Pester Lloyd - Abendblatt, Juni 1882 (Jahrgang 29, nr. 124-147)
1882-06-10 / nr. 131
» (Einzelne Nummern 3 kr. in allen Verfehlersilokalett·.) «··«-,-——---——-»—-....—, -"-g»·ainkings,1«0.golini.1- Budapest,10.Juni· —innerunserer Wiener Korrespondenten meldet uns über den augeblicklichen Stand der Donaufrage,es sei undch hat richtig,daß in der letzten Session der Donau-Kommission der Barrère’sche Entwurf bezüglich der Einsetzung einer commission mixte von sämmtlichen Staaten mit einziger Ausnahme Rumänestens angenommen worden ist.Doch war diese Annahme,bei einigen ausdrücklich,bei den anderen stillschweigend an die Voraussetzung geknüpft,daß das Mandat der europäischen Donau-Kommission,welches bekanntlich im nächsten Frühjahr zu Ende geht,prolongirt werdet Diese erIkt wird nun zunächst den Gegenstand der diplomatischen Transaktionen bilden und es ist noch nicht entschieden, ob der Gegenstand einfach von Kabinettucibinet oder auf einer Konferenz verhandelt werden soll.Der Beruf zur Initiative kommt in diesem Falle der französischen Regierung 711,welche vom Anfange an die Führung in dieser Sache übernommen hat.Oesterreich Ungarn hat sich, wie die übrigen Mächte, dem Projekte Battere’s bekanntermaßen angeschlossen, es ist wie die übrigen Mächte an dem Zustandekommen desselben interessit, aber auch nicht mehr. Die geplante commission mixte ist heute in Wahrheit mehr eine Sache des europäischen, also des österreichischungarischen Interesses. Die uns aus Paris mitgetheilt wird, ist die französische Negierung in der Erkenntniß der Situation noch nicht so weit gekommen, um freiwillig auf die weitere Verfolgung des Konferenz- Projektes zu verzichten. Auch in England hält man mit einer gewissen Zähigkeit an dem Konferenz Gedanken fest. Die Botschafter beider Mächte in Konstantinopel, Marquis de Noailles und Lord Dufferin, wurden von ihren Regierungen instinirt, der Pforte mit allem Nachdruce den Vortheil einer Konferenz auseinanderzuießen. Sie waren ermächtigt anzudeuten, Daß es nm einer einzigen formellen Geltung der Konferenz bedürfe und daß Dieselbe ich dam intmntert bin vertagen künne, i Die Nesultate der Mission Derwish Balthas abzumarter. Allein die Pforte blieb standhaft bei ihrer Ablehnung und erklärte, daß sie mit aller Sicherheit auf das Gelingen der Mission Derwitch Barchas rechne, eine Konferenz also nicht file nüthig erachte. Nun gibt es Heißsporne unter den Mitgliedern der französischen und englischen Regierung, welche ganz ernstlich die Meinung Hegen, daß eine Konferenz über die egytiiche Frage auch ohne die Mitwirkung der Pforte möglich sei. Es sind das wahrscheinlich dieselben genialen Staatsmänner, welche sie von dem Wahne leiten Liegen. Daß man bei der Behandlung der egyptischen Schwierigkeiten auf die Türkei überhaupt nicht Nachsicht zu nehmen brauche. Dieselben Staatsmänner, welche ohne in Konstantinopel oder sonst wo anzufragen, die Flotte nach Merandrien Dirigirten und deren Serthümer die egyptischen Angelegenheiten auf ihren gegenwärtigen, für die Westmächte so peniblen Stand gebracht haben. Unter Bolitifeen geringerer Voreingenommenheit, namentlich unter jenen Staatsmännern, deren Worte und Meinungen auf dem Kontinente eine gewisse Geltung haben, Herrscht volle Einmütigkeit darüber, daß eine Konferenz, welche über die Schidsale Egyptens entscheiden soll, ohne die Mitwirkung der gitter einfach undentbar it. Man will sich also in Paris und im London wohl oder übel Damit befreunden müssen, das Konferenzprojett wenigstens vorläufig vad acta zu Legen. Es kann ja immerhin noch eine Zeit formen, wo es seine guten Dienste tin wird, aber im gegenwärtigen Augenblick ist die Realisieung dieses Planes schlechterdings möglich. UWebrigens ist zu fonstativen, daß bisher noch seine einzige Macht die Einladung zu Konferenz in aller Form und in dezidirter Weise neceptivt hat. Sie haben ss alle recht freundlich und wohlwollend über das Projekt ausgesprochen, haben sich im Allgemeinen mit demselben einverstanden erklärt, haben aber ihre definitive Antwort vorbehalten, bis sie untereinander eine Verständigung erzielt haben würden. Die betimmte Ablehnung der Pforte hat ihnen vorläufig jede weitere Mühe erspart. Er hängt nm Alles davon ab, was Derwifh Bajda in Kairo auszurichten im Stande sein wird. Wir halten die Zuversicht der Pforte, daß die Million Derwish Pafyas unter allen Umständen gelingen werde, für sehr gewagt, allein selbst wenn alle glänzenden Erwartungen der Pforte erfüllt, ja noch übertroffen werden, glauben wir nicht, daß die Resultate, die Derwijd Baja ‚yzielen wird, die Westmächte in gleichem Maße wie die Pforte befriedigen werden. Man iu immer daran erinnern, dah die Westmächte in ihrem sogenannten Ultimatum vom 25. Mai die Erflivung Derwitch Balchas verlangt haben und Sich vorhalten, daß die Pforte im Diesem Punkte nie und nimmer den Winschen Englands und Frankreichs wird entsprechen Tönen , noch vielleicht überhaupt wird entsprechen wollen. "Diens tenftionen Derwitch Paschas, dies wird uns bestimmt ge meldet, enthalten seinen auf die Erilivung Arabi Bajdhas bezüglichen Punkt. Es werden sonach selbst nach dem Gelingen der Neiffion Derwitch Paschas der dunklen Tleben am egyptischen Himmel genug übrig bleiben, und die Frage wird den Westmächten und Europa länger, als Derwitch Palha an den Ufern des Mil fi aufhalten wird, zu schaffen geben. Sehr alarmirend klingt das geheimnißvolle Telegramm der "Zimes", welches nichts Geringeres ahnen läßt, als die Ermordung des Khedive. Von welcher Seite das Leben Terfit Bajdhas bedroht ist und wer ihn überreden will, nach Alexandrien zu gehen, wird nicht gesagt. Sicher scheint so viel zu sein, daß der türkische Kommissär die Lage des Khedivi nur verflimmert hat und daß die Perne nicht im Stande sind, ihren Schübling zu schüßen. Den Bannerherren, Kirchlichen und weltlichen Magnaten und Abgeordneten Unseres getreuen Ungarn und seiner Nebenländer, die auf dem von Uns auf den 24. September 1881 in Unsere Hauptstadt Budapest einberufenen Reichstage versammelt sind, Unsern Königlichen Gruß. Liebe Getreue ! Indem Wir hiemit die erste Session des durch Uns am 28. September eröffneten Reichstages fehließen, erklären Wir gleichzeitig die zweite Session als auf den 5. Oktober d. h. eine berufen. Denen Wir übrigens mit Unserer Fönigligen Huld dauernd gewogen bleiben. Gegeben u Schönbrunn, am 9. Juni 1882. Franz Josef m. p. Koloman Tifa m. p. präsident: Das allergnädigste kön. Reskript ist Demnach vast laue und wird zu gleichem Zweck dem Oberhaufe zugesendet werden. Mit diesem allergnädigsten Ton. Neskript it die gegenwärtige Session geschlossen. 39 habe die Ehre, dem geehrten Haufe meinen Präsidialbericht vorzulegen, welcher einen statistischen Ausweis über die Thätigkeit dieser Session enthält. In meiner Stellung als Präsident werde ich mich enthalten, die Momente Dieser Thätigkeit des geehrten Haufes hervorzuheben oder eine Meinung darüber auszusprechen. Jedes Mitglied des Hauses hat an dieser Thätigkeit lebhaften Theil genommen und wird in der Lage sein, diesen statistischen Ausweis nach seiner Mederzeugung und Parteistellung zu koloriren. Meinerseits ergreife ich die Gelegenheit, dem g. Haufe für das Vertrauen und die Unterfrüsung, welche dasselbe mir zu Theil werden ließ, warmen Dant zu jagen und auch für die Zukunft zu erbitten. (Elfenrufe.) Fett suchen die g. Mitglieder ihren häuslichen Herd auf, um die verdiente Nähe zu genießen , wollen sie zu Beginn der nächsten Gerlion, am 5. Oktober, 11 Uhr Vormittags zusammen konnten, um Ihre Thätigkeit beginnen und zum Nuhm unseres Königs und zum Wohl dseres V Vaterlandes wirken zu können. (Rufe: Eljen) Nach Beriefung und Authentizirung des Situing3- Protokolls verlassten die Abgeordneten unter dem Rufe: Eljen Szelnök ! den Canal. 5 Das Oberhaus hielt um 1 Uhr Listing. Den DBorfig führt Vize-Präsident Ladislaus Szögyeny. — G Schriftführer : Nyáry, Rudnyäankky. — Bon Seite der Negierung anwesend: Tipa, Szende, Trefort. Graf Beinedevich überreicht das Nuntium des Abgeordnetenhauses, mit welchem das f. Neskript betreffend den Schluß der gegenwärtigen Session übermittelt wird. Das Haus hört die Verlesung des f. Neskriptes stehend an. Prüfcde11t:Das allergnädigste k.Reskript wird mit homograler Ehrfurcht zunenntniß genommen. · Hohes Hazus!Die gegenwärtige Sefsimt des Reichstages istf so nut geschlossen in Abwesenheit des allgemeinverehrten 11nd geliebtest Präsidenten istv mir die Aufgabe zu theil geworden,dem hohen Hause für seine eifrige und patriotische Thätigkeit zu danken und zu wünschen,daß die Mitglieder des hohen Hauses sich von den Mühen bestens erholent und nen gestärkt zu neuer Thätigkeit zurückkehren.Wir empfehlen uns ihrem Wohlwollen. Baron·Lc1dislaus Maitheminimmt das Wort,um im Namen der Drfittglieder des Hacses bei den Präsidenten gegenüber dm Gefihlett der Verehrung und Anhänglichkeit Ausdruck zu geben(Allgemeine Zustimmung.). Hierauf wird die Situng geschlossen. · Aus den Reichstage, Präsident BégYy eröffnet die Situng des Abgeordnetenhauses um 12 Uhr — Schriftführer: Tibad, Bédye Baross, Dufa. — Auf den Minister-Fautniß: Tipa, Szápáry, Trefort, Szende, Bedetovich Kemény, Das Brotofoll der gefstgen Abend-Sinung wird verlesen und authentizirt, ‚ach den Alexander EdankoHy die Bemerkung gewacht, daß man in Brotofoll bei dem Britte, der von der Abnahme des Ausschußantrages hinsichtlich des GSzatmärer Komitats handelt, sagen sollte, die Annahme sei seitens der Majorität erfolgt. Dem gegenüber verliert präsident neuerdings die betreffende Bruttofallsstelle, wo die Annahme mittelst Abstimmung konstativt ist. .. , Präsident meldet, daß Koloman Thaly als definitiv verifizirt zu betrachten sei, nachdem die vorschriftsmäßige 30tägige Siit verfloisen. ·Yinxesters Präsident Tipckersucht das Haus das Präsidium zu ermachkmenumhrend der Ferceit in Wahlbezirken,wo eine Vakmtz entsteht, der Punwahl auszuschreiber.(Allgemeine Zustimmung.) Preis-denn Das Präsidium wird deitnach einfährig im Bedarfsfalle die Neunwahl auszuschreiben. 2. Minister-prsident Ti: Ich habe die Ehre, das an beide Häuser des Reichstages gerichtete allergnädigste kön Neskript, betreffend den Schluß der laufenden Session, zu überreichen. ein Schriftführer zibad verliert das Ton. Neskript. Dasselbe Wir Franz Josef I., von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen u. s. w. und apostolischer König von Migarna e z« . , Die „Budapester Korrespondenz“ theilt den definitiven Tert d8 zwischen der GT privatterr. Staats- Eisenbahn-Gesellsschaft und der ungarischen Regierung abgeschlossenen Vertrages, wie derselbe der heute in Wien abgehaltenen Generalversammlung der Oesterreichhifigen Staatsbahn-Gesellschaft unterbreitet wurde, in Folgenden mit: Vertrag, " welcher zwischen dem F. ung. Minister für öffentliche Arbeiten und Kommuunikationen und dem F. ung. Finanzminister in Vertretung des Staates Ungarn einerseits, und der E. Tf. priv öfter. Staats- Eisenbahn-Gesellschaft andererseits, wie folgt abgeschlossen worden ist. Artikell. Die Statuten der Gesellschaft werden den nachstehenden Grundlagen entsprechend abgeändert und die abgeänderten Statuten treten mit dem 1. Jänner 1883 in Wirksamkeit, a) Der Si der Tf. TP. priv. Desterreichischen Staatseisenbahn- Gesellschaft wird bezüglich aller jener Bahnlinien, Berg- und Hüttenwerke, Fabriken, Domänen und sonstigen Unternehmungen, welche die Gesellschaft auf dem ungarischen Gebiete derzeit befigt oder in der Zukunft befigen wird, in Budapest sehr. b) Die Generalversammlung der Aktionäre wird abwechselnd in einen Jahre in Wien und in dem andern Jahre in Budapest abgehalten werden. c) Zur Leitung der Angelegenheiten der Gesellschaft werden in Budapest ein Verwaltungsrath und eine Direktion errichtet, welche von dem Wiener Verwaltungsrath vollkommen unabhängig sein werden. Jeder der beiden Verwaltungsräihe muß aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern bestehen, von welchen höchstens die Hälfte, welche das Barijer Komite bilden, in dieser Stadt wohnen künnen, während mindestens die andere Hälfte der Mitglieder der beiden Verwaltungsräthe Inländer, d. h. bei dem Wiener Verwaltungsrath österreichische und bei dem Budapester Verwaltungsrath ungarische Staatsbürger sein müssen. Sowohl bei dem Verwaltungsrath in Wien, als auch bei demjenigen in Budapest künnen die Mitglieder des Bariser Komites höchstens über die Hälfte der Stimmen verfügen. Der gemeinsamen Verhandlung des Wiener und Budapester Verwaltungsrathes können nur diejenigen Angelegenheiten unterzogen werden, welche in den geänderten Statetten speziell angeführt erscheinen. Diese Angelegenheiten missen in gemeinsamen Gituungen der beiden Verwaltungsräthe behandelt werden, welche abwechselnd in Budapest und Wien abgehalten werden. Der Wirkungskreis des Bariser Komites wird mit dem aus den obigen Bestimmungen sichergehenden Renderungen gleichfalls in den Statuten festgestellt werden. d) Der von der ungarischen Negierung zu ernennende Negierungs-Kommissär wird an den Sikuungen des Budapester Verwaltungsrathes, an den gemeinschaftlichen Sikungen des Wiener und Budapester Verwaltungsrathes und desgleichen an den Generalversammlungen theilunehmen und derselbe übt die in den Statuten vorbehaltenen Rechte aus. Der Staatsbahn-Veitrag. e) Das Investitions- und das Betriebs-Konto der ungarischen Linien muß von demjenigen der österreichischen Linien abgesondert geführt werden, so wie auch die Wahrbetriebsmittel der ungarischen Linien auszuscheiden sind. An der Bilanz der Gesellschaft wird der auf die ungarischen Linien entfallende Theil desnvestitionskapitals besonders ersichtlich gemacht werden. Die Ausscheidung der Wahrbetriebsmittel wird in jenem Verhältnisse erfolgen, in welchen die durchschnittliche Brutto-Einnahme per Kilometer der ungarischen Linien während der legten fün Jabre zu derjenigen der österreichischen Linien steht. ... D Die in Budapest zu errichtende Direktion, beginnt ihre M Wirksamkeit mit dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrags , die Ausscheidung der Fahrbetriebsmittel ud des Symmobilien- Konto, sowie die Errichtung des Investitions Konto muß spätestens amn 1. Juli 1883 erfolgen. Artikel I. Die E £. priv. österr. Staatseisenbahn-Gesellschaft gibt ihre Zustimmung, daß die s. ugar. Stegierung die auf ungarischem Gebiet liegenden Eisenbahnlinien unabhängig von den außerhalb Ungarns liegenden Linien der Gesellschaft und zwar schon nach dem 1. Känsner 1895 wann immer einlösen künne. Zum Zwecke der Feststellung des Einlösungspreises wird nach den Bestimmungen des Art. 14 der Konzefliong-Urkunde vom 1. Jänner 1855, jedoch nur unter Zugrundelegung des Neinertrags der ungar. Linien der Gesellschaft, jene Jahresrente ermittelt, welche der Gesellschaft für die Ablösung der Gisenbahnen zu zahlen sein wird. Diese Nente man jedoch mit Ausnahme des weiter unten angeführten Falles nicht geringer sein, als 5’/ Berzent desjenigen Kapitals, welches laut den von der Geselsscshaft vorzulegenden und, von der ungarischen Negierung zu genehmigenden Hochmessungen im Jahre der Einlösung in den ungarisien Linien investivt sein wird. Dieser mit 572 Prerzent festgelegte Zinsfuß ist nur dann als endgültig festgestellt zu betrachten und nur in jenem Falle als Grundlage bei Berechnung der als Einlösungspreis zu zahlenden Jahresrente zu nehmen, wenn das durchschnittliche Nein-Geträgnis des ungarischen Bahnwebes der Gesellschaft während der von den Sinfrasttreten 005 gegenwärtigen Vertrages zu rechnenden drei ersten Jahre 57/2 Perzent des investirten Kapitals erreicht oder übersteigt. ‚In jenem Falle, wo das Rein-Geträgniß der ungarischen Bahn- Linien während der vom Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages zu rechnenden Drei ersten Jahre eine geringere Berzinsung als 5. Berzent des investirten Kapitals ausweisen sollte, wird das " Minimum der an die Gesellschaft zu zahlenden Jahresrente das von + den durchschnittlichen Erträgniß der mehr erwähnten drei Jahre und von dem bis dahin investivten Kapital berechnete Berzent des im Jahre der Einlösung ausgewiesenen Investitions-Kapitals sein. Das im Sinne des § 1 des gegenwärtigen Vertrages zu errichtende Investitions-Konto und alle Nenderungen desselben sind der Genehmigung der ungarischen Negierung zu unterbreiten. Bei dieser Gelegenheit wird bestimmt, daß auch die Dauer der Konzessionen der Temesvar-Orfovaer, der Balfany-Bekämpfer, der Tötmegyer-Suranyer, der Surány - Neutraer und der Neutra- Tapolesänger Bahnen mit Ende des Jahres 1965 abläuft. Artikel II. Die E £. priv. Oesterreichische Staatseisenbahn-Gesellschaft übergibt die von Neu-Szöny bis zur ungarischen Landesgrenze führende Theilstrede ihrer Linie Wien-Neu-Szöny dem ungarischen Staate, der ungarische Staat aber übergibt seine Waagthal-Linie und deren Zweiglinien Zwirnau-Szered und KRabersdorf-Weinern fanmt der Warerburger Bferdebahn im Tauschwege der E. Tf. priv. Oesterreichischen C ssatseisenbahn-Gesellschaft. Fahrbetriebsmittel und deren Appertinentien bilden mit alleiniger Ausnahme der Fahrbetriebsmittel der Preßburger Pferdebahn nicht Gegenstand dieses Tauschgeschäftes ; hingegen sind alle übrigen beweglichen und unbeweglichen Appertinentien, namentlich aber die vorhandenen Stations-Inventargegenstände, ferner alle für die genannten Eisenbahn-Linsen unter welchem Titel immer erworbenen Grundstücke, ob dieselben bis zum zu Baus oder Betriebszmeden verwendet wurden oder nicht, beiderseits zu übergeben sind. Indemweit die auf beiden Linien vorräthigen Materialien zu übernehmen sind, wird bei Gelegenheit der Rasisübernahme, beziehungsweise der Detailübergabe im gegenseitigen Einvernehmen bestimmt werden. Bezüglich der Uebernahme oder Nichtübernahme der nicht den Gegenstand grundbücherlicher Aufzeichnung, bildenden vertragsmäßigen Rechte und Pflichten wird in einem zwischen der Generaldirektion der £. Tf. priv. österr. Staats-Eisenbahn-Gesellschaft und der Direktion der k. ung. Staatsbahnen aufzunehmenden Protokolle einer Vereinbarung getroffen werden, in welcher auch jene Bahn- und Weichenmächter aufgezählt werden, welche ı unter Sicherung ihrer Bezahlung und Nebengebühren, sowie ihrer Bensions-Ansprüche zu übernehmen sein werden. Das übrige Personal der beiden Linien wird nicht übernommen werden. Die gegenseitige Besisnahme wird mit 1. Jänner 1883 erfolgen ı und wird von diesem Zeitpunkte an die E. £. priv. öftere. Staats-Eisenbahn:Gesellschaft die Waagthal-Linie unter jenen Bedingungen besigen, welche in der dem folgenden Artikel gemäß auszustellenden Konzessions-Urkunde bestimmt werden. An gegenseitigem Einvernehmen wird bestimmt, daß, wenn Dies die ung. Negierung für zriedmäßig erachten sollte, die FE. priv. österr. Staats- Eisenbahn-Gesellschaft verpflichtet sein wird, die Linie Neupöny- Brud vom 1. Jänner 1883, d. i. vom Tage der Reichnahme durch die ungarische Regierung bis zum thatsächlichen Ausbau der Linie Budapest-Neupöny auf deren eigene Rechnung in Betrieb zu behalten. Die Bedingungen dieser provisorischen Verfügung werden durch die vertragschließenden Parteien nachträglich festgestellt werden. Die vertragsschließenden Parteien ermächtigen einander bezüglich der auf Grund dieses Vertrages ihnen überlassenen Eisenbahn-Linien ihr kaffenfreies Eigenthumsrecht in dem betreffenden Eisenbahn-Zentral- Grundbuche, oder — insofern einzelne zu übergebende Limumobilien nicht den Gegenstand des Eisenbahn-Central-Grundbuchs bilden sollten — in den bezüglichen anderen Grundbüchern ohne weiteres Befragen der andern Partei aufzeichnen, beziehungsweise einverleiben zu lassen; insofern aber die den Gegenstand des Tausches bildenden Eisenbahn-Linien und Immobilien mit Hypothelau-Schulden belastet sind, oder sein sollten, übernehmen beide Parteien die Verpflichtung, diese Hypothelarlasten innerhalb längstens eines Jahres, von der Befigübernahme an gerechnet, löschen zu lassen. Der Tarnscehwerth der beiden obengenannten Linien wird auf Grund des dem faktischen Zustande derselben entprechenden ‚Schägungspreises durch eine aus Fünf Mitgliedern bezstehende Fachkommission bestimmt werden, von welchen zwei die ungarische Regierung und zei die £. E. priv. öftere. Staatseisenbahn-Gesellschaft ernennen, das fünfte Mitglied aber zugleich als Borfigenden, die übrigen vier Mitglieder mit Stimmenmehrheit wählen werden. "Wenn bezüglich der Präsidentenwahl eine Stimmenmehrheit nicht erzielt werden sollte, wird das Budapester Königl. Handelsgericht erster Instanz in einer gemeinsamen Eingabe um Ernennung desselben versucht werden. Den von der auf dieser Weise gebildeten Fachkommission oder deren Majorität festzustellenden Schäßfungspreis nehmen beide Parteien ohne Widerspruch an und zahlt denselben jede der beiden Parteien innerhalb eines Dionats, vom Tage der faktischen Betriebsübernahme der betreffenden Linie gerechnet, der anderen Partei in baaren Gelde ohne Aufrechnung von Zinsen aus. Urtikel IV. Der ungarische Staat Fonzefftankt der f. £.. priv. -österreihischen Staatseisenbahn-Gesellschaft die in dem vorigen Artikel erwähnte Waagthal-Bahn und die Verlängerung Trencsin-Gilfein im Sinne und nach den Bestimmungen der gleichzeitig mit dem Absehlaiffe dieses Vertrages festgestellten und fanmt diesem Verträge der ungarischen Legislative zur Genehmigung vorzulegenden Konzessiong-Urkunde. WILL V. Der T. priv. österreichischen Stantzeisenbahn-Gesellschaft wird die prinzipielle Bewilligung entheilt, zur Alimentation ihrer Hauptlinien auf Grund des G.A. XXXI. 1880 über die Eisenbahnen von lokalem Interesse, innerhalb 10 Jahren vom 1. Jänner 1883 an gerechnet, Lofal-Bahnen in der Länge von 200 Kilometer zur bauen und die bisherichon Anderen Konzessionirten, in ihre Hauptlinien einmündenden Lofal-Bahnen zu erwerben, beziehungsweise die auf dieselben bezügliche Konzession auf sich übertragen zu lassen. Im gegenteiligen Einvernehmen wird festgestellt, daß Die ‚typeiv. österreichische Staateisenbahn - Gesellschaft über ihr Diesfall ® an die Regierung zu Stellendes An- Suchen für folgende Lokalbahnen je eine Konzession erhalten wird, namentlich: a) für eine von VBreiburg nach © zaß, eventuell mit einer Verlängerung gegen Szerdahely fahrende Eisenbahn; b) für eine bei Gran-Nana von der Hauptlinie der Gesellschaft ausgehende und an einem geeigneten Punkte in das Gipel- und Granthal einerseits bis Sipolysag, eventuell bis B.Gyarmat und andererseits bis Leva zu führende Eisenbahn; c) für die Eisenbahnlinien von Felegyháza bis Csongrád und von da am Theiß-Ufer bis zu dem gegenüber von Szentes gelegenen Punkte; d) von Wersches gegen Alibunar; e) von Belincz gegen Faczet f) von Kavanfebes im Biktra-Thale, eventuell bis zur Wasserscheide. 2 bab Die von der Bf. priv. österreichischen Staats-Eisenbahngesellschaft außer den erwähnten noch zu bauenden, beziehungsweise der Gesellschaft, zu konzessionirenden Lofalbahnen werden durch die Regierung und die Gesellschaft in gegenseitigem Einvernehmen bestimmt werden. Die der f. E priv. österr. Staats-Eisenbahngesellschaft im Sinne dieses Artikels zu konzessionirenden Lokalbahnen werden in derselben Weise und unter denselben Bedingungen fonzessionirt werden, wie diese welchen, immer andern Unternehmer konzessionirt werden würden; die Gesellschaft wird diese Bahnen im Sinne der Bestimmungen des. ©.U. XXXI:1880 unter denselben Modalitäten bezeigen und in Betrieb halten, wie welche immer andere Unternehmung und wird das Verhältniß der Gesellschaft zur Negierung Hinsichtlich Dieser Bahnen dasselbe sein, wie jenes irgend eines andern konzessionärs einer auf Grun desselben Gefeges konzefstionixten Lokalbahır. Artikel VI Die f. £ priv. österr. Staatseisenbahn-Gesellschaft verzichtet darauf, zu ihren ungarischen Linien — im Interesse der Vermittlung des orientalischen Verkehrs — unmittelbar, z. B. bei Bazias oder aber durch Vermittlung des rumänischen Bahnwetes, einen besonderen Anschluß zu bewertstelligen, oder durch die mit ihr in Verbindung stehenden Geldinstitute einen solchen Anschluß beverstelligen zu lassen. Für den Fall aber, als trogdem ein solcher Anschluß zu Stande käme, verpflichtet figy die Gesellschaft, den im Wege dieses Anschlusses erzielten Verkehr in Temesvár nach den für die Bekehrstheilung dort maßgebenden Prinzipien, mit den kön. ungarischen Staatseisenbahnen zu theilen, vorausgefegt, daß derselbe nicht bereits in irgend einer Vorstation unter die beiden W Bahnwege _getheilt worden ist. Die ungarische Regierung versichert die Gesellschaft, daß sie den in Semfin auf die Beit-Semliner Linie kommenden und über Budapest hinaus bestimmiten Berieht nach den in Budapest maßgebenden Prinzipien mit der Gesellschaft theilen wird. (Schluß folgt.) In Angelegenheit der Telegramm-Agabeblätter hat der Kommmunikations-Minister Folgende verfügt : Um der jetigen großen Verschwendung, der Telegramm-2gabeblätter ein Ende zu machen und damit die Kosten der Herst lung Dieser Blätter durch die den Telegraphen in Anspruch Nehmenden gedeckt werden, hört die unentgeltliche Anfolgung solcher Blätter mit Ende Suli dies Jahresaus und werden statt der bis dahin gebräucht vom 1. August ab folgende neue VE obligatorischer VBenüigung ausgefolgt: A) Bei jülichen Staats und zu öffentlicher DBenübung ermächtigtenbahn-Telegraphen-Stationen das Stück zu 1 Kreuzer, 100 Papier roth, für dringliche Privat-Telegramme (nach welchen dreifache Gebühr, entfällt) grün, für alle anderen Priv - enthaltende Pakete zu 1-Gulden. Für Staats-Telegramme i Ich s; Telegramme weiß. B) Für die auszugebenden Telegramme, wer auf weißen Blättern geschrieben werden, it nichts zu entrichten Parteien können für Telegramme auch anderes Rapter benügen doch t dieses durch den Telegraphenbeamten auf das entsprechend farbige Blatt zu kleben, für meld legteres 1 Kreuzer zu entrichten überdorbene Telegrammblätter werden nicht zurückgenommen. ABriny Philipp und Brinzeie Zounife von Koburg) befinden sich gegenwärtig im der Hauptstadt und werden demnächst eine Tour nach Oberungar machen. Nach Beendigung dieser Reise, welche das hohe Paar du Escrépvár, File, Balog, Murány und Kapoktafalu führen wird gibt sich dasselbe auf die Szt.-Antaler Refisung, moselbt fid) & Kleine Prinz und die Prinzeffintochter bereits befinden. Ende reist das herzogliche Paar nach Wien und Gotha. (Der gemeinsame Finanzmini·sfe· Venjamin v.Källay)ist heute Morgens nach Wien gereift. Die Affaire Bahlermann-Ystóczyk bis zum Schluffe unseres Abendblattes ihre Erledigung noch gefunden und wird sie auch, wie wir vernehmen, im Laufe des heutige Tages nicht mehr finden. Polizeinachrichten. Dem Maschinenfabrikanten Ladislaus Lang wurde gestern aus seinem Komplott, Aeupere Natnerstraße. Durch einen feiner Bediensteten Namens Kriegler et Revolver gestohlen. — Die Taglöhner Paul Novát und Mari Weiß wurden heute Nacht3 von einem Wachmann auf der Straß als verdächtig angehalten, weil sie auf einem Handwagen fünf Sad Weizen fuhren. Sie gaben zwar vor, Wagen und Ladung auf d Gafle stehend gefunden zu haben, wurden aber gleichwohl in 9 genommen. — In der Königsgasse wurde gestern Nachmittags e Hau Magdalena Bak von einem Omnibus überfahren und ex Schwere Verlegungen.— Der Kutscher Stefan Jäger fiel gestern Nachmittags in der Hafengasse von seinem Reiterwagen, und 3 so unglüclich, daß ihm ein Wagenrad den reiten Arm zerquetschte. Die Rumwinfel-Billenbeinwohmer arrangiren am 10. d. It. im Saale des „Bajan“ ihr erstes Tanzkränzchen, zu welchem auch Gäste aus der Stadt erwartet werden. Für dietourfahrt it mittelst Separatzügen der Straßenbahn gefolgt. (Großer Diebstahl.) Bei dem Szanader Grundbesiger Stefan Major brachen jüngst Diebe ein und stahlen 12.000 f £ in Baarem und ein Sparkassebüchel auf den Betrag von 1000 fl. ; ú ZA : = — Tageswenigkeiten, (Spenden des Königs) Für die von.Kath. Gemenden Bißolajt, Szverepecz mid Bély je 100 fl. Besbbeidung) Mit allerhöchster Entschließung vom 3. Sun wurde dem Bürgermeister Stadt Arad, Julius Salacy, in Anerkennung seiner auf öffentlichen Gebiete erworbenen Verdienste der Titel eines fönial. Nathes tarfrei verliehen. (kirchliche Ernennung) Mit allerhöcter Entfehlierung vom 27. Mai hat Se. Majestät den König zum Pfarrer der nach dem heiligen Sigismund benannten Domner Burgpfarre und zum Hüter der Rechten des apostolischen Königs, St. Stefan den päpstlichen Kämmerer und Schriftführer des Graner Konsistoriums, Franz Mapplaghy, ernannt: (Ernennungen) off Ddry zum Forst-Mechnungsrath; Sulus Tóth zum Forst-Offizial III. Klaffe; Deichael Mangesius zum For-Eviventen; Karl Gerge zum Forst- Offizial III. Klaffe; — zu Bizervtären; Dr. Lulius Sifekus, beim Elisabethstädter; Béla Uifedy, beim Karchaner Gerichtshof; — Dr. Jan Esololy zum Gerichtsarzt beim Debrecziner Gerichtshof. x Opation für Dr. Ludwig Markusonsky. Anläglich des fünfundzwanzigjährigenubiläums des „O vosi Hetilap" erschien heute um 12 Uhr bei dem Begründer und langjährigen Leiter dieses eminenten Fachblattes, Gestionsrath Dr.Markfufovngfy, eine Deputation, bestehend aus den Universitätsprofessoren und Doktoren Bölay, Fedor Hirschler, Korányi Lumniczer, Wagner Böse, Scheuthbauer Thbanhoffer Antal, From Müller Bökay jun und Prof. Wagner, wel Veiterer als Sprecher der Deputation fungirte. Die Herren überreichten namens der Mitarbeiter und Berehrer 068 , Orvosi Hetilap" Seren v. Marfufovkiv die folgende Adresse : Hochverehrter Kollege ! dient hat. lange genießen ! nach " Ztwei Wijnfche sind"es,die uns bestimmtt haben,das fünfmijl zwanzigjährige Jubiläun des»0imsiHetuxp«feierlich zubegegenkx derenkeist dieser:wir wollten nicht,daß der Abschluß dieses lange Zeitabschnittes gemeinschaftlicherruchtbarer Arbeit purlosen schwinde;—der andere:unsere Anerkennnung zumusdruck brincht den Verdiensten des Mannes gegenüber der·jeneA)«be·, begonnen und geleitet hat und dem die reichen Ergebnise derselbe3· zum großen Theilezndankctt sind. Es kann uns weder der Vorwurf der Uebertreibung treff noch der des Undanks gegen unsere Vorgänger,wenn wir behaupt dass am Beginne der fünfziger Jahre in unserem Vaterkunde eben wenig eime wmedizinische Literatur existirte, als Anstalten für ernste Pflege der medizinischen Wissenschaft — im heutigen Sines Wortes. Juden wir diese Thatfadyen miteinander ermalen wollen wir einerseits die Unthätigkeit einer früheren Periode entschuldiget, andererseits es als unsere Welterzeugung betont haben, da jede medizinische schriftstellerische Thätigkeit, welche nicht aus fruchtbaren Stätten der Forschung, den Laboratorien und Klinik hervorgeht, notdwendiger Weise ephemer und steril fein mut Dab Du, in die vor Deinem geistigen Auge erwachende beifen Zeit vertrauend, die vorhandenen spärlichen Arbeitskräfte un D gesanmelt sind, zahlreiche Schwierigkeiten überwindend, mit unerfahnender Energie und Aufmerksamkeit geeinigt gehalten hast, damithast Du Dir, Hochverehrter Kollege, um die Pflege der medizinischer Wissenschaft in unserem Vaterlande ein unvergängliches Verdienst erworben. Unsere jüngeren Kollegen, die in, der neuen Nichtung entesprechenden, glänzend ausgestatteten Instituten herangebildet werden, wo unter fachkundiger Leitung zahlreiche begabte Witstreber sich die Arbeit drängen, und als Resultat dieser Arbeit Tag für werthvolles Material der Fachliteratur von da hervorgehen sehen — diese jüngere Generation wird sie kaum in jene ABiegenzeit des „Orvosi Hetilap“ hineindenten können, da die Nedattion zur Anspormung der Teilnahme für die Fachliteratur es fir nothwends erachtete, einen Preis auf den werthvollsten Artikel auszuschreiben. Der Impuls, den die Gründung des „Orvosi Hetilap" nd der umverrückte, freng wissenschaftliche Standpunkt seiner Redaktion, der medizinischen Forschung bei uns ertheilt Haben, piegelt sich im allen Nummern Dieses- Blattes, von der ersten, bis auf den heutiger Tag, wieder; und Du vor Allen, verehrten Kollege, Immst mi gerechten Stolz auf die Frucht Deiner Bemühungen, auf das Werkeines Geistes zuzuschliden, das eine bessere Zukunft nicht nm Deiße, Eno mit Wiedererlangung unserer Selbständigkeit 31 verehrenden Math und Leiter der medizinischen Studien in den Kreis der Negierung berufen, wart Du nur von einem Steben befeelt , die Die anvertraute Wissenschaft auf jene Höhe zu heben, auf welcher wir dieselde jest, Kunzen 15 Jahren, zur Ehre wintere Baterlandes, wie zum Wohle der Menschheit erblichen. So Der fid) ftetig entwidelnde, am nicht zu jagen : entwic Dustand der medizinischen Wissenschaft in uniferm Vaterlande tz großen Theil in der Wärme Deines Geistes gereift; in der Stelte günstigen Unumwandlungen ist kaum ein Glied, das nicht die Spiver Deiner Hand tragen würde. Gestatte es uns auszusprechem·das,das m Docig öffentlich und feierlich erklären, ( jeg als erfolgreiches Wirken, Deine echte Menschen- und Gerechtigtes liebe die Hochachtung, gesichert haben, Die sich) für den Fortschritt unseres Baterlandes a für die Entwicklung unserer Wissenschaft begeistern können. Der Himmel segne Dich u Ji € ersprießlichen Thätigkeit in geistiger und körperlicher Frcschen 3 » Sorgen LOOUUterschriftenj. · .