Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1880. Januar (Jahrgang 7, nr. 1835-1860)

1880-01-24 / nr. 1854

Metinunndsidministration Heltauergasse 23. Erscheint mit Ausnahme­ der Sonn- und Heiertage täglich. Abonnement­ für Hermannfadt: monatlich.85 fl., Bunell, 2.fl. 50 Er., halb­.­­­5fl., ganzj. 10 fl. ohne Zustellung ins Haus, mit Zufellung 2 fl.,,3 Hu 6 fl. 12 fl, Abonnement: nit, Pohversendung : ag nd: bierfelj. 3 fl. 50 fr., . für das SE bierfe­­i “ je ” kr., halbj se das eg Eu viertelj. 9 18 Bi j. 18 Ba Sich. ganzj. RATE = gro, " Unftantitte Briefe. werden nicht angenom­­­men, Deanustripte nit zurü­ckgestellt, Siebenbürgisch-Deutsches N. 1854. ‚Hermannstadt, Samstag 24. Januar Pronumerationen und Inserate übernehmen außer­­dem Hauptburen, Her­­­tanergasse 23, in Kronstadt Fr. Wilhelm­ Frank, sowie Heinrich Dresswandt,, ‚Me­­­diasch J. Hedrich’s­ Erben, Schässburg Erler’s Buchhandlung, Bistritz Friedrich Wachsmann Nr. 187, Sächsisch- Rögen: Adolf Dengyel, Mühlbach Ferdin, San­­­der, Broos Paul Batzony; Lehrer, in Wien Haasenstein , Vogler, Rudolf Mosse, A. Opelik, Rotter , C., H. Schalek, Frank­­­furt a. M. @,J. Daube & C, Insertionspreiss per Darmondzeile 5, 6 und 7 tr örekuftie" Iniernieatae & 30 Tr, 3 kai u 1880. ;­­­ ! , rt Die Intervallfrage in der Landeskirchen - Ver­­­sammlung. Die interessanteste Frage, welche die gegenwärtig hier tagende evangelische Landeskirchen - V­ersammlung beschäftigt, ist eine Geldfrage, die sogenannte Intervallfrage, d. h. al­­lie Frage, wem jener Antheil ver Pfarrrente, welcher auf die Zeit der Erledigung des Pfarramtes entfällt, gebührt, beziehungsweise wem vas Recht der Verfügung über diesen Antheil der Pfarrrente zusteht ? und zweitens die Frage, wie dieser während der Erledigung zur Verfügung stehende­­re am besten verwendet werden könne? Die erste Frage ist eine Rechtefrage, welche durch das Kirchenrecht, die zweite eine Verwaltungsfrage, welche durch Zweckmäßig­­­keitsgründe entschieden wird. ‚Die­­se hat für die ev. Landeskirhe A. ©. in Siebenbürgen erst seit dem Jahre 1862, in welchem das’ neue Bfarrwahlgeleg ‚geschaffen wurde, eine erhöhte Bedeu­­­tung erhalten. Vor dem Jahre 1862 war, sie don deßwegen von geringerem Belange, weil — abgesehen von anderen Gründen — der Zeitraum, der Erledigung, der Pfarrämter gewöhnlich ein.sehr Furzer war und demzufolge an die Jus­­terfalarien, d. h­. die während der­­­ Zeit­ der Erledigung fließenden Aufheile der pfarram­ilipen Pfründe verschwindend gering, waren. Dies ist seit dem Jahre 1862, anders ge­­­worden.. Die a­­ber Erledigung einer Pfarre dauert, ohne vor n Prozeß die Vakanz verlängert, it oft 72, ja 102 und 132 Zage. So ist es denn auß erklärlich, dass diese Interfalarien seit dem Jahre 1862 bis zur Gegenwart bei­­­­äufig 50.000 fl. ergeben haben.­­ür die siebenbürgige evangelische Landeskirche A. B., die si nur­ sehr sc­­hie­­dener materieller Mittel erfreut, so daß die an vielen Punkten 2.8 Sag­­enlandes Höchst jümmerlich­ ausgestattete Barochie unfähig ist, ihre Kulturaufgabe zu lösen, bilden­­­ jene 50.000 fl. eine jede ansehnliche Summe. Mit­­­ derselben Ließe sich viel Schönes und Gutes, Manches, was der jährlichen Nation heilsan wäre, was Einzelne, dur. ungünstige Verhältnisse zurückgebliebene Glieder verselben vor­ der. Gefahr Der Un­­­kultur,. und der damit Hand in. Hand gehenden, nationalen Entastung; und, Entfremdung jrngen könnte, Manches, was ee eben einflößen Ba vollbringen. T dringenden Bedürfnissen fehlt­­e 8 nicht; sie wachsen im Gegentheil, der Kirche über den Kopf. Anstatt des Versuches, die zahlreichen­ nationalen Lebensaufgaben aufzuzählen, die ihrer Erfüllung durch Die Kirche harten, wollen wir hier nur eine Thatsache erwähnen, welch jeden Sachen mit tiefer Scham erfüllen muß. Die Regiments­­kommanden in Karleburg und Broos wissen davon zu er­­­zählen. Die betreffenden Regimenter ergänzen ss auch aus Gegenden mit jährtigher Bevölkerung. Die meisten jährlichen Bauernburschen, die­­­ aus den verhältnismäßig vollreichen, aber Höcht Armlichen Dörfern der Zekeichgegend verwntirt werden, verstehen ein einziges, deutsches Wort, so das die Offiziere, die wieder des sächsischen Dialektes nicht fundig sind, sie mit ihnen in der romanischen Sprache, deren beide Theile mächtig sind, verständigen müssen. Es ließen noch manche andere Beispiele anführen, melde den traurigen Beweis liefern, daß die Kirche an manchen Punkten ihres Bereiches ihrer Kulturaufgabe nicht gewachsen is. Hauptsächlich wegen des Mangels an­ ausreichenden materiellen Meitteln nicht gewachsen sein kan­­n. Was ist nun mit­ jenen 50.000 Gulden geschehen, welche das Intervall seit dem Sabre 1862 ergeben hat? Es it kaum möglich, auf­ diese Frage eine besriebigende Antwort zu geben. Es ist mit jener Summe nicht in der Weise gemirthihaftet worden, wie es den Bedürfnissen der Kirche und der Nation entsprechen würde. Ein strenges Urtheil wird sogar von einer theilweisen Mißwirthschaft reden können. Das­­­ Intervall ergibt jährlich im Schooße der gesammten Landeskirche eine Durchsi­nittssumme von beiläufig 3000 fl. d..W.. Dog ist diese Summe bisher keineswegs in einem gemeinsamen Sande gesammelt worden, sondern hat sich in die Kanäle der 14 oder 16 Kapitel, vieler exklusiv geist­­­lichen Körperschaften zersplittert. Das Dußend oder die zwei Dugend Pfarrherren, welde­ ein Kapitel bilden, Haben ale Kapitel, wenn die Stelle eines Amtsgenossen auch Tod oder Berufung in eine andere Gemeinde erledigt war, den während der Zeit der Erledigung fließenden Antheil der Nente bet­­zogen und in mehr oder minder gemeinnügiger Weise darüber verfügt; in der Regel sind die 2—300 Gulden, welche das Intervall in einem Kapitel­bereiche im Durchschnitte ergeben hat, für die Standesinteressen der Pfarrherren verwendet­­­ worden. Das eine Kapitel, wie z. B. das Hermannstädter, hat aus dem Internal­ einen besondern ‚Kapitelspensionsfond­­seipaffen­, andere ‚Kapitel. Haben das­ Intervall in anderer, oft weniger, gemeinnügiger­­­ Weise aufgetheilt. Denn man die Gebiete des öffentlichen Lebens über­­­blickt, so erscheint der Bezug des Intervalles durch die rein Herilalen Verbände der Kapitel als eine außergewöhnliche, vereinzelt bastehende Ausnahme, die um so auffälliger ist, als die Kapitel im Schoße der siebenbürgischen Landeskirche 4.8. Heutzutage Seine kirchlichen V­erwaltungsbehörden sind, teilwerlet Licch einepimentliche Jurisviktion ausüben, sondern ausschließlich geistliche Verbände sind, deren Lebensberechtigung­­­ ein­ herostragender Mann der Kirche, der verstorbene Fofef Tabini, in­ der Defyrantang auf wie prrege „Der ver] ‚getitligen Interessen" erblickte. Diese auffällige­ Ausnahme ist wie bemerkt, verein­zelt: Wenn­ ein weltlicher Dim­izipals oder Gemeindebeamter 5.8. ein stäptischer Senator st­ckt, so: müßten, wenn der von den Kapiteln beliebte Vorgang allgemein­­­ öffentlichen Rechtes wäre, die übrigen Senatoren als die Amtsgenossen des »Verr­­storbenen;, die ohne Weiteres auch einen Verband unter­­einander zur Pflege ihrer Standesinteressen bilden könnten, denjenigen Theil des systemisirten Senatorgehaltes­, der bis zur­ Bejegung ‚der erledigten Stelle: fällig wird, selbst bes­­­iehen, darüber­ verfügen und­ möglicherweise es für, das Beste befinden können, den Gehalt ihres verstorbenen Kollegen brüderlich ‚für ihre­ eigenen Taschen‘ aufzutheilen. Dies ‚ge­­nießt ,jedoch: nirgends, und die städtischen Gemeindever­­­tretungen würden wohl ein energisches Veto dagegen einlegen, wenn ein offenbares Gemeindegut ihnen als dem kom­­­petenten Gemeindeverwaltungsorgane entzogen würde.­­­ And der Staat hält es nicht anders. Wenn die sostentifirte­ Stelle eines Staatsbeamten z. B. eines Gerichtsrathes erl­­tedigt wird, so legen keineswegs die übrigen Geritsräthe des betreffenden Gerichtssprengels auf die Iuterkalarien bis zur Neubelegung der Stelle die Hand, sondern es verfügt über die­­­ Iuterkalarien als disponibles Staategut der Reichstag. Im Kiefer ErAAuENEL der Behandlung der’ Interkalarien kommt offenbar ein Prinzip zum we Um, so begründeter ist daher die Frage, warum An’ ShHoope der evang. Yandesfiche U. ®. ein entgegengefegter Vorgang beobachtet, warum hier das Intervall als Kir­­ce gut dem kirchlichen Verwaltungsorgane entzogen Yoh Das öffentliche Recht vermag biese ötierne eier = nicht zu ‚erfläten; insbesondere das Kirchenrecht, ebenfalls Öffentliches Not ist, vermag 68 nicht. "Da haben einige Kapitel, welche von Hleritalen Standpunkt­­e b­eibigen, daß die zu einem Kapitel vereinigten Pfarrherre das Bezugs- und Verfügungsrecht Über das Intervall hätten zu einem überraschenden Austrittsmittel gegriffen, indem sie behaupten, daß dieses Bezuge- und Verfügungsrecht privat­­rechtlicher Natur ei und den Kapiteln auf Grund eines privatrechtligen Titels zustehe. Dieses Bezugsregt 8. wäre demnach ein Vermögensrecht, welches nach Privatrechte d­en Grundlagen zu Beurheilen Are. Dad­­a­­nn daher, insoferne es sich in seinem Verfügungsrechte nicht selbst beschränkte, das Interval an Mudere verlaufen, ver­­­genfen, verpachten, unter die Kapitelsgenossen aufteilen oder zu irgend einem ambern beliebigen Ziwede verm­enden, ohne über die Verwendung Niecenh­aft ablegen zu müssen. Alle Konsequenzen des privaten Rechtes mössen dann Res zogen werden. Wir gehen von dieser Auffassung aus hat einen Schritt weiter. Das Intervall is ein Theil der Pfarrrente, des Pfarrergehaltes; bieser Theil Hat, nach jener Auffassung, den Charakter eines Bermödgengebieltes, daß von­ einem privatrechtlich Befugten bezogen wird und der mach privatrechtlichen Grundfägen unbeschränkten STENBung ein­ jelden unterliegt. Welchen Charakter hat dann die Pfarr­­rente überhaupt, deren Teil das Intervall ist?_ Nach dem we u ' objektes "am fh tragen. * Der Bezugsberechtigee' der‘ privatrechtlichen Grundfägen zu behandelnden Wermd ist der Pfarrer, der als Privateigenthüm­er gerade so, wie seine Kapitelsbrüder Über das Intervall, über die Mente al­ solche verfügen, dieselbe an Andere verlaufen, verschenten, verpachten könnte u. s. w. ’ Nach folgen Grundjägen würde wohl das Kirchengut in kurzer Zeit nach allen Weltrichtungen hin verschlendert werden. Der Umstand, daß die Kapitel, um das­ Intervall­­e zu behalten, ihre Zuflugt zu dem privaten Rechte, nehmen, st wohl verzeihlich, da die Kapitel alle ausschließlich­­­­­­ weistliche Verbände in ihrer Mitte des Rathes weltlicher, juristisch gebildeter Männer entbehren, daher ‚die Grenzlinie , zwischen öffentlichem und privatem Necte verfehlen und die Trage­­weite des Unterschiedes zwischen jus publicum und­ privatum, nicht Tennen. Ebenso ist es aus bdiesem Grunde: ein­ Miss berungsumstand, wenn die Kapitel aus Mangel an Rechts, fi deuilleton Und sie Font doch! Erzählung aus einem Alpenkloster. Bon Wilhelmine von Hillern. (#8, Fortlegung.) "gi Speisefaale wartet indeß in umpfem Brüten­­ber­­ag und die hungrigen Mönche, denen Längst bie­­geneit Epftunde verstrichen, stehen mit wässerndem Wunde erum umb boten, ob noch seine Tritte der hohen Gäste nahen. Endlich läutet der Bruder Küchenmeister die Tisch­­­gloe und zugleich tritt an die Herzogin mit Donatus und der Herzog mit dem Abt in den Speisesaal. Die Herzogin ist im tiefem Gespräch mit Donatus. Darin, um den Abt zu wenden, sagt sie freundlich: „Ich wante Eu, Herr Abt! Biel Hab’ ich nesehen, wa mich Hoc erfreuet ‚und belehret Hat, Warnehmlich in der Bücherei, da möcht ic ganzer Stuupen wellen, den Schäge unermeßlichen Werthes Habt Ihr dort bewahrt an alten Handschriften frommer und ges Tetter Gottesmänner. Aber mehr ale Adel, daß ichs ehrlich Tünde, ja mehr als aller­ Bücher hohe Weisheit, hat mich dreo Mb erbamet amd erhoben. Waßelic, Herr Abt, in Eirem Garten wachen Himmelsblumen und biefe Erbe wir em Paradies, hätte unser Herrgott wiele solcher Gfrrner!" I" er „Seht, Tegt, "DE Herzogin verjüngt si fehler!" "Täppelt der Herzog und vroft mit dem Finger: „Ei, ei, Herr Abt, was zießt Ir mir für Mönche, die alte wie junge Frauen so in Flammen jegen ?“ „Scherzet nicht, mein Gemahl,“ fügt die Herzogin ernst: „Wahelich, ich füg’ © 6 Euch, des Greises Weisheit und des Kindes Unfeguld vereinen sich in diesem Süngling! Hätt Ich früger gewußt, Herr Abt, melche Schüler Ihr zieht, ich hätte aus Eitrer Mitte die Mönche für mein neues Stift erwählt und sehr befrag iche, van ich schon mit Morimond, der Gisterzienser- Abtei, den Pakt geschlossen, denn jene können nicht höhere Tugend tragen old Ihr! Das aber bitt’ ich Euch, KR­­a deten da zu meinem Schloßlaplan. Ihr sagt mir, daß er zum Priester gefalbet wird. Laßt ihn sein Heilig Amt bei mir ausüben, und Gott im Himmel wird Eu­­bie gehe fohnen, die Ehr einer armer, fliehen Frau erweist:]" Der Abt schweigt einen Augenblick überrascht und sieht Donatus­ an? „Du pladlich Kind, welch’ große Ehren Haufen ich auf Dein Haupt! Soll ich, d­en Wunsch der quadermrelihen Frau, erfüllen und Dich ihr geben? Rebe freil" „Nein, mein Bater !" ruft Donat­ist im röstlichen Schred: „Du wirst nich nicht verstoßen!“ „Ihr verzeihet ihn, Fra Herzogin, wie haben ihn gelehrt, nur Wahrheit zu sagen!" Tächelt der Abt, „Ihe seht, es ist nicht Zwang, was ihn Hier Hält, und nicht wider seinen Willen gesicht €“, wenn ich Euer Geruch abschlagen muß! Der Knabe darf das Kloster nicht verlassen, ein Heiliges Belübde bindet ung und Ihm !* „Nun, da sei Gott vor, daß ich Euch zwänge, es zu bredgen. Hft dein so, derzicht' ic, wenn auch betrübten Here­­zens, auf diesen Wunsch! Das aber ag’ ich Euch und merkt es wohl: So je Euch Noth beprängt, ei Feind Bedroht, ober was Uahs Immer ihr eine Bitte an mich habt, fehiekt mie Diesen — und dei meistem Frauenwort, Euch) soll gewährt sein, was Ihr fordert, Mein edler Eheherr wird mir helfen, dies Verspregen zu erfüllen,” „a,“ ruft der Herzog Lachend, „bei Gott, ich will Alles, was Ihr wollt, Elisabeth — aber nun haltet mir das Ejsen wiyt länger auf, denn ich sterbe fast vor Hunger !" Da tritt Donatus bescheiden zum Akte: „Mein Vater, Du hast uns heute Dispens ertheilet — doch ich bitte Dich, gestatte, daß ich mich des Fleisches und des Weins enthalte" „Thu, wie Du denfst — so dich’s nicht nach Fleisch gelüftet, iß feines!" „Doch­­­ gelüftet mich danach, mein Vater, — und deggalb eben will ich mir’s versagen!" spricht Donatus Teife. „Du thueft vet, mein Sohn!" sagt der Abt, und sein Auge rust mit unbescreiblicer Liebe auf der reinen Stirn des Jüngere, Der dienende Bruder trägt die erste­ Richt ur; Herzogin winkt den Abt an ihre Seite.­­­, 1: Sai­ ge bleiben Eure Frauen, gnädige Herzogin?“ „frägt der let. tes ahiad 119: "3% habe sie nit mit zum Menhle­­n genommen; denn sie sind jung und eiteln Sinnes und Lennten den ‚Grnft Eurer Jünger Hören. So 6 Euch gefält, fidt ihnen ‚von. .den ah dp ä M­­­­­M­­M» » onn’n,oerau,t·ol syst spricht versbn«,Jhelsabet dadurch yniggens »He­­mcznchf Ilergerkiiß erspartl Und alsolnssethcip scetpkcchcu« En dig Bad em N Das Gebet ist gesprochen. Die, Mahl ‚aim ihren. Verlauf. Kaum zu schleppen vermögen ‚die; dienenden Brüder die Luft, der shmweren kupfernen Schüffeln, mit, ihrem duftenden Iuhalt. Ale thun fi Heute gütlich mit Aus­ nahme Corcentian’s und Donatus’, die wieder am­ fernsten Ende der Tafel figen und Nichts von al’­ ven­ Lederen Din­­­gen berühren. — Als die Mahlzeit beendet ist, zieht­ sich ‚die Herzogin zu ihren verbannten Frauen zurück; der N Herzog hebt die Tafel auf und gehet ein wenig, in bes. Abtes Zelle zu­ ruben, Die Brüder und die Ritter suchen­ den Schatten der fühlen Lauben im Freien auf. Niemand ist. ‚mehr, im Saale, ab­ Whjo und der Neidenberger, Wyfo hat das rote Gesicht, vom Uebermaß, der gewoffenen Gottesgaben trunfen auf den Tisch gelegt und schnardt Laut. Da­­­ wird er unsanft aufgesgüttelt.., Er sieht ‚blinzelnd, in­ die Höhe, und neben ihm steht der Graf, Donatus’; Vater... ; 1.40% „Was ist’s, mas fol?" frägt Whjo Lallend-und­ er“ hebt sich mühjeam. „OD, o — was ist der Men? DO pfui, was ifjest Du?1* lisa. dm dnel „Könnt Ihr noch ein Wort verstehen in Eurem Rausch 2" frägt der Meichenberger barschi' Wy so schnauft und trocknet sich mit den ssettsche Stirn­»Ach,eine schöne Gottesgabe ist Essen in kalnksM jammert er in kläglichem Tone.»Aber ist"doch alletfweiletjn d­ein Tenselein dabei,das heißt su vielt und veedirbthlneie die Freude.“ (Tortfegung folgt.) Die re: + «

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