Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)

1847-08-05 / nr. 62

405 das Sefferland, wo nämlich nach den vaterländischen Gefegen der Zehnten nicht Pat greift, nicht ausge­dehnt, und haben die Szeklerstühle bei ihrem bisherigen Gebrauche zu­ verbleiben. Kronstadt, 2. August. In Folge eines Auftra­ des unseren verehrten Hru. Nam­ensgrafen sind von unserm Magistrate für alle städtischen Aemter und Bes­cheiftungen Instrucktionen entworfen worden, die sowohl zur Erzielung einer gleichmäßigen Verwaltung in allen sächsischen Kreisen als auch Behafs der Bestätigung der­ felden dem Hrn. Nationsgrafen eingefchiert werden sol­­len. Unsere G Communität semwohl als ‚auch ‚deren­ Aus­­schuß it seit einiger Zeit’ lebhaft damit beschäftigt, diese Instruktionsentwürfe zu prüfen und ihre Bemerkungen dazu zu machen. Im der Sigung am 31. Juli wurde nun die für das sädtische, Theilamt entworfene Instruk­­tion verhandelt, in Sole dessen. die Communität bemerkte, daß festbestimmte Amtestunden und ein­ bestimmtes Amte­­fotal viel zur Bequemlichkeit des Publikums und zur schnellern Erledigung der Geschäfte­ beitragen, und Daher den Magistrat ersuchte, nicht nur beide­ zu veranlassen, sondern auch­ zur Errichtung eigener, bestimmter Amtd»­stuben für das städtische und das Distriktsgerichts den Antrag stellte. Im dieser Sigung wurde auch der Bes­chluß gefaßt, den Magistrat zu ersuchen, daß er sich wegen der noch immer ununterbrochen ‚fortdauernden Augenkrankheit des hiesigen Militärs und der dadurch herbeigeführten Gefahr der Anfrefung fürs ganze Pub­­likum, dahin verwend­en möge, ‚daß das hier gar anfonirende Bataillon des Bar. Bianchischen Infanterie- Regiments gegen ein andres Stanfheitsfreied umge­­tauscht werde. Innerszolhofer Schluß.) Offizio­atsprotokolle Komitatsverfammlung. Juni kamen bei der Revission der (tisztsegi jegyzökönv) die Aus fehreitungen der Straßencommissarien zur Sprache, weil bedeutend anerkannt wurden, und da die Be­­hörden gegen dieselben zu gelinde aufgetreten sind, vers­ordneten die Stände eine diesfällige Untersucung. (Bei dieser Gelegenheit erwähnt manche statt der der diesfälle Bericht Des Erd. Hirado all der Uebergriffe der Ortonotarien, von denen Feder lieber den haben Frau 20 in jenem 2c. Hiebe, und nachdem dieselbe nicht seinem Wunsche gemäß ihr Geständniß abgelegt, noch 25 Niebe auf den Bauch habe geben lassen. — Daß derlei über jene Protokolle also Leute jedes Amts unfähig und unmür­ ift ganz in der Ordnung.) Der Mult­es Jelen spricht sich in Beziehung der Verband­­aus; „die nicht ges­ringe Gereiztheit der Debatten, die unerquidlichen Pars­teireden bestärften die Meinung in und, daß unter den jenigen Umständen und Verhältnissen des Comitats die Stellung der Beamten eine höchst unangenehme if, da das Ansehen der Beamten um jeder Kleinigkeit wil­­len durch die Opposition geschwächt wird, deren Losungs­­wort die Beamten.­ Hierauf brachte der Vorsigende Oberrichter die Ver­­handlung handlung, als selbst bei dieser Angelegenheit betheiligt die Sigung. Da der andere Oberrichter den Vorfig nicht übernehmen wollte, weil der ob die Sigung noch länger dauern solle oder aufgelöst sei, und Präses fragt werden. Man fand jedoch die Thür seines Zim­­mers versperrt. (Der Mult­es Jelen erwähnt, daß so­­gar einige auf Sprengung der Thüre angetragen hätten.) Da man sich überzeugte , daß sondern eigentlich folgende, angezeigt no theilung dies aus welches andern Theile in Derselbe Ber: abgetretene Präses ihn nicht substituirt und auch nicht erklärt habe, da Dieter wegen große Unruhe entstand. Gerichtsfigung sollte be­ endlich aus der frühern Rede des Präses aufgelöst, seiner Betheilung an die Sache verlassen habe, übernahm der andere Oberrichter den Borsig­ handelte, ist Im Februar war Gerichteversamm­­lung ; der dirigirende Oberrichter hatte dafur einen Ta­­felrichter mit Bezahlung substituirt und als Präses von dieser Substitution der Gerichteversammlung gar nichts hatte der Substituirte die Diesfältigen Ereditive vorgezeigt, erhielt seine Bezahlung. — Im März substituirt der dirigirende Oberrichter von Klausenburg einen Tafelrichter und für fi einen Präses. Der zum Präses substituirte Ältere Tafelrichter, dem geieglich der Borsig gebührt, zeigte das Diesfällige Streichen des Dirigirenden Oberrichters vor, nach der­­em im Falle der Zahlungsverweigerung, mit Gehalte,­sperre­n gedroht­ wird. — Die Gerichtsversammlung ver­­weigert die Bezahlung, nimmt auch den substituirten Tafelriter nicht an, indem die etwa fehlenden in der selbst ergänzt werden müßten, solche Kr­­iagmänner aber seine Bezahlung häten. Zugleich wurde der dirigirende Oberrichter­ auf die Gefehlosigkeit seines Handelns aufmerksam gemacht. Die Gerichtsversamm­­lung nimmt ihren Gehalt in Empfang, denn das Died­­fällige Verbot gelangt zu spät an den Perceptor. Im Mai war wieder Gerichteversammlung und wieder fiel eine Substitution vor und die Gehaltssperre wegen Ver­­weigerung der Zahlung an den Substituirten wird voll­­zogen. Der Berufung des Präses auf das vor Allem in Kenntniß gefegt sei und den Vorgang billige, wurde nicht unbedingtes Vertrauen geschenft, und das f. Gubernium um diesfällige Mit, und ersucht ohne Anhörung an des dieser Sache nicht zu entscheiden — vor und bat die Comitatsversammlung, darüber zu verfügen. E38 wurde die diesfällige h. Gubernialverordnung ans Präsidium, welche der Präsidialsekretär herbeibrachte, vorgelesen. In einer langen mit, wie Mult­es Jelen, sagt aus als­len Wissenschaften hergenommenen Gleichnissen geschm­ach­­ten Nede der Deputirte G. T. die 3 Fragen 2. Hatte der Ober, die als ungen Am 28. und erzählt, Bericht wie als dig bezeichnet werden, ‚ein, Stafelstod einer solcher Stod virtuos nium, es­st „Jedermann verließ durch er die verdächtigen, vornehmlich über die Substition der Beamten zur jedoch bevor solche begann, eine Deputation "Die Sache, um gebeten, erörterte brachte nun der endlich um seine Meinung Versammlung dieselbe nur wegen Gerichtsstuhl 1. War Substitution nothwendig? der abgetretene nicht die es fi f. Guber­­

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