Siebenbürger Wochenblatt, 1848 (Jahrgang 12, nr. 1-52)
1848-01-13 / nr. 4
e n Siebenbürger Wochenblatt. _ s. nt med 7179 93T ande ‚tgslı een birysaR - 1 jr 13:09 , ‚galt allergnädigster BYerwilligung. Kronstadt, 13. Januar SUNTVOIRE 13 Ja vo Oesterreichische Weonarchie. 88. Yungader: Herrschafts-Spann' Franjo. Cap i in en Ruhestand ee en. 2 ns PR Kronstadt,9. Januar.*) Unser öffentliches Leben hat seit einigen Tagen seit nämlich das neue Refruits rungegefes zur Ausführung herabgelangt ist, eine bewegtere Gestalt angenommen, wozu absichtlich verbreitete irrige Gerüchte, entfielte Angaben und gefränste «Zus VMWZUMIt-cikediu.iveldim,uui« sorwtcke.seytgyk«szdie"pevekiwjeiwcipes« desselden verdient, nur so viel bemierfen, daß wir überhaupt Niemandem, am allerwenigsten aber den‘ Vertretern unseres Publikums irgend eine Pflichtverlegung weder in verschleierten noch entschleierten Worten zum ‚Vorwurfe, gemacht, haben, oder machen wollten. Wenn mir wünschen, dag in das innerste Bürgerleben eingreifende Geiegesvorschläge der Presse zur allgemeineren Beleuchtung und Öffentlichen Besprechung anheim fallen mögen, was allenfalls dem Ansprun „allen Bürgern‘ die lesen und denken wollen in der Korrespondenz No. 2 unterstellt werden kann: so haben wir und: der Berfaffer derselben gewiß, nichts anderes gewollt, ald das, was ein jeder constitutionelle Bürger wünschen soi und wünschen muß, wenn er dieser Ehre theilhaftig sein will. Wenn wir uns auch darüber nicht mehr aussprechen, ‚sollen, und uns inieser Beziehung Vorwürfe von einer Seite gemacht werden, die uns eher bei der Last unseres schweren Soces ermuthigen als zurechtweisen sol, so wollen wir lieber um in Ruhe zu leben und uns behäbig hästen zu fünnen, die Spalten unserer Zeitung mit Ammenmährchen füllen. Bon anderwärts sind wir es gewohnt, ungeachtet unseren aufrichtigen und lokalen Strebungen, geheim und öffentlich verdächtigt zu werden. Dieses emig. -gleiche Ge Fläffe eines bösartigen Spikes an den Mond und seines Gefolges! Fann und aber nicht im mindesten beirren, während ung Wunden von Freunden und Gleichgesinnten aus Mißverstand erklagen, tief schmerzen. Daß wir Feiner Republikaner sind, aben wir that fählich in vielen Fällen bewiesen. Wir sind auch weit entfernt Republikaner sein zu wollen; was aber wir und unsere Freunde all eines constitutionellen Bürgers würdig für wahr, reht, und gefeslich halten, das werden wir besprechen und verfheidigen; mögen auch unsere Widersacher Armeen aus dem Boden gegen uns heranstampfen. treffen,, troßdem daß die Behörde in dieser Beziehung die größte Oeffentlichkeit beobachtete, wohl das weilte beigetragen haben mögen. Das Neue und Ungewohnte findet überall wie Berehrer, so noch mehr Widersacher, besonders wenn es, wie in diesem alle, so tief ins innerste Rolleleben eingereift, und es ist sehr begreiflich, wenn unfre beffern Mitbürger, welche bei der bieherigen Art der Nefrutenstellung, wo ihre Söhne bis zur dringendesten Nothwendigkeit von der Militärpflicht verschont wurden, sich im Besit eines gemissen, durch die Zeit und langjährigen Gebrauch zur Gewohnheit gemordenen, wenn all ungefeglichen Vorrechten sahen, mit der neuen, jeden Bürger gleich verpflichtenden Einrietung unzufrieden waren, und die frühere, wenngleich jedes Bessere Gefühl“ verlegende, dem 19. Jahrhundert Hohn sprechende Art der Nefrutenteilung zurückwünsche Bautem. Das Aufhören dieses bisher factisch gelebten Borsrechtes verbunden mit der im neuen Gefeg enthaltenen Bestimmung, daß jeder Nichtadelige zur Wehrpflicht bes,rufert sei, mithin der Adel ohne Ausnahme, ob er auch, dem Bürgerstande angehöre, davon als befreit erscheint, mußte natürlich einen üblen Eindruck hervorrufen, da diese Bestimmung, auf die fähsische Nation und den im ihrer Mitte vorhandenen Arnaladel angewendet, der fähsischen Grundverfassung, die Feine bevorrechtere Klasse, sondern bIo. gleichberechtigte und zu gleichen Pflichten verbundene Bürger kennt, fehnerstrafs entgegen ist und in ihrer ganzen Strenge durchgeführt, dem freien Bürgerthum eine bisher nicht genannte Aristokratie einsimpft. Zudem war die Mehrheit unsrer Mitbürger, ja selbst unsrer Stadtverordneten, ungeachtet der von Seiten der Behörde gefchehenen öffentlichen Bekanntmachung sowohl des Gefekartikels und der demselben angehängten Fuftruktion über die Art der Rekrutenstellung, als auch der im Namen Sr. Majestät von der 9. Landesregierung herabgesendeten Proklamation und bezüglich Belehrung über diese Angelegenheit, darüber nicht ganz im Hafen; sein Wunder also, wenn sich Besorgniß und Mißmuth hören ließen, welche zu zerstreuen gebotene Pflicht jedes guten Bürgers , besonders aber der Verwaltungsbehörde war. Unser Magistrat hat auch, wie wir hören, am verfroffenen Samstag in dieser Absicht und nach Vorschrift des erwähnten Gefetes, mit der Stadtcommunität und den Vertretern der freien Landeert ‚2 -- - Die Redaktion.