Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1922. Juli (Jahrgang 49, nr. 14722-14747)

1922-07-04 / nr. 14724

f­ rer Schriftleitung und Sermalkun: Hermannstadt, Heltauerg.23 Fernsprecher: Schriftleitung Nr. 11. Verwaltung Nr. 431. Bezugspreis für Hermannstadt: ohne Zu­ren Ann a monatli .­ Lei vierteljährlich . » 60 — mit Zustellung monatlich .... . Lei 23:50 vierteljährlich .. „ 70 mit Bossversendung für das­­ vierteljährlich . m Halbjährlich ... „ 140— Einzelne Nummer: Leu 1’— Dr 1a ® diebenbürgisch-Deutsches nommen ne | Sermannstadt, Dienstag 4. Juli 1922 / 1 °—­­ Bezugsbestellungen “und Anzeigen übernimmt außer der’ Hauptstelle - Heltauergasse Nr. 23 jeder Zeitungsverschleiß und Anzeigenvermittlunggs­ellen des In- und Auslandes Für Altrumänien,Bessarabier Pobrudihau. Bulowina bei Friedrich S. Bendek, Bukarest, Str. Gen. Berthelot 19 Anzeigenpreis: Der Raum einer U kun PVetitzeile ortet beim jedes» maligen Einraden Lei 2. Bei größeren Aufträgen entsprechender Nachlaß. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. 9. Fahrgang | r Solistum ud Kirche, (9. BL) In dem Berichte unseres Blattes über den Agnethler Pfarrertag wurde mit Beziehung auf einen dort gehaltenen Vortrag eine Frage erwähnt, der unsere gesamte D­olfsgemeinschaft besondere Anteil»­nahme entgegenbringen muß. Auf diesem Pfarrertag sprach Pfarrer Wittftod über „Hemmungen in unserer religi­ösen Entwicklung“, und als eine dieser Hemmungen wurde die Berquidung des religiö­­sen Lebens mit dem sächsisch-nationalen bezeichnet. Wir wissen nicht, ob der­­­ortragende diesen Gedanken so s Hart herausgearbeitet hat, wie der Bericht darüber es tat. Jedenfalls liegt die Behandlung der­ Frage in der Luft. Immer wieder hört man die Meinung äußern, daß die­ seelsorgerlsche Tätigkeit die Berufsarbeit des Pfarrers ganz in Anspruch nehme, der Pfarrer solle ‘ nut Bollsmann, sondern ausschließlic Seelsorger sein.­­ Die einseitige Betonung dieses Standpunktes kann leicht auf Abwege führen. Die­ Vereinigung von PBolistum und Kirche ist mit der Geschichte unseres Bolfes aufs allerengste verbunden. Dur; die­­­ergangenheit eines jeden­ Dorfes und jeder Stadt schreitet Diese Zusammen­­fassung des jährisc­hen Bollsiebens einher in dem ern­­sten Pomp des fraufen Rodes und mit dem ganzen Stolz der alten­­ Pfarrergeschlechter, die Herren waren in ihrer Kirchengemeinde und die als Herren das Vertrauen ihres Bolfes­ sich Verworben haben. Kein Zwingherend tum warı es, sondern sie waren Die freigewählten Füh­­rer, Die das Bolk brauchte, um sie aufzurichten an einem übergeordneten Amte, das durch Persönlichkeit getragen und erfüllt war. Wer die Geschichte des sächsischen Bol­­tes an sich vorbeiziehen ‚Tüßt, O8 tommt, nicht vorbei „am, Den. Gestatten, der katholischen,„Zebte, und Pröbste, die in dem 2a ' «­1md Weitdatsit von den p testantischen Pfarrern fort­­gesetzt wurde Em Glaubenstwechsel war es aber kein Wechsel der Kleberltefekur­g und der Gesinnung Zwei verschiedene Bekenntnisse aber ein Gast, eine neue Zeit aber das wilte Bier. It dieses Siel nun in den seßten Jahren plöglich geändert worden? Wohl sind neue Auf­gaben an den Pfarrerstand herangetreten und alte Auf­­gaben, die früher nebensächlich waren, haben ganz neue und vergrößerte Bedeutung gewonnen. Die ganze Ent­­wicklung des sozialen Lebens muß ja gerade in dem Berufe des Seelsorgers einen ganz besonderen Nieder­­­­­­­­­­­­­­­­­­s­­chlag finden. Wo Neues hinzu kommt, da wird man­­ches Alte beiseite gedrängt oder zurückgestellt. So mag manches zu einer Hemmung des religiösen Lebens ge­­worden sein, was früher selbstverständliche Zugehörig­­keit zum Pfarrberufe oder sogar Pflicht des Berufes gewesen war. Wohl ist es wahr, daß im Laufe der Zeit an den Pfarrerberuf verschiedene Aufgaben sie herangedrängt haben, die nicht im­ eigentlichen Pflichtenkreis des Pfar­­rers liegen, und die zum Teile auf Kosten der seelsor­­gerischen Tätigkeit seine Arbeit in Anspruch genommen haben. Auch das­st wahr, daß die­­ mit den heutigen allgemeinen Verhältnissen verbundenen Schwierigkeiten der materiellen Existenz nicht, ohne­ Rückwirkungen auf das Verhältnis je manchen Pfarrers zu seiner Ge­­meinde geblieben sind. Bei diesen Satsachen darf man keineswegs die Augen verfäließen. Aber die Folgerung, die m­an daraus ziehen muß, ist ganz sicherlich nicht die Flucht des Pfarrerstandes aus dem lebendigen Rolfsle­­ben in ein erdenfremdes Weltbürgertum religiöser oder philosophischer Art. Das Bestreben muß unbedingt da­­hin gehen, die führende­­ Leltung des Pfarrers in un­seren Landgemeinden zu festigen, und sie dort, wo sie infolge dieser Anstände eine Ginbuße erlitten hat, wieder aufzurichten. Es wäre der allerverfehlteste Weg, die Stärkung des­ Pfarrerstandes im einer­ Abkehr von dem Wolfsleben suchen zu wollen.­ Das­ gerade Gegenteil­­ ist richtig. Mitten im Wolfsteben muß der sächsische Pfarrer mit seinem ganzen Wirken und Schaffen, mit dem gan­­zen Verstehen und Deuten der Bolksseele stehen. Per Blab, den er in der Führung der Landgemeinden in dem vergangenen­­ Zeiten eingenommen hat, muß ihm ge­­wahrt werden. In seinem Gegensatz steht­ diese Teil­­nahme an dem Bolf sieben zum seelsorgerlschen­­ Berufe. Denn wer wirklich die Herzen und Seelen der ihm an­­vertrauten Gemeinde hüten und hegen will des muß sein Bol verstehen, der muß Herz und­ Kopf­ und Hand mitwirken an Den Arbeit, Die das Bolf gu­reiften Hat, Bo die Zusammengehörigkeit von Bor und Kirche, durch Iahıhhunderte so fest miteinander verschmiedet it wie bei uns, da würde eine Lösung dieser Zusammen­­gehörigkeit beiden Teilen sehwersten Schaden bringen. Vor allem dem Boll, Ir, seinen inneren Gemütsleben se in seiner Stellung nach Außen. Denn auch­ nach den Strebensverträgen sind den Kirchen mehr als den Na­­tionen die Rechte der äußern Selbständigkeit und der innern Unabhängigkeit eingeräumt. Das Volkstum darf nir darauf verzichten, diese Sicherungen auch für sein eigenes Leben uubbar zu machen. Aber an die Kirche verlöre ihre stärkste Grundlage, wollte sie"den Zusam­­menhang lösen mit dem völkischen Leben, mit­ unserm nationalen Empfinden, Wollen und­ Hoffen. In der fetten Zeit haben Einzelfragen unseres fichlsichen Gemeinschaftslebens die Anteilnahme des Bolfes vielleicht et­was allzu stark an sich herangezogen und sie von der Würdigung hessen abgelenkt, daß der stärfste Rüchalt unseres geistigen und kulturellen L­e­­bens in unserer MWollskirche gelegen ist. Zu diesen Ein­­selfragen ist auch die Schulfrage zu zählen. Es darf nicht vergefsen werden, daß sie ein Beil ist in dem gro­­ßen Körper unserer Friedlichen Organisation. Vielleicht der foftbarste und vielleicht all der empfindlichste Zeil. Birleicht Das Herz, in­ dem aller Blutkreislauf sich ver­­einigt, vielleicht die Lunge, durch die der­ Organismus atmet und spricht und die der rauhen Einwirkung‘ von Außen am ehesten ausgefegt ist. Aber eingeschliffen muß auch diese Frage bleiben in das Körpergebäude des kirch­­lichen Gemeinschaftslebens. Das, sollen , wir, nicht. Der= geilen. &8 ruft sich auch selbst immer wieder in Er­­innerung, so anläßlich des Lehrerstreites, wo dann doch der starre Ginjat des et und ae An­­­sehens die Lehrerfrage Se­in n Ötteitigfeiten ur. ‚Bedeutung einer. Lan­dest vorhor, so immer ae wenn ig den Presbyterien und Gemeindevertretungen die Srage der Lehrergehalte ‚besseren Y Zuständen zuzuführen ist. Gegenwart und Zu­­legerbeilan­­kunft unserer Schule, steht in allerinnian­ehl ‚Zusammen­­hang mit unserm firchlichen Gemeindeleben und mit dem ganzen. Aufbau unserer kirchlichen Gemeinschaft. Der Ruf „Los von der Kirche!“ wäre im eigenen Interesse der Lehrerschaft die schlechteste Parole, zu der sie sich be­­fennen­ könnte. Bei einem Lehrertag, der vor etwa 10 Jahren in Hermannstadt abgehalten wurde, hob Bic­­hof Zeutich in einer Rede den Gundrud hervor, den er damals von­ der Kirchenpisitation im Burzenlande mit­­gebracht hatte. Er schilderte, wie im ganzen Sachew­­ande überall dasselbe Bild sich Darbiete, daß an die mauerbewehrte ehrwürdige Kirche das heile moderne Schulhaus ‚Tisch anschmiegt. Für die Schule Licht und Sonne, für die Kirche Ringmauer und Wehrturm. Dieses Bild zeichnete in richtiger Weise das Verhältnis, das zwischen­ Kirche und Schule besteht und dub für die Zukunft ‚fortbestehen so. Gerade in der lechten Zeit st­über, die Bedeutung der Schule für unser Wolfsleben niel gesprochen und geschrieben worden. Von dem, was darin» an, warmherziger, ‚tatbereitschaft für. Die Sache unserer, Schule zum­­ Ausdruch kam, so Fein Wort zur fürfgenommen oder­ abgeschwächt erden. Unrichtig aber ist ein Sat, der kürzlich geschrieben wurde, daß mir­ ‚mit der Verteidigung ‚unserer Schule vor der Tegten Ringmauer stünden. Ein Bolf, das den Willen zum Le­­be hat und das auf seine Zukunft vertraut, wird weder sich noch anderen eingestehen, es kämpfe um seinen fes­ten Halt. Echte Lebenskraft wird sich für jede verlorene Stellung einen neuen Rüchalt schaffen. Aber das Wort von der legten Ringmauer trifft auch für­ die B Wirklich­­keit nicht zu. Nah ist unsere B Wolfstriche , durch Wall und Graben umzoehrt, nach) stehen Die Mauern, die mit Dafteien And Schiehjeatten Dan unseren Vätern aufge­­ne­ig Sie stehen in dr Wirklichkeit der Bau­­fie fliehen aufrecht auch in der Idee. So lange bir sie nur Hof au. erhalten ,entfehlöffen nie. Die Abänderung des Gesehes über die Agrarreform. von Magistratenotär Wibert vd. Art. Schluß-­ Art.81.Der erste Abschnitt ist,abgesehen von einer kleinen stilistischen Renderung geblieben,dann treten jedoch an Stelle des zweiten Absatzes die fol­­genden 4 Absätze,während der dritte Absatz der els­ten Fassung nunmehr alsö.und?.Absatz,aber text­­lich unverändert übernommen sind. In diesem letzteren Fallet werden nach Verifizie­­rung des neuen Planes,die Grenzen des enteigneten Gebietes in der Natur vom Delegierten des Kata­­sters festgelegt,der hierüber ein Protokoll aufnimmt­­und gegen Bestätigung des Ortsrichters oder Sekre­­tärs beim Ortsamt hinterlegt. Binnen 10 Tagen,gerechnet vom Datum dieses Protokolls,haben die Parteien das Recht,bei der Komitatskommission Einsprache zu erheben jedoch nur bezüglich der technischen Durchführung. Die Entscheidung über den Einspruch ist in der im Art. 76 angegebenen Srift und nach den dort an­­gegebenen­­ Bestimmungen zu treffen, die Akten sodann mit Beschleunigung der Bezirkskommission zur Durch­führung zurückzustellen, Art. 86 und Art. 87. (Diese beiden Artikel bringen außer einigen ganz­­ kleinen stilistisc­hen Aenderungen als Wesentliches die Erregung der Worte: Banca agrara die Blut durch die Worte: „La farde depuneri fi confemnatiuni“. Also die Aus­­schaltung der Klausenburger Agrarbank und­ ihre­­ Er=­­regung durch eine Staatskasse.. Im übrigen ist der Sezt unverändert.) Art. 101. Die Durchführungsorgane für die Boden­­verteilung sind: 1. Das Ortskomitee;; 2. die Bezirks­kommission; 3. die Komitatskommission. Das Orts-­komitee. löst­ sich zusammen aus: dem­ Gemeindesekretär, dem Ortsvorsteher, dem Pfarrer, dem leitenden Schul­­lehrer und zwei bis drei Ortsinsasien, welche aus deren Mitte gewählt werden. Das Ortskomitee hat die Auf­­gabe, in jeder Gemeinde eine­ Liste aller im Sinne des Bestimmungen des Gejetes anspruchsberechtigten Ortsinsasien anzufertigen und die Rangordnung, über die noch Weisungen ergehen werden, festzulegen. Die Deszilfskommission für Bodenverteilung löst sich ebenso wie bei der Enteignung aus den im Art. 61 erwähnten Personen zusammen. Art. 102 (bleibt unverändert und wird nur dur­ Anfügung des folgenden Sates ergänzt): Meber die Berufung wird nach Maßgabe der Bestimmungen des Art. 76 entschieden, Art. 103. Die Komitatskommission für Bodenver­­teilung seßt fi aus denselben P­ersonen zusammen wie im Art. 58 vorgesehen. Pe Komitatskommission für Bodenverteilung urteilt ihrem Amtsfi­nn letter Instanz über alle Hinwen­­dungen, die gegen die Zusammenstellung der Boden­­ansporterlisten gemacht worden sind, und stellt die Liste der Ortsinsassen, die mit Boden beteilt werden sollen, endgültig fest. Gleicherweise steh­t sie endgütig als Berufungsinstanz die Größe des Parzellentyps der Ge­­meinde fest und läßt nötigenfalls an Ort und Qu­elle die Bodenanwärter das 208 ziehen. (Anmerkung: Die Art. 101 bis 103 bringen als wichtigste Bestimmung die V­ereinheitlichung der Kom­­missionen für Enteignung­­ und Bodenverteilung.) Art. 105. Die Bezirkskommission für Bodenvertei­­lung hat spätestens 30 Tage nach D Verlautbarung die»­ses Geleges mit der Prüfung der vom Ortskomitee angefertigten Listen zu­­ beginnen. Die Entscheidungen werden am Amtssit­ze. Die abgeschlossenen Listen werden 5 Tage an der Türe des betreffen­­den Ortsamtes ausgehängt. , Die­­ Kom­­mission nimmt, über, den Abschluß­ und­­ die Aufhän­­gung der Liste ein Protokoll in zwei Gremplaren auf. hinterlegt das eine im Archiv der Gemeinde und legt das andere no am zweiten Tage nach der Beichluß- Be zusammen mit den Alten den Komitatstommis­­boy, ». « an .

Next