Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1900. September (Jahrgang 27, nr. 8119-8144)

1900-09-15 / nr. 8131

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Der Stadtvertretnung wird seitend des Magistrates eine Erklärung zur Annahme empfohlen werden, die sich selbstverständlich für die Beibehaltung beh alten durch jahrhunderte alten Gebrauch geheiligten deutschen Namens „Hermannstadt“ ausspricht. Selbstverständlich, sagen wir. Das heißt aber nicht, weil er das subjektive Belieben der die Erklärung vorschlagenden Persönlichkeiten so fordert, sondern ,weil der Vorschlag nach allen erdenkbaren Gründen der Vernunft, der Gerechtigkeit, der Geschichte und des praktischen Sinteresses so und nicht anders lauten muß. Einen finnften Beweis fü­r diese unsere Behauptung bildet der und vor­ liegende Entwurf zur Erklärung, der in zahlreichen Exemplaren unter die Stadtvertretungsmitglieder verteilt worden is. Es ist nicht eine Resolution, die mit prasfelnden Worten in die Welt Hinaustönen läßt, was erhigte Gemüter im Augenblic b­ald gut und richtig ansehen; es ist eine gründliche Studie, an der der ruhige, objektiv forschende Verstand und kritischer Scharfsinn zum mindesten ebenso großen Anteil haben, als die warme Empfindung für das Es ist eine Arbeit, deren Wert au dann nicht verloren*sein wird, wenn ihre un­widerleg­­t­en Gründe durch das einfache „sic volo, sic jubeo, stat pro ratione voluntas“ des Ministers niedergeschlagen sind. “3 ist ein bleibendes Dokument deutscher Gerissenhaftigkeit, auf die ein noch helleres Licht fällt, wenn man diese Arbeit vergleicht mit dem, was die „Bandesgemeindestammbuchkommission“ in geradezu frivoler Leichtfertigkeit in ihrer Zuschrift vom 17. Juli d. h. für ie „Nagyszeben” vorbringt — die Oberflächlichkeit von Leuten, die da wissen, daß an der Fetstellung des objektiven Thatbestandes wenig gelegen ist, sondern daß sie bloß der nacten Willfür ein dünnes Schürzchen vorzuhängen nötig haben. Der­ große Umfang der Schrift (18 Oftavseiten one die Beilagen: D Ortsnamengesech samt Motivenbericht, ARundschreiben des statistischen Zentral­­amtes vom 8. Mai 1899, Gemeindefragebogen, Zuschrift der Landesgemeinde­­stammbuchkommission und deren „Daten“ zur Feststellung des Namens von Herm­­ann­stadts verbietet und leidet ihre vollständige Wiedergabe und wird es gnügen und darum, für unsere Leer außerhalb Hermannstadts einen kurzen Auszug daraus zu machen. Die „Erklärung“ geht aus von der Antwort, die die Stadt Hermann­­st­adts am 29. Mai 1899 auf dem „Gemeindefragebogen“ betreffend ihren Namen gegeben hat, „dem der seit Jahrhunderten in Gebrauch stehende Name „Hermannstadt“. keine Henderung erfahren möge.“ Die unter dem 21. Juni 1900 gefaßte „Entschließung” der Landesgemeindestammbuchkommission lautet nichts” bestomeniger: „Die Landesgemeindestammbuchkommission hat in ihrer am 21. Juni 1900 abgehaltenen Sigung die Aufrechterhaltung (!) des Namens der mit ge­­regeltem Magistrat versehenen Stadt Nagy-Szeben betroffen, mit dem Bei­­fügen jedoch, daß der Name der Stadt ohne Bindestrich in der Form Nagy­­szeben zu schreiben ist.* „Die Stadtvertretung von Hermannstadt, legt nun die Erklärung fort,­­ken­­­t ihre eigene hohe Verantwortung für treue Bewahrung und unversehrte Erhaltung eines von den Vorfahren übernommenen teuren Gutes, der von den deutschen Gründern dieser Stadt derselben einst gegebenen deutschen Namens, wenn dieselbe eintritt für die fernere Beibehaltung des deutschen Amtsnamens „Hermannstadt”. jede nicht bloß die Wichtigkeit dieser Angelegenheit an und für si, sondern namentlich auch die allseitige Teilnahme der Be­völkerung an dem Verlauf derselben, die fieberhafte Spannung und tiefgehende Erregung, mit welch­er die weitere Entwicklung verfolgt wird, stellen an die Stadtvertretung gebieterisch das Verlangen nach umsichtiger Wü­rdigung der Angelegenheit. Lediglich dem Gewebe folgend äußert die Stadtvertretung von Hermanns­stadt ihren Wunsch betreffe Beibehaltung de bisherigen alten amtlichen Namens „Hermannstadt“, ohne aber dadurch weder Magyaren noch Rumänen oder überhaupt jemand im freien Gebrauch seiner eigenen Mutter­sprache und in derselben gegebenen Ortsbezeichnungen irgenwie stören oder beeinträchtigen zu wollen. Nicht ohne sehwerste Besorgnis geht die Stantvertretung von Hermann­­stadt an die Prüfung und Beleuchtung der von der Landesgemeindestammbuch­­kommission betreffend die Feststellung des Namens der Stadt Hermannstadt am 21. Juni 1900 gefaßten Entschließung, welche, verglichen mit den von derselben Kommission erschienen amtlichen Daten den unparteiischen Beurteiler nicht nur nicht zu befriedigen vermag, sondern mangels jeglicher stichhaltigen Begründung unerklärlich bleiben muß. Die Stadtvertretung ist ss vollkommen­­ bewußt der begreiflichen Erregung der Gemüter, in welche das sogenannte Ortsnamengejeg die Bürgerschaft verlegt hat, unter welcher die von der Natur jedem Volke eingegebene Anhänglichkeit an den Mutterlaut den Gedanken gar nit aufkommen la­­fen will an einen möglichen Verlust des alten deutschen Namens der Stadt Hermannstadt, weil es eben in dem erwähnten Gejeh$ 1, heißt : „Jede Gemeinde kann nur einen amtlichen Namen haben“, aber nur ausscließlich magyarische Benennung durch das Gejeh vorge­schrieben wird. Und bo ist die Landesgemeindestammbuchkommission zu einer Schlußfassung gelangt, welche nicht allein die Beunruhigung der Gemüter zu verschärfen, sondern sogar andauernde Berstimmung und BVerbitterung zu er­zeugen geeignet is. Die Kommission steeht ihre Hand aus nach dem Namen unserer Baterstadt, wogegen wir, die Stadtvertretung von Hermannstadt, uns berufen und verpflichtet fühlen, mit allen geießlichen Mitteln den altberechtigten amtlichen Namen in der Form „Hermannstadt“ zu verteidigen“. Die „Erklärung” geht nach diesen einleitenden Worten an den Nachweis befien, daß die amtliche Befeitigung des altbereitigten "deutschen Namens der Stadt Hermannstadt in geradem Gegenlage zur Rechtslage, in Widerspruch mit dem Historischen Recht und den geltenden vater»­ländischen Gelegen steht. E 3 wird zunächst auf den für unbefangen Denkende ohne Breifel ausschlaggebenden Umstand Hingemieten, daß die Stadt Hermannstad­t von Deutschen gegründet worden ist, laut Zeugnis des „goldenen Freibriefs“ Andreas II. vom Jahre 1224:­­ „Die Namengebung in Stadt und Land, heißt es darin meiter, geschah, duch die Gründer in deren Muttersprache, den eine amtliche Namensverleihung an eine Stadt oder an ein Dorf durch den König hat niemals stattgefunden. Die Namengebung, die Taufe der deutschen Orts­­gründungen, ist zu seiner Zeit in unserem Baterlande Gegenstand königlicher Verleihung mittelst Brivilegs gewesen; noch viel weniger fiel er in den Dienst­­bereich eines Kanzlers, jagen wir des Königs Geyfa II. oder des Königs Andreas I, man würde ihn heute Minister nennen, das Recht der Taufe von Landgemeinden oder Städten für sich in Anspruch zu nehmen. So ist denn bezüglich Hermannstadtd wie auch aller anderen deutsch-siebenbürgischen Städte nur nur die seinerzeitige Taufe der deutschen Ortsgründung mit deutschen Namen bezeugt, sondern auch der unbehinderte freie Gebrauch des freigewählten deutschen Städtenamens seitens der Stadt Hermannstadt in friedlichen, wie in stürmischen Seiten auf Grund der gejebl­t Bueer Autonomie duch 7 Jahr­­hunderte hindurch nachgemiesen.“ Die „Erklärung” zitiert hierauf eine Reihe von siebenbürgischen Gelegen, die alle den Gebrauch der deutschen Amtssprache,­­soferne nicht die Lateinische Sprache als allgemein verständliches Medium diente) und damit die deutsche Benennung der Stadt bekräftigt haben. Auch durch den am dieses Abschnittes erwähnten 44. Gefehartikel vom ahre 1868 (Nationalitätengefehh) wird dur $ 20 auch Hermannstadt die deutsche Amts­­sprache und damit die einen integrierenden Bestandteil derselben bildende deutsche amtliche Benennung, der arlberechtigte Name „Hermannstadt“, gejeglich garantiert und geb­üßt. 2­0 E3 folgt eine scharfe Kritik des durchaus unkorrekten Verfahrens, das dem E. u. statistiigen Zentralamt und der Bundesgemeindestammbuchkommission bei Feststellung von „Nagyszeben“ beliebt hat.­­Zunächst ist in dem am 8. Mai 1899 Hinausgegebenen „Fragebogen“ die Hauptfrage, nach dem Wun­dhe der betreffenden Gemeinden nur als Fußnote unter allerlei minder wichtige Fragen gelebt worden. Die Stadt Hermannstadt hatte am 29. Mai 1899 die fraglichen Punkte folgendermaßen beantwortet: „1. Die gegenwärtige amtliche Benennung der Stadt lautet „Hermannstadt“ ; 3. in Bewüßung fieen außerdem die Benennung Nagyszeben in magyarischer Sprache, Sibiru in romänischer Sprache; es w wird einhellig dem Wunsch Ausdruck gegeben, daß die seit Jahr­ Hunderten übrige Benennung „Hermannstadt* keine Wenderung er­­fahre.” Die Landesgemeindestammbuchkommission jedoch verdreht geradezu diese Angaben, indem sie in ihren „Datenbogen“ schreibt: unter 2. „Gegen­­wärtige amtliche, Benennung auf Grund des Fragebogens: Hermannstadt” und unter 5. „Durch die Gemeinde beantragter neuer (!) Name: Her­­mannstadt.“ „Wie ersichtlich, bemerkt die „Erklärung“ zu diesem äußerst sonderbaren Verfahren, scheut sich die Kommission nicht, diesen offenkundigen Widerspruch ihren Alten einzuverleiben, indem in einem Atem, auf derselben Seite ihrer „Daten“ als bisheriger amtlicher Name ausdrücklich die deutsche Namensform „Hermannstadt“ bezeichnet wird, und im Gegensall dazu, unmittelbar darauf der von der Stadtvertretung gewünscte Name Hermannstadt als „neu beantragt” bezeichnet wird. Auch auf einen anderen „Kunstgriff” der Herren in Budapest wird hingewiesen. Die 1898er Ausgabe des „Ortslek­tons” hat entgegen dem bide­herigen Gebrauch die nichtmagyarischen Gemeindenamen einfachg weggelassen und zwar — bedrift seltsam — mit Berufung auf das damals noch nicht durchgeführte Ortsnamengefeg. Und nun beruft si der „Datenbogen“ — no feltsamer! — auf dieser Ausgabe des Ortslerifond. Es sind also zuerst d­ie nichtmagyarischen Ortösnamen aus dem Berilon be­­­feitigt worden, d­amit etwas später von amtlicher Stelle aus hierauf Berufung erfolgen könne.­­­ „Der Herr Direktor des königlich ungarischen statistischen Zentralamtes Zosef von Sekelfaluffy hat die deutschen Ortsnamen aus dem neuesten Jahrgange des ungarischen Drtd­­lerifona beseitigt und der Vortigende der Landesgemeindestammbuchkommission Sofer von Sekulfalusfy beruft sich sodann auf das alleinige Vorkommen magyarischer Ortsnamen in dem bezeichneten Jahrgang des genannten Werkes.“ Als ebenso belanglos wie die anderen Berufungen des „Datenbogens“ wird die Erwähnung von Nagy-Szeben als Benennung der Stadt auf dem Stadtsiegel bezeichnet, weil diese magyarische Benennung in magyarischer Umschrift allein auf einem Akt der ungarischen Regierung (Erlaß Koloman Tipad vom 12. September 1877 Zahl 35.906) beruhe, nit aber auf gejeglicher Basis, oder gar freier Entschliegung der Stadtgemeinde Hermannstadt. „Die Stadt Hermannstadt Hat von dem ältesten nach­weisbaren Siegel angefangen bis auf die Neuzeit auf ihren Siegeln nur des amtlichen Namen: „Hermannstadt“, in älterer Zeit lateinisch: Villa Hermanni, fi bedient, und zwar lautet die Umschrift: a) auf dem ältesten (mittelalter­­lichen) Siegel: Sigillum civium de villa Hermanni; b) auf dem zweit­­ältesten Siegel, angefertigt im Jahre 1583: Sigillum civium de villa Hermanni 1583; c) auf dem dritten und vierten Siegel, beide angefertigt im Jahre 1631: Sigillum civium de villa Hermanni 1631; d) auf dem fünften Siegel, angefertigt im Jahre 1658: Sigillum civium de villa Hermanni 1658; e) auf dem sechsten Siegel, angefertigt im Jahre 1788: Sigillum magistratus Cibiniensis anno 1788; f) auf den bis zum Jahre 1877 in unbehindertem Gebrauch gestandenen, damals von Bizegespan August Senor weggetragenen Siegeln: Siegel der Stadt Hermannstadt, ferner : Siegel des Stad­t- und Stuhlsmagistrates Hermannstadt. Auf keinem einzigen Siegel der Stadt Hermannstadt, weder auf von alten vormals in Gebrauch ge­wesenen, noch auf den duch Bizegespan Senor konfiszierten Siegelstempeln hat „Nagyszeben“ gestanden,“­­Volkstum­ und das edle Paihog der Gerechtigkeit tliebt.­­Schluffe — Seuilleton. Attile. Bon Josef Marlin. — Dritter Band. (112. Fortlegung.) Die Männer der Rache stehen vor Attila Wohnungen. Schnell sind unverteidigte Thüren geöffnet — die Wände fallen unter Keulenschlägen — und vor Walamir steht Hildegunde mit glänzenden Augen und, das Kreuz in den Händen, strebt sie dieselben den Männern entgegen. Im Hintergrunde des Gemaches aber Liegt eine blutige Leiche. — „Männer N­ordlands|| Edle Greutinger !” ruft Walamir mit über­­braufender Begeisterung, „nehmt sie in euren Schub — eure Königin |* Ein Museuf maßloser Ueberraschung geht durch die Neihen der Krieger: „Sie that den ersten Schlag der Rache — sie tötete Attila! — Diese Heldin, Greutunger, euere Königin !“ Die Goten drängten sie vor, aller Augen staunten das blaffe, schöne, heldenhafte Mädchen an — unermeßlicher Zuruf donnerte der neuen Königin entgegen — und Hildegunde zitterte voll siegreicher Freude ob diesem Zuruf. Dann drangen die ersten Krieger Hinzu, den toten Welteroberer zu betrachten. Walamir hielt Hildegundens Hand in der feinen. — „Blat — die Hunnen“, riefen plößlich die Goten, die am meisten nach rückwärts fanden. Walamir sprang hervor — die Ostgoten schlosfen ihre Reihen, und tausend Schwerter raffelten aus den Scheiden — ed­ward Plag, und Ellat kam an der Seite von Hunnisschen Reitern, deren Anzahl aber kaum die Hälfte der Goten betrug, herbei. — Eine Szene folgt der Weberraschung, des tötlichsten Schredens, der Wut. Die Leidenschaften spielen auf den Zügen der Anwesenten. Es ist ein Gemälde des Schidijald, das eben dort über dem Leichnam Attila steht. Bergebend die Wut der Hunnen — der Schreden Elafs — die Ostgoten stehen schweigend, aber hartnädig. Cheva fordert seine Tochter. Die Dfigoten verweigern die Herausgabe derselben. Elaf, als König der Digoten, fordert sein Volk auf, ihm zu gehorchen. Die Sreutunger fi­­ ölegen an ihre Schwerter und dem Hunnen antwortet der laute Ruf: „Der Thron Amalas ist befegt!“ Die Sonne fteigt höher und höher, und die Haufen stehen noch immer einander gegenüber, und noch bricht der blutige Streit nicht aus. Der König aber liegt unbegraben. Walamir als Führer seines Wortes stellt Ella frei, zuerst­ den toten König zu begraben und dann die Schlichtung des Streites zu beginnen. Die Söhne Attilas sind bereit dazu. Hunnische Weiber strömen hierzu. Unter Wehgeschrei wird der große König von ihren Händen gesalbt und gekleidet. Sein Streitroß wird herbeigeführt, seine liebsten Waffen, seine Liebsten Weiber. Trauernde Fürsten heben den Leichnam auf ihre Schultern. Sklaven schleppen metallene Särge nach. Wehgeschrei geht dur die Reihen der Hunnen. Ordnungslos und langsam reiten die Trauernden. Unzählige Tausende ums wimmeln den Zug. — Rüflige Sklaven sind vorausgeschicht, ein Grab in der Steppe zu graben. Dahin geht der Bug. Die Ostgoten in geschlossenen Reihen folgen langsam nach, in abge­­sonderten Haufen die Gepiden und Urdarih; einzelne Herufer, Rugier, Burgundionen mischen sich zwischen die germanischen Brüder. Die reitenden Völker der Steppen haben sie den Hunnen angeschlossen. Das Dorf liegt im Ruder der Krieger. Die unermeßliche Steppe thut ich vor ihnen auf. Schon strahlt die Mittagssonne auf das Schneegefilde nieder. Inmitten derselben schaufeln Sklaven am Grab des Welteroberers. Un die Grab führt dich die rote Entscheidung des Gesihdes. — Dreiundfünfzigstes Kapitel: Ein Grab in der Steppe. Ein Grabhügel ist inmitten der Steppe aufgeworfen. Darunter haben sie den König mit all seinen Waffen und seiner Pracht begraben. Ringsum stehen die Völker, die er­st unterwerfen. Zu Füßen des Grabes finden zwei Priester. Hinter ihnen hält ein Sklave das Lieblingspferd des Königs. Daneben Eniet eine verhüllte, zarte Gestalt — Dspiru, Ein greulighed Opfer wird vorbereitet, Zu Häupten des Grabes fißt. Eat. auf seinem Rop. Bu seiner­ Seite Schal, Dengefil, die Prinzen und viele Fürsten der Steppenwölfer. Rechts haben die Ostgoten, links die Gepiden sich aufgestellt. Ihre Haltung ist friegerisch, ihre Reihen sind geschlossen. Raum war die rechte Scholle über dem Grabe des großen Königs auf­­gehäuft, als Ardarid und Walamir zu beiden Seiten des Grabes si mit einem Gefolge ihrer Fürsten dem Sohne Witilas näherten. In stolzer Stellung und ganz bewaffnet näherten sie sich auf wenige Schritte dem erstaunten und zugleich erzürnten Hunnen. Urdarich begann mit kurzen und raschen Worten: „Attila ist tot — unsere Bölter Haben ihm gehorcht. Nun, da er ge­­storben, verlangen wir die alte Freiheit zurück. Meine Zürften und Krieger mögen seinem Fremden gehorch­en. Darum verlange ich eine Teilung des Neides und für mein Wort dad gejammte Dud­en, in bessen Gefilden wir seit langen Jahren haufen.“ „Was?“ rief der Königssohn mit ungrimmigem Erstaunen. „Die Herr­­schaft ist nicht an Attilas Namen gebunden, sondern an das tapfere Wort der Hunnen. Dein Bolt muß dem neuen König der Hunnen unterthan bleiben.” „Bei dem Arm meiner Väter!” rief der Gepide: „Die Unterthänigkeit ist zu Ende. Wir mochten nur Attila gehorchen, nun aber wollen wir ein freies Vort sein !“ Der König zog sein Schwert, wo auch die ihn begleitenden Fürsten b­aten. Dann wichen sie einigermaßen zurück, und Walamir begann zu sprechen. „Sohn Attila”, begann der Ostgote gelassen, „das Volk der Greutunger entjegt dich durch meinen Mund des Thrones der Amaler.” Ella unterbrach den Sprecher ungestüm: „Das Bolt der Greutunger sende mir einen Ebenbürtigen !“ „Wohlan, Sohn Attila!" rief der Cote mit birgenden Augen. „Du siehst einen Ebenbürtigen vor dir! Steige vom Thron — Amalas Haus ist nicht verwaist, — Hier steht Amalas Sprosse, Wandalard Sohn, der zurück­­kam, die Schmac­heines Volles zu rächen!“ (Forte;­ung folgt.) ‘| N

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