ein Interesse der Bank handelt, deren biesfällige Forderung durchaus liquid ist, sondern um das Interesse der anderen Neid­&hälfte, welche diese Schuld allein tragen müßte, wenn wir nicht daran partizipiren, die aber — abgesehen von allen politischen Konsequenzem — dann gewiß auch unter seiner Bedingung gestatten würde, daß die Nationalbank­ung ihre, für den Augenblick geradezu unentbehrlichen Zei­­tungen auch fernerhin gewähre. Das Altes ist, wie gesagt, schon heute jedem Sachver­­sändigen an, wenn auc Einer oder der Andere seine spe­­ziellen Gründe haben mag, es nicht auszusprechen oder — seine Mederzeugung politischen Parteizwecken opfernd — sogar das Gegentheil zu behaupten. Dennoch oder vielleicht eben weßhalb mußte es wünschenswerth erscheinen, zunächst in einer kleineren, lediglich aus Sachverständigen bestehenden Versamm­­lung die ganze Angelegenheit gründlich erörtern zu lassen und doch möglichst ausführliche Mittheilungen über diese Bera­­thungen auch die, noch hie und da in Vorurtheilen befangene öffentliche Meinung aufzuklären. Die Engquete-Kommission sollte eben deßhalb nicht eine ministerielle, sondern eine parlamentarisch sein, um von vorneherein Pest. 24. November. Der Beschluß, welchen die Linie am vergangenen Dien­­stag in ihrer Parteikonferenz gefaßt, hat in allen politischen Kreisen einen tiefen und, — wir müssen es offen, herausragen — ziemlich peinlichen Eindruck gemacht. Der Gedanke des Finanzministers, die Bankfrage vorerst im Wege einer parla­­mentarischen Enquete verhandeln zu lassen, ward allgemein als ein sehr glücklicher bezeichnet, nicht als ob auf nur ein vernünftiger und fachkundiger Mann von dieser Enquete irgend etwas Neues, Ueberraschendes, die Entdeckung eines finanziellen Columbus Eied erwartet hätte; es ist vielmehr schon heute unzweifelhaft, daß die Enquete nach längerer oder kürzerer Beratung fehlieglich an jenen Punkt gelangen werde, wo auch fest sehen jeder Unbefangene steht, nämlich: daß uns unter den gegebenen Verhältnissen absolut seine andere Wahl bleibt, als mit der Bank zu transitiren, von ihr im Interesse unserer Geldzinfulation und unseres Kredits ganz bestimmte und un­­widerrufliche Verpflichtungen zu fordern, deren Erfüllung und in dieser Beziehung wenigstens nach Möglichkeit von Wien unabhängig machen würde, dafür aber auch die Stellung, welche die Nationalbank in Ungarn bisher blog fat uinch was zu vergeben, an der Errathung theilnehmen zu können, so wie ja 3. B­­an in England, sobald es sich um eine parlamentarische Enquete handelt, jeder Gewählte, welcher Partei er auch angehören möge, geradezu verpflichtet it, die auf ihn fallende Wahl anzunehmen. Die Opposition fehlen — Das wollen wir gerne aner­­kennen — im ersten Momente bereit, diesen über alle Kurz­zeitüesichten erhabenen Standpunkt zu acceptiven ; sie fehlen bereit, die Frage zusammenhängender und gründlicher zu discutiven, als Krieg im einem Zeitungsartikel (wo auf die Rede nicht sofort die Gegenrede folgt) oder in Plenarfigungen eines vielhundertköpfigen Parlaments möglich ist. Wir er­­warteten auch das beste Resultat von dieser Betheiligung der Opposition an der Bank-Enquete, denn — so dachten wir — dort werde sie mit positiven, bar formulischen Vorschlägen hervortreten, sie werde deren theoretische Nichtigkeit und prak­­tische Durchführbarkeit allen Einwendungen gegenüber siegreich nachweisen müssten und dadurch jeden Anderspendenden befeh­­ren — oder, wenn sie die Unmöglichkeit dessen erkennt, was sie als das Ziel ihrer heute noch völlig unklaren Bestrebun­­gen hinstellt, wann werde sie selbst sich gerne einer wichtigeren Anschauung unterwerfen, da es si in solchen Fragen doch nicht darum handeln kann, um jeden Preis Recht zu behalten, sondern dar­um, wie die Sinteressen des Landes am besten ge­­wahrt werden können. Diese Hoffnung ist nunmehr gründlich vernichtet. Die Linke hat gestern beschlossen, für die Enquete-Kommission nicht zu wählen und jenen ihrer Mitglieder, die dennoch gewählt würden, die Theilnahme an der Enquete nicht zu gestatten. Und weßhalb ? St die Idee des Finanzministers, welche im Reichstage auch von der Linken acceptirt wurde, heute schlechter geworden, als sie vor zehn Tagen gewesen ? Hat die Linie irgend ein neues fachliches Moment entwedt, welches sie ihren früheren Bejclub bereuen, welches sie heute verwerfen läßt, was sie vor zehn Tagen ein­­stimmig angenommen hat? Nichts von al’ dem! Die Linie macht es einfach wie die Kinder, die nicht mitspielen, wenn man ihnen nicht Miles zu Willen thut. Weil nicht drei, sondern nur zwei Mitglieder der Linken in der Wahl­liste der Majorität erscheinen, und weil sich namentlich der Führer der Linfen, Herr v. Tipa, nicht unter den Erfore­­nen der Rechten befindet, darum und darum allein spielt die Linke nicht mit, darum verweigert sie jegliche Theilnahme an einer für das Land so Hoch­wichtigen Berathung. Es ist sch­wer, das für möglich zu halten, aber es ist so ! Welche Unterhandlungen zwischen der Rechten und der Linken in Bezug auf die Namensliste stattgefunden, wissen wir nicht, allein ein förmliches Versprechen ist wohl seitens der Dealpartei nich­t ertheilt worden, denn sonst würde man dasselbe sicherlich auch gehalten haben, umso mehr, als — wie wir schon gestern bemerkten — der Finanzminister Herrn v. Zipa für die Enquste-Kommission ansprüchlich in Vorschlag gebracht hatte. Lag aber ein Beisprechen nich­t vor, dam­­it auch sein so flagrantes Unrecht geschehen, daß eine Ab­­stinenz der Linken dadurch gerechtfertigt werden könnte, es könnte höchstens von einer „Unzartheit“ gegenüber dem Führer der Linken die Rede sein, und das ist doch wohl sein Grund für die Partei, in einer so wichtigen Frage heute das Gegentheil deffen zu thun, was sie vor zehn Tagen befehloffen hat. ES ist bag — man verzeihe und den Aus­­spru­c eine Empfindlichkeit, die mit den Geboten der poli­­tischen Klugheit, wie mit jenen des Patriotismus gleich sehr im Widerspruche steht. Die Linke, als eine intelligente poli­­tische Partei, muß doch offenbar nach bestimmten klaren Mo­­tiven gehandelt haben, als sie nicht nur die See der Bank- Engquete acceptirte, sondern auch durch einige ihrer Mitglieder daran Theil zu nehmen beihleß. Was kann sie sich dabei gedacht haben ? Hält sie die See nicht für paffend, ihre eigene Betheiligung nich­­t für nüslich und nothwendig, sie konnte sie jene gutheißen und diese beschließen ?“ Erscheint ihr aber das Vorhaben als ein heilsames, ihre Betheiligung an der Ausführung als für das Land ersprießlich, wie man sie sich dann heute zurückziehen, lediglich aus Berger über die per­­sönliche Zurückkegung,, welche einer ihrer Führer erfah­­ren hat?! Darauf werden die Herren von der Linken vielleicht sa­­gen, sie hätten durch ihre Betheiligung nur dann etwas aus­­gerichtet, wenn drei, nicht aber wenn nur zwei ihrer Mit­­glieder in die Enquête gewählt werden. Das hätte einen Ans­tein von Berechtigung , wenn die Enqustekommission M­ar­joritätsbeschlüuffe oder überhaupt Verschlüffe zu fassen hätte. Das ist aber schlechterdings nicht der Fall. Die Thätigkeit jeder Enquete ist eine rein vorbereitende ; sie sam­­melt und sichtet das Materiale , trachtet die Frage von allen Sitten aufzuklären und gibt lediglich ein Gutachten ab. Wer anderer Meinung ist, der schließt sich einfach dem Gutachten der Mejorität nicht an, sondern bringt ein Separatvotum ein und wenn fol’ ein Separatvotum — ginge es auch nur von einem einzigen Mitgliede aus — dem Reichstage zusagt, so hindert ihn Nichts, das Votum dieses Einen sich anzueignen, und jenes aller Anderen unberücksichtigt zu lassen. Die Gefahr einer Majorisirung ist also gerade in dem vorliegenden Falle absolut nicht vorhanden, gleichviel ob die Linke durch drei Mitglieder oder ob sie nur doch ein einziges in der Kommis­­sion vertreten wäre. Es wäre dann vernünftiger Weise nur noch ein Argu­­ment denkbar. Die Linke kann sagen, sie lege speziell auf die Mitwirkung Tipa’s das größte Gewicht, nicht aus persönlichen Gründen, nicht weil Herr v.­i­ a ihr Führer, sondern weil gerade er ein ganz besonderes Finanzgenie sei. Nun denn, wir theilen auch in dieser Beziehung nicht die Anschauung der Vinten. Allein selbst wenn Herr v. Tifpa ein so getriegz­ter und genialer Finanzmann wäre, stände ihm ja die Thire zur Enquete offen, auch wenn er nicht vom Neid­dtage in die Kommission gewählt wird. Bekanntlich wird diese Kommission nicht 6108 aus den Erwählten des Neich­tages bestehen, sondern auch durch anderweitige Sachverständige verstärkt wer­­den und wir sind überzeugt, daß Niemand eine Einwendung dagegen erhoben hätte, wenn die Linie auf diesem Wege nicht mim Heren vd. Tipa, sondern auch noch ein ganzes Dutend unter allen Umständen offen, — sondern lediglich, weil die Majorität neben Ghyzyp und Simonyi nicht auch noch für Herrn v. Tipa zu stimmen gewennt, und weil die Linie diese persönliche Angelegenheit ihres Führers zu ihrer eige­­nen macht: deßhalb und nur deßhalb annullirt sie Alles, was sie in der Sache bisher gesagt und gethan, und enthält si jeder B­etheiligung. Ihr gestriger Beschluß ist ein Aus­­fluß übertriebener Empfindlichkeit — und nichts weiter ! Böswillige, zu denen wir nicht gehören, merven aller­dings am Ende gar behaupten wollen, die Linie habe anfäng­­lich blos gute Miene zum bösen Spiele gemacht ; sie habe die Proposition angenommen, weil sie mit dem Kopfe gegen die Wand geft­t war und, ohne sich eine arge Blöße zu geben, gar nicht vefufiren konnte, sie habe aber nur auf einen Vorwand gelauert, um sich rasch m wieder aus der Schlinge zu ziehen und der Nothwendigkeit zu entgehen, die Bankfrage gründlich erörtern und ihre eigenen Vorschläge be­­stimmt formuliren, deren Duchführbarkeit praktisch nach­­weisen zu müssen. Diesen Vorwand habe sie nun in der Zu­­rihweisung Tipa’S gefunden und sie greife mit beiden Händen darnach, um sich aus der Affaire zu ziehen und sich nach wie vor in einer so eminent praktischen Brage auf dem Gebiete leerer Phrasen und hohler Deflamationen herumtummeln zu können. Das wäre gereiß eine Mi­deutung der Absichten unserer Opposition, allein selbst die mildeste Deutung ihres von anderen Sachverständigen ihrer Wahl in die Enquete Also nicht weil die Linke majorisirt werden könnte — denn nach dem Gesagten ist dies unmöglich, — auch nicht, weil Herr v. Tifa überhaupt nicht an den Berathun­­gen theilnehmen konnte — denn der Weg hiezu stände ihm Verhaltens, die Annahme, dag sie nur einer verlegten pers­­önlichen Eitelkeit zu Liebe so Handle, wie sie handelt, ist schlimm genug und wir sonstallven biesen Sachverhalt, um daran erinnern zu können, wenn die Opposition wieder eine mal behaupten wollte, sie sei im Refige eines Zaubermittels, um unseren finanziellen Nöthen abzuhelfen, aber man lasse sie nicht zu Worte kommen. Sie hat das Wort gehabt, aber aus ganz nichtigen Gründen selber darauf verzichtet, — ob weil sie nichts sagen will oder weil sie nichts zu sagen weiß, das kommt fehlieglich auf dasselbe hinaus !­­Veit, 24. November. = In den heute abgehaltenen Sitzungen der Sektionen in Betreff des Gewerbegefäßes haben einige in dem Abschnitte „Weber die Gewerbe-Genossensgaften” wo die Verfügung eingeschaltet, daß an den Ge­werbsarbeitern das Recht der Vereinigung zu gewerblichen Bildungszwecken gebühre, die Vereinsstatuten jedoch der Gutheißung der Behörden zu unterbreiten seien. Bei dem fünften und besten Abschnitt „von den Gewerbebehörden und deren Verfahren” kam es bei der Bezeichnung verfehlen zu einigen Debatten darüber, ob das Sachsenland in Siebenbürgen mit diesem Namen, welchen die dort wohnen­den Rumänen zurückweisen, oder mit dem Namen des Königsbovens, dessen Berechtigung die Sachen nicht anerkennen, bezeichnet werden soll; endlich kam man darin überein, hier einfach nur von den fähsishen Stühlen zu reden, übrigens aber die Scheidung, welche der ministerielle Entwurf zwischen den ungarisen und siebenbürgischen der jenseits des Königssteiges liegenden Sarı deds theilen magt, gänzlich fallen zu lassen. 68 wird also im §. 101 heißen : An Gewerbetagen in die Be­­hörde erster Instanz: a) In Komitaten, dem Fogarafer, Naßöver, Kövárer Kreise der Stuhltitel ; b) In Szöller-St.hlen der Gespan (duló); ©) In den sächsishhen Stühlen und Kreisgemeinden der In­­spestor ; d) In den freien Distrikten , den Bipfer XVI Städten, dem Großkifindaer Distrikt der Gemein­devorstand, beziehungsweise der Stadtrath, in E. Freistädten da Stadthauptmanns-, beziehungsweise Polizei: Amt, welchem jedoch von Seite der Stadtrepräsentang ein oder mehrere Magistratsräthe, behufs der Vorsotze für die Gemerbeange­­legenheiten, zugetheilt werden können.” 68 wurde zwar hie und da von einigen fächsischen Deputirten statt des Inspesto­ 3, der Gemeinder­­ath für die sächsischen Stühle als Behörde erster Instanz vorgeschla­­gen, aber da andere sächsische Deputirte dagegen waren, wurde dieses Anengement abgelehnt. Nach dem 102. Varagraphe sind die Behörden zweiter Instanz : in den Komitaten der Vizegespan, in freien Distrikten, XVI Städten und Groß-Rikindaer Distrikt der Oberkapitän oder der Provinzgraf,­in den fünf Freistädten der Stadtrath, in den sächsischen Stühlen und Kreisen der Kreis: oder Stuhlrath. — Hier nun wollten die Sachsen, auch Rannicher, den Comes der Sachsen als Appellationsbehörde­ err­wähnt haben, indem sie auf die Einwendung, daß der Comes nur in dionomischen, nicht aber öffentlichen Verwaltungszweigen einen amtlichen Einfluß besißt, die feste Weberzeugung fundgeben, daß , nachdem der jenige Stand der Dinge im Sachsenland, sowie auch die geseßwidrige Stellung 003 Comes näh­rend den bestehenden Ge­­hegen und Gebräuchen gemäß umgeändert werden müsse — der Comes so wie vor 1848 wieder die amtliche Schlichtung der Gewerbeangele­­genheit auf dem Lande übernehmen werde. Die Mehrheit der Sektionen verblieb jedoch bei dem ministeriellen Entwurf. — Ueber den §.,109, nach welchem in solchen Fällen der Uederschreitung dieses Gewerbegefetes, für die im Gefet selbst seine Strafe besonders angeordnet ist, die Gewerbebehörde eine Strafe von 200 fl. oder Gefängniß (für je 5 fl. ein Tag Arrest) verhängen, ja die Aus­­übung des Gewerbes zeitweise verbieten kann, wurde lebhaft gestritten. Nachdem indessen die Meinung mehrerer Sektionen dahin geht, alle Strafbestimmungen unter einem besonderen Abschnitt zu verhandeln, wurden die Zentralreferenten angewiesen, in­ diesem Abschnitte au die Fälle näher zu bezeichnen, in welchem die Gewerbebehörde gleich­­sam polizeiliche Strafen verhängen kann, wie dies im zehnten Ab­­schnitte der norddeutschen Gewerbeordnung gesiehen ist. Der §. 114, welcher die Beschäftigungen bezeichnet, die nicht in den Wirkungskreis dieses Gewerbegesäßes gehören, wurde von den Gestionen, melche bis fest die Verhandlung beendet haben, nur wesentlich geändert, nur am Ende ansprüchlich bemerkt, daß, wo von Diinisterial- oder Normal- Verordnungen die Rede ist, nur gegebliche Verordnungen zu verstehen kommen. Hiemit hätten wir unsere Leser über die Berathungen des Ge­­werbegefäßes in den Abtheilungen, von welchen die 3. und 5. jedoch erst den vierten Abschnitt verhandeln, erschöpfend unterrichtet. Der Gentralausschuß — dessen Vorschläge von endgültigem Einfluß sind — wird eine künftige Woche zusammentreten können. Denn bis heute Abend haben erst fünf Sektionen ihre General-Referenten gewählt: die 2. Sektion Brileßfy, die 4. Baron Gabriel Remény, die 7. Graf Forepd ZihH (der früher Sektionsrath im Handelsministe­­rium war), die 8. Ladislaus Szögyényi (diese Sektion will, wie bekannt, ein Komite zur Umarbeitung de ganzen Gesehentwurfes aus­­senden) und die 9. Sektion­ Jakob Rannider. Diese lebtere hat erst heute in später Stunde ihre Berathungen beendet und in Ranni­­der einen Mann in den Generalausschuß entsendet, der durch seine Facheintriffe und Erfahrungen in den Stand gefegt ist, den Ver­­handlungen vessellten eine sehr ersprießliche Richtung geben zu können. — Die für morgen (Donnerstag) angesagte öffentliche Sigung des Neidhdraged mird sich mit der Wahl des Bank-Enquete­ fro­­mit ® 3 und dann mit dem Bericht des Finanzausschusses über die Schlußrechnung­ von 1868 beschäftigen. Sollte der hierauf bezügliche Beschlußentwurf — über welchen wir, im ersten Artikel: unseres heuti­­gen Blattes sprechen — sofort zur Verhandlung kommen, dann könn­te eine interessante Eilung in Aussicht stehen, doch glauben wir, daß dieser Antrag früher in Druck gelegt und vertheilt werden wird, und erst Sonnabend oder Montag zur Diskussion kommen dürfte. — Die Finanz­ und Steuergefäße sind erst heute von 5 Sektionen berathen, konnte daher an im Zentralausschuß noch nit verhandelt werden­ berufen haben sollte. — Im „Stärwunf” spricht sich ein Mitglied der­ Denkpartei über die Erscheinung aus, daß manchmal in der Spezialdebatte über Gefäßentwürfe Deafisten für gericiste Amendemente mit der Linien stimmen, in in welchem Falle der Regierungsenimwurf nur mit sehr geringer Majorität angenommen wird. Der Artikel­­schreiber findet die Ursache der Erscheinung darin, daß die Partei die Gefekentwürfe nut reiflich genug berathe, ehe dieselben vor das Ple­­num gelangen. „Wer da weiß — sagt er unter Anderem — wie die Gefegentwürfe der Negierung in den Klubfißungen der Dealpartei ver­­handelt werden, der wird nicht leugnen, daß ich Recht habe. Meist wird eine solche Klubfssung auf den späten Abend einberufen, dann präsentirt der eine oder andere Minister seinen, dem Hause vorzule­­genden Gefebentwurf der Partei und liest denselben vor oder läßt ihn vorlesen. Er stimmt an vor, daßs der betreffende Minister, vielgeplagt wie er ist, nicht einmal­­ pünktlich zur angefegten Stunde erscheinen kann. Indes gelangt der Gefegentk­urf fast immer entweder nur um einen Tag oder höchstens nur um wenige Tage früher vor die Partei als auf den Tisch des Hauses. An dem Saal, wo diese Situngen gehalten werden, fitt und steht ein Mensch auf dem anderen. Die Hipe it so arok, daß nur der Tabafraud­ noch größer ist, und nur die Stile ist nicht sehr groß. Selbst wenn die Loyalität derart wäre, daß sie in jedem die Stimmung bhervorrufen könnte, die zur Debattirung der Gefegentwürfe not­wendig ist, so wäre doch die Auffassung und Beurtheilung eines oft hundert und mehr Para­­gra­phe umfassenden Gefegentwurfes nach einmaligem Vorlesen selbst dann eine vollkommene Unmöglichkeit, wenn der Minister all die leitenden Prinzipien des Entwurfes vorausfinden wollte. Wenige von uns befssen die Eigenschaft, jeden Paragraph der größeren Gefebent­­würfe mit solcher Aufmerksamkeit verfolgen und­ so eingehend beur­­theilen zu können, daß sie die richtige Anwendung der leitenden Prin­­zipien oder das Abmeichen von bdenselben nach einmaligem Vorlesen erkennen sollten. Viele und selbst die Berufensten müssen einen Geietz­entwurf ruhig und längere Zeit studiren, um ihr Urtheil über den Entwurf festzustellen. Dies ist aber, in so lärmenden Situngen, in so kurzer Zeit vollkommen unmöglich.” Auf solche Weise gelangen fehlerhafte Gelegentwürfe, die viel­ Weit nachträglich vollständig umgeändert werden müssen, mit der Approbation der Dealpartei vor das Haus, was gewiß dem Anseher dieser sowohl als auch der Regierung "zum größten Schaden gereicht Verfasser schlägt vor, daß zur Vermeidung vieses Möbelstandes in Zu­­­g

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