Bukarester Gemeindeblatt, 1907 (Jahrgang 3, nr. 14-52)
1907-10-14 / nr. 41
Bolsartstcr Gctncindcblatt Geschäftsstelle: Gemeindekanzlei Strada Luterana 10. Jahrg. III. Sonntag 14./27. Oktober 1907, No. 41 Der Deutsche Evangelische Kirchenausschuss. (Schluss). So interessant es wäre, die bisherige Tätigkeit des Deutschen Evang. Kirchenausschusses auf allen Gebieten zu beleuchten — für uns handelt es sich vor allem um seine Fürsorge für die evangelischen Deutschen im Auslande. Die mir gütigst zur Verfügung gestellten Geschäftsberichte der Jahre 1904—1906 zeigen, dass bei jeder stattgefundenen Sitzung die Diasporafrage im Vordergründe gestanden hat. Zunächst wurde im Februar 1904 eine aus 4 Mitgliedern des Ausschusses bestehende Diasporakommission gewählt, um eine Denkschrift auszuarbeiten. Im November desselben Jahres trat der Ausschuss mit ihr in die Oeffentlichkeit. Ihr Zweck ist, die Aufgaben des Kirchenausschusses näher darzulegen und abzugrenzen und zugleich weite Kreise über die Angelegenheit zu unterrichten und dafür zu interessieren. Zuerst wird in der Denkschrift ein Bild von der deutschen evangelischen Diaspora in ihrer Ausbreitung in allen Erdteilen gegeben, dann gezeigt, wie mannigfacher Art die bereits vorhandene kirchliche Versorgung ist, an der freie Vereine und kirchliche Behörden, nebeneinander arbeitend und sich wechselseitiii^^^äuzend, beteiligt sind. So streckt der Gustav Adolf-Verein allenthalben seine helfende Hand aus, und die Fürsorge des Evang. Oberkirchenrates in Berlin erstreckt sich gegenwärtig auf über 100 Kirchengemeinden der ausländischen Diaspora. Gross'und vielerlei sind die Notstände, mannigfach auch die bisherige Hilfe. Aber die Hilfe war nicht ausreichend, nicht gleichmässig, nicht planmässig. Nun behandelt die Denkschrift weiter die Frage: Wie kann der Kirchenausschuss dazu beitragen, dass es besser werde ? Nicht dadurch, dass die seither an der kirchlichen Versorgung der ausländischen Diaspora beteiligten Instanzen ihre Tätigkeit an den Kirchenausschuss abtreten. Das wäre eine verhängnisvolle Schädigung der Sache. Im Gegenteil, das bisher bewährte vertrauensvolle Zusammenwirken von kirchlichen Behörden und Vereinen soll bleiben. Aber eins gilt es: die kirchliche Versorgung der im Ausland zerstreuten Glaubensgenossen und Landsleute als eine Herzens- und Gewissenspflicht des ganzen evangelischen Deutschlands zur allgemeinen Anerkennung zu bringen und namentlich dahin zu wirken, dass dem Kirchenausschuss die Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Förderung dieses wichtigen Werkes zu ermöglichen. Sohrtftleitang t Pfarrer E. HEIFT.