Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1900. Oktober (Jahrgang 27, nr. 8145-8170)
1900-10-14 / nr. 8156
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Damit aber auch die leiteren geordnet werden, wird in den 29 Paragraphen des Gejeges festgelegt, mie es mit der zur Amtssprache des Staates erklärten magyarischen und der Dee anderen Nationalitäten in allen öffentlichen Angelegenheiten zu alten sei. Uas in diesem Gele den Nationalitäten, namentlich der im Jahre 1868 noch als staatsrechtlic anerkannten sächsischen Nation bezüglich der Benügung der eignen Sprache belassen wurde, war nur ein kümmerlicher Nest befsen, was sie bis dahin besessen hatte. Aber gewohnt, als loyale Staatsbürger allezst die Gesebe des Staates einzuhalten, so sehr sie auch drüben, fanden si die Sachen, nachdem sie erfolglos gegen die Schaffung des Gesäßes in dieser Fassung angekämpft hatten, sofort mit ihm ab und sind seither bezüglich seiner nur in so ferne noch im Kampfe gestanden, als sie bestrebt gewesen sind, die es fort und fort übertretenden beherlichen Personen oder auch Aemter zur Einhaltung zu veranlassen. Wir künnen nicht oft und ausdrücklich genug betonen und thun es auch diesmal, daß nicht wir es sind. Die gegen das Nationalitätengeiet ankämpfen, sondern die staatlichen, munizipalen und Gemeindeorgane. Nicht wir sind die mit diesem Gejeb Unzufriedenen und gegen dasselbe Streitenden, sondern die allein sind es, die vom Staate dazu besoldet werden, daß sie die Geseche einhalten und damit den Unterthanen mit gutem Beispiel vorangehen. Indem wir für die Einhaltung des Gefehes fort und fort unsere Stimme erheben, erfüllen wir dem Staat gegenüber eine sittliche Pflicht, die jene außer Acht lassen und verlegen. Dieser Kampf, den mir nicht gesuet haben, sondern deruns aufgezwungen worden ist, wird uns bedingt zu unseren Gunsten ausgehen, so lange er auch noch dauern mag, denn auf unserer Seite steht das Recht und Gefes, som whe der nicht zu vertilgende Glaube, daß die Heße gegen die Nationalitäten doch endlich aufhören und der Gedanke zum Duchbruch kommen werde, daß es von allen Staatsbürgern, ob hoch oder niedrig, am besten für den Staat geändelt werde, wenn sie in gegenseitiger Rechtsachtung friedlich miteinander leben und die Belege gleichmäßig achten und einhalten. Bis zu diesem Zeitpunkte aber,dessen baldigen Eintritt niemand lebhafter wünscht,als wir,werden wir immer wieder darauf hinweisen,zu welchen Abnormitäten und Absurditäten die Richteinhaltung des Nationalitätengesetzes von oben zuletzt führt.Die merkwürdigsten jeweise davor d liefert diesle"ekstretung desselben namentlich in Grundbuchsangelegenheiten. Die Paragraphe 7 und 11 des Gesetzes gestatten bekanntlich bei dem Grundbuch die Benützung der verschiedenen Protokollsprachen jener Jurisdiktion in der ein Grundbuchfach befindet und der Paragraph 27 ordnet wörtlich an,»daß bei den gesrhichtlichen und administrativen Behörden des Landes,aus den verschiedenen Nationalitäten in den nötigen Sprachen vollkommen bewanderte... Personen angestellt werden.“ Dieser ganz klaren,einer Zweideutigkeit gar nicht möglichen Gesetzesstelle entgegen ist bei demhermannstädter Gerichtshof ein die Grundsuchsangelegenheiten behandelnder Gerichtsrat angestellt worden,der die Sprache der fast durchwegs ach Deutschen und Rumänen bestehenden Bevölkerung des Gerichtssprengels absolut nicht versteht Der gute Mann soll in den heimlichsten und schwierigsten Fällen,wo es sich um den liegenden Besitzenn grundbücherliche Rechte,um Mein und Dein im eminentesten Sinne des Wortes handelt,Rechtsprechen.Er kann sich mit den seinem Schutz anvertrauten Personen lediglich mithilfe des Dolmetsches verständigen und die deutschen und romänischen Eingaben, die geweglich gestattet sind, sind ihm „böhmische Dörfer”. 3 ist demnach piyologisch Leicht erklärlich, namentlich wenn ein folger Mann den inneren Drang in sich hat, fleißig zu arbeiten, daß er die deutschen und romanischen Eingaben, selbst wenn er beide Nationalitäten liebt und achtet, perhorresziert, denn sie hindern ihn an der Arbeit und daß er lieber alle Alten in magyarischer Sprache vor sich sieht, da er diese rasch aufarbeiten kann und daß er endlt, da er die Mare Seiegesstelle, wornach auch nigtmagyarische Eingaben an das Grundbuch gemacht werden dürfen, nicht eliminieren kann, einfach defretiert, es dürften bei dem Grundbuch in magyarische Eingaben eingereicht werden. Der gute Mann wird mithin zum Gefegesübertreter lediglich deshalb, weil er wegen mangelnder Sprachenkenntnis in diesem Berichtssprengel gejeglich nicht angestellt werden durfte. Wenn jene Herren, die ihn zum Gerichtsrat hierher in Vorschlag gebracht haben, gewußt hätten, welche schwere Wunden sie dadurch dem Staate selber schlagen würden, indem die Bevölkerung des Gerichtssprengels wieder eine Uebertretung des Gesethes, begangen durch den Vorschlag zur Ernennung eines der nötigen Sprachen nit mächtigen Gerichtsrates, deutlich zu sehen bekam, sie hätten es gemäß unterlassen. « Der gute Mann maß aber nun auch in eine große Gemeinde des Hermannstädter Komitats.ehen,um nach Verlauf von bald ze J Jahren nach durchgeführter Kommassation das neue Grundbuch anzulegem In dieser Gemeinde,deren Grundbesitzer Sachsen und Rumänen sind,versteht neben dem Nmär vielleicht noch der Gedankpächter magyarisch.Was macht nun der Gerichtsrat,der weder deutsch noch romänisch versteht. Er schweigt sich konstant den Parteien gegenüber aus und überläßt seinem Schriftführer der nur deutsch,romänisch dagegen nicht spricht,die Verhandlung mit den Parteien.Als Dolmetscher den Romänen gegenüber dienen drei von der Gemeinde bestimmte Kommissionsmitglieder die wohl alle findig sind, aber nur die Gemeindevolkschule absolviert,habe m also der Eigenschaften entbehren,die ein Dolmetsch haben muß.Man kann somit sich leicht vorstellen, wie es mit der Verdolmetschung aussieht,die in vielen Fällen naturgemäß uns genau sein muß und darum herrscht in der Gemeinde allgemein die Uebers zeugung,daß,nicht aus Mangel an gutem Willen oder aus Unkenntnis des Gesetzes,sondern lediglich aus der Unkenntnis versprechen,die die Betreffeniden nach dem Gesetze verstehen mußtem die Arbeit viele Fehler haben wird, wodurch heute nicht zu übersehender Schade mancher Partei erwachsen kann. Da liegt die Frage sehr nahe,ob es denn im Interesse des Staates oder der Bevölkerung liegt, in eine Gemeinde einen Gerichtsrat zu entsenden, der die Sprache der Bevölkerung, mit welcher er gejeglich zu verkehren hat, nicht versteht, also thnsächlich nicht verkehrt, weil er es nicht vermag ? Aber auch die weitere Frage muß sie aufdrängen, ob es den Finanzen des Staates und der Gemeinde zuträglich ist, Gerichtsräte mit solcher Sprachenukenntnis zu emittieren ? Diese Grundbuchsarbeit kostet nämlich besonders viel Geld. Wir glauben nicht zu Hoch zu greifen, wenn wir die täglichen Diäten des Gerichtsrate mit 12, die seines Untergebenen mit 6 Kronen berechnen. Sie arbeiten in der Gemeinde von seit 1. Juni 1. 3. also seit 135 Tagen und haben erst etwas über 460 Grundbuchprotokolle erledigt, während etwa noch 500 der Erledigung Harren. Wäre der Gerichtsrat der nötigen Sprachen, wie es das Gejäß ausdrücklich vorschreibt, mächtig gebesen, wie viele hunderte Kronen wären dem Staat erspart geblieben, aber auch wie viele Kronen der Gemeinde, die ihre Kommissionsmitglieder auch so lange bezahlen muß, bis eben die Arbeit, die sich so sehr in die Länge zieht und aus dem angegebenen Grunde ziehen muß, fertig sein wird. Aber auch an Quartiergeld hätte die Gemeinde, die arm ist, viel erspart, wenn die duch diese Sprachenunfenntnis des Gerichtsrates so sehr verzögerte Beendigung der Arbeit eher erfolgt wäre, daß er nicht Veranlassung genommen hätte, seine sämtlichen Familienmitglieder und noch mehr in die Gemeinde mitzuzunehmen, was zur Folge hatte, daß die Gemeinde verhalten wurde, Sophas u. s. mw. anzuscaffen und andere Möbel, wie sie eben eine Familie braucht, gegen Miete aufzunehmen. Und das alles nur deshalb, weil das Nationalitätengeieg nicht eingehalten worden ist. Es giebt in der betreffenden Gemeinde noch viele ältere Leute, die sich des Absolutismus während der 1850er Jahre ganz gut erinnern, da die Machthaber jenerzeit baten, was sie wollten, weil ihr Wille Gejeg war und sie nicht zu befürchten brauchten, daß von ihrem Thun und Treiben in den öffentlichen Blättern geschrieben oder gar im Neichstage interpelliert wurde. Aber es erinnert si niemand, erlebt zu Haben, was die Gemeinde Heute erlebt. Und wir glauben ihnen aufs Wort. Die BQunjewaczen und die Magdalisierung der Volksschule. Die froatisch sprechenden sogenannten Bunjevaczen in Maria-Theresiopel haben vor kurzem eine Repräsentation an den Kultus- und Unterrichtsminister v. Wlaffics gerichtet, in welcher sie Beschwerde darüber führen, daß man an ihren Vollsichten ihre Muttersprache unterbrächt, und sogar die Kinder von den Lehrern körperlich gezüchtigt werden, (I) wenn sie unter fi Ervatisch sprechen. In der erwähnten Repräsentation heißt es zum Schluffe wörtlich: „Eure Erzellenz! 3 ist ein großer Unterschied zwischen den schönen Worten, mit denen wir und vor der Welt brüften, und dem wirklichen Zeben. Wir glauben, daß das schredliche Verfahren unserer Bedränger nicht die Outheißung der Öffentlichen Meinung finden kann, und daß Eure Exzellenz uns gegen das ungejegliche Vorgehen derselben Hilfe bieten werde. Denn wenn uns für diese Beleidigungen seine Genugthuung geboten werden sollte, wären wir gezwungen, dieselben vor der gebildeten Welt aufzuheben. Eure Exzellenz! Unser geliebtes Vaterland ist mit auf Heucelei angewiesen. Was Gefeg ist, sol Gejeg sein: „Jeder Schüler sol in seiner Muttersprache unterrichtet werden.“ Die imperativen Gefege sind verbindlich auch ohne Bitten, umso mehr aber auf das berechtigte Ansuchen der betreffenden Parteien. Deswegen werden mir und an Eure Erzellenz als den gemissenhaften Hüter der Seseße, dem die weite Durchführung der Gefege obliegt und erwarten, daß Eure Erzellenz in den Schulen von Maria-Theresiopel die Bunjevagter Unterrichtssprachhe wieder einführen wird. In dieser Hoffnung verbleiben wir u. |. w.“3 Handelt sich natürlich nur um einige „Agitatoren“ gegen die „einheitliche Nation“ und die „Staatssprache“ — politische Heberfccht. Hermannstadt, 13. Oktober. Ungarn. In der vorgestrigen Sipung des Abgeordneten" dauf e8, die sehr Schwach besucht war, wie alle Sigungen, in denen bvoraudsichtlich sein Anlaß zum Spektakulieren geboten wird, wurde die am 10.d.M. begonnene Verhandlung des Gelegentwurfes über die Regelung der Rechteverhältnisse zwischen Butschefigern und Wirtscaftsbeamten fortgefegt und im ganzen und einzelnen beendet. Bei Beratung der Vorlage über die Sammlung von Bestellungen gelangte man nur bis zu Berichterstattung seitens des volkswirtsaftlichen Auskusses. Der Berichterstatter hob Hervor, schen das richtige wirtschaftliche System erfordere es, daß das Publikum seine verschiedenen Bedürfnisse nicht bei den Handlungsreifenden, sondern bei den Kaufleuten der das Handels- und Gewerbezentrum einzelner Gegenden bildenden Städte dede. Hiedurch fördert er einerseits den Verkehr und dient andererseits seinem eigenen Interesse, da es so viel weniger der Weberverurteilung audgefegt ist. Zudem vertritt die Mehrzahl dieser Handlungsreisenden ausländische Firmen. - Feuikkekomm Einziehen bürgerzach sein Estaflem Aus dem Tagebuch Dk.Andreaö Breckner»s. (Fortsetzung.) Ich besuchte auch das chinesische Theater,um einen Einblick in die dramatische Entwickelung des Rntes zu gewinnen.Es kamen an demselben Abends mehrere neue Stücke zur ersten Aufführung und deshalb vielleicht war der große Zuschauermum nahezu voll gefüllt.Für Mandarine ist der Besuch des Theaters un statthaft,und das Publikum besteht zumeisttn Kaufleuten, die in der Regel in weiblicher Gesellschaft erscheinen,begleitet von deren Kammerzofen oder sonstigem Dienerpersonale.Im Parterre sind Tische aufsgestellt,an denen man gutz nimmt,nachdem man den für Europår doppelt berechneten Eintritt preisgezahlt hat.Dollar.Die Dramen behandeln Episoden aus der Geschichte die Inszenierung nähert sich untern modernen Spektakelstückem reiche Kostüme,Ring-und Fechttämpfe,Feuerwerl und Geball,und dazu eine Musik,die unser Trommelfell zu zersprengen droht. Während eines A Abends kommen selten weniger altebiSS Stücke zur Aufführung,und man kann isofern man die Geduld behält,mit einem Male eine große Auswahl des Repertoire zu sehen bekommen.In ein K Gnstspiele, das an demselben Abend gegeben wurde,kam mir die Rolle eines Mädchens, die wie gewöhnlich von einem Manne gespielt wurde,insoweit neu und so mitch voy als demselben die Aufgabe zufieh einen jungen Mann zu verführen,was von diesem mit großer Entrüstung zurückgewiesen wurde.Das Mädchen rächte sich,indem sie ihrem Vater ihr Herzen gleid klagte und bewog, Genugthuung zu suche.Schließlich kam eine Aussöhnung zustande und das Mädchen umgürtete ihren Angebeteten,der dem Priesterstande angehörte,als Zeichen besonderer Liebe mit dem eigenen Gürtel.(Solche Mädchenrollen sind nicht außergewöhnlich,vielmehr werden sie zur Regel,und man darf nicht zu feinfühlig sein,wenn man den Schluß solcher Szenen abwarten will. Eine Hauptrolle in den chinesischen Dramen spielt der böse Geist,der in keinem Stücke fehlt und auf einer verschlossenen Loge neben der Bühne redend in die Handlung eingreift.Die Musik ist schauerlich und droht unsere Ohren zu zerreißen.Daö Gong eine große metallene Scheibe dann eine Art Flöte, sowie Saiteninstrumente werden zu einer Harmonie vereinigt, die auch das unmuskeliichste Gehör beleidigt. Der Gesang bewegt sich nur in Fisteltönen und ist und darum widernatürlich. In den Zwischenpausen werden den Bufhauern Ledereien und Früchte aufgetragen, und heiße naße Tücher zum Abwischen des Gesichtes gereiht. Wir begnügen und mit einigen Früchten, denn der chinesische Geschmach ist nicht der unserige, und ihre Lederbiffen weisen wir schon nach den ersten Berfuhen für immer zurück. Die Hauptnahrung der Chinesen ist der Meis, den sie gedünstet mit Buthaten von Fischen oder Geflügel essen. Das Schweinefleisch ist gesucht, das Fleisch der Ratten und Hunde gerühmt, welche Ietere sie sogar mästen solfen, Schwalbennester, Haiftichfloffen, Hahnenlämme u. a. m. findet man nur auf den Tafeln der Reichen. Sergras kommt in ungeheuern Schiffsladungen von dem Amurfluße, und wird in allen Teilen des Landes, allern gesehene Speise von Arm und Reich gekauft. Ihr Badwerk bereiten sie ohne Hefe oder Sauerteig; Salz fegen sie den Speisen fast nie zu. Bei dem Mahle bedienen sie si statt unserer Gabeln zweier 6 Bol langer dünner Stäbchen aus Holz oder Elfenbein, welche sie mit einer Hand fassen und alle Ekjaen damit geschicht zum Munde führen. — Von geistigen Getränken lieben die Ehinefen süße Liqueure, die sie aus Reis bereiten. Sie rauchen gerne Tabat und sind dem Opiumrauchen leidenschaftlich ergeben. Früher war die Einfuhr des Opiums verboten und es hat die Engländer viele Kämpfe gerottet, bis es ihnen endlich gelang, demselben wieder den Weg nach China zu öffnen. Das Opium wird in erbsengroßen Kügelen in der Pfeife angezündet und die Dosis so lange wiederholt, biß der Raucher Halbbetäubt in jenes träumerische Wonnegefühl verfintt, in welchem er auf dem Flügel der Phantasie in raschem Sluge die sieben Himmel des Glückes duchjagt, um als gewöhnliches Menschenkind wieder aus dem seligen Schlafe zu erwachen. In Shanghai und andern chinesischen Städten giebt es eigene Opiumhäuser, in denen Tagesmüde einige Stunden die Leiden des Lebens verscheuchen. Ein guter Opiumraucher braucht täglich für 4 bis 6 Gulden und darüber Opium. Der Organismus gewöhnt sich allmählich an dieses Gift, und die Dosen müssen daher immer verstärkt werden. æ 3 ist ja bekannt, wie sehr Geist und Körper unter diesem Einfluße leiden und schließlich eine volständige Erschlaffung alles organischen Lebens eintritt. æ 3 ist bekannt, daß die Chinesen Schon zu einer Zeit eine kulturhistorische Entwicklung zeigen, bi zu welcher weder Deutsche, noch Franzosen und Engländer ihre Geschichte zurückführen können. Ja eö ist sogar fraglich, ob die auf hoher Stufe stehenden Griechen und Römer von den Chinesen doch nicht noch übertroffen waren. In Bezug auf Kunst wird den Griechen freilich niemand die Palme streitig machen wollen und am wenigsten in einem Bergleiche mit den Bewohnern des Himmlischen Reiches, aber Hinsichtlich einer Allgemeinbildung dürften diese zum wenigsten nicht nachgestanden sein. Kaiserliche Befehle aus dem zweiten Jahrhundert vor Christi führen neue Normen in dem Saulunterricht ein, in welcher also schon damals ein allgemeiner gewesen ist. Da ihnen die explodierende Wirkung einer chemischen Verbindung von Salpeter, Kohle und Schwefel fon lange bekannt war, als sie uns der Dominikanermönch entbecken erwiesen und ebenso haben sie die Magnetnadel als Kompaß lange vor und zu gebrauchen verstanden. Die spätern Generationen jedoch haben sie mit ihren wertvollen Ueberlieferungen auf die faule Haut gelegt, und Heute sieht e 8 in China nicht anders aus, als ed daselbst vor 2000 Jahren gewesen. Nicht einmal ihre wichtige Kenntnis von dem Schießpulver haben sie auszubeuten verstanden, und von den Europäern mußten sie erst lernen, dasselbe als Waffe gegen die Feinde zu gebrauchen. Früher Hatte ed ihnen blos zum unschuldigen Vergnügen eines Feuerwerkes bei festlichen Gelegenheiten oder andern Spielereien gedient, und niemand unter ihnen mag wohl die mörderifge Wirkung des schwarzen Bulverd geahnt haben. Die Prüfungshalle in Kanton umfaßt über 10.000 Bellen zur Aufnahme für Kandidaten, welche die höhere Beamtenlaufbahn betreten wollen. Eine Bildungsanstalt besteht nicht und Herricht vollkommen Lehr- und Lernfreiheit. Jedes dritte Jahr findet eine Prüfung statt und man kann fan aus den großen Räumlichkeiten, die für die Kandidaten geschaffen wurden, sehen, wie groß die Zahl der Anmeldungen zu diesen Prüfungen sein muß. Jede dieser Bellen ist 5 Fuß lang, 4 Fuß breit und etwas über sechs hoc; je 64 derselben haben einen gemeinschaftlichen Gang, der vor den einzelnen Bellen vorbeiführt, und der zur Zeit der Prüfung abgesperrt wird, einerseits, um dem Kandidaten die nötige Ruhe zur Beantwortung der schriftlichen Aufgaben zu geben, andererseits, eine fremde Unterfrügung derselben zu verhindern. Nur wenige der angemeldeten Kandidaten werden von der Prüfungskommission als ‚befähigt für den Staatsdienst erklärt und vom Kaiser zu Mandarinen ernannt. Die größte Zahl fällt hoch, und bildet dann das große Heer von Unterbeamten, Schullehrern u. |. w. (Sortregung folgt.) '