Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1850 (Jahrgang 60, nr. 1-102)

1850-04-22 / nr. 64

mn nn teitiersz plane durch die m­itten Verhältnissen Ungarns ganz unoeetlanten deuts­­chen beam­ten unm­öglich zu machen.Ueber den Erfolg diesen durch ein­e Bers­itweislungsholltileingegebenen Schritteo wird wohl die nahe an unst schon­ tote tehglaube,zum­ Rachtheil der konservativen Parteiunti der von ihr vertrete­­nen Prinzipien entscheiden.Jedenfalls aber sieht noch zu ernvarteigbapote Partei hierbei nicht stehen bleiben,sondern im­ Vereintnitberschon seht sich ihr enger anschließenden nationalen Partei in den südslavischen Länterntik­ das ihnen beiden alle evinga gemeinschaftliche Interesse einer mehr beeentealisir­en Regierung­ gemalt auf dem politischen Kam­pfplatz wieder erscheinen,unvruech gemeinschaftlichen Auftreten ihren separatistischen Wünschen Nachdruck gegeben beachten w­erde. (Illg.Ztg.) Wien,14."A April.Nach ein­em­ ikrlasse des Ministeriums des Innern hat ea von der binherigen Uebung,wornach d­er einverleihungen sämmtlichen, Behörden verlautbart wurden,sein Abkom­m­en erhalten und es genügt,daß jede stattgefundene Standeserhöhung durch die offiziellen Zeitungeblätteerei" Ironländer veröffentlicht dann den Kreisregierungen und dem Generalpro­­kurator bekaunt gegeben wird. —Wir erfahrenJiaß im­ Kronlande Krain die vierte Grundentlastungs- Distrik­tkom­m­ission,nämlich jene von Laibachnlichstens in Wirksamkeit treten, roter­,und gegründete hoffnung vorhan­ten ist,tie noch sehlendensecie Distritto­­­lommm­issionen baldig u­m­e Leben rufen rulönnein .Nach einem Erlasse desl­ntereichtsam­nisieriums können sich in Tirol auch Geistliche uin erledigte Schuldienste beiten Vollaschulen bewerben Jedoch haben sie sich,gleich von weltlichen Lehrern mit allen zur Erlangung eines Schuldienstes erforderlichen Zeugnissen aufzuweisen. —­Nach einer eben ergangenen Bestimmung­ russen,um­ in der Fichtung der Geleh­rte-Trau-und Sterbemain­tila unvSch eine Gleichheit und Evidenz zu erzielen,in vielen Büchern und Urkunden heißem Nairten bee Gemeinive statt mNamens des ehemaligen Domtntunis die Naiuenoen Kreises­ ver Begtitos bauptmannschaft und den Bezirkagerichtes eingetragen w werden.In jenen Dos lumenten,in welchen sich aus Arte der früheren Zeit beeufent werden sollte, wied­er Beisatz ausgenommen,ehem­als gubem Dom­inium­(Stad­)un­d Kreis“ gehörig. — In Lemberg wurde ein Hauseigenthümer wegen unterlassener Meldung eines fremden zu einer Geldstrafe von 100 fl., 1 Person wegen Uebertretung der Paßvorschriften zu Aätägigem Arreste, 1 Person wegen Lästerung der, Herren Sr, Majetät zu Gmwögentlichem Stodhausarrest in Essen Kriegsrepu­tsch verurtheilt. — Bon Baron Andriani, dem Berfaffer von „Oesterreiche Zukunft,“ in eine Brocures „Ob Eentralisation, ob Börerar­ofpftem,” unter der Prefe. — Das Finanzministerium hat der Stadt Ofen 500,000 fl. SM. zur D Vertheilung unter diejenigen angewiesen, deren Häuser während der Belagerung der Festung Dofens Scharen genommen haben. . ... Es wird viese Wohl­ that auch auf diejenigen ausgedehnt werden, die erst nach dieser Zeit Häuser gekauft. — Die Regierung hat das Hauptquartier des ersten Gendarmerieregimen­­tes nach Wien verlegen, und die Wahrung der Öffentlichen Sicherheit in­ der Referenz diesem Körper Übertragen wollen. In­folge dessen hat sie von dem Gemeinderathe die Einräumung und Herstellung einer Räumlichkeit zur Bes­quartisung der auf Wien entfallenden Mannsgaft verlangt. Dem kam die Kommune aber nicht entgegen, sondern beschloß, die Stadtpolizei durch ihre Stadtwache fortan wie bisher ausleben zu lassen. In­folge dieses Beichlußes wird Wien seine Gendarmen behalten, und das Regimenterommanto des ersten Regimentes nach Linz verlegt werden. — In Lemberg werden Unterscriften zu einer Petition gesammelt, welche durch eine eigene Deputation der Regierung unterbreitet werden sol und wie darauf ausgeht, ed möge den Jöraeliten nicht erlaubt werden, außerhalb der ihnen ‚bieher zugewiesenen Waften, Wohnungen oder Gewölbe zu miethen und Wirthshäuser zu errichten. — Die Bewohner der an Leitomischl angrenzenden Ortscaften werden in den näcsten Tagen eine Petition gegen Ansiedlung der Jesuiten in jener Gegend an das Ministerium absenden. — Der­ Telegraphentrath nach Dresden ist größtentheils fon gezogen, so..daß die telegraphische Gorrespondenz mt Biefer Ctatı Bmnähf be­­ginnen wire. Wien, 14. April. Der Bruch zwischen der preußischen Re­­gierung und den Erfurter Parlamente ist richtig erfolgt. Herr v. Radowig, der bevollmäch­tigte der Regierung, Hr. v. Manteuffel, der Leiter des Ministeriums, haben sich ausdrücklich gegen Annahme en bloc der Verfassung vom 23. Mai erklärt, gegen die Annah­­e, selbst mit dem gleichzeitigen Vorbehalte einer Revision der Berfaffung im Sinne der preußischen Machthaber. Die Gothaer hatten sich mit ihrer gewöhnlichen­­ Liberalität noch einmal bereit erklärt, „ihre Ueber­zeugungen zu verleugnen,“ und der Rechten zu Erfurt Concessionen zu machen, so wie sie der Linken in Frankfurt einst Concessionen ge­macht hatten. Um den Preis, daß es ihnen vergönnt werde, die Verrafung en bloc anzunehmen, gab es kein Opfer, das sie auf den Altar des Kleinst-deutschen Vaterlandes darzubringen nicht Willens was ven. Die Gothaer Partei glaubte sich billig genug aufgeboten zu haben, aber wie es si herausstellte, selbst um den geringen Werth, den sie auf sich feste, war sie dem preußischen Ministerium zu theuer. Die Gothaer Partei hatte es durch ihre Organe deutlich ausge­­sprochen, daß durch Annahme der Verfassung vom 28. Mai der en­­gere Bund so gut wie aufgelöst wäre. . Durch die Nichtannahme, bes hauptete sie, wären nicht allein Hannover und Sachsen, sondern auch alle andern Regierungen jeder Verpflichtung gegen den engeren Bund enthoben, und allein von ihrem Gutdürfen würde es ferner abhängen, ob sie den einst übernommenen, fegt gelösten­­ Verbindlichkeiten treu bleiben wollten. Dieser Ansiche ward auch weltend der preußischen Regierung nicht widersprochen, nur wurde von ihr hervorgehoben, daß auch nach Annahme der Verfassung en bloc die einzelnen Staaten es in ihrer Macht, wenn auch nicht in ihrem Nechte hätten, aus­ dem Bunde zu scheiden. · Durch diese Erklärung hatte die preuß.Negierun­geschci­tlich genug der Welt verkündet,daß sie keine Gestalt zu brau­chen beabsich­­tigte,um­ die Abtrünnigen vom iMai Bündnisse zur Erfüllung ihrer vermeinten Verpflichtungen anzuhalten«Es lag in den Absichten der Gothaer,daß die preußische Regierung gedrängt«werden sollte,den» engern Bund,selbst au­f die Gefahr eines Friedensbruches,aufrecht­zuerhalten.Das Ministerium Brandenburg hat sich aber bereits dahin entschieden,lieber m­it den unmächtigen Gothaern,als m­it den mächtigsten S­t­aaten­ Europ­as zu brechen. Wien, 17. April. Der hier seit einigen Tagen weilende ga­­lizische Landeschef, Graf Golubowsky, hatte eine lange Audienz bei Er. Majestät dem Kaiser und mehrere Konferenzen mit den Minis­­tern. Es handelt sich um die Neugestaltung Galiziens. So viel scheint gewiß, daß man von der Entheilung dieses Kronlandes in einen polnischen und einen ruthenischen Bezirk abgekommen sei. — Die Eritbeamten in Ungarn werden, statt der ihnen ur­sprü­nglich zugedachten Staatsuniform, eine dem ungarischen Nationale Kostüme entsprechende Uniform mit Kulpak und Dollmann, erhalten. — Der Ministerialsekretär Dr. Guntev Höffen it zum Sek­tionsrathe im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Baus­ten ernannt worden. In Pet wurde in der Nacht auf den 12. d. M. im Gasthofe zum Jägerhorn der im Jahre 1847 wegen Banknotenfälschung zu 6- jährigem schweren Keffer verurtheilte Lithograph Gustav Römer, wel­chen man während der Nebellenherrschaft seiner Haft entlassen­ hatte, arretirt. Es liegt gegen Römer der Verdacht vor, daß er während seiner Freiheit sich von Neuem eine­r Verfälschung von­ Zehnguldens Banknoten zu Schulden kommen Tief. Seine Falfifate waren nacst den Falfifaten des bekannten hiesigen­­ Banknotenfalsherd Baron 8. die gelungensten Erzeugnisse dieser betrügerischen Industrie in Der­­sterreich). Prag. Mit dem am heutigen Tage eingelangten b. Justizministerial­­defrete vom 6. April 1. S. ad Nr. 2495 is ver 1. Juli dv. 3. als ter Zeitgunft bestimmt worden, an welchem in­tem­prontante Böhmen die Wirk­­samkeit der neuen Gerichte ohne Ausnahme zu beginnen haben wird, welches mit Bezug auf ten $. 5 der von der Gerichtseinführungskommision erlasenen Amtslibergabs - Infrustion vom 7. Sept. 1849 mit dem Beifügen zur allge­­meinen Kenntniß gebracht wird, daß Die weiteren Dovalitäten­ der Durch­­führung demnächst im Einvernehmen mit dem f. f. Oberlandesgerichts-Präsi­­denten werden bekannt gegeben werden. Bon­ner­t, 8. Gerichts-Einführungs­­romanifion im Kronlande Böhmen. Prag, am 11. April 1850. . Triest, 16. April. Der eben aus Ankona eingetroffene Dam:

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