Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1850 (Jahrgang 60, nr. 108-206)

1850-10-16 / nr. 164

N" 164. Ersceint werdend­. A mal, Montag, Mitwon, Frei­­tag u. Samstag. Fortet für art a0fr.. Mit Polversen­­dung halbiätz. A fl. 50 8r., Mexteljähr. 2­5.20 te. . | ” -.­­\ iebenburger Bote. 2 t Hermianstadt s mit Oktobetis | » », » 1850. Inserate aller Art werden in­ter ©. Hochmeister'schen Buchhandl, angenommen... Das einmalige Einladen einer einspaltigen Petitzelle fortet 3 fr., für eine umweite umd dritte Wiederholung ?fr.6M. ; A­mtlicher Theil. Kundmachung. Seine Excellenz der Herr Eivil- und Militär-Gouverneur Freiherr von Wohlgemuth haben schon in Nr. 76 1850 des Siebenbürger Bor­ten und andern Zeitschriften folgende Aufforderung veröffentlichen lassen: Nr. 7486, M. C. G. 1850. Konfurs: Ausschreibung. Um das von Sr.Majestät mit dem a.h.Patente Vom 4.März 1850 angeordnete Grundsteuer-Provisorium­ in dem Großfürstenthume Siebenbürgen in allen Theilen gehörig durchführen zu können, werden mehrere Individuen bemethigt, welche jedoch nur zeitweilig, also auch ohne Anspruch auf weitere­ Anstellung und seinerzeitige normalmäßige Versorgung aufgenommen und bestellt werden können. Die in dieser provisorischen Weise zu belegenden Dienstesstellen sind folgende: + a) Inspektoren. Diese haben die Aufgabe, die Arbeiten der ihnen unterzuordnenden Schägungs-Stommission zu leiten, zu beschleunigen und dafür zu sorgen, daß die Arbeiten sowohl im Innern der Inspektorats­­begiffe, als auch in der Angrenzung mit den benachbarten Inspektora­­ten in voller Uebereinstimmung gehalten werden. Die Inspektoren beziehen ein Taggeld von 5 fl. EM., ein monat­­liches Neife-P­auschale, nach der Ausdehnung der Bezirke im Betrage von 30 618 AU fl, und da sie in der Mitte der Bezirke ihren bleiben­­den Wohnsig nehmen müssen, ein O Quartiergeld monatlicher 8 fl. EM. sie ‘haben­­ bei Bereifungen den Anspruch auf die unentgeldliche Bequar­­tirung von Seite der Öbkneinden ihrer Bezirke und erhalten ein Schreib­­yaufchab­ monatlicher 2 fl. EM. « Für das Schreib-und Rechnungsgeschäft wird ihnen die Aufnahme von Inspeftorats-Schreibern mit dem Flaggelde von Einem Gulden EM. gegen Anzeige des Namens und der Du­alifikation des Aufgenommenen an die Steuerk­ommission des Landes gestattet. b) Schägungs-Konmissäre. Denselben obliegt die erste Belehrung der Gemeinde- Ausschüsse, die Prüfung der von denselben gelieferten Vorarbeiten, die Bestimmung des Tariftages zur Wert­sveranschlagung der Produkte, die Ausmittlung der Naturalbrutto- und der Reinertrags niffe; sie beziehen Taggelder von 3 fl. E.M. ein monatliches Reifepau­­schale für sich und die ihnen beigegebenen Adjriften, und zwar, mit Be­­rücksichtigung der AAIDEAMMRUT, Schreibpauschale von 1 fl. EM. monatli, und haben den Anspruc auf die unentgeldliche Bequartierung in jeder Gemeinde während der Dauer der Nachrichtenflege und der Arbeitsvornahme in den Territo­­rien betreiben. c)Adjunkten.Dieselben werden den Schätzungs-Kom­missären zur Arbeitsm­obilie beigegeben und nach U­mständen­ auch zur selbstständigen Dienstleistung verwendet. Sie beziehen­ ein Taggeld von 1 fl. 30 kr. EM. und haben mit den Schägungs-Kommissären den gleichen Anspruch auf Die unentgeld­­liche Bequartierung, d) Waldschägungs- Kommiläre. Dieselben sind den andern Schär­­sungd-Kommissären vudsichtlich der Gebühren gleich­gestellt. e) Geometer. Dieselben haben den Schägungs - Kommissaren bei der Prüfung und Benügung der Vermessungsbehelfe an die Hand zu gehen, und Vermessungen in der, durch die Instruktion bestimmten Aus­­dehnung vorzunehmen. Sie geniegen ein Zuggeld von 2 fl. EM. und die unentgeltliche Unterkunft in den Gemeinden, in deren Territorien sie arbeiten. Die Reifefosten werden ihnen besonders vergütet. Die Bedingungen zur Erlangung dieser Dienststellen sind Folgende, umb zwar: 3) Für die Inspektoren. Dieselben haben die ‚höhere Bildung im land- und forstwissenschaft­­lichen Rache und ausgedehntere praktische Kenntniffe,, welches durch die entsprechende Leitung größerer Wirthschaftskörper bet­ätigt wurden, nachy«­zumweisen. Es wird bei ihrer Bestellung auf die, für ihren Beruf uns umgänglich erforderliche Leitungsgabe ein­ besonderes Gewicht gelegt werden. Sie haben die Kenntniß der Landessprachen, des Alters und ihre bisherige Verwendung in ihren Gesuchen nachzu­weisen. b) Von­ den Schägungs-Kommissären wird gefordert: 1 Die Nachweisung, praktlicher Geschäftsgewandtheit und Hiffe im land- und forstwissenschaftlichen Bade; _- - «2.«die Kenntn­iß der Sprache jenes La­ndestheiles,int welchem der Bewerbe­r verwendet zu werden wünscht,wwelchem Ende der Fetztepe bestimmt zu bezeichnen ist; a «" 3.die Nachweisung des Alters und insoferne der Bewerber außer dem Militär-Distrikt,für welchen er in Bewerbung tritt,seinen Wohn­sitz hat,in der"B­eibringung eines Zeugnisses über sein Benehmen, wel­ches Zeugung von­ zwei im seinem Wohnorte ansässigen Grund oder­ Hausbesigern zu unterfertigen und von dem DOrtevorstande zu bestätigen ist.. e) Kür die Adjunktenstellen ist sich vorzugsweise über die Fertigkeit im Schreiben und Rechnen, Gewandtheit in tabellarischen Arbeiten und Kenntnisse im landwirthschaftlichen Fa­c auszumesen, zugleich sind, aber auch die für die Schägungs-Kommissäre ab 2 und 3 festgelegten Bes­­­dingungen zu erfüllen. d) Die Geometer­­ haben sich über Die Bienen technischer Kennt­­­nisse, entweder durch Beibringung der Studienzeugnisse oder von Zeug­­nissen der die von ihnen zur Zufriedenheit der Interessenten bewirkten geometrischen Aufnahmen, unter genauer Bezeichnung derselben auszu­­weisen, im Uebrigen aber­ die für die Schägungs-Kommissäre ab 2 und 3 vorgereiteten Nach­weifungen zu liefern. erwerber um eine oder die andere Dieser Dienststellen haben ihre, mit „Den geforderten Nachweisungen und sonstigen Zeugnissen wohl imz firuid­en Gesuche bis 31. Mai 1850 bei der hierortigen £. £. Steuer- Kommission oder aber bei der E. F. General-Direktion des Grumbsteuer- Katasters einzubringen. «.­­. Her­manstadt,nm 0x April 1­850. Dem nun einerseits diefahl derjenigen­ Bittsteller,·die«in Folge «"dieser Kon­kurs-Llusschreibung sich nun Stellen beim einzuführenden Grundsteuer-Pro­visorium beworben haben,zur gänzlichen Besetzung der­­­selben nicht h­inreicht,andererseits mehrere der eingereichten Gesuche ent­­weder alle erlege entblößt,oder wenigstens nicht mit solchen Zeugnis­­­en belegt sind,daß auf Grundlage derselben über die Befähigung der Bewerber mit Beruhigung ein Urtheil gefällt werden könnte,so finde ich mich bewogen,nicht nur fürtweitere Bewerbungen einen zweiten ,Konkurs-Term­inbi-315·Nov.l.J.«auszuschreiben,sondern auch alle Diejenigen,welche in ihren bereits eingereichten Gesuchen um Anstel­­lung bei Einführung des Grundsteuer-Provisoriums,die in der voraus­­eschickten ersten Kundmachung vorgeschriebenen Bedingungen nicht er­ Ft, oder die verlangten Nach­weisungen nicht vollständig­­ beigebracht haben, aufzufordern, womit sie die noch­ abgängigen, ihre Befähigung ausweisenden Belege eben auch bis zum 15. Nov. I. 3. bei dem EE Landes-Ober-Kommissariat nachträglich einreichen mögen. Bei allen Andern wären Drumbdbefiger,, die eine ordentliche Schul­­bildung genossen,­­allenfalls auch bei den frühen Kreisbehörden schon Dienste geleistet, vorzüglich aber ihre Landwirthschaft selbst betrieben haben, oder Wirthschaftsbeamte, welche ausgebreiteten­­ Herrschaften oder Gütern vorgestanden sind, und vom Feldbau­ gründliche Kenntnisse besigen,, sehe willflommen; und in der Hoffnung demnach, daß bei den­­selben die Fähigkeiten, womit die Schägungs-Commissaire und Inspek­­toren ausgerüstet sein müssen, am Pauß oben zu finden sein werden, ist zu erwarten. Daß sie sich um derlei Stellen recht zahlreich­ beiwerben dürften, um so nicht nur dem Staate, sondern auch sich selbst­rüglich zu werden. Hermannstadt, am 7. Oktober. 1850. Sofeph v. Redens, Oberlandes-Commissär und BVorstand der Gommission zur Ise­führung des­ Grundsteuer-Brovisoriums in Siebenbürgen. Nr. 23302 0. M. G. 4850. Nach der Mittheilung des F. I. Ministerial-Commissärs des Grof­­marcheiner Militär-Distriktes vom 30. September 1.3. herrscht die Rin­­2 ,» h der Bezirke mit 20 und 30 fl. EM. cm Kennt ee ee aid . ° ae a

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