Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)
1847-06-10 / nr. 46
295 nen Güter nicht unberücsichtigt bleiben, und hätte, wenn auch.bievon Feine Rede geweent wäre, im Namen meiner Sender, dies fand einen Antrag stellen müssen; sehe mich jedoch, genöthigt, in dieser Beziehung einige Umstände zu erwähnen ‚ ‚welche den praktischen Theil meisted Antrags aufhellen. In diesen Gütern bestehen bestimmte Verträge zwischen der Grundherrschaft und den Frohnbauern, wonach diese eine sehr geringe Tare als Frohnenablösung bezahlen, nicht mie in den Comitaten, wo der Frohnbauer persönliche Leistungen trägt, und Naturalfrohnen leistet; in diesen Gütern sind die längste Zeit seine derartigen Urbarialdifferenzen vorgenommen, zu deren Verhandlung man auf ordentliche Urbarialgerichte hätte vorsorgen müssen, und kam auch etwas dergleichen vor, so wurde Dietl von Anbeginn her durch die etreffenden Gerichte ununterbrochen beendigt, ja ich konnte behaupten, daß eben so in den Gomitaten und bei den Steflern bisher ein dur das Gefet bestimmtes besonderes Urbarialgericht nicht bestanden Sondern auch dort die ordentlichen Gerichte dergleichen Differenzen absethan haben. In dem neuern Zeiten ist es zwar gesehen, daß in einem Theil der Giebenrichtergüter meigen einiger Differenzen Untersuchungscommissionen im politischen Wege aus nicht den sächsischen Kreisen angehörigen Beamten ernannt worden sind, melde, was als Thatsache nicht geleugnet werden kann, die Untersuchungen auch vernahmen, wie sehr man sich auch Dagegen verwahrte; daß die dagegen ergriffenen Recurse erfolg: [08 geblieben sind, ist nit der Nation beizumeffen, und daß die ordentliche Gerichtsbarkeit in Ausübung ihrer Amtsbefugnisse gehindert wurde, scheint mir ebenso wenig im Einklang mit der Berfaffung zu sein, als statt der betreffenden urisdiktion ein Ausnahmsgericht aufzustellen. Im neuern Zeiten findem Verwaltungswege durch Verordnungen in einigen Fällen Urbarialgerichte aus sächsischen Kreisbeamten zusammengestellt worden, wodurch wenigstend mit dem uralten Sefese der fächsichen Nation in Uebereinstimmung derselben das Recht belassen worden ist, unter seine fremde Richter zu Fomzmen. Für die Aufrecthaltung dieses Nechtes nehme ich das Wort, damit in dem von den Urbarialgerichten handelnden Gefege die Rechte der sächsischen Nation seiner ungemeisten Deutung ausgeferz seien, sondern eine solche Vorfehrung getroffen werde, daß die Aenderung der Urbarialgerichtsbarkeit dem Gefege entgegen nicht missführlich geschehen möge und dies müßte geschehen, wenn im Gefeß hierüber nichts erwähnt würde. Im diesem Gefege möge für die adligen Güter der Sachsen das Urbarialgericht mit Emporhaltung des verwasungsmäßigen Rechtes aufgestellt, und demjenigen Körper die Urbarialgerichtsbarkeit zugestanden werden, welce ders malen die Jurisdiction hat, und somit stelle ich den Antrag: „das Urbarialgericht erster Instanz bildet der Kreisbeamte oder aspertor mit 2 Räthen aus der bestreffenden Gerichtsbarkeit, das Appellationsgericht aber der Magistrat, jedoch mit Ausschluß der Richter erster Instanz, das oberste Appellationsgericht soll die H. Lan desstelle sein.” Der Redner unterstüst diesen seinen zu entscheiden , den Präsidenten daven ebenfalls die biesfand von den Abg. des Kofelburger und Oberalbenser Gomiard vorgebrachten Forderungen, wogegen er, da damit zugleich ih vage gestellt werde, protestiren und dieselben Form sich zurücweisen müsse; schlißlich bittet derselbe: "Diese seine Rede im Protofoll aufzunehmen, wo er sich halte, nach Abstimmung reden, und si zu erklären, während in die Höhez hier unerhört er nicht recht, wohin unter gewinnsüchtige das Neiht vorbe: weiter zus ·Kr·onstadt,8.Juni.Unser Frohnleichnahmsmark ist vorüber,hat aber keine erfreuliche Erinnerung zurücks gelassen.Wir erinnern uns nicht,jemals auf einem Kr"o"nstädter Jahrmarktesorosenige Zikanfer und,wir möchten sagen,auch Verkäufer beisammengesehen zu haben als Jetzt.Pferde waren viele und mitunter sehr schöne Thiere,doch zu sehr hohen Preisen.Rindvieh bedeutend weniger als sonst;ein Beweis,daß die Viehseuche besonders in der Moldau und Walachei denn doch arg gewirthschaftet hat.Rindskänte wurden zwar viele aber zu sehr geringen Preisen gesucht.Am größten war vielleicht die Nachfrage nach Sodaseife,und in t wenigen Stunden Plage war, seit einiger Zeit und sogar 10 fl. WW. gefauft, ein Verhältniffe auch der hier anr Getreidepreife gingen demfelben die übrigen Lebensmirtel. Man fortweiß unsere Fruchtvorräthe genommen sind, aber mancherlei Gerüchte, von wucherlichen, bereits vor Monaten vorbereiteten und eingeleiteten Aufläufen sind "über diese unverbürgten Gerüchte nichts Bestimmteres melden. Unsere Marktpolizei thut ja alles Mögliche, um dergleichen zu verhüten. Indessen hoffen wir, daß mancher feinen Vorrätheit Regen faat heraushelfen, hat, decken. Die häufigen acht Tagen fannen der Sommerdie allenfallsigen Abgänge an der Winterfaat, welche durch die Falten Winde in den ersten Wochen des Frühjahrs so sehr Berichte aus andern Ländern von dem seltönen Stande der Feldfrüchte und dem fortwährenden Herabgehen preise zu erfreulichen Hoffnungen. — Diesen Augenblie erfahren wir, daß Preis des Weizens auf ein Drittel gefallen während dieses Marktes stattgehabte aber leider nur schwach besuchte Gewerbausstellung hoffen wir in unserm nächsten Blatte mehr sagen zu können. Oesterreich. ·Triest,·22.Wai.Was die Ernte-Aussichten in Italien wie in allen Theilen der österreichischen Mo- Antrag mit Gründen, dem seit noch zurückhält, und noch größern mehr Ueber unsere · und und bittet die Stände, darüber in der Emuis der Kübel Weizen wurde zu 18 aufzunehmen; aber auch war der verschwunden, Wolfe‘ verbreitet, als so Spekulant. Die Zudem berechtigen aber, sie befeuchtet seinen Antrag « seit Preis. Natürlich steigen Jovann ex incidenti die Furisdiktion ganze Vorrath, auf diesem Marfte Doch der mit vielen Jahrem der Fruchtin Braila der in Fönnen wir Profit, haben künnte, hofft, sich verrechnen wird, als er jegt ja auch die fer gelitten