Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)
1847-10-07 / nr. 80
... Siebenbürger Wochenblatt. galt allergnädigster Bewilligung. > O Kronstadt, 7. October Oesterreichische Monarchie. Siebenbürgen. Der Bizarraer Königl. Salzamtsschreiber Ferdinand Dinges ist zum Parat der F. Salzamts.Interwagmeister ernannt worden. ‚Dem substituirten F. Dobderwaldamtsactuar Johann Schulte ist dieser Dienstposten definitiv verliehen worden. Landtagsnachrichten. R Repräsentation, zum Gefegvorschlag über die Refrutenstellung. Nachdem wir den Gefegentwurf über die zur Ergänzung der siebenden Linienregimenter votirsten Rekruten Ew. Majestät Allerhöchsten Sanction mittelst unsrer unterthänigsten: Vorstelung vom 14 dv. M. unterbreitet hattem, : haben wir in: Gemäßheit des allergnädigsten f. Reseripts: vom 21. Juli L. Zu Zahl 3620 an das Operat der systematischen: Deputation über die Rekrutenftelung mit Berücksichtigung zugleich auch defsei, was in dieser Angelegenheit den Ständen im 1809 auf ihre Vorstellung unter den Zahlen 11382 und 1965 eröffnet worden ist, in Berathung genommen, und nach Verhandlung des Operats und nachdem: wir: die, darin ausgesprochnen Grundlage auch unsreiseits für gut erstannt und angenommen, unterfangen wir und den hierrüber verfaßten: Gelegentwurf sammt Instruktion, welche die Direktivregeln, die bei der Refrutenstellung zu beobachten kommen, enthalten, Ew. geheiligten Majestät unterthänigst zu unterlegen, und hoffen, in Kindlicher: Zu> verfict, daß Allerhöchstbiefelben in’ Gemäßheit ‘unfrei in der erwähnten unterthänigsten‘ Vorstellung vorgetragnen Wunsches diesen Gefeßentwurf ehestens zu bestätigen und damit er in die Gefeßbücher eingetragen und Gefeßeskraft erhalten künne,"Denselben noch während diesem Landtag herabzusenden ," so auch die Instruktion, ald zur Rekrutenstellung höchst nothwendig zu genehmigen und die nöthigen Verfügungen zu deren genauer Beobachtung allergnädigst zut treffen »geruhen werden. Bei dieser Gelegenheit bittet wir Em. Majestät unterthänigst, nach Allerhöchstvero so oft für Dies getreue Fürstenthum bewiesenen Gnade auch dafür gnädigst vorzusorgen zu geruhen, daß wenn in den siebenbürgischen Regimenten Officiersstellen zu befegen sind, an landesfühne besondre Rücksicht genommen werden mge. , r Da ed endlich sehr unothwendig ist, daß alle Bewohner dieses Landes auch diesen dermalen unterlegten Artikel ohne Unterschied sich genau bekannt machen müssen, so bitten wir Em. Majestät unterthänigst, aller gnädigst gestatten zu wollen, daß auch dieser Artikel im Sintte des 1. Rescriptes vom 25. Juli IL. F. und des demselben beiliegenden Artifelds über die ungarische Sprache, in die Muttersprache über fest Gefegesträft ermr wr in die Gefegbücher eingetragen werden möge wir ıe. « — ··«—« Jnder89".·Land,tagW..am 21.Gent wurden hie reingeschriebnen.Landtagsvitiiinen,völilidische Vorstellung s und dec Gesegartitel bezüglich der selbstenstellung, sammt der Ynstruftion und Sondermeinung der fächl. Deputirten , ferner die Vorstellung und der Gesegartifel, in Betreff der Nichterhöhung der Steuer sammt; ‚der Sondermeinung der fächl. Deputirten, end» sich. die Vorstelung und der, Gelehartifel wegen Forts führung ‚der, Progesle auch, während dem Landtag, dann der, Gefegentwurf über einige Ben DUETER LER: so.wie die, Vorstellung und. der. Gefeaztitel wegen Reambulirung, der Grenzen zwischen dem KHniyader und Biharer Komitat abgelesen. Exsterer in gewöhnlicher Weise mit den Siegeln der drei Nationen. besiegelt und rammt Begleitungsbericht durch eine ‚Deputation. Sr. Exec. dem .f. Commissäre zur Unterbreitung an Allers höchst: Se. Majestät, übersender, ‚Legtere | Dagegen , zur Dietatur abgegeben. Der Präsident trug hierauf vor, er, habe das in Bezug auf die Feldpolizei herabgelangte F. Reseript zum Gegenstande der vorläufigen Berathung bestimmt, aber seine Anzeige erhalten, daß die Stände Damit fertig seien, er fordre sie daher hiezu kaufz. e8 entstand eine kurze Debatte über den Antrag, ed solle bei dieser Gelegenheit das mündliche Verfahren festgelegt werden, die Mehrheit sprach sich aber dahin aus, es solle die Feldpolizei verhandelt werden und welches Verfahren die Stände sodann für nöthig erachten würden, werde hierbei bestimmt werden, womit ‚die Sigung schloß. Mir fommen auf die Sigung vom 14. September