Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1850 (Jahrgang 60, nr. 108-206)
1850-11-22 / nr. 185
und Miscellanea angelegten Urkundensammlungen genügenden Bericht erstatten zu können, erlaubt sich der Gefertigte, da mehrere Bände aus den genannten Urfundensammlungen fehlen, für den Ball, mag das Fehlende nicht etwa in Folge legter Kriegsereignisse in Verlust gerathen, sondern vom frühern Eigenthümer selbst an Freunde vaterländischer Geschichte ausgeborgt sein sollte, alle Diejenigen, welche vielleicht im Relegefolcher Familien Manuskripte sind, im Auftrage der St. 8. Roth’schen Erben zu ersuchen... dieselben an den Gefertigten gefälligst zu übersenden. a Gräfer, eftor. 840 Inland. Wien, 12. Nov. Se. fönigl. Hoheit Herzog Karl von Parma, wird dem morgen stattfindenden Leichenbegängnisse Sr. f. Hoh. des Erzherzogs Ferdinand von Este beiwohnen. Die Leiche trifft heute Abends in der E. £. Burgkapelle ein, und wird morgen mit den üblichen Zeremonien und den gebührenden militärischen Ehren in der Gruft der B. B. Kapuziner zum ewigen Frieden bestattet werden. — Der Herr Unterrichts-Minister hat den Anlauf der großen botanischen Sammlungen des verstorbenen Dr. Baumgarten, Berfasiers einer Flora Siebenbürgens, für eine höhere Unterrichts-Anstalt in Siebenbürgen um den von den Erben verlangten Preis von 1500 fl. bewilligt. Rat Der Herr Unterrichtsminister hat für das Personale des Therzesianischen Waisenhauses in Hermannstadt bis zur definitiven Reorganisirung desselben, Theuerungszulagen aus dem Waisenhausfonde beswilligt. gi Der Herr Unterrichtsminister hat die Auslagen, welche der Herr Civil und Militärgouverneur von Siebenbürgen für die Bildung romanischer Elementarschullehrer im Schuljahre 1850 gemacht hat, und welche von dem besten Erfolge begleitet waren, gutgeheißen und Die Fortlegung der Stipendien für jene Kandidaten, welche mit Ende des legten Schuljahres noch nit Das Wahlfähigkeitszeugniß erlangen konnten, bewilliget. — Das Kriegsministerium Hat angeordnet, daß die militärische Administration in Ungarn ihrer Eintheilung nach mit der genehmigten neuen politischen Eintheilung genau in Einslang zu bringen ist, und es wurden auch den Distriktskommanden zu Ofen, Preßburg, Karchau, Siegwardein und Oedenburg alle in den, zu jedem Distrikte gehörigen Komitaten Disleckrten Truppen zugewiesen. Hört in der Folge der Ausnahmszustand in Ungarn auf, heißt es in dem Diegfalld ergangenen Reffeite, so übernehmen dann die Militärfommanden auf die damit zustehende Wirksamkeit von den jenigen Militärdistriktsfonmans den, während dem dann der Distrikt von Dofen-Pest in unmittelbare Dependenz vom dortigen Landes-Militärkommando treten wird. Wien, 13. November. Nachdem Se. Majestät der Kaiser mit a. h. Entschließung vom 20 und 21. v. M. über Anhörung des Ministerrathes eine Nefruttenstellung angeordnet hat, welche am 1. Dezember I. 3. beginnen wird, und da viele Stellungspflichtige theils im Befige von Heimatscheinen sind, theilt Dieselben noch erhalten und si, da ihr Aufenthaltsort der Gemeinde unbekannt ist, der Stellung entziehen könnten, nach den bisherigen Erfahrungen über die Edictusvorladungen der Militärpflichtigen durch die Zeitungsblätter sehr selten zur Feintung der Betheiligten gelangen und sohin dem Zwecke nur umvollkommen entsprechen, fand sich Der Herr Statthalter des Kronlandes Böhmen veranlaßt, eine Verordnung zu geben, deren wesentliche Bestimmungen im Folgenden bestehen: Diejenigen Militärpflichtigen, welche bereits mit einem Heimatscheine oder mit einem noch nicht erloschenen Wanderbuche versehen sind, und sich außerhalb ihrer Heimatsgemeinde aufhalsten, haben sich binnen 9 Tagen nach Kundmachung dieser Verordnung bei der Bezirkshauptmannschaft ihres abermaligen Aufenthaltsortes mit ihren Heimatscheinen oder Wanderbüchern anzumelden. Die Bezirkshauptmannschaft hat den Militärpflichtigen nach seiner eigenen freien Wahls entweder mit gebundener Mafchroute an seine zuständige Bezirfshauptmannschaft zu inftendiren, oder wenn dem Militärpflichtigen seine Dienstess oder Arbeitsverhältnisse die also gleiche Nückkehr in seine Heimatsgemeinde unmöglich machen sollten, den "Heimatschein "oder Das M Wanderbuch desselben abzunehmen, ihm einen Aufenthaltsschein für einen bestimmten Ort auszufertigen und den abgenommenen Heimatschein oder das Wanderbuch mit der bloßen Bemerkung — „Abgegeben bei der Bezirkshauptmannschaft N“ — an Die ‚zuständige Bezirkshauptmannschaft binnen 24 Stunden einzusenden. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft des Militärpflichtigen hat darauf mit umgehender Bost oder längsens binnen 48 Stunden ihr zugesendeten Heimatsichein oder das Wanderbuch entweder "mit der Bemerkung : „Hat der Militärs pflicht, bereits entsprochen? “ oder mit Beilegung: der Affentlifte, zurückzusenden. Auf Grund der übersendeten: „‚Affentlifte ist der Militärpflichtige, ohne Betzug der Enge vorzuführen, und 1 im ‚Salle seiner Untauglichkeit, dieser Umstand auf seinem Heimatsich eine,, oder Mäanderbuche zu bemerken. ua 2. m — Die „Innsbrucker Zeitung“ ist für das Gebiet,des sombardischvenetianischen Königreichs verboten worden. Diese Maßregel fällt um so mehr auf, als diese Zeitung nur von einigen deutschen Beamten und Offizieren gehalten wurde. Wien, 15. Nov. Der „Wanderer“ schreibt: „Von allen Seiten Friedensnachrichten! Preußen fühlt sich bewogen den Forderungen Defters reich, in der Hauptsache zu willfahren. Wir können alle vollkommen verbürgt versichern, daß folgende Concessionen gemacht worden sind: Kurhessen wird oder ist bereits bis auf die Etappenstraßen von den Preußen geräumt. Der begonnene Auszug der königlichen Truppen aus Baden und Hamburg wird bis auf den legten Mann fortgefegt. Die preußischen Offiziere und Soldaten, mithin an Willisen, welch in den Reihen der schleswig-holsteinischen Armee dienen, werden alsoreich zurückberufen. Die unbedingte Auflösung der Union und des Fürstencollegiums ist zugesagt. Noch im Lauf dieses Monats werden die freien Konferenzen über die weitere Einigung Deutschlands ihren Anfang nehmen. Wahrscheinlich werden dieselben in Dresden stattfinden. Da wir aus verläßlicher Quelle vernehmen, daß eine Zusammenkunft der Minister Schwarzenberg, Bernstorff und v. d. Pfordten mit Nächstem in der Hauptstadt Sachsend erfolgen wird, welche alle Einleitung zu den ferneren Verhandlungen zu betrachten ist. Die aufrichtigsten Wünsche aller Vaterlandsfreunde für Erhaltung des Friedens werden diese Berathungen begleiten.“ — Nächsten Dienstag finden die ersten Affären in der Landeshauptstadt Graz statt. Die Verhandlung dürfte, da das Verbrechen der Nothzucht den Gegenstand derselben bildet, bei geschlosfenen Thüren ges führt werden. — Zur Erzielung einer vereinfachten Rechtspflege hat das Justizeministerium gestattet, Daß in allen Fällen, wo es sich nur um einfache Stellungen an österreichische oder fremde Staatsangehörige im Auslande, oder um Ertheilung von Ausfünften und Parteisachen handelt. Die Gerichtsbehörden den Weg der bereits verständigten Gesandtschaften oder Konsulate benügen könnten. — Wie wir hören, werden mehrere Mitglieder des Katholikenvereins nun bei Sr. Majestät dem Kaiser um die Bewilligung zur öffentlichen Versammlung ansuchen. Bekanntlich wurde eine solche Erlaubniß von der Militärbehörde verweigert, und Die Verweigerung auch motipirt. — Fast alle in Lemberg anwesenden, früheren Reichstagsabgeordnete werden per das Lemberger Strafgericht vorgefordert, und über die Wiener Ereignisse im Oktober 1848 befragt, was darauf zu deusten scheint, daß Diese Sache noch nicht ganz abgetham ist, und der Bronzeß noch stets fortgefegt wird. — 8 vorläufiges Resultat der vorgenommenen Volkszählung in Ungarn wird dem „Konst. Dlatte“ berichtet. Daß die Bevölkerung des ganzen Königreiches auf einem Flächenraum von 3233%, Duadratmeislen mit 8,014,485 Köpfen befunden wurde. 8 kommen hievon auf den Pester "Difteift 620% Duadratmeile mit 1,653,034 Einwohnern, auf den Preßburger Diftrift 649 Duadratmeilen mit 1,768,442, auf den Oedenburger Diftrift 641% Duadratmeilen mit 1,724,350, auf den Kaschauer Distrift 70814 Duadratmeilen mit 1,412,785 und endlich auf den Großwardeiner Diftrift 614%, Duadratmeilen mit 1,455,874 Einwohner. — Aus Krakau schreibt man, wie das „N. B." berichtet, daß auf dem jenseitigen russischen Gebiete bedeutende Truppen-Colonnen im Marsct begriffen sind, die, wie es scheint, an verschiedenen Punkten längs der Grenze Woftp fassen werden. Prag, 12. Nov. Unsere offiziellen Blätter publiziren nachstehendes Urtheil: Mit dem bestätigten rechtlichen Erkenntnisse_ddo. 6. Nov. 1850 wurde Franz Meisner aus Neustadt an der Mettau, gewes. Königgräger Kreises in Böhmen gebürtig, 40 Jahre alt, katholisch, ledig, Haarflechter, wegen öffentlicher Gewalt durch thätige Widerlegung gegen die Militärwache zu 30 Stadstreichen verurtheilt, welched am 11. d. M. fundgemacht und in Vollzug gefegt worden. Vom Ef . Kriegsgerichte am Hradikin. . " «-Prag.13.November.Unsere offiziellen Blätter bringen heutean ihrer Spitze folgende Kundmachung:Das hohe k.k.Landes-Militär- Commando hat befunden,das hier erscheinende,vom Herr 11.Dr.Gabler redigiete Blatt „Union“ seiner, in neuester, Zeit gebrachten, leidenschaftllichen, regierungsfeindlichen Leitartikel wegen, auf die Dauer des Aussnahmszustandes zu verbieten. —. Wovon in: Gemäßheit der hohen Eko, Landes-Militär: Commandos Präsidial- Verordnung vom heutigen Tage, Nr. 132—B, hiermit, die Verlautbarung geschieht.: Bon.der £. Emilis., tärifchen Untersuchungss&ommission am. Hradspin zu Prag, am. 12. November 1850. ss»« « .Aus Galizien.Aus»der Metropole Frankreichkx hat sich eine Stimme über die Zukunft: Polens, vernehmen lassen, welche «die seit... lange fon. hierüber verbreiteten Gerüchte zur Wahrheit stempeln will. Das „Bulletin de Paris, ‚ein Organ des Elysie,. bringt die, in der ‚ diplomatischen Welt, zur ‚Gemwißheit gewordene Nachricht, daß ber. Rais ‘ » .