Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1924. Dezember (Jahrgang 51, nr. 15454-15477)
1924-12-04 / nr. 15456
ne: .J-ki-"’si-"' If Schriftleitung und Verwaltung: Hermannstadt, — monatlich Lei 60 °—; mit Sufteilung monatlich Lei 66 °; u. Nr. 15456 ff, Straße Zr. 23 —— SKernsprecher: Schriftleitung Ze. 11; Verwaltung ie, Johrversendung für das Inland: monatlich Lei 66—; für das Ausland: monatlich Lei 120— — Einzelne Hummer Lei #431 — Bezugspreis: für Hermannsadt: ohne Sufleitung Hermannstadt, Donnerstag den 4. Dezember 1924 51. Jahrgang Et EEE ESTER EEE war on Aaaaen Milderung des Belagerungszustandes. Korpskommandant Cihoski Bukarest, 2. Dezember. Heute fand im Kriegsministerium eine Besprechung zwischen dem Kriegsminiter und dem Staatssekretär Satavescu statt, an der mit der Korpskommandant von Hermannstadt General Gibassi teilnahm. Es wurden dabei wichtige Beischlüsse über die Milderung des Belagerungszustandes in Siebenbürgen gefast. Künftighin werden in den wesentlichen Brovingen Siebenbürgen und des Banates die Militärbehörden sich jedweder Einmischung in Angelegenheiten, die im die Zuständigkeit der Bermaltungsorgane fallen, enthalten. Das Militär sol nurmehr bei ganz außerordentlichen Er würdigt die Minderheiten eigriffen, wie Unruhen und Demonstrationen, eingreifen. Damit erscheint der Belagerungszustand tatsälisch befeistigt und besteht nur mehr der Formn nach. Bei Dieser Gelegenheit erklärte General Gihasti einem Sourafisten gegenüber, das Das Verhalten der Minderheiten in Siebenbürgen würdig und maßvolfei. Die Minderheiten Bestehen aus kultivierten Elementen, die nie ihr Gleichgewiccht verlieren. Dieses sei auch begreifl ich, wenn man ihre langjährige politische Grfahrung in Betracht zieht. « Kommunistenaufstand in Estland. Wiederherstellung der Ordnung durch die Truppe in Redak,2.Dezember.In Estland kam es zu s einem ernsten Kommunistenaufstand. Die Anführer versuchten, den Bahnhof, die Breite und das Telegraphenamt zu beiden. Die Truppen stellten die Ordnung wieder her, mödet es zu schweren Kämpfen kam, in deren Verlauf 80 Personen getötet wurden. Das Militär allein hat 20 Tote. Der Gijen- Bahnminister Karf wurde auf der Fahrt ins Ministerium fur einen Reberlierschuf getötet. Uebergang Sitland ist der Belagerungszustand verhängt worden. Die Negietung hat eine Anzahl von Reservistenjahrgängen einberufen. 65 wurde sofort eine energische Protestnote an die Sotpjei- Angberung EEE um 2 . Milderung der Ausnahmbestimmungen. (9. BL) Im Kriegsministerium hat gestern eine Beratung stattgefunden, deren Ergebnisse entschieden zu Begrüßen sind: Es wurde Beschliften, da fünfzia auch in denjenigen Gebieten, wo der Belagerungszustand in Geltung ist, Die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden von den miltärischen Stellen nit überfrachtet werden sol, sondern da Die militärischen Eingriffe nur in jenen Fällen zu erfolgen haben, wos sich um öffentliche Kundgebungen oder um Unruhen handelt. Es ist damit eine Wanderung in einem System herbeigeführt worden, die allem davon berührten Teilen nur von Nuten sein kann. Das scharfe Instrument des Belagerungszustandes ist in der festen Zeit häufig in einer Weise angeivendet worden, die nicht richtig war. Die langen Kriegsjahre hatten die Staatsfestung mit der Handhabung dieses bequemen Mittels zum Ordnung- Halten allzu vertraut gemacht. Man hatte vergessen, dass nur der Schein einer Ordnung ist, wenn cerit der Saft» ‚KBritt Der Patrouillen dem täglichen Leben das gewünschte Bepräge geben muß, und das, diejenige Ordnung wertvöll erst, die ohne äußern Zwang der natürliche Spiegel innerer Bürgerruhe ist. Man hatte in den langen Kriegsjahren sich allzusehr Daran gewöhnt, überall Bajanette zu sehen, und hatte den Maßstab dafür verloren, wo sie notwendig sind und wo nit. Wer noch vor, etwa zwei Jahren aus Dem nach Rumänien kam, dem wird ein Anblid mod Austand Beute in er De aller Sorgsamkeit der Kontrolle hoch überall freier und unbeengter Verkehr, der mit der Selbstverständlichkeit bar . Vorkriegszeit sich regelte. Auf der ungarischen Grenzstation mußte man den Anblick Der Federhut-arfchmüdten Gendarmen schon als störend empfinden, aber auch hier war freiererkehr. Bei uns aber standen den Zug entlang bis an Die Zähne bewaffnete Soldaten, die jeden Reifenden, der aussteigen wollte, mit Zurufen in sein Abteil zurück Beuchten. Wie ein Gefangener fam Der Reifende sich war und der Zwang wirfte umso verfegender, weil man seine Notiwendigkeit unmöglich einzusehen vermögte.. Das aber ist unsere Meinung von der Würde des Militärs, das es nur da einzufegen ist, wo es um wirklich ernste Dinge geht. Solange die anderen Organe der Öffentlichen Sicherheit ihre Aufgabe bewältigen können, solange die Schilderwartung die Hügel in Händen halten ann, solange ist zu einem Gingreifen mit militärischen Machmitteln kein Anlaf geboten. Denn greift Die Wehr: macht einmal ein, dann muß es ic; mit nachdrücliicher Entschiedenheit geschehen, dann müssen diejenigen, gegen die Das Gingreifen sich richtet, es empfinden, was es heit, zur Anwendung der militärischen Macht Anlaß geboten zu haben. In vorbildlicher Weise war das Zusammentritn s inchen Bindbehörden und Militär in der alten östers reichisch-ungarischen Monarchie gelöst. Wenn irgendwo ein Brand wat, hielt die militärische Bereitschaft sich zur Verfügung, wenn es sich aber nicht um militärische Gebäude handelte, rückte sie nicht aus, wenn nicht ausdrüdlich, ihre S Hilfeleistung verlangt wurde, und wenn dies geschah, dann erhielt Die Mannschaft pon den Organen des bürgerlichen Sicherheitsdienstes die Wertungen und nur im Notfall und unter persönlicher Verantwortung griff der Offizier selbst handelnd ein. Ebenso war es bei politischen Anlässen. Bei Reichstagswahlen wurde in die Bezirke, wo, Gefahr von Aligruben bestand, militärische Assistenz entsendet. Sie griff aber nur über ausdrückliches Glauhen seitens den Zivilverwaltung ein. Wie eine Mauer stand dann die Komepagnie der brandenden Basismenge gegenüber und rührte sich nicht, selbst wenn in ihre eigenen Reihen Steinwürfe aus der enge sich perlrtten. Kam es aber zum Eingreifen, enttwedber auf S hrhen der Verwaltungsbehörden oder aus eigenem Gnihlu des Kommandanten, den dieser streng zu berantiworten hatte. Dann geschah dies in einer Weise, die ihren Nachdruch nicht verfehlen konnte. Osmar Strenge untersagt, über die Köpfe einer Menschenmenge schießen zu lassen, es war voller und blutiger Gaft, wenn 23 einmal zum Schießen kam. Diese Strenge der Bestimmungen verhinderte einerseits beweilige Hebergriffe, andererseits sicherte sie dem Eingreifen des Militärs die ihm gebührende Achtung. Was aber von der Kompanie und von der Batrouille gilt, Daß muß in vermehrten Maße gelten, je höher Die betreffende Kommandostelle ist. Der höhere Offizier muß in großen Zusammenhängen benfan, ‚der ganze Kleintramng,und eine genaue Kennenis der gefeglichen Bestimmungen, deren Wirksamkeit der Belagerungszustand wohl gun Seile aufhebt, die er aber in dem Bewußtfen der Bevölkerung nit auslöscht. Und hier liegt der Punkt, wo die Anwendung des Aufmachenszustandes tief, einschneidet in Das innere Staatsleben. Das staatsbürgerliche Ideal liegt Doch dort, das die Gesehe in jedem Bürger Sleifh und Blut gewinnen, daß jeder im Staate Selbsttätig und fast unbewußt so handeln möge, wie die Gefee es vorschreiben. Aus dieser Bahn aber wird man immer wieder herausgeworfen, wenn ohne zwingenden Grund es mit einem Male heißt: was Gud, bisher alle Gefes geboten wurde, das gilt von Haute, ab nicht mehr, Ihr habt nun anderen Weisungen zugeboten. Die allzu häufige Anwendung solcher „Ausnahm“-Verhältnisse muß die inneren Beziehungen der Bürger zum Sefet Iodern, sie entfleidet die Üerfassung und das See jeb des Charakters der Unerschütterlichkeit, der ihre größte Grärfe ist. Deshalb ist in früherer Zeit die Anwendung des Belagerungszustandes mit größter Umsicht gehandhabt worden. Auf Dort wurde er in Anwendung gebracht, wo Kriegsgefahr bestand, wo man einem Kriegsgebiet benachbart war, oder wo schäwere innere Unruhen drohten. « Keiner dieser Fälle ist in Siebenbürgen gegeben.Went trotzdem bestimmte Erwägungen,die wir nicht keimem die Aufrechthaltung des Agnahmszustandesmbestimmtw Landesteilen als geboten erscheinen lassetyhabmws ir uns hat ein Zufügem Doch ist es zu begrüßen,daß wenigstens eine Milderung gegenüber dem bisherigen Zustand betäloffen worden ist durch Zurückhaltung der militärichen Stellen von den Angelegenheiten der Zivilverwaltung. Es war wohl angebracht, das diese Abgrenzung Duchgeführt wurde und sie wird sowohl der Vertraftung al auch der Wehrmacht zugutekommen. Wir erinnern mir an den Fall des Verbotes der „Schwähischen Volkspfesse“ wegen eines Auffages, der sich mit dem Bau der neuen Staatsschulen beschäftigte und in dem der Sinn eines Sabes mißverstanden Worden war. Da stand doch wirklich sein militärisches Interesse, und seine Stage der staatlichen Sicherheit auf bei, Spiele. Aber weil Belagerungszustand war, konnte selbst die Hare Bestimmung der Beraffung über die Preßfreiheit das Blatt ber dem harten Gebot der Einstellung nicht retten. . Zur besonderneugnunggereichteguns,dassen teuertschieidenden Beratungen an»Kriegsministerwunder« Korpskommandant von Hermazrstadtz Divisonsgeneral Cihogki teilgenommen hat.Pir gehen wohl nicht schwemtvirannehmen,weichstene Aenderung des bissherigen Zustandses zum graMikef einer Einflussnahme zuzuschreiben ist,da er als svefrantmortlischer Kommand st«—mt eines der Veresichte,von denen Teile unter dem Belagerungszustand stehen,ein besonders gewichtiges Wort in die Wagschale zu legen hatte.Auch kennen wiereneml Cikkoski als einen Mannkindern der Sinnfür stesktheit und fktisdienstliche Strenge mix seinerzganms PersönlichkeitW 022 all era 7A we Angehörigen der Wehrmacht, Die uah bis! Händiges Tagesereignis waren, mehr und nuchr zurückges drängt werden.Geteral Cihoski kennt,ie"n·npier"en und dies imepeti Bethåltktissemiscrersengerethnats und wenn tsals Komskommeindam von Hemannstadt für die Midmung der Ausnahmsbestimmung in sich eingesetzt hat,sie hat-er wohlgewußt,wammersestat.Es geht aus der Aeufsserving hemor,die er nach Abschluss der Beratungen im Krisegsssministerium eine wirkretet der Presse gegenüber-gewahrt- Er ist darin der Gesinnungslvck der Minderheit ssm ihrer Gesetzseinchetung und ihter politischen Reife in einer Weise gerecht gewordem wies wir es in Wirklichkeit zuner sidks sic glauben « L betun ar . „un bis nor kurzer Zeit Parlamentsbericht Senatssitzung vom 2.Dezember,. Der neche Jetzentwurf über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnuung,über den un längst in der Komme abgestimmt worden war,zwnrde einstimmig-angenommen- Sonst nu nun wesentliche Mitteilungsein Kammerjigung vom 2. Dezember. Abgeordneter Dr. Lupu über die Thronrede, Dr. Lupu sprach über die Thronredes Dir Abgeordneten waren fat volljählig. erwienen, Die Tribünen Dicht befeßt. unter den Zuhörern befanden sich auch zahlreiche Bauern aus der Provinz, die eigens genommen sparen, um Lupu zu hören. Dr.Lupu unterzog die Durchführung der Agrarreform und die Mißstände in unserer Verwaltung einer eingehenden Kritik nach denselben Gesichtspunkten, wie seine oppositionellen Varredner. Er führt zum Beweis seiner Behauptungen zahlreiche einzelne Beispiele an. Auf die Außenpolitik übergehend, erklärt er, das Verhalten der Regierung gegenüber der russischen Srage sei nichts anderes als eine Dogel-Strauß-Politik. Anstatt dem Beispiele Stanfreichs und Englands zu folgen, die mit Hugem politischem Bild die Notwendigkeit der, Wiederherstellung. der Beziehungen zu einem so be beutenden Wirtschaftsgebiet erkannt haben, zeigt die Regierung dieser Etage gegenüber vollständige Verständnislosigkeit.· » · HWenn jBessarabien zu einem politischen Problem geworden sei, so tragen einzig und allein die Lim beraten daran Schuld. Der Redner will dieses dadurch bemessen, daß Die Regierung im Jahre 1919 dem Kasbinett Baida in den Rüden gefallen sei und eine endgiftige Klärung der besjaradischen Stage auf der Parisen Konferenz verhindert hätte. Unser Sand ist fat pole fändig von flapisschen Bölfern eingeseift und es müsse daher seine Politik mehr Darauf einrichten, sie in Die Napiische Gedankeniwelt einzuleben und in ein gutes Vershältnis mit Diesen Bölfern zu gelangen. Die Wiederaufsnahme normaler Beziehungen zu Ruhland ist nach Quot Beifarabiem « --«