Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1850 (Jahrgang 60, nr. 108-206)

1850-10-26 / nr. 170

- 3390 Nr.308.Dert Erlaß des Ministeriums deanner uTLom 29.Juli 1850,i·wodu»rch—sbestim­mt 1 wird daß zur Amortisirung der von ss landesfürst­­lichen Versatzäm­tern ausgestellten Obligationen jene Landesgerichte be­­rufen sind an deren Amtssitze sich diese Versatz-L­leiter befinden. «s­ iici)ka­ntliii­er« Theil Telegraphische Depeschen. Turin, 17. DE. Die „Exoce dir Savoia“ widerspricht der Nach­­richt von dem Abschlusse eines Handelsvertrages zwischen­ England und Piemont. — Die angeblich beabsichtigte Parlamentsvertagung wird widersprochen. Vinelli ist eingetroffen. Rom, 15. Ost. Eine Gewerbe- und Handelsszene i­st verordnet worden. Kardinal Wiseman, zum Erzbischofe von Westmünster er­­nannt, ist nach England abgereist. Florenz, 17. Ost. Ein großherzogliches Dekret beauftragt, den Generalmajor Ehigi zu Livorno, S Kriegsmarine u­nd Hafensanitäts­­reformen vorzuschlagen. Nach dem „Statuto“ solle die Beziehung meh­­rerer Gerichtsbeamten bevorstehen. Hermannstadt 26. Ost. Die heutigen Bosten brachten nichts Erh­ebliches. Die meisten Wie­­ner­ Blätter gaben pro Exstenfum das galizische Landesstatut und­ beleuch­­ten es. Von den Berfaffungen der Übrigen Kronländer weicht dasselbe wirklich ab, da die Landesvertretung zunächst in Drei abgesonderte Ku­­rien aus­einanderfällt, welche sohin erst in zweiter Linie eine Gesammt­­vertretung Durch Ausschüsse aus sich hervorgehen lassen. Durch viele Blätter läuft das Gerücht von der bevorstehenden Greifung eines Reichs­­rathes und einer Bairskammer. Die Oftd. Bost will dieser­ Sage be­­züglich der Bairskammer seinen Glauben schenken und schließt mit den Worten: Ein solcher Bau wäre gerade stark genug, Die Wellen der Geschichte an sich empor zu fuen, nicht aber ihnen zu widerstehen. Wer wird aber zum Umsturze bauen? und wer fann sagen,‘ iwo Dieser einmal entfesselt sein. Ende hat? — Die Nachricht von der Entlassung Haflenpflugs und der Bildung eines neuen Ministeriums in Kuxhessen, bedarf noch der Bestätigung. Geschieht Dieser Schritt, so „wird „Die Stellung der Negierung Dadurch “gewiß eine günstigere und man hat für das Prinzip unendlich viel gewonnen. —. Vom schlesiw. -holsteini­­schen Kriegsschauplage nichts Neues. « "—­­­­———­­«-..- en­ge Inland: Wien, 16. Ost. Der Berein gegen Mißhandlung der Thiere hat an das Ministerium des Immern eine Vorstellung überreicht, das die Ausschrotung des M­ferdefleisches gestattet werde, indem «8 Der ärmeren Wolfsklaffe bei den hohen Fleischpfeifen der jegigen Schlacht­­ab­ nicht möglich sei, sich den Genuß desselben zu verschaffen. Das­inisterium hat nun bei der Schwierigkeit der dermaligen Improvisie­­rung und der noch anhaltenden Viehseuche in der Moldau, Walachei und in Bessarabien auf die Genehmigung dieser Vorstellung eingerathen, und wie ıyir vernehmen, eine eigene Norm hierüber aufgestellt, welche folgende Punkte in sich faßt: Da der Genuß des Pferdefleisches durch vielfältige Erfahrung als gesund und nahrhaft jr herausstellt, und nur durch Vorurtheile und Gewohnheit dasselbe der allgemeinen­ Schlach­­tung entzogen wurde, so sei sein Grund vorhanden. Diese wohlfeilere Sleifchgattung noch länger dem Genuße vorzuenthalten, und es haben die Behörden nur darauf zu achten, daß jede Schlachtung eines solchen Thieres im vollkommen gesunden Zustande und unter strenger Hand­­habung der Sanitätsvorschriften statt­finde, so wie auch das Publikum in angemessener Weise hierüber belehrt und aufgeklärt werde. Um je­doch Mißbräuche zu verhindern und die bestehenden Vorsschriften genau überwachen zu können, soll die Ausschrotung nur in Form von Kon­­zestionen, welche von den hiezu berufenen Organen ertheilt werden können, gestattet werden. Bleibt eine solche Erscheinung in einem Lande wie Oesterreich immerhin eine traurige, so können wir Doch bei den resigen Verhältnissen nichts dagegen einwenden und mur winschen. Diese Maßregel möge von günstigen Erfolge sein. Aber so weich wir an Naturerzeugnissen, eben so weich sind wir auch an DV­orurtheilen, und es wird großer Anstrengungen bedürfen, um sie zu besiegen. In Paris und anderwärts wurden vor Jahren große Pferdefleisch - Festessen ver­anstaltet, e8 wäre sein unfruchtbarer Gedanke, auch­ hier den Genuß dieses Sleifches in ähnlicher­­ Weise en Anderfeitd müßte e8 aber auch wirklich in einem sehr niederen PBreife ausgeschrotet werden. (u. a.8.) — &sei ursprün­glich, als die Bestimmungen über Anwendung der PBostmarken zur Brieffransirung­ ins Leben traten, wurde die Ab­­sicht ausgesprochen auf die möglichst allgemeine Verbreitung b derselben unter den Bewohnern der Städte, wie des flachen Landes im Lied- . Dienlicher Weise Hinzumirfen. Obwohl nun die bisherigen Nice zeigten, daß die Vortheile der Briefmarkirung auch auf dem flachen Lande zu immer größerer Geltung gelangen, so fand sich doch die Post­­behörde zu der Verfügung veranlagt, daß die, eben in neuer Auflage erschienenen „Bestimmungen über die Briefmarken“ nicht nur durch die f.­­ Postfommissäre gelegenheitlich, ihrer Dienstreisen,, allerwärts wo es denselben nöthig erscheint, vertheilt, sondern auch, Seitens der Post­­direktionen im Wege der Beru­fshauptmannschaften, den­­ Gemeindenor­­landen zugemitteltt werden. = = war nn... Wien, 17. Ort. Das Ministerium des Innern, hat angeordn­et, daß alle mit Nachsicht auf die allerhöchst genehmigten Grundzüge zur provisorischen Organisation der öffentlichen Medizinalverwaltung ent­­fallenden Dienstesporten sogleich «zu belegen sind, und­­ die»Statthalter seien angewiesen. Die bezüglichen Konkurte bis Ende d. M. auszu­­schreiben.­­ · Wien,18.Okt.Dassieuigkeits--Bureau meldet:Heute wird großchl­inisterrath gehalten,und wie man hört,handelt es sich um definitive Schlußfassung über das Organisations-Stad­ttl­ngarns.Der Trrg ders Abreise des Minister-Präsidenten nach Warschau ist noch nicht festgefeßt.­­"—.­­—­Die­ i!Grundzüge desprouisgesetzes über Aufhebung und Ab­­lösung der Grundlasten im Kronlande Ungarn sind bereits entworfen, und dürften kurz nach dem­ Gesetze über politische Organisation des Landes erscheinen »» —Sicherem Ver­nehmen nach ist es beantragt,die k.k.Ossifiex«e in gleicher Art wie dies bei den Beamten der Fall ist,mit Quartiers­geldern zu betheilen,von welchen­ dieselbet­ die­ Wohnungen außer der Kaserne zu bestreiten hätten,und es bliebe so nach jedecn mit einem­ Naturalquartier nicht betheilten Offizier die Wahl der Wohntungsele überlasfen. . —Deanernel­men nach ist der i­ier­ Versamm­teltettserbisch-bischöf­­lichen Synode der Antrag gestellt worden,dahinzuwirken,·daß die Piromanen Oesterreichs ihren­ selbstständigen Metropoliten erhalten,welchem alle romanischen Dicheten untergeordnet sein sollen. In anderer Rich­­tung ist aber wieder beantragt, den Romanen­ wohl einen Metropoli­­ten zu geben ihn aber in Dogmatischer Beziehung dem serbischen Par­th­ach­en unterzuordnen.” AS unnöthiger Wunsch der Romanen w­ird dagegen geschildert sie von jeder fremden Suprematie zu befreien und die Unabhängigkeit der romanischen Kirche zu sichern. Landesverfassung des Kronlandes — „D. 53. a. B.“ Binnen einigen Tagen werden die Sigungen der Bischöfe des griechisch - nichtemirten (sogenannten orientalischen) Ritus beginnen. ‚— Die Hauptmomente Der Galizien sind: Das ganze Ländergebiet der Königreiche Galizien und Lodomerien mit Zator, Auschwig und dem Großherzogthume Krakau, welches ein unter einem Statthalter stehendes Kronland bildet, und in Drei große Verwaltungs-Gebiete, Regierungs Bezirke, mit­ den Hauptorten Krakau, Lemberg und Stanislaus eingetheilt ist, erhält seine Landes Vertretung in den drei Regierungs-Gebieten entsprechenden Landtags-Bursen, welche abgesondert in den Hauptorten der Regierungs-Gebiete zusammentre­­ten, verhandeln und beschließen, und zwar in gewissen Beziehungen auch in dem Generalausschusse zu Lemberg. Mit Berücksichtigung der Bevölkerungs - und Besteuerungs-Ver­­hältnisse des Landes, so­wie der geringeren Entwickklung des Städte Elementes, wird den abgeordneten der Landgemeinden, wie Dies auch in Tirol der Fall ist, ein verwaltendes Gewicht gegenüber­ den Abge­­ordneten den Höchstbesteuerten und Städte beigelegt. « Sonach wird die Lemberger Curie aus 11 Abgeordneten der Höchst­­besteuerte 11,11 Abgeordneten der Städte und 28 der Landgemeinden, also aus 60 Mitgliedern,die Kralauer Curie aus 14 Abgeordneten der Höchstbesteuerten,9 Abgeordneten der Städte und 25 der Landge­­meinden,zusammen aus 6s Mitgliedern,und die Stanislauer Curie ause Abgeordneten der Höchstbesteuerteey 8 Abgeordneten der Städte und 24 Abgeordneten derandgemeindert,zusammen­ aus 42 Mitglie­­dern bestehen­ . Die genannten drei Curien bilden in den ihrer Wirksamkeit ver­­fassungsmäßig zustehenden Angelegenheiten,das Organ des bezüglichen Regierungsgebietes,sind zur Theilnahme an der Landesgesetzgebung be­­rufen,und haben für jene Angelegenheiten,welche das ganze Kron­­land betreffen,und worüber in den einzelnen Curien kein übereinstim­mender Beschluß zu Stande kam,behufs der Erzielung eines das ganze Land umfassenden Gefeges, einen aus ihrer Mitte hervorgehenden Gentral-Ausschuß zu bilden, ohne daß ein Zusammentritt der drei Eurien selbst in der Gesammtheit jemals stattzufinden hätte. Diesem Gentral-Ausschuß werden noch einzelne Angelegenheiten insbesondere ange­wiesen. Zur Besorgung der Tausenden Geschäfte hat in Lemberg ein per­­manenter Landes-Ausschuß zu bestehen, gebildet aus drei Curial-Abthei­­lungen, zu denen jede Curie die gleiche Anzahl von je fünf Mitglie­­dern zu senden hat. : - cn,

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