Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1852 (Jahrgang 62, nr. 1-103)

1852-05-29 / nr. 85

Ei T--:s-.·-s-E-sz. --««.-»««-,.--s--,-..i ».« RENTE I FT TM - ze ee Hermannstadt am SG. Maiı das halbe EE Siebenbürger Bote, alt 5fl., vierteljähri­g a­be g 1852. Luferate aller Art werben: Erfeint wöchentlich 4 mal, Montag, Mittwoch, Freitag in der von Hochmeisterschen und Samstag. Buchhandlung angenommen. Das einmalige Einrüden einer einspaltigen Petitzeile fostet 3 fr., für eine zweite und dritte Wiederholung 26. EM. — = Han­d —_ Die provisoriige re für Sieben­­ürgen, deren wir bereits erwähnt haben, Sonl mit dem Buge der besonders fundzumachenden Wirksamkeit der provisorischen Gerichtsbehörden in Siebenbürgen und den damit vereinigten Theilen in Kraft treten. Auf das Verfahren von den Militärgerichten findet sie seine i­mwendung, weil bei dem Umstande, daß für sämmtliche, wo immer befindliche, östers­reichische Militärgerichte die allgemeine (oder Josephinische) Gerichts­­ordnung gilt, durch die theilweise Einführung der neuen blos in Sie­­benbürgen eine Ungleichförmigkeit in der Justizverwaltung bei den Mi­­litärgerichten und denselben Zentralbehörden dafür entstehen würde. Eine Bestimmung des 23. Abfages der Einführungsverordnung lautet: „Da übrigens die gegenwärtige Verordnung sowohl als die Prozeß­­­rednung selbst ursprünglich theilt in der deutschen Sprache so sind die unverzüglich Davon zu veranfaltenden Ueberlegungen in Die­­ übrigen Landessprachen nach diesem Texte zu beurtheilen.“ sind größtentheils beibehalten. Die darauf tus benden Detailbestimmungen zweckmäßig modifiziert; die bisher neben den Gerichtsordnungen in Kraft gestandenen unendlich vielen Nachträge werden, daß in Siebenbürgen auch in Wechselstreitigkeiten an diese Prägegordnung zu halten 12 der Justizministerialverordnung vom 25. Jänner die darin, und daß endlich Der Regel sich nach den Handelsgerichten mündlich, lag, so eine Reihe das sol des bunten Wirrsaled bei den übrigen verfaßt sind. Die Grundprinzipien des österreichischen Zivilprozesses, durch lange Erfahrungen bewährt, er­scheinen insgesammt verschmolzen, was insbesondere auch von dem Ge­­fege über Das summarische Verfahren in geringfügigen Rechtsangele­­genheiten gilt und wonach Die Besichiedenheit Des ordentlichen und sum­­marischen Verfahrens eigentlich entfällt. Daher konnte,auch in­ der Ein­­führungsverordnung erklärt sich sei und, Die Bes­tufung des 1850 auf einige Bestimmungen des Gejeges für das summarische Ver­fahren für Siebenbürgen seine Bedeutung­­ habe. Liegt schon hierin eine nicht gering zu beanschlagende Verbesserung der Gerichtsordnungen und der Zersplitterung Durch Die verschiedenen Prozeß­­gettungen und Formen, tritt Diese noch, in erhöhtem­aße ein,durch die Wahrnehmung, daß in der­ neuen Prozeßordnung so manche, bisher fühlbare Lüde in den prozessualischen Normen aus­­efüllt erscheint in von zweifelhaften, und in­heorie und Praxis kontroversen, Fragen ihre, und­ zwar bestimmte, Lös­­ung erhalten hat, wodurch allein von eine, größere Sicherheit­ und G­leichförmigkeit in der Nechte geltendmachung begründet wird. Das Verfahren schriftliche und in das münd­­liche 5­eiteres versteht sich in der bisher in Oesterreich gangbaren Weise, als protofollarisches nämlich aufgefaßt und mit dem summarischen ziem­­lich identifizirt, bei den Einzelgerichten, und wie im Laufe der bei Kollegialgerichten aber s­riftlich verfahren werden. Doch bleiben schon nach dem Gehege bei allen Kollegialgerichten dem mündlichen Verfahren zugewiesen : a) Schuldkragen, die so auf vollen Glauben verdienende Urkunden grüns­een, b) Klagen über Zahlung streitiger Pachtzinse, c) Streitigkeiten ‚Aber alle Inzidenz- oder Nebenpunkte. “Prozesses oder der Erolution vorkommen, d) alle Fälle, in denen die P­rogelordnung noch insbesondere eine schleunige oder mündliche Verhandlung ausdrück­­lich anordnet, z. B. $. 402, 54L u. dgl. Es ist aber auch den P­arteien gewährt, von diesen Vorschriften abzugehen und si entweder schon vor­­hinein oder bei dem Beginne des­­ Prozesses auf. Die andere Art. des Verfahrens einzuverstehen, ja auch dem einseitigen Antrage, kann der Richter, ungeachtet des Widerspruches des Gegners, „Durch, Besceid stattgeben, wenn nach­ Beschaffenheit der Streitsache oder der Lokalver­­hältnisse überwiegende Gründe vorhanden sind, besonders,­­aber wenn durch eine solche Abweichung vom Gefege eine bedeutende D­erminde­­rung der Kosten oder Beschleunigung der Sache erreicht, wird. Aufenthalte Venedig Dalmatien bereiten um die dortigen I­­­anna, BN­Ri, PER A­ien,­­ a­­­er französische Senator Baron Hedeeren seither Durch seine legitimistischen Desinnungen befannt und Fehl einer, der eifrigsten Anhänger und Vertrauter des Prinz -­präsidenten, winde­t gleich Noch an demselben Tage, wo er hier ankam, von dem französischen Gesandten, Hen. Hın. Grafen Buol-Schauenstein, bestand, friedliche Vereicherungen militärischen Refte. zu Überreichen in welchen. la Bour, dem Minister des Aeußeren, er eine Audienz bei Sr. Maf. dem Pa­tele beutele den Tag nach Paris zurück. Man glaubt, daß seine Sendung darin wegen der zu Paris stattgefundenen und die gegenwärtige polis­tige Stellung des Grafen von Chambord zu unterrichten, dessen feßter Brief in Frankreich großes Aufsehen gemacht zu haben scheint, a­ber man im Allgemeinen mit. fömmt sich über Auch diesem Briefe nicht zufrieden ein, « ·—Ein Wien­er Berichtersti­tter des»Salzb.Col­.«Vernimm­t, uAhre ersten Studien abgesondert vollenden, daß wegen Errichtung von Sinabenseminarien nach der Rückkehr des Heren Unterrichtsministers wieder aufgenommen werden solle, in dem von ihr einflußreicher Seite Vorschläge dieser Art gemacht wurden. Der, erwähnte Korrespondent, dabei wieder auf die von dieser Seite ‚oft erhobene lage zurück, daß unsere Gymnasialanstalten „in der Safzung, wie ‚sie­ jegt bestehen, der Eatholischen Kirche nicht volle Be­­wultigung ‚geben können,“ und daß daher das Bedürfnis nach Anstalten ‚eintrete, die dem Luth., Priesterstande gewidmeten Jünglinge „„damit gleich der erste Keim gebracht 19. Mai. Die wichtige Neuigkeit des Tages ist der­ Ab­­schluß eines neuen österreichischen Ansehens von 35 Millionen und zwar in Eilber, einer Reise befindliche Ministerialrath welche bald an der, Börse befannt wurde, fand dort um so mehr Glauben, als man aus­ einigen Andeutungen Abreise des fonnte, Auch an der, Börse, wo selbe, Dasein anderer Modus, Ansicht ‚zuneigen, welche unterrichteter P­ersonen, will auch wissen, daß dieses neue Ansehen nicht der Aufnahme der­ Baarzahlungen eingeschlagen werden dürfte. Man Man nahm­e der Baarzahlungen von Seite der Bank, der etwas. Aehnliches vermuthen die­­näheren Modus des Ansehens ver­­lautet noch­ nichts, da die erste Nachricht auf telegraphischem Wege hier­­ angekommen sein soll und­ seine näheren Bestimmungen mittheilte. Man der Bank zufließen sol, sol nämlich im Finanzministerium sich jegt jener bereits in der reäten Zeit des Ministeriums Krauß sich mehrmals mit einiger Bestimmtheit geltend sei, welche zu machen suchte, daß eine Auf­­die ohnehin doch nur in’ besehräaftem Maße hätte stattfinden können, seineswegs jene verbor­­genen Schäge hervorzuzaubern im Stande sich vorzugsweise “im den Händen des’Landvolks, zum Theil der Heinen Nentierd befinden. Es it nämlich Feine Frage, daß trog der vielen Millionen Silber, welche wirklich in das Ausland gewandert sind, und den ehemaligen Vorrath unseres Metallgeldes vielleicht für längere Zeit noch empfindlich ver­­mindern dürften — daß es dennoch wenige Familien in Oesterreich ges­ehen wird, welche nicht eine größere oder kleinere Summe baaren Gel­­des als tedtes Kapital liegen hätten. Diese flüssig zu machen ist die­­ Hauptsache, um welche es sich handeln­ muß, da, wenn wenn nur ein­­mal eine größere Duantität Silbergeld in Eireulation ist, Diese so viel Attraction befigen wird, um auch die Ausgewanderten wieder in die Heimat zurückzuführen. Ein anderes ist­ er aber, wenn der Staat selbst seine­ Baarzahlungen aufnimmt, wenn er eine feste Scala macht, und von Vierteljahr, zu Vierteljahr, oder erst in längeren. Dann in im­­mer­ kürzeren Zwischenräumen steigend, selbst, seine Auszahlungen nach bestimmten Theilen in ‘Rapier und Silber macht, aber auch zugleich festlegt, daß von der Zeit,an, wo Dieses stattfindet, auch alle Einnahmen des Staates in demselben bestimmten Verhältnisse in ‘Rapier und Sil­­ber einzufließen haben. Die Furcht, daß das ausgezahlte Silber, eben­­falls verschwinden, und das zur Entrichtung der Steuern nothwendige dann um ein hohes Agio würde herbeigeschafft werden müssen, dürfte­­ $. ' 16,) hatte die Frage Ben­nung exibe.” von wollte mit.ihrem . i Wien, welche Brentano. in, der. „vielen, Glauben, nämlich de vorgestellt. Am künftigen Lebensberufe jegt, auf Stansfurt effektuirt­ieren von Brentano: „Ueber ‚den wohl. s i­ folgenden Tage in Einklang hat... Die Sache, zur Meberzeugung gekom­men sein, kurz vor die Nachricht bald s­c­­euliche, fand Suland. Wien, 16. Mai. Ministerialratd Dr. Franz Exner, als suppli­­render Professor der Philosophie an der Wiener ‚und als ordentlicher B Professor desselben Faches an der Prager Hochschule rühmlichst bekannt, erhielt zur Herstellung seiner leidenden Gesundheit einen weiteren sechss­­monatlichen Urlaub, und wird während desselben von feinem jegigen

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