Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1881. Juni (Jahrgang 8, nr. 2265-2288)

1881-06-10 / nr. 2272

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Trefort, sich näher ansieht: der wird zweifelsohne dANdefahren nicht verfennen, welche der Autonomie der Kirche und damit dem sittlich-religiösen Leben drohen. . h Bekanntlich bestehen noch heutzutage griechischer Herkunft,w·ie sich dieselben das e· · "vonstadt einige Familien­ tuiedergelassen und in der ·· kürzesten Zeit,Dank ihrem angeboren­en,sulativen Geiste bereichert haben?wollen und können wir bei dieser Gelegenheit nicht erörtern Der eigentliche Zweck unserer gegenwärtigen Ausführungen ist lediglich der,die sehr interessante und wichtige Angelegenheit der seit lange her in der Schwebe gewesenen und erst jüngst durch Intervenirung der Staatsregierun­g, beziehungsweise des kön.iing.·Kultus-i·und Unterrichts-Ministers proviso­­­risch erledigten Streitfrage zwischen den in Kron­­stadt lebenden Romänen und Griechen. Hinsichtlich des Eigenthums- und Verfügungs-Rechtes über das gemeinschaftliche Kirchenvermögen, über die Art und Weise der Ge­­­bahrung und Handhabung desselben, — eingehender zu besprechen und in die Oeffentlichkeit zu bringen. · · im­ Sinne und nach dem Wortlaute der·im1)·(.Gesetz-Artikel vom Jahre 1868 ist die Autonomie der griechisch-orientalis­chen Kirche der gesammten Romänen Ungarns und Siebenbürgens durch die,kraft Aller­­­höchster Entschließun­g von 1 24. April 1­864 erfolgte,Trenn­ung derselben vom hundertjährigen Berbande der serbischen­ Hierarchie und in Folge der Wiedererrichtung ihrer vormärzlichen­ eigenen n­ationalen Metropolie, gewährleistet worden,vermiege welcher die zu diese·r Kirche·gehörigen Glaubensgenossen das unumschränkte und unabhängige Verfügungsrecht über ihre kirchlichen,Schul und Fundational-Angelegenheiten­ frei ausüben können und seitdem inslebentreten derselben,auf Grund ihres eigenen diesbezüglichen, allerhöchsten Orts­­sanctionirten, Organisationsstatutes auch fachlich ausüben, selbstverständlich unter dem einzigen in der Sanctions- Haufel enthaltenen Vorbehalt des Oberaufsichtsrechtes seitens der Krone, mit welchem der jeweilige Königl. ung. Kultus- und Unterrichts-Minister aut ist. ·· · Di geringe Anzahl der in Kronstadt befindlichen Griechen be­­­kannte sich seit jeher, namentlich seit ihrer Niederlassung daselbst zum Ver­­­bande der gemeinsamen griechisch-orientalischen Kirche, und daher waren sie ganz natürlicher Weise immer, sowohl früher, wie sie es auch heutzutage noch sind, Glaubensgenossen der Rumänen, mit denen sie nicht nur allein gleichmäßiger Rechte in der Ausübung der Autonomie theilhaftig waren und sind, sondern sie besonders auch der Begünstigung erfreuen: Daß ihnen allerhöchsten Orts die Steichberechtigung und Dleisstellung mit der überwiegenden Majorität der Romanen Hinsichtlich des Gebrauches ihrer eigenen griechhischen Mutters­prache bei Abhaltung des Gottesdienstes in der gemeinschaftlichen Kirche, aus­­nahmsweise gewährt ward; u. a. so, daß der Gottesdienst eine Woche durch den romanischen Geistlichen in romanischer und eine Woche wieder Durch den griechischen Priester in rein griechischer Sprache regelrecht abgehalten wird. ··· » «. .. .. Außer dieser Begünstigung verheiligten sich jene griechischen Familien gleich den zahlreichen Romanen an allen im Organisationsstatute vorge­­­sehenen freiheitlichen autonomen Institutionen, zumal ihnen, gemäß der im S 9 des obertirten IX. Gejegartikels vom Jahre 1868 enthaltenen ausdrüc­­­lichen Bestimmung, das alleinige, unbeschränkte Recht der Gebahrung ihrer eigenen Stiftungen und Fonds gerade wie den Romanen belasfen ist; ab­­­gesehen davon, daß nach den Sabungen und der Praxis, welche bei allen cristlichen Kirchen in Kraft bestehen, daß von ein und denselben — wenn aus verschiedensprachigen — Glaubensgenossen erworbene Vermögen einer und derselben Kirche, al gemeinsames unantastbares, nicht aber partikulares Eigentum des einen oder des andern Theiles angesehen werden kann. Und gerade so verhält es sie mit jenem Kirchenvermögen, welches wohl der gemeinsamen griechisch-orientalischen Kirche, mithin der Gesamm­t­­­zahl der romanisch-griechischen Glaubensgenossen, nicht aber nur jener der Griechen gehört. Höchjst bemerkenswerth und charakteristisch ist nun die jüngst ertroffene ministerielle Entscheidung Hinsichtlich der künftigen Gebahrung des gemein­­­schaftlichen Kirchenvermögens der Kronstädter Griechen und Rumänen, welche weder für die Ersteren, noch viel weniger für die Legieren be­­­friedigend ist. Im Gegentheil ist sie eine, Die Autonomie der Kirche schädigende, Das Geseh verlegende Ingerenz seitens des Kultus­­­und Unterrichtsministers, welcher bei Gelegenheit seines im vorigen Sommer stattgefundenem­ Besuches in Kronstadt den beiden streitenden Theilen — als sie Sr. Excellenz ihre Aufwartung machten — rundwegs im Vorhinein bedeutete, daß die besprochene Entscheidung zwar in Bälde erfolgen, jedoch weder den einen noch­ den anderen Theil befriedigen dürfte. So it es auch thatsächlich geschehen. Der Herr Kultus- und Unterrichtsminister hat, entgegen der gegeblich gewährleisteten Autonomie der Kirche, ja sogar ohne irgend­­welcher An­­­hörung und Zuratbeziehung der betreffenden, für beide Theile kompetenten, vorgelegten Kirchlichen Ziurizdiktion, nämlich des griechisch - orientalischen Erzoidkefan-Konsistoriums, oder des Erzbischofs-Metropoliten, am Ober­­­haupt der autonomen Kirche, — eine sogenannte Epitropie oder besser ein Komitee, bestehend aus acht romanisch-griechischen M­itgliedern, — welches Komitee unter dem Borjike, des in der Eigenschaft eines ministeriellen Kommissärs ernannten Obergespans Julius v. Szentivanyi das Kirchenvermögen verwalten sol, eingelegt, Lekteren mit den erforderlichen Suftruktionen versehen und in der Weise bevollmächtigt, daß er nicht, nur allein die auf die Verwaltung und Gebahrung des fraglichen Kirchenver­­­mögens Bezug habenden Agenden zu leiten und deren genaue Durchführung zu überwachen, sondern sogar mit entscheidender Stimme selbst im Schooße des Komitee’3 bei Verhandlungen bekleidet ist und zwar so, daß, wenn bei einer Abstimmung über irgend­­welche bevathene und verhandelte Trage die Stimmen der acht Komitee-Mitglieder gleich getheilt sind und die Majorität nicht erzielt wird, er, der ministerielle Kommissär-Obergespan als Borsiger, mit seiner maßgebenden Stimme endgültig entscheidet. Umso unbegreiflicher und willkürlicher ist aber die in der besagten ministeriellen Instruktion enthaltene ER­­A von Nemedien gegen etwaige Leiteng des küniglich-ungarischen Kultur- und Unterrichtsministers über eventuelle Berufungen erfolgte Entscheidungen. Denn wenn irgend jemand, sei es auch das SK­omitee selbst, oder einzelne Mitglieder desselben, mit einem derartig­­en nici­ten Beschluße nicht zufrieden ist, so kann dagegen zwar, und natürlich nur wieder bei demselben Minister der Ne fur, ergriffen werden, aber ein weiteres Remedium gegen Die hierauf er­­­folgte Entscheidung ist absolut unzuläßig. Inwiefern­­­ diese Beschränkung eine vom Ben Standpunkt ges rechtfertigte ist, und ob überhaupt die fragliche Entscheidung Sr. Excellenz des Herrn Ministers für Kultus und öffentlichen Unterricht in dieser rein fichliche confessionellen Streitfrage nicht etwa eine gejenwidrige Einmischung in die autonomen Institutionen der Kirche involvire. Dies zu entscheiden, überlasfen wir unseren — Gott sei Danf — zahlreichen romanischen Juristen und constativen nur die Thatsache, daß in Kron­­­stadt sowohl die griechisch-orientalische Kirche, deren Gläubige, Rumänen und Griechen, als auch die im IX. Genetartikel vom Jahre 1868 garan­­­tirte Autonomie in einen Ausnahmszustand verlegt ist und daß D­iese und das auf mehrere Hunderttausend Gulden fi­ be­­­laufende Vermögen derselben dem beliebigen Schalten und Walter eines, weder Dieser Kirche respective Religion, viel weniger aber einer oder der andern Nationalität der controversen Theile angehörigen ministeriellen Commissärs überliefert worden ist. Wie sollten sig num die Nationalitäten und Confessionen in unserem von so freisinnigen constitutionellen Institutionen reich gesegneten Vater­­­lande der Stefanzfrone nicht glück­ch schägen, wenn ein ganzer Organismus einer Kirche und die gejeglich ihr garantirte Autonomie, deren Allerhöchsten DOrt3 sanctionirten statutenmäßigen Einrichtungen, mittelst einer einfachen ministeriellen Entscheidung über den Haufen geworfen, die competenten kirchlichen Behörden ignorirt und deren Organe compromittirt und lahin gelegt werden, an ihrer Stelle aber und namentlich an jener der im Organisationsstatute vorgesehenen Körperschaften (die Parodhsial - Synode [Presbyterium] $ 7, das Comite $ 13 und die Epitropie 8 27), eine ganz andere entgegengesegte, von der Negierung ernannte Vertretung, dan an die Stelle der vorgelegten und competenten Jurisdiction, wie das Erz­­­didkejan-Consistorium nach den SS H10—141 ist, die Agenden desselben dem Obergespan, einem — sowohl der Religion al auch­ der Nationalität nach — ganz fremden Individuum, als königlichem Commissär übertragen werden und endlich an die maßgebende entscheidende Stelle des Erzbischofs, als kirchlichen­­­Oberhauptes, Se. Excellenz der Königl. ungar. Kultus- und Unterrichtsminister sich selbst einlegt. Die Griechen in Kronstadt haben ebenso wie die Domänen alle Ursache, über den Eingriff in die kirchliche Autonomie zu sagen. Daß hiebei auch Magyarisirungstendenzen mit eine Rolle spielen, liegt wohl auf der Hand. Denn man man doch nicht voraussegen, noch viel weniger glauben, daß sich der Regierungscommissär, Obergespan v. Szentivanyi, bequemen wirde, die Berathungen und Verhandlungen in dem seiner Leitung anvertrauten ministerielen Kirchenverwaltungs-Comits in romä­­­nischer oder gar griechischer Sprache, sondern , wenn nicht etwa in der beiden Theilen verständlichen deutschen, gewiß in der magyarischen Staatssprache führen, das­­eitungsprotokoll und die Be­­­richte über alle auf die Wirksjamkeit dieses kirchlich-ministeriellen Erecutiv­­­organd Bezug habenden Amtshandlungen nur in dieser amtlichen Sprache ausfertigen lassen werde. Jeder Anfang ist schwer; vorläufig begann der Apparat in Kron­­­stadt. Man sieht der weiteren Entwiclung mit großer Spannung en­t­­gegen, wie sich die zur Wahrung der bedrohten Interessen berufenen natür­­­lichen Faktoren der Kirche, der Congreß, die Synode, das Consistorium, die Bischöfe, beziehungsweise der Erzbischof-Metropolit, als Oberhaupt, gegenüber diesen Eingriffen verhalten, ob sie die erforderlichen Beschwerden geltend machen oder gleichgültig zusehen werden ! betr · Die sted. st)Um dem Grundsatze des,,Audiaturetaltera pars«Rechnung zu tragen, theilen wir diesen aus der Feder eines Romanen herrührenden Artikel,der uns bereits vor mehreren Tagen zur Verfügung gestellt worden,aber wegen Raummangels zurück­­­bleiben mußte, hier mit. Politische Mebersicht. Hermannstadt, 9. Juni. Al ob es zwischen Oesterreich und Ungarn sonst gar seine „Schwarzen Punkte“ gebe, wird regt — man könnte es freilich auch nur auf Rechnung der Wahlagitation schreiben — die Frage des selbstständigen ungarischen Zollgebietes in den Vordergrund geschoben. Bei dem wirts­­­schaftlichen NRühgange, der sich seit einer Reihe von Jahren in Ungarn vollzogen hat, gibt es allerdings kaum ein Thema, was die Geister mehr entflammen könnte, als dieses, und alle Welt wird, wenn von den „Führern in der Nation“ die Zollschranke als der Goldregen gepriesen wird, um so eher für die Abschließung gegen Oesterreich, eintreten. ‘Daß aber durch eine solche Agitat­ion die Zustände in Oesterreich-Ungarn nur noch wirrer werden, bedarf wohl seiner Auseinanderlegung. Man hat aber mit der Thatsache zu rech­­­nen, Daß aus allen politischen Parteien in Ungarn dieses Schlagwort herausklinged in den Sand. Jeuitleien. Bren bis in den od. Amerikanischer Roman, frei bearbeitet von M. dr. Weißenthurn, (78, Sortfegung.) an, ala set sie zu Stein erstarrt. Dann wendet sie sie noch immer sprach Mr. O’­Sullivan bringt die Nachricht­ nac Y Baymouth und theilt sie der Witwe des Verblichenen mit. Zwei oder drei Tage sind seit seiner Rückehr nach Bathmouth vergangen, ohne daß er Gelegenheit gehabt hätte, mit Marie zu sprechen, denn in dem „Steinhaufen selbst einen Besuc zu machen, wagt er nicht, um dadurch nicht etwa die Aufmerksamkeit der Großmutter zu entweden. Als er jedoch eines Abends langsam durch die Straßen fehlendert, trifft er ganz unerwartet mit Marie zusammen. Sie gewahrt ihn sofort und eilt auf ihn zu. „Ich habe nach Ihnen ausgespäht — ich wußte, daß Sie um diese Zeit spazieren gehen. Per. O’Sullivan, Sie sind erst kürzlic aus New York zurückgekührt. Erzählen Sie mir von Keine!” „Sie ist wohl!" ·· „Adhl“ ruft sie, mühsem nach Athen singend. „ga — e8 betrifft Deoasieur Durand!" · ··· »Weshalb ist Fräulein Harriot· so plötzlich abgereift. Sie ließ ein Bilfet zurück, in welchem sie mir mittheilte, sie sei zu Reine gegangen, welche in Sorgen lebe. Sie sind meiner Schwester Freund, jagen Sie mir, worin dieser Kummer besteht.“ Sein Brief weicht ihr aus — er zeichnet mit dem Spazierstod Figuren · ·· »Sie sagen mir,Reine sei wohl?«fragt Marie nochmals-sie ist "e"rblese worden. N gräulese Bonbeil — förperlich wohl — doch sehr befümmert !" · Sie legt die Hand auszerz—­und—ohne zu wissen,·wie er·es zu Stande bringt, erzählt er ihr den Sachverhalt. Sch­weigend bricht sie ihn 108, von ihm und will hinweg, doch kaum ist sie zwanzig Schritte gegangen, als sie einen lauten Schrei ausstößt und Teblos zu Boden sinft. D’Sullivan hat nichts Anderes erwartet. Er hebt sie empor, trägt sie an den nahen Strand und sprigt ihr das kalte Meerwasser ins Gesicht. Nach und nach kommt sie zu sich, s­­chlägt die Augen auf und streicht sich das feuchte Haar von der Stirne. »Was ist’s doch gewesen!Ach­—ich weiß«ein Blick quallvoller Erinnerung spricht aus ihren Augem»Leonce ist todd­ Mein Gatte­——oh mein Gott!«Sie bedeckt das Antlitz mit den Händen und sitzt eine Weile regungslos auf der Bank,auf welcher O Sullivan sie niedergelassen hatte, dann kommt plötzlich ihre alte Entschlossenheit wieder zur Geltung,sie erhebt sich,nicht eine Thräne tritt in ihr Auge,sie reicht O’Sullivan die Hand: »Sie sind die Güte selbst,mein­ Herr—gegen meine Schwester— gegen mich. Ich danke Ihnen von ganzem Herzen.“ Sie eilt hinweg; sie schreitet rastlos vorwärts, bis sie das „Steinhaus“ erreicht. Graden Wegs zu Mrs. Windsor begibt sie si und erzählt ihr Alles — ihre eigene Verstellung und die Unschul­d ihrer Schwester. „Ich liebte ihn und verleugnete ihn, ich liebte eine und vernichtete ihr ganzes Dasein! Mein Gatte — durch mich zur Verzweiflung getrieben, stahl Dein Geld — jener Diebstahl und sein tragisches Ende — Alles ist meine Schuld. Von Anfang an Habe ich Dich getäuscht. Doch nun endlich ist die Wahrheit ausgesprochen !" Mrs. Windsor Tauscht mit unsagbarer Bitterkeit den Worten ihrer Enkelin. Täuschung, Chriefigkeit, Betrug — soll­­e8 denn sein Ende haben mit der Schande, welche diese Mädchen Über ihr Haus bringen? Longworth hat sie aufgegeben — die alte Frau wird schwach und Eränflih — muß dieses Mädchen auch von ihr gehen — muß die ganze Welt erfahren, weshalb? „Berlaffe mich jegt und komm Abends wieder,“ spricht sie mit erfticher Stimme. „Wer kennt diese legte — diese ärgste Schmach ?" „Mr. O’Sullivan!" ·· »Ach­—m­er.Longworth ist vermuthlich bei Deiner Schwester in Ne­wyork?« »Jawohl!« »Geh!«spricht Mrs.Windsor in­ plötzlichem,heftigem Zorn und Marie zieht sich zurück. Stundenlang sitzt die alte Dam­e regungslos-starr vor·sich hin­­blickend-Und dies soll also das Ende sein.Sie hat viel Gutes im Leben genossen:Schönheit,Gesundheit,einen reichen­ Gatten,angesehen­en Nam­en, ein stattliches Haus,eine schöne Tochter,einen prächtigen Sohn.Der Tod und der Lauf der Zeit haben ihr Alles geraubt,bis auf das Geld k und­­­en soll dies anheimfallen? Heute vielleicht schon ist die Enfelin, welche sie haft, sein Weib. Und nun diese legte Schmach, — soll sie dieselbe der Welt preisgeben? Nein, — Marie soll bleiben. Trog Allem fühlt ihre Großmutter nicht jenen Abscheu gegen sie, welchen sie gegen Neine empfindet. Es ist ausgemacht — Marie soll bleiben! In Newyork ist Reine inzwischen unter Fräulein­ Harriot’s treuer Obhut;der Schlag,welcher sie g­etroffen,beugt sie tief.Leonce ist ihr sos- Sein­ Tod karti­ so« Plötzlich,sein Ende war so tragisch!Ihre Gesundheit leidet ernstlich von so so viel Schlagen,sie wird bleich wie ein Schatten.Ernstlich beunruhigt­ h­ älts.: unaussprechlich lieb gewesen——dieser verirrte Bruder. Fräulein Harriot endlich eine geheime Berathung mit Longsworth und zuneicht in Folgedessen Reine einen ganz unerwarteten Vorschlag. „Petite, wie wärs, wenn wir eine Reife machten?“ Die müden Augen heben ss langsam empor. „Mein fetter Ausflug nach Europa hat nur meine Luft gewegt, noch mehr zu genießen. Ich sehne mich darnach, wieder zu reifen. Wie wärs, wenn wir Beide nächste Woche abreisten? Wir wollen auch nach Nouen, und Sie zeigen mir dort das Haus auf­ dem Hügel —" Keine springt mit leuchtenden Augen empor. „Wir reisen nächste Woche!” fährt Fräulein Harriot mit Entschiedenheit fort; „wir kommen dann im Meat nach London, später begeben wir uns nach Frankreich und bleiben einen Monat in Rouen, und meine liebe, Kleine Freundin gewinnt dort wieder ihre frischen Farben und ihre muntere Laune von einst!" Von Stunde an befsert sich Nevie’s Befinden. Sie reisen zu der fest­­­­gelegten Zeit ab, Longworth gibt ihnen das Geleite, und obwohl er Reine ·· ·­­­«

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