Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1850 (Jahrgang 60, nr. 108-206)
1850-10-16 / nr. 164
N" 164. Ersceint werdend. A mal, Montag, Mitwon, Freitag u. Samstag. Fortet für art a0fr.. Mit Polversendung halbiätz. A fl. 50 8r., Mexteljähr. 25.20 te. . | ” -.\ iebenburger Bote. 2 t Hermianstadt s mit Oktobetis | » », » 1850. Inserate aller Art werden inter ©. Hochmeister'schen Buchhandl, angenommen... Das einmalige Einladen einer einspaltigen Petitzelle fortet 3 fr., für eine umweite umd dritte Wiederholung ?fr.6M. ; Amtlicher Theil. Kundmachung. Seine Excellenz der Herr Eivil- und Militär-Gouverneur Freiherr von Wohlgemuth haben schon in Nr. 76 1850 des Siebenbürger Borten und andern Zeitschriften folgende Aufforderung veröffentlichen lassen: Nr. 7486, M. C. G. 1850. Konfurs: Ausschreibung. Um das von Sr.Majestät mit dem a.h.Patente Vom 4.März 1850 angeordnete Grundsteuer-Provisorium in dem Großfürstenthume Siebenbürgen in allen Theilen gehörig durchführen zu können, werden mehrere Individuen bemethigt, welche jedoch nur zeitweilig, also auch ohne Anspruch auf weitere Anstellung und seinerzeitige normalmäßige Versorgung aufgenommen und bestellt werden können. Die in dieser provisorischen Weise zu belegenden Dienstesstellen sind folgende: + a) Inspektoren. Diese haben die Aufgabe, die Arbeiten der ihnen unterzuordnenden Schägungs-Stommission zu leiten, zu beschleunigen und dafür zu sorgen, daß die Arbeiten sowohl im Innern der Inspektoratsbegiffe, als auch in der Angrenzung mit den benachbarten Inspektoraten in voller Uebereinstimmung gehalten werden. Die Inspektoren beziehen ein Taggeld von 5 fl. EM., ein monatliches Neife-Pauschale, nach der Ausdehnung der Bezirke im Betrage von 30 618 AU fl, und da sie in der Mitte der Bezirke ihren bleibenden Wohnsig nehmen müssen, ein O Quartiergeld monatlicher 8 fl. EM. sie ‘haben bei Bereifungen den Anspruch auf die unentgeldliche Bequartirung von Seite der Öbkneinden ihrer Bezirke und erhalten ein Schreibyaufchab monatlicher 2 fl. EM. « Für das Schreib-und Rechnungsgeschäft wird ihnen die Aufnahme von Inspeftorats-Schreibern mit dem Flaggelde von Einem Gulden EM. gegen Anzeige des Namens und der Dualifikation des Aufgenommenen an die Steuerkommission des Landes gestattet. b) Schägungs-Konmissäre. Denselben obliegt die erste Belehrung der Gemeinde- Ausschüsse, die Prüfung der von denselben gelieferten Vorarbeiten, die Bestimmung des Tariftages zur Wertsveranschlagung der Produkte, die Ausmittlung der Naturalbrutto- und der Reinertrags niffe; sie beziehen Taggelder von 3 fl. E.M. ein monatliches Reifepauschale für sich und die ihnen beigegebenen Adjriften, und zwar, mit Berücksichtigung der AAIDEAMMRUT, Schreibpauschale von 1 fl. EM. monatli, und haben den Anspruc auf die unentgeldliche Bequartierung in jeder Gemeinde während der Dauer der Nachrichtenflege und der Arbeitsvornahme in den Territorien betreiben. c)Adjunkten.Dieselben werden den Schätzungs-Kommissären zur Arbeitsmobilie beigegeben und nach Umständen auch zur selbstständigen Dienstleistung verwendet. Sie beziehen ein Taggeld von 1 fl. 30 kr. EM. und haben mit den Schägungs-Kommissären den gleichen Anspruch auf Die unentgeldliche Bequartierung, d) Waldschägungs- Kommiläre. Dieselben sind den andern Schärsungd-Kommissären vudsichtlich der Gebühren gleichgestellt. e) Geometer. Dieselben haben den Schägungs - Kommissaren bei der Prüfung und Benügung der Vermessungsbehelfe an die Hand zu gehen, und Vermessungen in der, durch die Instruktion bestimmten Ausdehnung vorzunehmen. Sie geniegen ein Zuggeld von 2 fl. EM. und die unentgeltliche Unterkunft in den Gemeinden, in deren Territorien sie arbeiten. Die Reifefosten werden ihnen besonders vergütet. Die Bedingungen zur Erlangung dieser Dienststellen sind Folgende, umb zwar: 3) Für die Inspektoren. Dieselben haben die ‚höhere Bildung im land- und forstwissenschaftlichen Rache und ausgedehntere praktische Kenntniffe,, welches durch die entsprechende Leitung größerer Wirthschaftskörper betätigt wurden, nachy«zumweisen. Es wird bei ihrer Bestellung auf die, für ihren Beruf uns umgänglich erforderliche Leitungsgabe ein besonderes Gewicht gelegt werden. Sie haben die Kenntniß der Landessprachen, des Alters und ihre bisherige Verwendung in ihren Gesuchen nachzuweisen. b) Von den Schägungs-Kommissären wird gefordert: 1 Die Nachweisung, praktlicher Geschäftsgewandtheit und Hiffe im land- und forstwissenschaftlichen Bade; _- - «2.«die Kenntniß der Sprache jenes Landestheiles,int welchem der Bewerber verwendet zu werden wünscht,wwelchem Ende der Fetztepe bestimmt zu bezeichnen ist; a «" 3.die Nachweisung des Alters und insoferne der Bewerber außer dem Militär-Distrikt,für welchen er in Bewerbung tritt,seinen Wohnsitz hat,in der"Beibringung eines Zeugnisses über sein Benehmen, welches Zeugung von zwei im seinem Wohnorte ansässigen Grund oder Hausbesigern zu unterfertigen und von dem DOrtevorstande zu bestätigen ist.. e) Kür die Adjunktenstellen ist sich vorzugsweise über die Fertigkeit im Schreiben und Rechnen, Gewandtheit in tabellarischen Arbeiten und Kenntnisse im landwirthschaftlichen Fac auszumesen, zugleich sind, aber auch die für die Schägungs-Kommissäre ab 2 und 3 festgelegten Besdingungen zu erfüllen. d) Die Geometer haben sich über Die Bienen technischer Kenntnisse, entweder durch Beibringung der Studienzeugnisse oder von Zeugnissen der die von ihnen zur Zufriedenheit der Interessenten bewirkten geometrischen Aufnahmen, unter genauer Bezeichnung derselben auszuweisen, im Uebrigen aber die für die Schägungs-Kommissäre ab 2 und 3 vorgereiteten Nachweifungen zu liefern. erwerber um eine oder die andere Dieser Dienststellen haben ihre, mit „Den geforderten Nachweisungen und sonstigen Zeugnissen wohl imz firuiden Gesuche bis 31. Mai 1850 bei der hierortigen £. £. Steuer- Kommission oder aber bei der E. F. General-Direktion des Grumbsteuer- Katasters einzubringen. «.. Hermanstadt,nm 0x April 1850. Dem nun einerseits diefahl derjenigen Bittsteller,·die«in Folge «"dieser Konkurs-Llusschreibung sich nun Stellen beim einzuführenden Grundsteuer-Provisorium beworben haben,zur gänzlichen Besetzung derselben nicht hinreicht,andererseits mehrere der eingereichten Gesuche entweder alle erlege entblößt,oder wenigstens nicht mit solchen Zeugnisen belegt sind,daß auf Grundlage derselben über die Befähigung der Bewerber mit Beruhigung ein Urtheil gefällt werden könnte,so finde ich mich bewogen,nicht nur fürtweitere Bewerbungen einen zweiten ,Konkurs-Terminbi-315·Nov.l.J.«auszuschreiben,sondern auch alle Diejenigen,welche in ihren bereits eingereichten Gesuchen um Anstellung bei Einführung des Grundsteuer-Provisoriums,die in der vorauseschickten ersten Kundmachung vorgeschriebenen Bedingungen nicht er Ft, oder die verlangten Nachweisungen nicht vollständig beigebracht haben, aufzufordern, womit sie die noch abgängigen, ihre Befähigung ausweisenden Belege eben auch bis zum 15. Nov. I. 3. bei dem EE Landes-Ober-Kommissariat nachträglich einreichen mögen. Bei allen Andern wären Drumbdbefiger,, die eine ordentliche Schulbildung genossen,allenfalls auch bei den frühen Kreisbehörden schon Dienste geleistet, vorzüglich aber ihre Landwirthschaft selbst betrieben haben, oder Wirthschaftsbeamte, welche ausgebreiteten Herrschaften oder Gütern vorgestanden sind, und vom Feldbau gründliche Kenntnisse besigen,, sehe willflommen; und in der Hoffnung demnach, daß bei denselben die Fähigkeiten, womit die Schägungs-Commissaire und Inspektoren ausgerüstet sein müssen, am Pauß oben zu finden sein werden, ist zu erwarten. Daß sie sich um derlei Stellen recht zahlreich beiwerben dürften, um so nicht nur dem Staate, sondern auch sich selbstrüglich zu werden. Hermannstadt, am 7. Oktober. 1850. Sofeph v. Redens, Oberlandes-Commissär und BVorstand der Gommission zur Iseführung des Grundsteuer-Brovisoriums in Siebenbürgen. Nr. 23302 0. M. G. 4850. Nach der Mittheilung des F. I. Ministerial-Commissärs des Grofmarcheiner Militär-Distriktes vom 30. September 1.3. herrscht die Rin2 ,» h der Bezirke mit 20 und 30 fl. EM. cm Kennt ee ee aid . ° ae a