Pester Lloyd - Abendblatt, Mai 1878 (Jahrgang 25, nr. 100-125)
1878-05-16 / nr. 113
« -Zm:Vorgeschichte der Reise des Grafen Schuwaloff j werdender»Polzbox·r.«aus London folgende Details gemeldet: t Graf SchuWalow rettete die Konferenzen mit Marquis of Salis»b«urg,als«deren Resultat seine Reise nach St.Petersburg anzusehen ist, auf divettes Geheik 005 Kaisers Alexander in jenem Augenblicke ein, wo das Leiden des Würsten Gortscharoff, welches denselben außer Stand fegte, sich mit den Staatsgeschäften zu befassen, seinen Höhepunkt erreicht hatte. Einmal im Belise dieser Ermächtigung, hatte der Graf mit Marquis of Salisbury drei Zusammenkünfte nacheinander. Die erste Unterredung hatte einen ziemlich erregten Verlauf, so daß der Botschafter und der Minister sich wenig befriedigt voneinander verabschiedet haben. w Freundlicher soll die zweite und vollständig versöhnlich die dritte verlaufen sein, in welch letterer die Neffe des Grafen nach St. Beterburg im Prinzip berschlossen wurde. Doch auch die Reise selbst wurde nicht ins Werk igejeßt, ohne daß der Bottchafter dazu die Autorisation seines Kaisers erlangt hätte. — — x guident RengHtage. Die heutige Sitzung des Oberhauses wurde vom Präsidenten Judex umiao George Majlath kurz nach 16 Uhr eröffnet.Auf den Minister-Fauteuils sind Baron Bala Wenckheim, Koloman Széll um Tréfort anwesend. Der Handels- Minister hat den Ministerialratd Matlejovics ‚velegirt, dem Haufe die etwa nöthigen Aufschlüffe zu geben. « ·Als Schriftführerfungfreik:Graf Viktor Zechy-Ferraris und Markgraf Pallavicini. Das Haus ist ausnehmend gut besucht,vor der Gruppe der Bischöfe hat auf einem gesonderten Tische auch der Kardinal Fürst Primas Platz genommen.Zu Beginn der Sitzung bereitete das Haus dem Präsidenten anläßlich seiner Dekorirung mit dem goldernen Blicke eine Ovation. Der Bischof von Szatmár, Dr. Lorenz Schlaue, beglüc miünicht ein Furzer, aber warm gefühlter und eloquent vorgetragener Rede Herrn v. Majláth zu dem königlichen Gnabdenafte. Er hob die Verdienste hervor, meldhe der Gefeierte sein thätiges Leben hinduch um, Thron und Vaterland erworben und betonte, daß die hohe Auszeichnung, durch welche der Präsident geehrt wurde, auch das Oberhaus und jedes einzelne, Mitglied desselben mit gereichtem Grolze erfülle, zur Das Haus hörte die Nede flehend an und Brach zum Schluffe derselben in laute, herzliche Elfenrufe aus. Herr v. Majläth war tief ergriffen und vermochte nur mit Mühe Fassung und Stimme zu einigen danfenden Worten zu finden, welche das Haus gleichfalls mit lauten Eljens aufnahm. Der Schriftführer des Abgeordnetenhauses, Ivan Tombor, überbringt vier kleinere, vom Unterhause angenommene Gelegentewürfe zur verfassungsmäßigen Verhandlung. Dieselben werden in Drud gelegt und auf die Tagesordnung gerecht werden. Graf Johann Czirafy überreicht den Bericht der ständigen Dreier-Kommission über den Schifffahrt und Postvertrag mit der Gesellschaft des Desterreichisch-Ungarischen Lloyd. Er bittet, die Vorlage in Anbetracht des engen Zusammenhanges, in welchem sie mit den heute zu verhandelnden Ausgleichsvorlagen steht, unmittelbar nach diesen:festeren in Verhandlung nehmen zu wollen. Das Haus sett den Lloydvertrag im Sinne dieses Antrages auf die Tagesordnung. * Folgt dqn Verhandlungf des Gesetzentwurfes über das Zoll- und Handelsbünanß. BSA . ‚Graf Johann Schmidegg lehnt den Entwurf ab, denn er findet, daß in diesem Vertrage ale Vortheile auf der Seite Desterreichs, alle Nachtheile auf ver unseren seien. Man möge nicht immer das Argument betonen: ein besserer Ausgleich sei nicht zu erzielen gewesen; wenn es der jenigen Negierung nicht möglich war, so wäre es vielleicht einer andern gelungen. Die Negierung hätte den österreichischen Forderungen ein unbeugsames non posstismus entgegenlegen müssen, denn einen so schädlichen Ausgleich hätten wir immer haben, einen besseren vielleicht später erzielen können, und es mave immer besser gebejen, noch weiterhin in der Ungemeißheit und der Hoffnung auf Besseres zu leben, als in dem Bus stande, welchen der Ausgleich Schafft. ne Baron Bela Lipthay wundert sich, dak Niemiand_.zur Vertheidigung des Entwurfes das Wort nimmt, und daß das Haus denselben gegen seine Webterzeugung votiven sollte, könne er denn doch nicht annehmen. Gr. hält den vorliegenden Ausgleich für ganz nuch jeden Schädlich ;selbst die wenigen finanziellen Bartheile, welche derselbe angeblich bietet, sind ilutorisch, denn was wir bei der Restitution etwn gewinnen, zahlen wir auf anderen Seiten wieder 5 i ve el (Einzelne : RL, Nummern 3 Fr. in allen Bereichleißlokalen.) ag ee ESZES TES Énimen u RE ÉREZ Te ENT. . , Budapest, 16. Mai. sz (Es ist schwer zu entscheiden, ob die Nichterfüllung der Erwartung, daß bald nach der Ankunft des Grafen Shuwaloff in St. Petersburg eine Klärung der Situation eintreten werde, günstig oder ungünstig zu deuten sei. Es versteiigt seit der Ankunft des Grafen in Petersburg ein Tag um den andern, ohne daß irgendeine über allgemeine Konjunkturen hinausgehende autoritative Meldung vorläge, aus welcher sich ein Schluß auf die nachte Entwicklung ziehen Tiefe, Au sind die in der legten Woche so wedselig gewesenen hochoffiziösen russischen, Organe wenestens sehr Schweigsam geworden. Bedeutsam ist nur, daß bisher noch alle Krachrichten, welche auf Verständigungen, soweit die Biorte selbst Hiebei in Betracht käne, hindeuten, immer wieder dementirt worden, während Nachricten, daß russische oder englische kriegerische Vorbereitungen eingestellt worden wären, nicht nur nicht vorliegen, sondern täglich neue Meldungen einfangen, die von erhöhter Badsamkeit und steigendem Mißtrauen zeugen. Die orientalischen Dinge scheinen den Kabineren, wenn wir dieselben einzeln ins Auge fassen, über den Kopf gewachsen zu sein und Die Orientfrage ist heute eine solche geworden, die mit Bestimmtheit als durch Vereinbarungen zwischen einzelnen Mächten unlösbar bezeichnet werden kann, so daß es begreifl icht, wenn alle jene, welche eine wirkliche Lösung herbeiwünschen, in dem Glauben bestärkt werden, daß eine Solche nur durch den Kongreß allein auf friedlichem Wege möglich sei und daß schon das Unterbleiben des Kongresses allein sicher zu einer kriegerischen Austragung führen müse. Bon anderer schrieben : A Wien, 15. Mai. In der Physiiognomie der Orientfrage hat fi kaum etwas geändert; die Frage ist einstweilen zum Stehen gefragt und hoffnungsselige Gemüther können daraus eine Beisezung in der Situation herausdeuten. In St. Petersburg beräth man, was unter den gegenwärtigen Konstellationen räthlich oder geboten sein möchte; in London wartet man das Ergebniß dieser Berathungen ab ; in St. Petersburg, die in London rüstet man sie inzwischen bis an die Zähne. Kleine Konzessionen zu machen, über den Inhalt der Salisbny’schen Depesche hinaus, ist England vielleicht bereit, aber in allen Hauptpunkten steht es fest auf seinem dort formuliscren Standpunkte , ob Aukland ihm noch weiter und ob Seite wird uns 65 ihm sogar genau so weit entgegenkommt, als seine Schlußforderungen reichen, wird sieben jeßt entscheiden ; die Pforte aber davirt zwischen dem englischen und dem ruffischen Drude, um sich ließli) dort niederzulassen, wo sie die größeren Chancen zu erbliden glaubt, wobei es sich freilich ereignen könnte, daß sie zwischen zwei Stühle zu figen füme. Der Kongreß, so weit noch überhaupt von ihm die Rede, kommt weiter nicht mehr im Betracht, als höchstens, um das Instrument aufzunehmen und zu beglaubigen, weles den Snhalt der etwaigen Vereinbarungen von Kabinet zu Kabinet in der üblichen Form — zu den übrigen gebrochenen Verträgen legt. „Und es wäre mir sehr Lieb (so fol fid) First Bismarc an seiner zwangslosen Manier dem Grafen Schumaloff «gegenüber geäußert haben, wenn diese Haupt und Staats-Aktion- anderswo els in Berlin vor sich ginge , zum Notar bin ig verdorben.“ Bezüglich der Bededung des Sechzig - Millionen- Kredit3 it einer unserer Wiener Korrespondenten der Meinung, daß an der schließlichen Klüfsigmachung der Gelder nicht gezweifelt werden könne, Daß man aber in Wien in allen einsichtigen Kreisen der Meinung sei. Die Verzögerung, welche durch Die Beschlüsse des Budget- Ausschusses des Österreichischen Reichsrathes angestrebt werde, sei nur der Ausfluß einer ungerechtfertigten Rechthaberei und es sei mit der Verfassung geradezu unvereinbar, wenn das bdiesseitige Parlament wirkli Berunde machen wollte, die Ausführung eines bereits seitens Der nen gefaßten Bewilligungs-Beschlusses zu vereiteln, reichlich darauf. Er hält den jenigen Ausgleich für weit schädlicher, als jener von 1867 war, denn im Jahre 1867 war und in materieler Hinsicht volle Selbständigkeit und Entschließungsfreiheit vorbehalten geblieben. Unter Unständen, wie dieser Ausgleich sie schaffen muß, auf unsere eigene Kraft und Thätigkeit zählen wollen, wäre pure Selbsttäufung, denn als unsere Kraft würde durch den Ausgleich auf lange hinaus gelähmt- Er lehnt den Ausgleich als ganz entschieden schädlich ab. »» A Ladislaus Wendheim tritt für die Vorlage ein. Er hält sich vor Allem vor Augen, was da kommen müßte, wenn der Ausgleich von der Legislative verworfen würde. Hier wie in Wien läme zunächst die Ministerkrisis; dann tivüte ein weiteres Provisorium ein, unter dessen Herrschaft unsere materielle Kraft vollends gebrochen, unser Kredit ganz und gar zugrunde gerichtet, über unsere Volkswirthschaft, unsere Inndustrie, " unseren Handel unberechenbarer Schaden gebracht würde; es müßte ein Zustand kommen, der des Chaos zu nennen wäre. Wer mollte vor einem solchen Zustande angesichts der heutigen Weltlage nicht zuxüdichandern ! Nehmen wir dagegen den Ausgleich an, so haben wir Frieden im eigenen Hause, unser Kredit wird gekräftigt, unsere materiellen Verhältnisse werden sichh bessern, die Macht_ der Dionarchie, das Ansehen des Landes wird gehoben. Wir sind geradezu in die Zwangslage verlegt, den Ausgleich anzunehmen, aber diese Zwangslage ist seine Fünftlich geschaffene, sondern aus unserer Gesammtlage nothwendig entstehend. Webrigens geben wir dur die Annahme Feines unserer Nechte auf und in 10 Jahren sind mir wieder im Besitz unseres freien Bestimmungsrechtes. Er empfiehlt die Annahme der Vorlage. » Graf Johann Czryäky will nicht auf die Ausführungen des Barons Lipthayrezfleknnqm sondernyur die Prinzipien bele11chtep,von wel»chen sich die Dreiek KoInmnkiscon·in ihren Beschlüssen lerten ließ-Eswap vor Allem die Nothwendigkeit des Erhalts des vors00 Jahren zwischen den«beide 1 Staaten auf gegenseitigem Bedürfniß geschlossenen Bündnisses,welches später in der pragmatischen Sanktion und neuestens in dem 1867er Ausgleich prägtmatetx und immer präziseren Ausdruck gefunden hat-Redner bemerkt bei dieser Gelegenheit,die jene dem Lande und der Nation keinen guten Diensterweise,die den neuen Ausgleich in g alsodjisieren Farbmschildern,die da behauptet,daß«auf der anderen Seite alle Vortheile,auf unserer Seite alle Nachtheile sind. · Er und die Partei der er angehört,haben nie übertriebene Hoffnungen erweckt,er hat«sich auch dem Gedanken nicht verschlossen,- daß man auf eine große Anzahl der österreichischen Steuerzahler in diesem Ausgleiche wird Rückstehtnchinettmüser und daß man nur bei gegenseitigem Entgegenkommen zu einem Ausgleiche gelegen wird. Er findet in dem vorliegenden Ausgleiche diese gegenseitige Nacficchtnahme nach Möglichkeit, ausgebrahht und er findet den Ausgleich besser, als ein Provisorium, welches er geradezu für uns möglich erachtet. Er muß dem ungewissen Zustande ein Ende gesmacht werden, denn Die Bevölkerung ist müde der Ungemeißheit, sie will endlich aus dem Zustande des „Hängens und Bangens“ herauskommen. « » « Redxier polemsirt gegen einige der Vorredner und bezechnet es als gemz unrichtig,heute das Vorgehen der Regierkung aposceriori zxx verurtheilen,apiori konntet»nan über das Resultat des eingeschlagenen Vorgehens kein Urtheil abgeben und heute kann man die Regierungsmänner nicht verurtheilen.Heute kann man denselben die Anerkennuung nicht versagen,daß sie redlich besmüht waren,das Interesse des Landes zu vertretett und heide kann man auch diesen Männern gegenüber nicht übersehen,daß auch sie nur Menschexkfind«die Kranenne«tt. " Redner empfiehlt die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Annahme(Lebhafte Zustimmung.)· · Baron Nikolaus Vayrcch»tet sich gegen Drejenigen,welche die Ausübung des Vetorechtes setzens des Hauses gegenüber den Beschlüssen des andern Theils der Legkslkitwe empfehlen-Er,»der seitös Jahren seiner öffentlichen Thäxigkeitmman»ztwölfReich·stagen theilgenommen hat(I·Jljeu!),weißwohl dyßdiefeanuskm Veto einlegen kam,aber in die feanajlewäxepce Austkbiung nicht am Platze,dem Lcmde ist die langjährige Agutatrottzyrkel,es will keine solchen drei Jahre weiter durchmachen,als die verflossenen gewesen sind.Es kommen die Abgeordneten wahlen,dass Band möchteorientirt sein und es zieht das Gute·dem ungewissen BeI»sein vor.Redner empfiehlt die Annahme der vorliegenden Gesetzentwürfe. (Zust in 11111111;1.) · « · MinisterTräfosrt empfiehlt die Porlag in der Regierung zursilnnahme.Die AbleicktIung derselben·1würde unermeßliche»Ve·rwirrungen hervorrufen und ein Provisorium sei nahezu«umnog!tch und hätte vielfache Kalamitäten zur Folge. Er kdnnetk nicht neuerdings drei Jahre dem Ausgleiche widmem wir könnenprdtzu nächsten Legislaturperiode weit Bessseres vornehmen,und für die Entwickklung des Landes vortheilhafte Gefege schaffen. Redner geht nun auf den Tarif über und weist nach, daß die Finanzzölle uns diverse Vortheile bringen und daß die Erhöhung der Industrieszelle keineswegs so bedeutend sei, wie dies die Gegner darzustellen versuchten. Redner spricht die Hoffnung aus, » daß es uns gelingen wird, Handelsverträge abzufließen, und bittet zum Schlusse, Die Gefegentwürfe anzunehmen. * A Noch Sprachen Baron Desider Bronay gegen die Vorlage und Finanzminister Széll für dieselbe. Sodann nimmt das Haus den Entwurf mit überwiegender Majorität an und geht in die Spezialdebatte ein. In derselben wurde der Gefegentwurf über 008 Zol- und Handelsbündniß angenommen. a Auf diesen Theil der Sigung kommen wir im Morgenblatte zurück. ‚Schluß der Sisung 1’, Uhr. Vormittags 11 Uhr. an — Nächte Sigung morgen hs In der heutigen Sigung des Abgeordnetenganges wurde die Debatte über den Gefegentwurf betreffend den 60-Millionen-Kredit fortgefegt und beendigt. 65 sprachen Ludnwig M 0zcsári, Baron Svor Kaas und Graf Albert Apponyi, worauf die Debatte geschlossen wurde. Minister-präsident TiBa verfertigte auf die Außerungen Apponyi’s und zum Schluffe sprachen noch Referent Hegedüs, die Einweiher der Beichlußanträge Mar Ürményi (der seinen Beichlußantrag zurückzog) und 39naz Helfy. In der nun folgenden Abstimmung wurde der Gejebentwurf (unter Ablehnung des Helfy’schen Antrages) als Basis zur Spezialdebatte angenommen, bls die äußerste inte stimmte dagegen. Die Vorlage wurde aug in der Spezialdebatte unverändert acceptirt. Weiteres im Morgenblatte. + kt ist Hierauf wird die Debatte geschlossen. Es sprechen noch Minister-Bräsivent Ti Ba, der gegen den Vorredner polemisirte, Hefe vent degeDn 8, die Einreicher der Beschlußanträge Mar Uerményi (der den Antrag zurückzuziehen erklärte) und Nanaz Helfvy. In der hierauf folgenden Abstimmung wurde der Gesehentwurf (unter Ablehnung des Helfy’schen Antrages) als Basis der Spezialdebatte angenommen; bies die äußerste Linke stimmte dagegen; die Vorlage wurde auch in der Spezialdebatte unverändert acceptiit. Weiteres im Morgenblatte. er gibt an, daß er zu Rosenau im Gön Gömözer Komitat ges ren, 21 Jahre alt, protestantischer Konfession und seiner Beschäftigung nach Journalist sei. Wegen Preßvergehen war er noch nicht abgestraft. Es wird nun die vom 24. April d. h. datirte Anklage [Mit de3 Ober - Staatsantwalts Kozma verlesen. Dieselbe autet : es a „on Nr. 232 des Kournals , Egyetértés" vom 21. Dezember 1877 i mit der Medierschrift „Verbovay ist verhaftet!” eine Mittheilung , welche den FE. ung. Minister-Präsidenten, beziehungsweise den F. ung. Minister des Innern verleumdet, dem gemäß es meine Pflicht als öffentlicher Ankläger it, im Sinne des §. 10 des Preßgefethes vom Jahre 1848, auf Grundlage der im Sinne des §. 19 063 erwähnten Gefethes ausgestellten Vollmacht, das Strafverfahren einzuleiten. Nachdem infolge meiner Preblage die Untersuchung vollzogen worden it, unterbreite ich nun achtungsvol die folgende Anklageschrift : Be „. Gegen Koloman Tipa, Zön. ung. Minister des unern, beziehungsweise Fön. ung. Minister-präsidenten, enthalten gemäß 8.10 der Preßgefecher vom Sabre 1848 eine strafbare Verleumdung, = RN und Beleidigung die folgenden Stellen des intriminixten viitel? : Auf Koloman Tipa, der im der verpesteten Atmosphäre der Reaktion aufgewachsene Koralen-Hetman, zeigt der Welt, daß die Mat, wo ihm gehört! Er hat seine Rache befriedigt. Die Stücke der Öffentlichen Verachtung werden in seiner Seele durch die Wollust des befriedigten Nachegefühls aufgewogen. . . . Zwischen Kerkermauern fitt Sener, welcher unablässig die Maske dem die Nation zum Narren haltenden Heuchler herabriß, welcher den nichtsnußigsten (hitvány) Mann der nichtömnsigsten Politif in seiner ganzen Stadtheit der Welt zeigt. . . . Der sehnlichst erwartete Moment it gekommten, da Koloman Tipaenen seine Macht fühlen läßt, der es ihm Fühn ins Gesicht sagte, daß jedes seiner Worte eine Lüge, jede seiner Handlung eine Miffel hat (gaztett) sei. . . . Sein teuflisches Nachewerk it so ausgearbeitet, daß nur ein anderer Koloman Zipae3 hätte besser ausarbeiten können. Die Wahlen sind in der Nähe, man muß Den aus dem Wege räumen, welcher Der ferneren Herr haft, der so sehr stigmatisirten Bolitit Faden könnte. Auch die ollziehung des Nadjemertes ist großartig. » Die verruchte Politik charaiiertsireit verruchte Thaten.Die Herrschaft der Lüge,dertelbst hat den von ihr so sehr gescheuten Verhovay mit Lüge und Hinterlist in den«Rex-»vorgelockt»... Wir mahnen die Bütger Budapests,daß sie für die Vefrhedigung ihrer persönlichen Freiheit gegen,die Gewaltthat sorgen möge und ein Koloman Tipa lebt noch und heringt . . .“ · Die Anklageschrift schließt mit dem Verlang gm daßhæ Schlußverhandlung anberaumt und der Angeklagte Schärfe,der sich als Autor bekannte,im Sinne des Gesetzes bestraft werde. Nachdem man der inkriminirte Artikel an dem Wortlaute nach verlesen worden war, erklärte der Angeklagte auf Trage des Präsidenten, er habe den inkriminerten Artikel verfaßt und Det öffentlicht; er übernimmt demgemäß die gegebliche Verantwortlichkeit für denselben und anerkennt auch das bei den Akten befindliche und ihm vorgewiesene Original-Danustript als das feine. Bertheidigt Komjathy verlangt die Verlesung 008 Ber hörs-Protofolls des Angeklagten. Döber-Staatsanwalt Kozma erklärt sich gegen dieses Verlangen, als dem Prinzip der Mündlichkeit widerstreitend. Er hat jedoch gegen ein mündliches Verhör 968 Angeklagten nichts einzumwenden. Der Gerichtshof gibt dem Berelangen seine Folge. Vertheidiger Komjáthy bemerkt, er habe leider den Termin zur Einweihung seiner Einwendungen gegen das Altoratsrecht der Ober-Staatsanwaltscaft versäumt, allein er glaube auch noch rechr diese Einwendungen erheben zu dürfen, denn die Vollmacht der Ober-Staatsanwaltschaft, auf Grund deren dieselbe die Anklage eirEEE I der Form und ihrem MWesen war mangelhaft ausz gestellt. ű Dber Staatsanwalt Kozma bemerkt, solche verspätete Einwendungen könne der BVertheidiger nur mehr in seiner Vertheidigungsrede vorbringen. « Der Gerichtshof treift nach vorhergegangener Berathung die Einwendungen gegen das Aktoratsrecht als verspätet zurückww gegen der Vertheidiger die Nullitätsklage anmeldet« Der Vorsitzende ertheilt nun«dem Ober-Staatsanwalt Kozman das Wort zur Anklagerede.Dieselbe lautet: Me»me Herren Geschwornen!Das Preßvergehen,dessen Ahndung Ich heute von ihnencerbttte,hat keinen politischen Charakter, der Prozeß, der fest vor den Schranken des Gerichts verhandren soll, ist demnach nicht im Entferntesten ein politischer rogeß.Von einer gewöhnlichen strafbaren Handlung, von einer — nach der Bezeichnung unserer Gefege und namentlich des §. 10 des G.A. XVIII : 1848— im Wege der ‘Presse begangenen Berleumdung wird die Nede sein, von einer strafbaren Handlung also, Die unedel it nach ihrem Ursprung, gemein in ihren Aeußerungen und elend in ihren Zeilen. · Und wenn ich aus diesem Anlasse wegen einer solchen niedrigen·Gesetzesverletzung den ernftem würdevollen Apparat des Schwurs geuchts in Anspruch nehme,um der beleidigtenChre Genugthuung zu verschciffem sottreickt dies,weil ich überzeugt bim daß,weil 1 diese scheinbar weniger wichtige Rechtsverletzung nicht zur rechten Zeit geahndet wird,dasiebergebenen Falles zu einer gefährlichen Krankheit unseres öffentlichen Lebens entarten kann und der Kothund die Unfläthigkeiten,die jetzt nur auf einen«Namen geschleudert wurden,bald das Ansehen unseres öffentlichen Lebens und unserer Literaturbeschmutzetr met dest.Aus der im Laufe des Beweisverfahrens erlesenen Anlieggeschrift und deren ebenfalls zur Verlesutg gelangten Beilage nwmen Sie,daß Ladislaus Schäffer in der Nummer ZZZ des,,Egyet6 des« pomnngarischen Minister-Präsidenten Koloman Tipa schreivt,daß jedes seinerLorte Lüge und jede seiner Thaten Niederstrachtsee- Das ist»eine«unerhörte Beleidigung,meine Herren,i11 Worteik ausgedruckt,wie sie die Presse kaum noch je gebratzelte,in so brutalen Worten,wie sie kaum noch je und von Iire Inait de 111«9e,geni·1ber einem Minister,gegenüber dem Chef der Regierung eines konstitutionellen»Lande«s angewendet wurden. ‚Da die Ehre einen integrirenden Theil der Rechtssphäre des Individuums bildet, ein persönliches Recht ein wirkliches Recht ist, dessen Unverleglichkeit unter dem Schußke des Staates steht, so folgt daraus von selbst und im Sinne des Geldes, daß der Staat den Beleidiger der Ehre — wenn es der Beleidigte fordert — zu bestrafen gehalten ist. Daß der Angeklagte in dem vorliegenden gate gegen den Minister-Präsidenten thatsächli eine Verleumdung beging, bedarf wohl seines weiteren Beweises. Es ist die eigenthünlichkeit dieses Vorgehens, daß es unverkennbar ist. Der natürliche Sinn der gir brauchten Worte offenbart augenbliklich die Gesammtheit der Elemente des Bergehens, die Absichtlichkeit, die Handlung im Vereine mit dem Ziele — mit einem Worte in der Anmeinung der verleumderischen Worte und Behauptungen selbst ist der Thatbestand der Verleumdung enthalten und Konstatirt. EN 2 Wenn jemand in einem Tagblatte sagt, der Minister Lüge, wenn er spricht, und er sei niederträchtig, wenn er handelt , so gibt es seine Hermeneutik, seine Dialektik, die bestreiten könnte, daß dies eine absichtliche Berleumdung, und zwar eine Berleumdung des Minister-Präsidenten sei. Und wenn dann der Volhergestalt Angegriffene vor den berufenen Nichter hinreitt und Genugthuung verlangt, ist es uns zweifelbar, daß, so lange in diesem Lande das Gefühl, der Solidarität der Ehre, die Selbstachtung, der Nespert vor dem Gewebe nicht ausgestorben sind: der Richter den Beleidiger, wer immer er sei, bestrafen und dem Beleidigten, sei er Bettler, sei er Minister, Genugthuung geben wird. 5 » Nachdem ich in dem Gesagten die im engeren Sinne strafregeligen Momente der Frage vesummrt, gehe ich auf die Beleuchtung einiger spezieller Seiten der Anklage über. Es ist ein anerkannter theoretischer Sat, daß die Ehre, im abstratten Sinne genommen, als%deal der individuellen Innerlichkeit, als rein ethisches Moment nicht dem Kreise der Außenwelt angehöre, , und eigentlich gar nicht beleidigt werden könne ; auch die Erfahrung des weit, daß die Anerkennung der Guten und das reine Bewußtsein die beste und ausreichendste Garantie der Mannesehre sind. Und da die Nichtigkeit dieser Lage nicht in Zweifel gezogen werden kann, dürfte leicht die Frage auftauchen, ob es nothwendig, korrekt und zweckmäßig sei, daß ich wegen einer niedrigen Beleidigung beim Gericht Satisfakion suche; ob es richtig sei, dab Koloman Tiba, der Minister-präsident, der Mann, der ich aus den Neihen der einfachen Bürger in die Höchsten Regionen staatsmännischen Schaffens emporschwang, und über dessen Thaten ohnehin erst die Geschichte ihr endgültiges Bericitt fällen wird, der aber jedenfalls der Pflicht enthoben ist, jeder unwürdigen Verleumdung und jeder niedrigen Verunglimpfung entgegenzutreten._ — es kann, sage ich, die Frage auftauchen, ob es richtig it, daß ein felder Mann die Genugthuung wegen Beleidung seiner Ehre vom Stichter eriwartet, oder ob es nicht würdiger wäre, diese niedrige Infjulte sammıt ihrem unbedachten Urheber doch die verdiente Ignorkkung zu bestrafen ? ! Sa, diese Fragen können auftauchen und sie sind auch aufgetaucht und ich gebe Ihnen dieVersicherung, meine Herren verschwornen, sowohl der Minister-Präsident, als der öffentliche Ansäger hätten, lieber den reiteren Weg gewählt, wenn sie ihn hätten wählen dürfen. Aber sie dürften es nicht thun. «·« Der Mijister-Präsident,dch bef der Regierung ist nicht in der glücklichen Lage des Privaten, der unter Berufung auf sein reines Gewissen ohne weiters die niedrigen Angriffe verachten kann. Der Minister ist der Berater des Königs, der erste Beamte des Staates, auf dessen Schultern außer den Attributen seines hohen Amtes auch die Plicht Laftet, den Nimbus, den Glanz und die Würde, die seine hohe Stellung umgeben, vor jeder Befledung rein zu erhalten und sie, wenn die Zeit, gelommen, ohne Makel in die un feiner Mandanten, des Königs und des Baterlandes, zurichtfegen. N Kploman Tißmn der Privgtenanm kann die Insulte, noch Beliebenzuerachten oder persönlich ahndern lassen.Kolmnan Tipa,der Minister,darf nicht aul dem daß ein selbstvergessenec Journalistm g asfenbübischer Many DrdenVerather»destssiiirigs, sen Chef der konstitutionellen Regierung Ungarn s einen Schreen nenne. Mittelalterliche Staaten, absolute Monarchien wurden durch das Familienrecht der Dynastien, duch den Zauber religiöser Koaditionen, durch die homagrale Ehrfurcht der Unterthanen erhalten. Das gesammte verfassungsmäßige Leben der modernen parlamentarischen Staaten beruht auf zwei Grundsäulen : die eine ft die Achtung vor den legitimen Saktoren, den geießlichen Institutionen. Die andere die Deferenz der Bürger gegeneinander, wenn sie auch verschiedener Ansicht sind. Wo eine dieser Säulen zusammenbricht, dort istein Heil und wenn wir zugeben, daß sie von jedem unbedachten Den iden, sei es aus Vorrat, sei es aus fräflichen Leichtsinn fort und fort nach Outdünfen untergraben werden, dann slürzen auch jene Säulen zusammen, sowie die starre Eicye Fällt, wenn die Wimer ihre Wurzeln immerfort bewagen. « Eine zweite Rücksicht,die mir vor Augenf(l 1rebte,als ich diesen Preszprozeß einleitete,war das Interesse Pessplustandem der ungarischen Presse und Literatur.In Ungarn ist die Pressetoch keine GroßInacht,aber ihr Beruf ist groszxknd ernst,»grös crung ernster als jener der Presse vieler anderer Staaten in Cunmeet uns hat die Presse nicht nur der Spiegel unseres öffentlichen und sozialen Lebens zu sein; sie muß auch die Anregerin, die Interprestin ungarischer Kultur, ungarischer Bestrebungen hierzulande. — die Vermittlerin der ungarischen Sprache, des ungarischen Gefühls gegenüber den Nationalitäten, der Dolmetsch unserer Aspirationen vor dem Auslande sein. Er kann also Niemandem von uns gleiche giltig sein, welcher Art diese Breite ist. , Und nun frage ich Jedermann, dessen Verstand gesund und dessen Herz unverdorben, wenn diese Breffe in ihrer Selbstvergessenheit zum Tunmelplag von Infulten, von niedrigen persönlich, retten wird ; wenn in dieser Breffe die Brutalität zur Harrschaft verlangt und die Geschmahlosigkeit üblich wird; wenn diese Breffe, statt Zeugniß zu geben für unsere edlen Aspirationen und für die nationale Verfeinerung, nur von unseren unschönen Streitigkeiten, von unserem traurigen Verfall der Welt schlagende Beweise liefern wird: ich frage Sie, meine Herren, ob eine solche Presse ihrer großen Mission entsprechen, ob eine solche Breife beiehren, erobern, versöhnen wird ? ! Nein, meine Herren, hundertmal nein ! Eine solche Breife würde uns nur kompromittiven und nur dazu dienen, Daß man uns vorerst verachte, dann verabschene und endlich verderbe. Die Sache der Preise ist also eine allgemeine, eine Landesface. Der Staat, dessen berufene Organe, die Gesellsshhaft, jeder Bürger ist verpflichtet, darüber zu wachen und dahin zu wirlen, daß sie ihrem Berufe entspreche. Von Diesen Pflichten ist den Schwurgerichten die übertragen, Acht zu Haben, daß die Preffe nit zum Tummelplage verbrecherischer Leidenschaften herabfinde und mit der Strenge 068 Geieges alle Wurzeln der Entartung auszurotten, wo sie ss zeigen. Diese Pflicht, meine Herren, ward Ihnen nicht von der Tyrannei auferlegt, sondern zur Zeit unseres freiheitlichen Erwachens von den 1848er Gelegen übertragen. Mag Darlegung dieser rechtlichen und justiziellen Gesichtspunkte werde ich, auf den konkreten Tal zurückgehend, nachweisen, daß der Angekagte auch der Schonung nicht werth ist und daß auch seine mildernden Umstände für ihn sprechen- Der Angeklagte hatte nur einmal einen Vorwand zur Entrüstung, any Erbitterung. Wie verhält sich die Sache? In Folge eines Straßentumults wird auf gerichtliche Anordnung ein Journalist in Haft genommen. Das Gericht it nicht das Drigan der Willkr. Das Gericht ließ berechtigter Weise mittelst Bejdluk die Verhaftung vollziehen und fegte mittelst Beidluß ebenso berechtigt den Betreffenden in Freiheit. Dieses Vorgehen und der Umstand, daß das Gericht und nicht Die Polizei verfügte, wäre überall in der Welt als der eklatanteste Beweis der Freiheit und Rechtsordnung betrachtet worden. Und was geschieht bei uns? Der Angeklagte schreibt den Gerichtsbeschluß dem Deinister zu; für den gerichtlten Alt macht er den Minister verantwortlich und so verdächtigt, verleumbdet er das Gericht und überhäuft gleichzeitig mit Schimpfreden den Ministerpräsidenten. , o lag also die Rechtsverlegung, jene Vernichtung der Freiheit und jene Gewalt, die den Patriotismus des Angeklagten 10 sehr_auflodern machten ? . Die Einrchtung des Angeklagten hatte in Wirklichkeit keinen Grund,ja nicht einmal einen Verwandtes ergab sich nur eine Gelegentheit,»ufft entsprechend seiner individuellen Fähigkeit,auch seinerseits die·cimme im Lärme der Tagesfragen sexuellmen zu lassen i und gutswthxt in sich zuwerfen auf einem Gebeete,auf dem man nur gut anständigen Wasten zu kämpfen pflegt. «Meiste Herken Geschwornenx Ich glaube,daß Sie mich nicht mißverstehen und ich hoffe, daß Sie mich verstanden haben. Sie werden einsehen, daß ich, als ich den verleumderischen Journalisten vor das Gericht stellte, dies nit aus Keinlicher Empfindlichkeit, nicht aus Verfolgungssucht, auch nicht aus amtlicher Entrüstung ene Preßfreiheit, sondern von ersten Nachjichten geleitet, that. From Namen jener Nacfichten, jener heiligen Interessen, bitte ich Sie jegt, lassen Sie Gerechtigkeit walten ! A Die Beleidigung, die nicht zu entschuldigende Beleidigung ist fonstatirt, die Untersuchung, das Geständnis des Angeklagten hat erwiesen, wer der Thäter. Pier kann sein Zweifel auftauchen, hier kann von seiner Kontroverse die Rede sein, namentlich bei Ihnen nicht, die Sie die Definition der Ehre nur in theoretischen Lagen suchen, sondern dieselbe auch die Einsicht des gesunden Verstandes und die Eingebungen des Herzens erkennen; — bei Männern, welche die Berleumdung und die Niederträchtigkeit verabscheuen und die Ehre achten und Lieben, nicht als abstraftes Prinzip, oder als irgendeine Rechtsnorm, sondern als Zierde und unveräußerlichen Schas, als Lohn des mühe- und kampfreicen Lebens. Bällen Sieht Verditt im Interesse der Wahrheit, unserer politischen und sozialen Reputation, imnteresse 068 literarischen Anstandes und der freien Breffe, mit einem Worte, im Interesse unserer wichtigsten kulturellen Faktoren , fällen Sie hi Dßerdist entsprechend dem Eide, Den Gie geschworen und in meldem Sie vor Gott geloben, daß Sie bei Geite jegend jede menschliche rück sicht, als Richter ein gerechtes Urtheil abgeben werden! . _ Vertheidigt Komjáthy erklärt, die Motive des informis nirten Artikels hätten ihn bemogen, die Vertheinigung zu übersnehmen. Er erinnert die Geschworenen an ihre eigene Jugend in der das Herz für eine Idee glüht und selbst das Uebershwängliche leisten könne. Die Jugend des Angeflagten wäre Entschuldigung genug, selbst für den Sal, daß Schäffer duldig wäre. Der Redner will nicht auf die Ereignisse, welche dem Artikel vorausgingen, wo auf die Anklage-Rede reflektiven. Allein der Leberzeugung des Verscheidigers gemäß könne auf Grundlage der Anklage Schäffer nicht verurtheilt werden, denn Tipa in seiner amtlichen Eigenschaft werde in dem inkriminerten Artikel nicht selbst, angegriffen, des Mort Minister fehle im Artikel, dessen Manier, wie der Vertheidiger selbst anerkennt, übertrieben sei und nicht gebilligt werden könne. Allein man könne nicht beweisen, daß der Artikel unter den Begriff Des §. 10 bes Preßgesebes (Verleumdung einer öffentlichen Behörde) falle, auf den die Anklage sich friüst. Uebrigens enthalte der Artikel auch seinen verleumderischen Anspruch. Nicht der Privatcharakter Tipa’s, den auch der Bertheidiger hofchägt, sondern nur seine Bolitit werde angegriffen. Der Bertheidiger plaidirt für die Freisprechung Schäffers. « « Die Gerichtssitzung wird hierauf auf 10 Mi 1211ten suspendiert, worauf der Ober-Staatsanwalt Kozma replizirt,quöIfentkche Ankläger versichert,er sei darauf vorbereitet gewesen,derertecks gung wzerde gegen die Anklage auf Gr 1111dlage des§10(Vkijlenmjd1mg»einer öffentlichen Behörde)die Eimvendiung erheben-Hier sei der öffentliche Beamte und Privatnaun Tipa(§§11 und 12)verketzt worden, allein da er mußte, daß wenn er die Anklage auf Grund der SS. 11 und 12 erhoben hätte, der Vertheidiger sich hinter den S. 10 verschanzen würde, wählte er ohne Bedenken den Leitermparagraphen zur Grundlage der Anklage. Der Minister-Präsident sei der höchste Beamte des Landes, und in seiner Berson tulminive die oberste Behörde des Landes. Bei einer andern Auffassung würde die ÜBerlegung der Chre des Minister-Präsidenten nicht härter als die Beleidigung eines Bureau-Beamten bestraft werden, und während der verleumderische Angriff auf eine Dorfbehörde mit Gefängniß bis zu 2 Jahren bestraft werden könnte, műre für die Beleidigung des höchsten Landes-Beamten 6 Monate das Straf-Marinum. Der DOber-Staatsanwalt zeigt nun doch eine Vlunenlese aus dem inkriminerten Artikel, wie „privat“ diese Angriffe auf Zipe seien, darauf hinweifend, der Vertheidiger habe in einem späteren Teil der Nede selbst in Abrede gestellt, daß, der ‘Privatcharakter Tipa’S angegriffen worden sei.. ES sei dies die Tahit beg „Si feeisti nega !" (Wenn du ,es gethan hast, so Leugne es abi) Auf, die Jugend des Angeklagten Iege der Vertheidiger, Toldes Gewiät, daß er den 21 Jahre alten Angekaagten, den Leitartikk aus Wien ge 0 KA , ?, Der Vreßprozeß gegen , Égyetértés", Der Prozeß, welchen die Oberstaatsanwaltschaft wegen des im „&gyetertes” anläßlich der Verhaftung Berbhbova yó erschienenen Artikels anstrengte, wurde heute Vormittags vor der hauptstädtischen Preßjury durchgeführt. CS hatte sich ein zahlreiches Auditorium eingefunden. Als Vorsigender fungirte Gerichtshofs-Vizepräsident Kön. Rath 8. v. Bogifih, als Votanten die Gerichtsräthe Stefan Frenreiß und Dr. Lapy, als Protokollführer Gerichtsnotar Krenedics. Die Anklage vertrat der Fön. Ober Staatsanwalt Rozma persönli. Der Angeklagte Ladislaus Schäffer, der ih als Berfaffer des inkriminerten Artikels bekannt hatte, war persönlich erschienen ; ihm affistirte als Dertheidiger der Reichstags-Abgeordnete Komjathy. Vor der Auslosung der Geschworenen erklärte Ober-Staatsanwalt Kozma, er sei bereit, seinem Rechte, 12 Geschworene zu refusiven, zu entsagen, wenn auf ei ih ihres gleichen Rechtes zu entschlagen evettet. Bertheidigt Komijatby entgegnet, er sei zu seinem Bedauern verhindert, dieses Anerbieten zu acceptiren, indem er durch gewisse Formalitäten und Aufträge gebunden sei. Der Ober-Staatsanwalt: meist demgemäß zurück Die ausgelosten Herren Sofef HGrulich, Dr Aid Mattyus, Michael OBtoiis, Höranz Kerntler und Zo tuiato Christofolia »s · Durch die Vertheidigung werden refusirt die Herren:Dr. EdmundKörnyey,Be«laVäradhsjiikolausMåßäros, Frcszarhöjun.,Karleciväsfp-Kiss,Kaere«grådy,Dr.TheodorGomb-ir,BenediktBaroutharl Güntherjun-unngnazPIärk11·s. ; Die Jury konstituirt sich demgemalt aus den folgenden, von beiden Seiten acceptirten Geldwornen : Dr. Aurel Many Ihann Bégle, Johann Saffoupty, Gerg Schmidlehner, Ladislaus Prüdlen, Pr. Sony Glad, Sofef Bajuß jun, Rolf Lehner, Roif Kölber, Georg Tömdin, Abraham Lederer und Berthold Beer. An Erjaggeshtworne designirt der Borfigende die Herzen Sofef Geberhardt und Dr. Paul Fromm. § . Mach der üblichen Vereidigung der Jury und der an die Parteien und das Publikum gerichteten Bermahnung wird der Angeklagte, ein junger blonder Diann, vernommen. Ladistius Schäf «