Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1940. März (Jahrgang 67, nr. 20061-20086)

1940-03-01 / nr. 20061

- {9 — Tax. postalä plätitä in numerar cont, aprob, 34.757/939 [2 re] ” « = Nail | «. p­­« G | Tageblatt Nllgemeine Volkszeitung für das Deutschtum in Rumänien Direktor: Alfred Hönig, verantwortlicher Schriftleiter: Klemend Markus / Eigentümer: Siebenbürgisch-Deutsche Verlags U. G. / Eingetragen: Gerichtshof Hermannstadt Zahl 21/1938 Nr. 20061 Sibiu : Hermannstadt, Freitag 1. März 1940 67. Zahrgana Ein neues Requisitions-Gefeh Erweiterte Bestimmungen zur Klärung dieses wichtigen Sragentreffes 28. Februar.­­i. Das Amtsblatt 48 vom 27. Februar veröffentlicht ein neues Requisitionsgejet, das die bis­­herigen Bestimmungen erweitert und damit auf die­­sem so wichtigen Sragengebiet zur völligen Klarheit wesentlich beiträgt. Es lautet in seinen wichtigsten Bestimmungen wie folgt: Artikel 1. Bei Truppenzusammenziehungen, Manö­­vern, Innstenlationsreisen, teilweiser oder allgemeiner Mobilisierung und unter allen andern Umständen, die die Ausbildung der Armee, die allgemeinen Interes­­sen der Landesverteidigung oder die Ruhe und Sicher­­heit des Staates erfordern, künnen Requisitionen in je­­der Art und in jeder Form erfolgen. Unter solchen Umständen fünnen das Landesverteidigungsministerium, das Luftfahrt- und Marineministerium, das­­ Rüstungs­­ministerium, dann aber auch die andern Ministerien, die bei­ der Landesverteidigung mitwirken, bei den in Art. 3 genannten Personen, Anstalten und Unterneh­­men Nequisitionen vornehmen. Die Neunuisi­tionen bes­­­ ztveben die Erfüllung der Bedürfnisse an Nahrungs­­mitteln, Sutter, Brennstoffen, Materialien jeder Art,­­ Arbeitskraft, Einquartierung für die bewaffneten Streit-­­kräfte, das zivile Begleitpersonal, die Kriegsgefangenen, die Staatsbeamten, die von Katastrophen ereilten Hilfs­­­­bedürftigen, die Flüchtlinge und für die Unterbringung­­ der von den Kriegsfolgen berührten Bevölkerung. Sie dienen weiter dazu, Die gute Wirkungsweise der Eisen­­bahn, der Verkehrswege zu Land, zu Wasser und in der Luft, der Industrieeinrichtungen und aller Arten landwirtschaftlicher Betriebe sicherzustellen. Art. 2. Das Requisitionsgefeg wird mit Minister­­ratsprotokoll festgelegt, wobei somwioch das Gebiet als auch Beginn und Ende der Durchführung vorgesehen werden. Bei der Mobilisierung beginnt dieses Recht mit dem Mobilmachungsbefehl und hört, mit der De­rn wieder auf, wenn nicht anders verfügt id, Art. 3. Dem Negquisitionsgefeg sind alle Bewohner des Landes, rumänische Staatsbürger und Ausländer un­tertworfen, auch wenn sie sie nur zeitweilig im Lande aufhalten, und alle Rechtspersönlichkeiten des Landes. Ausgenommen sind nur die Ausländer und ausländis­­chen Gesellschaften, die infolge von Verträgen oder er dem Grundjach der Gegenseitigkeit davon befreit­nd. Art. 4. Requisitionsforderungen an Nahrungsmitteln, Sutter und Brennstoffen in Stadt und Land, die an die Beiwohner gestellt werden, Dürfen Die Hilfsquellen Des betreffenden Gebietes nicht überschreiten und es muß für Mensch und Tier das bis zur nächsten Ernte an Nahrungsmitteln nötige Ausmaß belassen werden. Art. 5. Niemand kann verhalten werden, etwas heraus­­geben, was er im Augenblick nicht bessst. Art. 6. Requisitionen erfolgen in Friedenszeit Form der Vermietung oder endgültig. Zeitweilige Requisitionen in Friedenszeit geschehen gegen Zahlung oder gegen Bewügungsgutschein. End­­gültige­­ Requisitionen erfolgen gegen Besc­hlagnah­­mungsgutschein. In Kriegszeiten erfolgen Requisitionen im allgemei­­nen in endgültiger Form. Man kann auch Gegenstände mieten und dieses Verhältnis später in eine endgültige Beschlagnahme verwandeln, wenn die Interessen es er­­fordern. Immobilien können nur gemietet werden. Art. 7. Requisitionen und persönliche Dienstleistungen auf Grund dieses Gefeges geben das Recht auf Entschä­­digung nach jährlichem Tarif, auf die im Tarif nicht enthaltenen Gegenstände nach Abfchäsung einer Komme­mission. Art. 8. In den vom Gejeg vorgesehenen Fällen sind die Besiger oder Inhaber von Gebäuden verpflichtet, sie zur Verfügung der Behörden zu halten, wenn Diese es verlangen. V­orübergehende Requisitionen in Form von Mieten geben das Recht auf Zahlung der Miete nach Tarif und auf Entschädigung für gelegentliche Beschädigun­­gen. Endgültige Beschlagnahmungen geben dem Be­­figer das Recht auf Zahlung des Wertes, wie im Geieg vorgesehen. Keine Entschädigung wird gewährt, für die infolge normaler Bewugung entstandene Abwägung. Die Unterbringung der Truppen, die der geräumten ba­w. verlegten Zivilbehörden und der geflüchteten Bes­tölkerung, sowie die Unterbringung von Material aller Art gibt dem­ Recht auf Zahlung irgend­einer Miete im Mobilisierungsfall, bei Truppenzusammen­­ziehungen zum Schuß der Grenzen oder der inneren Sicherheit des Staates. Dies ohne Nachsicht auf die Dauer. In allen andern Fällen erhält der Quartier­­geber nach den Bestimmungen dieses Gejeges nach 30 Tagen der Bewügung eine Miete ausgezahlt. Die Unter­­bringung fließt Beleuchtung und Beheizung in fi, wenn der Bejiger über die nötigen Mittel verfügt. Shrjhäden geben nur in Friedenszeiten das Recht auf Entschädigung. (Sortfegung auf Geite 2.) in - Ministerrat DBularesi, 28. Februar. Heute abend fand ein Mi­­nisterrat unter dem Borsig bon Koontat Ministerprä­­sident Tatarescu statt. Der Landwirtschaftsminister gab eine Darstellung der Maßnahmen, die im Hinblick auf die Frühjahrsaussaat und auf die landwirtschaft­­lichen Arbeiten getroffen werden. Ess wurden außer­­dem verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung der Stellenanhäufer, öffentlicher Beamter behandelt. Parlamentseröffnung am 7. März Bukarest, 28. Februar. Wie amtlich mitgeteilt wird, ist die Parlamentseröffnung auf Donnerstag, den 7. März derschoben­­w­orden. Der Besuch der rumänisc­hen Bischöfe in Rom Nom, 27. Februar. (Rador.) Anläßlich des Besu­­ches der griechisch-k­atholischen Bischöfe von Sreben­­bürgen, veranstaltete der rumänische Botschafter Com­­nen ein Festessen, an dem zahlreiche hohe Würdenträger der römisch- katholischen Kirche teilnahmen. In einer Ansprache dankte der Botschafter für die Sympathie, «-«»k-»UEMUMWWH — Rohstofflend Ausland Nach dem deutsch-russischen Wirtschafts­­vertrag vom 12. Februar 1940 ab. Die politische Einigung zwischen Deutschland und­ der Sowjetunion war bekanntlich Durch das Handelsab­­kommen vom 19. August 1939 nach der wirtschaftlichen Seite hin ergänzt und dann durch die Vereinbarun­­gen Molotow-Ribbentrop vom 28. September gemauer umrissen worden. Die erste Auswirkung war der Ab­­schluß des Kaufvertrages über die Lieferung von 1 Millionen Tonnen Futtergetreid­e nach Deutschland. Inzwischen haben die Besprechungen zum Abschlag jenes umfassenden Vertrages geführt, den „Giornale d’Italia” „ein epochenachendes Instrument” nannte. Es handelt sich bei diesem Vertrag um das größte Taufchabkemmen, das jemals zwischen zwei Län­­dern vereinbart­­ w­urde.­­ Das schnelleJngang kommend­es Warenaustausches zwischen den beiden Ländern kann den nicht überrascht haben,der uneingenommen und aumend der ge­­gebenen Tatsachen die Wirtschaftsstruktur der beiden Länder b­etrachtet hat Das größte Ind­ustrie­­land und das reichste Rohstoffland der Welt gingen bisher nechmeinand­erher,ohne in dem Ausbau der Länder,der mit all­en Mitteln erstrebst wurde ein­ander zu unt­erstützt Das konnte nur vorüb­ergehend sein.Wer die natürliche Partnerschaft der Wirtschaft der­ beiden Länder betrachtete,wurd­e durch die Eini­­gung der Nachbarn nicht überrascht.Beschleunigt wurde dieses Zusammenkommen durch die gemeinsame politische Gegnerschaft zu England.Durch di­e politische Verstän­­digung zwisch­en Deutschland und dem Rätebund wurde die Brücke zwischen den Vo­lkswirtschaften dieser beiden Länder geschlagen,deren Verkoppelung auf densolch besten Austauschesiweg jeden Handelsabkommens be­ruht,näm­lich dem Austausch von Rohstoffsengevgen Maschinen. Kann Rußlandthstoffe liefernP Jesdier Unb­eein­­flußte wird ohine lange Ueberlegung diese Frage be­jahen;"denn Rußlands Ausfuhr hat von jeher zum größten T­eil aus der Lieferung von Rohstoffen be­­standen.Landwirtschaftlich­e und forstwirtschaftliche Er­­zeugnisse bildeten n­eb­en den Produkten des Bergb­aues und nebe­nn seinen wesischen Bodenschätzen an Erdöl das Hauptkontingent der russischen Ausfuhr.Man be­­hauptete,daß Rußland infolge seines erhöhten Eigen­­bedarfs und seine­r großen Transportschwierigkeiten nicht mehr die notwe­ndigen Rohstoffe für die Ausfuhr frei habe. Man verwies dabei gern auf den Rück­­gang des russischen Außenhandels in den legten Jahre­ m Esstm­nnt,daß der russische Außenhandel seit dem Jahre 1930 stetig weiter zusammengeschrumpft ist Die russisch­e Einfuhr ist vo­n 2284 Millionen Mark im Jahre 1930 allmählich auf 641 Mllionen Mark­.Im Jahre 1937 und die russisch­e Ausfuhr von 2285 Millio­­nen Mark auf 1s Millionen Mark zurückgegang de.Auch das Jahr 1938 hat keine Wendung i­n dieser Ent­wicklung gebracht Der Rückgang des ru­ssisch­en Außen­handels katm aber nicht als Beweisstück für das m­an­gelnde Lieferungsvermögen der Russen überhaupt die e­inen,­sondern di­e Schrumpfung de­s Verkehrs mit d­em Ausland war vielmehr eine bemüßte Abwendung des Nätebundes vom Ausland. Der Nätebund befindet sich seit Jahren in einem Industrialisierungsprozeß größten Ausmaßes, der durch die bekannten Fünfjahres­­pläne besonders starr gefördert wurde. Dabei hat Die N­äteregierung nicht immer eine völlig einheitliche Außenhandelspolitik betrieben. Um den V­orsprung der alten Industrieländer der Welt aufzuholen oder wenige­stens zu verringern, wurden die eigenen Kräfte in verstärktem Umfang mobilisiert. Das führte zu einer Vernachläßigung des Außenhandels, die in den vor­­stehend genannten Zahlen zum Ausdruck kommt. Aus der vermehrten Förderung der heimischen Wirtschafts­­kräfte und aus der Zurückbehaltung der eigenen Roh­­stoffe kann man auch auf Hohe Rohstoffreservden ieliegen. Auf Grund der jüngsten Abmachungen kann man sie sehr gut denken, daß die Nutjen nach den Erfahrun­­gen der legten Jahre mit der Verschliegung gegenüber den Industrieländern doch zu der Einsicht gekommen sind, daß der Ausbau der eigenen Kräfte noch schneller dor fi geht, wenn man die industrielle Hilfe des Auslandes heranzieht. Diese Schwenkung in der Außenhandelspolitik, die mit dem politischen Umschwung in der Einstellung gegenüber Deutschland paralell geht, kommt somit in erhöhten Maß dem deutschen Partner zugute. Wäre die Welt nicht in zwei feindliche Lager gespalten, so würde diese afti­­dere Außenhandelspolitik des Nähebundes vielleicht Die gesamte Weltwirtschaft belebt haben. Set dient sie allein dem deutsche russischen Wirtschaftsblod, der damit zum europäischen Kontinentalblod geworden ist. Daß die russischen Nähstoffevorräte ausreichen wer­­den, um den Export, auch wenn er über die Zahlen des früheren Höchststandes weit hinausgeht, zu deden, wird niemand bezweifeln. Um einige Zahlen zu nen­nen, sei erwähnt, daß die russischen Kohlen­vorräte auf Grund sicherer Schägung 1654 Milliarden Tonnen betragen; allerdings entfallen mehr als neun Zehntel dieser Vorräte auf das asiatische N Rußland. Das euro­­­­päische Rußland birgt „nur“ 9 Milliarden Tonnen.­­

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