Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1921. Juni (Jahrgang 48, nr. 14428-14451)
1921-06-01 / nr. 14428
-·«, x Eh, a - . «.. Y . - seit-IWsittwoch IF"·7«J"I’"-FVMMW«MMT-kwm«"—"«""’s-D 1. Juni 1921 Nr. 14498 technifchessutarbethugderiuse sei es formzt fassenden stmällcheusuleutänsmquenzahikdeuhsuk toinemtiicllesulcheseqalinterpretation für sämtlichesiaatibehikdeubiudesdJUNGE,undzwar q fowoplusQollisionen bestehende tcesese anzuschauen b manchminfllärung iu über Cßaratternubsuhqlt piefus essheiuquthentischerweise zu ertehlenc)nu jeglicher willkürliche Unslegng durch die Vollzugsgewalt diespisezunehmem ' ‚8. »Legem brevem esse oportet, quo facilius ab imperius teneatur (Ein Gefeg muß tur sein, damit es von den Laien Leichter gemerkt werde). 4. „Das vornehmste Gefe sei den Regierenden des Bottes Wohl“, das Wohl der Gesamtheit seiner Stieder, ohne zünftlich Hervorgerufene völtliche oder soziale Unterschiede. Uestlei Munquesestickungen weder ihr-mumfang-»quinde-letzten kontceten Vorschlüsen das gestellte Themsuichspfem Biel leicht er keichet straber den beabsichtigten Zweck ein»Stein«des Anstoßes«.zu sein, um die größtmögliche Aufmerksamkeit der Berufenen auf diese Grundbedingungen staatlicher Fertigkeit nach innen und außen zu renten. Wie glücklich würden wir sein, wenn ou und ein Geieggeber erfichen würde, der wie Solon von dem Charakter, dem Zweck und den Erfolgen seiner Gesehgebung jagen könnte: ’»So vielceirat der Machtak-seiig ist,gab sie dem Bolke Nahmausenchtigung ihm sich is frisch gewshrk sich zuvieh Isir diesemltige sanc und die nicher verre forgt’ b Daß man ihr Ansehen nicht schähige, wider PR Also fand ich mit mächtigem Schild und schüßte sie beide, Do vor beiden zugleich [hägt ich das Heilige Netz, , Der Verwaltungsreformentwurf. Bon Dr. Giegfried Kleber. VI, Die Bereinigungen (Assoziationen). Wenn Gemeinde, Munizipal-, Komitats- oder Regionalräte darin übereinkommen, sich untereinander oder sogar mit Privatpersonen und Institutionen zu Arbeiten oder Unternehmungen von gemeinsamem Interesse zu verbinden, kann das Innenministerium die Bildung solcher Bereinigungen (Associationen) genehmigen. Solche Vereinigungen (Associationen) haben insbesonders die Durchführung von Arbeiten, Diensten und Unternehmungen pionomischen, kulturellen oder sanitären Charakters zum Zwecke und konstituieren sich auf Grund von Statuten. Diese Assoziationen sind öffentliche Institutionen mit juristlicher Persönlichkeit. Außerdem können die genannten Selbstverwaltungskörper zum selben Zvwede die gemeinsame Errichtung von Genossenschaften (Kooperation) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, eventuell sogar von Aktiengesellschaften beschliegen, in die auch Privatpersonen oder Institutionen eintreten. Solche Gesellschaften künnen sie abscheichend von den Bestimmungen des Handelsgeseßes, und unabhängig von den allgemeinen Bestimmungen des genannten Gefeges über die Konstituierung ohne Rücksicht auf die Zahl der Gesellschafter konstituieren, und zwar auf Grund von Statuten mit Genehmigung des Innenministeriums. Diese Gesellschaften gelten, was Gemeinde, Munizipium, Komitat oder Region anbelangt, als juristische Personen, trogdem ihre Konstituierung nach dem Muster der Handelsgesellschaften erotik, jedoch mit den in ihrer Autorisierungsurkunde vorgesehenen Abweichungen vom Handelsgeseße. Ihr Verhältnis zu den anderen in wird in der Autorisierungsentscheidung selbst festgesegt. VIII.Behördliche Auschiunde Mrdlich —«Alle Beschlüsse von Gemeinden und SWdtensikjd dem Bezirksverwalter,die der Munizipien und der Komitate dem Regionalprcsidentendie«der Regionen k unddeththstadt demYmerministerwrzsulegm .Rechts und giltig sind alle Beschlüsse, die sich auf außerhalb des" Wirkungskreises des betreffenden Selbstverwaltungskörpers fallende Angelegenheiten beziehen oder nicht in legaler Versammlung gefaßt wurden; weiterhin alle Beschlüsse, die gegen die Gefehte und Vorschriften der öffentlichen Verwaltung verstoßen. Die Ungültigkeit spricht die Verwaltungsgerichtsabteilung des Appellationshofes aus. Höherer Genehmigungen (mit den im VI. Abschnitt erläuterten Ausnahmen): 1. Gemeinde-, Munizipal-, Komitats- und Regionalstatute; 2. Budget; 3. Steuern und Anleihen; 4. Verfügung über das ermögen, wie Verfauf, Kauf, Tau, Hypotheken, Transaktionen und Kompromisse, die ss auf Liegen- So beziehen ; Kauf und Anerkennung bon mueitchen; Schenkungen und Legate; 5. VVerpachtung und Vermietung, überhaupt Ausnütung der öfenlichen Güter; 6. Transaktionen und Kombromisse über bewegliches D Vermögen; 7. öffentliche Arbeiten, Unternehmungen und Lieferungen; 8. Generalbebauungspläne. « "Die genehmigenden s Behördenj sind die zu folgendem Der Komitatsausschußs für Dorf-und Stadtgemeinden, der Regionalpräsident für Munizipien und Komitate, das Innenministerium für die Regionen und die Hauptstadt. Diese Behörden haben ihre Entscheidungen innerhalb 15 Tagen zu fällen (ausgenommen die ach Aber das Budget), wenn für die meritorische Erledigung nicht die Einholung einer Information nötig sein sollte, in welchem Falle die Entarben um weitere 15 Tage verschoben werden kann. ebenfalls sind die Beschlüsse als genehmigt zu betrachten, wenn die Entscheidung der genehmigenden Behörde in spätestens zwei Monaten nicht erfolgt. Das ha jedoch im gegebenen Falle deren Annullierung nicht. Die Entscheidungen des Komitatsausschusses sind appellierbar an den Regionalpräsidenten und re-kurrierbar an die Verwaltungsgerichtssektion des Appellationshofes. Die definitiven Entscheidungen des Regionalpräsidenten sind refurmierbar an die Verwaltungsgerichtssektion des Appellationshofes und diejenigen des Immerministeriums an die dritte Sektion des Kaffationshofes wegen Mißbrauch, der Amtsgewalt und Verlegung der Gehege. Das a und die Verwaltungsgeneralinspektoren haben ganze Reid, die Regionalräsidenten, Präfekte d Bezirksverwalter in ihrem Amtsbereiche ein allgemeines Kontrollrecht über die Verwaltung, insbesonders auch aus dem Gesichtspunkte der höheren Staatsinteressen. In der Reichshauptstadt üben dieses Recht der Regionalpräsident und das Innenministerium aus. ı > Der Innenminister Fan mit Zustimmung des Ministerrates eine begonnene Session der Munizipal- oder Stadtbezirräte, der Komitats- oder Negionalräte oder ihre ordentlichen und außerordentlichen Eigungen, sei e8 über Ersuchen des Regionalpräsidenten, sei e8 aus eigener Initiative suspendieren oder verschieben, wenn dies die öffentliche Ordnung oder höhere Staatsinteressen erfordern. Dasselbe Recht übt der Regionalpräsident über die städtischen und Dorfsgemeinderäte aus. Die Suspendierung oder Berjchiebung darf sich auf Höchsstens einen Monat eistrecken. Die Negionalpräsidenten, Präfesten und Bezirksverwalter können in ihrem Amtsbereiche die Intervention der öffentlichen Brachialgewalt fordern und jede ungejegliche Bersammlung der Selbstverwaltungs- Körper auseinanderjagen. Wenn Iebrere die Durchführung einer gefeglichen Verpflichtung zurüssweisen, kann in Region, Komitat und Munizipium der Regionalpräsident, in den übrigen Gemeinden der Präfekt mit des Innerministeriums auf N Kosten des betreffenden Selbstverwaltungskörpers die zur Durchführung nötigen Schritte tun. Hingegen ist Relars an die Verwaltungsgerichtssektion des Appellationshofes wegen Mißbrauch der Amtsgewalt oder Gewebesverlegung statthaft. Wenn die verschiedenen Selbstverwaltungsräte durch schlechte Verwaltung diese der ihnen unterstellten Gebiete gröblich verlegen oder ihre Handlungen die öffentliche Ordnung stören oder höhere Staatsintetressen verlegen, kann ihre Auflösung erfolgen, die in Dorfsgemeinden vom Präfeten verlangt und vom Negionalpräsidenten ausgesprochen wird. Für städtische Munizipal-, Bezirks-, Komitats- und Regionalräte wird die Auösung vom Negionalpräsidenten verlangt und durch Königliches Dekret ausgesprochen. Wenn in einem Komitats- oder Munizipalausschuß feine, solche Mitglieder sind, die die gewegliche Qualifikation für die Stellen des Komitatsverwalters und seines Stellvertreters oder des Bürgermeisters der Munizipalstadt und seines Stellvertreters haben, ist der Ausschuß aufzulösen, denso man die Auflösung der betreffenden Räte erfolgen, wenn sich unter ihren Mitgliedern Beine für die erwähnten, Bosten Qualifizierten finden. Im Falle der Auflösung eines Komitats- oder Munizipalrates übernimmt dessen Wirkungskreis bis ur Konstituierung des neuen Rates der betreffende Ausuk, wenn jedoch auch dieser aufgelöst wurde, sowie im Falle der Auflösung der Stadtbezirks- und Gemeinderäte wird eine„Interimskommission“ ernannt, und zwar für Komitate, Munizipien und ihre Bezirke, solche für Komitatsvororte bestehend aus fünf Mitgliedern. Für die übrigen Gemeinden bestehend aus drei Mitgliedern, die aus der Reihe der für diese Funktion geeignetesten Wähler entnommen und im Auflösungsdekrete bezeichnet werden. Diese Interimskommissionen haben nicht das Recht, das Budget zu votieren, Jahresrechnungen zu genehmigen und Personalwahlen vorzunehmen; ihr Wirkungskreis ist auf die Verwaltungsagenden im Rahmen des laufenden Budgets beschränkt. Die Neuwahl der Selbstverwaltungsfürper hat in spätestens zwei Monaten nach der Auflösung zu erfolgen. s r k ! Auner politische Nachrichten. sz tropfen als das Gerwordene, Meßbare, Tote versinnbild-licht. Wenn jemand aber in Zeit und Raum nicht „Ideen“ im Sinne Platons, oder „Urphänomene” im Sinne Goethes sieht, Die irgendtwo — aber wo? — sich befinden und von da irgendiwie auf unsere Welt formend — aber wie? — ‘einwirken, dann sind Zeit und Raum nichts als Beziehungen unserer Sinneswahrnehmungen zueinander. Zeit It das Nacheinander, Raum das Nebeneinander von Sinneswahrnehmungen. Warum soll nun das Nacheinander Das Nebeneinander gebären? Warum nicht umgekehrt? Das Legtere ist doch das Wahrscheinlichere, hat uns doch Einstein gelehrt, daß die Zeit eine Art Akzidenz des Raums. Die vierte Dimension des Raumes ist. Aber freilich, Einsteins Lehre ist Wissenschaft, Wissenschaft aber besteht für den Methaphysiker nur aus Worten, Worte aber sind Namen und „Name ist Schall und Rauch, umnebelnd Himmelsglut”. „Gefühl ist alles.” — Dasselbe Gefühl, Dieselbe Himmelsglut, vor der der Intellektuelle sich in dem Maße vorsichtig hütet, als er eben — intellektuell ist. 5. Spengler Hat eine ausgesprochene, Vorliebe für die Kulturepochen einer Wölferrede. Das bezeugt nicht nur die metaphysische Fundierung seines Buches, er spricht es auch an vielen Stellen aus. Zum Beispiel: „Die Welt statt aus der Höhe, wie Acichylus, Plato, Dante, Goethe, unter dem Gesichtspunkt der alltäglichen Notdurft und andrängenden Wirklichkeit zu betrachten, das nenne ich die Vogelsperspektive des Webens mit der Froschperspektive vertauschen. Und eben das ist der Abstieg von der Kultur zur Zivilisation.” Und an anderer Stelle: „Was Aeihylus groß tat, das tat die Stoatein, das war nicht mehr Fülle, sondern Armut, Kälte und Leere Des Lebens um die Römer haben diese intellektuelle Kälte und Leere nur zum Großartigen gesteigert. Und dasselbe Verhältnis besteht zwischen dem ethisschen Pathos der großen. Meister des Baroc, Shakespeare, Bach, Kant, Goethe, dem männlichen Willen, innnerlich Herr der natürlichen Dinge zu sein, weil man sie tief unter sich weiß, und dem greisenhaften ag Willen der europäischen‘ Modernität, Te sich — in Gestalt der Fürsorge, der Humanität, des Weltfriedens, der Technik, des Bmangsstaates, des Glücks der Meisten ( äußerlich) aus dem Wege zu schaffen, weil man sich mit ihnen auf derselben Ebene weiß.” Das fordert doch zum Widerspruch auf. Es ist richtig, Buddha, Zenon und Marx haben das Leben aus der Perspektive der Notdurft und grauanen Wirklichkeit gesehen und den Buddhismus, der Stoizismus, den Sozialismus geschaffen. Aber war ihr und ihrer zeitgenossen, aler Zivilisierten eben Fall, Ieer, ohne Pathos? Es war gewiß ein anderes Leben, ein anderer Pathos als die Zeiten und das Leben Dantes und Goethes, aber war «3 deshalb wertloser? Und haben Alexander, die römischen Kaiser, Napoleon, Lloyd George und Trogfi das Leben auch aus der Froschperspektive der Notdurft gesehen? Und die sind doch eher symptomatische Vertreter der Bivilisation als die Drei Vorgenannten. € 3 ist die Aufgabe des Historikers Spengler, die Zeiten so darzustellen, wie er sie sieht, als Kulturepochen und Biviliisationgepochen, die ersteren in ihrem Trieb, Religion, Kunst, Metaphysis, Wissenschaft zu schaffen, die Tepteren in ihren Expansionstrieb und den Trieb zur ethischen Wertung des Lebens, ist es auch die Aufgabe des Historikers, Die Epochen wertend abzuschägen? Um es in einem was gemeint ist: "Wenn man den alten Goethe gefragt hätte, ob die Epoche seines Lebens zwischen Leipzig und Weimar, oder jene andere zwischen der italienischen Reife und den Tode Schillers die „wertvolleren” gewesen, soirde er vielleicht gesagt haben. Die eine wie die andere, keine jede, in ihrer Eigenart, mit ihren Leiden und Freuden und Erkenntnissen, war wohl notwendig und gehörte Dazu, haß ich ein volles, ganzes Menschenleben geben konnte. — Wenn es zum Lebenslauf einer Bolfsrede gehört, daß sie eine Kultur- und eine Zivilisationsepoche durchlaufen muß, dann sind sie beide in ihrer Eigenart notwendig und es hat nicht viel Sinn, Werturteile über sie abzugeben. --& ist peinlich, wenn die Junge die Alten mißachten, weil sie alt sind. Sie, mißachten das, was Der Skandal im Verpflegsministerium, Bukarest, 30. Mai. Eine Abordnung der Advoktaten hat dem Finanzminister Titulescu das Ergebnis ihrer Untersuchungen im der" Angelegenheit der" Unterschlagungen und Unregelmäßigkeiten im Approhisionierungsministerium überreicht und ihn gebeten, das gesamte Matenmaterial dem Gericht zu übergeben, was auch bereits geschehen sein soll. Die Deffentlichkeit steht dem Verlauf dieser Angelegenheit mit großem Interesse gegenüber und erwartet man allgemein große Kompromittierungen. Die Frage der Erhöhung der Beamtengehälter. Bulorest, 30. Mai. Die Budgetkommission des Parlaments beschäftigt sich mit der Erhöhung der Beamtengehälter. 8 ist peinlich, wenn Die Alten das jugendliche Gehalten der Jungen schelten und dann doch über das Alter klagend, sich nach ihrer Jugend zurückehnen. Siehen sich nach dem zurück, was sie soeben gescholten haben. &3 ist peinlich und ein Kennzeichen des Spießbürgers, wenn man das, was anders it als man selbst, sich abzuurteilen berechtigt fühlt, weil es anders ist, wenn man sich selbst zur Norm macht, nach der man alles andere wertet, it das alles nicht ein bisschen der Fall Spenglers, des Metaphysikers, der sich innerlich als Mensch der Kulturepoche zu fühlen scheint — und doch ist er ein Kind der ‚Zivilisation, hätte er sonst das rein Historische seines Werkes schreiben können? — wenn er die Kulturepoche gewissermaßen mit einem positiven, die Zivilisationsepoche mit einem negativen Berzeichen versieht? Aber gerade wer mit „Kopernikanischem‘ Bi Historie treiben will, muß der nicht Jugend, Blüte, Alter, Tod einer Volksseele als die notwendigen naturgegebenen Bestandteile des Lebenslaufes eines Organismus alle mit gleicher Liebe oder gleichem Haß umfangen? Oder noch besser — sie ohne Liebe oder Haß beschreiben, wie er sie eben sieht? · — 6.«Welcche Wirkung wird nun Spetglers Buch haben?Die Zünftigen haben es wohl bereits abgelent oder wekden es ablehnen oder es totschweigen,sso, wie die Zünftigen aller Gebietes mit dem unbequem Neuen zu machen pflegen. Über man wird das Buch, seine Gedankengänge hie und da, an Stellen, wo man es vielleicht gar nicht vermutet hätte, zitiert sieh Daraus wird man auf seine Wirkung Inge können.. Gerade wie es mit der „Philosoie des Als-Dir“ gegangen ist und geht. So rechtfertigte neulich der Grernowißer Universitätsprofessor Siegel in einer Untersuchung über Platon die allerdings neuartige Methode: seiner Untersuchung mit: Berufung auf das AS-Ob-Buch. So nennt W. Morringer, in einer Mede,die er in der Goethegesellschaft in Gleichnis zu sag sie morgen sein werden. 0