Pester Lloyd - esti kiadás, 1928. március (75. évfolyam, 50-75. szám)
1928-03-01 / 50. szám
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Den Gefühlen der Volksvertretung gab ihr Präsident Dr. Zsitvay in einer Festrede Ausdruck, und das ganM Haus nahm diesi Ausführungen m gehobener Stimmung entgegen. . Präsident Dr. Asitvay eröffnete die Sitzung mrt der folgenden Ansprache: — Hohes Haus! Inmitten ihrer unermüdlichen Arbeit halten die „Taglöhner der Nation" heute für einen Augenblick inne, um in Dankbarkeit, Treue und Zuversicht zunr allerersten Arbeiter der ungarischen Zukunft, zur hohen Person des Reichsverwesers Ungarns emporzublicken. Sein Vorbild läßt neue .^aft, neuen Glauben in den durch Heimsuchungen gestählten ungarischen Seelen sprießen, denen das Ms seiner kernmagyarischen Seele sttahlende, Mf die siegreiche Kraft der Wahrheit und die historische Mission des Ungartums unerschütterlich vertrauende Bewußtsein den Kleinmut stets fernzuhalten vermochte. — Heute sind es acht Jahre, daß die souveräne Errtschließung der von den breitesten Schichten des ungarischen Volkes geivählten ersten Nationalversammlung, in den Spuren ^r Vorfahren wandelnd, den Hmn Oberkommandanten Nikolaus v. -Horthy in den Sitz Johann Hunyadis und Ludwig Kosiuths erhob, Nikolaus v. Horthy, um dessen Person sich alle Hoffnungen des un--.. garrschen Landes in einer bis dahin unbekannten Einheit zusammenscharten. Und der in Zwietracht so geübte Ungar konnte endlich einmal sehen, daß me über alle Parteipolitik erhabene Einheit eine Kraft ist, die selbst eine dem Tod geweihte Station auf die irach obeir, einem neuen Leben entgegenführetrden Wege zu leiten vermag. — Die Nation hat nach ihm gerufeir und er kam, um an Stelle des Chaos Ordnung zu schaffen, an Stelle der Trümmer neue Bollwerke zu errichten. Er kam, um den Entmutigten Glauben, den dem Tode Verfallenen neu« Lebenslust, den vor Entsetzen Wachenden Schlummer, den Leidenden Trost, den Entbehrenden Arbeit, der Arbeit Achtung, den VerKveifelten Frieden, den Verfolgten Recht, den Beschwerten Gerechtigkeit, dem Löben Wert, der èrfasiung neues Ansehen und der Nation neues Leben zu geben. Er kam, um die durch blinde Gehässigkeit geschlagenen Wunden mit den Strahlen des Geistes, der Disziplin, der Ordnung, der Liebe und der Versöhnung zu heilen. Er kam mit einem so gewaltigen Arbeitsplan, daß dessen Ausmaße in ihrer wirklichen Größe nur aus der historischen Perspektive richtig abgeschätzt werden können, dessen bisherige Erfolge aber auch heuke schon jeder währheitsliebende Ungar dankbaren Herzens anerkennt. — Heute, da die Sèation imnitten ihrer Arbeit mit dem geheiligten Gebet eines feierlichen Augenblicks und in unauslöschlicher Dankbarkeit an ihren Erkorenen denkt, um dann die arbeitsamen Werkrage nach seinem Vorbilde mit unermüdlichem Eifer und felsenfestem Glauben zu durchdringen, vereinigen sich Gesetzgebung und Nation in dem heißen Wunsche: Möge der Gott der Ungarn Seiner Durchlaucht Gesundheit, der Nation aber Einheit und Ausdauer schenken, auf daß wip das Endziel seines großartigen Arbeitsplanes, das wahre Fest, erleben können, das auf das AnAitz des leidenden Ungarn das so lange entbehrte Bild der Zufriedenheit zurückzaubcrt! Wirderholt wurde der Präsident in feiner Ansprache durch KundgebuWen der Begeisterung und fteudigen Zustimmung unterbrochen und geradezu überwältigend waren die Deinonstrationen des Hauses, das den Präsidenten stehend anhörte, als er dsr Namen des Reichsverwesers zum ersten Male nannte. Die Fsschichtliche Wahrheit und getreue Berichterstattung heischen die Feststellung, daß die Bänke der Rechten und der Mitte fast bis auf den letzten Platz besetzt loarerr, um so auffallender war es. Laß die Linke nur äußer-st spärlich vertreten war. In den leeren Bänken der zwei linken Sektoren saßen bloß die Abgeordneten Pakots, Dr. Beck, Dr. Emil Nagy und Dr. Bercki. Sie beteiligten sich begeistert an den Kundgcsbungen des Hauses, und sowdhk sie wie auch die später eintreffenden oppositionellen A^eovdneten versicherten uns, daß der Linken sedwode demonstrative Wsicht fernlag. Sie rechneten einfach nicht -damit, daß der Präsident die Sitzung zu einem so ungewohnt frühen Zeitpunkt eröffnen werde, und hatten siä) eben verspätet, was sie angesichts des Versäunmiffes selber am meisten bedauerten. Nachdem die Ilbgeordneten ihre Sitze wieder eingenommen hatten, erhielt 'der Präsident vom Hause die Ermächti.qung, Len Gefühlen und Wünschen der gesetzgebenden Körperschaft vor dem Reichsderweser Ausdruck geben zu können. Bevor sich nunmehr das Haus der Tagesordnung zuwandte, meldete sich Justizminister Dr. Pesthy zum Wort, und es folgte das zweite bedeutende Ereignis des heutigen Tages. Der Justizminister brachte den Entwurfdesungarischen bürgerlich enGesetzbuches ein. Er tat dies in Begleitung folgender Rede: — Heute sind es acht Jahre, daß Se. Durchlaucht der Herr Reichsverweser eine Proklamation an di« Nation gerichtet hat, in der er als eine erste seiner Aufgaben d i e Wiederher st ellung d er Rechtssicherheit bezeichnete. Vor acht Jahren bestand der Inhalt unseres staatlichen Lebens eigentlich bloß aus der Nationalversammlung und der Würde des Reichsverwesers. Unser innerpolitisches Leben war unruhig und unsicher, unser außenpolitisches Leben aber aussichtslos, weil die urrgarische Nation damals noch die Zielscheibe des umerdienten Hasses der ganzen Welt war (Lebhafte Zustimmung auf allen Seiten), eines Haffes, der den Bestand unseres Landes und die Existenz unserer Nation mit dem Untergang bedrohte. Wenn wir nun einen Blick auf die Geschichte der verflossenen acht Jahre werfen, so können wir nicht umhin, in Da-nKarkeit vor dem Gott der Ungarn niederzuknien, der uns gestattet hat, ein neues Leben zu beginnen. An diesem Tage können wir nicht ohne festliche Stimmung vorübergchèn: in würdigster Weise aber feiern wir ihn durch eine Arbeit, die die neuen Grundlagen für die Weiterentwicklung der Station errichtet. An diesem Tage wünsche auch ich, mit einem Produkt der Arbeit vor das Hohe Haus zu treten. Ich bringe als Resultat eines vierhundert Jahre alten nationalen Strebens einen Gesetzentwurf ein, der 'd a s Ungarische Bürgerliche Gesetzbuch enthält. (Stiirrnische chljcnrufe und Applaus im ganzen Hause.) Ich bitte, diesen Entwurf in Dmck legen zu lasten und zwecks Verhandlung und Berichterstattung an den Ausschuß zu weisen. (Lebhafte Zustimmung.) Hohes Haus! Das ungarische Privatrecht ist ein« gewaltige und hervorragende Schöpfung der ungarischen Nation. Bedauerlicherweise mußte sich auch diese Schöpfung in das Schicksal der ungarischen Nation tsilen: 400 Jahre hindurch vermochten wir aus dem ungarischen Privatrecht keinen Kodex zu machen. Die ersten Spuren des Strebens nach einem privatrechtlichen Kodex finden wir schon in den Gesetzarffkeln i^XI: 1504 und XX: 1.507, die die Grundlagen zum Tripartitum Werböczys bilden. Seit dieser Zeit ist das Streben nach einem pridatrechtlichen Kodex wiederholt in Erscheinung getreten, und immer wieder war es das Verhängnis der ungarischen Nation, das dieses Streben nicht durch Erfolg krönen ließ. Im Jahre 1848 hat das erste verantwortliche ungarisli^Ministerium wieder einmal denAuftrag erhalten, das gesamte Privatrecht schriftlich niederzulegen. Aber die Unterdrückung des Freiheitskampfes hat auch dieses Beginnen vereitelt. Erst in der absolutistischen Zeit hat es sich gezeigt, welch ungeheure Bedeutung dem Privatrecht auch vom veffastungsrechtlichen Standpunkte zufällt, denn damals vermochte die absolutistische Herrschaft sich über das ungarische Privatrecht mit der größten Leichtigkeit hinwegzusetzen und in unser privatrechtliches System das österreichische Gesetzbuch einzuschalten. Mit der Wiedecherstellung der Verfassungsmäßigkeit im Jahre 1861 ist die Gültigkeit auch des ungarischen Privatrechts wiederhergestellt worden, aber wir vermochten es noch immer nicht zu einem systematffchen Kodex zu bringen. Mit dem 1. Oktober 1895 beginnt im Bereiche des ungarischen Privatrechts eine neue^ Aera. An diesem Tage hat Se. Majestät Franz Josef I. mit einer allerhöchsten Entschließung die Einsetzung eines kodifikatorischen Ausschusses angeovdnet. Die Arbeiten dieses Ausschusses wurden im Jahre 1900 abgeschlossen. Noch in diesem Jahre wurde dann der erste Entwurf zu einem bürgerlichen Gesetzbuch der Oeffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dieser Entwmrf hielt jedoch der Kritik der Fachkreise nicht stand und mußte somit umgearbeitet werden. So entstand 1913 der zweite Entwurf, den der damalige Justizminister Eugen Balogh der Gesetzgebung unterbreitete. Der Justizausschuß des alten Abgeordneteichauses hat diesen Entwurf sodann in Verhandlung gezogen, sein Bericht gelangte aber schon in der Kriegszeit zur Plenarvechandlung. Der unglückliche Ausgang des Krieges hat das Erwachsen dieses Entwurfes in Gesetzeskraft verhindert. Freilich hatte auch dieser Entwurf seine Fehler. Sein größter Fehler bestand darin, daß er unter Len Einfluß des in jener Zeit fertiggestellten neuen deutschen bürgerlichen Gesetzbuches gelangt war. Außerdem hatte er mehr den Charakter eines Reformkodex als den Charakter der Kodifizierung unseres lebenden Rechts. Angesichts diüser Fchler hat Eugen Balogh die neuerliche Umarbeitung des Textes angeordnet. Mit dieser Arbeit wurden Gustav S z âhy-Schwarz und Karl Szladics beauftragt. Sie konnten jedoch bloß einen Teil der Arbeit verrichten. — ihre weitere Arbeit wurde durch Len Zuchmmenbruch unterbrochen. Nach der Wiederherstellung der Verfastungs- Mäßigkeit im Jahre 1920 rief dalm der damalige Justiz- Minister Paul Wilhelm Tomcsänyi im Justiz- Ministerium eine neue KodifizieruMskommiffion ins Leben, die den Austrag erhielt, den Entwurf einer neuerlichen Revision M unterziehen, für die der Gesichts- Punkt maßgebend sein sollte, daß auch die muesten Bestimmungen des lebenden Rechts und die neuesten ErrungensckMten der richterlichen Praxis in das System des ungarischen Privatrechts einzuschalten sind. (Lebhafte Zustimmung.) Die Kommiffion, an dsren Spitze âaatsfekretär Dr. Bèla Szäßy stand, hat diese schwere Arbeit in einem Zeitraum von sechs Jahren du^geführt. Der Leitgedanke der Mitglieder diöfor Kommiffion war, die einzelnen Bestimmungen auch dem Laien verständlich zu machen. Diess Frage muß aber auch vom GsMtspunkte des ungarischen Rechtes beurteilt werden. Man darf nicht außer acht lasten, daß Ungarn und die ungarische Nation stets ftir die Statuierung des ungarischen Rechtes, bzw. des ungarischen Privatrechtes gekämpft haben, und zwar nicht nur im Interest« der' Rech^ sicherheit, sondern um auch dadurch Li« nationale Selbständigkeit auf eine fester« Grundlage zu stellen. Ich bin nun bei Trianon angelang-t. Der Vertrag von Trianon war für die ungarische Nation wieder ein Schicksalsschlag, der es verhindert hat, daß das ungarische Privatrecht Gesetzeskraft erlange. Die im Jahre 1913, also unmfltelbar vor dem Weltkriege eingeleiteten Verhandlungen mußten infolge des Ausdrucks des i Krieges ab^rochen werden. Ganz anders ist jedoch die Lage nach Trianon. Heut« machen sich keine fremden Einflüsse mehr geltend. Heute herrscht im Lande keine sbemde Politik, di« imstande wär«, die Schaffung dieser Gesetze irgendwie zu verhindern. Dieses ungkückliö^ Land, das so schweren Stürmen standzuhalten vermochte, hat sein Schicksal selber in die Hand genommen, und auch aus diesem Grunde ist die Zeit gekommen, die ungarische staatliche Selbständigkeit zu schaffen und dem Abgeordnetenhailse den vorliegenden Gesetzentwurf zu unterbreiten. Auch dadurch wollen wir vor der Welt einen Beweis unserer nationalen Einheit geben. (Allgemein« Zustimmung.) Von Lieser Auffastung ausgehend, ist am heutigen Tage einealler - Höch ft« Entschließung erschienen, in der es u. a. ! heißt: „Anderenteils wünsche ich, soweit es das Jnter! este Les Landes zuläßt, im Vertrauen auf ihr künftiges ^Verhalten Vergebung walten zu lassen denjenigen gegenüber, die utzter Verfehlung gegen die für jeden Staatsbürger ohne Ausnahme verpflichtende Mäßigung und Selbstdisziplin aus politischen Motiven Strafhandlungen begangen habem" Auch durch dies« allerhöchste Entschließung soll unsere nationale Einheit vor der ganzen Welt kundgetan werden. Am Schluste seiner vom ganzen Hause mit stürmischem Beifall aufgenommenen Rede gab der Minister der Hoffnung Ausdruck, daß die Vorlage dem ungarischen Reästslebcn und der ungarischen Nation zum Vorteil gereichen und unsere Rechtsentwicklung auf allen âbieten sichern werde. Der Präsident ließ nach der Rede des Ministers eine Pause eintreten. In der wiedererösfneten Sitzung brachte der Justizminister einen zweiten Gesetzentwurf unter dem Titel „Gesetzentwurf über die Abänderung und Ergänzung einzelner Bestimmungen des Oberhausgesetzes" ein. Auch diese Vorlage wurde dem Justiz- und dem staatsrechtlichM Ausschuß zur gemeinsamm Verhandlung zugeioiesem Dann konnte >das Haus zur Tagesordnung übergehen. Vorerst waren jedoch noch einige vakant gewordene Sitze in den verschiedenen Ausschüsten in geheimer Abstintmung zu besetzen. Es wm'den gewählt: die Abgeordneten Dr. Dèsi (Justizausschuß), Baron Perènyi und Turi (Finanzausschuß), Dr. Bärczy, Dr. Söpkèz, Marüthy und Pakots (Unterrichtsausschuß), Baron Vojnich (Petitionsausschuß), Dr. Fekete, Zoltán Szabö und Kabök (Wirffchastsausschuß), Jânosty (BDliotheksausschuß), Dr. Csák und Dr. Berki (Jmmunitätsausschuß), Brandt, Usetty, Barachy und Bardos (Schlußrechnungsausschuß), Dr. Darányi, Dr. Fekete und Neppel (Verwaltungsausschuß), Dr. Söpkèz (Volkswivtschastlicher Ausschuß), Gyömörey (Ackerbauausschuß), Dr. Darányi und Greskovics (Arbeitsausschuß). Zlinßkh (Ausloanderung), Graf Hunyady (Aus' wärtiges), Iwan Szabö und Zlinßky (Staatsrecht), Dr. F^etè und Dr. Csák (VolkshWicne).