Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1940. März (Jahrgang 67, nr. 20061-20086)
1940-03-01 / nr. 20061
- {9 — Tax. postalä plätitä in numerar cont, aprob, 34.757/939 [2 re] ” « = Nail | «. p« G | Tageblatt Nllgemeine Volkszeitung für das Deutschtum in Rumänien Direktor: Alfred Hönig, verantwortlicher Schriftleiter: Klemend Markus / Eigentümer: Siebenbürgisch-Deutsche Verlags U. G. / Eingetragen: Gerichtshof Hermannstadt Zahl 21/1938 Nr. 20061 Sibiu : Hermannstadt, Freitag 1. März 1940 67. Zahrgana Ein neues Requisitions-Gefeh Erweiterte Bestimmungen zur Klärung dieses wichtigen Sragentreffes 28. Februar.i. Das Amtsblatt 48 vom 27. Februar veröffentlicht ein neues Requisitionsgejet, das die bisherigen Bestimmungen erweitert und damit auf diesem so wichtigen Sragengebiet zur völligen Klarheit wesentlich beiträgt. Es lautet in seinen wichtigsten Bestimmungen wie folgt: Artikel 1. Bei Truppenzusammenziehungen, Manövern, Innstenlationsreisen, teilweiser oder allgemeiner Mobilisierung und unter allen andern Umständen, die die Ausbildung der Armee, die allgemeinen Interessen der Landesverteidigung oder die Ruhe und Sicherheit des Staates erfordern, künnen Requisitionen in jeder Art und in jeder Form erfolgen. Unter solchen Umständen fünnen das Landesverteidigungsministerium, das Luftfahrt- und Marineministerium, das Rüstungsministerium, dann aber auch die andern Ministerien, die bei der Landesverteidigung mitwirken, bei den in Art. 3 genannten Personen, Anstalten und Unternehmen Nequisitionen vornehmen. Die Neunuisitionen bes ztveben die Erfüllung der Bedürfnisse an Nahrungsmitteln, Sutter, Brennstoffen, Materialien jeder Art, Arbeitskraft, Einquartierung für die bewaffneten Streit-kräfte, das zivile Begleitpersonal, die Kriegsgefangenen, die Staatsbeamten, die von Katastrophen ereilten Hilfsbedürftigen, die Flüchtlinge und für die Unterbringung der von den Kriegsfolgen berührten Bevölkerung. Sie dienen weiter dazu, Die gute Wirkungsweise der Eisenbahn, der Verkehrswege zu Land, zu Wasser und in der Luft, der Industrieeinrichtungen und aller Arten landwirtschaftlicher Betriebe sicherzustellen. Art. 2. Das Requisitionsgefeg wird mit Ministerratsprotokoll festgelegt, wobei somwioch das Gebiet als auch Beginn und Ende der Durchführung vorgesehen werden. Bei der Mobilisierung beginnt dieses Recht mit dem Mobilmachungsbefehl und hört, mit der Dern wieder auf, wenn nicht anders verfügt id, Art. 3. Dem Negquisitionsgefeg sind alle Bewohner des Landes, rumänische Staatsbürger und Ausländer untertworfen, auch wenn sie sie nur zeitweilig im Lande aufhalten, und alle Rechtspersönlichkeiten des Landes. Ausgenommen sind nur die Ausländer und ausländischen Gesellschaften, die infolge von Verträgen oder er dem Grundjach der Gegenseitigkeit davon befreitnd. Art. 4. Requisitionsforderungen an Nahrungsmitteln, Sutter und Brennstoffen in Stadt und Land, die an die Beiwohner gestellt werden, Dürfen Die Hilfsquellen Des betreffenden Gebietes nicht überschreiten und es muß für Mensch und Tier das bis zur nächsten Ernte an Nahrungsmitteln nötige Ausmaß belassen werden. Art. 5. Niemand kann verhalten werden, etwas herausgeben, was er im Augenblick nicht bessst. Art. 6. Requisitionen erfolgen in Friedenszeit Form der Vermietung oder endgültig. Zeitweilige Requisitionen in Friedenszeit geschehen gegen Zahlung oder gegen Bewügungsgutschein. Endgültige Requisitionen erfolgen gegen Beschlagnahmungsgutschein. In Kriegszeiten erfolgen Requisitionen im allgemeinen in endgültiger Form. Man kann auch Gegenstände mieten und dieses Verhältnis später in eine endgültige Beschlagnahme verwandeln, wenn die Interessen es erfordern. Immobilien können nur gemietet werden. Art. 7. Requisitionen und persönliche Dienstleistungen auf Grund dieses Gefeges geben das Recht auf Entschädigung nach jährlichem Tarif, auf die im Tarif nicht enthaltenen Gegenstände nach Abfchäsung einer Kommemission. Art. 8. In den vom Gejeg vorgesehenen Fällen sind die Besiger oder Inhaber von Gebäuden verpflichtet, sie zur Verfügung der Behörden zu halten, wenn Diese es verlangen. Vorübergehende Requisitionen in Form von Mieten geben das Recht auf Zahlung der Miete nach Tarif und auf Entschädigung für gelegentliche Beschädigungen. Endgültige Beschlagnahmungen geben dem Befiger das Recht auf Zahlung des Wertes, wie im Geieg vorgesehen. Keine Entschädigung wird gewährt, für die infolge normaler Bewugung entstandene Abwägung. Die Unterbringung der Truppen, die der geräumten baw. verlegten Zivilbehörden und der geflüchteten Bestölkerung, sowie die Unterbringung von Material aller Art gibt dem Recht auf Zahlung irgendeiner Miete im Mobilisierungsfall, bei Truppenzusammenziehungen zum Schuß der Grenzen oder der inneren Sicherheit des Staates. Dies ohne Nachsicht auf die Dauer. In allen andern Fällen erhält der Quartiergeber nach den Bestimmungen dieses Gejeges nach 30 Tagen der Bewügung eine Miete ausgezahlt. Die Unterbringung fließt Beleuchtung und Beheizung in fi, wenn der Bejiger über die nötigen Mittel verfügt. Shrjhäden geben nur in Friedenszeiten das Recht auf Entschädigung. (Sortfegung auf Geite 2.) in - Ministerrat DBularesi, 28. Februar. Heute abend fand ein Ministerrat unter dem Borsig bon Koontat Ministerpräsident Tatarescu statt. Der Landwirtschaftsminister gab eine Darstellung der Maßnahmen, die im Hinblick auf die Frühjahrsaussaat und auf die landwirtschaftlichen Arbeiten getroffen werden. Ess wurden außerdem verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung der Stellenanhäufer, öffentlicher Beamter behandelt. Parlamentseröffnung am 7. März Bukarest, 28. Februar. Wie amtlich mitgeteilt wird, ist die Parlamentseröffnung auf Donnerstag, den 7. März derschobenworden. Der Besuch der rumänischen Bischöfe in Rom Nom, 27. Februar. (Rador.) Anläßlich des Besuches der griechisch-katholischen Bischöfe von Srebenbürgen, veranstaltete der rumänische Botschafter Comnen ein Festessen, an dem zahlreiche hohe Würdenträger der römisch- katholischen Kirche teilnahmen. In einer Ansprache dankte der Botschafter für die Sympathie, «-«»k-»UEMUMWWH — Rohstofflend Ausland Nach dem deutsch-russischen Wirtschaftsvertrag vom 12. Februar 1940 ab. Die politische Einigung zwischen Deutschland und der Sowjetunion war bekanntlich Durch das Handelsabkommen vom 19. August 1939 nach der wirtschaftlichen Seite hin ergänzt und dann durch die Vereinbarungen Molotow-Ribbentrop vom 28. September gemauer umrissen worden. Die erste Auswirkung war der Abschluß des Kaufvertrages über die Lieferung von 1 Millionen Tonnen Futtergetreide nach Deutschland. Inzwischen haben die Besprechungen zum Abschlag jenes umfassenden Vertrages geführt, den „Giornale d’Italia” „ein epochenachendes Instrument” nannte. Es handelt sich bei diesem Vertrag um das größte Taufchabkemmen, das jemals zwischen zwei Ländern vereinbart wurde. Das schnelleJngang kommendes Warenaustausches zwischen den beiden Ländern kann den nicht überrascht haben,der uneingenommen und aumend der gegebenen Tatsachen die Wirtschaftsstruktur der beiden Länder betrachtet hat Das größte Industrieland und das reichste Rohstoffland der Welt gingen bisher nechmeinanderher,ohne in dem Ausbau der Länder,der mit allen Mitteln erstrebst wurde einander zu unterstützt Das konnte nur vorübergehend sein.Wer die natürliche Partnerschaft der Wirtschaft der beiden Länder betrachtete,wurde durch die Einigung der Nachbarn nicht überrascht.Beschleunigt wurde dieses Zusammenkommen durch die gemeinsame politische Gegnerschaft zu England.Durch die politische Verständigung zwischen Deutschland und dem Rätebund wurde die Brücke zwischen den Volkswirtschaften dieser beiden Länder geschlagen,deren Verkoppelung auf densolch besten Austauschesiweg jeden Handelsabkommens beruht,nämlich dem Austausch von Rohstoffsengevgen Maschinen. Kann Rußlandthstoffe liefernP Jesdier Unbeeinflußte wird ohine lange Ueberlegung diese Frage bejahen;"denn Rußlands Ausfuhr hat von jeher zum größten Teil aus der Lieferung von Rohstoffen bestanden.Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Erzeugnisse bildeten neben den Produkten des Bergbaues und nebenn seinen wesischen Bodenschätzen an Erdöl das Hauptkontingent der russischen Ausfuhr.Man behauptete,daß Rußland infolge seines erhöhten Eigenbedarfs und seiner großen Transportschwierigkeiten nicht mehr die notwendigen Rohstoffe für die Ausfuhr frei habe. Man verwies dabei gern auf den Rückgang des russischen Außenhandels in den legten Jahre m Esstmnnt,daß der russische Außenhandel seit dem Jahre 1930 stetig weiter zusammengeschrumpft ist Die russische Einfuhr ist von 2284 Millionen Mark im Jahre 1930 allmählich auf 641 Mllionen Mark.Im Jahre 1937 und die russische Ausfuhr von 2285 Millionen Mark auf 1s Millionen Mark zurückgegang de.Auch das Jahr 1938 hat keine Wendung in dieser Entwicklung gebracht Der Rückgang des russischen Außenhandels katm aber nicht als Beweisstück für das mangelnde Lieferungsvermögen der Russen überhaupt die einen,sondern die Schrumpfung des Verkehrs mit dem Ausland war vielmehr eine bemüßte Abwendung des Nätebundes vom Ausland. Der Nätebund befindet sich seit Jahren in einem Industrialisierungsprozeß größten Ausmaßes, der durch die bekannten Fünfjahrespläne besonders starr gefördert wurde. Dabei hat Die Näteregierung nicht immer eine völlig einheitliche Außenhandelspolitik betrieben. Um den Vorsprung der alten Industrieländer der Welt aufzuholen oder wenigestens zu verringern, wurden die eigenen Kräfte in verstärktem Umfang mobilisiert. Das führte zu einer Vernachläßigung des Außenhandels, die in den vorstehend genannten Zahlen zum Ausdruck kommt. Aus der vermehrten Förderung der heimischen Wirtschaftskräfte und aus der Zurückbehaltung der eigenen Rohstoffe kann man auch auf Hohe Rohstoffreservden ieliegen. Auf Grund der jüngsten Abmachungen kann man sie sehr gut denken, daß die Nutjen nach den Erfahrungen der legten Jahre mit der Verschliegung gegenüber den Industrieländern doch zu der Einsicht gekommen sind, daß der Ausbau der eigenen Kräfte noch schneller dor fi geht, wenn man die industrielle Hilfe des Auslandes heranzieht. Diese Schwenkung in der Außenhandelspolitik, die mit dem politischen Umschwung in der Einstellung gegenüber Deutschland paralell geht, kommt somit in erhöhten Maß dem deutschen Partner zugute. Wäre die Welt nicht in zwei feindliche Lager gespalten, so würde diese aftidere Außenhandelspolitik des Nähebundes vielleicht Die gesamte Weltwirtschaft belebt haben. Set dient sie allein dem deutsche russischen Wirtschaftsblod, der damit zum europäischen Kontinentalblod geworden ist. Daß die russischen Nähstoffevorräte ausreichen werden, um den Export, auch wenn er über die Zahlen des früheren Höchststandes weit hinausgeht, zu deden, wird niemand bezweifeln. Um einige Zahlen zu nennen, sei erwähnt, daß die russischen Kohlenvorräte auf Grund sicherer Schägung 1654 Milliarden Tonnen betragen; allerdings entfallen mehr als neun Zehntel dieser Vorräte auf das asiatische N Rußland. Das europäische Rußland birgt „nur“ 9 Milliarden Tonnen.