Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)

1847-06-10 / nr. 46

295 nen Güter nicht unberücsichtigt bleiben, und hätte, wenn auch.bievon Feine Rede geweent wäre, im Namen mei­ner Sender, dies fan­d einen Antrag stellen müssen; sehe mich jedoch, genöthigt, in dieser Beziehung einige Ums­­tände zu erwähnen ‚ ‚welche­ den praktischen Theil meis­ted Antrags aufhellen. In diesen Gütern bestehen bes­­timmte Verträge zwischen der Grundherrschaft und den Frohnbauern, wonach diese eine sehr geringe Tare als Frohnenablösung bezahlen, nicht mie in den Comitaten, wo der Frohnbauer­­­ persönliche Leistungen trägt, und Naturalfrohnen leistet; in­ diesen Gütern sind die längs­­te Zeit seine derartigen­ Urbarialdifferenzen vorgenommen, zu deren Verhandlung man auf ordentliche Urbarialge­­richte hätte vorsorgen müssen, und kam auch etwas der­­gleichen vor, so wurde Dietl von Anbeginn her durch die etreffenden Gerichte ununterbrochen b­eendigt, ja ich konnte behaupten, daß eben so in den Gomitaten und bei den Steflern bisher ein dur das Gefet bestimmtes besonderes Urbarialgericht nicht bestanden Sondern auch dort die­­ ordentlichen Gerichte dergleichen Differenzen abs­ethan haben. In dem neuern­ Zeiten ist es zwar ges­­ehen, daß in einem Theil der Giebenrichtergüter mei­gen einiger Differenzen Untersuchungscommissionen im politischen Wege aus nicht den sächsischen Kreisen ange­­hörigen Beamten ernannt worden sind, melde, was als Thatsache nicht geleugnet werden kann, die Untersuchun­­gen auch vernahmen, wie sehr man sich auch Dagegen verwahrte; daß die dagegen ergriffenen Recurse erfolg: [08 geblieben sind, ist nit der Nation beizumeffen, und daß die ordentliche Gerichtsbarkeit in Ausübung ihrer Amtsbefugnis­se gehindert wurde, scheint mir eben­so wenig im Einklang mit der Berfaffung zu sein, als statt der betreffenden urisdiktion ein Ausnahmsgericht aufz­­ustellen. Im neuern Zeiten find­em Verwaltungs­wege durch Verordnungen in einigen Fällen Urbarialgerichte aus sächsischen Kreisbeamten zusammengestellt worden, wodurch wenigstend mit dem uralten Sefese der fächsi­­­chen Nation in Uebereinstimmung derselben das Recht belassen worden ist, unter seine fremde Richter zu Fomz­men. Für die Aufrecthaltung dieses Nechtes nehme ich das Wort, damit in dem von den Urbarialgerichten handelnden Gefege die Rechte der sächsischen Nation seiner ungemeisten Deutung ausgeferz seien, sondern eine solche Vorfehrung getroffen werde, daß die Aenderung der Urbarialgerichtsbarkeit dem Gefege entgegen nicht missführlich geschehen möge und dies müßte geschehen, wenn im Gefeß hierüber nichts erwähnt würde. Im diesem Gefege möge für die adligen Güter der Sachsen das Urbarialgericht mit Emporhaltung des verwasungs­­mäßigen Rechtes aufgestellt, und demjenigen Körper die Urbarialgerichtsbarkeit zugestanden werden, welce ders malen die Jurisdiction hat, und somit stelle ich den An­­trag: „das Urbarialgericht erst­er Instanz bildet der Kreisbeamte oder aspertor mit 2 Räthen aus der bes­treffenden Gerichtsbarkeit, das Appellationsgericht aber der Magistrat, jedoch mit Au­sschluß der Richter erster Instanz, das oberste Appellationsgericht soll die H. Lan­ desstelle sein.” Der Redner unterstüst diesen seinen zu entscheiden , den Präsidenten d­av­en ebenfalls die biesfan­d von den Abg. des Kofelburger und Oberalben­­ser Gomi­ard vorgebrachten Forderungen, wogegen er, da damit­ zugleich ih vage gestellt werde, protestiren und dieselben Form sich zurüc­­weisen müsse; schlißlich bittet derselbe: "Diese seine Rede im Protofoll aufzunehm­en, wo er sich halte, nach Abstimmung reden, und si zu erklären, während in die Höhez hier unerhört er nicht recht, wohin unter gewinnsüchtige das Neiht vorbe: weiter zus ·Kr·onstadt,8.Juni.Unser Frohnleichnahmsmark­ ist vorüber,hat aber keine erfreuliche Erinnerung zurücks gelassen.Wir erinnern uns nicht,jemals auf einem Kr"o"n­­städter Jahrmarktesorosenige Zikanfer und,wir­ möchten sagen,auch Verkäufer beisammengesehen zu haben als Jetzt.­Pferde waren viele und mitunter sehr­ schöne Thiere,doch zu sehr hohen Preisen.Rindvieh be­­deutend weniger als sonst;ein Beweis,daß die Vieh­­seuche besonders in der Moldau und Walachei denn doch arg gewirthschaftet hat.Rindskänte wurden zwar viele aber zu sehr geringen Preisen gesucht.Am größten war vielleicht die Nachfrage nach Sodaseife,und in­ t we­­nigen Stunden Plage war, seit einiger Zeit und­ sogar 10 fl. WW. gefauft, ein Verhältniffe auch der hier anr Getreidepreife gingen demfelben die übrigen Lebensmirtel. Man fort­­weiß unsere Fruchtvorräthe genommen sind, aber mancherlei Gerüchte, von wucherlichen, bereits vor Monaten vorbereiteten und eingeleiteten Aufläufen sind "über diese unverbürgten Gerüchte nichts Bestimmteres melden. Unsere Marktpolizei thut ja alles Mögliche, um dergleic­hen zu verhüten. Indessen hoffen wir, daß mancher feinen Vorrätheit Regen faat heraushelfen, hat, decken. Die häufigen acht Tagen fannen der Sommer­­die allenfallsigen Abgänge an der Winterfaat, welche durch die Falten Winde in den ersten Wochen des Frühjahrs so sehr Berichte aus andern Ländern von dem seltönen Stande der Feld­­früchte und dem fortwährenden Herabgehen preise zu erfreulichen Hoffnungen. — Diesen Augenblie­ erfahren wir, daß Preis des Weizens auf ein Drittel gefallen während dieses Marktes stattgehabte aber leider nur schwach besuchte Gewerbausstellung hof­­fen wir in unserm nächsten Blatte mehr sagen zu können. Oesterreich. ·Triest,·22.Wai.Was die Ernte-Aussichten in Italien wie in allen Theilen der österreichischen Mo- Antrag mit Gründen, dem seit noch zurückhält, und noch größern mehr Ueber unsere · und­­ und bittet die Stände, darü­ber in der Emuis der Kübel Weizen wurde zu 18 aufzunehmen; aber auch war der verschwunden, Wolfe‘ verbreitet, als so Spekulant. Die Zudem berechtigen aber, sie befeuchtet seinen Antrag « seit Preis. Natürlich steigen Jovann ex incidenti die Furisdiktion ganze Vorrath, auf diesem Marfte Doch der mit vielen Jahrem der Frucht­­in Braila der in Fönnen wir Profit, haben künnte, hofft, sich verrechnen wird, als er jegt ja auch die fer­ gelitten

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