Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1899. Januar (Jahrgang 26, nr. 7615-7639)

1899-01-24 / nr. 7633

Hermannstadt, Dienstag Seite 84 mitteilte: W.: „Bist Du gestern im die Kirche gegangen ? ®.: „Nein ! So habe zu Hause geschlafen !" — Sollte wohl das einig lächelnde Gesicht des Kronstädter Oberfrommen sich nicht in alten sittlicher Entrüstung gelegt haben, als er diesen Wit in seinem Leibblatt las ? &o ist denn al in ernster Zeit für heitere Augenblicke doch noch ge­­sorgt, auf daß der Seele Gleiymut nicht verloren gebe ! D.­H. Bolitish de Meberficht. Hermannstadt, 23. Januar. Die Regierung wird nit, wie ursprünglich angenommen wurde, von heute sich über die Gegenvorschläge der O­pposition äußern, sondern erst im Laufe dieser Woche. Donnerstag hält die liberale Partei eine Konferenz ab, und wenn es möglich ist, wird bis dann die Regierung die neuformulierten Forderungen der Opposition genau geprüft haben, und dieselben der Konferenz vorlegen, damit diese auch ihrerseits zu den in Schwebe befindlichen Fragen Stellung nehmen könne. Wie die Budapester Blätter melden, sind die Chancen des Kompromisses, wie die Dinge vorläufig liegen, sehr zweifelhaft. Nach dem „M—g“ sind die Hauptsächlichsten Friedensbedingungen der Opposition in folgenden Punkten enthalten: Das neue Provisorium wird definitiv das lebte sein. Während der Dauer dieses lebten Provisoriums kann das Zoll- und Handelsbündnis mit Oesterreich abgeschlossen werden, aber nur bis zum Jahre 1903, dh. i. bis zum Ablauf der mit den auswärtigen Staaten geschlossenen Verträge und nur dem $ 25 des 12. Gefehartikel von 1867 entsprechend, also mit dem österreichischen Reichsrate und mit Ausschluß des gegen das ungartige Gefeh verstoßenden $ 14. Wenn al dies nicht durchführbar ist, dann ist im Geieg auszusprechen, daß das selbständige Zollgebiet errichtet wird und daß Ungarn auf dieser Grundlage den Text de auf dem Tisch des Abgeordnetenhauses liegenden Zolbündnisentwurfes mit Hinweglassung der mit dem Zollbündnis zusammenhängenden Banktationen Oesterreich als einen Vertrag anbietet, welchen Oesterreich mit Ungarn als mit einem selbständigen Zollgebiet bis zum Jahre 1903 abschließt. In diesem Sale würde Ungarn als selbständiges Zollgebiet mit den auswärtigen Staaten besondere Verträge abschließen. Die Revision des Wahlgeleges, mit besonderer Rücksicht auf den Schuß der Freiheit und Reinheit der Wahlen; ferner die Parifikation des Zensus, die Ausdehnung des Wahlrechtes und die Außerabtlassung der Steuerrac­­stände als Behinderung de Wahlrechtes. Einführung der Kurialgerichtsbarkeit und geießliche Regelung der Wahl­­angelegenheiten, Einschränkung der militärischen Handhabung des K­andidationsrechtes bei den Beamten­wahlen, sowie der unberechtigten Einflußnahme der Behörden auf die Komitats- und Gemeindewahlen. Wie verlautet, wird die Ausgleichsfrage sein Hindernis der Verständigung bilden. Der Schwerpunkt der Frage des Zustandekommens eines Kompromisses fol­iegt in der Revision der Hausordnung und in der persönlichen Seite der Krise Liegen. Was die Revision der Hausordnung betrifft, hält die Regierung an ihren der Opposition mitgeteilten Forderungen fest, diesbezüglich erscheint eine Transaktion seitend der Regierung so ziemlich ausgeschlossen. Dasselbe gilt von der persönlichen Frage, und hier stehen sie die Gegenfäße in der schroffsten Weise gegenüber. Die Opposition verlangt den sofortigen Rücktritt des Baron Banffy und knüpft die Perfektionierung des Kompro­­misses an einen vorherigen Wechsel in der Leitung der Geschäfte. Dies wird von Seite der liberalen Partei als unerfülbar betrachtet und auch an maß­­gebender Stelle wenigstend das Waffierenlassen der Fudemnität, des Aus­­gleichsprovisoriums, des Rekrutenkontingents und des kroatischen Provisoriums verlangt. Sollte die Opposition an dieser Forderung festhalten, so wäre eine Verständigung auch geschlossen. Ueber diese beiden Punkte werden jedenfalls die Verhandlungen weitergeführt werden. Von einer Reise des Minister­­präsidenten oder anderer Mitglieder seines Kabinetts nach Wien ist derzeit absolut seine Rede. Die Regierung besigt für die Fortführung der Ver­­handlungen vollständig freie Hand, umso mehr an die Prinzipien, unter en ein Kompromiß möglich wäre, bereit von der Krone gebilligt er­­einen. In Oesterreich wird abermals viel von einer V­erständigung aktion der Regierung gesprochen. In Streifen der Rechten will man wissen, daß die Einleitung der Aktion nicht unmittelbar bevorstehe und daß an dieselbe erst geschritten werden sol, nachdem zwei Vorauslegungen erfüllt sind, In erster Linie wollen die Parteien der Linken Zeit gewinnen, sich über die nationalpolitischen Forderungen,­ deren Formulierung fegt in Aussicht ge­nommen, zu einigen. Die Regierung glaubt, daß ein solcher auch nur von einer Seite formulierte Programm das Substrat für die Verhandlungen bilden und diese selbst erleichtern würde. Die Regierung will aber an, wie be­­stimmt verlautet, an die Verständigungsaktion erst dann schreiten, bis ihr durch die Entwickklung der Dinge in Ungarn die Möglichkeit geboten sein wird, den Ausgleich auf Grund des $ 14 zu promulgieren. Graf Thun sol der Ansicht sein, daß die ungelöste Ausgleichsfrage das Haupthindernis einer Verständigung und Sanierung des Parlaments sei, und dieser Auf­­fassung entspringt die Absicht, dieses Hindernis, sobald der ungarische Reichs­tag wieder aktionsfähig geworden, mit Hilfe dieses Paragraphen aus dem Wege zu räumen. Man rechnet im Schoße der Regierung, sowie im Kreise der Majori­tät mit Bestimmtheit darauf, daß das Kompromiß in Ungarn zustande kommt, und zwar ein solches Kompromiß, welches in Desterreich die Anwendung des $ 14 auf den Ausgleich gestattet. Gelingt das Kompromiß in Ungarn, dann rechnet man hier darauf, daß die ungarische Gefäßgebung den Ausgleich in kürzester Zeit erledigen wird, in welchem ale der Ausgleich in Desterreich auf rund des S 14 erlassen würde. Erst dann würde nach den Intentionen des Grd­en Thun die Ver­­ständigungsaktion beginnen. Diese Aktion sol durch die Vertagung des Reichs­­rates eingeleitet werden. Bezüglich der Vertagung des Reid­erates hat sich Graf Thun dahin geäußert, die Negierung gebenfe Dieselbe erst dann vorzunehmen, wenn die Depstruktion einen stürmischen Charakter annehmen werde. Ueber die Postulate der deutschen Opposition selbst äußerte sich „ein führender Abgeordneter der Linken“ zu einem Mitarbeiter des „N. WB. T“: „Die Hauptsache für uns ist die Sicherung des nationalpolitischen Re­­ssestandes der Deutschen im ganzen Reiche. Wir wollen wissen, was uns gehört. Deutscher Boden muß deutsich bleiben. Wir werden zu diesem Briede bestimmte Anträge und Vorschläge erstatten. Die Sprache des Staates ist für uns bereits von sekundärem Interesse. Wir sind zufrieden, wenn für den Staat der deutschen Sprache die Rolle einer Vermittelungssprache zuer­­kannt wird. Wir haben auch nichts dagegen, wenn in gerieinten lokalen Ge­bieten eine andere Sprache die Rolle der Vermittelungssprache übernimmt, 4. B. die italienische Sprache in Südtirol oder die polnische Sprache in Galizien. Die nationale Abgrenzung muß scharf durchgeführt werden und das deutsche Gebiet als deutsches Schußgebiet angesehen werden, in­­ welchem beispielsweise die Tschechen nur als Gäste anzusehen sind. Diese Postulate möüssen entsprechend formuliert und in weiterer Folge kodifiziert werden.“ In der vorgeltrigen Sagung des preußischen Abgeordneten­hauses erklärte der Kultusminister Boffe, das Verfahren gegen den Pro­­fessor Delsrück gehöre nicht auf das Gebiet der Lehrfreiheit, sondern auf das Gebiet des Beamtenrechtes und des Beamtentaltes. Es sei nicht wegen der Keitif der S­onleiungen der Regierung eingeleitet worden, sondern maß­­­­ Siedenbürgisch-Deutsches Tageblatt, geltend sei die Form der Kritik gewesen, melde eine völlige Verurteilung der Regierung enthalten habe. Von amtlicher Seite wird in Kairo das englisch-egyptische Abkommen, betreffend den Sudan, veröffentlicht. Dasselbe enthält zunächst Bestimmun­­gen über die zum Sudan gehörigen Gebiete und die Flagge. Die oberste militärische und Zivilgewalt wird in die Hände eines durch Dekret des Khedive zu ernennenden General-Gouverneurs gelegt. Wichtig sind insbesondere jene Bestimmungen, welche den Angehörigen seiner europäischen Macht in Bezug auf Handel, Niederlassung und Eigentums-Erwerbung im Sudan Borrechte einräumen und den Sudan, mit Ausnahme Suafims, wo die gemischten Ge­­richtehöfe zuständig sein werden, dem Kriegsrecht unterstelt. Man betrachtet aber in London den Sudan am erobertes Land. Konsuln und Konsular- Agenten dürfen ohne vorherige Zustimmung der englischen Regierung nicht bes­glaubigt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Sklaven ist unbedingt ver­­boten. Man darf auf den Einbruck gespannt sein, welchen vieses Abkommen in Scanfresh hervorrufen wird. 24. Sanıtar 1899. Nr. 7633 Ein Jubiläumsgruß. Von einem Deutschungarn. Wenn ein nicht dem Ermerke, sondern einer bee, einem nationalen Iinteresse zu dienen bestimmtes Blatt nach viertelhundertjährigem Bestande zurücblickt auf den Weg, den e8 zurücgelegt, auf den Kampf, den e6 ge­­kämpft, auf das Gute, das e3 gewollt und wohl auch gefördert, auf das Schlechte, das er verhindert, auf die Enttäuschungen, die es erlebt hat, und wenn die Gesamtheit seiner Mitarbeiter, auch mit dem Bek­nntnis all ihrer Mängel und Fehler, doch aus dem Bewußtsein ehrlichen Strebens Kraft zur Erfüllung neuer Aufgaben schöpfen darf, so mag er auch­ dem einzelnen Ge­­nossen dieser journalistischen Arbeit gestattet sein, ss an den Beginn derselben zu erinnern, nach den erzielten Erfolgen zu fragen und die Pflicht, Richtung und Aussicht einer Fortlegung dieser Arbeit ins Auge zu fallen. As am 1. Januar 1874 das „Siebenbürgisch-Deutsche Tageblatt” allen Deutschen im weiten Ungarlande seinen Gruß entbot, sie zur Treue gegen sich selbst mahnte, auf ihren Beruf hinwies, lebendige, werfttätige Mit­­glieder des Staates zu sein, als er sie dann zur Verteidigung ihrer Mutter­ sprache, zum K­ampfe für ihre bedrohten ideellen Güter, zum Kampfe um das eigene Recht aufrief und auf seine Fahne die Achtung auch der Rechte der nichtdeutschen Nationalitäten des Landes schrieb, da drang seine Stimme weit über die Grenzen Siebenbürgens hinaus und w­echte neben feindseligem Widerspruch bei der herrschenden Rasse auch freudigen Widerhall in deutschen Herzen von den Ufern des Neusiedler See und von den Abhängen der Tatra bi zum Eisernen Thore, biß­ in die aus uralten deutschen Gemein­­wesen kurz vorher künstlich zusammengeschweißte Hauptstadt des Landes. Breilich forderte der Hinweis auf das mit dem ungarischen Staate gleichalterige, nicht nur natürliche, sondern auch Historische Recht der ungar­­ländischen Deutschen auf die naturgemäße Entwickklung und damit auf die Erhaltung und Gestaltung ihres nationalen Wesens nicht nur am Herdfeuer­­ des eigenen Hauses, sondern auch in der Gemeinde, im Munizipium und im Staate den grimmigen Widerstand der schon vor einem Vierteljahrhundert wirkenden Mächte heraus, welche die geießgeberische Thätigkeit des ungarischen Staates seit seiner wieder erlangten Unabhängigkeit vor allem darauf richteten, alles deutsche Wesen in seiner eigenen Mitte zu töten und den nährenden und belebenden Einfluß deutscher Bildung und Gesittung dem Lande fern zu­­ halten. Und der in deutscher Sprache­­ erscheinende Vetter allergetreueste Edart des Magyarentums, des Staats gedankend und vor allem jeder jeweiligen Regierung beeilte sich, die Absicht des Beginnens, die Agitation der Deutschen Siebenbürgens, beziehungsweise ihres neuen Organes, in den Kreis aller Deutschen Ungarns hineinzutragen, auf das Schärfste zu verurteilen. „Keinen Freundesgruß“ nannte das „Siebenbürgisch-Deutsche Tageblatt” dieses erste Echo seines Appelles an des We­nnesgefühl der nicht gleich den Siebenbürger Sachen als politische Nation organisierten Deutschungarn. Aber Tags darauf, am 10. Januar, war es schon in der Lage, „einen Freundesgruß“ aus der Groß aller Pression damals noch vorwiegend deutischen Hauptstadt seinen Lesern mitteilen zu können. In der Zuschrift war dem tiefen und weitverbreiteten Mißvergnügen zahlreicher Diner und Pester Deutschungarn über die agressive Zurückdrängung des Deutschtums auch dort, wo er im fein berechtigtes Prärogativ der Staats­­sprache eingreift, und der Sympathie mit dem Entstehen eines deutschen Blattes, welches die Fahne der Gleichberechtigung aller Nationen Ungarns und Speziell der freien Entwickklung aufpflanzte, entschiedener Ausdruch ge­­geben. Der Schreiber gab ebenso der Hoffnung Ausdruck, daß sich, wenn das „Siebenbürgisch-Deutsche Tageblatt“ seinem Programme treu bleiben, wenn es nicht ausschließlich fächlichen A Interessen dienen, sondern stets für den inneren Zusammenhang aber in Ungarn befindlichen Deutschen eintreten werde, auch legtere sich um die vom Blatte aufgepflanzte Fahne scharen werden. Und das „SD. Tageblatt” gelobte, unentwegt das Banner hoc­hzuhalten, auf welchem die Mahnung deutschen Sinnes, deutscher Eigenart und deutscher Entwickklung im Rahmen des ungarischen Staates eingegraben es, ohne sich überschweng­­lichen Hoffnungen darüber hinzugeben, daß die Deutschen in Ungarn si wieder finden werden. Auf der dornenreichen Bahn, welche das „Sieb.­D. Tageblatt“ Schon bei seinem Entstehen vor sich sah, hat der Schreiber den damaligen Freundess­trußed e3 biß zu diesem Jubiläumsgruß getreulich begleitet. Und wie äußerlich gering auch die Resultate der Erwecung deutschen Bermußifeind m westwärts des Königssteiges erscheinen mögen, wie arge Verherungen an die Stürme des Chhauvinismus und einer einseitigen Rassenstaatspolitik im deutschen Leben Ungarns angerichtet haben, von den vielen wertvollen Reimen, welche damals und im Laufe der seither vertroffenen 25 Jahre ausgestreut wurden, sind doc auch viele erhalten geblieben, wenn sie auch oft nur ganz fill und geräuschis aufgehen konnten. Nur ist die Berechtigung und Bwechmäßigkeit des damals von dem „S­.­D.Tabl.“ eingenommenen und seither, wenn auch nicht fiet3 mit gleicher Entschiedenheit, festgehaltenen Standpunktes heute eine noch weitaus größere und zwweifellosere. Denn die in der Kampfankündigung des „Peter Lloyd“ aufgestellte und im Freundesgruß bis zu einem gewissen Grade als richtig zugegebene These, daß die ungarländischen Deutschen für die separaten Schmerzen der Sachen keinerlei Verständnis haben, ist gegenstandslos geworden, seitdem Koloman Tiga die ständische sächsische politische Nation mit der Zertrümmerung des Königsbodens aus der Reihe der Lebenden, d. i. der staatsrechtlich an­­erkannten Existenzen, gestrichen hat. In dem schweren Kampfe gegen die bei der Niederführung der früheren munizipalen Einrichtungen in die Herrlich­­keiten des Komitats lebend verübten Vergewaltigungen, gegen die militärliche und geienwidrige Beschränkung des freien Verfügungsrechtes über das National­­vermögen und des Nechtäfresses der Nationsuniversität pflanzten sich allerdings anderthalb Jahrzehnte lang die N Reminiszenzen an das öffentliche sächsische P­artikularregt fort. Heute aber ist jeder Unterschied in der politischen Stellung und den Verhältnissen der Siebenbürger Sachsen und der übrigen ungarländischen Deutschen verschwunden.­ Mögen erstere auch noch so treu und pietätsvoll ala­­ oftbaren Schag ihre geschichtlichen Erinnerungen hüten und aus ihnen eine besondere Kraft zur Behauptung ihres Volkstums schöpfen, so haben sie doch gleich ihren deutschen Stammeigenossen im engeren Ungarn nichts an­­deres mehr als ihre geieglichen Rechte auf nationale Eigenart zu verteidigen. Mögen sie auch für diesen, nur mit geießlichen Waffen, aber mit rastlosem Eifer und unbeugsamer Energie zu führenden Verteidigungskampf immer noch weit besser organisiert sein, als die übrigen Deutschen des Landes, so bieten doch Segtere in ihrem einfachen Vorhandensein, in ihrem großen Gewichte an intelektuellem und materiellem Vermögen auch dem Sachhatentume einen mäch­­tigen Rückhalt. Und dieser Rückhalt wird in dem Maße stärker werden, je mehr ihr nationales Bewußtsein gekräftigt wird, W­olzieht sich dieser Prozeßt zum Teil auch schon doch das Erwachen der Deutschösterreicher aus ihrer früheren nationalen Lethargie, doch das erhebende Beispiel des tapferen parlamentarischen Widerstandes gegen den Ansturm de Slaventums auf ihre historische Stellung und auf die verfassungsmäßigen Grundlagen ihrer natio­­nalen Geltung, so fällt die Hauptarbeit an der notwendigen Aufrüttelung aus dem von der Staatsgewalt sorgfältig behüteten Hypnotischen Schlummer oder Halbschlummer des deutschen Bewußtseins in Ungarn doch der inländischen deutschen Presse zu, wie sie in der erforderlichen Qualität nur die Sieben­­bürger Sachssen leiten. Wenn also der vor 25 Jahren an das „Siebenb.-Deutsche Tageblatt“ gelangte, damals warm ermwiderte Freundesgruß einer der Nbrögangspunkte der regen Teilnahme war, melde im neuem „Kampforgan” des Siebenbürger Deutschtums, besonders im ersten Jahrzehnt seines Bestandes, den Angelegen­­heiten der Stammesgenossen in allen Ländern der Stefanskrone gewidmet wurden, so möchte der Schreiber nach einem wechselvollen Vierteljahrhundert abermals an das Recht und an die Pflicht der Redaktion erinnern, auch in den seither so mannigfach und meist nicht zum Befsern geänderten Verhält­­nissen der Solidarität des gesamten ungarländischen Deutschtums mit neuem Eifer auch im Rahmen seiner künftigen Thätigkeit Rechnung zu tragen. Mag auch die Verständnislosigkeit, Lauheit und Feigheit in deutschungarischen Kreisen sich Häufiger und deutlicher bethätigen, als Dank, vertrauensvoller Anschluß und vollends zielbewußte Mitarbeit, so wird eine zielbewußte Redaktion doch nicht verfennen künnen, daß der wohlverstandene eigene Vorteil des Sachsentums — wenn er nicht im Sinne des Gewinne von heute auf morgen aufgefaßt wird — eine solche Stellung erheifcht, und im NRücklic auf weitere fünfundzwanzigjährige Thätigkeit, auß der mit dem Schreiber dann die meisten älteren Kampfgenossen ausgeschieden sein werden, wird diese Seite des Kampfes um das Recht gewiß zu den rah­mlichen und, so En will, au zu den erfolgreichen Leistungen des „S.-D. Tagebl.“ gehören. (Das „Siebenbürgisch-Deutsche Tageblatt“ hat seine Spalten stets auch den außersiebenbürgischen Deutschen in Ungarn offen gehalten. Wenn er aber in diesen reisen ein so geringes Echo gefunden Hat, so liegt die Schuld nicht an uns, und wir hegen leider wenig Hoffnung, daß das veutsche Rolie­­bemußtsein unter den ungarländischen Deutschen auch in der nächsten Zukunft­ss Kräftiger regen werde. D. Red.) Interpelationen betreffs der Bauernm­rnden in Vi-­nzent-Anna. Der erste der Interpellanten in der Sibung des Neidhdraged vom 20. d. Mts., 5. Blastovich, Hält ed für seine Pflicht, diese traurigen Vorfälle zur Sprache zu bringen. Wegen der Aufteilung der Weiden war da Dorf seit langem in zwei Parteien geteilt, doch hatten diese Parteien mit­­ dem Bauernverein nicht? zu thun, da der Bauernverein aus beiden Parteien Mitglieder hatte. Es ist auch nicht richtig, daß die Uj Szent-Annaer Filiale des Bauernvereins wegen sozialistischer Tendenzen aufgelöst wurde. Sozia­­listische Tendenzen duldet der Verein unter seinen Mitglieder nicht. Die Nachricht, als ob die Bewegung von den Loyalitäten des Bauernvereins aus­­gegangen sei, ist ganz unrichtig. Die ganze Bewegung ist darauf zurück­­zuführen, daß der Oberstuhlrichter nicht denjenigen als Kandidaten aufstellen wollte, m­elchen die Mehrheit des Volkes als Nichter wünschte. Das Vor­­gehen des Oberstuhlrichters hat allein die Unruhen hervorgerufen. Redner fragt daher den Minister de Innern, ob er geneigt sei, eine Untersuchung darüber einzuleiten, weshalb der Vilagoser Oberstuhlrichter bei der Uss Szent- Unnaer Wahl den Wunsch der großen Majorität außer Acht gelassen hat, obgleich sich der Kandidat der Majorität bei dem Herrn Oberstuhlrichter in regelrechten Weise gemeldet hat, ferner, ob der Minister mit Rücksicht darauf, daß die Gendarmerie von ihrem Rechte, die Waffen zu­ benügen, Gebrauch gemacht hat, geneigt sei, zu untersuchen, ob die bezüglichen Bestimmungen der Dienstinstruktion streng eingehalten wurden, und ob er schließlich geneigt sei, zu bdiesem Bmwede unverzüglich eine gemischte Kommission auf den Schauplan der Unruhen zu entsenden. Franz Sima erblicht in den Uj-Szent-Unnaer Vorfällen bloß ein Symptom der traurigen V­erwaltungszustände in Ungarn. E83 habe in der jüngsten Zeit faum eine einzige Richterwahl gegeben, bei welcher nicht die traurigsten Konflikte zwischen dem Volke und der Behörde vorgekommen wären. Interpellant fragt den Minister des Janern, ob er schon Verfügung getroffen, daß der Stuhlrichter Gabriel Baris femnwohl auf disziplinargerichtlichem wie auf strafrechtlichem Wege der schwersten Strafe unterworfen werde für sein Vorgehen, daß er, sein dif fretionäres Kandidationsrecht mißbrauchend, zu einem wahren Blutbade Anlaß gegeben hat. Beide Interpellationen wurden dem Minister zugestellt. In der Sagung des Reichstages vom 21. d. Mts. befragte der Ab­­geordnete Wittmann den Minister des Innern und den Aderbauminister, ob sie für die Einleitung einer strengen Untersuchung und dafür Sorge ver­tragen, daß der Uj-Szent-Unnaer Zweigverein seine Thätigkeit ehebaldigst wieder aufnehmen könne. Herr Wittmann hing seiner Interpellation unter dem Beifall der Linken ein hamvinistisches Mäntelchen um, indem er bemerkte, daß er seit Fahren mit sichtlichem Erfolge bemüht gewesen sei, das sch­wäbische Element in die magya­­rische Rasse zu verschmelzen. v gosannzabinif. Johann Fabini,ev.Pfarrer in Pretai(bei Mediafch),ist am 22.d·, nachdem er am 19.v.M.durch einen Schlaganfall gelähmt worden war im 73.Lebensjahre gestorben.Geboren am 10.August 1825 in Mediafch, wo damals sein Vater,der um sein Bolk hoch verdiente Samuel Josef Fabini,Konrektor am dortigen Gymnasium war,absolvierte er im Jahre 1843 das Gymnasium in Schäßburg.Nachdem er hierauf andertha J Jahre im Hause des Baron Dominik Kemeny in Klausenburg als Privatlehrer thätig gewesen,ging er im Herbste 1845 nach halle und in den nächsten beiden Jahren nach Berlin und Tübingen,um Theologie zu studieren.Von ver letztgenannten Universität nötigte ihn im Frühjahrlssxs der Revolutionss­sturm zur Rückkehr in die Heimat.In seiner Vaterstadt übernahm er,da er sich während seines Universitätsstudiums auch mit dem Turnen beschäftigt hatte,zunächst die Leitung der neu errichteten Turnanstalt.Bald sollte aber der­ Unterricht vollständig gehemmt werden.Die Revolution pflanzte sich nach Siebenbürgen fort,und brachte auch Johann Fabini tiefes Leid,da sein Bruder Theodor bei dem Sturm auf der Brücke bei Pisti am 9.Februar 1849,als Opfer seiner Begeisterung für Volk,Fürst und Vaterland fiel." Als die Ruhe im Lande wieder eingekehrt war,wurde Johann Fabini als Gymnasiallehrer in Mediasch angestellt.Im JahrelsGs berief ihn die Gemeinde Bogeschdorf zu ihrem Pfarrer.Als solcher wurde er nun zum Versitzer des Mediascher Bezirkskonsistoriums und 1872 zum Dechanten dieses Bezirkes gewählt.Nachdem Fabinich Jahre darauf eine Wiederwahl zum Dechanten abgelehnt hatte,berief ihn die neunte Landeskirchenversammlung als Versitzer und an derehegericht Endels so erhielt er den Ruf zum Pfarrer nach Pretai.Fabini ist außerdem auch lange Zeit Vorstand des Mediascher Zweigvereins der Gustav Adolf-Stiftung und Dechant des Mediascher Kapitels gewesen.Seit 1889 war er auch Mitglied des Hauptvorstandes der Gustav Adolf-Stiftung.Diese­ Landeskirchenversammlung endlich wählte 1

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