Pester Lloyd - esti kiadás, 1935. szeptember (82. évfolyam,198-222. szám)
1935-09-02 / 198. szám
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Blau, Boros, Braun, Josef Erdős, Győri 4 Nagy, Harsány!, Haasenstein 4 Vogler, Cornel Leopold, Julius Leopold, Nagy. hirdetőiroda, Hőssé Rudolf A.-G, Julius Tenser, Einzelnummer lür Budapest und für die Provinz: Morgenblatt an Wochentagen IS Heller, an Sonntagen 3S9 Heller, Abendblatt 10 Heller. Für Oesterreich: Morgenblatt an Wochentagen SO Cr, an Sonntagen 40 Qr. und Abendblatt so Gr. Redaktion u. Administrations V., M.ÁJBIA VALÉBIA-ÜCCA iS, Telephone: Redaktion: 848—30. Nach Mitternacht: 848—36. Administration 849—00 82, Jahrgang. Budapest, Montag, 2. September 1935. Nr. 198 Europa vor dem Rätsel der abessinischen Olkonzession. Ein Theatercoup des Negus? — Waghalsige Spekulation des Olkonquístadors Rí ekeit? — London und Washington rücken entschieden vom 01 vertrag ab. — Französischitalienische Zweifel an der Aufrichtigkeit der englischen Stellungnahme. Budapest, 2. September. D,ie große und überraschende Wendung, die in dem abessinischen Konflikt durch die Veröffentlichung des Konziessionsvertrages der African Exploitation and Development Corp. mit dem Negus eingetreten ist, hat in der gesamten Weltpresse ein Rätselraten nach den Motiven und nach den weltpolitischen Folgen dieses Vertrages ausgelöst. Die erste Frage, die man sich in allen Hauptstädten der Großmächte gestellt hat, war, ob es sich hier um eine Rieseniransaktion des Ölkapitalismus handle, und zwar jenes Typs der ölkapitalistischen Konquistadoren,. die sich in allen Gebieten der Welt stets auf der Jagd nach Mineralschätzen herumtreiben und alle trüben Gewässer der Weltpolitik dazu benutzen, im geeigneten Zeitpunkt einen fetten Fang zu ergattern. Andererseits können auch die Zweifel nicht verstummen, die besonders von seiten der italienischen und der französischen Presse zum Ausdruck gebracht werden, daß hinter dem großzügigen Geschäfte doch auch ein weltpolitisches Manöver Englands stecke, das vor allem zwei Ziele verfolgen kann. Der eine Zweck des Manövers kann sein, vollendete Tatsachen auf wirtschaftsjuristischem Gebiete zu schaffen, noch bevor die italienischen Truppen den Vormarsch in Abessinien begonnen haben. Der weitere Zweck der Unternehmung kann darin bestehen, in dieses Geschäft möglichst auch amerikanisches Kapital einzubeziehen, damit sich die italienische Macht einer Einheitsfront von englischen und amerikanischen Geschäftsinteressen gegenüberfinde. Mit der Schaffung eines solchen fait accompli hofften dann die anglosächsischen Mächte doch eine Pression auf die Politik Italiens ausüben zu können, sich im letzten Augenblick doch noch für die friedliche Lösung zu entscheiden. Man kann die Wichtigkeit dieser Kombination nicht kontrollieren, die Vermutung kann jedoch nicht von der Hand gewiesen werden, daß, falls der Ölkapitalismus große Hoffnungen auf diesen Theatercoup setzte, oder aber falls gewisse imperialistische Mächte oder der Negus sich hier des Ölkapitalismus als eines Mittels zum Zwecke bedienen wollten, sie ihre Rechnung ohne den Wirt gemacht haben. Die englische öffentliche Meinung betont fast einmütig, daß der Konzessionsvertrag neue diplomatische Komplikationen für England geschaffen habe, und billigt das Abrücken des Foreign Office vom Vertrag rückhaltlos. Auch für die antiimperialistische Politik Roosevelts wäre es unmöglich, deni Konzessionsvertrage die Unterstützung der amerikanischen Staatsmacht zu gewähren, wenn auch amerikanische Meinungen vorliegen, die im Falle der Annullierung des Konzessionsvertrages den Schutz der Vereinigten Staaten für die Entschädigungsansprüche ihrer Bürger als notwendig erachten. Trotz dieser nachdrücklichen englischen und amerikanischen Versicherungen, nichts mit dem Vertrag gemein haben zu wollen, verstummen einstweilen auch die skeptischen Kommentare nicht, die irgendwie die Hand Englands hinter der ganzen 'Aktion vermuten. Die wichtigste Frage dabei, ob nämlich die umstrittenen Gebiete Abessiniens in der Tat so reichhaltige Ölquellen enthalten, wie plötzlich verlautet, ist noch keineswegs geklärt. Der berühmte amerikanische Geologe Dr. Brown, der die Ölvorkommen Abessiniens nach dem Kriege als Mitglied einer Expedition untersucht hatte, äußert sich dahin, daß ' diese Ölvorkommen wertlos seien. In diesem Falle würde es sich um ein ziemlich durchsichtliches Manöver des Negus handeln, der gerade die entgegengesetzten Folgen als die von ihm beabsichtigten erzielen würde. Würde es sich aber bewahrheiten, daß die Meldungen;, die yon ähnlich reichhaltigen abessinischen Ölvorkommen, wie die der Mossulquellen berichten, dann stünden wir einem Schulbeispiel des modernen Imperialismus, nämlich dem Wettlauf der Großmächte um die Verteilung der Rohstoffvorräte der Welt gegenüber. Welche dieser Möglichkeiten sich auch später bestätigen wird, so viel ist schon heute sicher, daß die moralische Position Englands infolge der Enthüllung des Konzessionsgeschäfts ziemlich schwer leiden muß. Der Ölgestank, der aus der ganzen abessinischen Affäre aufzusteigen beginnt, erschwert jede idealistische Aktion im Namen des Völkerbundes, jede prinzipielle Stellungnahme zur Aufrechterhaltung des Friedens. Es ist zu befürchten, daß dieses öl nicht zur Beschwichtigung der weltpolitischen Brandung führen, sondern zum öle auf dem Feuer des Krieges und der Gewalt werden wird. Die Konzession ein diplomatischer Schachzug des Negus — meint die englische Presse. London, 1- September. (Inf.) Die scharfe Ablehnung der abessinischen Konzession durch die englische Regierung wird von den Sonntagsblättern allgemein begrüßt. Dabei gebén die Blätter der in Regierungskreisen vorherrschenden Ansicht Ausdruck, daß durch die Vergebung der Konzession die diplomatische Lage noch weiter verschlechtert worden sei, obwohl die Konzession unter den bestehenden Verhältnissen keinerlei praktische Bedeutung haben könne. Im allgemeinen besteht hier überhaupt der Eindruck, daß der Negus kaum damit gerechnet haben könne, daß die Konzession jemals in Kraft treten könne, und daß sie von vornherein nur als diplomatischer Schachzug betrachtet werden dürfe. Im übrigen glaubt man hier nicht, daß englische Interessen in nennenswertem Umfang an dieser Gesellschaft beteiligt seien. Das offizielle Vorgehen Englands gegen das Ölgeschäft. London, 2. September. (U. T.-K.-B.) Der englische Gesandte in Addis Abeba Sir Sidney Barton teilte heute dem Negus Haile Selassie den nachdrücklichen Rat der englischen Regierung mit, die der Afrikanischen Erschließungs- und AusnützungsgeselLschaft (African Exploitation and Development Corporation) zugesagten ölnützungsrechte rückgängig • zu machen. Über das Ergebnis seines Schrittes wird der Gesandte seiner Regierung voraussichtlich noch heute berichten. Keine Aussicht auf Annullierung der Konzession. London, 2. September. (Inf.) Wie die Blätter heute übereinstimmend melden, würde der Kaiser auf die Anregung der englischen Regierung, der Ölkonzession seine Zustimmung zu verweigern, kaum eingehen. Der Korrespondent der News Chronicle in Addis Abeba meldet, daß ein hoher abessinischer Beamter ihm gegenüber betont habe, daß der Vertrag unterzeichnet sei und es auch bleiben werde. Wie der Korrespondent der Times noch meldet, sei der abessinische Standpunkt der, daß der Vertrag von 1906, auf den die englische Regierung ihre Anregung. stützte, von Abessinien weder unterzeichnet noch anerkannt wurde. Der Kaiser habe infolgedessen das unbeschränkte Recht, Konzessionen zu vergeben, an wen er wolle und in welchem Umfange er wolle. Daily Telegraph berichtet heute weitere Einzelheiten d,e$ 'Abkommens, das vor allem aus 37 Artikeln bestehe und allen Möglichkeiten Rechnung trage. Einer dieser Artikel enthalte die Einschränkung, daß die Durchführung der Konzession nicht so schnell in Angriff genommen zu werden brauche, wie sie beabsichtigt sei. Die Africain Exploitation and Development Corporation habe sich lediglich verpflichtet, mit den Vermessungsarbeiten sofort zu beginnen, die solange fortgesetzt werden sollen, bis eine Jahresproduktion von 2.5 Millionen Tonnen erreicht werde, also der für die Deckung des heimischen Bedarfes an Gasolin und Petroleum benötigten Menge. Weiter sehe der Vertrag vor, daß falls die Durchführung durch höhere Gewalt verhindert werden sollte, die abessinische Regierung keinerlei Ersatzansprüche habe. Es sei also für alle Möglichkeiten Vorsorge getroffen. Interessant ist der Artikel 29, der bestimmt, daß die Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder in Abessinien eingetragen sein muß und daß der Vorsitzende der Gesellschaft, sowie die Mehrzahl der Aufsichtsratsmitglieder Amerikaner oder Abessinier sein müssen. Im übrigen ist die englische Presse auch heute bemüht, soweit als möglich von dem Vertrag abzurücken und ihn trotz der Tatsache, daß er von. einem Engländer abgeschlossen wurde, als ein amerikanisches Abenteuer hinzustellen. So schreibt die Times, daß die am Samstag ausgegebene Erklärung des Foreign Office keinen Zweifel daran lasse, daß die englische Regierung von der ganzen Angelegenheit nichts gewußt habe. Nichtsdestoweniger kommt auch heute gleichzeitig wieder die Befürchtung zum Ausdruck, daß die Intervention des Engländers Rickett die diplomatische Lage weiter verschärft habe. Washingtons Formel: „Kein Schutz, aber nachträgliche Entschädigungsansprüche“. Washington, 1. September. (Inf.) Hinsichtlich der politischen Folgen des Abschlusses des Konzessionsvertrags zeigen sich die Beamten des Staatsdepartements ziemlich zurückhaltend. Sie erklärten, daß sich aus der dadurch entstandenen Lage keine unmittelbaren diplomatischen Probleme ergeben. Die Vereinigten Staaten dächten nicht daran, die Interessen der an dem AIh kommen beteiligten amerikanischen Kapitalisten im Falle eines italienisch-abessinischen Krieges zu verteidigen. Jedoch könnten sich, wenn ein solcher bewaffneter Konflikt erst einmal vorüber sei, Entschädigungsansprüche der amerikanischen Kapitalisten gegen die kriegführenden Länder ergeben, die die amerikanische Regierung dann wohl oder übel vertreten müsse. Eine amerikanische Stimme: Kein Schutz für die Konzessionäre! Washington, T. September. (Inf.) Der Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses des Repräsentantenhauses Reynolds, der über seine Ansicht zu dem abessinischen Konzessionsvertrag befragt wurde, erklärte: — Es handelt sich offensichtlich um ein Manöver von Seiten des Negus, um die Vereinigten Staaten und Großbritannien zu zwingen, in einen etwaigen italienischabessinischen Krieg einzuigreifen. Die amerikanische Regierung wird jedoch nichts tun, was sie in Gegensatz zu Italien bringen könnte. Sie wird auf keinen Fall den Konzern, dem die Konzession übertragen sei, schützen, wenn er sich absichtlich und mit Vorwissen in eine vom Krieg 'bedrohte Zone hineinwagt. Die Geschäfte des Mr. Rickett. London, 2. September. (U. T.-K.-B.) Der Urheber des abessinischen Ölvertrages Mr. Rickett ist ein wegen seiner waghalsigen Geschäfte bekannter englischer Finanzmann, der im Jahre 1928 die Britische ölerschließungsgeäcllschaft (British Oil Development Corp.l gegründet, die in Irak vom König Feisal das Ausniitzungsrecht eines Ülfeldes von 45.000 Quadratmeilen erworben hat. Außerdem gründete er verschiedene sonstige Unternehmungen, er wollte zum Beispiel in Patagonien umfangreiche Ziegenzuchtanlagen errichten. Vor kurzem telegraphierte er seiner Familie aus Addis Abeba, daß er .Abessinien kaum lebend verlassen werde. Wie. verlautet, ist er vergangene Woche in Addis Abeba' eingetroffen und hat mehrere Flugzeuge mitgebracht, die die ägyptisch-koptische Kirche der abessinischen Armee ge-< schenkt hat. Die Verhandlungen Ricketts mit dem Negus dauerten zwei Nächte«