Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)
1845-11-21 / nr. 92
390 siche Versammlung doch bis zum völligen Schluß der in gleichem Maß befriedigenden Prüfungen als die Tages vorher. Aus der Violinschule. wurden, diesmal geprüft 43, aus der Elementar-, und, höhern . Gesangschule, für Mädchen, 26 Zöglinge. Und hiemit schließen wir diesen kurzen Bericht mit der stillen Hoffnung, dem Wunsche aller derjenigen" entgegengekommen zu sein, welche in der Musik die himmlische Muse verehren, die uns, allein,einen Ruhepunkt bietet im reißenden Ströme, unserer lautes Getöse die, lispelnden Stimmen des höheren Geisterthums zu überschreien droht, und daher jeder redlichen Bestrebung, welche js die Erstarkung und Kräftigung des mächtigen Bildungselementes, der Musik, zum Ziel gestelt hat, wohlwollend und freudig die Hand reichen. Siebenbürgens ehemalige Abhängigkeit von Ungarn und Einfluß in derselben Gesetzgebung vor der Schlacht bei Mohatsch. (Schluß.) Man findet noch hier und dort in den Archiven einige Originalurkunden, aus welchen hervorgeht, daß auf den siebenbürgischen partiellen Versammlungen (dieta congregatio, conventus nobilium generalis) als Gerichtstagen der Woiwodaltafel auch Privatprozesse entschieden wurden. Solche sind: a) die im Jahr 1288 in Kereptes bei Thorda ausgestellte Originalurkunde des Ladislaus, Vicenomwoden, des Peter Nyt, Comes de Kulus, des Michael Comes filius Lanrentii — Muron und Comes Petrus filius Clementis über die Entscheidung des Prozesses zwischen Kemin und Johann, den Söhnen Mikula, und dem damaligen siebenbürgischen Katholischen Bischofe Peter (in dem Archive des Karlsburger Kapitels ) b) die Originalurkunde des Thomas, siebenbürgischen Woiwoden und Comes de Zonuk in dem zwischen dem Magister Gyegus, dem Sohne des Niclas, und seinem Bruder Jakob Apa und dem Küküllöer Obergespan (Comes) entstandenen Prozesse aus dem Jahre 1322 (in dem Archive der Grafen Bethlen)e)in Sachen der Inhibition in dem Prozesse des Salomon de Thorda und Stephanus de Tylegd gegen den Ladislaus Fodor vom Jahr 1342 (in dem Archive des Karlsburger Kapitels.) d) die Originalurkunde des siebenbürgischen“ Woiwoden und Comes de Zonuk Andreas, ausgestellt in Thorda im Jahr 1358, in dem Zehendstreite zwischen dem ungrischen + Adel und“ dem siebenbürgisch-katholischen Bischofe Dominik (in dem Archive des Karlsburger Kapitels, je) die im Jahre 1360 in Thorda ausgestellte Original:Urfunde des siebenbürgischen Woiwoden und Comes. de. Zonuk. Dionysius über die ‚Endentscheidung der erwähnten Zehendstreitigkeiten der Vergleich (eben daselbst.) Die in St. Imre im Jahre 1365 ausgestellte Urkunde des Vicewoiwoden Peter über die Entscheidung des zwischen Johann Gyegus und den Sachsen von Waldhütten und Kopisch, wegen Kopisch abgewalteten Prozesses (im Archive der Grafen Bethlen.) Eine Originalurkunde aus dem Jahre 1366 über die Beendigung eines Prozesses zwischen dem Johann Nicolaus und seinem Sohne Ladislaus de Doboka und dem siebenbürgischen Bischofe (in dem Archive des Karlsburger Kapitels.) Ludwigs Urkunde (Karlsburg 1366) über die Beendigung eines Hattertprozesses unter Nicolaus Szecsi, dem Ban von Kroatien und Dalmatien, und Peter de Jara, Stellvertreter des Woiwoden. — In derselben Absicht schiet Ludwig der Erste den Weprimer Bischof Ladislaus an den siebenbürgischen Woiwoden Emerich, Emerich, Woiwode von Siebenbürgen und Comes de Zonuk hält im Jahre 1372 auf Ludwigs Befehl gleichfalls zur Entscheidung von Prozessen in Thorda eine Versammlung. Im Jahre 1377 wurde unter dem Vorsige des Agramer Bischofs Demetrius und des Banes von Kroatien Nicolaus Szechi ein allgemeiner Gerichtstag gehalten, auf welchem besonders die Gränzmarken von Thorda festgestellt wurden (in dem Archive des Koloschmonoschtorer Conventes,) = die Urkunde des Vicewoiwoden Petrus Gereb vom Jahr 4394 über die Entscheidung einiger die Zehnden und die Quarta betreffenden Verhältnisse, — die Urkunde des siebenbürgischen Woiwoden und Comes de Zonuk Frank vom Jahr 1395 über die Ausscheidung einer quarta puellaris — die im I. 4405 in Thorda ausgestellte Urkunde des siebenbürgischen Woiwoden und Comes de Zonuk Jacob Lad über die Entscheidung der Zehendstreitigkeiten zwischen dem Probst Georg Kepecs und dem Buß der Pebanen Anton, die in Angelegenheiten der Revindication einer quarta pwellaris im Jahre 1408 von den siebenbürgischen Woiwoden und Comites de Zonuk v industriellen - Zeit, dessen -