ACTA JURIDICA - A MTA Jogtudományi Közleményei Tom. 22 (1980)

1980 / 1-2. sz. - KULCSÁR KÁLMÁN: Világhy Miklós 1916-1980

2 Miklós Világhy Menge der Themen erwähnen, erhalten wir das Bild einer riesigen Arbeit. Er hat dauerhafte Werke geschafft in der Ausarbeitung der prinzipiellen und prakti­schen Fragen des gesellschaftlichen Eigentums, des Rechtssubjektes, insbeson­dere der juristischen Person, vor allem aber hinsichtlich der Rechtsstellung des staatlichen Unternehmens, bzw. des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Werte seiner wissenschaftlichen Tätigkeit kann man aber nicht nur auf dem Gebiet der eng gefaßten Zivilistik finden: sie werden auch durch das Arbeitsrecht, sowie durch das Internationale Privatrecht bewahrt; er interessierte sich sogar für das Römische Recht. Miklós Világhy konnte das erleben was nur wenigen zuteil wird: seine theoretische Arbeit ist in der Rechtspraxis, durch seine erzieherische Tätigkeit sogar im Denken junger Juristengenerationen erschienen. Seine Ideen leben in Rechtsvorschriften. Richterliche Entscheidungen entwickelten sich auf Grund seiner Interpretationstätigkeit, Richter, Staatsanwälte stützen sich auf seine Lehre, machen das von ihm erworbene Wissen und Gesellschaftsanschauung in der Alltagsarbeit geltend. Die Tätigkeit für die Allgemeinheit ist ein organischer Teil des Lebens von Miklós Világhy. Er lebte niemals isoliert in einem Elfenbeinturm; als Leiter, als hervorragende Figur unserer Öffentlichkeit war er auch außer der Universität mehrseitig tätig. Mit seiner Selbstaufopferung, mit seinen hohen Ansprüchen, mit seiner kritischen Seele hat er ebenso in den wissenschaftlichen Ausschüssen der Akademie, im Juristen verband, in der Gesellschaft für die Verbreitung der Wissenschaften, wie in den Redaktionen, oder in den Verlagsräten ein Beispiel gegeben. Im Mittelpunkt des Lebens von Miklós Világhy stand das Recht, die Rechtswissenschaft, aber er hat diese niemals von der Gesellschaft getrennt. Er konnte die menschliche Gesellschaft, darin den Ort und die Rolle des Rechts, das Verhältnis zwischen dem Menschen und dem Recht mit der Hilfe seiner Bildung, seiner imponierenden Kultur geschichtlich überblicken. Das Recht hat also für Miklós Világhy die Gesamtheit des Lebens bedeutet, nicht Einengung, sondern Ausbreitung. Sein wissenschaftliches Werk stellt einen noch lange lebenden Wert dar. Das Beispiel seines Lebens, seine kompromißlose Anspruchsvollkeit in der wis­senschaftlichen Arbeit, seine Ergebenheit gegenüber der Wissenschaft, seine selbstlose Hilfbereitschaft und seine erzieherische Leidenschaft vergessen wir, seine Kollegen, Schüler nie. K. KULCSÁÉ Acta Juridica Academiae Scientiarum Bvvgaricae, Tomas 22, 1980

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