Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1848 (Jahrgang 9, nr. 42-101)

1848-07-31 / nr. 61

242 Die kroatische Frage und Oesterreich. Die wenigen öffentlichen Erörterungen der magya­­rische kroatischen Frage haben sich noch nirgends über die provinzielle Seite der Frage und bis zur Würdigung ih­­rer universal­ österreichischen Bedeutung erhoben. Längst wäre die Frage an die Tagesordnung zu fegen ges­­esen : „Wie stellt sich das Verhältnißs Kroa­­tiens und Slavoniens gegen Oesterreich und Deutschland dar, und rechtfertigt dieß Ver­­hältnißß ein. Bündnisßs Oesterreichs und Deutschlands mit den Magyaren gegen Kroatien .“ Die Erörterung dieses Fragbestandes allein ist geeig­­net den völkerrechtlichen Standpunkt in­s klare Licht zu stellen. Vor Allem ist Eines gewiß: Kroatien und Sla­­wonien neuerlich auf das Engste verbunden, wollen nicht von der ungarischen Ministerverwaltung abhän­­gen, folglich wollen sie auch nicht in der Art wie Un­­garn mit der Monarchie zusammenhängen. Die Ma­­gyaren sagen nun, das sei Losreißung von der Monarchie. Die Kroaten entgegnen, daß sie sich von der Monarchie gerade dann losreißen würden, wenn sie die Märzerrun­­genschaften der ungarischen Regentschaft und Ministerial- Regierung anerkennen sollten. Gerade um bei der Mo­­narchie zu bleiben, verwerfen sie den Verband mit dem ungarischen Separatismus. Wer von beiden hat nun Recht ? und hier­zumal : Wer meint es mit der Mo­­narchie besser ? Die allgemeine österreichische Zeitung hat in mehre­­ren lichtvollen Artikeln die Grenzlinie angedeutet, inner­­halb welcher bei administrativer Trennung der zwei Län­­derkomplere der Bestand der Monarchie als einiges Gan- 368, so wie eine Aktion des gemeinschaftlichen Herr­­schers, als Repräsentanten einer Großmacht Oesterreichs allein denkbar ist! Es sind diese: Einheit der Ar­­mee, Einheit der Finanzen und der diplomatischen Vertretung gegen fremde Mächte, Kein Unbefangener kann läugnen, daß jenes Land, welches in die Punkte williget, an der Monarchie festhält, == so wie umgekehrt, Jenes, welches Trennung der Finanzen, der Armee und Diplomatie will, nicht­ die Einheit, sondern die Trennung anstrebt. Hiemit ist die Grundlage gewonnen, um die Stellung der Königreiche Ungarn einer, und Kroatiens und Slawoniens andererseits, gegenüber von Oesterreich untrüglich zu würdigen. Ungarn hat die Finanzen vom Centrale abgelöst und jede Beisteuer zur Staatsschuld abgelehnt, durch massen­­­hafte Aufsammlung der in Ungarn aufgefundenen Bank­­noten und ihre Umwechslung in Silber die Nationalbank und den ganzen Geldverkehr der Monarchie in die schwer­­ste Lage gebracht. Die Hinausgabe eines ungarischen Papiergeldes, vor­­läufig 12 % Millionen, radizirt auf die aus der Wiener Nationalbank erhobenen 5 Millionen Silbergeld , dann die Emission von 2% Millionen verzinslicher ungarischer Kassa- Anweisungen, hypothecist auf die ungarischen Domä­­nen, welche aber laut Art. 11,­­ 5 von 1848 zur Ab­­lösung der Urbarialleistungen bereits verhypotizirt sind, eröffnen den Reigen der Kossuth’schen Finanz-Schwinde­­leien, welche von dem weiland ungarischen Schugyvereine und der weiland ungarischen Handelsgesellschaft bekannt sind, und auf die Maxime hinauslaufen: aus Nichts Etwas, besonders aber Geld zu machen. Die Armee ist getrennt und zwei Kriegsminister befehligen bereits die eine Armee; ein Experiment, das nothwendig zur Trennung führen muß. Das ungarische Ministerium hat die vor dem Feinde in Italien stehen­­„den ungarischen Truppen abberufen , und als ein Schrei der Entrüstung darüber von Wien aus die Monarchie durchzuchte, durch ein Lügengewebe leichtfertiger Zeitungs­­artikel das Faktum abläugnen, und auf die Truppen in Galizien und Mähren beschränken wollen. Das zu unters nehmen Angesichts von tausenden gedruckter Exemplare der amtlichen Zeitung vermag freilich nur eine ungarische Stirne. Gleichzeitig als das ungarische Ministerium Dritte April­ in Wien einschritt, beauftragte dasselbe allerdings sehr zweckmäßig den Fürsten Osterhazy, die Zurücziehung der in Galizien und in Mähren gelegenen Truppen in Wien zu fordern; — aber im selben Zeitungs­­blatte mit diesem Auftrage erschien zugleich eine Pro­­clamation des ungarischen Ministeriums , worin dasselbe überhaupt gegen die fernere Verwendung des in „ande­­ren Theilen der Monarchie“ und außer Lan­­des befindlichen ungarischen Militärs protestirte. Bezog sich dieß nicht auf Italien? Nun wäre es möglich, das zu behaupten, so behebt eine weitere Anordnung jeden Zweifel, der zufolge Fürst Osterhazy in Wien zu erklären angewiesen wurde, „„wienach das ungarische Ministerium bei dem besten Willen nicht verhindern könne, daß die öffentliche Meinung auch äußerlich nicht zum Ausbruche komme, falls die Nackfunft der in Italien be­­findlichen Truppen noch länger verzögert würde.“ Die in Ungarn gelegenen Truppenkörper wurden |

Next