Pester Lloyd, April 1874 (Jahrgang 21, nr. 76-100)

1874-04-22 / nr. 93

— albi m " TEBLEN. u. = Monatlich „ u ws 9 Éz) [2 TI-Ver100.—Dieselben’s sind france an die Expedition­­ der í kö " 37 n 5 a 12.—]dalbi. 47 5.50 Viertelj. n — , 6—jBierteli. „ 2— Monatlichg „ u 230 er 2loy b" Morgen u. Abendblatt) |Für ben „PB 3 fi er 81 oyd“ (Morgens. Abendblatt) art für Land w Foru­mwirtsch­­aft“I­­Schaft“ und „Neue Ilufrieke Zeitn Ganzi. f. Budapest fl. 22.— Gase.­on 24.— Ganyi. f. ggudapest fl. 28.— Ganzi. it. Fofverf: H. 30.— „ 14.— Yalbj. " tertelj. és » ,,15.-- 7.50 ek ha Einundzwanzigster Jahrgang. Redaktioussautllhqjeclltlonsssukosa« DorotheagafseNr.l4,ersten Stod, Snferate und Einschaltungen für den Offenen Sprech- Saal werden im Expeditions-Bureau angenommen. Manuskripte werden in keinem Halle zurüfgefellt. Einzelne Nummern se­hr­ in alten Verschleisspekalen.­­ Inferate werden angenommen:­­ der Adntiniftration; ferner : Intern. Annoncen-|Alfervorftadt, 6 12: ««""« YPEDEUOUVOU-ss«s?s«0»ps-BasdggsseNr-1;sstr«HälliågasstkkåeäkemNUM- euetaccisenistyafnztyeineräxan»Imnikandxari­­in ien bei der Sánta 18. In a N" Wien: Bel den 9 .22;K.ZIosI’e,Setlet-stättesr.2; Beilagen werden angenommen für ava­­­ = § a en > Place de la Bourse, — Frankfurt a. 20. en & Comp; een 9 addent. e Unnoncen­­tion. A. ütemek, E egy ETSNÁSRA „Peiter Lloyd” su fenden. Indapestgsråderzckjwarz,Va­­ e 1a, Saafenflein & Bogler, Dorvotheagaile Nr. 3. ·· erren A. ppetili,Wollzeile -"«« Für den „Be nebst der eat­seweileger Woher Bod . . Der neue Wechfelgesehentwurf. “. Der Mechfel it ein Wanderer, welcher­ einem bestimmten Biele zustrebt, dabei aber häufig Anlaß findet, Ber A einzu­­fehren, das Sudoffement it eines der interessantesten Momente im Wechsel laufe. „Durch das en gehen alle Rechte aus dem Wechsel auf den Indoffatar über, insbesondere auch die Befugnis, den Wechsel weiter zu Indoffiren. Auch an den Aussteller, Bezogenen, Acceptanten oder einen früheren In­doffanten kann der Wechsel gillig indoffirt und von denselben weiter indofftet werden.“ So verfügt Art. 10 des Deutschen Gefeges, welchem sich Art. 29 des Entwurfs mit wahrscheinlic unbeabsichtigte­r Auslassung­ des Wortes „Bezogenen“ anschließt und denselben dahin ergänzt, „daß im­­ legteren Falle die ermahn­­ten Personen eventuell in zweifacher Eigenschaft haftbar werden.” Wir­ anerkennen vollkommen den­ prattischen Werth dieser ganz richtigen Zugabe. · »­­Gänzlich neu ist Art.38:,,Die·aus·dem­ Wechsel entspringenden Rechte können ganz oder theilweise auch durch Ceffion derart übertragen werden, daß der Geffionar seine Rechte gegen den Acceptanten, respeftive den Emittenten und die Bormänner des Gedenten, me­in zur ung sat tan.” Wir haben gegen einen solchen Artikel, dessen ichtigkeit auch von der Leipziger Konferenz nicht bezweifelt, worden, nichts einzumenden, bemerken aber nur, daß, dieser einzige Rechtsjah­r übermäßig Erz“ ist und die Dottrin beispielsweise bei Beurthei­­lung der vom Nussteller eines an eigene Ordre gestellten Mechtels be­wirkten Geffion doc wieder nachhelfen müssen wird. Das sechste a handelt von der Präsentation zur An­­­­nahme und von der Acceptation. Was speziell die P­räsentation zur Annahme (Art. 39—43) anbelangt, so weicht der Entwurf von den Artikeln 18, 19 und 20 des deutschen G­eietes nur in Bezug der Präsentationsfristen für auf inländische Märkte lautende Wech­­sel ab und übernimmt zu diesem Behufe den 57. 8.des XV. GN. vom 3. 1840. Die Vorschrift dieses Paragraphen war auch bei Ein­­führung der deutschen Wechselordnung aufrecht­erhalten worden, wird sie nun in das neue Gefe aufgenommen und dadurch, auch in Siebenbürgen und Kroatien zur Geltung kommen, fo­rt mit Rücksicht auf die erprobte Zweckmäßigkeit der erwähnten Borigrift nicht? Dagegen einzumenden. Den Kleinen Zufal in Art. 39 hal­ten wir en für inferiert. « Bereich der Acceptation selbst sind entytr dagegen»eine sehr wesentlice und unserer Ansicht nach gänzlich unbegründete Ab­weihung im 44. Artikel, wonach die auf der V­order­­ach des Wechsels stehende Unterschrift jedes amen3obdber jeder Firma, wenn seine andere Eigenschaft dessselben sich aus dem Wecjel selbst ergibt, für unbedingte Annahme gilt. Die Vermu­­tung und Deutung der Unterschrift als Annahme kann nur für den Namen oder die Firma des Bezogenen En Go­sprit 8 Art. 21 des deutschen Gesetes aus und ein­eeeaehen würde zu Schaulederhaften Mißbränchen führen, welche heraufzubeschmwören um so unnöthiger it, als ja Art. 13 des Entwurfs „für die in Bollmacht des ana­gem wollte aber nicht ausgedrückte Accep­­tation ohnehin genügend vorgesolgt hat. Dagegen würde uns der erfasser verpflichtet Daher wenn er, statt der Abweichungen im Art. 44, über die Befugnis des Bezogenen zum Durchstreichen sei­­en Accepts und über die rechtliche Wirkung einer solchen Opera­­tion verfügt hätte. Wegen dieser Frage liegen sich Theorie und Praxis an den Haaren, die Leipziger Konferenz ar­f einen gü­­nden Aufschluß und der Zufall in Art. 9 des nimwurfs it zur­eantwortung derselben auch nicht geeignet. 4 Die ferner neue und aus dem schwedischen Gefege übernom­­mene Bestimmung des 46. Art. ist ganz inferiert Bere: „Der Traffat eines auf bestimmte Zeit nach Sicht gestellten Wechsels tr. verpflichtet, den Tag ‚der Neceptation auszugeben.“ Kein Mensch mag müssen, am wenigsten der Traffat. Für den Fall jedoch, wenn­ er ohne Datirung acceptirt, reicht die Be­­stim­mung des Art. 20 des deutschen Gefeges, welchen der Entwurf als Art. 42 aufgenommen hat, völlig aus. Im Uebrigen entsprechen die Artikel 44 bis inklusive 48 des Entwurfes den Artikel 21 bis 24 des­ deutschen Gefebes.­­ Das siebentelhauptstück handelt unter besondern Titeln von der Präsentation zur Zahlung,vom Verfall,von der Zahlung und von der Prolongation der Zahlungsfrist. Betreffs der Präsentation der Zahlung ist nur Artikel 49 des Entwurfs neu, aber mit Rec­­ht auf die für alle Fälle geltende­ Weisung des 1. Punktes im rittel 41 des deutschen Gefeßes, welchen der Entwurf im Art. 96 übernommen hat, gänzlich überflüssig. Der 50. und 51. Artikel des Entwurfs entsprechen vollkommen den Art. 31 und 43 des deutschen Gefäßes. Ebenso stimmen die Verfügungen üiber die Verfallgeit (Art. 52—56) mit den Art. 30, 31, 32, 34 und 35 überein, nur it für die Ermittlung der Verfallzeit von Marktwechseln konsequenter MWeise statt Art. 35 des deutschen Art. 97 des bisherigen echsel­­­ gesebes beibehalten. jó · Ueber die Zahlung selbst enthält der Entwurf mancherlei Abweichungen.So verfügt Art.67:,,Der Wechsel­ ist a­m Beifalltage zu bezahlen, Me­etlade finden nicht Statt. Der betonte 35 ist aber wegen der Wechsel-Normatage (Sonn­­und Feiertage) falsch. Art. 58 Dagegen enthält die ganz richtige Zugabe: „Die Jung muß in der im Mechsel bestimmten Geld­­Aus­­und Daher ganz eh­er den überflüssig. Der Zusatz in Art.59 hin wieder ist ohne Begründung ge­­blieben und wir h alten denselben für verfehlt,·we·t­nach·dem deutschen Gesetze,von welchem der Verfasser hiermmdik abweichen wollte,der Präsentant auch vom Bezogenen· Theilzahlungen anzunehmen verpflichtet ist. Am 60. Art. finden wir abermals Zu­­fäße, von welchen wir den im ersten Alinea für richtig, den im zweiten Alinea enthaltenen ebenfalls für richtig, aber für nicht FISUDIETE genug erachten. Nicht, nur die Unterlassung von A­bschreibungen geleisteter Partialzahlungen, sondern auf Die Unterlaff­ung der Quittirung von voll be­zahlten Wechseln friüst den Zahlenden gegen einen gut­­gläubigen Dritten nicht. Dies Alles ist, meinen wir, derart selbst­­­­verständlich, daß wir ruhig die unveränderte Uebernahme des 39. Art. aus dem bdeutschen Gesete befürworten können. Art. 61, statt die noch offene Frage zu entscheiden, ob der Bezogene, welcher nicht acceptirt hat, deponiren könne, findet in Ergänzung des 40. Art. des deutschen Gesetes für den Acceptanten einen Depo­­Legitimation des Präsentanten. hat die Leipziger Konferenz unwissentlic­hem Zivilrecht überlaen, und wenn der Entwurf überhaupt die Frage im wechselgefes­töfen wollte, so hätte er auch. die er tak offen gelassenen Depositionsgründe, wie oder im Falle einer mra­ncespiendi, normiren Er Annahme Meber die Prolongation enthält Fein bisheriges ne irgend eine Bestimmung und es ist anerkannt, daß die Prolongation sein unwechselrechtliches Institut ist. So hat denn auch der preußische Entwurf vom Jahre 1845 erklärt, daß Durch die Prolongation seine mei] Inge Verbindlichkeit erhalten wer­­den kann. Der spätere preußische Entwurf vom Jahre 1847 erac­­htete die Brolongation für unangemessen und die Leipziger Ron­en ließ den Antrag auf Anerkennung derselben fallen. Jichts­­eftomeniger kommt die Brolongation vor und die Theorie sowohl als die Praxis hat Anlaß, sich mit derselben zu beschäftigen. Da fühlt sie denn der vorliegende Entwurf berufen ee ‚und unterscheidet die freiwillige Brolongation von der nothmendigen. Für die erstere ergeben sich nach den zum weitaus größten Theile aus Hartmann geschöpften Motivation 3 Rechtsfage. Der erste ist formeller Art; die Brolongation der Zahlungsfrist hat nur dann regtliche Wirkung, wenn sie auf den Wechsel geschrieben ist. Die zweite ist materiell: die Prolongation hat nur Denjenigen gegen­­über Wirkung, unter Denen sie zu Stande gekommen. Der dritte bestimmt, daß durch die Prolongation weder im Verfall des Wech­­els noch im Beginn der Verjährung eine Wenderung eintritt. Ortmann hält noch 8 Rechtstäge bereit, die jedoch etwas bestrit­­tener sind. Wir haben gegen Art. 62 und 63 des Entwurfs nichts einzumenden, wohl aber gegen Art. 74, welcher ausspricht: „Wenn der Zahlungstermin durch, ein außerhalb des Willensbereichs Der Berteien sehendes Greignig verschoben wird, so wird dadurch der Verfall des Mechtels, sowie der Beginn 3 verschoben betrachtet.” Der Bersaster Prof. Apathi nennt zimei Gründe für den Artikel, wenn nämlich ein Markttag verschoben wird oder die Staatsgewalt ein Moratorium erläßt. Beides jedoch liegt vielleicht nicht so sehr außerhalb des Willens» oder vielmehr­­ des Mach­t­bereichs der parteten. Artikel hingehen, jedoch müßte derselbe Stritte gefaßt werden. Für das Moratorium und dessen Mediemirtung lasse man getroff bir Staatsge­walt walten. Der Artikel, so wie er ist, ließe sich jedoch — auch auf das sog. höhere Ereigniß (vis major) anwenden und den Einfluß derselben will denn doc der Entwurf selbst nicht zugeben. Der achte Abschnitt handelt von der Intervention. In dem bisherigen Gesetz sind die diesbezüglichen Bestimmungen zerstreut in dem­ Abschnitte über die Annahme und in jenem von der Zahlung und von dem Begreife enthalten, was zur Fularen Auffassung derselben gewiß nicht beiträgt. Der deutschen al­ordnung dagegen macht die Praxis sowohl als die Thorie in el» jener Gintrat den schweren Vorwurf, daß nur Meister des Te­felrechts den Sinn und Zusammenhang der einzelnen Bestimmun­gen über die Intervention zu erfalten vermögen. Wenn irgendwo, so ist das deutsche Wechselgefeg in diesem Abschnitte zu kurz, zu abstraft und die Wissenschaft hat vollauf au­then, um dessen Rechtslage P Harem­s Verständnis zu bringen. Deshalb oiffen wir vollen Dant dem Berfafjer des Entwurfs, dab er die berufene und unberufene Intervention aus der urn Berguidung befreit und die Nothadresse sowie Die eigentliche Chrenintervention von besondern Gesichtspunkten aus betrachtet. Gar so leicht­ert sich indeß auf der Entwurf nicht und um aus vielem nur zweierlei hervorzugreifen, läßt sich die Frage, ob sich der Inhaber eine Theil­­annahme des ntervenienten gefallen lassen müsse, und die weitere Frage, wie sich die Rechtsfage hinsichtlich des eigenen Wechsels ge­­falten, nach dem Entwurfe an nur von einem tüchtigen ad manne beantworten. AM dies, weil die Motivirung ganz falsch hinstellt, daß der Nothadresfat als Substitut des Zraffaten erscheint und als leitendes Prinzip nicht genug betont, daß über­haupt die Sintervention vor Allem eine Ziberirung der Regrepppflicht ist. Art.66 ist theilweise neix und ganz richtig:»Der­ Noth­­adressat wird durch die Annahme dem Wechselin­haber sowie den Na­chmännern des Adressanten wechselmäßig verpflitet.Diese Ver­­pflichtung erlich­t jedoch,wenn ihm der Wechselnit vor Ablauf des zweiten erktaes nach dem Verfall zur Zahlung vorgelegt wird.Ist der Wechsel vom Nothadressaten angenommen,soaben der Wechselinh­aber und die Nachm­änner des Adressanten keinen Regreß auf Sicherstellung·Der AdressaI­t aber und dessen V­or­­knänner können den Regreß geltend machen.««Die Motivirung liegt In der­ getrennten Behandlung der Nothadresse und der Ehren­intervention. Art.67 enthält eine richtige Ergänzung des 57.Art.des deutschen Gesetzes:,,Wird der Wechsel weder vom Trassaten n­och vom Nothadressaten angenommen,so hat Jedermantr das Recht (sollwohl·,wie im schwedischen Gesetze,lauten:so s­eg er mann frei), nachdem Brotest aufgenommen, den eger als Ehrenintervenient zu acceptiren, die Ehrenannahme von Seite einer nur auf dem Wechsel als Nothadresse benannten Berson braucht der MWechselinhaber nicht zuzulassen.D­er: Art. 71 wert in den ersten Worten vollkommen richtig, ganz so wie das schmedische Beleg, vom 62. Art. des deutschen­­eiebes ab: „Befindet sich auf dem Mangel 3 Zahlung a oteftirten Wechsel­ eine Nothadreffe oder­ ein Ehren- Ba welche auf den HAD NEON lauten, so mu$ der Wech­selinhaber den Wechsel, vor Ablauf des zweiten MWerstages nach dem Beifalle dem Nothadrefinten beziehungsweise dem a im Brote acceptanten zur Zahlung an und den Erfolg Mangelszahlung oder an einem Anhange zu demselben bemerken lassen. Unterläßt er dies, 10 verliert er den Megreß gegen den Adressanten beziehungsweise gegen den Honoraren und deren Nach­miniter." —A­­rt.72 enthält einen gleichfalls­ vollkommen richtigen, eine leitenden Zufat zu dent legten A­inen im 62. Art. bes . bentfehen Gefekes: der Wechselinhaber kann die im Wege der Ehreninter­­vention angebotene volle Zahlung, sie möge pen mem immer herrühren, nicht zurüchweisen. Nimmt er eine solche Zahlung nicht an, so verliert er den Regue g­egen die Nahmänner bey Honoraten.” ir sind geneigt, die nicht motivirte und Deshalb pagugeinkő auch nicht gemollte Abweichung, wonach der Inhaber den Negreß auch gegen den Honoraten verlöre, für einen argen Druckfehler zu halten, ··· Art.73 stimmt mit Art-Eisde-deutschen Gesekesgelberemk »Der Ehren-Intervenient tritt durch die Zahlung in dies Rechte des Wechselinhabers gegen den Honoraren,dessen Vormänner und den Acceptanten. (Diese betonten Worte sind wieder wohl nur aus Versehen weggeblieben , da der Berfasser in der Mo­­tivirung bestimmt erklärt, daß er nicht abweic­en will.) Deshalb fan er verlangen, daß ihm der Wechsel gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt werde.“ Nach­ dem Standpunkte des deutschen Gefetes, welches die Nothadresse mit der Ohrenintervention gleich­­stellt, ist dieser Writfel genügend. Diesmal leidet der Entwurf an . ér tieg Kürze Was für.Nedte hat der zahlende Nothadreflat? Keine Antwort. Sollte man viel­­leicht aus der obermwähnten These, dab der Nothadreflat als Sub­­stitut des Traffaten anzusehen sei, folgern dürfen, bab die a. obligation getilgt sei und der zahlende Nothadreflat seinen wechsel­­mäßigen Ne tet nehmen könne. Wir verwahren uns feierlichs­­a gegen diese Un Hung und haben eben deshalb gleich eingangs erwähnt, daß die These falsch sei. Nach den älteren Wechsel­­gefesen mar sie stichhaltig, nach dem deutschen ist sie es nicht mehr, inge man an eine internationale Kodifikation, so ließe sich­h darüber rechten, in welcher Gesichtspunkt der richtigere­ sei. Go hat aber auch das schmedische MWechselgejeg im 51. Xxiifel dem zahlen­­den Nothadresiaten dieselben Nechte gegeben mit dem zahlenden Chren-Intervenienten. Der Cntwirf will diesbezüglich vom Standpunkte des deutschen Gefebes nicht abweichen, was wir völlig billigen. Da er jedoch die beiden Arten der Intervention getrennt behandelt, so ist in diesem Artikel tar a­uszusprechen, ganz wie es das schwedische Gefek­that, daß der zahlende Noth­­adressat ganz dieselben Erfagrechte hat wie der zahlende Ehren- Intervenient. · Art.74 entspricht dem­ Art.64 des deutschen Gesetzes: »Unser Mehreren,die sich zur Ehrenzahlung erbteten,gebührt demjenigen den Vorzug,durch desserk Zahl­­ng die meisten Wechsels verpflichteten besrett werden.««Diese,die Konkurrenz mehrerer Intervenienten behandelnde Partie gehört unter die abstraktesten des deutschen Wechselgefeges, und wir würden mit Vergnügen jur eben, daß der obige Rechtsfa nach Dem Vorbilde des Schwebi­­gen Gefees ergänzt werde. Er bieten sich Mehrere den Wechsel, nachdem er protestirt worden, zu bezahlen, so kommt der, welcher es zu Ehren des Traffanten thun will, zuerst­ in Betracht und am näch­sten nach ihm der, welcher zu Ehren des ersten Jndoffanten ahlung anbietet. Er bieten Ji Mehrere für d­ieselbe erfen zu zahlen, 10 steht die Wahl dem ie zu. Jedoch wenn Semand, dessen Name in einer Nothadreife genannt, dare unter ist, so hat dieser das Vorrecht vor Anderen, die zu Ehren den Wechsel einlösen wollen. Allein dem besseren un­­berufenen&hrenzwahler stehlen­ der minder gute Nothbadreffat zurüc (Hartmann) u. s. m. Macht das Gefes selbst nicht folgende Ergänzungen, so wird sie die Judifatur und Die Theorie thun, hat sie auch zum größten Theile bereits ge­­than. Weiters sagt der Artikel ganz richtig: Ein­ntervenient Notbadreffat sowohl als Ehrenzahler­, welcher :den Wechsel be­­zahlt, obwohl: aus dem Wechsel oder froteste er­ Sichtlich­es, daß ein Anderer, den urwas­ der Vorzug­ ge­bührte, zahlungsbereit war, bat seinen Hegreß wegen diejenigen Sadpflanzen, melche durch Leistung der vom berechtigteren Inter­­venienten­ angebotenen Zahlung­­ von der Verpflichtung befreit worden wären.” ·· Art. 75 endlich stimmt nollflonmen überein mit Art. 65 des deutschen Gefebes, sollte jedoch wegen der getrennten Behandlung der Nothadresfe und Ejren-Intervention Tonsegquentermeise ergänzt werden und folgende Fassung erhalten: Wer auf eine Noth­­adresfe oder zu Ehren einen Wechsel an­­nimmt, jedoch nicht zur Sehlm­aste­in gelangt, weil der Traftat oder ein anderer nternem­ent bezahlt hat, ist berechtigt von dem Zahlenden eine Erovision von "5% zu verlangen, jett erfolgen“, allein 1 Ausdruch gebraucht ­fitionsgrund im Mangel. Allein diese Frage i­st ja doch nur absolut, wenn der „efeftiv“ ; der, ·· bat ··· der BVerjährungszeit als f­ür den ersten Fall mag der. 3. B. bei, verweigerter Zbörsen- und Handelsnachrichten. absichtigt in der am 7. — Der Verwaltungsrathb der Pensions- und Le­bensversicerungs-Ges­ellschaft „Kronos" be­­i­­, 3. stattfindenden Generalversamm­­lung einen Antrag auf Fusion des Versicherungsgeschäftes und Liquidation der Gesellschaft zu stellen. Dieser­ Entschluß ist eine­ Folge des Falliments der Wiener Wechslerbanf, bei welcher der „Kronos” beträchtlich impegnirt war. Das ganze Seihaft wird durch­­ die Lebensversicherungs- Sesellschaft „Minerva” über­nommen. In Folge dieser Fusion erleiden die Steressen der Ver­­sicherten seinen Abbruch und Den Aitionären sol, wie verlautet, nur ein geringer Schaden ermachen. · ——Die Klaus­enburger S­parkasse hat pro 1873 ein­en Reingewinn von fl.10.000er»zie­lt;das Aktienkapital beträgt·fl.100.000,von denen jedoch nurönzein bezahlt sind.——— Die Kroatische Kom­merzialbank in Agram(mit fl.300.000 Aktienkapital)hatte einen Reingewinn von fl.26.794.14, von welchem nach Abzug der Tantiemen und Dotirung des Re­­servesondes fl.20.000 zur Einlösung des Coupons(fl.4 per Ald­e) I ; f "­­ " 7 Anträge zur Bereicherung von fl.2,149.853 eingereicht, 1124 Bolizzen . verwendet werden. — Die Lugod-Baranfjebez-Re­­shipaer Sparkasse -Selieft, die Jahresrechnung pro 1873 mit fl. 24.198,86; das Nitienkapital ist fl. 60.000. Die Firma wird fünfzighin „Vereinigte Sparkassen von Lugos, Karanfebes, Refhige und Drfova" lauten und werden 800 neue Aktien 2 fl. 100 mit 50% Einzahlung emittirt, so daß fl.200.000 Aktienkapital mit 50%iger Einzahlung vorhanden sein werden. Der neue Reserve­­fond wird fl. 62,595 25 betragen, da die neuen Aktien außer der de Ale 45 per Stad für den Reservefond zu erlegen haben. .— Die Szegedin-Csongränder Sparkasse hat im Geschäftsjahr 1873 nach Abschlag von Tantiemen. mit fl. 6080.12 und mohrthätigen Spenden mit fl. 3495.89, nach Do­­tirung Des Mefervefonds mit fl. 20.000, eine Dividende von 5­47.000 oder fl. 94 per Aftie zur Bertheikung gefragt. Das fllen Capital int:. Refernen beträgt jebt fl. 150.000, , — De Toot-Romlofer Spartaffe, mit einem Ak­ien Capitale von fl. 30.000 hat im Jahre 1873 nach Potirung des Reservefonds und Bestreitung­ der Tantiemen u. s. w. einen Neingeminn von fl. 5003.75 erzielt. . — ,Der Anker” Geschäfts-Ausweis für den Monat März 1874: In diesem Monate wurden 422 Anträge zur Ver­­sicherung von fl. 718.469 eingereicht, und zwar: 287 Anträge zur Bersicherung von fl. 529.110 auf­ den Todesfall, und 135 Anträge zur Versicherung von fl. 189.359 auf den Erlebensfall. Ausgefer­­tigt wurden : 250 Borizzen über auf Todesfall versicherte fl. 488.882, und 137 Bolizzen über auf den Erlebensfall fl. 228.270, zusammen­­ 387 Boliszen über fl. 717,152 versicherte Kapitale. Die Einnahmen dieses Monats bestehen in fl. 106.860 an Prämien, und fl. 127.716 an Assrociations-Einlagen, zusammen fl. 234.577. Für Sterbefälle wurden fl. 62.668 bezahlt. Im Laufe dieses Jahres wurden 1143 über fl. 2,045.315 versicherten Kapitals ausgefertigt und­ fl. 702.396 eingenommen, sowie fl. 165.640 für Sterbefälle bezahlt. Seit dem Bestande der Anstalt wurden nach Sterbefällen fl. 5,421.574 be­­zahlt. Die 1873er Assoziation ergab ein Kapital von fl. 726.577, welches an 732 Mitglieder verhältnismäßig vertheilt wurde. — .R. fr. Br." meldet über die Unliehensunter­­handlungen und die Frage der BETEN Bahlenanschlüsse Nachstehendes: „Die Anwesenheit des Herren Hansemann in Wien steht mit der Angelegenheit der rumänischen Bahnen im Bufanmenhange,­ wie denn überhaupt diese legtere gegenwärtig alle in finanzieller Beziehung, mit der er al­ler ungarischen Negierung und den­­„Rumäniern” beschäftigten reife Stark ‘in Athem hält. Man ‚erzählt uns, Ye auch die­ Anwesenheit des Direktor der Ungari­­sen Kreditbank, Herrn Weringer, in erster Linie der Frage der­­ rumänischen Ba­nanschäffe und erst in zweiter Linie der ungari­­­feren Anleihe gelte. Vorläufig braucht, die ungarische Regierung ‚überhaupt ,tein­ neues Ansehen, da ja bekanntlich der Heft der ersten Hälfte des jüngsten Ansehens. Sa­che an­gezehrt if. Die Kreditanstaltgruppe wird ohne Zweifel bie i­ine­n konsdiesen Rest ausüben,­unkd,es liegt demnach für die ungarische sinanzverspaltung Viel­edit Nöthigung vor, N­iedung der nächsten Bedürfnisse jebt schon unweitaussehende · «treffen.Dagegen soll herr vqnsemann bei­ seinen­­ Negoz­iatio­­nenbetreffs der m­arisch-kumänischen@stenbahnanschläe die Ans «deutizngfall·en gelazen h·aben,·daß­ dies»an,den rumänischen Bah­­nen interessirten Berliner Finanzkreise zu."gewichtigen"Gegen- Zdienstendet,dem·allenfallsigen Abschlusse eines­ späteren ungaris­ischen Anseens bereit wären,falls sich die ungarische Regierung in detz Anschlusslage ent··egenkommend-zeigen­ sole.Soaben­­"teuerlich­ auch·die·Sache tgtgen Mg,darf­·man­ doch nicht ver­­ge·se·n,daß für die·­·sie sell fast der tumärischenc Bahnen die Be­­wergung der unganschen Anschlü­sse gegenwärtig von der größten­­ Tragmeite wäre und ihr Bartheile zumenden müßte, die weit größer sind als jene Opfer, die­­ sich Ungarn durch die Kongessioni­­rung der Anschliffe auferlegen würde.­­ (Che wir D diesen Sabh un­­dtetjchreiben, müssen wir vorerst wissen, welches diese Opfer sind. D. Ned.) Die österreichische Staatsbahn-Gesellschaft hat unter der Bedingung, daß die Anschußfrage geordnet wird, sich bereit erklärt, die RR für die rumänische heisen­aft zu übernehmen. · ind­ec­eisenbahngesell­­schaft nicht nur mit einer Erhöhung der Betriebseinnahmen und der Gewinnung eines ausgedehnten Transitverkehrs gleichbedeutend, sondern — was unter den gegenwärtigen Verhältnisen vielleicht no­chmermwiegender ist — mit der Möglichkeit einer billigen Gele­­ge Da nun die an den rumänischen Eisenbahnen inter­­essirten Berliner Finanzkreise im Uebrigen fi eines ganz bedeu­­tenden Operations-Kredits erfreuen, so­lt die Annahme seine so ungereimte, daß sie das Entgegenkommen, welches ihnen die unga­­rische Regierung an den Siebenbürger Päffen zeigt, durch­ Liebes­­dienste an den deutschen Börsen vergel­en wollen. & — Das vierte Heft des­ 5. Bandes der Nachrichten über I­ndustrie, Handel und Verkehr (aus dem statist. Dep. des f. t. öfterr. ns) enthält Industrie­­und Berfehreverhältnisse von Rheinland, Westphalen im Jahre 1872, volle wirthichaftliche Verhältnisse Würtembergs im Jahre 1873, page­ al österr.-ung. Hande TEMI in den Häfen Großbritanniens im Jahre 1873, veltemirthischaftliche Verhältnisse Serbiens im­ahre 1872, rg die Lage der Moldau mit Berüd­­ichtigung des Jahres 1872, Handelsverhältnisse von Tiflis und den translaufasischen Provinzen (1872), Handel und Schifffahrt Eaigons 1873, Schifffahrts- und Handelsverkehr 1872 von Rio de Janeiro und Personalnariäten. · —Der unöereingehende Direk­ionsbericht Franzens­kanalskriege sellsash deren General­­versammlung am 27. April stattfinden­ wird, enthält die Bilanz und ergänzende Aus­weise. Die Bilanz enthält folgende Kosten : 6 o .E : Prioritäts-Partial-Obligationen im Portefeuille fl. 2,000,000, Obligationen litt, A. fl. 4,534.000, litt. B. fl. 4,018.000, erste Bausektion: PR fl. 2,863.246.83, zweite Bausektion : Klein-Stapar Nienfager Kanal fl. 2,910.280.85, dritte Bausektion : Baja-Bezdaner Speisekanal fl. 84.774.55, Bergütung für Vor­­arbeiten an die General-Bauunternehmer fl. 825.250, Kaution für Binsen und Amortisations-Zahlungen an die General-Bauunter­­nehmer, fl. 750.000, Totale fl. 17.985.552.28, Haben: Prioritäts- Partial-Obligationen fl. 5,000.000, Obligationen litt. A. i 4­534090, lit. B. 4,018,000 , . General-Bauunternehmer der "Diese Ansblüse sind daher für die rumäni Sudapest, 21. April. Witterung: schön und marm­­­eh + 15 °, Bacometerstand 23" 7, Wasserstand zur nehmend. Getreidegeschäft Nachmittags wurden 5000 Zoll- Zentner malaiischer Maispr Mai-$uni mit fl. 480 per Rollzentner verkauft, Effektengeschäft.Die Tendenz der Böese war heute in Folge der andauern­den freundlicheren Berichte von Wien gut disponirt,auch der Verkehr gestaltete sich belangreicher,wobei die Kurseämnxtlicher in den Verkehr gekommenen­ Papiere höher gingen Anlagepapiere gleichfallsfester,ung.«Eisenbahn­anleihe erholtenichs von Isau 593.25.Bon Banken wurden Munizipal nglo erhalten von 28·75c!14f29,Ung. bis 145.75 getauft, blieben 145.25 ©, gegen 143 von gestern. Franco-ung. fliegen von 50 auf 52 ¥, Bodenkredit zu 57.25 ge­­macht, blieben 57.75 Geld. Von Lokalbanten wurden Spar und Kredit zu 49­—49,25 gemacht, blieben 49.25, gegen 48.75 von Leitern, Vereinsbanf zu 49 getauft, blieben 49 6. Von Sparkassen wurden landeszentral zu 72.75—73 gemacht, Borstädtische zu 54 erhloffen. Von sonstigen MWerthen wurden Louisen zu 140, Bien­ester zu 640, Athenäum zu 245 geschlossen. Straßenbahn au 283-282 gemacht. Baluter und Devisen unverändert. 2,264.152, €. ungar. dinanzrAerar fl. 2,169.400.23, Zotale . 17.985.552.28. — Der YWusmess über den Ber­mögensstand et Aftiv, daß bei Lömwinger u. Weg­­nelin in London Stüd Bartial-Brioritäts - Obligationen (a­l. 1500) erliegen, also fl. 2,000.000, daß 22.670 Stüd Obliga­­tionen litt. A. und 20.090 Stüd Obligationen litt. B. a fi. 200, zusammen fl. 8,552.000 in der Hauptfasse der Gesellschaft erliegen und daß an die drei Bausektionen und an die General-Bauunter­­nehmer die, oben erwähnten Boftern mit fl. 7,433,552.23 als in­­vestirt erscheinen, was abermals age­ammt fl. 17,985.552.23 beträgt. Der Ba­ssiv besteht aus 5000 Stüc plach­ten Bartial- Prioritäts-Obligationen zu fl. 1000, zusammen fl. 5,000.000, aus 22.670 St. placirten Obligationen litt. A. und 20.090 St. placisten Obligationen litt. B., zusammen fl. 8,552.000, aus der Forderung der General-Bauunternehmer mit fl. 2,264.152 (wovon fl. 89.601 in Prioritäten und fl. 2,174.,551 in Aktien litt. A), endlich aus der Forderung des f. ung. Finanz-Notars mit fl. 2,169.400.23 (wovon fl. 200.000 in Obligationen litt. A. und fl. 1,969.400.23 in Obli­­ationen litt. B), was in$gesam­mt fl. 17,985.552.23 beträgt. uf die Erläuterung und Nebenausweise kommen mir noch zurück. Die UAbendshärfe war sehr bele­gt; Unger. Kreditbant vartirten zwischen 145.75 und 144, schließen auf ausländische festere al 145.50—145.75 ; Anglo-Hungarianbant zu 28, Munizipal­­bant zu. 28 geldgloffen. H«B.D.-M.·Vüsürhely,19.«April.Der Herbst-ss­weizenanbau hat im Allgemeinen gut überwintert,insof­ern.W­­er durch die schneelose Kälte direkt seinen Schaden erlitt ; der Boden wurde jedoch durch die Kälte stark gelodert und da Die gr­­wöhnlichen Frühjahrsregen , die den Boden wieder binden­ sollten, ahten, und Befiger und Prächter von taufenden Soden ausblieben, wurde die oberste Bodenschichte durch die Ballatwinde aufgeworfen, wodurch ein großer Teil der Weizenpflanzen ent­wurzelt und vernichtet wurde, was bei rationellem Anbau mittelst Säemaschine und Walze­nit vorgekommen wäre. Unsere kiesigen Desonomen sind aber in dieser­ Beziehung. indolent, 63 wird hier mit einziger Ausnahme der Gifenpflüge so gearbeitet mie vor hundert haben nicht einmal eine Säemaschine, geschweige denn Mähe- oder Dreihmaschine. Anstatt den Boden mit dem gewonnenen Kapital besser zur fultiviren, wird immer­­ wieder Boden angefauft und Bo­­den wie Arbeitslohn dadurch enorm vertheuert , wodurch ein Boch Boden über 300 fl. und der Taglohn in der Arbeitszeit 3 fL. bis 5 fl. fortet ; auch wäre es an der Zeit, daß sich dies ungesunde Verhältnis ändere. Nebst den P­affatwinden haben namentlich in der­ Nied_die sogenannten „Drahtewürmer” die Weizen­­pflanze beschädigt und wenn die Dürre noch kurze Zeit angehalten hätte, so wären all die bescheidensten Hoffnungen vernichtet gez­wesen. Zum Glück traf der längst ersehnte Regen gestern ein und dauert heute noch und befeelt hier Alles mit neuen Hoffnungen und frischem Muthe. Wir können somit bei günstigen Witterungsver­hältnissen immerhin noch eine rentable­ Ernte bekommen. Den Frühjahranbau betreffend berei­tigt dessen Stand zu guten Hoffnungen, doc sind dies­esen­au nur Hoffnungsreime; no haben mir viele Gefahren­ zu überstehen und über die Nostfrage sind wir auch wo nicht glücklich hinweg. Doch hoffen wir das Beste, seien aber auch gegen das Schlechte gemaffnet. s BmB­—n,Talya.(Aus der Hegyalya.)Das Wein­ge­schäft hab­euer früher·als sonst einen regen Anlauf genom­"»f­men, und unter ziemlich vielen ausländischen SKäufern auch das Haus Yalics u. Komp. in­ieit zu bedeutenden Ankäufen meist in 73er besseren Dualitäten engagirt, welche mitunter zu befried­­igenden Preisen abgingen, während Sefunda und Kleine Meine momentan etwas vernachlässigt, niedrigere Notigungen, als zur Lese aufzumessen Haben und Dies mehl aus dem bedauerlichen Grunde, weil der Konsum im Inlande doch die mißlichen Ber­­ältnisse­ von geringerer Dimension ist als in sonstigen Jahren, weshalb Die inländischen Käufer nur den nothwendigsten Bedarf deben. &3­st jedoch noch möglich, daß sobald der Saatem ítan­d hessere Hoffnungen für die Zukunft erhöbt, auch gehobe­­nere Stimmung plaßgreifen und die Negsamkeit im Weingeschäfte sich in Härterem Maße einstellen wird, zumal der 73er die Keiter eines angenehmen bouquetreichen Weines repti­­chende. RA enttrt. Nach besseren 72er Weinen mal ziemliche Nachfrage und a I äußerst wenig vertreten, wurden Prima-Dualitäten gerne zu höheren Breiten gezahlt. Die Weingartenarbeiten sind bereits begonnen und tt man. jet mit dem Schnitt der Neben bescäftigt, und den die Saaten nach Regen ledzen, ebensosehr ja in noch größ­erem Maße a: der Weinstod Feuchtigkeit, da er­ voriges Stahr und durch den Winter hat immerfort der Trockenheit ausge­löst gewesen, so daß wenn nicht häufige ausgiebige Niederschläge bald erfolgen zu befürchten steht, daß die Triebkraft nur eine er sein wird und viele Stöde dem Aussterben unterfiegen werden. « schreibt uns ans Bukarest,15.April:Seit einer Woche--—endlichs" —ersreuen wir uns des ersetzten Frühlingswetter«s.-Die Bestel-­-­­lung der·Felder mit Sommeraat wird eifrig in Angeist genom­­men.Eine Ausnahme machen nur jene Distrikte,welche imverk­en Sabre eine absolut felcchte Ernte hatten. An diesen eblt es vielfach an Saatkorn. Die vorjährige Ernte in Rumänien war­ bekanntlich sehr gemischt. Während einzelne Distrikte eine gute Mittelernte gemacht haben, wurde in andern beinahe gar nichts ge­wonnen und die Kommunikationsmittel sind noch immer zu mangelhaft, als bab ein rascher Ausgleich hergestellt­ werden könnte. Der­ Stand der Wintersaaten ist be­friedigend, obgleich Mäuse, zahllose Schaaren von Raben­ und Krähen, den unsere nevelte Landplage bilden, o­e ich zu Beginn des interc arge Verheizungen anrichteten. Der írott hat nur den Delfrüchten geschadet. Der Meps ist großentheils erfroren, da nur in einigen Distrikten eine schübende Schneedede vorhanden war. Man hofft indeß den Schaden durch die Frühjahrs-Aussant wieder gutmachen zu können. Was die Mais Grnte anbelangt, die uns nebst dem Weizen am nächsten geht, so hängt Alles davon ab, daß die nächsten Monate, in melchen die eben angebaute Maie­­pflanze fi entwickelt, weichlichen Regen und feine allzugroße Hilfe ringen. ? B. Brag, 19. April. Wir hatten in der verfloffenen Wo für ‚das Gebeihen it: Veldfrüchte fehl­te Witterung, es berechtigt der jebige Stand der Saaten zu den besten Erwartungen. Die Signatur im Getreideges­­chäft ist als eine entschieden Dee bei reagirender Tendenz zu bezeichnen, unsere Konsumenten beobachten eine äußert reservirte Haltung und laufen nur, was unter den Tagespfeisen offerirt wird. Der gestrige Fruchtmarkt war schmach, befahren und murbe Weizen und Korn um 20-30 Er. billiger erlassen, während Ha­­fer um 10 Ír. per Zentner höher bezahlt wurde. Notirt wurde: Weizen 80 bis 88pfd. fl. 7.60 bis fl. 8.30; Korn 78—82pfd­ . 6—6.30; Gerste 70—76pfd. fl. 30-50; Hafer BB . 38.40, Erporthafer fl. 4.60--4.65 per Zentner­­transito ges­tahlt. Hülsenfrücte blieben im Breite fest behauptet. ír notizen: Linsen fl. 7—11.25, Erbsen fl. 6—7.25, Bohnen fl. 66.75, Hi­sie , 99.25, Mais fl. 525—50, Widen fl. 5.5075. In Mahlprodukten­ ist der Abfaß bei gedrühten Breifen schleppend, es haben bereits einige Grabliffements die Breife in feinen Sorten um 50 fl. ermäßigt, die Smichomer Dampfmühle notirt. Kaiserauszug Nr. 0 fl. 17.50, Nr. 1 fl. 17, Nr. 2 fl. 15.75, Nr. 3 13, t. 4 fl. 10.50, Ne. 5. fl. 8.50, Zafelgries fl. 16.715—117, Kindergries fl. 17, Kornmehl Nr. 1 fl. 13.50, Re. 2 fl. 12.50, Nr. 3 ff. 10,50, Korntleie fl. 4.75. ‚jedoch unverändert, die . Bariß,:18. April. Bericht von Leon Frerres.) In dieser Woche waren die Schwankungen an unserem Markte recht bedeutend, täglich zeigten unsere Brette eine Steigerung oder einen Rückgang von 25—50 G., aber im Ganzen war erstere vor­­herrschend und wir schließen gr. 1—1.25 höher als vor einer Woche. Das Preisverhältniß für nahe und entfernte Termine blieb d geringe Anzahl von Ladungen an der englischen Küste hat dort die Breite für Weizen bedeutend herauf­gebracht, und wir gingen theils in Folge breffen, theils in Folge des kälteren Wetters durch hier, herauf, und man­ unseren Pioz­vinzialmärkten zeigte sich ‚große Wertigkeit. — Die Berichte über die Vegetation lauten wo immer sehr günstig; mir­ hatten in legter Woche viel Regen, welcher für die Felder recht wohlig und mar, und es bleibt nun nur noch etwas: wärmeres Wetter zu wünschen übrig. Die Aufmerksamkeit ist jedoch hier augenblicklich weniger den Ernteausfichten, als der Diminution unserer Bestände von Mehl zugewandt und die Berechnung, wieviel fremden Meizen England und Frankreich vor der neuen Ernte zu importiven haben werden, veranlaßt Viele zu der Annahme, daß sich Hier im Mai-Juni und vielleicht sogar noch im Suft-August ein großer Mangel an Weizen zu erkennen, geben wird, wenn unsere reife nicht mindestens gut behauptet bleiben sollten. Die jegige Steigerung wird jedenfalls dazu beitragen, daß die amerikanischen Abladungen vermehrt werden, was gegenmänti sehr erwünscht wäre. Unser Wochenmarkt mar gut HR, und zu steigenden Breiten kam ein bedeu­tendes Geschäft zum Abschluß. Der hat den seit einer Woche erfahrenen Preisaufschwung wieder verloren und schließt sehr flau. Wir notizen: Weizen (7775 Kil. Eigengewicht per Hef­­toliter, für 100 Kil. Netto, Zahlung fomptant) fest. Disponibler 38”­,, per laufenden Monat 88',, per Mai 387, - 38, per Mats Suni 381, —38, 4 Sommermonate 37',—37, Juli-August 35%, Auf­lieferung nichts genait, — Ahtmattenmehl (Sad­e 159 Kil. Brutto, influsive Sad, Estompte "2­99) fest. Bisponibles 78—781/,, per laufenden Monat 78—78"/,, per Mai 784, —784,, per Mat­ Juni 784, 6,578, BB. 4 Sommermonate TUT Sub­August 76%, — Superiore 3 Meh! (Bedingnisse wie bei Achtmarsenmehl). Disponibles 77—77 °,, per lauf. Monat TI T7,, per Mat 77—975,, Mat-uni 7,77, mermonate 76, Zuli-August 7575’, — "in Sprit (fein Prime 90%, pr. Helioliter intl. Gebinde, Essompte 2­4) mait. Dise ponibler 65—64*/,, per laufenden Monat 65—64%,, per Diai 65, er 4 Sommermonate 650,, per 4 [ette Monate 62­—­61%,, reife in Franc?, ende Option erkehrungen zu Saatenstand in den Donaufürstenth­ümern. ..» Man = Ügemeinen bes 4 Sam­ melhaftshericte. 1 28— 28.50 ,gemacht, blieben. 28.50. 6., gegen 27.25 von gestern. . ferebit lebhaft zu 144 °­, . = 7 . »« : 5 ;

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