Siebenbürger Wochenblatt, 1848 (Jahrgang 12, nr. 1-52)

1848-05-29 / nr. 43

» « Siebenbürger Wochenblatt. Fast allergnädigster Bewilligung. — 7. Kronstadt, 29. Mai Oetterreichische Monarchie. Siebenbürgen. Kronstadt, 26. Mai. Die fächsiche Natione­­universität hat unterm 22, d. M. in Erwägung der offenbaren Lebensgefahr, welche unter den verwaltenden Umständen die Deputirten der fäh­rlichen Kreise, wenn sie den auf den­­ 29. Mai von Allerhöchst Sr. Majestät nach Klausenburg ausgeschriebnen Landtag mit gegen die beantragte Union Siebenbürgend mit Ungarn laus­tenden Sonstruktionen­­ befehiten sollten, bedrohe, Aller­­höchsten Orts Das Gesuch gestellt, womit entweder­ die Union, wodurch Siebenbürgen gegen den Willen, der Mehrzahl seiner Bevölkerung dem Königreich Ungarn einverleibt und als ein bisher selbstständiger Staat von der Gefeßgebung Ungarns abhängig gemacht, und mit Gefährdung des­ Fortbestandes der östreichischen Monarc­hie unterjocht werden­ solle, aus­ den 1. Propositionen weggelassen und der Landtag von Klausenburg an einen jicdern, die freie Berathung nicht beirrenden Ort, mit Beseitigung aller die Sicherheit der Landtagsmitglieder gefährdenden B Wolfsflaffen, verlegt werden möchte. Wir müssen gestehn, daß wir diesen Schritt jedenfalls für sehr gewagt und inconstitutionel halten, um so mehr, weil dessen Motive auf bloßen Bermuthungen beruhen und wir durchaus nit annehmen Frünnen, daß selbst die rohe Masse des durch den Landtag nach Klausen­­burg gezogenen Volkes si so weit vergessen konnte, Die persönliche Freiheit, ja das Leben der säh­s. Deputirten zu verlegen, da selbst der Geringste aus der Mitte uns­e jerer beiden ständischen Mitnationen die geiegliche Heiz­­igkeit und Unverleglichkeit der­ Person eines Volfsvers­treters zu achten weiß, und findet man oder will man hierin noch immer nicht genügende Bürgschaften finden, nun so verweisen wir auf die in einer der letern Num­­­mern des Hirado enthaltene Erklärung der Klausenbur­­ger Nationalgarde, welche aus Anlaß des verbreiteten Gerüchte, daß Die fürhl. Deputirten für ihre persönliche Sicherheit in Klausenburg besorgt seien, für jeden mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln einstehn zu wol­­len sich erbietet. Der­ vorberührte Universitätsbeschluß ist den Krei­­sen mitgetheilt und hier in einer gemeinschaftlichen Sit­­zung des Magistrats und der Kommunität am 24. d. M. berarben und der Beschluß gefaßt worden, eine auch den­­ übrigen Kreisen mitzutheilende Vorstellung etwa in folgendem Sinne an die Nationsuniversität zu erlassen: Nachdem Ge. Majestät den vom Landesgouverneur ausgesprichenen Landtag zu bestätigen und auch die f. Propositionen herabzusenden geruht hätten, so künne die Entkräftigung dieser Allerhöchsten Willensmeinung , des geierlichen Landesfürsten, weder versucht, noch gehofft werden, und ersehe man hierorts mit banger Besorgniß, daß die Nationsuniversität im Namen aller fächl. Kreise ein Gesuch gestellt habe, welches das hiesige Publikum als Die höcste Gefahr für den Frieden des gesanmmten Baterlandes‘ und besonders der fächf. Nation mit fi suhrend erkennen musse, somit auch nicht gutheißen könne. Wenn man den Ansichten der Mitstände nicht beipflichte, sei wohl nur auf dem Landtag die einzige Gelegenheit, wo man denselben in gefegllter, offener Meile entgegen­­treten künne und wenn man den Muth gehabt habe, die Abneigung gegen die Ansichten und Strebungen der Mittände ohne Rüh­alt offen zu manifestiren; so dürfe es eben so wenig am Muthe mangeln, diese Gesinnung auch im Landtagsfalle laut werben zu lassen und wenn ein landständischer Beschluß über die Union gefaßt wor­­den, die weitere Entscheidung vom Landesfürsten zu er­warten. Die Abhaltung des Landtags abwehren oder aufh­ieben und die mit so großer Entschiedenheit von Ungarn und Szeklern betriebne und vom Landesfürsten selbst zur Verhandlung vorgeschriebne Unionsfrage s hil­dern, ja sogar den Landtag durch Abgeordnete nicht be­­leiden zu wollen, halte man für das Signal zum Bür­­gerkrieg, und es mwünfce und erwarte dies Publikum, ed werde das von der Nationsuniversität gestellte Gesuch ohne Erfolg bleiben, da das ganze Land den Landtag wolle und verlange. Würde nun die Abhaltung des Landtags durch die Sachen hinausgeschoben oder gar gehindert, so werde nicht mit Unrecht sich der wüthendste Haß der übrigen Bewohner G Siebenbürgend gegen die­­selben fehren und ein Beruilgungskrieg die unmittelbare Folge sein. Dieser furchtbaren Zukunft sein Vaterland, sein Volk, das Leben und den Besigstand seiner Mitbür­­ger auszufegen, dazur­ könne man sich unter seiner Bes­cdingung einlassen und werde die Universität dringend ersucht, das Wohl und den Fortbestand der Nation im

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