Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1925. August (Jahrgang 52, nr. 15625-15650)
1925-08-01 / nr. 15625
Epnriftfeitung und Verwaltung: Bermannstadt, Königin Mariastrafe Ar. — $ermiprebet: Schriftleitung Ar. 1: ‚Verwaltung Ar. 431.— Bezugspreis: für Hermannstadt: ohne äufteilung mit Sufellung monatib Lei 66 °; mit Dortversendung für das Inland: monatlib Lei 66 °—; für das Ausland: monatlich Lei 120 — — Einzelne Nummer Lei 3 monatlich Lei 60 °—; ’ Re. 15625 . Hermannstadt, Sonnabend den 1. August 1925 52. Jahrgang JAC je, * Yentiche Gerufen in Bessarabien, Erklärung als konfessionelle Schulanstalten mit Deffentlichkeitsrecht. Bukarest, 30. Seinerzeit wurde gemeldet, daß Die Regierung den Teuriden in Bessarabien für ihre staatstreue Haltung während der bolshhewistissten Unruhen weitgehende Zuarständnisse in Skyulftagen in Aussicht gestellt hatte. Hierüber fanden in den diesem Tagen Verhandlungen statt, zwischen Oberpastor Staaje und Rechtsanwalt Geier, im Namen der evangelishr lutheranischen Landeskirche und der deutschen Benölkerung einerseits und den Ministern Tatarescu und Inculeb im Namen der Regierung andererseits. Die Teutschen Bessarabiens hatten in einer ausführlichen Denkkrift die geschichtlie Entwicklung der deutschen Kolonien, ihrer Birke und Ekhusen in Diefar Borbing geidhibert. .« «Im gestrigen Ministerrate wurde nach Tangerer Tiesbatte, bei der das Gutachten des Ministerpräsidenten 3. Bratianu den Ausschlag gab, folgender Beichtuß gefaßt: 2 Die deutschen Eidsiulen in Bessarabien werden als fonfeifronelfe Eifulen mit Oeffentlichkeitsrecht anerkannt Die Schulgebäude und Lehrerwohnungen bleiben Eigentum der Kirchengemeinde Eine Kommission wird in näciter Zeit namentliche Verzeichnisse der deutschen Kiren-Schufen in Bessarabien auftreffen. ———— Bukarest, 30. Juli. Der Ministerrat, der Heute stattfinden sollte, wurde wider Erwarten jcdon gestern abend abgehalten. Es wurden wichtige Beschlüsse über die Neuabgrenzung der Bezirke und Komitate auf Grund der Vermal ‚tungsreform gefaßt. Con d unter anderem der Bezirk um ’r tat Uneer 1 ‚ab . getrennt A « ask-»F .ki- HM Dieser Komitat wird c künstighin Blasendorfnutscv Hauptstadtgleichen Namens heißmTom-bisher in der.»Präfektt»urMKomitate KlermDicidaunmrtinz ».leibtkänsvighiw-MmchtStadtgemEindeJUBMÆW —- -Ms·sMKOpk-sps.sss.B (end 01 giegeueinteilung der Komitate Ein Komitat Blasendorf. Veränderungen im Banat. « «».-«.-«. Völkerbund ». und Minderheitsproblem, Schweizer Brief... I (.. ©) Man kann im Programm des Völkerbundes Drei Hauptgruppen von Aufgaben unterscheiden: Die « Schaffung des Weltfriedens zwischen den poitischen Nationen, der Schuß der Minderheiten und gewisse allgemein humanitäre und wirtschaftlicche Arbeiten. Das erstgenamme Aufgabenbündel it weitaus am schwierigsten und ist auch noch kaum eine Spur von Erfolg wahrzunehmen. Die Siegerstaaten, die vor 6 Jahren ihren Wünschen die Zügel fliegen liegen, glaubten im Belferbund ein tausendes System gefunden zu haben, das ihnen den ruhigen Genuß ihrer Errungenschaften sichern würde. Im Giegeslausch und in der angewendeten Ei sind nicht alle Interessen der Orphen geldmäßig berücsichtigt worden; allmählich Tom kamen die Benachteiligten zum D Bewußtsein und aus diesen Regenfägen daaus wird sich Die notwendige Revision der Bariser Borortedillage allmählich von selbst ergeben. Hier braucht es nur zielbeiwußter, politischer und wirtschaftlicher Arbeit und im übrigen Huger Geduld, Das Drittgenannte Aufgabenbündel, Zungen der Welthygiene, Probleme des internazionalen Nedies, der- Besseiung des Weltverfehrs uf, entwickelt fi am günstigsten. Seine Ergebnisse sollen nicht über — und nicht untershaht werden; «8 sind, wie bereits öfter wieder v0 4 23 palfus etnt.. . ie 1 oh ( « «-«!-",««·-"«Ä"-"—«- Im D Verhältnisse zu vorstehendem ver günftig entwickelt fi das Minderheitsproblem. Unsere Leser werden seit mehr als 5 Jahren an dieser Stelle unterrichtet über Die Tätigkeit des Völkerbundes; es geschieht heute zum ersten Male, daß ein anderes als das gewöhnliche, rein politische Gebiet betreten werden kann. Das Minderheitsproblem hatte noch nie eine solche Ausdehnung als heute. Die Grenzziehung und der seit Bersailles sich entwickelnde Nationalismus haben uralte Problem derart verschärft, daß ohne seine Lösung eine Beruhigung der Welt unmöglich ward. Man hat also als eine „Art Ventil für Schu vor Grplosionen“ das Minderheitsstatug des Bölferbundes geschaffen und eine Anzahl Staaten haben, als ihnen der Preis für ihre Beteiligung am Kriege ausbezahlt wurde, ge= wise B Verpflichtungen auf sich nehmen müssen. Diese Staaten haben den Bölferbund als eine Art Gerichtsort anerkannt; auf dem Richterstuhle f ist aber weder der eine noch der andere Staat und eigentlich auch nicht der Döllerbund als Ganzes. Richter ist Die öffentliche Meinung, während dem Bunde bio die Amtersuchung obliegt. In den besten Jahren hat sich eine gewisse Parazis entwickelt und der legte Völkerbundsrat sah gelegentlich der Gufedigung von D Reichswerden der polnisschen Minderheit in Litauen gegen den Litauischen Staat Das erste Beispiel eines Grfolg versprechenden Berg Sreilihh handelte 8 fi um eine dem Völkerbunde sympathische Minderheit und der in Frage stehende Staat it selbst sein und unbeliebt. Die Untersuchung der seit Jahren schwebenden Angelegenheit hat die Geduld der freglichen Minderheit sicherlich auf eine harte Bede gestellt und der Erfolg ist noch seineswegs sicher. Troßdem zeigte der ‘vom brasilianischen Vertreter im Rate Herrn de Franco-Mello verfaßte Bericht einen ganz uneridarteten Griff und das vorgebrachte Material per» fehlte seine Wirkung mit. Mann im September stattfindende Formepi Ting gespannt sein. Das „S 9, 5% 1925 weitere, Einzelheiten über Diese Sache gebracht und sie sollen daher hier nicht mehr wiederholt werden. Heute soll die Rede von dem Verfahren sein, das gegenwärtig angewendet wird’ und das er DBölterbundstat in seiner Geheimfigung vom 10. Juni .1925 festgelegt hat. Hiezu kommt, Daß besonders Herr. Austen Shamberlain sowohl in der Märztagung als, ganz besonders im Juni sich für die freie Ausübung des Minderheitsrechtes an zweideugig und sehr energisch öffentlich einsetz bat, wobei er auch das aus den Verträgen flichente Kontrollrecht des Völkerbundes’ ausdrücklich betont hat. „Petitionen und sonstige Mitteilungen“ betreffend das Minderheitenrecht, müssen allen Bundesgliedern zur Kenntnis kommen, weil jedes von ihnen das Recht der Initiative besitzt und daher dies atsachmkennunßxwekste fackyliche Behandlung solcher»Petitionenmchitrenkungen« obliegt innerhand es aus IO Delegierten bestehmden Völisetbundmtesein winterausschußwu drei Perssonem regielx mäßig kommt hier der eben in unktionstehmde Präsidem .sowie zmei walkhm bestimmte sonstige Ratsmitgliederin W.Diese drei Personm dürfen jedoch weder jenem Sinte angehören,wem die befchwerbeführendeminderheit selbst gehört,wch MWMeStar and Mag im Staate bemchcbart seil!Schließlich dürfen diese drei Pers sotwn nicht ethnischs demgleichen Volke angeben als die gedachte Minderheit.“ Diese Bestimmungen und sicherlich einer zielbewußten Austragung der Angelegenheit nur forderlich.Sie sind in der Praxis auch leicht durchführbar. So könnte beispielsweise eine Beichtwerde der deutschen Minderheit in der Sichechoslonafei von dem tichechoflonafischen Delegierten selbst auch dann nicht behandelt werden, wenn gerade Dieser Delegierte Borfigender des Rates wäre. Der vorher im Amte gestandene Präsident wäre dann sowohl zum Borff als zur Bestimmung der beiden anderen Unterkomiteesmitglieder berufen. Unter diesen dürfte sich auch sein Nahe Rat der Tschechoslovatei und Teim Deutscher befinden; es dürfte also weder Deutschland noch Polen, falls diese Staaten Ratsmitglieder wären, herangezogn werden. (Polen strebt für den Fall der Berufung Deutschlands als ständiges Ratsmitglied wenigstens einen nichtständigen Sit an und würde dann wahrscheinlich Schweden zu verdrängen trachten.) Dendreithn obliegt die Leitung der Untersuchung je Durchführung der Untersucht und liegt der Minderheitssektion des Sekretariates,diebe« samnlich unter der führung deRorwegerchich Colban stehth ist allgemeinx bekann hat welchemicht gerade dieser aus der Diploma bei W Swates hevorgegangene Herr seiner Aufgabe nachgeht.SeinemMüdlichen Reisen an Ort und Stelle, seine ausgedehnte Sprachkenntnis und seine diplomatische Erfahrung erleichtern sowohl dem Direktor der Minderheitssektion als seinen Oberbeamten den Hauptzweck: die Rechtsfindung. seir Das Minderheitsrecht gleicht einem neugeborenen Find. 8 ist zart und empfindlich, aber es ist lebensfähig. Die erstgereichte Nahrung mit dem zarten Organismus angespaßt sein; später können ihm größere Aufgaben zugemutet werden. Andererseits ist, welche Rolle in jedem juristischen Verfahren eine eittgelehte und Flare Prozesordnung spielt und wie wichtig das Bestehen einer Studipraxis ist. Beides mußte erst geschaffen werden und allmählich Rechtskraft annehmen. Zu den Kinderkrankheiten gehört, da, nicht alle Staaten und besonders nicht die Guoistaaten zum gleichen Minderheitsschuß verpflichtet sind. W Beinnders schmerzlich ist Diese Lüde für die deutschen Südtiroler, in deren Heimat sich der Laizismus widerstandslns ausleben kann. Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß auf dem Gebiete des Minderheitsihuges einige hoffnungsvolle Anräte zu verzeichnen sind. Zwei der vorliegenden Zeilen, in denen schon so viel Kritik an den Genfer Einritungen geübt werden mußte, ist es, die eben erwähnten Anfänge gerechterweise anzuerkennen. Von einem sichern Nehtsihus oder gar von einem so hochstehenden Rechtsgefühl, Das Verlegungen der Minderheiten ausschließen würde, sind wir natürlich noch weit entfernt. ' .i-( ·«H«:«chen Wi 09% x m das · , Abgrenzung und Benennung von Komitaten. Gültigkeit vom 1. Oktober an. Bukarest, 30. Jufi. Im Zusammenhange mit den Dreischlüssen des gestrigen Ministerrates Hat Die Kommission zur Durchführung der Verwaltungsreform in ihrer heutigen Geigung und in Anwesenheit des Ministerpräsidenten und der meisten Mitglieder der Regierung Die Beratungen über die Abgrenzung der Komitate und DBezirte fortgelegt. Es wurden folgende wichtige Entscheidungen getroffen: Die Einteilung der DBufotwina in 5 DBezirte in zwar: Campufung, Czernowis, Nadaus, Storojineg und Suczaiwa ist endgültig. Der bisherige Komitat Solo Dobofa wird Fünftigfin Someih, das Komitat Bistrig-Nafaud wird Fünftighin Nafaud genannt. Die Präfektur Satu-Mare wird nach DBaia-Mare verlegt. Die unlängst gemeldeten Renderungen der Verwaltungseinheiten im Weltreich und in Dreifarabien Bleiben bestehen. Es sind fest nur noch Beschlüsse über Die Pag einiger Komitate in Siebenbürgen zu offen. . . Diejebiige EintMatbht am 1.Oktober in Kraft.Ferner windebeschlossenälamensänderungen nur bei denjenigen Gemeinden vorzu web bei denen die frühere Herrschaft eine andere Brnennung an Stelle der hiwrifchswmäntichen eingeführt hatte." Die Spannung zwischen den Liberalen und der Bauernpartei, UAnschuldigungen gegen Siere und Dr. Zupa. Bukarest, 30. Suli. Das Verhältnis zwisschen den Liberalen umd den Zatanisten spitt sich immer mehr zu. So erklärt Der heutige „Biitorul“, die Tätigkeit der botsshewistischen Agenten in Desfarabien wäre nicht so gefährlich, wenn sie nicht einen Nachhalt bei einigen Führen der Opposition finden würden. Das Blatt erklärt, dab es damit in erster Linie Stere umd ..,—