Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)

1845-07-22 / nr. 57

250­ ­ , 4 nur der Zahl und vom Stande der­ Gruppen den Kreisen controlliren? auch dem Lassen, Abschn.­waltung so kann werden, sagt sen wird, nicht der darstellen, welche darf wohl Niemand physische Person, schamlosesten feige verfegen, ein höchst unzureichendes also der Einnehmer Rechnung gemacht jenige Person, welcher Rechenschaft ablegen, sondern der Comes ungesäumt verbessern zu der Protokolle nur ein Comes die eilf Kreisämter gen Functionen, es also möglich, der Verwaltung zu eigentlich eingeseßt einen Privatvortheil urtheilen und die trolle über eine Sache ferner die Gemeinde-Wirthschaft Ausdruck „Administration “ oder „Ampts-Verwaltung“ in rural-Wirthschaft, sondern auch einer Stadt­ oder Land­­gemeinde ohne Zweifel nicht allein die Geld: die Rechtspflege, die Po­­lizei und Cultur. Jede Gemeinde hat Angelegenheiten, welche in ihren engen Kreis gehören und die bezeichneten Fächer der Verwaltung mit von der Verwaltung Rechenschaft gelegt worden sei. Einen etwas angemesseneren Modus wie als Beamtenkörper der Magistrate, und sächsischen­ Stadt­ und Landgemeinden, und nicht Landesverwaltung sehen Comes der abgesehene Zwe, über den Gang , und Officiolatsprotokollen nach Judicats- Polizeidirectorats- Inspectorats- Divisorats­­um ein annäherndes genießen? Communitäten, welche bisweilen denjenigen zum Deputirten wählen, von dem sie glauben, oder der ihnen sagen läßt oder selbst sagt, daß er die Taggelder viel nöthiger brauchen könnte als ein Anderer, solche zu Be­­amten nehmen, welche ein stattliches leibliches Aussehen haben u. dgl.? Es gibt einen Modus, wie die geseßmässige Ver­­bindlichkeit der sieb. Municipalbeamten, von der Stadt­­und Landgemeinden-Verwaltung Rechenschaft zu legen, eine Wahrheit werden könnte. Wir halten diesen darum für den besseren, weil er sich ganz auf den Buchstaben des Gefeges und ein freilich schon längst abgebrochenes Herkommen fragt. Wir meinen nämlich, es mögen im­­merfort die Gemeinde-Einnehmer doch wo möglich einst rationellere Zahlenrechnungen stellen, es mag immerhin der Contes durch 15tägige Einsicht in die Amtsproto­­kolle die Staats-Oberaufsicht führen; so gebührt den Communitäten dennon auch, was ihnen die Statuten und die Regulativpunkte von 4795 zuerkennen, d. i. eine wirksame Controlle der von ihnen besoldeten Ge­­meindebeamten, eine Controlle, die bloß auf die Weise ausgeübt werden kann, wenn die beiden Oberbeam­­ten eines jeden Kreises jährlich einen rationel­­len, auf statistische Daten gegründeten Sum­­marbericht über sämtliche Zweige der Gemeinde, Verwaltung, d. i. Defonomie, Justiz und Polizei unter eigner Unterschrift verfassen und vorerst dem Innern Rath oder Senat, dann aber der aus der ganzen Stadt­ oder Hauptorts-Communität nebst je zwei ordnungsmäßigen Ortsdeputirten zusammengesetten Kreisversammlung zur Einsicht, Prüfung und Verhandlung übergeben. Also ist eine Vergleichung der Berichtsangaben mit der Wirklichkeit thunlich, denn da gibt es Leute, welche fast täglich mit Augen sehn, wie es mit dem Gefängniß, den Schulen, Forsten, der Rechtspflege, der öffentlichen Gesundheit, den Straßen, Landwirthschaft, Gewerbe u. f. f. steht und sogleich mündlich Aufschluß verlangen und erhalten können über Alles dasjenige, was in ein Amtsprotokoll aufzunehmen nie und nimmer möglich ist. So würde etwa die in den Regulatipuncten von 1795 $..1. aus­­gesprochene Absicht erreicht werden, „es sollen die Com­­munitäten aus der vermöge ursprünglicher auf ihre Con­­stitutionen und Privilegien­­ gegründeten Verfassung ge­­bührenden Wirksamkeit von der Theilnahme, ja eigent­­lichen Controlle der öffentlichen Verwaltung nicht besei­­tiget oder auch­­ nur einigermaßen daran geschmälert wer­­den.“ Es ist solc es Verfahren auch der einzige Weg, hat, welche angedeutet, theilweise nach wird sein Rechenmeister gewiß können, durch die oder die Stuhlsämter * Eigenschaft von Organen der harte Neb­enschaft geben könnten von den Magistrats­­und andere Protokolle durchgehen, Gebrauch machen lassen, Sicherheit angeben können, außer die Bild jedoch Recht mit finden wir in den Regulativpunkten Aber einmal 5. 8. 3. vollständig er daraus welcher Soll weder Senat der Nation, sind, wenn vor­mand zu lesen die ihm doch man dürfte kaum von also im Stande nur halbwegs als essen bieten; richtige wie unser 22. der Communität Zif­­Ohr­­wahr­­von hier 1804 die­­moralis­­chen Ver­­fehler Dieses bei ihrem sanften Naturell erreicht. Sollte wirklich Staatsbeamtin obliegen, anderen Mitbürgern Wirthschafter keine Mittel der Con­­schlagen. Wenn die Communitäten darum ist, um behaupten, die so faßt der Punkt und Na­­Gemeinde­ vorgebe­­städtischen Thun und Communität, Einsendung bei den übli­­che es in Theile nicht gleichwohl selbst für daß die ihrem noch ist statt einer entdeckten erhalten, wissen, wirklich aussieht. Wenigstens welche zum wozu es nicht nun der in müßte in er zu zu hie der die sächsischen Municipalbeamten einen einzigen Menschen verlangt und trinken muß. Wie ist die Communitäten von diesem alle 45 Tage eingeschickten Protokolle der täglich die Gemeinde-Verwaltung wahrhaft

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