Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1884. Mai (Jahrgang 11, nr. 3155-3180)

1884-05-16 / nr. 3168

Ushartiou und Administatiom Heltauergasse 23. wwuimiizum quemzupabgesa­­­iagetäskich. Abonnement für Hermannstadt: monatlich 85 Er., vierteljährlich 2f1. 50 fl., halbjährig 5 fl, ganzjährig 10 fl, ohne Zirstellung ins Haug, mit Buftelung 1 fl, 3 fl, 6 fl, 12­­5. Abonnement mit Boftversendung: — Hürde-Samts­­­vierteljährig 3 fl. 50 n Phi TA, ganzjährig Für das Ausland: vierteljährig 7 AM. oder 10 grez., Halbjährig 38 AM. oder ganlads 23 RM. oder 3. Unfransizte Briefe werden nicht angenommen, " Rennuffeihte nit zurückgestelt. Siebenbirgishh-Beulfices Ssermannfadt, Freitag, 16. Mai N 3168, XI. Jahrgang. Pränumerationen and Inserate übernehmen außer dem Hauptbureau, Heltauergasse Nr. 23, in Kronstadt Heinrich Zeidner, H. Dresz­­­wandt’s Nachfolger, Mediasch J. Hedrich’s Erben, Schässburg H. Zeidner’s Filiale, Bistritz Friedrich Wachsmann Nr. 187, Sächsisch- Regen Karl Fronius, Mühlbach Jos. Wagner, Laufmann, Broos Paul Battoni, Zehrer, Wien Otto Maas (Haasen­­­stein - Vogler), Rudolf Mosse, A. Opelik, M. Daukes, Moriz Stern, Heinrich Schalek, J. Danne­­­berg, Pest A. V. Goldberger, Frankfurt , M. G. L. Daube & C. Anfertionspreis: Der Raum einer einspaltigen Garmondzeile kostet beim einmaligen Einraden 7 fr., das zweitemal je 6 %., das drittemal je 5 fr. d. W. exklusive der Stempelgebühr von je SO­­K­ 1884, Betrachtungen über die Budgets der drei Hermannstädter Bohrthätigkeitsfonde pro 1884.­­ ­ z­­­a Er Ein Stückchen sozialer Frage im nüchternen Gewande der Ziffern rollt sie vor uns auf, wenn wir die in der jüngsten Situng der Stadt­­­vertretung verhandelten und festgefeßten Budgets des Hermannstädter Bü­rger­­­te Almosenfondes und Armenfondes mit Frittichen Augen­­errachten. Oh­­­nich­ die Mittel dieser drei Wohlthätigkeitsfonde sucht die Stadt Hermannstadt der ihr natürlich und geießlich obliegenden Pflicht :Für ihre armen und erwerbsunfähigen Mitbürger zu sorgen, nach Möglichkeit zu entsprechen, und die Linderung der Not des armen Mannes ist es ja auch, was die soziale Frage mächtig bewegt. An der Hand der vorliegenden Budgets und sonstigen und zur Vei­­­fügung stehenden Daten wollen wir nun darzustellen versuchen, wie die Stadt Hermannstadt dieser Aufgabe entspricht, und daran einige Bemerkungen anknüpfen, was etwa noch weiterhin geschehen künnte. Nach dem im Jahre 1881 festgestellten und Heute noch zu Recht bestehenden „Statute des Hermannstädter bürgerlichen Siechenhauffes, des Almosenfondes und des Armenfondes“ sollen aus dem Erträgnisse des Bürgerspitals- oder Siechenhausfondes „arme, infolge Alter“ oder fürper­­­licher Gebrechen erwerbsunfähige und nach Hermannstadt zuständige Männer und Weiber, ohne Unterschied der Konfession und Nationalität, entweder auf Lebensdauer oder auf Zeit in das bürgerliche Siechenhaus aufgenommen werden, um dort vollständige Verpflegung zu finden.“ Die Einkünfte des Almosen- und Armenfondes aber sind bestimmt „zur Unterftügung solcher armer und erwerbsunfähiger nach Hermannstadt zuständiger Personen, welche in das Siechenhaus nicht aufgenommen werden künnen, dann zur Bestreitung von Erziehungsbeiträgen und Verpflegsgeldern für arme nach Hermannstadt zuständige Waisen.“ " Das vorliegende Budget des Siechenhausfondes weist mun nach, daß zur Verpflegung der im Siechenhause untergebrachten Pfründner für das‘ Jahr 1884 7083 fl. d.W. erforderlich sind. Da, wie aus dem bezüglichen Vorlageberichte hervorgeht, davon 70 Pfründner volle Verpflegung finden sollen, so stellen si­­che Kosten für einen Pfründner auf jährlich. 100 fl. 83 fl. d.W. Diese Kosten können als nicht übertrieben bezeichnet werden, denn die Stadt Kronstadt zum Beispiel benötigt laut ihrem Budget pro 1884 zur Verpflegung von durch­schnittlich nur 66 Pfründnern ihres Siechen­­­hauses, jährlich 7775 fl. an ordentlichen Ausgaben, dazu kommen noch für Medikamente 140 fl. und der Wert des erforderlichen Bren­nholzes mit 480 fl., zusammen also jährlich 8405 fl. ö. W. oder pro Kopf und Sahr 127 fl. 30 fl. Und die Stadt Graz fostet die Verpflegung von durchschnittlich 450 Pfründnern in ihrer städtischen V­ersorgungsanstalt, pro­­­­ahr 51,930 fl. d. W. oder pro Kopf und Tag 115 fl. d. W. Wenn also auch das Erfordernis für die im Hermannstädter Siechen- Haufe untergebrachten Pfeifmdner ein verhältnismäßig geringes ist und aus dem Ainsenertrag der Fondskapitalien per 4677 fl. und aus dem Ertrag der vermieteten Leibgernde, Gebäude und Mühlen mit 4582 fl. d. ®. volle Deckung finden wide, so stehen diesen Haupteinnahmen doch solche Verwaltungsausgaben gegenüber, daß schon seit Jahren die Stadtkassa mit einem jährlichen Vujchuffe zur Deckung des Erfordernisses beisteuern muß. Die aus diesem Fonde im Sinne der ursprünglichen Stiftungen an die ev. Kirche zu zahlenden Besoldungsbeiträge und Remumerationen betragen nämlich 979 fl. 26 fl. 5. W. und die zu zahlenden Steuern und Abgaben die geradezu horrende Summe von 1049 fl. 20 Fr., so daß von der präli­­­minierten Gesamtausgabe von 11,181 fl. 90 Fr., nach Abzug dieser Posten und der Verpflegskosten für die Pfründner, für die Besoldung der Anstalts­­­bediensteten, Kanzleierfordernisse und Instandhaltungskosten des Anstalts­­­hauses und der Mühle in Neppendorf nur noch 2070 fl. 64 fl. d. W. erforderlich sind. Dem Gesamterfordernis per 11,181 fl. 90 fl. 8. W. stehen aus dem Vermögen des Fondes zu gewärtigende Einnahmen per 9962 fl. 97 fl. gegen­­­ü­ber, so daß pro 1884 aus den Mitteln der Stadtkasse ein Zufchuß per 1218 fl. 93 fl. präliminiert erscheint. Im Jahre 1881 betrug dieser Zur­­­schuß 1729 fl. 29 £ r., im Jahre 1882 2103 fl. 7 fr., im Jahre 1883 aber­­­ nur 1028 fl. 83 fr. Die Steigerung im heutigen Jahre ist, da die son­­­­ Iätigen Ausgabsanlüge unverändert geblieben sind, einzig und allein der ein­­­getretenen Steigerung der Steuerabgabe zuzuschreiben. Wie es möglich war, angesichts des Laien Wortlautes des Punkt.7,­­­ 2 des XXI. G.­W. ex 1875 das Einkommen aus der dem Fonde gehörigen Mahlmü­hle der Ka­­­pitalszinsen- und Nentensteuer zu unterziehen — denn nach dem bezüglichen Berichte hat dieser Umstand die so namhafte Steigerung der Steuerschuldig­­­keit verursacht — ist uns, und wohl auch anderen, unbegreiflich. Auf das Budget des Almosenfondes übergehend, finden wir, daß an Unterstügungen aus diesem Fonde und zwar unter dem Titel „Beteili­­­gung der Hausarmen“ und „sonstige Unterftügungen“ 4369 fl. 18 fr. prä­­­liminiert sind. Diese Unterstügungen verteilten si im Jahre 1883 auf 98 Hangarme und 29 Waffen, zusammen 127 Personen, und entfielen sanach im Jahre 1883 bei einem Erfordernis von 4548 fl. 56 fl., 35 fl. 80 fl. 2 a oder monatlich nur 2 fl. Y6fr. 5.W. gewiß ein: überaus Kleines mojen. Auch bei diesem Fonde finden wir, daß die Erträgnisse seines eigenen Vermögens, das in Feldgründen, Realitäten und angelegten Kapitalien mit zusammen 5090 fl. 57 Er. besteht, fix dessen Bedü­rfnisse so ziemlich aus­­­reichen würde, wenn nicht wieder stiftungsgemäße Ausgaben für Kirche und Schule ihn belasten würden und die Steuer, die 1881 noch nur 300 fl. 90 Er. betrug, im Laufe von nur 3 Jahren um mehr als das Doppelte, nämlich auf 741 fl. 80 Er., im Jahre 1884 gestiegen wäre. So ergiebt denn die Bilanz auch hier einen Abgang von 818 fl. 24 E­r., welcher aus der Stadtkassa gedeckt werden soll, denn es stehen einer Gesamteinnahme von 5105 fl. 57 fl. Ausgaben mit 5923 fl. 81 fl. gegenüber. Das geringste eigene Vermögen unter den drei Fonden besitz der Armenfond, denn der Ertrag seines Nealdefiges beziffert sich nur auf 206 fl. und jener seiner Kapitalien auf 1037 fl. 78 fl., zusammen 1243 fl. 78 fl. Allein seiner der drei Fonde besißt außer dem Betrag seines Ver­­­mögens noch andere namhafte Zuflüsse, als eben der Armenfond, welcher aus den einfließenden Strafgeldern und dem Ertrag der Hunderteuer auf ziemlich sichere, alljährlich wiederkehrende und daher verwendbare Einnahmen rechnen man. In das Jahr 1884 sind an Strafgeldern, 541 fl., an Hundesteuer­­­überschüssen 700 fl. präliminiert und die veranschlagte Gesam­teinnahme er­­­reicht mit weiteren Zuflüssen von geringerem Belang, die Höhe von 2768 fl. 78 kr. Da aber aus diesem Fonde für Beteiligung der Hausarten und son­­stige Unterstügungen allein 3161 fl. prälimimiert sind und hierzu noch Ver­­­waltungs- und Instandhaltungsauslagen mit zusammen 274 fl. 42 kr. hinzukommen, so übersteigen die Gesamtausgaben per 3435 fl. 42 fl. die Einnahmen um 666 fl. 64 fl., welche ebenfalls aus der Stadtwaffe zuge­­­schaffen werden. Aus den im Jahre 1883 aus diesem Fonde zur Verteilung gelangten Unterftügungen mit zusammen 3075 fl. wurden 71 Hausarme und 19 Waisen, zusammen 90 Personen beteiligt, was­­­ Berson 34 fl. 16 fl. per Bahr ıund per Monat 2 fl. 84 Fr., also nahezu denselben Unterstüßungs­­­beitrag per Kopf und Jahr wie beim Almosenfonde ergiebt. Wenn wir nun zusammenfassen, was die Stadt Hermannstadt, abge­­­sehen natürlich von den durch Konfessionelle und private Mittel zu ähnlichen Bweden verausgabten Beträgen, für ihre Armenpflege jährlich verausgabt, so finden wir die gewiß ansehnliche Summe von 14.613 fl. d. W., welche sich auf 287 Personen verteilt. Wird aber die Bevölkerung Hermannstadts auf Grund der 1880er Volkszählung mit 19.446 Seelen angenommen, so ergiebt fi), daß 1,5 P­erzent der Bevölkerung aus städtischen Mitteln eine Unterfrügung erhält; im Ver­­­leih­e mit der im Vorjahr von allen Bewohnern der Stadt Hermannstadt inklusive des Allodiums gezahlten direkten Steuer per 164.290 fl. zeigt fi, daß aus den Mitteln der Stadt 8,5 Perzent eines Betrages, welcher der gesamten direkten Staatssteuer gleichkommt, für die Armenpflege ver­­­wendet wırrde. Es würde gewiß sehr interessant sein, diese Perzentfäße mit jenen anderer Städte zu vergleichen. Leider fehlt uns aber das genaue und ver­­­läßliche Material hiefür. Nur aus einem Administrationsberichte der Stadt Graz pro 1883 künnen wir entnehmen, daß daselbst an 1721 Köpfe Armenportionen verteilt und 755 Bersonen im Versorgungshause unterge­­­bracht waren, zusammen also 2476 Bersonen aus städtischen Mitteln Unter­­­stügungen erhielten. Nachdem die Bevölkerung von Graz auf rund 100.000 Seelen angenommen werden kan, so ergiebt Dies einen Perzent­­­ra von 24 Berzent der Bevölkerung, als auf die Unterftügung aus städtischen Meitteln angewiesen, während wir in S Hermannstadt blos 15 Berzent gefunden haben. Zum Schluße dieser Betrachtungen wollen wir einigen Bemerkungen Ausdruck geben, die uns bei Anhörung des Einbegleitungsberichtes zu den vorliegenden YBudgets aufgestoßen sind. „Jener Bericht hebt ganz richtig hervor, daß es als ein Fortschritt anzusehen sei, daß das Erträgnis der angelegten Stammkapitalien aller drei Fonde, wenn auch nur im sehr bescheidenem Maße, im Laufe von drei Jahren gewachsen sei. Allein dies ist nur dadurch möglich gewesen, daß die ohnehin von allen Seiten so sehr in Anspruch genommene Stadt Jaffa sehr beträchtliche Zuschüsse in jedem Jahre zu den Bedürfnissen der Fonde beigetragen hat. Diese Ansprüche an die Stadtkaffa steigern sich nun von Jahr zu Jahr derart, daß e3 in kurzer Zeit unmöglich werden wird, ihnen allen zur ge­­­nügen, und e3 liegt daher die Trage nahe, ob e3 nicht angezeigt und tätlich wäre, wenn jene Geldinstitute, die Jahr für Jahr so namhafte Be­­­träge aus ihrem Neingewinn­­er öffentliche Zwecke widmen, nunmehr auch zur Kräftigung dieser Wohlthätigkeitsfonde Widmungen machen sollten, deren Binsenertrag allein für die Bedürfnisse der Fonde zur verwenden wären ? In erster Linie wäre wohl dahin zu trachten, daß der Siechenhaus­­­fond so gestellt würde, daß er aus eigenen Mitteln seine Bedü­rfnisse be­­­streiten künfte. Im Laufe einiger Jahre würde es wohl möglich sein, dies zu erreichen, dann künnte dem Almosenfonde beigesprungen werden oder dem Armenfonde, denn der Wahrnehmung können wir uns nicht ver­­­schliegen, daß die Zahl der Unterfrügungsbedürftigen von Jahr zu Jahr zunimmt und gar wenige unserer Mitbürger so vermöglich sind, daß man mit Recht von ihrem Reichtum einen solchen Beitrag für die Armut­ ver­­langen konnte. politische Webersicht. Hermannstadt, 15. Mai. ‚Die gestrige Sitzung des Abgeordnetenhauses in Pet nahm einen glatten Verlauf. Der Abgeordnete Bolonyi (äu­ßerste Linke) nahm­ sich der Hermannstädter und Kronstädter Tucherzeuger an, und fragte den Landesverteidigungsminister, warum Kronstadt, Hermannstadt und Bittung nicht das Tuch für die Honvedarmee liefern und warum nicht sämtliche Gewerbetreibende des Landes an der Balanczenlieferung für die Honvedarmee beteiligt sind? Man kann auf die Antwort des Ministers ge­­­spannt sein. Heute gelangt im Oberhause die Vorlage über den Bau des Par­­­lamentshauses zur Verhandlung. Die Opposition bereitet sich zu einer größeren Debatte vor. In der Kommission sprachen Baron B. Lipthay, Graf Ferdinand Zichy und Graf Sztaray entschieden gegen die Vorlage, die Grafen 3. Andrasfy und Keglevich dafü­r. Seitens der Regierungs­­­offizieren wird versichert, daß die Annahme der Vorlage seinem Zweifel unterliege, da die Mitglieder des Episkopates, mit Ausnahme des Erzbischofs von Erlau, dafür stimmen würden. , Die Mitglieder der Linken des österreichischen Reichsrates haben am 13.D. M. einen „Exodus“ aus dem Parlamentssaale ausgeführt, aber nicht mit unversöhnlichen Gesinmu­ngen. Er soll zwar im Klublokale zeitweilig sehr feurig gesprochen, und namentlich von den Abgeordneten aus Böhmen für die dauernde Abstimmung eingestanden worden Ian aber man "Anzahlungen. Benilfeton. Im Berdacht, Erzählung von Karl Schmeling. (2. Fortsetzung.) Der alte Herr war dem Weinen nahe. Der Untergebene, dem er fo­­rth­altslos sein Herz ausschüttete, stand in peinlicher Verlegenheit vor ihm. Beide wurden so sehr von ihren Empfindungen in Anspruch genommen, daß sie sich nicht weiter um den Diener kümmerten. Sie hatten denselben auch bei seinem jüngsten Eintritt schon nicht beachte ; wäre dies der Fall ge­wesen, so dü­rfte ihnen die Veränderung in der äußeren Erscheinung des Menschen leicht aufgefallen sein. Heinrich war nämlich Teichenblaß zurückgekührt und zitterte, als werde er vom Fieber geschüttelt. Erst als er sich überzeugt, daß man ihm seine Auf­­­merksamkeit scheute, ward er wieder e­twas sicherer und begann seine Arbeit, die er jedoch mit großer Zerstreutheit verrichtete, während er sich offenbar anstrengte, et­was von der Unterhaltung zwischen dem General und dem Adju­­­tanten zu vernehmen. Seine Entfernung vom Standorte der­ beiden Herren war zwar be­­­deutend genug, um die leisen Worte der Sprechenden fü­r ihn unverständlich zu machen. Yırdh verschlang das Geräusch, welches seine Verrichtung verur­­­sachte, manchen Laut, welcher vom Fenster her ertönte. Sondessen mochte er doch wohl einzelne erregter hervorgestoßene Ausdrück genüigend verstehen, um zu wisser, t wovon zwischen den beiden Herren die Rede mar. „— Aber Lassen wir das!” fuhr der General nach kurzer Pause fort. „Diese sechstausend Thaler bildeten die legte Rate der von mir zu machenden Sie hätte schon drei Monate nach der Uebergabe des Gutes abgetragen sein müssen. Doch war ich gezwungen, den Verkäufer zwei Mal um Nachfristen zu ersuchen, weil ich das Geld nicht früher zusammen hatte und seinem Wucherer in die Hände fallen wollte. Da der Bek­äufer bereits iichtwierig wurde, habe ich mich bei der Testen Fristbewilligung unter Ver­­­sicherung auf Ehrenwort zu künstlicher Zahlung verpflichtet. Meine Ehre ist also mit engagiert; außerdem gewinnt der betreffende Herr, durch neue Säumigkeit mit Zahlung der Testen Rate, das Recht, den Kauf rückgängig zu machen, wodurch ich einen bedeutenden Teil der bereits gezahlten Kaufgelder an Konventionalpön verlieren würde. Somit steht auch pefuniärer Nachteil in Aussicht, wenn ich nicht dazu greifen will, was ich bisher zu vermeiden gesuch­t, nämlich gegen Wurcherzinsen zu borgen. Hätte ich nun das Geld Schnell wieder, so wü­rde ich die ganze Sache als einen Sertum, eine Hand­­­lung der Verstreutheit, meinettwegen des Scherzes, den sich der Beteiligte er­­­laubt, aufzufaffen geneigt sein und die fatale Seite der Angelegenheit dem Bergessen anheimgeben !” Der Hauptmann machte ein recht bedenkliches Gesicht und rangsichtlich nach entsprechender Haltung. »Exzellenz!«brachte er nur­ ruckweise hervor,,,das dürfte doch die Nachsicht zu weit treiben heißen,wenn wirklich jemand,ohne dazu auch nur den Schein von Berechtigung für sich zu haben,das Geld mit fortgenommen hätte.Bei dem Diener ließe sich ein solcher allenfalls als vorhanden an­­­nehmen,wenn er in nächster Zeit die Entfernung des Briefes­ einräume,ob­­­gleich Irrtum,Zerstreutheit oder Scherz ebenfalls nicht als Entschuldigung für sein bisheriges Schweigen dienen könnten.Noch weniger als der Diener dürfte sich damit jedoch:« Der­ Hauptmann brach plötzlich verlegen werdend ab. ,,Verstehe,lieber Lin­genheim!«sagte der General mit dem Kopfe nickend,,,wir spreche zu­m Vertrauen.Was gesagt wird,bleibt hinter uns. Handelte es sich nicht um schnelle Wiedererlangung des Geldes,würde ich unseren Erörterungen jetzt ein Ende machen.Lassen wir die Möglichkeit einer Handlung,an welche ich so wenig glauben mag wie Sie,gänzlich außer Be­­­tracht.Es steht mir jedoch zu,mich jeden Augenblick über die Konduite eines Untergebenen,gleichviel zu welchemeecke,­zu informieren.Ich möchte dies gern im betreff des Herrn,der sich heute so auffallend dankbar gegen mich bewiesen,thun.Was wissen Sie über den Lieutenant von Weilmann von den Cumberland-Dragonern,Herr Hauptmann?« ,,Kaummehr,Exzellenz«,antwortete der Adjutant,sofort eine dienst­­­liche Haltung annehmend,,,als aus den Papieren hervorgeht,die dem General-Kommando kürzlich vorgelegen haben;man rühmt ihm nach,ein Be Reiteroffizier, ein fenntnisreicher Mann und ein guter Kamerad zu ein!” „Run, das ist nicht so übel“, erklärte der General, doch möchte ich gerne etwas über seine außerdienstlichen Verhältnisse, feine persönlichen Nei­­­gungen und Liebhabereien — seine Passionen, feine pefuniäre und ökonomische Lage wissen —­­­“ „Weder Beziehungen dieser Art vermag ich nicht die geeignete Auskunft zu geben, Erzellenz“, er­widerte der Hauptmann, „ich weiß nur, daß sein Offizier der Cumberland-Dragoner reich, oder auch nur­ vermögend genannt werden darf. Der Lieutenant von Weilmann ist der dritte Sohn eines Oberst­­­lieutenants außer Dienst, welcher in einer kleinen Stadt von seiner Pension lebt; dies sagt wohl in der Hauptsache genug !” „Freilich!” brummte der General, „erinnere mich übrigens seht — der alte Weilmann war ein Duerkopf und mußte deshalb früher aus dem Dienste scheiden, als sonst wohl geschehen sein möchte. Die Söhne werden alle im Heere dienen, können daher nur knapp gestellt sein. Ob dieser junge Herr Schulden haben mag —?" Der Adjutant zog die Schultern empor und legte den Kopf auf eine Seite. Das war eine Frage, mit deren bestimmter Entscheidung er offenbar nichts zu Schaffen haben mochte. Der General bestand auch nicht auf eine solche. (Sortlegung folgt.) » , .

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