Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1852 (Jahrgang 62, nr. 104-207)

1852-09-15 / nr. 147

M·14I. tdstlic Nishi-ist«ka das halløesaht4ß das Bierteliahtshdenstvnat Ok Mit Postvttseudun­g hellstähtis sihvierteljöhtig tilwtr. Sermannstadt am 25. September, Siebenbürger Bote. 1952. Inserate aller Art werden im der von Hochmeisterschen Buchhandlung angenommen. Das einmalige Einrüden einer einspaltigen Garmond«­zeile kostet 4 Fr., für eine zweite 6 fr. und dritte Mies­erholung 9 fr. &. M. Hermannstadt,15.September. Wenn auch die Vorschriften der Civilprozeßordnung auf die hei­­ligsten Rechte der Staatsbürger:aqueben und Tod,einheit und Kerker­,Ehr-­und Schmach nicht eine so unmittelbare Beziehun­g haben, wie die Vorschriften des Strafgesetzes und der Strafprozeßordnung,so kann doch nicht verkannt werden,daß der ungeschmälerte Genuß der Privatrechtez des Eigenthums,Vertragsrechtes u.s.f.zu den­ vorzüg­­lichsten Wohlthaten der­ Staatgesellschaft gehört. Es sieht gewiß jeder ein,wie nothwendig es für alle Verhältnisse des gesellschaftlichen Leben­s ist,daß diejenige­ von zweien­ über ein­ Pri­­vatrecht streitenden Partheien,welcher erweislich im Rechte sich befindet, sein Recht durch den Richter auf die schnellste,gründlichste und am we­­­nigsten kostspieligste Art zuerkannt un­d durch den Z­vang des Staates durchgefegt werde. Die Vorsschriften der Zivilprogelordnung find­en eben,­ nach welc­hen doch richterliche Hilfe gefährdete, und bestrittene Rechte sicherge­­stelt, verlegte Rechte geltend "gemacht und wieder hergestellt werden und sie erscheinen­­ demnach von der größten Wichtigkeit und von tief­ eingreifenden Folgen für das Leben und Gedeihen des Landes. In die Organisation der richterlichen Autoritäten eine mangelhafte, ist Die Prozesordnung unbestimmt und reicht, gewährt sie unter dem­‘ Schein des Usus der Willführ einen freien Spielraum, ist nicht Gleiger­heit aller vor dem Gefege­nle Prinzip, dann herrscht, seine Sicherhei des Eigenthums und der übrigen Privatrechte, dann wird der a­nhaftliche Ver­eht in feinen Fundamenten gelähmt und dem ERS dem Gewerbe und der Urproduktion fehlt es an einem der wichtigsten" Elemente ihres Lebens und Gedeihen". 4 Dliden wir zurück in das frühere Zivilprozeßrecht Siebenbürgeng­­o tritt und ein höchst ungenügender und befragenswerther Zustand ent­­gegen, welcher sich von Geschlecht zu Geschlecht wie eine schwere Krank­­heit fortschleppte. Dieses gilt von dem sächsischen und in einem erhöhr­ten Grade von dem ungarischen Zivilprozesse. Ueberall, in den wesentlichsten und wichtigsten Zweigen des Zivil­­progesses tritt uns Unbestimmtheit, Zerfahrenheit und Partikularismus entgegen. ie höchst bedenklichen und unlauteren Entscheidungsquellen : der Gerichtsgebrauch, die Praxis, der Umstand, daß einmal hie und da ein Gericht einen Prozeß so und so entschieden hat, wurde in den mei­­sten Ölen anstatt des Gefeges als entscheidende Autorität geltend gemacht. Der Organismus und die Gliederung der Gerichte, der Ins­­tanzenzug, das Institut der Rechtsmittel, besonders die Mittel die Exe­­kution zu Hintertreiben, sind eben­so abnorm und allen gefunden P­rins­zipien einer erleuchteten Gefeggebung entgegen gewesen, als die einzel­­nen Rechtsinstitute des Zivilprogesses dem Zwecke desselben hinderlich erscheinen. Dazu kommt noch nach ungartigem Progenrechte die schreis­ende Ungleichstellung des Adelichen und Nichtadelichen in der Rechts­­verfolgung und Vertheidigung. Allerdings sind Die­klimmungen des fachfischen Statutarrechtes über den Zivilprozeß sehr einfach und beschränken sich auf wenig allge­­meine Grundlage. Allein eben in dieser Einfachheit liegt auch die an patriarchalische Zustände erinnernde Unbestimmtheit, welche den Richter nicht zum Vollstredder der Gefege, sondern zum Geießgeber von Fall zu Sal und Richter in einer Baron macht. Wenn daher Mißtrauen gegen die frühere Prozeßführung Sieben­­bürgens sich allenthalben geltend machte, so war dies gewiß vollkom­­men gegründet. Die neue Aera bricht nun heran. Siebenbürgen hat eine P­ro­­zeßordnung erhalten, welche gebaut auf wissenschaftliche Grundlage und Erfahrung den Grundlagen des Rechts und den Forderungen der Pros­zeßpolitik entspricht. Wir werden es unternehmen, die Grundzüge derselben, die selbst dem Layen in der N Rechtswissenschaft die höchste Achtung einflößen wers­­e gelegenheitlich in mehreren nachfolgenden Betrachtungen zu bel­euchten. Hermannstadt, 14. September. *) So­eben gelangen wir zur Kenntniß, daß die Bevölkerung des Körösbanyaer Bezirkes den 18. v. Mts. auf dem Gaynaer Gebirge an jener Stelle, wo Se. f. E. ayo« ftolisdhe Majestät gelegenheitlich Allerhöchstigrer Reife das Mittagemahl einzunehmen geruhten, zur bleibenden Erinnerung an die allerhöchste Gnade, mit welcher Se. Majestät die Äußerst beschwerliche und gefahr­­volle Reife über die Bitte des Volkes zu unternehmen sich bestimmt gefunden hatte, ein Monument errichtete. Dasselbe besteht aus einer zwei Klafter hohen Pyrramide mit einem Piedestale von Granit, ist oben mit einem vergoldeten gußeisernen Adler geziert, und enthält in der Mitte folgende Inschrift: „Ad memoriam itineris Sacrat. Maj Imp. nost. Franc. Josephi I, die XXI mensis Julii MDCCCLI. “ Das Geburtsfest Allerhöchst seiner Maj. wurde zur Einweihung des fraglichen Denkmales, durch dessen Aufstellung in so kurzem Zeitraume unglaubliche Schwierigkeiten bewältiget werden mußten, bestimmt, und es versammelten sich an diesem Tage sämmtliche f. f. Beamten, die Geistlichkeit und Honoratioren des Körösbanyer Bezirkes, dann eine große Anzahl von Landleuten zu d dieser hohen Beier auf dem Gays­naer Gebirge, welche vom lath. Heren Pfarrer Moga auf eine wahr­­haft ergreifende Weise vorgenommen wurde, und während sich die Brust jedes Einzelnen durch stürmische VBivats Luft machte, spiegelten sich in Aller Augen Thränen der Luft und Freude. Die bei dieser Festlichkeit Anwesenden wurden bei ihrer Rücfehe in Förösbanya mit Mufti und Vivald empfangen und in die Stadt geführt, woselbst eine große Tafel und Abends ein Ball abgehalten wurde, und sich dergestalt ein Fest, welches mit Flammenzügen in das Herz treuer Unterthanen für ewige Zeiten eingegraben ist, beendiget hat. Kronstadt, 8. September. Unser Hochverdiente Landemann, Herr Martin Honigberger, hat einen neuen Beweis seiner edlen Ges­­innungen geliefert, indem er heute dem zum Besten der hiesigen städtis­chen evangelischen Schulanstalten durch einen Verein begründeten Fond den ansehnlichen Beitrag von 500 fl. in Conventiond - Münze und au­­ßerdem von 100 Exemplarien der vermehrten 1853ger Ausgabe seines weithvollen Werkes „Früchte aus dem Morgenlande” geschenkt hat. 8 g Der besagte Verein wird demnächst eine allgemeine Versammlung abhalten und dem hochherzigen Biedermann, der Pot in Afrika in den fernen Landen der GLeiks seine Anhänglichkeit an seine Vaterlands­­und Glaubend-Brüder treu bewahrt hat ein dankbares a bringen. (Kr. ZItg.) Fronstadt, 9. September. Auf dem Predjal sind mächtige Steinbrüche aufgefunden worden, und um die Abfuhr der Steine zu erleichtern, Hat der sehr verdiente F. £. Ingenieur, Herr Gärtner, wel­cher den Bau der Straße über den Predjal ausführt, eine über 500 Klafter lange Holzbahn angelegt, welche ihrem Zweckk vollkommen ent­­spricht und für die Zukunft auch unserer Kommune die ersprießlichsten Dienste leisten wird. In Theil der neuen Straße auf den Obertömäs ist ganz vollendet und wird, sobald die Wölbung der großen Brücke beginnt, welche über den alten­ Weg gebaut wird, dem allgemeinen Verkehre übergeben werden. Die neue Straße von Obertömös bis auf den Predjal ist ein schönes Meisterwerk, das Herrn Gärtner zur großen Ehre gereicht. Die Ziroler, welche die Ausführung des Baues übers­nommen, haben sich durch neuen Zuzug von Landöleuten aus dem Bas­nat verstärkt, und arbeiten mit erneuerter Kraft, um das begonnene Werk seiner Vollendung entgegenzuführen. Der fühlbare Mangel an Ruhrleuten, welcher in leiterer Zeit der verspäteten Ernte wegen einge­­treten ist, hat nicht nur den leitenden Ingenieur, sondern auch die wef­­teren Tiroler) um Vieled entmuthigt, indem überall bei dem Brüden­­bau und den Dachhläffen der fühlbarste Mangel an Steinen eingetreten ist. An mehreren Orten haben sich die Erdarbeiten gesenft, weil die teodenen Mauern nicht aufgeführt werden konstenz zum Nachtheil der Unternehmer muß das Eingerutschte wieder neu gemacht werden, Die kurz erwähnt und beeilen und den . *) Mir haben von dieser Feier bereits in Nr. 146 des „S. B.“ einen erhaltenen ausführlicheren Be­­richt mitzutheilen. D. Red.

Next