Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1893. Mai (Jahrgang 20, nr. 5895-5918)

1893-05-02 / nr. 5895

­ * Seite 450 Hermannstadt, Dienstag Einladung“ des Grafen Pista Karoly, der nichts anderes wollte beim Exekutiv­­komitee der Hygienischen und demographischen Kongresses, als wegen Annahme des Protestorates durch Se. Majestät nicht nach Wien zu gehen, sondern ab­­zumarten, bis der Monarch nach Budapest komme, was unter demonstrativen Essens beschlossen wurde. Nun wurde allerdings am Teßten Montag dieser Antrag des Grafen Karoly dadurch desavouiert, daß eine Deputation jenes Exelativ-Komitees si nach Wien begab, um den König in der Hofburg um die Uedernahme des Protektorates zu bitten. Indessen scheinen sich die Dinge erst in fester Stunde geändert zu haben. Heute aber verkünden die magyarischen Blätter triumphierend, daß der König am 3. Mai nach Budapest kommen werde. Im wahrhaft bombastischer Form drücen die chauvinistischen Blätter auch bei dieser Veranlassung ihre Loyalität aus. „Budapesti Hirlap“ nennt es eine Verwegenheit, daß man den Ungarn infinuierte, nicht bloß Reue und Leid zu bezeugen, sondern Buße tduend durch loyale Demonstrationen um Lossprechung zu flehen. Das sei selbst dem Könige zu viel gewesen und so habe in dem hinter den Hoffouristen geführten Kampfe Ungarns Recht gesiegt, und es sei nur schade, das man nicht früher ein Ende gemacht habe. Man wolle übrigens nicht refriminieren, man könne in König Franz Zosef abermals das Mu­­terbild der Konstitutionellen Pflichten und ritter­­lichen Sitten feiern, den ersten Habsburger, für den die ungarische Nation ein Denkmal plant. Der äußerst linfe "Cgyetertes" freut sich, daß der Monarch anders denke als die Wiener zöpflichen Hofelemente. Wenn noch die Spur eines Zwreifels oder Mitverständnisses im Rufen des Königs­­ zurückgeblieben, so werde diese sicher rasch verschwinden, sowie er wieder den Fuß auf ungarischen Boden legt und sein väterliches Auge wieder aus der Nähe in die Seele des ungarischen Volkes bllden kann. Aber protestieren müsse man gegen jede solche Erklärung, als ob der Empfang, den die Bevölkerung der Hauptstadt dem Könige zu Teil, werden lassen wird, aus der büßenden Stimmung fließen und eine Abhilfe für vergangene Dinge bedeuten würde. Der König werde sich überzeugen, daß die Nation ihre ftoigen oder pietätvollen Erinnerungen wie bisher auch ferner frei äußern wird, ohne daß dabei das konstitutionelle Verhältnis zwischen Thron und Nation Schaden leiden werde. Und im DBlatte des Anstifters der Wehr­­gejegssandate, im Zuliug Horvath’schen „Magyar Hirlap“, ist eine ironische Vergleichung der jüngsten Wendung im Verhältnisse zu Ungarn mit dem Ver­­­­laufen der Sündflut zu lesen, nach welcher Vater Noah seine Familie in neue bunte leider steckte und sie auf ein besseres, moralischeres Leben beeidigte und die Tiger, Hhänen u. s. mw. dazu bestimmte, sich vor der „Sonne“, die wieder leuchtete, aufzuführen, als wären sie lauter Lämmer. Als dann Noah und die Seinigen and Land stiegen, habe man sofort die böse Erde zu verbessern ge­­trachtet. Denn diese war die Schuldige, nicht die Menschen. Mit diesen kann ‘man ja leicht fertig werden: Soldaten aufs Grnid, Steuern in die Seite, „starke Verwaltung“ unter die Füße. Allein den felsenharten Berg werde man nicht weichtreten künnen, durch seinerlei Macht, und den bewegten Strom werde sein höfischer Katechismus in ein künstliches Bett Ienfen können. Der König kommt­ Sa, weshalb Hätte man denn glatter, schmiegsamer werden solen? Hat man jemals unserer guten Sonne etwas gethran? Der König kommt! Diese Erde hat seinen Augenblick gezweifelt, daß die Sonne wieder­­­fommt, von too sie fortgegangen, weil sie wiederfommen muß. Sie muß fommen, auch wenn sie zürnt, denn was ist ihr glänzender Nahmesfranz wert, wenn sie niemanden hat, den sie erwärmt? Wenn sie auch fortbliebe, lange, vielleicht für immer, gut, man könnte verwerfen, erfrieren, — aber die Sonne? Die Frage des Gehaltsminimums der Volksschullehrer im Reichs­­tage ist für Abgeordnete und Breffe ein unwill­ommener Anlaß zu hauvinistischen Kundgebungen. Mit Rücksicht auf die „Befestigung der Staatsidee”" und die „Verbreitung der nationalen Kultur” wird die Hilfe des Staates, beziehungs­­­weise eine Vergrößerung des Gehaltsminimums der Lehrer gefordert. Es ist bezeichnend, daß noch niemand im­ Reichstage hervorgehoben hat, daß der Staat den Konfes­sionelen Schulen gegenüber sein gejegliches Recht begicht, den Gehalt der Lehrer zu bestimmen. « Aus Wient wird vom 29.d.Mts.telegraphiert:»Die Verhandlungen bezüglich eines mit Rumänien­ abzuschließenden Handelsvertrages wurden heute wieder aufgenommen.Da der Vertragsentwurf in erster Lesung bereits vollständig durchberaten worden,ist berechtigte Aussicht vorhanden, daß die nunmehrigen Beratungen,da der Bevollmächtigte in Bukarest per­­sönlich neue Instruktionen eingeholt hat,in nicht langer Zeit zu einem günstigen Resultat,das heißt zum Abschlusse eines Handelsvertrages führen werden.« Das Organ des deutschen Zentrums,die»Köln.Volkszeitung«,bringt einen bemerkenswerten Artikeln»Das Zentrum am Vorabend der Militär­­debatte«,worin gesagt wird: »Die Würfel sind gefallen,bevor die zweite Lesung beginnt.Diese hat wenig Bedeutung.­Was kommen wird,kann das Zentrum nicht mehr auf­­halten.Die Freunde des Zentrums im Lande sollen ohne Verzug thun,was notwendig ist.« Ein Petersburger Bericht der,,Pol.Korr.«konstatiert,daß der Besuch, mit dem Kaiser-König Fraazosef den russischen Minister des Aeußern,Herrn v.Giers,beehrte,in Petersburg überall einen vortrefflichen Eindruck hervor­­gerufen habe.Wenne man sich auch in der öffentlichen Meinung,sowie in den amtlichen Kreisen darüber im klaren sei,daß dieser außerordentliche Höflich­­keitsakt des verehrungswürdigen Monarchen auf irgendeinen besonderen poli­­tischen Zweck durchaus nicht abgezielt hat,so empfinde man doch,daß dieser Vorgang ein unbestreitbares Zeugnis der zwischen Rußland und Oesterreich- Ungarn bestehenden guten Beziehungen bilde und folgerichtig als eine neue Bürgschaft für die Aufrechterhaltung des Friedens aufzufassen sei.Man begrüße in der russischen Hauptstadt namentlich den Umstand mit hoher Befriedigung, daß dieses Ereignis gerade im gegenwärtigen Augenblicke eingetreten ist, nämlich so bald nach dem Empfange des bulgarischen Ministerpräsidenten Stambulow duch den Kaiser-König, meldhe Thatsache in der russischen P­resse vielfach zu ungünstigen Auslegungen über die Richtung der österreichische ungarischen Politik Anlaß gegeben hatte. Die „Enthüllungen” Ahlwardts3 erweisen ss mit der Zeit als unzuverlässig. In der Situng der Kommission, die vom Reichstag zur Alten­­prüfung eingefegt worden war, legte Ahlwardt auf wiederholte Anfragen, wie er mit der Begründung seiner Beschuldigungen bezüglich des Juvalidenfondes stehe, das Bekenntnis ab, daß er in dieser Angelegenheit nur zwei Broschüren vom Agrarier Niendorf aus dem Jahre 1877 befige. Auch für die in offener Reichstagsfigung gegen Bennigsen vorgebrachte Anklage erklärte er sein arten­­mäßiges Bemweismaterial zu befiten. Am überraschendsten unwirfte das Fiasto, das Ahlwardt mit einem angeblichen Briefe des rumänischen Senatspräsidenten Kalindero erlitt. Dieser Brief sollte den fehlagendsten Beweis für die Be­­stechungen liefern, die in Rumänien s­eitens deutscher Banken stattgefunden hätten. Nun erklärte Miguel, daß dieser Brief gefälscht sein müsse, da ein Senatspräsident Namens Kalindero in den Jahren 1870 bis 1880 in Ru­­mänien gar nicht existierte. Und Ahlmardt gab hierauf die zynische Erklärung ab, er habe den Brief den Akten gar nicht beigelegt, da der Inhalt desselben zu dem, was er beweisen wolle, in gar seiner Beziehung stehe; er fügte be­­zeichnend Hinzu, er möchte den Brief Lieber vernichten. Schließlich mußte er jedoch da­ B Versprechen abgeben, dem Vorstßenden der Kommission heute das Schriftstück zu übergeben, den Vorschlag gemacht——wenn der neue Lehrer ein braver,junger Mensch ist,so soll’s ihm zur Bedingun­g gemacht werden,daß er das Klärchen zur Frau nimmt.Darum hat der Sallert auch die Reife zu Euch gemacht.Ganz still und heimlich haben wir’s beschlossen und ich sag’s Euch auch im Ver­­trauen;Gered’soll nicht davonkommen.« „und das Mädchen? Weiß sie von der Sache?” fragte ich. „Kein Sterbenswörtchen! Sie sol’s auch noch nicht wissen, font thät sie’ sicher nicht und wir wollten sie doch gern gut versorgen. Ein Bauernsohn kann sie nicht nehmen, denn Geld hat sie nicht, sie ist ganz arm, aber ich denk’, daß der Sallert, — er hat es wenigstens so angedeutet — ihr ein gut Sümm­­chen vermachen wird. Was meint ihr dazu, Herr Schulmeister ?“ „Aber ich kenne das Mädchen ja gar nicht und habe alle noch nicht im geringsten al’3 Heiraten gedacht,“ antwortete ich topfschüttelnd. " „Desto besser, wenn Ihr noch seine Liebste habt,“ meinte Borchmann. „hr braucht auch noch nicht jegt in diesem Augenblick da zu jagen, sollt das Klächen erst kennen lernen. Morgen ist hier Schügenfest, da geht Ihr mit mir auf den Schüßenplaß, dort kommt das Märchen auch Hin, wir jegen ung zu­­sammen und Ihr könnt die Bekanntschaft mit ihr machen, ohne daß das Mädchen etwas von der Geschichte merkt. Gefällt sie Euch dann, so überlegt Ihr’s Euch und jagt mir am andern Tag Bescheid, könnt auch meinetwegen noch warten damit und Euch noch ein bißchen Bedenkzeit gönnen; dann schreibt Ahr mir, wie hr gefonnen seid.“ Heiraten! Eine Frau nehmen! Der Gedanke war mir no so neu, daß ich mich nicht sogleich Hineinfinden konnte. „Da aber, wenn ich dann wollte und der jungen Dame wär's nicht recht, wenn sie dann nicht will?“ „Zunge Dame!“ wiederholte Borchmann, riß die Augen weit auf und sah mich verwundert an. „D, sie wird fon wollen! Die Mädels sind alle froh, wenn sie einen Mann kriegen, und ihr paßt grad’ zu ihr, das sol sie auch wohl sehen.“ (F­ortlegung folgt.) Siebenbürgisch-D­eutsched Tageblatt. 2. Mai 1893, Nr. 5895 Heutige " siebenfache Einteilung der konfessionellen Matrizelbezirke, welche "die größten Disproportionen und Unterschiede zeigen. Bei der Gruppierung der Kleingemeinden in Matrikelbezirke kann die Einteilung nach den Kreisnotariaten deshalb nicht als Basis angenommen werden, weil in der heutigen Einteilung unserer Kreisnotariate, welche von Komitat zu Komitat verschieden ist, die Proportion fehlt (namentlich in der oberen Gegend giebt es sehr überfüllte Kreisnotariate), infolge dessen man diese nicht zur Basis einer einheitlichen Einteilung nehmen kann. Auf Basis dieser Prinzipien wären: fxogig In der Haupt- und Residenzstadt Budapest . . . 10 "Matrikelbesitze In der Stadt Fiume . . . . DR In den 24 mit Jurisdiktionsrecht bekreideten Städten?­­ 2414nauo, In den 106 Städten mit geordnetem Magistrat . . 106 » Jnde alsZZ Großgemeinden..... .1832 ,, Jndenden 10.723 Kleingemeinden. .«’2494 «,, Zur Anstellung als Matrikelführer sind in erster Reihe die im ordent­­lichen Beamtenverband stehende Individuen,und zwar unter diesen haupt­­sächlich die städtischen und Gemeindebeamten am geeignetesten.Nicht nur deshalb,weil sie dort am Platze,wo sie die Matrikeln führen,Ansehen be­­sitzen,sondern weil sie in Verbindung mit anderen amtlichen Agenden die Matrikelführung erledigen können und infolgedessen die Aufgabe auf diesem Wege am billigsten zu lösen ist. In erster Linie sind namentlich geeignete in Budapest die Mitglieder der Bezirksvorstehungen in Städten irgendein Mitglied des Notarskorps(in Städte­n mit geordnetem Magistrat auch der Bürgermeister),an solchen Orten, wo ein Gemeinde-oder Kreisnotar seinen Sitz hat,dieser,wohingegen ein Bezirksamtssitz ist und der Notar hiemit nicht betraut werden kann,der Ober­­stuhlrichter. (Fortsetzung folgt)" Zusammen 4467 Matrikelbezirke. S Kirchenpolitische Gefegentw­ürfe. (Sortlegung aus der Beilage [Nr. 5894] vom 30. April.) Bericütung der Gewissensionsliste. Ich halte es auch für notwendig, zu motivieren, warum die Regierung sich entschlossen hat, diesen Gefegenttwurf schon sehr, noch vor der Einführung anderer, ebenfalls nötiger Reformen einzureichen. Das Motiv liegt in der Situation, welche infolge der Wegtaufungsverordnung entstanden­ ist. Die Tatsache, daß die Matrikelführer einzelner Konfessionen den­­ Ver­­ordnungen der Regierung jenen unbedingten Gehorsam verweigert haben, welcher eine unentbehrliche Vorbedingung für die Erledigung der staatlichen Agenden ist, machte es nötig, die früher oder später ohnehin unvermeidliche, an sich richtige Reform sofort in Angriff zu nehmen. Das gegenwärtige Syitem, bei welchem das Organ der Kirche als öffentlicher Beamter gleichzeitig die Agenden des Staates versieht, kanır nur so lange aufrechterhalten werden, als auf dem Gebiete der amtlichen Agenden seine Kollision vorkommt. Sowie aber einmal die Auffassung des öffentlichen Beamten in Widerspruch kam mit jener des Geistlichen, hatte sich dieses System überlebt. Sowie zwischen der bürgerlichen Pflicht und der religiösen Auffassung der jebigen konfessionellen Matrikelführer eine Kollision entstand, wurde, sowohl mit Rücksicht auf die Aufrechterhaltung des guten Einvernehmens zwischen Staat und Kirche, als im Interesse einer den staatlichen Interessen und geweglichen Forderungen entsprechenden Führung der Matrikeln, es zur Pflicht des Staates, ohne Zeitverlust Hinsichtih der Einführung ver staatlichen Matrikeln Verfügung zu treffen. Hierin liegt das Motiv für die Notwendigkeit der Einführung der staatlichen Matrikeln, wobei ich noch erwähnen muß, daß die Regierung sich die Freiheit vorbehalten will, die staatliche Matrikelführung nicht auf einmal im ganzen Lande ins Leben treten lassen zu müsen, sondern daß es ihr ge­­stattet sein sol, dieselbe sukzessive einzuführen. Denn wenn die Regierung auch nach einer gründlichen Erwägung zu der Welterzeugung gekommen ist, daß die allgemeinen staatlichen Mentrifeln in dem gegenwärtigen Zustande unseres staatlichen Lebens und unserer Verwaltung ohne Gefährdung des Resultates eingeführt werden können, so ist es doch nur natürlich, daß man bei der Einführung der neuen Institution mit den Schwierigkeiten des Lebens wird kämpfen müssen. Um diese Schwierigkeiten je leichter und sicherer be­­siegen zu können, wird der Regierung­ darin ein Mittel geboten, wenn diese neue Institution vorher an einzelnen Orten ins Leben gerufen wird. Durch die an diesen einzelnen Orten gemachten Erfahrungen wird die Einführung der staatlichen Matrikeln in die allgemeine Brazis bedeutend erleichtert werden. Nachdem jedoch andererseits wichtige öffentliche Interessen erheirschen, daß die Einrichtung der staatlichen Matrikeln nicht auf zu lange Zeit hinaus­­geschoben werde, beantrage ich als Endetermin für die sufenweise Einführung das Ende des Jahres 1894, zu welcher Zeit in allen Teilen des Landes die neue Institution ins Leben treten wird. Ich halte es auch für nötig, Hervorzuheben, daß dadurch, daß der Staat entsprechend seinem Berufe und seiner Pflicht staatliche Matrikeln schafft, das Recht der Konfessionen, separate kirchliche Matrifeln auch weiterhin führen zu dürfen, nicht im geringsten tangiert if. Der Unterschied wird nur der sein, daß jene kirchlichen Matrifeln von nun ab für kirchliche Zwecke dienen werden und seine öffentliche Authentizität mehr besigen werden, da der Staat diese seinen eigenen Matrifeln zusprechen wird; andererseits wird jedoch der Staat auf die Führung der Fichlichen Matrifeln keinerlei Einfluß nehmen. Kosten der Matrifelführung und die Matrifelführer. Schließlich will ich noch eine annähernde Orientierung bieten über die Kosten, welche die Institution der staatlichen Matrikeln dem Staate verursachen wird. Diese Orientierung­ann deshalb nur eine annähernde sein, weil die Kostenfrage mit der Anzahl der zu kreierenden Matrikelbezirke eng zusammen­­hängt, wie auch damit, in wie vielen Bezirken mit der Matrikelführung öffentliche Beamte werden betraut werden können, welche die Agenden des Matrikelführers als Nebenbeschäftigung­ versehen werden, und in wie vielen Bezirken besondere, nur mit dieser Aufgabe betraute Matrikelführer werden ernannt werden müssen. Bei der Feststellung der staatlichen Matrikelbezirke nach den Paragraphen 2 und 3 des Gefäßes beabsichtige ich folgende Prinzipien mir vor Augen zu Halten: 1. Die mit Munizipalrecht bekleideten Städte mit Ausnahme von Budapest, sowie die Städte mit geordnetem Magistrat werden separat je einen Matrikelbezirk bilden. Es ist unnötig, die Städte in mehrere Matrikelbezirke zu teilen, da dur­che Führung der Matrikeln an einem Orte eine bedeutende Arbeitsersparnis erzielt werden kann und durch die zentrale Placierung des Matrikelamtes der dicht beieinander wohnenden städtischen Bevölkerung das Aufsuchen desselben erleichtert wird. Bei der Haupt und Residenzstadt Budapest können diese Gesichtspunkte bei der überaus großen Bevölkerung und Ausdehnung der Stadt nicht maß­­gebend sein, und wird dieselbe jedenfall in mehrere Bezirke geteilt werden müssen. In dieser Hinsicht kann die administrative Einteilung der Haupt­­und Residenzstadt als Richtfhnur genommen werden. 2. Die Städte und Großgemeinden mit geregeltem Magistrat wird es ebenfalls zweckmäßig sein, zu besonderen Matrikelbezirken zu machen, da die Großgemeinde ein so selbständiges administratives Ganzes bildet, das seine eigenen, besonderen Organe hat, die auch zur Führung der Matrifeln werden bewüßt werden künnen. n 3. Bei der Gruppierung der Alleingemeinden zu Matrifelbezirken kann als richtunggebend das Prinzip dienen, daß auf 3000 Einwohner ein Bezirk kommen sol. Ein Motiv dafür, daß 3000 Einwohner bei der Bildung der Bezirke zur Basis dienen sollen, ist der Umstand, daß, wenn jede der be­­stehenden 1832 Großgemeinden einen besonderen Matrikelbezirk bildet, in diesen Großgemeinden mit einer Gesamtbevölkerung von 5.201.617 Seelen auf je 2730 Seelen ein Matrikelbezirk kommt. Bei einer solchen Einteilung würden durch­schnittlich vier benachbarte Kleingemeinden einen staatlichen Matrikelbezirk bilden. Eine solche Gruppierung wäre mit seiner Mühe für die Bevölkerung verbunden und wäre unvergleichlich vorteilhafter als die Korrespondenzen. Agnethelu,30.April.Heute fand die vor 14 Tagen durch den Amtsü­bereifer des Stuhlrichters Szoboplay gesprengte Versammlung der evang. Gemeindetvähler A.B.im Sinne von§66 der Kirchenverfassung über Ein­­ladung des Presbyteriums im Gotteshause statt;es waren 270 Gemeinde­­wähler erschienen. Nachdem Schfarrer W.A.Eitel den Zweck der Versammlung kund­­gegeben,zerstreute derselbe die in der ev.Kirchengemeinde A­ B.in letzter Zeit über die Umlage von 15 kr.,welche die Eltern für jedes Schulkind im Sinne des Staatsgesetzes an die allgemeine Pensionsanstalt der ev. Landes­­kirche U. DB. abzuführen haben, aufgetauchten Bedenken. Mean hatte nämlich diese Umlage mit der Pensionierung eines Lehrers in Verbindung gebracht, dessen Pensionierung jedoch für die Kirchengemeinde keine neue Tat bedeutet, da die erledigte Stelle nicht wieder besegt wurde. Die Gemeinde nahm diese Mitteilung mit Befriedigung zur Kenntnis. Hierauf verließen die Lehrer der hiesigen ev. Volksschule A. B. die Kirche und der Pfarrer befragte eingehend die Gemeindewähler, ob sie lagen über einzelne Lehrer oder besondere Wünsche bezüglich des Lehrplanes der V­oltsigure auszusprechen hätten? Nachdem seine Klage gegen die Lehrer er­hoben und sein Wunsch betreffend einer Renderung im Lehrplan ausgesprochen wurde, stellte das Mitglied der ev. Kirchengemeinde A. B. Dattiel Rehi­er folgender Antrag: « .,Die am 30.April versammelten Gemeinde wähltender evai­tj Kirchen gemeinde A.B.in Agnetheln erkläre,daß sie mit iyxer konfession­ellen acht­klassigen höheren Volksschule mit deutscher Unterrichtsprache,—wobei­ bem­ äkt wird,daß der Unterricht in der magyarischen Sprache»in dem vom«Staats­­gesetz geforderten Ausmaße von sechs diplomiertem zur Erteilung dieses­ Umsi­ L­­­richtes befähigten Lehrern erteilt wird-vollkommen zufrieden sind und sowohl bezüglich der erreichten allgemeinen Bildung,als auch bezüglich des Ergebnisses des Unterrichtes in magyarischer Sprache Eine­ besonderen Wikane auszusprechen haben.“ «­­'·« Der Antrag wurde einstimmig angenommen.W« Hierauf richtete das Mitglied der größeren Gemeindevertretung Christian Wellmann folgende Frage an den Vorsitzer:»Wi’e’sich das Pribyterium im Hinblick auf die vom röm.-kath.Pfarrer veranlaßte Sammlung­enlinkter­­schriften für das Zustandekommen einer staatlichen Volksschule in Agnetheln zu verhalten gedenke?«Der­ Vorsitzer antwortete sofort:Es ist sein Recht des Staates»die durch die Lokalverhältnisse gebotenen Volksschulen lediglich auf Staatskosten überall,,dort,wo er es für notwendig erachtet«im Sinne der bestehenden Gesetze zu errichten.Es wird demnach nicht Aufgabe dieser Gemeindeversammlung oder des Presbyteriums sein,ein Urteil darüber abzus geben,ob die Errichtung einer Staatsschule in Agnetheln für jene 9 Kinder röm.-kath.Konfession,welche allein eine dem Gesetze entsprechende konfessionelle Boltsschule Hier nicht besigen und gegenwärtig neben den 403 evang. Schul. findern z. B. die evang. Schule besuchen, „notwendig“ sei. Die Gemeindeversammlung nahm diese Erklärung de­­ Vorfigers zur Kenntnis. Hierauf schloß der Vorsiter den geschäftlichen Teil der Beratung mit dem Hin­weise darauf, daß diese Versammlung stattgefunden habe, um Miß­­verständnisse in der evangelischen Kirchengemeinde zu zerstreuen, und daß solche Versammlungen in Hinkunft öfter vom Presbyterium einberufen werden sollten, in den Zusammenhang zwischen den einzelnen Gliedern der Kirchengemeinde und ihren Behörden und damit das ev. Gemeindebewußtsein zu stärken. Solche Versammlungen seien aber nur möglich auf dem Grunde der alten erprobten siebenbürgischen Religionargefege, welche den verschiedenen Glaubensgenossen­­schaften unter dem Schuße der Staatsgefege eine auf gegenseitige Rechtsachtung beruhende volle Entfaltung ihres Glaubenslebens gestatte. Das müsse diese­­ Kirchengemeinde dankbar anerkennen und vor allem dankbar anerkennen die Huld Sr. Majestät des Königs und seiner Note, unter deren starrem Schuß auch das Recht der ev. Landeskirche stehe. Darauf sang die Vollgemeinde das ev. Kampf und Siegeslied Luthers „Eine feste Burg ist unser Gott“ und nach einem Gebete des Pfarrers sprach derselbe den Segen vom Altare über die Gemeinde: « Ruhig und sichtlich bewegt verließen dann die Gemeindewähler das Gotteshaus. Wir Hoffen und erwarten von der im Aussicht gestellten Wiederholung solcher B Versammlungen eine w­ünschenswerte Verstärkung des evangelischen Gemeindeberwußtseins. s .­ " «"·«»f·c- Stimmen aus dem Publikum. Hermannstädter evangelischer Schulfondverein." Demselben sind als Stifter bei getreiem H ·,«»Wß HekkDr­.Wilhelm Brucknek,Advokat mit.««..·50ft. ,,JF Zeibig,Direktor der Vereinsbank««,««.,«.jk,11-59.p»,, »Heiand­ Mangesius,Rechtskonsulent der Sarkassa . 50’,, ,,Josef Spilka,Weißbäckermeister. . . .....50« »Johann Keßleröx Söhne,Salamifabrikanten a 50 » ,,Michael Hager,Spiritusfabrikant . . . . 50,, die BuchhandlUItk-und Buchdruckerei-Firma W.Krafft. 50,, Wofür auch an dieser Stelle bestens gedankt wird· Geehrte Redaktion. Aus der mi­leider erst heute zu Händen gekommenen Dienstag-Nummer ihres Blattes ersehe ich,daß die,,Bistritzer Zeitung«,deren betreffende Nummer mir überhaupt nicht zugekommen,und mit derselben wohl auch Sie»Klar-

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