Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1899. März (Jahrgang 26, nr. 7663-7688)

1899-03-01 / nr. 7663

Seite 218 Hermannstadt, Mittwoch Siebenbärgisch-Deutsches Taneblatt. · Nr. 7868 Die liberale Partei, in die man auch die Dissidenten zurückkommen, ist damit stärker denn je, und in der Opposition­ bleiben somit nur noch die Uns­abhänigkeit­-, Achtundvierzigere und die Volkspartei. Mit besonderem Interesse fiegt man in Budapest und in ganz Ungarn dem morgigen Tage entgegen, wo Koloman Szell im Abgeordnetenhause sein Programm entwickeln wird. Und wenn man Heute auch nicht alles prophezeien kann, was Szell morgen sagen wird, das eine ist sicher, das Programm wird vor alem verkünden, daß auch die neue Regierung die nationale ungarische Volitit fortlegen wird. Ebenso wird die unerschhütterliche Anhänglichkkeit an den Dualismus in dem Programm mit Nachdruch betont werden. Bezüglich der Stellung des neuen Kabinets zu Deftereich wird der Münchener „Ag. Big.” aus Wien unter anderem geschrieben : „Wir glauben uns nicht zu irren, wenn wir bei dem Erben der politischen Seen Franz Denks dieselbe Anschauung und Auffassung vorauslegen und demgemäß bemerken, daß die von der Berufung des Heren dr. Sell „unan­­genehm berührten” österreichhigen Staatsmänner von ihrem Standpunkte aus nicht im Unrecht sind. Herr dr. Szel Tann und wird dem Slavismus und Föderalismus in Oesterreich gegenüber nicht jenen Indifferentismus oder gar jene freundliche Gesinnung beobachten, welche das System Badeni-Thun-Raizl bisher bei den leitenden Persönlichkeiten in Ungarn gefunden hat. Die be­­stehende Wech­selwirkung der öffentlichen Bestände bied- und jenseits der Leitha, die eben in den seßten zwei Jahren wieder ver­deutlich zu Tage getreten ist, verbietet eine derartige passive Haltung. Der Brand und Bertal im um­­grenzenden Nachbarhause kann und darf uns nicht gleichgiltig lassen. Der österreichische Slavismus, namentlich der begehrliche Tichechismus, greift ohne­­hin bereits heute Giß tief über die Grenze Ungarns herein, und diese Ein­­mischung wird natürlich mit den unwachsenden Erfolgen in Oesterreich nur weiter und rascher zunehmen.”­­ Das „Wiener Fremdenblatt” spendet der ungarischen Opposition volle Anerkennung für die patriotische Bereitwilligkeit, den Frieden zu ermöglichen, und bemerkt unter anderem : „Offenbar Halten die oppositionellen Parteien an der Anschauung fest, daß ihre bei den festen Wahlen erlebten zahlreichen Mandatsverluste dem direkten und indirekten Eingreifen der Regierung entsprungen seien und sie hoffen offenbar eine Restitution in ihre frühere Stärke, wenn dieses Eingreifen duch die Errichtung eines neuen Forums der Wahlprüfung eine Erschwerung erfährt. Ob das Resultat der für eine nahe Zukunft bevorstehenden Neuwahlen den Erwartungen der Opposition entsprechen wird, wird sich ja zeigen, aber gewiß ist die mögliche Sicherung der Reinheit und Ehrlichkeit der Wahl ‚der Bolkevertretung ein öffentliches Interesse, welches der Majorität nicht weniger am Herzen liegen darf, als der Minorität.“ Von besonderer Wichtigkeit in diesen Ausführungen des „Fremdenblatt“ erscheint die Bemerkung, daß Neuwahlen für eine nahe Zukunft be­­vorstehen. An Angelegenheit der Feststellng aller national­politischen Forderungen der Deutschen haben am 24.9. M. in der Wohnung des Landtags, Abgeordneten Dr. Lölefinger in Prag Beratungen der deutsch-böhmischen Referenten statt­­gefunden. An der Konferenz nahmen teil: die don der Wiener Delegierten Konferenz gewählten Referenten Dr. Bergelt, Brave und Dr. Baernreither, der Obmann der Delegierten-Konferenz Dr. Funke, der Obmann der deutsch­­böhmichen Landtags - Abgeordneten Dr. Schlesinger und der Führer der deutschen Volkspartei in Böhmen Dr. Karl Schüder. Von allen Mitgliedern der Konferenz wurde Gleich zu Beginn der Verhandlung darauf hingewiesen, daß es sich nicht um Vorschläge für die Regierung handelt, mit welcher selbst­­verständlich vor Aufle­gung der Sprachenverordnungen seine Verhandlungen gepflogen werden künnen. Meehrere Mitglieder­­ der Konferenz brachten fertige Substrate für die Beratung mit, im melden die Forderungen der Deutschen dargelegt erscheinen. Die Hauptforderungen sind die Aufhebung der Spracen­­verordnungen und die endliche Durchführung der Abgrenzung der Gerichts­­bezirke, sowie die nationale Gliederung der obersten Instanzen im Lande nach dem bestehenden Muster des Landesschulrates und des Landeskulturrates. Zu den Beratungen der Vertrauensmänner der Deutschen in Prag bemerken die „Berliner Neuesten Nachrichten” : „Die Vertrauensmänner der Deutschen sind eben fegt im Begriffe, ein nationalpolitisches Programm aufzustellen, und man darf wohl sagen, daß jedermann, dem das Wohl unserer Stammesgenossen in Böhmen am Herzen Liegt, mit lebhaften Interesse dieser Arbeit folgt, aber auch mit der Erwartung, daß diese genauen Kenner der Verhältnisse und Bedürfnisse de Landes solche B­ostulate in ihr Programm aufnehmen werden, melde mindestend in den wesentlichen Punkten auch von der Gegenseite akzeptiert und von der Regierung als zur praktischen Durchführung geeignet befunden werden können. Denn nur in diesem Falle kann der böhmische Landtag die Stätte werden, auf welcher eine Annäherung zwischen Deutschen und Tschechen zu erzielen sein wird. Aus dem Gesagten wird man an die volle Berechtigung des viel geäußerten Wunschs nach Beschleunigung der Programmarbeit anerkennen. Je rasiher diese Arbeit ihrer Lösung zugeführt wird, desto leichter wird es sein, das für Böhmen geschaffene nationale Programm auch fü­r die anderen Länder, wo die sprachlichen Verhältnisse noch nicht ausreichend geklärt sind, in Anwendung­­ zu bringen. Allerdings wird dasselbe infolge der verschiedenen Verhältnisse gewisse Abänderungen erfahren müssen.” Die „Post“ bespricht in einem Artikel die deutsch-französischen Beziehungen und bringt in folgender Weise den Standpunkt Deutsch­­lands zum Austruch: „Welchen Wert Deutschland auf das fernere friedliche Einverständnis mit der französischen Republik legt, war schon dur die Sendung der hohen Offiziere, welche als Vertreter des Kaisers den Leichenzug des verstorbenen Präsidenten mit geleiten sollten, vor aller Weit klargestellt worden. Daß die Franzosen die Bedeutung dieser feinen Aufmerksamkeit wohl verstanden haben, zeigt die hohe Achtung, die sowohl von den französischen Regierungstreffen all an von der angesehenen französischen Presse bis zur Stunde dieser Mission dargebracht worden ist.“ Die „Post“ bespricht darauf das russisch-französische Verhältnis und sagt: „Die Ersinnung, in der heute vom russischen Kaiserthrone aus die Freundschaft zu Frankreich gepflegt wird, vermag der Erhaltung des europäischen Friedens, an der wir alle so starf interessiert sind, mur dienlich zu sein.“ Sol­eglich wird an die Abrefse von England die Mahnung gerichtet, den französischen Empfindungen „borfitiger­ weise Rechnung zu tragen.“ Biel bemerkt sowohl in der deutschen ie in der französischen Bresse wird eine Neuerung des Fürsten Radzimils, des Lührers der zur Leichenfeier Saures nach Paris entsendeten deutschen Million, melde er einem der Diplomatie angehörigen Mitarbeiter der „Libertee” gethan haben sol. Derselbe sol nämlich erklärt haben: „Ich tan Sie versichern, der deutsche Kaiser hegt für Frankreich die freundschaftlichsten Gefühle ; er hegt die größte Bewunderung für die großen Erinnerungen ihrer Gesich­te, für die großen Thaten iHrer Armee und für Ihre Heutige Armee. Niemand verfolgt mit aufmerksamerer Sorgfalt abl­er jene Kundgebungen der öffentlichen Meinung, welche geeignet sind, die Beziehungen seines Reiches mit Ihrem Lande zu be­­festigen. Wir haben so viele Punkte, wo unsere Interessen gemeinsam sind, das ein loyaler Afford zwischen und für Frankreich und Deutschland gleich unwünschenswert erscheint.” Voi kurzem hat der Zar ein Manifest über die staats­rechtliche Stellung Finnland erlassen. In Helsingfors betrachtet man das­­selbe allgemein als Aufhebung der bisherigen Selbständigkeit des Großfürsten­­tums innerhalb des trufftigen Reiches, und ist natürlich darüber überaus bestürzt, igteich man schon seit langem die Befürchtung gehegt hat, da in Petersburg ein entscheidender Angriff auf die Berfassung und die besonderen Institutionen Sinnlands geplant werde, hat die nunmehr erfolgte Aktion , doc wie eine peinliche Mederraschung gewirft. Im ersten Augenblick hatte er den Anschein, als wäre man Bier und da in Finnland entschlossen, im Wider­­stand gegen diese Neuordnung bis zum äußersten zu gehen und eventuell auch den Boden der Weichlichkeit zu verlassen. Für den Eindruck, den das Manie fest auf alle Sreife der Bevölkerung machte, ist «8 bezeichnend, das dem Generalgouverneur General Bobb­lom die Promulgierung des Erlasses durch das Helsingforter Amtsblatt die größten Schwierigkeiten bereitete, da der Redakteur desselben, Anteil, seine sofortige Enthebung verlangte und sämtliche Leser die Arbeit einstellten. Der Generalgouverneur hat schließlich das Manifest doch publiziert. Wie neuerdings aus Helsingfors gemeldet wird, nimmt die Unruhe im Lande zu. Die Bevölkerung geht daran, Trauerflei­er anzulegen. Am legten Mittwoch und Donnerstag ist es zwischen den Amerik­anern und den Philippinern bei Manilla abermals zu Kämpfen gek­­ommen. Die Ver­uste der Amerikaner betrugen 13 Tote (darunter 4 Offi­­ziere) und 35 BVBerwundete (darunter ein Offizier). Der amerikanische Admirel Demwey hat um die Entsendung des Schlachtschiffes „Oregon“ angefucht. Die Junta der Philippinos Hat Agoncillo und andere Abgesandte nach Europa geschicht, um sich der Sympathien der europäischen Regierungen zu versichern. Die Wahrheit in der sogenannten „Großpolder Beinaffaire“. Von verläßlicher Seite geht mnssfolgende, den Thatsachen entsprechende Darstellung zu: « Die vom hauptstädtischen Blatte"«»,,«Egyetertes«am 2.und 11.v.M. in einer außerordentlich tendenziösen, geradezu and Ungeheuerliche grenzenden Weise vor die Oeffentlichkeit gebragpte­­ sogenannte „Großpolter Weinaffaire” erweist sich als eine plumpe Reflame und dient — wie an dem folgenden ersehen werden kann — einem unsittlichen Zweck, der nicht scharf genug ver­­urteilt und gebrandmarkt werden kann. ' Unseren aus bester Duelle stammenden Informationen nach ist der wahre Sachverhalt folgender: Am 5. Januar 1, 5%. erschien ein gewohfter Sigraz Braun bei dem Reußmärkter Stuhlrichteramte und legitimierte sich als bevollmächtigter Ver­­treter der Großwardeiner Weinhandlungsfirma „Gebrüder Füchsl“. Um sein Begehren befragt, gab er an, daß Die von ihm vertretene Firma im Monate Dezember d­. h. in der Gemeinde Großpold ein größeres Duantum neuen Weines eingehandelt habe und daß diese Weine laut einer von den beeideten Chemikern Dr. Szilaffi und Bernauer’ an einem Durchschnittsmuster vorge­nommenen chemischen Analyse zu beanstanden seien, weil sie Salpetersäure enthalten und weil der Erkraff ein zu geringer sei. Eine schriftliche Anzeige hatte Herr Janaz Braun nicht mitgebracht und so mußte zur Aufnahme eines Protofoll­s geschritten werden, bei welcher Gelegenheit genannter Herr aus­­drücklich und wiederholt erklärte, waß er die Großpolder Wein­produzenten wegen Weinfälschung weder antrage, noch verdächtige und daß er das Einsenden amtlicher Weinproben be­­ruf amtliger Analysierung nicht wünsche; wohl aber, daß die von der Firma unmittelbar nach erfolgtem Anlaufe der Weine versiegelten Fässer auch mit dem Amtssiegel des Stuhlrichteramtes versehen werden möchten. Ein Grund, diese mit hartnädiger Konsequenz wiederholt v­ergebrachte Bitte abschlägig zu bescheiden, lag nicht vor, denn es bat ja der gehörig legitimierte Bevollmächtigte um amtliche Versiegelung, der wenn auch nicht das faktische Befißtum, so b­atsächlich das rechtliche Eigentum der Firma bildenden Weine. Die erbetene V­ersiegelung wurde daher vorgenommen, da sie rechtlich zulässig war, im mehlverstandenen Interesse der Großpolder Weinproduzgenten geradezu geboten erschien und weil dagegen — ganz natürlich — von seiner Seite Einspruch erhoben wur­de. Der mit der Erledigung vieler Angelegenheit betraute Stuhlrichter aber mußte in der gewissenhaften Erfüllung seiner Amtspflicht konstatieren, daß gegen die Großpolder Weinproduzenten ein — allerdings nur indirekter Verdacht wegen Weinfälschung vorliege, und mußte demnach im Sinne der bestehenden Vorschriften „hinsichtlich der Grundhaltigkeit des Verdac­htes von Umtöwegen MWeberzeugung sich verschaffen.” Die Untersuchung nach dieser Richtung ergab keinerlei Anhaltspunkte, aus denen hätte gefolgert werden können, daß die betreffenden Weinproduzenten sich mit Weinpantschereien befassen. Als dieses Ergebnis in dem über den Verlauf der Untersuchung auf­­genommenen Protokolle amtlich konstatiert wurde und zwar mit dem DBe­­merken, daß die Fäffer mit dem Amtssiegel Lediglich über ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers der Weine beziehungsweise dessen Vertreter ver­­sehen wurden, und nicht einma deshalb, weil sie Wein enthielten, gegen deren Naturreinheit Verdacht obwalte, ertraute Herr Ignaz Braun in großer Erregung, daß er dieses Protokoll nit unter Ichreiben könne, und er bitte um Aufnahme und schriftliche Ausfolgung eines abgesonderten Protokolles, in welchem nur die eine Thatsache konstatiert sei, daß die in Rede stehenden Weinläffer unter amtlichen Beschluß gelegt worden seien. Die Fade, in welche Herr Braun die Behörde roden wollte, war gar zu Schlecht aufgestell worden, um nicht gleich bemerkt zu erden, und so wurde er denn nach erteilter ernstlicher Verwarnung mit seiner sauberen Bitte rundmnweg abge­wiesen. Herr Braun unterfertigte erst einige Tage später das Protokoll und zog mit der Abschrift desselben versehen—..Der ebene oder male gesta wird sich später zeigen—friedlich von dannen und ließ nichts mehr von sich hören. Am 27.Januar wurde die Firma»»Gebrüder Füchsl«vonseite des Stuhlrichteramtes verständigt,daß das Amt Ssiegeh um die Weinproduzenten in ihrem am 1.Februar wieder auslebenden freien Verfügungsrechte nicht zu beeinträchtigen,am genannten Tage von den Fässern herabgenommen werde, da zum Gegenteile kein gesetzlicher Grund vorliege. Hiemit beginnt die zweite Phase der,,Affaire«. Es erscheint Max Tolnai,aber nicht wie,,Eggetertee«meldet mit acht, sondern mit einer einzigen schriftlichen Anzeige,und bittet um die amtliche Herausnahme eines»Durchschnittsmusters««aus sämtlichen Fessern und Ueber­­sendung dieses Musters zur amtlichen Analysierung.Darüber belehrt,daß ein Stuhlrichteramt zu einer derartigen Gesetzwidrigkeit und Dummheit sich nicht hergeben künnen, erklärte er, er willige ein, daß die Proben aus den einzelnen Fäffern abgesondert genommen werden, wünsche jedoch, daß dieselben nicht der hiezu berufenen „Händigen Weinprüfungskommission“ in Klausenburg, sondern derjenigen in Budapest behuft Analysierung übergeben werden möchten, denn — risum tenentis! — er habe Kenntnis davon, daß erstere nicht so fachmännisch genau und gewissenhaft ihres Amtes malte als Iehrere. Und als Herr Tom­at­au darauf aufmerksam gemacht wurde, daß die von ihm in zweiter Reihe gewünschte Art des Probenehmens nicht nur horrende Kosten verursachen würde, sondern auch praftisch kaum durchführbar sein dürfte — immer vorausgefegt natürlich, daß es überhaupt dazu kommen sollte — weil es nahezu ein Ding der Unmöglichkeit sei, die dazu erforderlichen 500 bis 600 Halbeliterflaschen herbeizusraffen, und daß im gegebenen Falle die zu­­ständige Behörde um Entsendung eines Chemieerd­behufs Vornahme der Analyse an Ort und Stelle ersucht werden müsse, siehe da Hatte er Icon wieder ein sonderbares Begehren, nämlich, ed möge ein Chemiker von Budapest requiriert werden! Daß auch diesem Begehren seine Berücksichtigung in Aus­ » 1. März 1899, nicht gestellt werden konnte, ist weder dem „bewußt inkorrekten* Vorgehen des Stuhlrichters, nach einer „höheren Meinung”, sondern einfach dem Umstande zuzuschreiben, daß diesbezüglich strifte Vorschriften bestehen. « AUf GrUnd der obwalthen Thatumstände konnte und mußte in dieser Angelegenheit der Bescheid gefällt werden,wonach 1.die getroffene Anordnung­s­ubnahme der Amtssiegel nicht rückgängig gemacht werde,2.das Ansuchen um Einleitung des Uebertretungsverfahrens abgewiesen wurde und 3.ein Rekurs nur extradominium zulässig sei. Aus der Begründung sei itt Kürze nur folgendeg hervorgehoben.Sie stützt sich auf die klaren Verfügungen des§13 der bezüglichen­«Ministerial­­verordnung,wonach das Uebertretungsverfahren nur dann einzuleiten"ist,wenn der Verdacht vorliegender Weinfälschung begründet erscheint oder wenn eine im bezogenen Paragraphen näher bezeichnete Behörde oder Organ die Anzeige erstattet,beziehungsweise die Einleitung des Verfahrens wünscht.Letztere­ war nicht geschehen und der aufgetauchte Verdacht hatte sich als nicht begründet erwiesen,denn daß sich die vorgelegte chemische A Analyse thatsächlich auf eine solche Durchschnittsweinprobe(nebenbei bemerkt­ diese Art von Proben kennt das Gesetz nicht und sie kann somit amtlich auch gar nicht zur Ver­­mendung gelangen)bezieht,welche aus dem in Großpold von der öfters ges­nannten Firma im Dezember v.J.zusammengekauften größeren Weisquantum in vorschriftsmäßig gereinigten Flaschen genommen und den beeidigten Chemikern behufs Analysierung übergeben wurde,ist nicht bewiesen worden;ja es ist nicht einmal der Versuch einer Beweisführung gemacht worden.Hiezu kommt noch,daß der Salpetersäuregehalt der beanstandeten »Durchschnittsweinprobe«ein derart geringer war, daß er im Wege der Analyse quantitativ nicht bestimmt werden konnte! Max Tolnai machte von seinem Berufungsrecht mit dem Bemerken Gebrauch,daß die ganze Sache einen anderen Verlauf genommen hätte,wenn von Anfemg an er interveniert hätte.Und Ohrenzeugen können dafür ein­­stehen,daß kurz nach Schluß der Verhandlung der Begleiter des herrn Tom­ai die mißmutige und schon darum sehr charakterisierende Aeußerung fallen ließ. Die ganze Sache ist verpfuscht worden. Die Sache war also verpfuscht worden,und um zu rettemwag noch zu retten war,beeilte sich Max Tolnai,zu erklärm daß die von ihm ver­­tretene Firma geneigt sei,den eingehandelten Wein fahren zu lassen,wenn die geleisteten Angaben sowie an aufgelaufenen Spesen zirka 400 fL von den Großpolder Produzenten der Firma auf einmal zurückerstattet,beziehungsweise vergütet würden.Als die Produzenten auf diesen Leim nicht gehen wollten, wollte er sich auch mit der einfachen Rückerstattung der Angaben begnügen. Thatsahe ist nun allerdings, daß ein verschwindend kleiner Teil der Produzenten — dem Bernehmen nach sieben — die erhaltenen Angaben zurückerstattet hat; aber warum? Wahrlich nicht deshalb, weil — tie der „Egyetertes“ mit begreiflichem Selbstgefallen in alle Welt ausposaunt — die Betr­ffenden sich schuldbewußt fühlten, sondern teils deshalb, weil sie den Pladereien Loswerden wollten, und teils deshalb, weil sie sich in einer Zwangslage befanden, in welche sie einfach dadurch geraten waren, weil sie nicht genau wußten, unter welchen Bedingungen der Handel abgeschlossen worden war, und weil sie dringend Bargeld benötigten, nicht nur um ihre persönlichen Bedürfnisse dehen, sondern auch um als treue, opferwillige Staats­bürger ihren Verpflichtungen dem Staate gegenüber nachkommen zu können. Um aber den Wein, der infolge des begonnenen Gährungsprozesses jede Stunde das von dem Käufer versiegelte Faß zu sprengen drohte und der inz­wischen an Wert bedeutend gewonnen hatte, gegen sofortige Barzahlung an den Mann zu bringen, bot er günstige Gelegenheit dar, denn Tag für Tag erschienen al­b­rannte reelle Weinläufer. Dies der wahre Sachverhalt! Une wenn nun wo die Thatsache an­­geführt wird, daß der famose Berichterstatter des „Kayetertee” über alldas genau und aus bester Duelle orientiert war, so darf man wohl mit Recht fragen, ob denn von einer ehrlichen Ueberzeugung die Rede sein kann, wenn genanntes Blatt seinen Lesern kondthut: das ganze Vorgehen, Betragen und die Meußerungen des Stuhlrichters hätten in ihm die Weberzeugung ermödt, daß der Stuhlrichter seines inkorreiten Vorgehens sich bewußt sei, jedoc infolge einer höheren Weisung die ungerechte Lage gerecht erscheinen lassen wolle? Die Iufinuation, daß das Vorgehen des Stuhlrichters duch „höhere Weisung“ beeinflußt worden sei, ist derart blößsinnig, daß sie einer ausdrück­­lichen Zurückweisung einfach nicht würdig ist. Sie richtet sich selbst, so wie die ganze Artikelreihe, welche der „Egyetertes” in Sachen des Weinhandels in der rechten Zeit gebracht hat und über die in der am 10. Februar d. J. abgehaltenen Litung des Ausschusses für Weinbau und Weinkenntnis, des „O.M.G.E.“, von gewiß sehr kompetenter Seite ein außerordentlich schmeres und beachtens­wertes Urteil ausgesprochen wurde. So erslätte E Hammersberg: Die Artikelreihe der „Egyetertes“ ist, trogdem sie all Decmantel den Bauern ausgewählt hat, zum Schubpe der Weinfälschung geschrieben. Advokaten-Rabulistit konkurrieren in diesen W­tifeln mit der größten Mark­e. Auch rechtlich seien die darin enthaltenen Behauptungen absurd, und wenn der Bauer den Wein fälle, so habe er dies von den Kaufleuten gelernt. Graf Alexander Barolyi aber reflektierte mit dem Bemerken auf die Artikel­­reihe des „Egyetertes“, daß dieselbe das größte Markfallen erregt habe. Er wundere sich nicht über diese Aktion, Hinter welcher große Geldsummen stehen, mit denen man auch jene Blätter für die Partei der Fälscher erwerbe, welche bisher auf Seite der wahren Sache standen. Dieses Vorgehen, in dessen Dienst der „Egyetertes” sich gestellt, hat den erwähnten Ausschuß zur Annahme de eingebrachten 4. Beschlußantrages veranlaßt, wonach er mit Bedauern jene zur Entartung des Weinhandels führende Bestreben eines Teiles der Kaufleute sieht, mittelst welchem sie Syndikatenmäßig die Produzenten boykottieren wollen und auch die Weinhändler dazu zu gewinnen streben, daß sie von dem Produzenten solange seinen Wein taufen, bis die frenge Durchführung des Geseked über das Verbot der Kunstweinerzeugung nicht sus­­pendiert wird. Rofal- und Tages-Chronik. Hermannstadt, 28. Febru­ar, (Die Substription für die Wolfstüdhe) und andere Armenzwecke, die kürzlich von der Armenverwaltung eingeleitet worden ist, hat die Summe von 696 fl 75 fl. ergeben. Indem auf diesem Wege allen jenen, die duch Spenden die günstige Ergebnis zu erzielen mitgeholfen haben, der beste Dank ausgesproc­hen wird, geschieht zugleich die Verlautbarung, daß das Verzeichnis der Spender und der Geshente im Bureau des Magistrato­­rates Teutsch, Sleifchergaffe A, zu jedermanns­ Einsicht während der Amts­­stunden aufliegt und daß die obige Summe ihrem Zwecke zugeführt worden ist. (Jubiläumsspende.) Dem „Siebenbürgischen Verein für Natur­­wissenschaften in Hermannstadt” sind der „Schäßburger Gewerbe-, Spar- und Vorschußverein“, sowie auch der „Schäßburger Spar- und Hypothesentredit- Verein“ als gründende Mitglieder, mit dem Betrage von je 100 Gulden, beigetreten.­­ (In der Dienstbotensäule) ist ein Freiplag zu vergeben, Bewerberinnen hiefür mögen sich bei der Leiterin dieser Schule, Armbruster­­gasse 1, melden. (Unsere Theatergesellschaft) versieht gegenwärtig bekanntlich zwei Städte (Kronstadt und Sarajewo) mit dramatischer Kunst, und zwar — wie die Zeitungen melden — mit bestem Erfolg. In der bosnischen Haupt­­stadt wird vor gut besuchten Häusern die Operette, das Volfsflüd und der

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