Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1921. November (Jahrgang 48, nr. 14527-14549)
1921-11-25 / nr. 14545
s- r » ann stlcsss e- EN 4 · in q Wahns reiten ne eng un un 25 November 1921 — an . « sene tre an denen der endgiltige Entschluß zufalle,gegründet auf die Leistungen für unsere Schule und die Erwartungen, die wir zu ihr hegen. Deshalb hat Redner mit diesem Vortrage nicht an das Gemüt, sondern an den nüchternen Verstand appellieren wollen, denn unsere Schulanstelten sind ja schließlich ein Unternehmen unser eigene Boltes, welches an uns und unserer Arbeit seine reichen Früchte tragen soll. — Zwei Tatsachen will ‚Redner noch in diesem Zusammenhange anführen, auf die er jüngst gestoßen. 1. Unsere Vorfahren waren die ersten Deutschen, die lesen und schreiben konnten. In der Gegend von Trier ist zum erstenmal die Kunst der römischen Schrift bekannt geworden, was an einem noch erhaltenen Steinbild ersichtlich is. 2. haben unsere Vorfahren diese Kunst des Lesens und Schreibens zum erstenmal in den Dienst des Boltstumms gestellt. Das Hildebrandlied ist dort zum erstenmal in einer Mischung von unserem damaligen Dialekt und dem Meittelhochdeutschen niedergeschrieben worden. Aber als die deutsche Schule in unserer Urheimat an der Mosel verschwand, ging auch das Volkstum darüber zugrunde und heute spricht dort niemand mehr den deutschen Mutterlaut. Deshalb ist es für uns eine doppelte Verpflichtung den untergegangenen Vorfahren gegenüber, dieses an dem deutschen Volke wieder gut zu machen. (Langanhaltender Beifall.) Baumeister Buertmes dankt dem Vortragenden u. fügt hinzu, daß noch sein Bürgerabend solch schwere Fragen behandelt habe. Aber noch in seiner Frage hat er auch je anders gehandelt, als zur Erhaltung unseres Volkstums. Er ist überzeugt, daß mie stets in den Stunden der Gefahr, alle Mann an Bord sein, und mit ihrem rechten entbehrlichen Helfer nicht Traufern werden. (Beifall.) » » Abgeordneter Brandsch betont einleitend,auch keine Festrede halten,sondern ein nüchternes Bild in entscheidungschwerer Stunde über Stützen sind Schwächen unseres Volkes geben zu wollen.Es ist gut sich manche mal darüber Rechenschaft zu geben,welches die Kräfte sind, die uns bis heute erhalten haben und welches andererseits die Schwächen sind, die uns bisher gern und in Bruni vielleicht noch mehr Schaden önnen. 8 ist gar seine Frage, daß, die äußere Organisation, die wir festgefügt und zu jeder Zeit in irgend einer Form uns geschaffen haben, die unerläßlichsten sind. Bei uns waren Diese unsere kirchliche und politische Einheit.Als dann Die fähjiiche Nation zertrümmert wurde, war die fiiche Organisation allein bestehen geblieben. Dann ist die politische Organisation wieder in einer anderen Art gefunden worden. Es war seine leichte Arbeit, denn wie lange Zeit haben doch die einzelnen Stühle und Kirchenbezirke noch bis vor 60 und 70 Jahren ein Eigenleben geführt. Demnach ist weniger diese äußere Organisation — von der unzer Hochwürdiger Bischof auf der Teßten 4 sine an unser Volt ; jede Gemeinde lieıt sein delfen, daß sie ein Glied des Ganzen sei — sondern vielmehr die innerliche Zusammenfassung aller Seelen unseres Beltes das ausschlaggebende Moment. Durch ihre innerliche Einheit haben die dreihundert Spartaner in dem Engpaß der Thermopylen sich gegen die tausendköpfige Uebermacht der Perser halten künnen und nur ein Verräter Ephialtes hat sie zu Fall bringen können. Dieser Geist mußte unter uns herrschen. Jeder einzelne. Wie oft aber bemerken wir eine betrübende völfische Gleichaltigkeit, welche fs im Nichtbesuchen völfischer Sfammlungen jeder Art und nörgelnder Kritik äußert. Sachliche Kritik wirkt schaffend. Aber negative zerjebt. Gleichgiltigkeit bemerken wir auch in dem Verhältnis unserer einzelnen Volksglieder zu unserer evang. Landesfire. Wie viele begnügen sich doch damit, daß sie die Kirche als unser Bollwerk, unsere Burg anerkennen, aber in ein innerliches Zusammengehörigkeitsgefühl zu ihr treten und wie leicht ist es doch möglich, daß eine eit kommt, in der diese unsere Kirche wieder das alleinige nationale Bollwerf sein wird. In unserer ELITE EDaNah sind heute noch nicht alle, Vollsgenossen restlos drinnen. Redner will nicht Propagandaworte an die Arbeiter richten. Aber er müsse einmal offen aussprechen, daß das Nichtangehören der sächsischen Arbeiter zu unserer Bollsorganisation nur auf einem Mitverständnis beruht. Von den 1500 Heinen Leuten Sermannnstadts haben nur 90 gegen die Höhe der auf sie ausgeworfenen Schulumlage refuriert. Von diesen waren 60 Witwen gewesen. Man sieht also, wie sehr auch diese Schichte unseres Vortes an Deutschtum und deutscher Schule hängt. Jeder Stand organisiert sich seinen Interessen entsprechend. Unsere fächrlichen Aerzte und Kaufleute 4 ©. haben sie mit ihren romänischen Kollegen vereinigt, sowie die Arbeiter in ihren Gewerkschaften. Eben deshalb können diese auch in der Organisation unseres Volkes bleiben, denn unsere Volksrechte sind ja zugleich die edelsten Menschenrechte. Und gleich edel ist die qualitative Arbeit, die unser Volk leitet. Sene Arbeit, welche größtenteils Gemeinschaftsarbeit, Fortlegung dessen ist, wo die Netze der Vorfahren aufgehört hat, ist hauptsächlich wirtschaftlicher Natur und da darf sich unser Volt durch die Hindernisse, die ihm die geänderten Verhältnisse in allen Berufen entgegengestellt haben, nicht abschieden lassen. a an £ Lebendigkeit, Lebenswille und Standhaftigkeit müssen jeden Volksgenossen in Leben und Arbeit gleichen. Es ist leicht zu verstehen, daß ich vielen Lobsgenossen in ihren bisherigen Berufen solche =ierigeiten entgegengestellt haben, die sie zur Aufgabe ihres Amtes veranlassen mußten, aber leichtfertig und mutlos , diesed nicht geschehen. In seiner Oganisation und am allerwenigsten in Kundmachung über das Mietamt der Munizipalstadt Hermannstadt, im Sinne des Gesehes über die Errichtung von Mietämtern, sowie des Durchführungsreglements und der ergänzenden Beroichnungen wird folgendes zur allgemeinen Kenntnis gebracht: » L Das Gesetz istj mit LS September dJ in Kraft getreten. 2. Jede Vermietung von Wohnungen und Ge- TOOLEIRIN, ch von sonstigen Gebäuden für gewerbliche und kaufmännische. Zwecke, welche auf irgend eine Weise seit, dem 21. August d. h. frei werden, geschieht nur dur das Mietamt. Leder auf anderm Wege zustandegekommene Vertrag ist ungüftig und unterliegt den geießlichen Strafen. 3. Wenn ein Zimmer, eine Wohnung oder ein gane3 Kauf gegenwärtig zu eedient, Fan Diese Stimmung nur nach vorheriger Einwilligung des Mietamtes geändert werden. 4. Das Mietamt bestimmt die Miete für die durch seine Vermittlung vermieteten Objekte unter Zugrundelegung des Wertes vom 1. August a. St. 1914 nach den Art. 3—5 des Gefetes bezw. 31—37 des Reglements. Für Neubauten gelten besondere Bestimmungen. 5. Bei der Beratung werden die staatlichen Steuerevidenzen, sowie auch andere vom Vermieter vorgelegte Beweise und Urkunden in Betracht gezogen. 6. Das Mietamt besteht aus a) dem Amtsleiter mit Kst Kanzlei und b) der beratenden Kommission. — Das Amt befindet sich auf dem Rathaus, Zleischergasse 2, Tür Nr. 15. Amtsstunden (nur an Wochentagen) von 8-12 Uhr. ·Stützen einer«Gemeinscha ‚geht hat, das ‘ der Tätigkeit unseres Volkes darf etwas wie Zupersit und Glauben an das Gittlich-gute fehlen und in allem, was jeder einzelne von uns unternimmt, muß er auf dieser Seite stehen. Auch wenn heute scheinbar egenteil sich durchjegt. Mit innerstemnen müssen wir schaffen und nicht mit einem farblosen Allerweltsglauben möge, immer wieder schafft er doch nur für das Vort. ganze. In dem Glauben an das Sittlich-gute wird unser Was jeder einzelne auch schaffend bestehen. (Lebhafter Beifall.) As dritter Bunft der Tagesordnung folgt die Wahl des neuen Obmannes. Baumeister Fri Buertmes bittet der Tradition gemäß den, würdigen Mann: zu wählen, welcher stets nur das ‘eine Ziel im Auge behalten werde, das Deutschtum in Hermannstadt zu wahren. Bros. Dr.. Bonnert bringt im Auftrage der Vertrauensmänner, Bädermeister Albert Ganther in Borschlag. (Allgemeine Heifrife.) und o nimmt — fortfahrend — diese Heilrufe zum Zeichen der Zustimmung zu dem Beschlusse der Vertrauensmänner. Nach einer Würdigung der Person Ganthers nimmt Baumeister Buertmes die Abstimmung mit Aufstehen vor, was nahezu vollzählig geiieht. Ganther betritt den Saal und wird mit lebhaften Heilcufer ‚begrüßt. Buertmes teilt Ganther das Ergebnis seiner Wahl zum Obmanı mit, worauf Obmann Ganther ausführt, daß er, dessen Urgroßvater zu Brufenthals Zeiten hier eingewandert sei, niemals nach dieser Würde gestrebt habe. Sein Lebensziel sei bloß das gewesen, in seinem Leben, in seinem Berufe und in der Arbeit für sein Wolf etwas zu erreichen. Er gebe, indem er das Amt des Obmannes aff Hoffnung Ausdruck, daß in absehbarer Zeit auch diejenigen, welche heute noch dem Bürgerabend ferne stehen, diesem Die Mieter sind ebenfalls verpflichtet, die Ber12 sag Einkeichungspwtpiotis schließt jeden Tag im 2 Uhr. 7. Die Vermieter sind verpflichtet, alle Mietobjekte drei Monate vor dem Freiwerden anzumelden; möblierte Zimmer sind 15 Tage im Voraus anzumelden; in den Fällen, wo das Freiwerden nicht früher bekannt tourde, ist es binnen fünf Tagen, nach dem Tage, wo es benannt wurde, anzumelden, änderungen dem Amte bekanntzugeben. + Zür Spielzimmer gelten besondere Bestimmungen. Das Anmeldungsformular kann bei dem Amt am Anschlagbrett eingesehen werden. Solche Formulare können beim Amt gegen Erlag der, Druckkosten übernommen werden. 8. Das Mietamt wird duchh Anschlag vielleicht auch durch die Zeitungen die zu vermietenden Objekte meist der verlangten ‚bezw. provisorisch dur das Amt festgelegten Miete bekanntgeben. 9. Wer eine Wohnung zu mieten wünscht, ‚hat ein schriftliches" Gesuch, an das Mietamt zu richten, worin anzugeben ist: die Beschäftigung des Gesuchsteller, seine gegenwärtige Wohnung (Gasse, Hausnummer, Stodwerk, Türnummer), der Grund des beabsichtigten Wechsels, die Zusammenlegung seiner Familie. (Anzahl der Mitglieder), Dienstpersonal, fürwie sonstige notwendige Angaben z. B. bezüglich der gewünschten neuen Wohnung. Formulare sind beim Amte zu kaufen. — Bon auswärts Kommende haben überdies auch Die DE RENARNG vom Bevölkerungsamt (Meldeamt) beizurrngen. ‚Die Besichtigung der zu vermietenden Objekte kann in den von dem Vermieter bekanntgegebenen Stunden beitreten werden. In warmen Worten gedenkt er der bis in auf Grund einer vom Amtsleiter ausgestellten Legitimie Gefuß und 25 he müssen mit den gejeglichen Stempeln herigen Obmänner, des verstorbenen Karl Roth und der ©mation erfolgen. Die Vermieter sind verpflichtet, tiefe aus Gesundheitsrücksichten zurückgetretenen Fri Buertmes. in Besichtigung den Legitimierten zu gestatten. Er ist überzeugt, daß Buertmes auch in Hinkunft in der Reihe der Führer nicht fehlen werde und schlägt mit Zestimmung der Anwesenden seine Wahl zum Ehrenobmann vor, was mit langanhaltenden Heilrufen angenommen wird. Buertmes dankt bewegt für die Ehrung und gedenkt in längerer Rede der bisherigen Tätigkeit des Bürgerabends, seiner Ziele und der Männer, welche an seiner Entwickklung mitgearbeitet haben wie Dr. Ezefelius und Brandih. Ein Programmpunkt des Bürgerabends war seinerzeit das Zusammengehen mit den romänischen Mitbürgern. Auch heute halte man daran fest. Aber wenn es um die Verteidigung unserer heiligsten Volksrechte geht, dann werden mwir vor seiner Anspannung unserer Kräfte zurückheuen. (Stürmischer Beifall.) Zu Punkt 4 der Tagesordnung Freie Anträge, entwickelt sich eine lebhafte Aussprache über die uns alle so sehr bedrohenden Steuerfragen. Kreisausiußenwalt Dr. Gutt gibt in längerer Rede Aufklärungen zu den mwunden Punkten des Gesetes, der dieses ungemein verschärfenden Durchführungsverordnung, sowie der damit betreuten Organe. An wirkungsvoller Weise bespricht er die Gleichstellung von Krone und Leu. Die Sestlegung der Mietwerte, die Belieferung der zwangsverpachteten Gründe und die Nichtberücsichtigung der nichtorthodoxen Feiertage in dem Geheg. Indem er zur Fertigkeit aufruft, ersucht er in den Resurjen auf alle diese Punkte hinzuweisen. (Zanganhaltender Beifall.) Kaufmann Ftröhlich spricht in Taunigem Spott über die Unmöglichkeit der Abführung der sprogentigen Umfraßsteuer bei der Finanzdirektion und schlägt vor, daß man vielleicht sechs Tage in der Woche sich zu diesem Zmwede, „anstelle”, um dann am Sonntag in Nuhe arbeiten zu können. Schlossfermeister Drodtloff und Riemer Feir fragen an, ob der Refurss gegen eine Summe von über 2000 Lei mit 100 Lei Refursstempel belegt werde, worauf Oberbuchhalter Borr die authentische Erklärung abgibt, daß diese Stempelgebühr nur bei Refursen an den Kassationzhof zu entrichten sei. Da seine weiteren Anträge erfolgen, schließt Obmann Ganther um 11 Uhr 15 Minuten den Abend versehen ein(lLen Staatsstempel für jeden Bogen·« am Hilfsstempel). 10.Sowohl die Gesuche als auch die Anmeldungen der Wohnunen werden i in besondere Register in der«. Reihenfolger Einreichung eingetragen und in dieser Ordnung erledigt. 11. Auf jedes Gesuch wird die Kommission eine ausführlich begründete Entscheidung erbringen. 12. Entfeidungen, welche die Vermietung eines Objektes bestimmen, werden alle zum Vertragsab- Sun, notwendigen Angaben enthalten. — Sobald die Entscheidung rechtkräftig geiporfen ist, haben die Parteien den Vertrag abzuschließen und ihn dem Amtsleiter behufßlicierung vorzulegen, wobei die Quittung der Stadtkassa über die nach Artikel 17 zu zahlenden Taten und ein zweites ungestempeltes Exemplar 8 Vertrages, welches beim Amte aufbewahrt wird, bei zur Seemeigung des Letasifgtuf ih erbringen «Die 1 der Strafe die Requirierung nach fıh. 13. Verträge können höchstens auf ein ER abgeschlossen werden — da können sie sodann erneuert werden. 14. Uebertretungen dieser Bestimmungen sind von der Polizei, von dem Leiter des Mietamtes oder sonstigen Beauftragten des Ministeriums festzustellen. 15. Die Entscheidungen der beratenden Kommission werden duch die Organe des Mietamtes, beziehungsweise der Verwaltungsbehörden zugestellt. Gegen die Entscheidungen kann binnen 10 Tagen nach Bekanntgabe an den Gerichtshof berufen werden. Die Berufung ist beim Leiter des Mietamtes einzureichen. Die rechtskräftigen Beischlüsse werden duch die Polizei und die Verwaltungsorgane vollstrebt. 16. Bei Wohnungen ohne giftige Verträge der Vermieter die formelle Kündigung vorschaci ud dem Mietamte den Zeitpunkt des Freiwerdens anmelden. Der bisherige Mieter hat jedoch, soferne er zeit«gerecht sein Gesuch” bei dem Amte einreicht, das Vorrecht auf seine bisherige Wohnung; bis zur Erledigung seines Gesuches kann er aus seiner Wohnung nicht entfernt werden. Die Auflösung bestehender Verträge kann nur durc das zuständige Gericht erfolgen. 17. Die Steuern (Tagen) für Staat, Komitat, Gesmeinde trägt, im Verhältnis zu dem belegten Teil des Hause der Mieter, 18.Zu den Sitzungen der beratenden Kommissionens werden nur die ordnungsgemäß Borgeladenen zugelassen. Die Vertretung durch bevollmächtigte Advotaten ist gestattet. 19. Die Medertretungen des Gesetes werden bestraft, und zwar a) mit einer Geldstrafe von 1000 big . 10.000 Lei für Vermietungen ohne Vermittlung des Mietamtes und für Abmachungen, welche nicht in den Vertrag aufgenommen wurden; 5b) mit 100 bis 1000 Lei für andere Webertretungen. Diese Strafen können nu sowohl den Mieter als auch den Vermieter treffen. « 20. E83 wird aufmerksam gemacht, daß diejenigen, die gegen die Bestimmungen des Gesehes verstoßen, ihren eventuellen Vorrang verlieren und ihr Gefuch an das Ende gestellt wird; es ist daher im Interesse derjenigen, die unter dem Mangel einer Wohnung zu leiden haben, diejenigen anzuzeigen, "die eine Wohnung rechtswidrig beziehen, damit diese denen gegeben werden könne, die auf dem geießlichen Wege vorgehen. Aus der Sigung der Mietkommission zu Hermannstadt am 18. November 1921. · . « » . nn Der Leiter des Mietamtes: George Barbat m. p. a 4 er , > BR > , ie + e Si er rn