Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1923. April (Jahrgang 50, nr. 14952-14975)

1923-04-01 / nr. 14952

­­ ns WW 1. April 1923 Politische Betrachtungen. Abgeordneten 8 Otto Roth, Borfigenden der Deutschen uk enden in RA ien. Die politische Lage der V­olfsminderheiten unseres Landes ist vollständig war. Wir haben den Kampf um Die Aufnahme der Bossrechte in Die Berfassung verloren. Darüber bestand schon seit Monaten sein Zweifel mehr. Denn ich also sage, da wir durch die Außerabtraffung der M­inderheitsrechte in der neuen Staatsber­affung eine tiefe Enttäuschung erlitten haben, so möchte ich Doch be­­tonen, daß uns Diese Enttäuschung seineswegs unerwartet getroffen hat. Schon aus dem Regierungsprogramm Ge­­neral Averescus im Frühjahr 1920 Fang uns ein t­ohl­­bekanntes Lied über die Frage der völfischen Minderheiten entgegen, das wir aus den Tagen der Theorie von der einheitlichen ungarischen Nation so genau fennen. Aehnlich war auch der im Jahre 1921 veröffentlichte Verfassungsent­­wurf der liberalen­ Partei eingestellt. Und nun Frönt Dieser Gedanke die neue Staatsverfassung, Die ganz nach magha­­vischem Vorbilde den Begriff des „nationalen Staates“ und der „Rumänen ohne Unterschied des ethnischen Ur­­sprunges, der Sprache und Religion“ trägt. Es ist, als ob 28 seinen Weltkrieg gegeben hätte, seinen Beifall des russischen Reiches und der österreichisch-ungarischen Mon­­archie. Alle eitgeschichtlichen Ereignisse der besten Jahre scheinen an der romanischen Staatspolitik spurlos vor­­übergegangen au sein. Ich sagte, unser Bolt erlebte in diesen Tagen eine tiefe Enttäuschung 68 ist buchstäblich wahr. Muß es nicht erschütternd wirfen,­ daß die Karlsburger Beschlüsse, die ‚ein stoiges­ Bekenntnis des romänischen Volkes zu den von ihm selbst gerade erkämpften ee waren, heute schen Schall und Rauch sind? Ich zweifle nicht, Daß noch bessere Tage kommen und die Gedanken von Karlsburg in vollem Glanze erstrahlen werden. Für den Augenbild und die nächste Entm­­dlung aber sind wir in Die GSu­dluft , der überständigen Nationalitätenpolitik früherer­­ Zeiten verfegt. Natürlich wird es nug bei Hu­­ger Bolitit gelingen, unterm Bolf immer noch­ einen Le­­bensraum zu schaffen,­­ der seinen Bestand sichert. Aber .. 28 wird eine Politif aus der Hand in den Mund sein, abhängig von den M Wechselfällen der Politik. Die Ber­­ihkflichung der Geldanten von Karlsburg hätte uns vor dieser unwürdigen Lage politischer­ Inferiorität bewahrt und hätte vor allen­ Dingen der Staatspolitik die sichere Grundlage gegeben. Grnnte politiker wissen, daß es sich bei den Karlsburger Beschlüffen nicht nur um die mora­­lische und rechtliche Verpflichtung des romänischen Bol­­tes uns gegenüber handelt, sondern — mas noch hiel mehr ist — um Staatsinteressen ersten Ranges. Es ist sein Zufall, daß die Beschlüsse von Karlsburg fast wört­­lich mit dem seit 1881 mehr­ oder weniger battierten Be der siebenbürgischen Romanen überein­­­­­ fim­men. Sie at tal die staatspolitischen Greennt« ‚niffe eines > Im Kräftespiel der nationalen » t. te Frage womanMe MEDIUM der. 65 Prozent der­ gesamten ölferu­­ is­er absichtlich die Berhalt­ Fenän­ens derjenigen des früheren Ungarn ge­­n. —ist Meiuicht von entscheidender Bedeutung In den ‚staatspolitischen Etrahlungen und Erkenntnissen des siebenbürgischen Domänentums liegt für uns die Dürg­­­haft für die Einhaltung und Beachtung der Karlsburger Beischlüffe. MWenn'heute von gewissen siebenbürgischen Bo­­sitifern, die die alte Parteifahne verlassen haben, gejagt wird. Die Beschlüsse von Karlsburg seien von einer Hand­­voll Leute in einigen Stunden in einem Hotelzimmer zu­­­recht gemacht worden, so möchte ich Dagegen nur die rech­­ten 50 Jahre romantischer Geschichte zur Zeugenschaft an«­rufen. ° Wie die Verhältnisse heute liegen, ist es Ear, die die K­arlsburger Beschlüsse absichtlich nicht Eingang in Di Berfassung gefunden haben. Es hätte sich ja Dabei nich unbedingt um ihre wörtliche Wiedergabe in der Ber­­fassung gehandelt. Aber die Grundgedanken der Karlsbur­­g "mehr seit dem Sommer 1919 klar, zum klaren Ausbruch kommen möüsjen. Nichts von alle­­dem ist geschehen. Es ist vielmehr der Begriff des nationalen Staates geschaffen worden, der alle Bestim­­munngen der Berfassung über Die staatsbürgerlichen Ein­­zelrechte mit seinem eigentümlichen Lichte Durchstrahlt. Ich glaube keinen Augenblick, da die Karlsburger Be­­schlüsse dur Die Spezialgeseßgebung in ihren Haupt­­teilen wirklich Anerkennung finden werden. Ja selbst ein Nationalitätengeies ähnlich dem ungarischen vom Jahre 1868 Halte ich für völlig­ ausgeschlossen. Ich kann Dies alles nur troden jagen, weil ich nie eine Illusion über die politische Entwicklung gehegt habe. Es war mir viel­­maß mir schweren Berwidlungen entgegengeben. Damals begann es, mit der Frage der Konfessionellen Schulen britisch zu werden und in gemeilter Hinsicht auch mit der Sprachenfrage. Im Februar 1920 aber fielen im Reichstage Die ersten Worte vom Nationalstaat.­­ Und zwar kamen sie von Führern der Nationalpartei, Damit will ich natürlich keines­­­wegs sagen, daß die völlige Außerachtlaffung der Be­­ichlüffe von Karlsburg in der DBerfassung von den Führern der Nationalpartei gebilligt worden ist. Die derartige Behauptung wäre nach den Erklärungen Manius und Zupas’ aus den regten Tagen geradezu unverantwortlich. Aber ich will damit sagen, daß die allgemeine Entwic­­fung der Minderheitenpolitik unser Land nach einer Rich­­tung drängt, die von dem Grundgedanken von Karlsburg wegführt. _ Wir mwinschen die Revision der Berfassung. Damit haben wir aber noch lange sein Heilmittel für Die rechr begonnene Minderheitspolizik­ gefunden. Zunächst wird die Abänderung der­­Berfassung nicht so ohne weiteres zu erlangen sein, dann aber bedeutet die Auffassung der Minderheitenfrage, wie sie Die neue DBerfassung vertritt, vielmehr als eine vorübergehende politische Anschauung. Sie ist dazu zu einer Tatsache geworden, die sich blei­ Ichwer zwischen Karlsburg und die spätere Entwickklung der Minerheitenpolitik legt. Ich möchte sagen: Sie schafft eine öffentliche Meinung, gegen die nur sehr jeder an­­zukämpfen sein wird. Schließlich aber ist es nicht unwesent­­lich, daß die Staatsverfassung gerade jet geschaffen wor­­den ist. Die faszistische Anschauung, die in allen Staa­­ten Europas ihr Haupt erhebt, ist auch der P­olizit Ru­­mäniens in mancher Hinsicht nicht fremd. Wir eben in Tagen nationaler Unduldsamkeit, in einem neuen Entwide­­rungsabschnitt der nationalen Rechte. Karlsburg­­ bedeutet dem gegenüber einen Gegenpol. Wir richten wir nun die Politik unseres deutschen DBol­­tes in Rumänien ein? “­or allem steht der unabänder­­liche Gutschluß­ fest, unsere DBolkspolitik auch weiterhin über Karlsburg zu führen. Lieber andere Versuch würde­­ in unserem Bolfe auf unüberwindlichen Widerstand stoßen und wäre auch ein politischer Fehler von katastrophalen Sorgen. Damit ist­- natürlich - nicht gesagt, daß Mir­ung in‘ der weiteren P­olschen Entwickelung auf den Stand» pıunft der feinen b­e­stellet und auf eine Schöpfe­­der Staatspolitik verzichten. Wenn­ Ichon der Grundbau von Karlsburg nicht auf einmal er­­richtet werden konnte, muß es doch unser Bestreben sein, ‚Stein für Stein zur­ allmählichen Aufrichtung einer ver­­nünftigen Minderheitspolitik herbeizutragen. In welcher Weise wir das am erfolgreichsten tun können, wird die nächste Zukunft Iehren. Die Schaffung der Spezialgereg­­gebung steht unmittelbar bevor und Yäht es nicht zu, daß Mir­ung auch nur einen Augenblick in den Schmoll­­winkel stellen. Wir werden den Kampf unverzüglich weiterführen. Der Kolonistengeist unseres Bolfes hat uns hart gemacht und bewahrt uns vor Angst und Klein­­mut, Wer Die Reihen unseres Wolfes heute mustert, wird alles andere, nur nicht Verzweiflung finden. Unser Lebenswille ist­ ungebrochen, die Lebensform aber werden wir uns — wenn es sein muß — selbst schaffen. Unser Dolf begreift, daß es notwendig ist, seine Reihen heute umso enger zu schliefen und die Kräfte für seine Le­­bensverteidigung auf das Aeußerste zu steigern. Wo der Geist und der Wille, ist all die. Sat. Wer schärfer liebt, wird diesen erhöhten Lebensmut und entschlossenen Lebenswillen aber nicht nur bei uns Sachsen, sondern bei allen deutschen Stämmen unseres Landes finden. Die Kirchenfrage in Rumänien. Bon Senator D. Sc­hullerus. Durch die neue Staatsverfassung ist auch für Die Lösung der brennenden Kirchenfrage in Rumänien Die Grundlage gegeben worden. Man wird allerdings nicht sagen dürfen, daß die Fassung, die der Kirchenparagraph in der D­erfassung nach vielem Hin und Wider gefunden hat, diese Lösung erleichtert hat. Die Frage ist durch ihn noch­ viel verwiderter geworden. Umso mehr ist es notwendig, den Spornherein einen Ueberbiick über die ganze Sachlage zu gewinnen. Das Problem, um das es sie Hier handelt, ist wie überall das Berbhältnis von Staat und Kirche sowie das Verhältnis der Kirchen zu­einander. Das Problem schärft sich dadurch zu, daß in den einzelnen Landesgebieten, die nun zu einem Staatswesen zusammengeschmolzen sind, Dieses Verhältnis nach beiden Richtungen hin recht ver­­schieden war: im Altreich die orthodox-orientalische Kirche im wesentlichen Staatskirche, die anderen K­onfessionen nur geduldet, zum Teil ezterritorial; in den angeschlossenen Ge­­bieten eine bunte Reihe verschiedener Kirchen, ungleich ein­­ander an in dem Mass ihrer Unabhängigkeit vom Staat und des seit Jahrhunderten geübten Rechtes der Selbst­­besteuerung und­­ Selbstverwaltung. Nun stoßen nicht nur diese konfessionell abgesonderten Kirchen mit der „Staats­­kirche“ des Altreichs zusammen, sondern auch gleichkon­­fessionelle Kirchen der einzelnen Landesteile, die bisher eine versc­hiedene innere Entwicklung gehabt haben, w­er­­den dur die Bereinigung der Gebiete in einen Staat zum natürlich gegebenen kirchlichen Zusammenschluß ge­­drängt. Da schieben sich nun aber völkisch-ethnische neue Probleme hinein. Zur orthodoz-orientalischen Kirche im Altreich, die ganz national-romanischen Charakter trug, werden orthodoz-Bulgarische, serbische, ruthenische Gemein­­den hinzugeschlagen, die evangelische Landeskirche in Sie­­benbürgen, die schon früher neben dem überwiegen­­den Hauptstiod der Deutschen Gemeinden einige wenige ungarisch und romänisch sprechende Gemeinden zählte, hat Zuwachs von Gemeinden erhalten, in denen slopafisch und französisch (in Bessarabien) gepredigt wird. Und­­ endlich: Die Kulturarbeit der einzelnen Kirchen und Kirchengebiete ist ganz verschieden. Auch von hier aus ergeben sich für die Lösung der Kirchenfrage Schwierig­­keiten, wenn nicht hier berechtigte Anfsprüche herabgedrückt, dort Forderungen zu sehr hinaufgeschraubt werden sollen. In Betracht kommen — geordnet ungefähr nach der Anzahl ihrer Bekenner — von den s­christlichen Bekennt­­nissen, die im Staat vertreten sind: die orthodoz-orienta= die griechisch-unierte, römisch-katholische, evangelisch-reformierte, evangelisch-katherische, unitarische, armeno-gregorianische und armenisch-katholische Kirche, da­zu noch Die religiöse Gemeinschaft der DBaptisten, don nichtschriftlichen DBe Kenntnissen die religiösen Gemeinschaf­­ten der Juden und Muselmanen. Einige S Zahlenangaben mögen zunächst die äußeren und inneren V­erhältnisse dieser Kirchengemeinschaften kurz kennzeichnen. Die orthodoz-vorient­alische Kirche (nunmehr amtlich als orthodor-romanische Kirche bezeichnet) zählt im Ganzen rund 13 Millionen Gläubige. Das Alt­­rei) umfaßte zwei Metropolien mit dem Sit in D­ula­­rest (Metropolit-P­rimat) und Saffy. Dazu ist nun die Metropolie mit dem Sit in Hermannstadt hinzugekommen — umfassend außer der eigenen Gparchie die alten Eparc­hien von Arad und Karantchebeich, und die neugegrün­­deten von Großwardein und Klausenburg mit zusammen 1.205.000 Gläubigen in 1833 selbständigen und 709 i­ Italgemeinden. Ebenso hinzugekommen ist die Bufowiner Metropolie mit dem Sit in Czernowig — ungefähr 700.000 Gläubige, davon 200.000 Ruthenen — sowie das Erz­­bistum von Bessarabien (SiH in Kishinew). Zur Zertis­gung der bessarabischen Kirche sind soeben drei eigene Bistümer mit den Residenzen in Balsi, Konstanza und Seratea Alba (Aderman) errichtet worden. Für die Ge­­famtliche wurde die Umwandlung der P­rimat-Metropolie in ein Patriarchat angeregt. In den ehemals zu MAngarn gehörigen Gebieten erhält die orthodoxe Kirche eine reiche Anzahl von Schulen verschiedener Grade: 1289 Bolfsschu­­len mit romanischer, 42 mit slapischer aan. 3 © Komnassien, dazu ae Bolfsschullehrer­ und » Wugxe­sshrensth­­erden in in Leierfemunte ausgebildet, befähigteren­­aten, darüber­ hinaus der Weg zu in­- und ausländischen Universitäten frei ge­­macht. Im A­ltrei hat die Kirche die Schule völlig an den Staat abgegeben. Die Geistlichen werden an Briester­­seminarien sowie an den theol. Fakultäten in Bukarest und Safid ausgebildet. Gegenwärtig stehen im Altreich 4438 Pfarrer und Prediger im geistlichen Dienst, davon sind 3993 in SBh­esterseminarien ausgebildet, 445 haben akademischen Rang. In der Bulowina dient die thel. Fakultät an der Szernowiger Universität der Ausbildung des geistlichen Nahmwuchses. Die griechisch-unierte Kirche­­ in Siebenbür­­gen und in den angrenzenden Bezirken des ehemaligen Ungarn­s zählt in 1543 selbständigen und 1841 Tochter­­gemeinden zusammen 1.204.000 Gläubige. Der Sit der Metropolie­­ ist Blasendorf, die Residenz der einzelnen Eparchialbischöfe Oberla,­ Lugosch und Großwardein. Die Kirche erhält 984 Bolfsschulen mit romanischer, 12 mit Navisher Unterrichtssprache, ferner 4 G­ymnasien und an den Bischofsligen Lehrerbildungsanstalten und P­rie­­sterseminare. Ihre höhere Ausbildung erhalten befähig­­tere Kandidaten vielfach an den theol. Fakultäten im Wien und in Rom. Die römisch-katholische Kirche hat ihren Kern im Karlsburger Bistum, das ganz in den neuen Staat herübergekommen ist, während vom Granader, Großwar­­deiner, Szatmarer Bistum große Seile in Ungarn ge­­nblieben sind. Durch die Vereinigung Rumäniens sind nun auch römisch-katholische Bevölkerungsteile des Altreiches, der Bukowina und Bessarabiens hinzugekommen. Die Zahl der röm.-kath. Gläubigen in Rumänien beläuft sich auf rund 1.300.000, davon über eine Million in den ehemaligen Zeilen Ungarns (Ungarn, Deutsche, Slopaten), 104.000 in der Bulowina (Polen und Deutsche), 110.000 im Altreich, (davon 50.000 bodenständige Rumanen im Bistum Sajik, während das Erzbistum von D­ukarest doch im wesentlichen als in partibus infidelium zu­ gelten hat), etwa 10.000 in Bessarabien (Deutsche). In den ehemaligen Seilen Un­­garns erhält die röm.-lath. Kirche 276 Volksschulen mit ungarischer, 53 mit Deutscher, 7 mit jlopanischer Unterrichts-­sprache, dazu 13 Gymnasien, mehrere­­Bolksschullehrer­­präparandien und am Sit der Bistümer Priesterseminare. Die ed-reformierte Kirche, die durchwegs dem ungarischen Volkstum angehört, zerfällt in zwei von­ein­­ander unabhängige Kirchen, die „Siebenbürger reformierte Kirche“ und die „Reformierte Kirche im Gebiet des Kö­nigssteiges“. Die erstere mit dem Bischofjig in. Klaus­senburg zählt gegenwärtig in 617 selbständigen, 24 Toch­­ter- und 82 geordneten Diasporagemeinden zusammen 463.800 Geelen. Ihre Geistlichen werden auf der theol. Sakultät in Klausenburg ausgebildet. Die Kirche erhält ein reich verzweigtes Schuliejen: gegenwärtig 8 Mittel- . viicie Mitarbeit - Rlte Kirche, BBie die Kirchengloden — weithin frohe Mär­de Heils verfündend — Über das frühlingsschwangere Lan­dhalten, so geht um diese Zeit ein kräftiger Hauch d­eWerdens von allen grünen Dingen der Natur aus un­recht Hielten. Er eilt hinaus, um im Freien bewußt jen Stimmung zu finden, die den primitiven Völkern und wußt zufloß als Geschenk ihrer Götter. Die Natur ma fromm und das Ziel des Frühlings begleitet u­s ‚Innenleben wie ein gewaltiger Chor. Es ist ein Ch der Sehnsucht, denn die Grlösung, die Ostern und Le der Menschheit versprechen, liegt im Werden und wo nicht im Reifen der­ Dinge. Aber nimm dem Herze die Sehnsucht und du nimmst der Erde die Luftl W­nie versteht, trägt Osterweisheit im Herzen und ein wür Ka Ideal im Geist. Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt Mr. 14952 -

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