Pester Lloyd - Abendblatt, Mai 1878 (Jahrgang 25, nr. 100-125)

1878-05-16 / nr. 113

« -Zm:Vorgeschichte der Reise des Grafen Schuwaloff j werdender»Polzbox­·r.«aus­ London folgende Details gem­elde­t: t Graf SchuWalow rettete die Konferenzen mit Marquis of Salis­­»b«urg,als«deren Resultat sein­e Reise nach­ St.Petersbur­g anzusehen ist, auf divettes Geheik 005 Kaisers Alexander in jenem Augenblicke ein, wo das Leiden des Würsten Gortscharoff, welches denselben­­ außer Stand fegte, sich mit den Staatsgeschäften zu befassen, seinen Höhepunkt erreicht hatte. Einmal im Belise dieser­ Ermächtigung, hatte der Graf mit Marquis of Salisbury drei Zusammenkünfte nacheinander. Die erste Unterredung hatte einen ziemlich erregten Verlauf, so daß der Botschafter und der Minister sich wenig befrie­­digt von­einander verabschiedet haben. w Freundlicher soll die zweite und vollständig versöhnlich die dritte verlaufen sein, in welch lette­­rer die Neffe des Grafen nach St. Beterburg im Prinzip ber­schlossen wurde. Doch auch die Reise selbst wurde nicht ins Werk igejeßt, ohne daß der Bottchafter dazu die Autorisation seines Kai­sers erlangt hätte. — —­ x guident RengHtage. Die heutige Sitzung des Oberhauses wurde vom Präsi­­denten Judex umiao George Majlath kurz nach 16 Uhr eröffnet­.Auf den Minister-Fauteuils sind Baron Bala Wenck­­heim, Koloman Széll um Tréfort an­wesend. Der Handels- Minister hat den Ministerialratd Matlejovics ‚velegirt, dem Haufe die etwa nöthigen Aufschlüffe zu geben. « ·Als Schriftführerfungfreik:Graf Viktor Zechy-Ferra­­ris und Markgraf Pallavicini. Das Haus ist ausnehmend gut besuch­t,vor der Gruppe der Bischöfe hat auf einem gesonderten Tische auch der Kardinal Fürst­ Primas Platz genommen.Zu Beginn der Sitzung b­ereitete das Haus dem Präsidenten anläßlich seiner Dekorirung mit dem golder­nen Blicke eine Ovation. Der Bischof von Szatmár, Dr. Lorenz Schlaue, beglüc miünicht e­in Furzer, aber warm gefühlter und eloquent vorgetragener Rede Herrn v. Majláth zu dem königlichen Gnabdenafte. Er hob die Verdienste hervor, meldhe der Gefeierte sein thätiges Leben hinduch um, Thron und Vaterland erworben und betonte, daß die hohe Auszeichnung, durch welche der Präsident­­ geehrt wurde, auch das Oberhaus und jedes einzelne, Mitglied des­­selben mit gereichtem Grolze erfülle, zur Das Haus hörte die Nede flehend an und Brach zum Schluffe derselben in laute, herzliche Elfenrufe aus. Herr v. Maj­­läth war tief ergriffen und vermochte nur mit Mühe Fassung und Stimme zu einigen danfenden Worten zu finden, welche das Haus gleichfalls mit lauten Eljens aufnahm. Der Schriftführer des Abgeordnetenhauses, Ivan Tombor, überbringt vier kleinere, vom Unterhause angenommene Gelegente­würfe zur verfassungsmäßigen Verhandlung. Dieselben werden in Drud gelegt und auf die Tagesordnung gerecht werden. Graf Johann Czirafy überreicht den Bericht der ständi­­gen Dreier-Kommission über den Schifffahrt und Postvertrag mit der Gesellschaft des Desterreichisch-Ungarischen Lloyd. Er bittet, die Vorlage in Anbetracht des engen Zusammenhanges, in­­ welchem sie mit den heute zu verhandelnden Ausgleichsvorlagen­­ steht, unmittel­­bar nach diesen:festeren in Verhandlung nehmen zu wollen. Das Haus sett den Lloydvertrag im Sinne dieses Antrages auf die Tagesordnung. * Folgt dqn Verhandlungf des Gesetzentwurfes über das Zoll- und Handelsbünanß. BSA . ‚Graf Johann Schmidegg lehnt den Entwurf ab, denn er findet, daß in diesem Vertrage ale Vortheile auf der Seite Desterreichs, alle Nachtheile auf ver unseren seien. Man möge nicht immer das Argument betonen: ein besserer Ausgleich sei nicht zu erzielen gewesen;­­ wenn es der jenigen Negierung nicht möglich war, so wäre es vielleicht einer andern gelungen. Die Negierung hätte den österreichischen Forderungen ein unbeugsames non posstis­mus entgegenlegen müssen, denn einen so schädlichen Ausgleich hät­ten wir immer­ haben, einen besseren vielleicht später erzielen kön­­nen, und es mave imm­er besser gebejen, noch weiterhin in­ der Un­gemeißheit und der Hoffnung auf Besseres zu leben, als in dem Bus stande, welchen der Ausgleich Schafft. ne Baron Bela Lipthay wundert sich, dak Niemiand_.zur Vertheidigung des Entwurfes das Wort nimmt, und daß das­ Haus denselben gegen seine Webterzeugung votiven­­ sollte, könne er denn doch nicht annehmen. Gr. hält den vorliegenden Ausgleich für­ ganz nu­ch jeden Schädlich ;­selbst die wenigen finanziellen Bartheile, welche derselbe angeblich bietet, sind ilutorisch, denn was wir bei der Restitution etwn gewinnen, zahlen wir auf anderen Seiten wieder 5 i ve el (Einzelne :­­ RL, Nummern 3 Fr. in allen Bereichleißlokalen.) ag ee ESZES TES Éni­­­­­­­­men u RE ÉREZ Te ENT. . , Budapest, 16. Mai. sz (Es ist schwer zu entscheiden, ob die Nichterfüllung der Erwartung, daß bald nach der Ankunft des Grafen Shuwaloff in St. Petersburg eine Klärung der Situation eintreten werde, günstig oder ungünstig zu deuten sei. Es­­ versteiigt seit der Ankunft des Grafen in Petersburg ein Tag um den andern, ohne daß irgend­eine über allgemeine Konjunkturen hinausgehende autoritative Meldung vorläge, aus welcher sich ein Schluß auf die nachte Entwicklung ziehen Tiefe, Au sind die in der legten Woche so wedselig gewesenen hochoffiziösen russischen, Organe wenestens sehr Sch­weigsam geworden. Bedeutsam ist nur, daß bisher noch alle Krachrichten, welche auf Verständigungen, soweit die Biorte selbst Hiebei in Betracht käne, hindeuten, immer wieder dementirt worden, während Nachricten, daß russi­­sche oder englische kriegerische Vorbereitungen einge­st­el­lt worden wären, nicht nur ni­ch­t vorliegen, sondern täglich neue Meldungen einfangen, die von erhöhter Bad­samkeit und steigendem Mißtrauen zeugen. Die orientalischen Dinge scheinen den Kabineren, wenn wir dieselben einzeln ins Auge fassen, über den Kopf gewachsen zu sein und Die Orientfrage ist heute eine solche geworden, die mit Be­stimmtheit als durch Vereinbarungen zwischen einzelnen Mächten unlösbar bezeichnet werden kann, so daß es be­­greifl ic­ht, wenn alle jene, welche eine wirkliche Lösung herbeiwünschen, in dem Glauben bestärkt werden, daß eine Solche nur durch den Kongreß allein auf friedlichem Wege möglich sei und daß schon das Unterbleiben des Kongresses allein sicher­ zu einer kriegerischen Austragung führen müse. Bon anderer schrieben : A Wien, 15. Mai. In der Physiiognomie der Orientfrage hat fi kaum etwas geändert; die Frage ist einstweilen zum Stehen gefragt und hoffnungsselige Gemüther können daraus eine Beise­­zung in der Situation herausdeuten. In St. Petersburg beräth man, was unter den gegenwärtigen Konstellationen räthlich oder geboten sein möchte; in London wartet man das Er­gebniß dieser Berathungen ab ; in St. Petersburg, die in London rüstet man sie inzwischen bis an die Zähne. Kleine Konzessionen zu machen, über den Inhalt der Salisbny’schen Depesche hinaus, ist England vielleicht bereit, aber in allen Hauptpunkten steht es fest auf seinem dort formuliscren Standpunkte , ob Aukland ihm noch weiter und ob Seite wird uns 65 ihm sogar genau so weit entgegenkommt, als seine Schlußforder­­ungen reichen, wird si­­eben jeßt entscheiden ; die Pforte aber davirt zw­ischen dem englischen und dem ruffischen Drude, um si­ch ließ­­li) dort­ niederzulassen, wo sie die größeren Chancen zu erbliden glaubt, wobei es sich freilich ereignen könnte, daß sie zwischen zwei­ Stühle zu figen füme. Der Kongreß, so weit noch überhaupt von ihm die Rede, kommt weiter nicht mehr im Betracht, als höch­stens, um das Instrument aufzunehmen und zu beglaubigen, wel­­es den S­nhalt der etwaigen Vereinbarungen von Kabinet zu Ka­­binet in der üblichen Form — zu den übrigen gebrochenen Verträ­­gen legt. „Und es wäre mir sehr Lieb (so fol fid) First Bismarc an seiner zwangslosen Manier dem Grafen Schumaloff «gegenüber geäußert haben­, wenn diese Haupt und Staats-Aktion- anderswo els in Berlin vor sich ginge , zum Notar bin ig verdorben.“ Bezüglich der Bededung des Sechzig - Millionen- Kredit3 it einer­ unserer Wiener Korrespondenten der Meinung, daß an der schließlichen Klüfsigmachung der Gelder nicht gezweifelt werden könne, Daß man aber in Wien in allen einsichtigen Kreisen der Meinung sei. Die Verzögerung, welche­ durch Die Beschlüsse des Budget- Ausschusses des Österreichischen Reichsrathes angestrebt werde, sei nur der Ausfluß einer ungerechtfertigten­ Recht­­haberei und es sei mit der V­erfassung geradezu unver­einbar, wenn das bdiesseitige Parlament wirkli Berunde machen wollte, die Ausführung eines bereits seitens Der nen gefaßten Bewilligungs-Beschlusses zu ver­eiteln, reichlich darauf. Er hält den jenigen Ausgleich für weit schädlicher, als jener von 1867 war, denn im Jahre 1867 war und in mate­­rieler Hinsicht volle Selbständigkeit und Entschließungsfreiheit vor­­behalten geblieben. Unter­ Unständen, wie dieser Ausgleich sie schaffen muß, auf unsere eigene Kraft und Thätigkeit zählen wollen, wäre pure Selbsttäuf­ung, denn als unsere Kraft würde durch den Ausgleich auf lange hinaus gelähmt- Er lehnt den Ausgleich als ganz entschieden schädlich ab. »» A Ladislaus Wendheim tritt für die Vorlage ein. Er hält sich vor Allem vor Augen, was da kommen müßte, wenn der Ausgleich von der­ Legislative verworfen würde. Hier wie in Wien läme zunächst die Ministerkrisis; dann tivüte ein weiteres Provisorium ein, unter dessen Herrschaft unsere m­aterielle Kraft vollends gebrochen, unser Kredit ganz und gar zugrunde ge­­richtet, über unsere Volkswirthschaft, unsere Inndustrie, " unseren Handel unberechenbarer Schaden gebracht würde; es müßte ein Zustand kommen, der des Chaos zu nennen wäre. Wer mollte vor einem solchen Zustande angesichts der heutigen Weltlage nicht­­ zuxüdichandern ! Nehmen wir dagegen den Ausgleich an, so haben wir Frieden im eigenen Hause, unser Kredit wird gekräftigt, unsere materiellen Verhältnisse werden sich­h bessern, die Macht_ der Dion­­archie, das Ansehen des Landes wird gehoben. Wir sind geradezu in die Zwangslage verlegt, den Ausgleich anzunehmen, aber diese Zwangslage ist seine Fünftlich geschaffene, sondern aus unserer Gesammtlage nothwendig entstehend. Webrigens geben wir dur die Annahme Feines unserer Nechte auf und in 10 Jahren sind mir wieder im Besitz unseres freien Bestimmungsrechtes. Er empfiehlt die Annahme der Vorlage. » Graf Johann Czryäky will nicht auf die Ausführungen des Barons Lipthayrezfleknnqm sondernyur die Prinzipien bele11ch­­tep,von wel»chen sich die Dreiek KoInmnkiscon·in ihren Beschlüssen lerten ließ-Eswap vor Allem­ die Nothwendigkeit des Erhalts des vors00 Jahren zwischen den«beide 1­ Staaten auf gegenseitigem Bedürfni­ß geschlossenen Bü­ndnisses,welches später in der pragma­­tischen Sanktion und neuestens in dem 1867er Ausgleich prägtmatetx und immer präziseren Ausdruck gefunden hat-Redner bemerkt bei dieser Gelegenheit,die jene dem Lande und der Nation keinen guten Diensterweise,die den neuen Ausgleich in g alsodjisieren Farbmschildern,die da behauptet­,daß«auf der anderen Seite alle Vortheile,auf unserer Seite alle Nachtheile sind. · Er und die Partei­ der er angehört,haben nie übertriebene Hoffnungen erweckt,er hat«sich au­ch dem Gedanken nicht verschlossen,- daß man auf eine große Anzahl der österreichischen Steuerzahler in diesem Ausgleiche wird Rü­ckstehtnchin­ettmüser und daß man nur bei gegenseitigem Entgegenkom­men zu einem Ausgleiche gelegen wird. Er findet in dem vorliegenden Ausgleiche diese gegenseitige Nacficchtnahme nach Möglichkeit, ausgebrahht und er findet den Ausgleich besser, als ein Provisorium, welches er geradezu für uns möglich erachtet. Er muß dem ungewissen Zustande ein Ende ges­macht werde­n, denn Die Bevölkerung ist müde der Ungemeißheit, sie will endlich aus dem Zustande des „Hängens und Bangens“ herauskommen. « » « Redxier polem­sirt gegen einige der Vorredner und bezech­­­net es als gemz unrichtig,heute das Vorgehen der Regierku­ng aposceriori zxx verurtheilen,ap­­iori konntet»nan über das Resul­­tat des eingeschlagenen Vorgehen­s kein Urtheil abgeben und heute kann m­an die Regierungsmänner nicht verurtheilen.Heute kan­n man denselben die Anerkennuung nicht versagen,daß sie redlich bes­müht waren,das Interesse des Landes zu­ vertretett und heid­e kann man auch diesen Männern gegenüber nicht übersehen,daß auch sie nur Menschexkfind«die K­ranenne«tt. " Redner empfiehlt die vorliegenden Gesetzentwürfe zur­ An­­nahme­(Lebhafte Zustimmung.)· · Baron Nikolaus Vayrcch»tet sich gegen Drejenigen,welche die Ausübung des Vetorechtes setzens des Hauses gegenüber den Beschlüssen des andern Theils der Legkslkitwe empfehlen-Er,»der seitös Jahren seiner öffentlichen Thäxigkeitmman»ztwölfReich·s­­tagen theilgenommen hat(I·Jljeu!),weißwohl­ dyßdiefeanuskm Veto einlegen kam,aber in die feanajlewäxepce Austkbiung nicht am Platze,dem Lcmde ist die langjährige Agutatrottzyrkel,es will keine solchen drei Jahre weiter durchmachen,als die verflossenen­ gewesen sind.Es kommen die Abgeordneten wahlen,­dass­ Band möchteorientirt sein und es zieht das Gute·dem ungewissen BeI»sei­n vor.Redner empfiehlt die Annahme der vorliegenden Gesetzentwürfe. (Zust in 11111111;1.) · « · Mini­sterTräfosrt empfiehlt die Porlag in der Regierung zursilnnahme.Die AbleicktIung derselben·1würde unermeßliche»Ve·r­­wirr­ungen hervorrufen und ein Provisorium­ sei nahezu«umnog!tch und hätte vielfache Kalamitäten­ zur Folge. Er kdnnetk nicht neuerdings drei Jahre dem Ausgleiche widmem wir könnenprdtzu nächsten Legislaturperiode weit Bessseres vornehmen,und für die Entwickklung des Landes vortheilhafte Gefege schaffen. Redner geht nun auf den Tarif über und weist nach, daß die Finanzzölle uns diverse Vortheile bringen und daß die Erhöhung der Industries­zelle keineswegs so bedeutend sei, wie­ dies die Gegner darzustellen versuchten. Redner spricht die Hoffnung aus, » daß es uns gelingen wird, Handelsverträge abzufließen, und bittet zum Schlusse, Die Gefegentwürfe anzunehmen. * A Noch Sprachen Baron Desider Bronay gegen die Vorlage und F­inanzminister Széll für dieselbe. Sodann nimmt das Haus den Entwurf mit überwiegender Majorität an und geht in die Spezialdebatte ein. In derselben wurde der Gefegentwurf über 008 Zol- und Handelsbündniß angenommen. a Auf diesen Theil der Sigung kommen wir im Morgen­­blatte zurück. ‚Schluß der Sisung 1’, Uhr. Vormittags 11 Uhr. an — Nächte Sigung morgen hs In der heutigen Sigung des Abgeordnetenganges wurde die Debatte über den Gefegentwurf betreffend den 60-Millio­­nen-Kredit fortgefegt und beendigt. 65 sprachen Ludnwig M 0z­csári, Baron Svor Kaas und Graf Albert Apponyi, worauf die Debatte geschlossen wurde. Minister-präsident TiBa verfertigte auf die A­ußerungen Apponyi’s und zum Schluffe spra­­chen noch Referent Hegedüs, die Einweiher der Beichlußanträge Mar Ürményi (der seinen Beichlußantrag zurückzog) und 39naz Helfy. In der nun folgenden Abstimmung wurde der Gejeb­­entwurf (unter Ablehnung des Helfy’schen Antrages) als Basis zur Spezialdebatte angenommen, bl­s die äußerste inte stimmte dagegen. Die Vorlage wurde aug in der Spezial­debatte unverändert acceptirt. Weiteres im Morgenblatte. + kt ist Hierauf wird die Debatte geschlossen. Es sprechen noch Mini­­ster-Bräsivent Ti Ba, der gegen den Vorredner polemisirte, Hefe vent degeDn 8, die Einreicher der Beschlußanträge Mar Uer­­ményi (der den Antrag zurückzuziehen erklärte) und Nanaz Helfvy. In der hierauf folgenden Abstimmung wurde der Geseh­­entwurf (unter Ablehnung des Helfy’schen Antrages) als Basis der Spezialdebatte angenommen; bies die äußerste Linke stimm­te dagegen; die Vorlage wurde auch in der Spezial­­debatte unverändert acceptiit. Weiteres im Morgen­blatte. er gibt an, daß er zu Rosenau im Gön Gömözer Komitat ges ren, 21 Jahre alt, protestantischer Konfession und seiner Beschäf­­tigung nach Journalist sei. Wegen P­reßvergehen war er noch nicht­ abgestraft. Es wird nun die vom 24. April d. h. datirte Anklage [Mit de3 Ober - Staatsantwalts Kozma verlesen. Dieselbe autet : es a „on Nr. 232 des Kournals , Egyetértés" vom 21. Dezember 1877 i­ mit der Medierschrift „Verbovay ist verh­aftet!” eine Mittheilung , welche den FE. ung. Minister-Präsidenten, beziehungsweise den F. ung. Minister des Innern verleumdet, dem gemäß es meine Pflicht als öffentlicher Ankläger it, im Sinne des §. 10 des Preßgefethes vom Jahre 1848, auf Grundlage der im Sinne des §. 19 063 erwähnten Gefethes ausgestellten Vollmacht, das­ Strafverfahren einzuleiten. Nachdem in­folge meiner Preb­­lage die Untersuchung vollzogen worden it, unterbreite ich nun achtungsvol die folgende Anklageschrift : Be „. Gegen Koloman Tipa, Zön. ung. Minister des unern, beziehungsweise Fön. ung. Minister-präsidenten, enthalten gemäß 8.10 der Preßgefecher vom Sabre 1848 eine strafbare Verleumdung, = RN und Beleidigung die folgenden Stellen des intriminixten viitel? : Au­­­f Koloman Tipa, der im der verpesteten Atmosphäre der Reaktion aufgewachsene Koralen-Hetman, zeigt der Welt, daß die Mat, wo ihm gehört! Er hat seine Rache befriedigt. Die Stücke der Öffentlichen Verachtung werden in seiner Seele durch die Wollust des befriedigten Nachegefühls aufge­wogen. . . . Zwischen Kerker­­mauern fitt Sener, welcher unablässig die Maske dem die Nation zum Narren haltenden Heuchler herabriß, welcher den nichtsnußigsten (hitvány) Mann der nichtömnsigsten Politif in seiner ganzen Stadt­­heit der Welt zeigt. . . . Der sehnlichst erwartete Moment it ge­kommten, da Koloman Tipa­enen seine Macht fühlen läßt, der es ihm Fühn ins Gesicht sagte, daß jedes seiner Worte eine Lüge, jede seiner Handlung eine Miffel hat (gaztett) sei. . . . Sein teuflisches Nachewerk it so ausgearbeitet, daß nur ein anderer Koloman Zipa­e3 hätte besser ausarbeiten können. Die Wahlen sind in der Nähe, man muß Den aus dem Wege räumen, welcher Der ferneren Herr haft, der so sehr stigmatisirten Bolitit Faden könnte. Auch die ollziehung des Nadjemertes ist großartig. » Die verruchte Politik charai­iertsireit verruchte Thaten.Die Herrschaft der Lüge,d­ertelb­st h­at den von ihr so seh­r gescheu­­ten Verhovay mit Lü­ge und Hinterlist in den«Rex-»vorgelockt»... Wir mahnen die Büt­ger Budapests,daß sie fü­r die Vefrhedigung ihrer persönlichen Freiheit gegen,die Gewaltthat sorgen möge und ein Koloman Tipa lebt noch und heringt . . .“ · Die Anklageschrift schließt mit dem Verlang gm daßhæ Schlußverhandlung anberaumt und der Angeklagte Schärfe,der sich als Autor bekannte,im Sinne des Gesetzes bestraft werde. Nachdem man der inkriminirte Artikel an dem Wortlaute nach verlesen worden war, erklärte der Angeklagte auf Trage des­­ Präsidenten, er habe den inkriminerten Artikel verfaßt und Det öffentlicht; er übernimmt demgemäß die gegebliche Verantwortlich­keit für denselben und anerkennt auch das bei den Akten befindliche und ihm vorge­wiesene Original-Danustript als das feine. Bertheidigt Komjathy verlangt die Verlesung 008 Ber hörs-Protofolls des Angeklagten. Döber-Staatsanwalt Kozma erklärt sich gegen dieses Verlangen, als dem Prinzip der M­ünd­­lichkeit widerstreitend. Er hat jedoch gegen ein mündliches Verhör 968 Angeklagten nichts einzumwenden. Der Gerichtshof gibt dem Bere­langen seine Folge. Vertheidiger Komjáthy bemerkt, er habe leider den Ter­­min zur Einweihung seiner Einwendungen gegen das Altoratsrecht der Ober-Staatsanwaltscaft versäumt, allein er glaube auch noch rechr diese Einwendungen erheben zu dürfen, denn die Vollmacht der Ober-Staatsanwaltschaft, auf Grund deren dieselbe die Anklage eir­EEE I der Form und ihrem MWesen war mangelhaft ausz gestellt. ű Dber­ Staatsanwalt Kozma bemerkt, solche verspätete Einwendungen könne der BVertheidiger nur mehr in seiner Verthei­­digungsrede vorbringen. « Der Gerichtshof treift n­ach vorhergegangener Berathung die Einwendungen gegen das Aktoratsrecht als verspätet zurückww gegen der Vertheidiger die Nullitätsklage anmeldet« Der Vorsitzende ertheilt nun«dem Ober-Staatsanwalt Kozman das Wort zur Anklagerede.Dieselbe lautet: Me»me Herren Geschwornen!Das­ Preßvergehen,dessen Ahndung Ich heute von ihnencerbttte,hat keinen politi­schen Charak­­ter, der Prozeß, der fest vor den Schranken des Gerichts verhan­­dr­en soll, ist demnach nicht im Entferntesten ein politischer rogeß.­­Von einer gewöhnlichen strafbaren Handlung, von einer — nach der Bezeichnung unserer Gefege und namentlich­ des §. 10 des G.A. XVIII : 1848­­— im Wege der ‘Presse begangenen Berleum­­dung wird die Nede sein, von einer strafbaren Handlung also, Die unedel it nach ihrem Ursprung, gemein in ihren Aeußerungen und elend in ihren Zeilen. · Und wenn ich aus diesem Anlasse wegen einer solchen niedri­­gen·Gese­tzesverle­tzun­g den ernftem würdevollen Apparat des Schwurs geuchts in Anspruch nehme,um der beleidigtenChre Genugthuung zu verschciffem sot­treickt dies,weil ich überzeugt bim daß,weil­ 1 diese scheinbar weniger wichtige Rechtsverletzung nicht zur rechten­ Zeit geahndet wird,dasieberg­ebenen Falles zu einer gefähr­­lichen Krankheit unseres öffentlichen­ Lebens entarten kann und der Kothund die Unfläthigkeiten,die jetzt nur auf einen«Namen ge­­schleudert wurden,bald das Ansehen unseres öffentlichen Lebens und unserer Literaturbeschm­utzetr met­ dest­­.Aus der im Lau­fe des Beweisverfahrens erlesenen Anliegge­­schrift und deren ebenfalls zur Verlesut­g gelangten Beilage nwmen Sie,daß Ladislaus Schäffer in der Nummer ZZZ des,,Egyet6 d­es« pomnngarischen Minister-Präsidenten Koloman Tipa schreivt,daß jedes seinerL­orte Lüge und jede seiner Thaten Nieders­trachtsee- Das ist»eine«unerhörte Beleidigung,meine Herren,i11 Worteik ausgedruckt,wie sie die Presse kaum noch je gebratzel­te,in so brutalen Worten,wie sie kaum noch je und von Iire Inait de 111«9e­­,geni·1ber einem Minister,gegenüber dem Chef der Regierung eines konstitutionellen»Lande«s angewendet wurden. ‚Da die Ehre einen integrirenden Theil der Rechtssphäre des Individuums bildet, ein persönliches Recht ein wirkliches Recht ist, dessen Unverleglichkeit unter dem Schußke des Staates steht, so folgt daraus von selbst und im Sinne des Geld­es, daß der Staat den Beleidiger der Ehre — wenn es der Beleidigte fordert — zu bestrafen gehalten ist. Daß der Angeklagte in dem vorliegenden gate gegen den Minister-Präsidenten thatsächli eine Verleumdung beging, bedarf wohl seines weiteren Beweises. Es ist die eigenthünlichkeit dieses Vorgehens, daß es unverkennbar ist. Der natürliche Sinn der gir brauchten Worte offenbart augenbliklich die Gesammtheit der Ele­mente des Bergehens, die Absichtlichkeit, die Handlung im Vereine mit dem Ziele — mit einem Worte in der Anmeinung der ver­leumderischen Worte und Behauptungen selbst ist der Thatbestand der Verleumdung enthalten und Konstatirt. EN 2 Wenn jemand in einem Tagblatte sagt, der Minister Lüge, wenn er spricht, und er sei niederträchtig, wenn er handelt , so gibt es seine Hermeneutik, seine Dialektik, die bestreiten könnte, daß dies eine absichtliche Berleumdung, und zwar eine Berleumdung des Mi­­nister-Präsidenten sei.­­ Und wenn dann der Volhergestalt Angegriffene vor den ber­­ufenen Nichter hinreitt und Genugthuung verlangt, ist es uns zweifelbar, daß, so lange in diesem Lande das Gefühl, der Soli­­darität der Ehre, die Selbstachtung, der Nespert vor dem Gewebe nicht ausgestorben sind: der Richter den Beleidiger, wer immer er sei, bestrafen und dem Beleidigten, sei er Bettler, sei er Minister, Genugthuung geben wird. 5 » Nachdem ich in dem Gesagten die im engeren Sinne straf­­regeligen Momente der Frage vesummrt, gehe ich auf die Beleuch­­tung einiger spezieller­ Seiten der Anklage über. Es ist ein aner­­kannter theoretischer Sat, daß die Ehre, im abstratten Sinne ge­nommen, als­%deal der individuellen Innerlichkeit, als rein ethis­­ches Moment nicht dem Kreise der Außenwelt angehöre, , und eigentlich gar nicht beleidigt werden könne ; auch die Erfahrung des weit, daß die Anerkennung der Guten und das reine Bewußtsein die beste und ausreichendste Garantie der Mannesehre sind. Und da die Nichtigkeit dieser Lage nicht in Zweifel gezogen werden kann, dürfte leicht­ die Frage auftauchen, ob es nothwendig, korrekt und zweckmäßig sei, daß ich wegen einer niedrigen Beleidigung beim Gericht Satisfak­ion suche; ob es richtig sei, dab Koloman Tiba, der Minister-präsident, der Mann, der ich aus den Neihen der einfachen Bürger in die Höchsten­­ Regionen staatsmännischen Schaffens em­porschwang, und über dessen Thaten ohnehin erst die Geschichte ihr endgültiges Bericitt fällen wird, der aber jedenfalls der Pflicht enthoben ist, jeder unwürdigen Verleumdung und jeder niedrigen Verunglimpfung entgegenzutreten._ — es kann, sage ich, die Frage auftauchen, ob es­ richtig it, daß ein felder Mann die Genugthuung wegen Beleidung seiner Ehre vom Stichter eriwartet, oder ob es nicht würdiger wäre, diese niedrige Infjulte sammıt ihrem unbedachten Urheber doch die verdiente Ignorkkung zu bestrafen ? ! Sa, diese Fragen können auftauchen und sie sind auch auf­getaucht und ich gebe Ihnen die­­Versicherung, meine Herren ver­schwornen, sowohl der Minister-Präsident, als der öffentliche An­­säger hätten, lieber den reiteren Weg gewählt, wenn sie ihn hätten wählen dürfen. Aber sie dürften es nicht thun. «·« Der Mijister-Präsident,dch bef der Regierung ist nicht in der glücklichen Lage des Privaten, der unter Berufung auf sein reines Gewissen ohne weiters die niedrigen Angriffe verachten kann. Der Minister ist­ der Berat­er des Königs, der erste Beamte des Staates, auf dessen Schultern außer den Attributen seines hohen Amtes auch die Plicht Laftet, den Nimbus, den Glanz und die Würde, die seine hohe Stellung umgeben, vor jeder Befledung rein zu erhalten und sie, wenn die Zeit, gelommen, ohne Makel in die un feiner Mandanten, des Königs und des Baterlandes, zuric­­htfegen. N­ Kploman Tißmn der Privgtenanm kann die Insulte, no­ch Beliebenzuerachten oder persönlich­ ahndern lassen.Kolmnan Tipa,de­r Minister,darf nicht aul dem daß ein selbstvergessenec Journalistm g asfenbübischer Many­ DrdenVerather»destssiiirigs, sen Chef der konstitutionellen Regierung Ungarn s einen Schre­­en nenne. Mittelalterliche Staaten, absolute Monarchien wurden durch das Familienrecht der Dynastien, duch den Zauber religiöser Koa­­ditionen, durch die homagrale Ehrfurcht der Unterthanen erhalten. Das gesammte verfassungsmäßige Leben der modernen parlamentarischen Staaten beruht auf zwei Grundsäulen : die eine­­ ft die­ Achtung vor den legitimen Saktoren, den geießlichen Institutionen. Die andere die Deferenz der Bürger gegen­einander, wenn sie auch verschiedener Ansicht sind. Wo eine dieser Säulen zus­ammenbricht, dort is­tein Heil und wenn wir zugeben, daß sie von jedem unbedachten Den iden, sei es aus Vorrat, sei es aus fräflichen Leichtsinn fort und fort nach Outdünfen untergraben werden, dann slürzen auch jene Säulen zusammen, sowie die starre Eicye Fällt, wenn die Wimer ihre Wurzeln immerfort bewagen. « Eine zweite Rücksicht,die mir vor Augenf(l­ 1rebte,als ich diesen Preszprozeß einleitete,war das­ Interesse Pessplustandem der ungarischen Presse u­nd Literatur.In Ungarn ist die Presset­och keine GroßInacht,aber­ ihr Beruf ist groszxkn­d ernst,»grös­ crung ernster als jener der Presse vieler anderer Staaten in Cunmeet uns hat die Presse nicht nur der Spiegel unseres öffentlichen und sozialen Lebens zu sein; sie muß auch die Anregerin, die Interpres­tin ungarischer Kultur, ungarischer Bestrebungen hierzulande. — die V­ermittlerin der ungarischen Sprache, des ungarischen Gefühls gegenüber den Nationalitäten, der Dolmetsch unserer Aspirationen vor dem Auslande sein. Er kann also Niemandem von uns gleiche giltig sein, welcher Art diese Breite­ ist. , Und nun frage ich Jedermann, dessen Verstand gesund und dessen Herz unverdorben, wenn diese Breffe in ihrer Selbstver­­gessenheit zum Tunmelplag von Infulten, von niedrigen persönlich, retten wird ; wenn in dieser Breffe die Brutalität zur Harrschaft ver­langt und die Geschmahlosigkeit üblich wird; wenn diese Breffe, statt Zeugniß zu geben für unsere edlen Aspirationen und für die nationale Verfeinerung, nur von unseren unschönen Streitigkeiten, von unserem traurigen Verfall der Welt schlagende Beweise liefern wird: ich frage Sie, meine Herren, ob eine solche Presse ihrer gro­­ßen Mission entsprechen, ob eine solche Breife beiehren, erobern, vers­­öhnen wird ? ! Nein, meine Herren, hundertmal nein ! Eine solche Breife würde uns nur kompromittiven und nur dazu dienen, Daß man uns vorerst verachte, dann verabschene und endlich verderbe. Die Sache der Preise ist also eine allgemeine, eine Landes­­face. Der Staat, dessen berufene Organe, die Gesellsshhaft, jeder Bürger ist verpflichtet, darüber zu wachen und dahin zu wirlen, daß sie ihrem Berufe entspreche. Von Diesen Pflichten ist den Schwurgerichten die über­tragen, Acht zu Haben, daß die Preffe nit zum Tummelplage verbrecherischer Leidenschaften herabfinde und mit der Strenge 068 Geieges alle Wurzeln der Entartung auszurotten, wo sie ss zeigen. Diese Pflicht, meine Herren, ward Ihnen nicht von der Tyrannei auferlegt, sondern zur Zeit unseres freiheitlichen Erwachens von den 1848er Gelegen übertragen. Mag Darlegung dieser rechtlichen und justiziellen Gesichts­­punkte werde ich, auf den konkreten Tal zurückgehend, nachweisen, daß der Angek­agte auch der Schonung nicht werth ist und daß auch seine mildernden Umstände für ihn sprechen- Der Angeklagte hatte nur einmal einen Vorwand zur Ent­rüstung, any Erbitterung. Wie verhält sich die Sache? In Folge eines Straßentumults wird auf gerichtliche Anordnung ein Journalist in Haft genommen. Das Gericht it nicht das Drigan der Willk­r. Das Gericht ließ berechtigter Weise mittelst Bejdluk die Verhaftung vollziehen und fegte m­ittelst Beidluß ebenso berechtigt den Betreffenden in Freiheit. Dieses Vorgehen und der Umstand, daß das Gericht und nicht Die Polizei verfügte, wäre überall in der Welt als der eklatanteste Beweis der Freiheit und Rechtsordnung betrachtet worden. Und was geschieht bei uns? Der Angeklagte schreibt den Gerichtsbeschluß dem Deinister zu; für den gerichtlten Alt macht er den Minister verantwortlich und so verdächtigt, verleumbdet er das Gericht und überhäuft gleichzeitig mit Schimpfreden den Ministerpräsidenten. , o lag also die Rechtsverlegung, jene Vernichtung der Freiheit und jene Gewalt, die den P­atriotismus des Angeklagten 10 sehr_auflodern machten ? . Die Einrchtung des Angeklagten hatte in Wirklichkeit keinen Grund,ja­ nicht einmal einen Verwandtes ergab sich nur eine Gelegentheit,»ufft entsprechend seiner individuellen Fähigkeit,auch­ seinerseits die·cimme im Lärme der Tagesfragen sexuellmen zu lassen i und gutswthxt in sich zu­werfen auf einem Gebeete,auf dem man nur gut anständigen Wasten zu kämpfen pflegt. «Meiste Herken Geschwornenx Ich glaube,daß Sie mich nicht mißverstehen und ich hoffe, daß Sie mich verstanden haben. Sie werden einsehen, daß ich, als ich den verleumderischen Journalisten vor das Gericht stellte, dies nit aus Keinlicher Empfindlichkeit, nicht aus Verfolgungssucht, auch nicht aus amtlicher Entrüstung en­e Preßfreiheit, sondern von ersten Nachjichten gel­eitet, that. Fr­­­om Namen jener Nacfichten, jener heiligen Interessen, bitte ich Sie jegt, lassen Sie Gerechtigkeit walten ! A Die Beleidigung, die nicht zu entschuldigende Beleidigung ist fonstatirt, die Untersuchung, das Geständnis des Angeklagten hat erwiesen, wer der Thäter. Pier kann sein Zweifel auftauchen, hier kann von seiner Kontroverse die Rede sein, namentlich bei Ihnen nicht, die Sie die Definition der Ehre nur in theoretischen Lagen suchen, sondern dieselbe auch die Einsicht des gesunden Verstandes und die Eingebungen des Herzens erkennen; — bei Männern, welche die Berleumdung und die Niederträchtigkeit verabscheuen und die Ehre achten und Lieben, nicht als abstraftes Prinzip, oder als irgend­eine Rechtsnorm, sondern als Zierde und unveräußerlichen Schas, als Lohn des mühe- und kampfreicen Lebens. Bällen Sie­ht Verditt im Interesse der Wahrheit, unserer politischen und sozialen­ Reputation, im­nteresse 068 literarischen Anstandes und der freien Breffe, mit einem Worte, im Interesse unserer wichtigsten kulturellen Faktoren , fällen Sie hi Dßerdist entsprechend dem Eide, Den Gie geschworen und in meldem Sie vor Gott geloben, daß Sie bei Geite jegend jede menschliche rück sicht, als Richter ein gerechtes Urtheil abgeben werden! . _ Vertheidigt Komjáthy erklärt, die Motive des informis nirten Artikels hätten ihn bemogen, die Vertheinigung zu übers­nehmen. Er erinnert die Geschworenen an ihre eigene Jugend in der das Herz für eine Idee glüht und selbst das Uebershwänglich­e leisten könne. Die Jugend des Angeflagten wäre Entschuldigung genug, selbst für den Sal, daß Schäffer duldig wäre. Der Redner will nicht auf die Ereignisse, welche dem Artikel vorausgingen, wo auf die Anklage-Rede reflektiven. Allein der Leberzeugung des Vers­cheidigers gemäß könne auf Grundlage der Anklage Schäffer nicht verurtheilt werden, denn Tipa in seiner amtlichen Eigenschaft werde in dem inkriminerten Artikel nicht selbst, angegriffen, des Mort Minister fehle im Artikel, dessen Manier, wie der Vertheidi­­ger selbst anerkennt, übertrieben sei und nicht gebilligt werden könne. Allein man könne nicht beweisen, daß der Artikel unter den Begriff Des §. 10 bes Preßgesebes (Verleumdung einer öffentlichen Behörde) falle, auf den die Anklage sich friüst. Uebrigens enthalte der Artikel auch seinen verleumderischen Anspruch. Nicht der Privatc­harakter Tipa’s, den auch der Bertheidiger hofchägt, sondern nur seine Bolitit werde angegriffen. Der Bertheidiger plaidirt für die Freisprechung Schäffers. « « Die Gerichtssitzung wird hierauf auf 10 Mi 1211ten suspendiert, worauf der Ober-Staatsanwalt Kozma replizirt,quöIfent­kche Ankläger versichert,er sei darauf vorbereitet gewesen­,derert­ec­ks gung wzerde gegen die Anklage auf Gr 1111dlage des§­10(Vkijlenmj­d1mg»eine­r öffentlichen Behörde)die Eimvendiung erheben-Hier­ sei der öffentliche Beamte und Privatnaun Tipa(§§­11 und 12)verketzt worden, allein da er mußte, daß wenn er die Anklage auf Grund der SS. 11 und 12 erhoben hätte, der V­ertheidiger sich hinter den S. 10 verschanzen würde, wählte er ohne Bedenken den Leiterm­paragraphen zur Grundlage der Anklage. Der Minister-Präsident sei der höchste Beamte des Landes, und in seiner Berson tulminive die oberste Behörde des Landes. Bei einer andern Auffassung würde die ÜBerlegung der Chre des Minister-Präsidenten nicht härter als die Beleidigung eines Bureau-Beamten bestraft werden, und währ­­end der verleumderische Angriff auf eine Dorfbehörde mit Gefäng­­niß bis zu 2 Jahren bestraft werden könnte, műre für die Beleidi­­gung des höchsten Landes-Beamten 6 Monate das Straf-Marinum. Der DOber-Staatsanwalt zeigt nun doch eine Vlunenlese aus dem inkriminerten Artikel, wie „privat“ diese Angriffe auf Zipe seien, darauf hinweifend, der Vertheidiger habe in einem späteren Teil der Nede selbst in Abrede gestellt, daß, der ‘Privatc­harakter Tipa’S angegriffen worden sei.. ES sei dies die Tah­it beg „Si feeisti nega !" (Wenn du ,es gethan hast, so Leugne es abi) Auf, die Jugend des Angeklagten Iege der Vertheidiger, Toldes Gewiät, daß er den 21 Jahre alten Angekaagten, den Leitartik­k aus Wien ge 0 KA , ?, Der Vreßprozeß gegen , Égyetértés", Der Prozeß, welchen die Oberstaatsanwaltschaft wegen des im „&gyetertes” anläßlich der Verhaftung Berbhbova yó erschienenen Artikels anstrengte, wurde heute Vormittags vor der haupt­­städtischen Preßjury durchgeführt. CS hatte sich ein zahlreiches Audi­­torium eingefunden. Als Vorsigender fungirte Gerichtshofs-Vize­­präsident Kön. Rath 8. v. Bogifih, als Votanten die Gerichts­­räthe Stefan Frenreiß und Dr. Lapy, als Protokollführer Gerichtsnotar Krenedics. Die Anklage vertrat der Fön. Ober­ Staatsanwalt Rozma persönli. Der Angeklagte Ladislaus Schäf­fer, der ih als Berfaffer des inkriminerten Artikels bekannt hatte, war persönlich erschienen ; ihm affistirte als D­ertheidiger der Reichstags-Abgeordnete Komjathy. Vor der Auslosung der Geschworenen erklärte Ober-Staatsanwalt Kozma, er sei bereit, seinem Rechte, 12 Geschworene zu refusiven, zu entsagen, wenn au­f ei ih ihres gleichen Rechtes zu entschlagen evett­­et. Bertheidigt Komijatby entgegnet, er sei zu seinem Be­­dauern verhindert, dieses Anerbieten zu acceptiren, indem er durch gewisse Formalitäten und Aufträge gebunden sei.­­ Der Ober-Staatsanwalt: meist demgemäß zurück Die aus­gelosten Herren Sofef HGrulich, Dr Aid Mattyus, Michael OBtoiis, Höranz Kerntler und Zo­ tuiato Christofoli­­a »s­ · Durch die Vertheidigun­g werden refusirt die Herren:Dr. EdmundKörnyey,Be«laVäradhsjiikolausMåßäros, Frcszarhöjun.,Karleciväsfp-Kiss,Kaere«­­grådy,Dr.TheodorGomb-ir,BenediktBaroutharl Güntherjun-unngnazPIärk11·s. ; Die Jury konstituirt sich d­emgemalt aus den folgenden, von beiden Seiten acceptirten Geldwornen : Dr. Aurel Many I­hann Bégle, Johann Saffoupty, Gerg Schmid­­lehner, Ladislaus Prüdlen, Pr. Sony Glad, Sofef Bajuß jun, Rolf Lehner, Roif Kölber,­ Georg Tömdin, Abraham Lederer und Berthold Beer. An Erjaggeshtworne designirt der Borfigende die Herzen Sofef Geber­hardt und Dr. Paul Fromm. § . Mach der üblichen Vereidigung der Jury und der an die Parteien und das Publikum gerichteten Bermahnung wird der An­geklagte, ein junger blonder Diann, vernommen. Ladistius Schäf «

Next