Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)
1844-06-25 / nr. 50
Fünfter Hermannstadt, den 25. Iuni. Nr. 50. Jahrgang Es streiten die Gelehrten Und vor Gericht liegt ihr Proceß, Gab es je einen Kleinschelfer Stuhl, und gibt es jetzt ein Kleinschelfer Kapitel? Uns Siebenbürgern wird oft der Vorwurf gemacht: peregrinus in patria. Dieser Vorwurf griffe auch diejenigen, die von einem Kleinschelker Kapitel reden, schreiben, und sogar amtliche Zuschriften an ein Kleinschelfker Kapitel ausfertigen. Die irrige Bezeichnung entspringt daraus, daß nicht Markschelfen, sondern Kleinschelfen als ehemaliger Hauptort des Schelfer Stuhles betrachtet wird. Die im Markschelker Bachs-Archive aufbewahrten Urkunden, von denen ich einige zur öffentlichen Kenntniß bringen möchte, liefern zur Berichtigung der irrigen Ansichten Folgendes: Durch den König Sigismund wurde die „Communitas sedium Megyes et Selk“ von der Gerichtsbarkeit des Grafen der Sekler befreit. "„Wir haben dieselben Sachsen, welche von mehreren Sekler-Grafen auf vielfache Art bebürdet und gedrückt worden sind, von dem Gerichte, der Herrschaft und Verwaltung der Grafen der Sekler befreit.“a) Diesedes Selk wird in einer später ausgestellten Urkunde näher bezeichnet als Großselker Stuhl: „Wir Ludwig aus Gottes Gnaden König von Ungarn usw. nehmen an und bestätigen die von Unserm Markt gemachte Wahl und übertragen und verleihen das Königsrichteramt Unsers Marktes und Stuhles. Nagy-Selk(Großseffen)u f.w.an Egi Horaz dius Forren, als einen tauglichen Mann auf lebenslang.'“b) ferner in einer Urkunde vom nehmlichen Jahre: „Wir Ludwig u. s. w. haben, weil der besagte Markt Nagy-Selk den einen von den beiden fähsischen Stühlen ausmacht, und einst von seligen Königen mit Freiheiten und Privilegien beschenkt und geschmüct worden ist, obwohl im Laufe der Jahre die Schriften und Berbriefungen unter der Verheerung dieses Marktes und seiner Zubehörungen (der zum Groß?fyelker Stuhl gehörigen Gemeinden: Arbegen, Fraukendorf, Eibesdorf, Kleinschelfen, Wormloch, Schaal usw.) durch die Einfälle der Türken verloren gegangen sind, denselben Markt deswegen, damit derselbe Markt Nagy-Selk mit seinen Zubehörungen zur früheren Blüthe gelange, mit diesem Unterm gegenwärtigen Geschenk diesem Wappen oder Zeichen der Würde und Ehre, nämlic einem dreiwinkeligen Schilde, theils saphyrn, theils roth, in der Mitte durch einen goldenen Strich getheilt, dessen oberes Feld eine goldene Krone mit ausgestreuten Fingern einnimmt, die Krone zwar zum Zeichen der Treue, die Hand zu dem der Tapferkeit und Emsigkeit, womit derselbe Unserer Krone von Ungarn gedient hat, u. s. w. bedacht und beliehen u. s. w. bestimmend, daß derselbe und seine Nachkommen das beschriebene Wappen und Zeichen überall in Schlachten, auf Siegeln, Fahnen u. s. w. gebrauchen können u. s. w.c) Auf dieses Privilegium gegründet, T führe das Markschelker Amtssiegel das vorbeschriebene Wapl :TRBRANSBILVANIA. Beiblatt zum Siebenbürger Boten. 1844. EN u. a) laut dem unter Nr. 22 aufbewahrten Transsumt Conventus M. B. V. de Clusmonastora vom I. 1428.b) urkunde unter Nr. 5 vom 3. 1520. c) Urkunde unter Nr. 1 vom 3. 1520,