Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1846 (Jahrgang 7, nr. 1-104)

1846-10-19 / nr. 83

u 1846. ILVANIA, Nr. S3. Siebenter EEE, am 19. 9. Oktober. Fan­g- Beiblatt zum Siebenbürger Boten. EL. Wochenblatt und Bote über die politische Stellung unserer Lehrer und Geistlichen. Die beiden Ansichten , welche in der vorliegenden Angelegenheit die verbreitetesten sind, haben auch in der Pfeffe schon ihre Vertreter gefunden. Das Kronstädter Wo­­chenblatt (in seinen Bl. für Geist, Gem. und Vaterl. Nr. 33 ff.) hat entschieden für, der Bote (Nr. 73 ff.) so ziemlich gegen die Geistlichen gesprochen. Ich.. muß gestehn, daß ich den Kronstädter Auftag an zwei großen Schwächen leidend finde, die seiner Wir­­­ung sehr und der Sache selber geschadet haben. Daß die sächsischen Lehrer und Geistlichen, weil sie gegen?­bwärtig nicht in Kommunitäten figen, den Juden und Zigeunern gleichgehalten seien und von politischen Rech­­ten nicht das Geringste besigen, sie, die als ein in der Nation hochgestellter Stand großen kirchenrechtlichen und kirchlich politischen Einfluß üben — ist allerdings ein Zerrbild­ des Sachverhaltes. Hat der Verfasser, als er seinen Gedanken­ mit schreienden Worten im Aufsaß durchführte und die Beschuldigung gegen die Nation ausstieß, daß sie durch politisches Verstoßen eines ihrer werthvollsten Glieder un­dankbar und unklug handle, nicht etwas näher untersuchen wollen, ob hier nicht viel­­leicht auf die Lehrer und Geistlichen die größte Schuld falle. Mir geht aus dem geschichtlichen Gang der Sache hervor: ‘daß unsere Geistlichen, so lange mit dem Ein­­treten in Communitäten auch für sie die Möglichkeit des Steigens in die einflußreichen und einträglichen Aemter vorhanden war, in den Communitäten si eingefunden haben, sind aber ausgeblieben, sobald für ein Höherstre­­ben nichts mehr zu holen war. Sie sind, darauf über ein Jahrhundert lang zufrieden gewesen, mit ‚langwei­­ligen Communitätsfigungen , wo "zu Allem Ja gesagt wird,“ ungeschoren " zu bleiben, und haben so lange gesäumt, durch ihren Eintritt, dem unmittelbar nach je­­ner Zeit, wo Schulrektoren in die Senate eintraten, kein Hinderniß entgegengestanden wäre, den Geist der Selbstständigkeit in den Communitäten heben zu helfen. Jett also, da sie in die Communitäten wieder eintreten zu wollen, den Wunsch haben, mögen sie sich die Er­­schwernisse auch gefallen lassen , die beim Ueberwinden einer langjährigen Gewohnheit s­tets sich ergeben, und hier sich ergeben mußten, da die Lehrer und Geistlichen aus den Communitäten si zurücgezogen und so den fezt bestehenden Gebrauch durch eigenes Verschulden her»­beigeführt haben,­­ womit zugleich die Frage, wer hier der Undankbare und Unpatriotische sein könnte , ent­­schieden ist. “Der Verfasser hat mit Recht für ein billiges Ver­­­langen auf die Regulativpunkte ($. 4 vom J. 1797) fi berufen, aber auf dieser Grundlage sein Petitum viel zu allgemein gestellt. „Aufnahme in die Organe der politischen Verwaltung“ ist hier­zu unbestimmt aus­­gedrückt. Sie wollen ja nict in die Magistrate, die eigentlichen Organe der politischen Verwaltung, die einen eigends vorgebildeten Stand verlangen , sie wollen in jene Körperschaften , die mit der Wahl, der Kontrolle und der Mitberathung im Gese gehen, betrauet sind — in die Communitäten, deren Mitglied gesehmäßig sein kann der besigende und gebildete Bürger, sei er Handwerker oder Literat. Der Bote hat auch glücklich dieser und der übri­­gen Schwächen des Kronstädter Aufsatzes sich bemäch­­tigt, und in seiner Berichtigung die Beistimmung des Lesers gefunden. Er hat aber bei dieser Gelegenheit un­­serem Lehrer- und Geistlichenstand Einiges angehängt, was nicht ungerügt bleiben darf, sowie die Historischen Irrthümer erläutert­ werden müssen. Der gefeßesfundige Bote hat zugestanden, daß eine positive Verordnung der Communitätsfähigkeit eines be­­sigenden Bürgers, sei er gleich ein Geistlicher, nicht ent- BE m ee

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