Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1925. August (Jahrgang 52, nr. 15625-15650)

1925-08-01 / nr. 15625

Epnriftfeitung und Verwaltung: Bermannstadt, Königin Mariastrafe Ar. — $ermiprebet: Schriftleitung Ar. 1: ‚Verwaltung Ar. 431.— Bezugspreis: für Hermannstadt: ohne äufteilung mit Sufellung monatib Lei 66 °; mit Dortversendung für das Inland: monatlib Lei 66 °—; für das Ausland: monatlich Lei 120 — — Einzelne Nummer Lei 3 monatlich Lei 60 °—; ’ Re. 15625 . Hermannstadt, Sonnabend den 1. August 1925 52. Jahrgang JAC­­ je, * Yentiche Gerufen in Bessarabien, Erklärung als konfessionelle Schulanstalten mit Deffentlichkeitsrecht. Bukarest, 30. Seinerzeit wu­rde gemeldet, daß Die Regierung den Teurid­en in­­ Bessarabien für ihre staats­­treue Haltung während der bolshhewistissten Unruhen weit­­gehende Zuarständnisse in Skyulftagen in Aussicht gestellt hatte. Hierüber fanden in den d­iesem Tagen Verhandlun­­gen statt, zwischen Oberpastor Staaje und Rechtsanwalt Geier, im Namen der evangelishr lutheranischen Landeskirche und der deutschen Benölkerung einerseits und den Ministern Tatarescu und Inculeb im Namen der Regierung andererseits. Die Teutschen Bessarabiens hatten in einer ausführlichen D­enkk­rift die geschichtlie Entwicklung der deutschen Kolonien, ihrer Birke und­ Ekhusen in Diefar Borbing geidhibert. .« «­­Im gestrigen Ministerrate wurde nach Tangerer Ties­batte, bei der das Gutachten des Ministerpräsi­denten 3. Bratianu den Ausschlag gab, folgender Beichtuß gefaßt: 2 Die deutschen Eidsiulen in Bessarabien werden als fonfeifronelfe Eifulen mit Oef­­fentlichkeitsrecht anerkannt Die S­chulge­­bäu­de und Lehrerw­ohnungen bleiben Eigen­tum der Kirchengemeinde Eine Kommission wird in näciter Zeit namentliche Verzeichnisse der deutschen Kir­en-Schufen in Bessarabien auftreffen. ———— Bukarest, 30. Juli. Der Ministerrat, der Heute stattfinden sollte, wurde wider Erwarten jcdon gestern abend abgehalten. Es wurden­­ wichtige Beschlüsse über die Neuab­­grenzung der Bezirke und Komitate auf Grund der­ Vermal­ ‚tungsreform gefaßt. Co­n­ d unter anderem der Bezirk u­m ’r tat Un­e­e­r 1 ‚ab . getrennt A « ask-»F .ki- HM Dieser Komitat wird c künstighin Blasendorfnutscv H­auptstadtgleichen Name­ns heißmTom-bisher in der.»Präfektt»ur­MKomitate KlermDicid­aunmrtinz ».leibtkänsvighiw-MmchtStadtgem­EindeJUBMÆW —- -Ms·sMKOpk-sps.sss­­.B (end 01 gie­geueinteilung der Komitate Ein Komitat Blasendorf. Veränderungen im Banat. « «».-«.-«. Völkerbund ». und Minderheitsproblem, Schweizer Brief... I (.. ©) Man kann im Programm des Völkerbundes Drei Hauptgruppen von Aufgaben unterscheiden: Die « Schaffung des Weltfriedens zwischen den po­­­itischen Nationen, der Schuß der Minderheiten und gewisse allgemein humanitäre und wirtschaftl­icche Arbeiten. Das erstgenamme Aufgabenbündel it weitaus am schwierigsten und­­ ist auch noch kaum eine Spur von Erfolg wahrzunehmen. Die Siegerstaaten, die vor 6 Jahren ihren Wünschen die Zügel fliegen liegen, glaubten im Belferbund ein tausendes System gefunden zu haben, das ihnen den ruhigen Genuß ihrer Errungenschaften sichern würde. Im Giegeslausch und in der angewendeten Ei sind nicht alle Interessen der­­ Orphen geldmäßig berücsichtigt worden; allmählich Tom k­amen die Benachteiligten zum D Bewußtsein und aus diesen Regenfägen daaus wird sich Die notwendige Revision der Bariser Borortedillage allmählich von selbst ergeben. Hier braucht es nur zielbeiwußter, politischer und wirts­chaftlicher Arbeit und im übrigen Huger Geduld, Das Drittgenannte Aufgabenbündel, Zungen der Welthygiene, Probleme des internazionalen Nedies, der- Besseiung des Weltverfehrs uf, entwickelt fi am gün­­stigsten. Seine Ergebnisse sollen nicht über — und nicht untershaht werden; «8 sind, wie bereits öfter wieder v0 4 23 palfus etnt.. . ie 1 oh ( « «-«!-",««·-"«Ä"-"—«- Im D Verhältnisse zu vorstehendem ver günftig ent­wickelt fi das Minderheitsproblem. Unsere Leser wer­­den seit mehr als 5 Jahren an dieser Stelle unterrich­­tet über Die Tätigkeit des Völkerbundes; es geschieht heute zum ersten Male, daß ein anderes als das gewöhn­­­liche, rein politische Gebiet betreten werden kann. Das Minderheitsproblem hatte noch nie eine solche Ausdehnung als heute. Die Grenzziehung und der seit Bersailles sich entwickelnde Nationalismus haben uralte Problem derart v­erschärft, daß ohne seine Lö­­sung eine Beruhigung der Welt unmöglich ward. Man hat also als eine „Art Ventil für Schu vor Grplo­­sionen“ das Minderheitsstatug des Bölferbundes geschaffen und eine Anzahl Staaten haben, als ihnen der Preis für ihre Beteiligung am Kriege ausbezahlt wurde, ge= wise B Verpflichtungen auf sich nehmen müssen. Diese Staaten haben den Bölferbund als eine Art Gerichts­­ort anerkannt; auf dem Richterstuhle f ist aber weder der eine noch der andere Staat und eigentlich auch nicht der D­öllerbund als Ganzes. Richter ist Die öffent­­liche Meinung, während dem Bunde bio die Am­ter­­suchung obliegt. In den besten Jahren hat sich eine ge­­wisse Parazis entwickelt und der legte Völkerbundsrat sah gelegentlich der Gufedigung von D Reichswerden der polnis­schen Minderheit in Litauen gegen den Litauischen Staat Das erste Beispiel eines Grfolg versprechenden Berg Sreilihh handelte 8 fi um eine dem Völkerbunde sympathische Minderheit und der in Frage stehende Staat it selbst sein und unbeliebt. Die Untersuchung der seit Jahren schwebenden Angelegenheit hat die Geduld der freglichen Minderheit sicherlich auf eine harte Bede gestellt und der Erfolg ist noch seineswegs sicher. Troß­­dem zeigte der ‘vom brasilianischen Vertreter im Rate Herrn de Franco-Mello verfaßte Bericht einen ganz uneridarteten Griff und das vorgebrachte Material per» fehlte seine Wirkung mit. Man­n im September stattfindende Form­epi Ting gespannt sein. Das „S­ 9­, 5% 1925 weitere, Einzelheiten über Diese Sache gebracht und sie sollen­ daher hier nicht­­ mehr wiederholt werden. Heute soll die Rede von dem Verfahren sein, das gegenwärtig angewendet wird’ und das er DBölterbunds­­tat in seiner Geheimfigung vom 10. Juni .1925 fest­­gelegt hat. Hiezu kommt, Daß besonders Herr. Austen Shamberlain sowohl in der Märztagung als, ganz beson­­ders im Juni sich für die freie Ausübung des Minder­­heitsrechtes an z­weideugig und sehr energisch öffentlich ein­setz bat, wobei er auch das aus den Verträgen flichente Kontrollrecht des Völkerbundes’ ausdrücklich be­­tont hat. „Petitionen und sonstige Mitteilungen“ betreffend das Minderheitenrecht, müssen allen Bundesgliedern zur Kennt­­nis kommen, weil jedes von ihnen das Recht der Initiative besitzt und daher dies atsachmkennunßxwekste facky­liche Behandlung solcher»Petitionenmchitren­kungen« obliegt innerhand es aus IO Delegierten bestehmden Völi­setbundmtesein winterausschußwu drei Perssonem regielx mäßig kommt hier der eben in unktionstehmde Präsidem .sowie zmei walkhm bestimm­te sonstige Ratsmitgli­ederin W.Diese drei Personm dürfen jedoch weder jenem Sinte angehören,wem die befchwerbeführendeminder­heit selbst gehört,wch MWMeStar and Mag im Staate bemchcbart seil!Schließlich dürfen diese drei Pers sotwn nicht ethnischs demgleichen Volke angeb­­en als die gedachte Minderheit.“ Diese Bestimmungen und sicherlich einer zielbewußten Austragung der Angelegenheit nur forderlich.­­Sie sind in der Praxis auch leicht durchführbar. So könnte beispiels­­weise eine Beichtwerde der deutschen Minderheit in der Sichechoslonafei von dem tichechoflonafischen Delegierten selbst auch dann nicht behandelt werden, wenn gerade Dieser Delegierte Borfigender des Rates wäre. Der vorher im Amte gestandene Präsident wäre dann so­wohl zum Bor­­ff als zur Bestimmung der beiden anderen Unterkomitees­mitglieder berufen. Unter diesen dürfte sich auch sein Nahe Rat der Tschechoslovatei und Teim Deutscher befinden; es dürfte also weder Deutschland noch Polen, falls diese Staa­­ten Ratsmitglieder wären, herangezogn werden. (Polen strebt für den Fall der Berufung Deutschlands als stän­­diges Ratsmitglied wenigstens einen nichtständigen Sit an und würde dann wahrscheinlich Schweden zu verdrän­­gen trachten.)­­ Dendreithn obliegt die Leitung der Untersuchung je Durchführung der Untersucht und­ liegt der Minderheitssektion des Sekretariates,diebe­« samnlich unter der führung deRorwegerchich Colban stehth ist allgemeinx bekann hat welchemicht gerade dieser aus der Diploma bei W Swates hevorgegangene Herr seiner Aufgabe nachgeht.SeinemMüdlichen Reisen an Ort und Stelle, seine ausgedehnte Sprachkenntnis und seine diplomatische Erfahrung erleichtern sowohl dem Di­­rektor der Minderheitssektion als seinen Oberbeamten den Hauptzweck: die Rechtsfindung. se­ir Das Minderheitsrecht gleicht einem neugeborenen Find. 8 ist zart und empfindlich, aber es ist lebensfähig. Die erstgereichte Nahrung mit dem zarten Organismus anges­paßt sein; später können ihm größere Aufgaben zuge­­mutet werden. Andererseits ist­­, welche Rolle in jedem juristischen Verfahren ein­e eittgelehte und Flare Prozesordnung spielt und wie wichtig das Bestehen einer Studipraxis ist. Beides mußte erst geschaffen werden und allmählich Rechtskraft annehmen. Zu den Kinderkrankheiten gehört, da, nicht alle Staa­­ten und besonders nicht die Guoistaaten zum gleichen Min­­derheitsschuß verpflichtet sind. W Beinnders schmerzlich ist Diese Lüde für die deutschen Südtiroler, in deren Heimat sich der Laizismus widerstandslns ausleben kann. Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß auf dem Gebiete des Minderheitsihuges einige h­offnungs­­volle Anräte zu verzeichnen sind. Zwei der vorliegen­­den Zeilen, in denen schon so­ viel Kritik an den Genfer Einritungen geübt w­erden mußte, ist es, die eben er­­wähnten Anfänge gerechterweise anzuerkennen. Von einem sichern Nehtsihus oder gar von einem so hochstehenden Rechtsgefühl, Das Verlegungen der Minderheiten aus­­schließen würde, sind wir natürlich noch weit entfernt. ' .i-( ·­«H«:«­­chen Wi 09% x m das · , Abgren­zung und Benennung von Komitaten. Gültigkeit vom 1. Oktober an. Bukarest, 30. Jufi. Im Zusammenhange­­ mit den Dreischlüssen des gestrigen Ministerrates Hat Die K­ommission zur Durchführung der Verwaltungsreform in ihrer heutigen Geigung und in Anwesenheit des Minis­­terpräsidenten und­­ der meisten Mitglieder der Regie­­rung Die Beratungen über die Abgrenzung der K­omi­­tate und DBezirte fortgelegt. Es wurden folgende wich­­tige Entscheidungen getroffen: Die Einteilung der DBufotwina in 5 DBezirte in zwar: Campufung, Czernowis, N­adaus, Storojineg und Suczaiwa ist endgültig. Der bisherige Komitat Sol­o Dobofa wird Fünftigfin Someih, das Komitat Bistrig-Nafaud wird Fünftighin Nafaud genannt. Die Präfektur Satu-Mare wird nach DBaia-Mare ver­­legt. Die unlängst gemeldeten Renderungen der Ver­­waltungseinheiten im Weltreich und in Dreifarabien Blei­­ben bestehen. Es sind fest nur noch Beschlüsse über Die Pag einiger Komitate in Siebenbürgen zu offen. . . Diejebiige EintMatbht am 1.Oktober in Kraft.Ferner windebeschlossenälamensänderungen nur bei denjenigen Gemeinden vorzu web­ bei denen die frühere Herrschaft eine andere Brnennung an Stelle der hiwrifchswmäntichen eingeführt hatte." Die Spannung zwischen den Liberalen und der Bauernpartei, UAnschuldigungen gegen Siere und Dr. Zupa. Bukarest, 30. Suli. Das Verhältnis zwisschen den Liberalen umd den Zatanisten spitt sich immer mehr zu. So erklärt Der heutige „Biitorul“, die Tätigkeit der botsshewistischen Agenten in D­esfarabien wäre nicht so gefährlich, wenn sie nicht einen N­achhalt bei einigen Führen der Opposition finden würden. Das Blatt erklärt, dab es damit in erster Linie Stere umd ..,—­­

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