Pester Lloyd, März 1881 (Jahrgang 28, nr. 59-89)
1881-03-26 / nr. 84
= E je I = I I hn. - 0 . - - .. s-: [ 1 j ús 168 re "Aonnement für die österr.-ungar. Nonarcie Sur den „Reiter Lloyd" Morgen und Abendblatt 3 (Ersgeint an Montag 3700 und am Morgen nach einem Feiertage.) NNR, Eh -.. » Man«pränunte«kirt für Budapest in der Administration W Festerpkqu Dorothea asse M»Nr. 14,1.Stock,außerhalb Budapest mittelst Postanweyifuxxg durch akle Postämtexx I -.» « -—-x·. . .«,, säh Zorhő FAR li ehr FITNEer äiggagette naar Burgen, ei ee as at om we Br fl. 5.50 anzjähr . afer Fortversendung des Abendblattes . . a für die Stufmste Frauenzeitung . 9 es « e ee beg RE . Za án Fovezrenduna: fl. 24.— 79 e 2. Monatlich n 2.— | Halbjahrt, „ 12.— Monatlich n . Fl. 1.— viertelläfrtic mehr. F fl. 6.— 8.20] Inferate und Einschaltungen für den Offenen Sprechlaaf werden angenommen, Budapest ferner : im den Annoncen-Expeditionen | Leopold Lang Öifellaplag Nr. 3. Hlaasenstein & Vogler, Dorozthkagasse kaqu z· A,V. Goldberger, Servitenplag 3, Insertionspreis nach aufliegendem Tarif. Unfransivte Briefe werden nicht angesnommen. Redaktion und Dorotheagaffe g + Administration Y··.q Adskundzwanzigster Jahrgang, . . . P EInZeIne Nmn mcm s Immallen version bisslokalj«.. « — «2 Manuskripte werden in Beinen Safe sorangestellt, Nr. 14, Saferafe werden angenommen im Auslande: In Wien: Bei A. Oppelik, Sterbenbaftei Nr.2; IR. Messe, Deileve 12. Annoncen-Expedition FEHein — Retter & Cie., — Paris: Ag Be 1 Ye Administration, státte Nr. 8 in Hansenstein 14, ersten Grad, a 'opier Niemetz, Nr. ersten Stor rich ‚ertsen oc, mn euiähgafle Afervorstadt, Seegaffe August Sunmal in Straßburg 28 jech. 95 €. file Spanien, Portugal bet um Nr. 105 Schalck, Gen.-Ag. 2. Dante & Eo., 3. Abt a. A. von &. H., Wollzeile 12, DM. G.L. Daube & Comp; NE ns 75 ©.; für Großbritannien Sei una 10 für Belgien bei ung 10 b. Postamt Köln 23 M.3 Pf. für aen ZT b. sides = ee u. Hamburg ie 29 Dit. für Montenegro u. Serbien bei uns Abonnement für das Anstand Morgen at. 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Ss Pr.z 9 fl., bei sämmtlichen dortigen Postämtern 7 fl. 15 fe = bei uns 10 fl. 50 Tr., bei den kzt etim « rss . — —0 . ««Vt!Dwift-25-Mätz—nirgelndsv«erfallen.Die Oeffentlichkeit des Referatesi 111 “welche das Hauptgewicht auf die Einzelgerichte legt. Bereine mit der Breßfreiheit ist unserer Ansicht nach die beste Garantie gegen eventuelle Nachlässigkeit der Referenten ; alle künftlichen Kontrolmaßregeln stören entweder die Harmonie zwischen den Nichtern und Anwälten, oder bleiben tedte Buchstaben. Auch Die geplante Maßregel wird wahrsceinlich in diese Teitere Kategorie gehören, denn eine nahe trägliche Ergänzung des Neferates hat immer etwas. Beschämendes für den Neferenten und wenn Die Kollegen des Neferenten darüber zu entscheiden haben, ob diese Maßregel in Anwendung gebracht werden soll oder nicht, so it doch sicher, daß dies nun in den seltensten Fällen gestattet werden wird, was dann ein Desaren für den die Ergänzung des antragenden Advokaten ist, so daß sich Dieser ein nächstes Mal hüten wird, eine Ergänzung zu fordern. Es wäre daher antreiten, diese Bestimmung wegzulassen, die ja, wie von den Verhandlungen des Justiz Ausschufes her befangt, aus dem Bortulate eines freien mündlichen Vertrages des Advokaten entstanden ist und weder den Intentionen der Antragsteller, noch denen der Gegner voll entspricht. As wichtige Bestimmung des Entwurfes it noch hervorzuheben die Erweiterung der Kompetenz der Bezirksgerichte bis 500 fl., eine Maßregel. Die im Einklange liegt mit der seit 1875 befolgten Richtung unter Justizpolitik, Dann ist bemerkenswert) Die Berechtigung Der Gerichte erster Instanz zur Anordnung verschiedener nachträglicher Erzhebungen, eine Bestimmung, Deren Mangel sie bisher in der Brazis sehr fühlbar machte und die obendrein als eine den starren Rahmen des schriftlichen Prozesses sprengende und dem Richter das Finden der Wahrheit erleichternde Maßregel bedeutsam ist. Die geiegliche Regelung der Plenarentscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Zivilrechtsfragen wird gewiß anregend und befruchtend Für die Fortbildung des Privatrechtes wirken und auch zur Schaffung eines bürgerlichen Gebezbuches viel werthvolles Material Tiefer. Ferner wurde, das schiedsgerichtliche Verfahren eingehend reformirt und auch der Börsen-Schiedsgerichte — wie dies auch in unserem Blatte befeuchtet und erörtert wurde — nicht vergessen. Ueber diesen Punkt Weiteres zu sagen, ist wohl nicht nöthig. »««ein Noch wollen wir eines Mangels erwähnen. Da die im Entwurfe geplante Reform unter dem Schlagworte einer Berbefferung der empfindlichsten Sehler initiirt wird, so vermissen wir eine Modifikation der auf die Noviferung und Nestitution bezüglichen Bestimmiugen, die schon bei der Regelung des Wechselverfahrens als gänzlich unhaltbar aus erkahut und auch abgeändert wurden. A Der zweite Theil des Gelegentwurfes, der Entwurf über das Evolutionsverfahren, acceptirt, wie erwähnt, das Prinzip des bisherigen Verfahrens und enthält meist technisches Detail, dessen auch nur andeutungsweise Skizzirung uns weit über den Nahmen unseres Artikels hinausführen würde. Unsere Leser müssen es ung daher — wenn sie sich nicht aus der Vorlage selbst davon überzeugen wollen — aufs Wort glauben, daß das Evolutionsverfahren nach den Bestimmungen des Entwurfes wascher und billiger zum Ziele führen wird. Doch ist auch der Schuldner nicht vergessen, denen der Entwurf wenigstens das Nothmendigste zum Lebensunterhalt sichert. Die Gehälter sind erst über 800 fl. pfändbar und auch über diesen Betrag hinaus kann nur ein Drittel gepfändet werden. Diurnen und Taglöhne können nur dann mit Beschlag belegt werden, wenn die Tagesbezahlung 1 fl. 50 Er. übersteigt. Für Landleute ist durch besondere Ausnahmen bei der Beschlagnahme des Vieres, des Samens, der Feldwerkzeuge gesorgt. Handwerker behalten Nähmaterial bis zum Werthe von 50 fl. Mit einem Worte, die Depotrechrung der Schuldner von Haus und Hof, die L Zerstörung der Existenzen wird möglichst aufgehalten, soweit dies eben gesegeben kann, ohne den Interessen der Gläubiger zu nahe zu treten, die für die Milderung der bisherigen Strenge wohl in der größeren Nachheit des Verfahrens Erlag finden werden. Auch auf die Herabminderung der Exekutionskosten ist im Entwurfe genügend Rücksicht genommen worden duch Vermeidung aller mninüsen Formalitäten und durch weitgehende Beschränkung der Fostspieligen Lizitations- Kundmachungen. Wenn sich all diese praktischen Neuerungen nur recht sexuell im Leben einbürgern, so wird eine mindest relative Berbesserung unserer Rechtspflege sicher nicht ausbleiben. Hoffentlich wird jedoch der gewünschte Erfolg nicht verhindern, daß am großen Werke der Einführung der Mründlichkeit wüftig weiter geschaffen werde und man möge nicht vergessen, Daß der gegenwärtige Entwurf nur dann einige Berechtigung hat, wenn er die lette Etappe vor dem Ziele, der Einführung des mündlichen Berfahrens beszeichnet. er OD Mit der die Wahrheit enthaltenden, wenn auch "nicht mehr neuen Versicherung, daß mm das mündliche Berfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten eine gute und vasdje Entscheidung der Prozesse gewährleistet, leitet der Justiz-Ausschuß seinen Bericht über den Gelegentwurf von der Revision der Zivilprozeß-ordnung ein. Leider begnügt sich der Ausschuß mit der platonischen Wiederholung dieser schon so oft gehörten Wahrheit, ohne die Konsequenzen derselben zu ziehen. Den nach der Aufzählung der verschiedenen Vortheile des mindlichen Verfahrens,denen ebenso viele Nachtheile im sohristlichen Verfahren entgegenstehen, sollte man doch meinen, es werde nunmehr ein auf die Prinzipien der Mindlichkeit basirtee Gefegentwurf , den Haufe vorgelegt. "Aber siehe da, das gelobte Land der Mindlichkeit wird uns mit von fern gezeigt, und der Justiz- Ausschuß befehrt uns, daß wir dasselbe noch nicht so bald betreten können, sondern noch eine geraume Zeit, del Deutschen Neichsgefee endgültig geschlossen wurde. Pr Der Justiz-Ausschuß selbst hält also den Gefegentwurf, der er dem Hause empfiehlt, nur für ein P Valliativmittel, ‚Das nicht geeignet ist, die Mängel und Gebrechen unseres Verfahrens gründlich zu heilen, sondern gewissermaßen ‚unserer lahmen Zivilrechtspflege nur als Kunde für einige ‚Sabre dienen sol. Befreundet man sich mit diesem Gedanken, was für einen modernen Juristen allerdings nicht beichtet, dann kann man dem Entwurfe das Beugnis nicht versagen, daß derselbe nüglich ist und manche zweckmäßige und längstersehnte Reform verwirklicht. Auch die Form und Stylisirung des Entwurfes hat seit der noch unter Justizminister Berczel erfolgten ersten Redaktion im Laufe mannigfacher gewissenhafter Beratungen viel gewonnen und ist in jeder Hinsicht klarer, präziser und erschöpfender geworden. #5 Der Schwerpunkt der Reform ruht im ersten Theile des Entwurfes, welcher sich mit dem eigentlichen Prozeßverfahren befaßt. Dieser Theil enthält zwar nur novellistische, einzelne Paragraphen der Zivilprozeß-Ordnung modifizirende Bestimmungen, ändert aber in diesen die DOrganisation der obersten Gerichte und das System der Rechtsmittel ab und führt dadurch auch prinzipielle Mender rungen im Brozehverfahren herbei. Der zweite Theil dagegen, welcher das Evolutionsverfahren regelt, enthält zwar alle für dieses Verfahren in Zukunft maßgebenden Regeln zusammengefaßt. Doch läßt er das Prinzip, welches bisher im Erefutions-verfahren maßgebend war. Die Anordnung der Erefution dar das Brozelgericht auch fernerhin bestehen und trifft nur in den Details wesentliche Aenderungen, die im Großen Lanzen gläckische, den Bedürfnissen des praktischen Lebens abgelauschte Neuerungen sind. Im ersten Theile des Entwurfes wird, wie schon erwähnt, die brennende und auch schon spruchreife Trage der Bereinigung ‚der beiden Abtheilungen der fün. Kurie des Obersten Gerichtshofes und des Kassationshofes so gelöst, Daß beide Abtheilungen mit dem gesammten Personal unter dem Namen der Fün. Kurie vereinigt werden. Daß die beiden Mitheilungen der fün. Kurie in ihrer gegenwärtigen ‚Stellung zueinander nicht bestehen dürfen, darüber it man ‚allerseits einig. Bier Instanzen verträgt selbst ein weicheres Land mit einer weniger prozeßsüchtigen und mehr zahlunggliebenden Bevölkerung nicht. Allein darüber differiren die Meinungen, was eigentlich zu geschehen habe. Soll die ‚oberste Instanz Kassationshof, soll sie Oberster Gerichtshof heißen ? Dies ist wohl feßt eine müßige Trage, da ja das ‚Prinzip der Schriftlichkeit im Entwurf beibehalten ist, und Damit auch der Charakter der obersten Instanz als eines meritorisch in That» und Rechtsfragen werheilenden Gerichtes gegeben ist, wie immer auch der Name lauten möge, da man bei uns kaum daran denken dürfte, als Regel die endgültige Entscheidung der zweiten Snstanz aufzutelen. Der Sanktionskreis der dritten Iustanz ist also Tategorisch gegeben, wie sie immer heißen möge. Wohl kann es sie fest Darum handeln, gewissermaßen im Namen der obersten Instanz das Programm der Zukunft zu verkörpert. In Dieser Hinsicht ist der Entwurf indifferent und präjudizier heute weder den zukünftigen Gestaltungen, noch verlegt er das Prinzip der richterlichen Unabregbarkeit, was mit Rücsicht auf die Unbestimmtheit der Zeit, in welcher die Pläne für die Zukunft greifbare Gestalt annehmen werden, seinesfalls getadelt werden kant. . Mit der Neugestaltung der obersten Instanz geht die Reform der Appellation Hand in Hand. Wir werden jedoch auch nach dem Entwurfe besondere Kasfationsgründe und außerdem noch zweierlei Appellationsmittel haben, nämlih gegen Urtheile die Appellation und gegen Bescheide den Mets. Nie wird bei Nichtigkeitsfällen in Zukunft die Tf. Tafel, eventuell der D Oberste Gerichtshof entscheiden, während fest der Kassationshof gleich endgültig die Fragen löst. Dieses Rechtsmittel-Systen ist leider, wie «8 schon der erste Blidkehrt, ziemlich komplizirt, so daß 88 sich nicht schnell einbürgern und im Anfang zu mancherlei unvorhergesehenen Schwierigkeiten Anlaß geben dürfte. Denn bei den überall herrschenden konservativen Neigungen der Gerichte braucht es geraume Zeit, bis selbst eine Fahe neue Regeln heimisch werden; um wie Vieles schwieriger geschieht dies ext, wenn ein Jahrzehnt Hindurch geläufig gewordene Namen und Begriffe verschoben werden. Billigen kann man die im Entwurfe geplante Verschränkung der Appellation gegen zwei gleichlautende Urtheile,sowie die Gestattung der Exekution in geringfügigen Fällen—100fl·——schon nach dem erstrichterlichen Urtheil. »Es sind dies einschneidende Maßregeln,die nicht nur zur E Entlastung unserer Obergerichte nothwendig erscheinen,sondern auch im Interesse derjenigen Klasse Heilsam sind, die bei geringfügigen Rechtsstreitigkeiten interessirt üt, für welche 3 von höchster Wichtigkeit ist, was und mit wenig Kosten ein erequirbares Urtheil zu erhalten. » Als eine wichtige Neuerung des Entwurfes erscheint uns die Bestimmung,nach welcher den Vertretern der wirteren vor allen Kollegial-Gerichten gestattet ist,vor der Beschlußfassung mündlich eine motivirte Ergänzung des Referates zu verlängekn,über derm Gestattung das Spruchkollegium entscheidet.Es soll dies ein Korrektiv gegen die Hebelstände des Referrens sein.Ueberall hat man nach Korrektiven gegen ein oberflächliches ungenaues Referrekkeindf,nger auf dies Mittel ist man unseres Wissens noch — und Nüchsichten aufer Acht tot, die gerade der Schweiz in einem Momente wie dem gegenwärtigen zur Pflicht gemacht werden. Herr Rochefort hat es versucht aus der Nihilisten- Bewegung Kapital für seine Zwecke zu schlagen und die Dalfififate, die er als Briefe eines Genfer Nihilisten in seinem „Intranfigeant“ erscheinemeh, sollten ihn dabei ber hilflich sein. Die schweizerische PBreise Hat nı Worte der Entrüstung für solch ein Beginnen. Die „Gazette de Van fanme erklärt, dab es Herrn Nocefort mit nichten gelingen werde, einen Gegenzug zwischen der Schweiz und Frankreich zu schaffen. Die Schweiz „Fandle" die Broff ribirten ebenso wenig als Frankreich oder irgendein Staat ‚In Europa. „Sie gebe ihnen nötigenfalls einen Zufluchtsort auf ihrem Boden, aber sie thue nichts, um die Fichtinge etwa anzuziehen. Ueberdies habe die Bunndesregierung es stets für ihr Recht und ihre Pflicht angesehen, in jedem besonderen Falle zu prüfen, ob der proskribirte Flüchtling würdig sei, ihr Gast zu sein. Die Schweiz habe, wie Frankreich, wiederholt Flüchtlinge zurücigewiesen, denn die Thatsache, daß ein Mensc ein Königsmörder ist, gebe ihn noch sein Necht im Lande zu leben. Der Königsmord gelte als ein Verbrechen in der Schweiz so gut wie anderwärts. Ob als ein pozitisches Verbrechen, darüber äußern sich die Schweizer Sonenale nicht, aber nach der Praxis der Bundesregierung scheint es, daß man in der Schweiz den Königsmord nicht als ein politisches Verbrechen gelten läßt. In Deutschland, Oesterreich-Ungarn und anderen Staaten ist diese Auffassung schon seit Jahren eingebürgert und die Auslieferungsverträge, die unsere Monarchie innerhalb des besten Dezenniums geschlossen hat, enthalten bekanntermaßen alle die Klausel, daß der Königsmord nicht in die Neihe der politischen Verbrechen rangige. — Nicht blos von den schweizernfen Journalen, auch von den Nihilisten in Genf wurde Hochefort mit seinem „Intransigeant” total desavouirt. Bei einen Nihilisten-Meeting zu Genf erklärte ein gewisser Sulovsky, daß die Bersammkung protestiren solle gegen Die Eharlatane, die sich Mitglieder der Kommune nennen und die, um sie wichtig zu machen, dem Bublitum Allerlei vorlügen. Dieser Intovsty Hatte es überhaupt feharf auf Die Kommumisten, von welchen er sagte, daß sie nach der Miter teher von Neusfaledonien, anstatt in die Neihen des BVBoltes zu treten, als Kandidaten für den Munizipalrath erschienen sind und die Revolution als Stufenleiter Für ihre persönlichen Pläne bewüst haben. Dieser Felix Byat — so sagte Herr Sukovsty — hat sich ganz ohne Roth — da Frankreich ohnehin eine Republik ist — zum Vertheidiger des Königsmordes aufgeworfen aud D dieser Nochefort, statt den Leidenden Hilfe zu bringen, fabrizirt aus unserer Noth Sensationsbriefe für den „Sutranfigeant” ! Man sieht, daß die Herren, wenn sie untereinander sind, sich gehörig die Wahrheit sagen könnten. Die Petersburger „Wiedomosti" Fahren fort, Tag für Zag in deinglicher Weise, für außerordentliche Repressiv-Maßregeln zu plaidiren. Dies Sononal hat allerdings seine besondere Verbreitung, ob auch erheblichen Einfluß, aber seitdem der , Bereg" eingegangen, und die „Wjedomosti" das einzige Blatt, in welchem die Partei Der Frafjenreaktion in Petersburg ihre Ansichten zum Ausdruch bringen fan. Deshalb sind diese Artikel nicht ohne Bedeutung. Diverse Berichte aus Petersburg melden jedoch, daß der Kaiser in Allen den Jtathieglägen Loris Michkoffs folge und daß dieser nicht der Fürsprecher eines Schredensregimes sein wolle Es wird erzählt, hab es der Wunsch des Kaisers Alexander III. gewesen, alle wichtigen Staatsgeschäfte bis nach Beendigung der Leichen-Zeremonien hinauszuschieben, allein auf Die Vorstellungen der Minister. Daß es nicht zulässig sei, Die Staatsgeschäfte so lange ruhen zu lassen, soll der Kaiser bereits mehreren Konfeils präsidirt haben, in welchen unter Anderem auch die Frage der politischen Reformen evtzogen wurde. Nach Berichten aus ruffischer Duelle „besteht größere Neigung dafür, auf Grundlage der bestehenden Sustitutionen ein System lokalen Selfgovernments aufzubauen, als für eine servile Nachahmung des konstitutionellen Systems der westlichen Länder." In nüchternes Deutsch übertragen, Heißt dies nichts Anderes, als daß Die Hoffnungen des russischen Volkes auf eine Berfaffung oc immer eitel sind. = Die Regierung wird — wie die „B. R." erfährt — dem lb» geordnetenhause demnächst einen umfangreichen Gesegentumr über die Kettenschifffahrtstjuerbreite 11· =Die Vertreter der Oesterreichsfebeit Länderbank trafen heute Abends hier ein und werden in den nächsten Tagen mit der Regierung in die Verhandlungen bezüglich der Budapest Semliner Eisenbahnn wieder eintreten. . Budapest, 25. Mäız. sz Die gestern und heute eingelangten Nachrichten über den Stand der griechischen Frage geben den Hoffnungen auf eine friedliche Beilegung dieser Angelegenheit neue Nahrung. Wie wir bereits vor einigen Tagen vermutheten, hat die Pforte in der That ihrer Testen Broposition nachträglich eine aller legte folgen lassen und diese soll in Wahrheit geeignet fett jeden billigen Anspruch zu befriedigen und wenigstens Zeugniß davon zu geben, daß die Pforte ihrerseits Alles aufbietet, um zu einem friedlichen Arrangement zu gelangen. Unsere Konstantinopler Nachrichten besagen, daß die Pforte die eben bezeichnete günstige Proposition den Botschaftern vor zwei Tagen angekündigt und daß Diesenexbieten einen entschieden guten Eindruck gemacht habe. Ob dieser Eindrud ein allgemeiner gemesen und sich auf alle Botschafter erstrebt habe, darüber Liegen keine authentischen Mittheilungen vor, aber man sollte meinen, daß die Vertreter der Mächte das Ziel, den Frieden zu wahren, höher stellen werden, als die Frage, ob dieser oder jener Punkt noch für Griechenland zu ergattern sei und es ist deshalb wohl zu Hoffen, daß sie sowohl unter ich wie mit der Pforte zu einer Vereinbarung gelten werden. It man einmal so weit, dann wird es wohl nicht schwer werden, auch die Zustimmung Griechenlands zu erlangen. Mit großem Autoresse folgen wir im gegenwärtigen Momente, da das Asylrecht der Schweiz Gegenstand so vieler Anfechtungen geworden, den Kundgebungen der schweizerischen Breffe, deren Situation in der That eine höchst Kritisheit und der man doch das Kompliment nicht verjagen kann, daß sie ohne Preisgebung irgend eines der freiheitlichen Nechte, welche die Existenzbedingungen der Schweiz bilden seine d ° internationalen meitung Statt. = Das Shherhans hält am Samstag, 26. d., Mittags 12 Uhr Lisung. = Die liberale Bartei des Neidtages hielt heute Abends unter Boreit des Präsidenten Gustav Bizsolyi Konferenz. Heinrich Eleö richtet an den Handelsminister die Frage, ob derselbe Kenntnis davon habe, daß die „Ungarische Landesbank” in französischer Sprache die Firma „Banque nationale de Hongrie" führen wolle und ob der Minister gewillt sei, die Einregistrirung dieser unwichtigen Firma zu verhindern ? Baron Kémény erklärt, es sei ihn gerade heute amtlich zur Kenntniß gelangt, daß die genannte Bankgesellschhaft, sich mit der erwähnten Firmirung beim Handelsgerichte einregistriren ließ. Da der Minister der Ansicht, Daß die französische Benennung dem ungarischen Namen nicht entspricht und das er bisher Prazis war, daß im alle einer irrigen Einregistrirung das Dandelganıt den Gerichtshof aufmerksam machte und dieser die Mahnung auch beherzigte, so hat er heute veranlaßt, daß das Handelsgericht auf die Irrthümlichkeit der erwähnten Firmabenennung aufmerksam gemacht werde. Ele3 erklärte sich mit der Antwort des Deinisters befriedigt. — Hierauf wurde der Gelegentwurf über Modifikation der Zivilprozeßordnung in Verhandlung genommen. Minister Banler meldet an, daß Referent Telepsy krauf sei und aus diesem Grunde zur Konferenz nicht kommen konnte. Der Minister motivirt nun den Gelegentwurf, der nach eingehender Diskussion als Basis zur Spezialdebatte acceptivt wurde. An der Diskussion Baron Johann Kemény, Darvday, Emmer, Andreas Bethlen, Hvánta, Alexander He Baron Géza Kemény, Andreas György, Mifflcs, Präsident Tipa. Die Spezialdebatte findet in der nächsten Nun brahtee Baross den Antrag bezüglich der fünfjährigen Mandatsdauer und in Verbindung damit die Modifikation der Hausordnung zur Sprache Minister-präsident Tipa bemerkte bezüglich des Antrages auf fünfjährige Mandatsdauer, daß er dermalen den Zeitpunkt nicht als geeignet zur Disfutivung eines so wichtigen Antrages erachte, betreffjs Modifikation der Hausordnung sieht er kein Hinderniß obwalten. Barofs ist der Ansicht, dab. Die Zeitfrage, bezüglich einer das ganze Land ohne Unterschied der Bartet so sehr inbereMirenden Angelegenheit nicht entscheidend sei, doch unterwirft er sich dem Beschluffe der Bartet. — Zum Odjusse gibt Thomas Bécsey den Bericht des Petitions-Ausschusses über die morgen im Abgeordnetenhause zur Verhandlung gelangenden Petitionen bekannt. Barofs und Hérics machen einige Bemerkungen zu dem Berichte. Damit war die Konferenz zu Ende. Der weidezügige oppositionelle Geselligkeits: Erb hat in seiner heutigen Konferenz den Entwurf der Zivilprozeßordnungs-Novelle in Verhandlung gezogen. Hodojiy ua Sziláagyi erörterten die Vorlage eingehend und sprachen si mit Rücksicht auf die Mängel derselben und besonders auf die Nothinwendigkeit der Einführung der Mündlichkeit für die Ablehnung der Vorlage aus. Andererseits betonten Mehrere — insbesondere Ludwig Horváth — daß der Entwurf trop. seiner Mängel manche praktische Verbesserung enthalte und empfahlen die Annahme desselben im Allgemeinen. Da die Konferenz es nicht als ihre Aufgabe betrachtet, in solchen Fragen bindende Beschlüsse zur fassen, wurde die Annahme oder Verwerfung der Vorlage als offene Frage erklärt. · «betheiligten sich:, Apäthy,Graf Hegedüs,Vargics, 1mdMinifter== See YteZäudapesterdeoäaienläammer Dr. hielt heute Vormittags im Komitatshaussaaleuntchorsitz Emerich Hödossi’s ihre Generalversammlung. «Der von 11 Sekret ir Siegmund verlesene Jahresbericht instativt, daß im vorigen Jahre in die Kammer 41 Mitglieder aufgenommen wurden ; freiwillig ausgetreten sind 43 Mitglieder, gestrichen wurde ein Mitglied , registriet blieben 778 Advokaten, Ferner wurden aufgenommen 158 Kandidaten, in Folge freiwilligen Austrittes wurden gestrichen 83, registrirt blieben 907, hievon befinden sich thatsächlich in der Praxis 449. Während die Zahl der Avolaten von Jahr zu Jahr abnimmt, nimmt die der Movofaturs- Kandidaten von Jahr zu Jahr zu. Die Iekten drei Jahre in Betracht gezogen wurden im Jahre 1880 Die meisten Disziplinarklagen erstattet, doch nimmt Die Zahl der Berurtheilungen ab und it in den meisten Fällen auf Geldstrafe erlannt worden. Am meitern Berlaufe 005 Berichtes wird die Hoffnung ausgedrüct, daß der dem Abgeordnetenhaufe unterbreitete Gelegentwurf über die Modifikation der Advolaten-Ordnung berufen sein werde, viele Uebelstände des Advolatenstandes zu janken und mit der Zeit abzustellen; doch sei nothwendig, daß der Einfluß der bei Schaffung unserer materiellen und formellen Gesethe bisher zur Geltung gelangten, advokatenfeindlichen Strömung aufhöre und daß dieser Stand als ein hoch wichtiger Valtor der Suffispflege durch die Bestimmungen des Gefäßes die ihm gebührende Stellung erhalte. Die im Zuge befindlichen Reformarbeiten werden Gelegenheit bieten, jene gegen das Ansehen und die Griftenz der Novotaten gerichteten Makregeln zu paralysiren und es it auch zu s winnschen, daß Die Mitglieder des Monotatenstandes bei der Belegung, von Nichterstellen jener Berücsichtigug teilhaftig werden, die sie beanspruchen dürfen und dabeie diesbezügliche absichtliche Niedergehung der Advokaten aufhören werde. Nachdem der Bericht zur Kenntniß genommen worden, stelt Dr. DeP’Hdamsi nach kurzer Motivirung folgenden Antrag : „Der auf die Advokaten-Ordnung bezügliche Theil des Jahresberichtes wird mit dem Bemerken zur Kenntniß genommen, daß die Kammer ihr tiefes Bedauern darüber aufschhürte, daß der in Dieser Angelegenheit dem Abgeordnetenhaufe unterbreitete Gefegentwurf jene Grundprinzipien, jene nothwendigen Reformen an der Achtwaffe, welche der Entwurf der Kammer bezeichnete, ohne welche die Lebens- Interessen des Standes nicht gefiltert werden können. Demgemäß wird der Ausschuß angewiesen, alle gefeblichen Mittel aufzubieten, auf daß jener Entwurf in jeder gegenwärtigen Gestalt nicht Gefeb, sondern im Geiste des Kammer-Entwurfes abgeändert werde.“ Franz EhHorin bemerkt, daß der Justiz-Ausfguß 028 Abgeordnetenhauses den Gefebentwurf noch gar nicht verhandelt habe, worauf DEW Adamei seinen Antrag mit der Bemerkung aufrecht erhält, daß der Juttis Ausschuß, welcher auch das mündliche Verfahren auf die lange Bank geschoden, im Spätereffe Dieser Angelegenheit kaum etwas thun dürfte. Die Generalversammlung acceptirte DM’Adami’s. Sodann wurden die Rechxdigen geprüft das Budget wurde festgestellt und mit Stimmenmehrheit beschlossen,daß das Hmorar für die Funktionäre auf drei JkIh refixirt werde.Schließlich wurde das Skrutirtiitith Kontite bestellt,welches gleich he11te die abgegelesktekt Stcmmzettel entgegen mhm x morgen Vormittags wird die Abstimmung von 0 bis 12 Uhr fortgesetzt,die Stimmzettel werden in den Lokalitäten der Kammer,Hutgasse12,abgegeben.Das Ergebnss 3 der Wahl der Funktionäre und Ausschuß-Mitglieder wird—ebenfalls in den Kammerlokalitäten—s am Sonstag,Vorwärthgs 1111hr,bekamktgegeben werden, einhellig den Antrag FeceguDepescijexcd»,,3Pesiergtleyd«. Mien, 25. März. Meldung der „Bud. Korr." : Die Beratungen über den mit Serbien abzuschließenden Tarifvertrag sind bezüglich der Tarifposten heute beendigt worden und werden set die Verhandlungen über Die Tertigung des Konsularvertrags beginnen. Wien, 25. März; Drig-Lelegr) Die deutscböhmischen Abgeordneten hielten gestern eine Berathung über das Grundsteuer-defeg, in welcher mit überwiegender Majorität beschlossen wurde, für das Gefeg zu flimmen und den Schaupichen Minsrhätz-Antrag, welcher eine Herabminderung der Stererfunme der Algenländer auf Kosten Galiziens und Böhmens bezweckt, zu verwerfen. An nächsten Donnerstag sol Die General- Debatte über das Budget beginnen. Dieselbe dürfte sechs Tage lang dauern. Berlin,25.MLK«3.Meldung der»Buch.Korr.f«: Die Vertrags-Verhandlungen wurden gesterxcurk zerbrochen und werden quountag wieder fortgesetzt nachdem man sich gegenseitig alle Propositionen mitgetheilt und namentlich eine eingehende Berathung über einen abzuschließenden Beterinär-Bertrag gepflogen hat. An dieser Konferenz nahmen Theil: von Seite Deutschlands: Staatsseketiv im Mlinisterium des Sumen Ebert, der den Vorfis führte Negierungsrath Köhler, Medizinrath Dr. Rolff, Professor Müller und fährlscher Landes-Thierarzt Dr. Siedamgradsfy; von Seite Desterreis: Ministerialrath Bazant und Hofrath Schneider; von Seite Ungarns: Staatssekretär Dr. Merander Raz tlefovis und Sektionsrat) Stefan Lipthay. Bezüglich des Tarifvertrages sind nur noch wenige Differenzen vorhanden, nachdem die deutsche Regierung geneigt it, als Kompensation für die Bindung bestimmter Boten des Österreichische ungarischen Tarifs ebenfalls eine Anzahl von Boten des deutschen Tarifs mit derjeligen Höhe des Zolltages zu binden. — Selbstverständlich bildet auch das Zustandekommen eines Veterinär-Vertrages eine Bedingung des ganzen Handelsvertrages. Die Frage Der Eisenbahn-Tarife kommt bei Feststellung des Wortlautes des Vertrages zur Erörterung. Maris, 25. März, (Orig.-Telegr.) Die Debatte über das Listen-Strutinium soi in der Deputirtenkammer Mitte April begommen. Paris, 25. März. (Drig.-Telegr) Die „N Republique Fransaise” stellt in einem leidenschaftlichen Artikel eine Agitation im Lande in Aussicht, wenn Die Kammer die Listenwahl nicht annimmt. Paris, 25. März Drig.-Telegr.) Meldung des „N. Br. Tagbl.":Gambetta spricht heute Abends bei dem im „Grand Hotel” stattfindenden Jahresbanfet der „Union nationale du commerce et de Pindustrie (alliance - des chambres syndicales).“ Diese Union ist eine freiwillige Bereinigung aller Syndikatskammern des Handels und der Gewerbe von Baris. Es sind 592 Karten vertheilt worden, 492 Blüte zu 30 Tranız für das Bureau und die Präsidiums-Mitglieder der chambres syndicales und 100 für geladene Gäfte, Paris, 25. März. Drig.-Telegr Nach hier aus Petersburger Diplomatischen Kreisen eingelangten Nachrichten unterstützt Loris Mehtoff das Brojeft der ÜBerlegung der Ezaren-Residenz nach Mostan Die „Susfice” veröffentlicht einen Brief des in Genf lebenden Professors Dragomanoff (eines der Chefs der russischen revolutionären Partei), in welchem Briefe der Auszüge aus der in Rußland erscheinenden wissenschaftlichen Revue „Dremnaja i Nowaja Rossija” singt, um nachzuweisen, dab in Rußland =