Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1921. August (Jahrgang 48, nr. 14479-14504)

1921-08-02 / nr. 14479

.,--« k J er ‚ - Nu , ur herr eur te ee ee mo Fernipreder: et Bezugspreis fir Hermannstabtt Dre Bin: Bupel u - Sud Lei 13:50 Baeieljähetig Be 8 mit ae . Lei 15 ° 5@ ü. .. Zu 45— mit 1 des Suil: Beet. - Einzelne Nummers Leu I een Dot .B­ ent, Dienstag 2. nm 1921 a ee A ae et, — a u w Raum a gen ae Einränden Bei a Bien Grieeint Be­nt = Sam­t Bern zwei sich frei­en, freut si der Dritte. Schweizer Brief. Basel, 17. Juli. Teen Fönnte! Das Belasten deutlicher. ‚Gebiete außerhalb des deutschen Staatsverbandes, muß nicht immer eine Schä­­digung, der „deutschen Nation sein! Man sehe doch, wie glühend franzophil die malfonisschen Belgier und­ die ro­­manische Schweiz ist, ohne­ nach Paris zu­ streben. Frank­­reich könnte ja sechs Departements mehr haben, wenn diese Gebiete zu Frankreich gehörten. Aber außerhalb der rotweiß­­blauen Grenzen haben Wallonen und Romanen die sehr wertvollen sämischen und deutschschweizerischen Elemente dem Germanentum abgezogen und zu­ starren Stüßen des französischen Einflusses gemacht! Traut sich das deutsche Volk nicht auch so Hies’ nationale Kraft zu? Wenn­­ aus den Heufigen Erfahrungen gelernt haben wird? Aus dem nationalen Stahlbade,­ nicht des Krieges, der kein nationales Stahlbad war, aber aus dem Stahlbade des heutigen Friedens? Sogar im Enfet regt si eine Spur Die P­arlamentsr­eden 3 nie En­ie eine Wirt­­­­schaftktcheI Anarchch staatlich erzeugt Alle verarmten sie dabei. Neue Wege kommen nun in Sicht. , Und wer sie wandelt, it nicht der­ Mann, dem­ ich's getoünscht, dessen Wolf­­ ich’3 _vergönnt hätte. Kurz gesagt:. Tafe Fonescu hat seine historische Mission versäumt. Zuvor gekommen it ihm P­rofessor Benesch. Bei allem Wienerhaß, Fran­­zosendanf,, Habsburgerangst, regionaler Besorgnis für Deutschböhmen und die Slowakei, hat Bereich Wirt­­schaftsbündnise mit Wien und Budapest in die Wege geleitet und sich dadurch das Zentrum­­ der Donauwirt­­schaft zugänglich gemacht. Dann ist’s leicht, mit Jugo­­slawien, Rumänien, Polen id­. zu einigen. Das wirt­schaftliche Zentrum Mitteleuropas wird in Prag sein. Und daß das politische Zentrum nicht in Rom oder Paris sein wird, sondern auch in Prag, man weder in Prorto­­toje noch in ähnlichen Konferenzen in Rom verhindert werden. Beneih hat große Hortschritte im sich selbst ge­­macht. Bei kurzem noch hakte er Wien und flüch­tete Budapest. Heute verhandelt er mit Horthy, dem ge­­fürchteten Planhalter Habsburgs. Daß Wien sein Habs­­burgischer Boden ist, konnte ein objektiver Beurteiler er­­kennen, für die tschechische Mentalität lag’s nicht so Har zutage. Und spekuliert Benejch darauf, daß­ Herr von Horthy, wie ich in meiner Neujahrsbetrachtung geschrieben habe, die Krone zwar dreimal wegschieben, dann aber doch der Bem­ehung erliegen wird? Gewiß wäre Herrn Benerch König Leopold I. aus dem Hause Horthy, auch Er­z­­herzog Albrecht als Schwiegersohn ‚Horthy‘ (bereits demen­­tiert) zwar unsympathischer als eine ungarische Republik, aber doch eher möglich als der apostolische König Karl der Bierte. Herrn von Horthys unklare Haltung zur Zeit der Antretenheit König Karl mag ihm in Prag sogar gut gebucht­­ worden sein.. Die Tihechen müssen nur geieifte Ariome ihrer öffentl­­ichen Meinung entkräften, wo den Oesterreich hal,­ der fünftlich gezüchtet, in der Revolution groß gezogen, nun nicht mehr notwendig ist. In Wien leben mehrere hundert­­tausend Tiehechen. Andere hunderttausend sind in frühern, friedlichen Jahren da­ch Wiener geworden. Tschechischer Ab­­stammung sind sie da. Also kann Prag leichter sanftere Töne gegen sie anschlagen., &i­st nicht unmöglich, daß man in Prag sogar weitergehende Pläne verfolgt. Auch, bei Urfahre (gegenüber: Linz) greift das Tschechentum bis an die Donau. Al ich in Linz Anfang der 90er Jahre studierte, wißelte, man, die böhmische Grenze liege bei Urfahr! Wenn­ man bedenkt, wie gut sich eigentlich Prag und Berlin verstehen, wie leicht das doch von deutscher Kultur erfüllte tschechische Wort seinen Deutschenhaß ab­ Nee des Abgeordneten Dr. H.D. Roth über die Frage der Enteignung der Sächsischen Nationsuniversität, deutschen Geistes und Frankreich, ist To­ ug, durch, Selbst­­verwaltung, durch eine doch eigentlich ganz unfranzösische Zusammenfassung der neuen­ Departemente zu einen Staate im Staate um­ die elsässichhe Rollseele zu singen! Wenn zwei sich­ streiten,­­freut sich der dritte. Heute triumphiert Prag gegen Paris und Rom. Und Teider triumphiert er auch­ gegen Bukarest. Dort Hat man dem Eid nach Paris gerichtet gehabt und Prag hat inzwischen gehandelt. Die gewiß guten Absichten Jonescus für Wien Heute,, wo ab­er im Fluß­ it, it ein Vorsprung nicht, einzuholen.­­ Hoffentlich hat Bukarest ainstweilen im Osten­ gebaut. Die mili­­tärische Lage Griechenlands sieht wieder etwas erfreulicher aus; Bulgarien ist noch am­ Scheidenwege und in Buda­­pest Liegen , noch im Seitenschoße, die Prager und die ul­ag­oje, unserer, Abgeordneten gemacht worden ist „in Kenntnis der Treue, Ergeben­­­heit und Umsicht der Sachsen“ („de fide, fivelitate et circum spertione Fidelium nostrorum Sarorum‘). "Die V­ergabung der Güter aber hatte ausdrücklich den Cha­­rakter der endgültigen und un­widerruflichen Schenkung. Das bemeisen die Worte der Verleihungsurkunde: "„Sastra ..... ad praenominatas septem Sedes Saroni­­ca leg perpetue et irrevocabiliter anerimum et eisdem septem ‚Sedibus Are en: per praefatos Saxones .. Die : Aus dem Mahmdick geht deutlich hervo: selbst «der Herr Berichterstatter die Rechtslage für d­en Nationsuniversität nicht im­ ‚geringsten gennt. ‘ nennt das Universitätsvermögen „‚Tundus regius jaro­­num“. Dieser fundus­ regius­ ist nach, seiner Darstel­­lung ein Teil der ‚DER, sächsfi­­ jchen. Königen vor en Bolt von ante "und sechs Jahrhunderten ge­­machten Schenkungen amd besteht aus großen Wäldern und Weiden. " Tatsächlich ist der Fundus regius nicht ein Vermögensbesitz der Sachsen — tote eg nur jo! —, Po er stellt vielmehr das im Andreanischen Frei­­brief A 1224 auch staatsrechtlic­hen Sachsen­er Kolonisationsgebiet dar, das Ausdehnung vier heutige Komitate umspannt. Bi­s in feiner Die diesem funidus regius twohnenden Sachsen nun haben ein­ ganzes Feines Vermögen, das durch die so­­genannte sächst 10 Nationsuniversität verwaltet wird. Den übrigenn Teil des sächsischen Nationsvermögens bildet das Vermögen der sogenannten Sieberrichter, an dem nur­ sieben ehemalige sächsische Stühle vermögens=­­rechtlich Anteil‘ geben. Die Größe des­ gesamten Na­­tionsverm­ögend wird allgemein unglaublich überschätz­­t 3. wurde hier von einem Vermögen von 400.000 bis 500.000 Jod gesprogen.. Ins Wirklichkeit macht der Universitätsbejig mit Wald, Weide, Adergrund und Häusern insgesamt­ bloß 35.000 Jod­ aus. Der Wald beträgt 24.600 Joch, die Weide 6000 Joch. Dabei sind vom Wald gegenwärtig insgesamt nur 9600­och be­­forstet; das übrige Gebiet ist unbestocht. Durch den Motivenbericht des Heren Berichterstatter S­ bin ıch ges­­ungen, hier auch die Rechtsfrage der Nationsuni­­versität ganz Fury zu behandeln. «Der Herr Bericht» erstattet m­eint, daß das Vermögen der Nationsuniversitäit durch Schenkungen der ungarischen­­ Könige entstanden sei. Die Schenkungen seien gemacht worden, um Die Sachsen zu­­gemwissen militärischen und sonstigen ig­lischen Diensten zu verpflichten. Der Unterschied den Scherfungen an Private und denen an die Fin­ijche Nation, aber bestehe darin, »dass die Privaten iei Schenkungen, als "Gegenleistung bereits erfüllter Dienste­ erhalten, bitten, während ‚das Wchsische Volk durch die Donationen­ verpflichtet worden sei, in der Zukunft gewisse militärische Dienste zu leisten. Die erstere Art, der, Schenkungen — ‚sagt der­ Hewx. Nefe­, ‚rent — gebe Recht auf Eigentum, die Tegtere hingegen nur auf Nußnießung für­ die, Zeit der tatsächlichen Dienstleistungen. Diese Argumentation ist historisch vollkommen fach und erklärt sich bioff aus der gänz­­lichen Unkenntnis der tatsächlichen‘­­ Rechtslage. Im Wirklichkeit steht die Frage vielmehr so, dass die Hauptscheikung von König­ Ladislaus im Jahre 1453 - benbürgens ·­­Anwendude ‚rechtsgeschichtlich außer­­: allen: Zweifel. , daß sie von­ Heimsuchungen « so Kofi » verschont worden sind, unter denen die Berwohner der romanischen Tiefebene südlich der Karpathen so schwer zu leiden hatten. Die Frage des endgültigen Eigentumsrechtes­­ des sächsischen Volkes auf den sogenannten Universitätsbesitz steht also Unsere roma­­nischen Mitbürger auf ‚dem Königsboden vertreten, aller­­dings den­ Standpunkt, daß­ sie Mitbesiter­ des Uni­­versitätsvermögens sind. ‚Die, Erörterung Dieser rechts­­historischen Frage, ‚die einen. Jahrzehnte alten schweren politischen Streit zwischen Rumänen ‚und, Sachsen, dar­­stellt, ist bei der Debatte über die Agrarreforum, wohl nicht am Plate. Die Enteignung des­ Universitätsver­­mögens darf aber auch, keinesfalls der Entscheidung dieses alten politischen SKonflisten präjudizierend , dar­­greifen. Würde das geschehen, so würde unserem Wolfe ein schweres Unrecht zugefügt und wir müßten das Ge­­ld haben, in dieser bedeutsamen porkigen Frage absichtlich vort­fertige Tatsachen gestellt worden zu­ sein. (Lebhafter Beifall: bei den deutschen Abgeordneten.) Meine Herren Abgeordneten! Ich gestatte mir am Schluffe meiner Ausführungen besonders darauf Hinzu­­weisen, daß auch die romanischen Bewohner Des Königsbodens ein Interesse daran haben, gegen die Ent­­eignung des Universitätsvermögens auf das entscie­­denste Stellung zu nehmen. Der Wald- und Weidebefig der Universität hat heute einen ungefähren Ver­ehrs­­wert von 50 Millionen Lei. Wird dieses Vermögen der Enteignung unterzogen, so­ würden die Bewohner des Königsbodens blog eine Entschädigung von 5 Millionen Lei in Nenzen erhalten. Dabei ist zu bedenken, daß die gesamten Einkünfte des Universitätsvermögens stiftungs­­gemäß ausschließlich kulturellen Zmeden dienen. Während also die Romänen des Königsboden — nach ihrer Rechts­­auffassung — im Falle der Nichtenteignung des Uni- Der ihkaberiges 20 Millionen Lei für die Verfolgung kultureller romanischer Bwede behalten , wü­rden,­­ so würde, ihr D­ermögensanteil durch Die eventuelle Ent­­eignung auf zwei Millionen­­ Lei Merörnten. Wast das gesamte Universitätsvermögen also, ginge durch Die eignung zum Schaden der Bewohner des Königsbodens, in den Resit einiger weniger Grenzgemeinden über, die größtenteils gar nich­te­u dem eigentlichen undus re­­gius gehört haben. (ehe­rhafter Beifall bei­ deutschen Sbgereöneten.) Am Schkuffe möchte ich noch eine rein ökonomische Bemerkung machen. Die 24.000 Jah­re der Universität werden Heute durch eine musterhaft ar­­beitende Forstorganisation verwaltet. Wenn Sie bieten ! Heute bezweifelt wohl niemand mehr, daß Frankreich dem­ Donaupölserbund aufrichten wollte. Man kann sogar vermuten, daß dies in loderer Form um Wien herum hätte­­ geschehen sollen. Gewi; nicht das alte Desterreich­­“ Ungern, sicherlich nicht nur mit Habsburgischer Seite oder gar um der Habsburger willen. Aber auch nicht gegen diese uralte Dnastie, wernn diese nach dem Wahrwort: Hilf dir selbst, so Hilft dir Gott! sich selbst geholfen hätte. Es wurde in diesen Blättern öfters darauf Hinge­­wiesen, wie sehr fi Staltien um diesen nächsten Orten interessiert, um sich selbst die Vorherrschaft darin zu sichern. Diesmal aber unbedingt gegen die Habsburger. G Sonst mögen die französischen und italienischen Pläne nur darin auseinander gegangen sein, daß Frankreich das arme Rumpfösterreich in­­ der Donaukonföderation haben­ wollte, Italien aber anfangs diessen blutigen, Toro zu, Deutsch­­land veri­ie ® und nur die anderen Donauwölker einigen wollte, jedoch weniger straff als dies Frankreich mitnichte. Frankreich wollte eben einen militärischen Bundesgenossen gegen Deutschland, Italien dagegen machtlose Einzelstaaten zwecs wirtschaftlicher Ausbüßung. Diese Nachfolgestaaten haben eine Reihe Bündnisse untereinander geschlossen. Alle gegen die Habsburger ge­­richtet, also nur militärisch-politisch. _ Dagegen haben sie iche een sy u : aufgefteilt _ ny 2 ne win « f politi­­ ee­edeutung ‚und Budapest hat Prag überholt. zur Agrarreform. Gehalten zur, Spezialdebatte über die­ siebenbüiegische Agrarreform in der Kammerjigung, vom 17. Juli 1921. zuren Abgeordneten! Ich > vorliegenden Entkwurfes Herr, Pa­ent! Meine gestatte mir, mich, bei: Art. 6 mit De era, Ba -­­­­­­­chäi Kol­­eprewmt en­esonders vorji —­­Die mititkeifhen

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