Erdély koronaországot illető Országos Törvény- és Kormánylap - Landesgesetz und Regierungsblatt, 1852
- Alphabetisches Verzeichniß der Gesetze und Verordnungen, welche in den vom Monat Januar bis December 1852 ausgegebenen Stücken L bis XXVI des Landesgeseß- und Regierungsblattes für das Großfürstenthum Siebenbürgen enthalten sind. A. Abfahrtsgelder in allen Ländern der österreichischen Monarchie „und pd Funtuinuai Sirgendeinfatt aufgehoben. VI. No. 41, "6. werden von den in's Herzogthum Coburg = Gotha abziehenden Vermögenschaften feine abgenommen. XII. No. 103, S. 337. Abfindungen mit gewerbemäßigen und vormals nicht unterthänigen Branntweinerzeugern sind gestattet. VII. No. 60, S. 183. XII. No. 106, S. 340. Abrudbanya, ein Bezirksamt wird daselbst aufgestellt. 223, S. 567. Abrudbanyaer Bezirk, nähere Abgrenzung desselben. XXIII. No. 226, S. 569. Abschaffungen sind auf den ganzen Polizei - Rayon auszudehnen. XIV. No. 131, S. 405. Aerarial-Obligationen, siche Obligationen. „Agramer Zeitung" wird zur deutschen amtiifen Zeitung erklärt. XXVI. No. 258, S. 652. 4 Alaun- Erzeugung, dazu darf Digestivsalz aus dem Zipuianve gegen den Zoll von 5 Kreuzer pro Centner eingeführt werden. XXIV. No. 234, S. 292. Amadei Rudolf Conte, Fiftistugati, übernimmt die Leitung der poli -vt Geschäfte beim Hermannstädter Districtsamt e. V. No. 37, .134. Ambrierung der Comp = Rentenscheine betreffend. S. 411. der Bankanweisungen betreffend. XXVI. No. 265, S. 676. Amtswirksamkeit für bürgerliche Rechtsstreite ist den politischen Behörden zugewiesen worden. XII. No. 95, S. 327. der x. E. prov. Gerichte beginnt mit 1. November 1852. XIX. No. 194, S. 516. der neuerrichteten Steuerämter beginnt mit 1. November 4852. XX. No. 204, S. 531. des Tabak - Einlösungsamtes zu 7045 0710 hat mit 16. October 1852 begonnen. XXII. No. 222, 5. 565. Anliehen siehe Staatu-PMaisien. Anordnungen sollen mit gehöriger Kraft und Folgerichtigkeit durchgeführt werden. HII. No. 108, S. 342. Assentirungs-Vorschrift für .. Unterthanen in Kantantinopel. XVII. No. 172, S. 45 Auditore, für diese ist das Tragen Es Civilkleidern verboten. No. 44, S. 146. Ausfuhr 8-Expeditionen sucon Maßregeln. XII. No. 986, E. 327. Fatem und Oesterreich , zwischen beiden Regierungen wird der Rückersat der Requisitionskosten aufgehoben. XI. No. 73, S. 293. Baiern und Tirol, Gränz-Berichtigungs-Vertrag. XIV. No. 136, S. 408. , Vorschrift über die: „Schließung, von Ehen fremder Staatsangehörigen 1a selbst, XVII. No. 173, 6, 463. Bankac 6 B-sndete, zu veräußern wird den Sparcassen eingeräumt. . No. 76, S. 301. jla- betreff der Amortisirung derselben. XXVI. No. 265, S. 676. Banknoten zu 10 fl, 100 fl, 1000 fl. IV Form, deren Einlösungssfrist um fünf Monate verlängert. I. No. 9, S. 15. zu 5 und 10 fl. XV Form, zu deren Umwechlung sind auch die hierländigen Sammlungskassen ermächtigt. IV. No. 31, S. 102. - - zu 10 A., 100 fl. und 1000 fl. IV Form, deren Sin- Vinnguitii um weitere 4 Monate verlängert. XII. No. 109, S. 343. ---a 5 und 10 fl. IV Form. gegen foife V Form dürfen die hierländigen Sammlungeeallen bis Ende September 1852 ein lösen. HIII. No. 119, S. 363. Baraken zur Unterbringung des Militärs, betreff deren Erbauung. XI. No. 85, S. 317. Baugewerbe, über die Nachweisung der gefernten Erfordernisse bei denselben. II. No. 20, S. 40. Baumwolle, explodirende, siehe Schießbaumwolle. Bauten, Steuerbefreiung derselben. VII. No. 61, S. 214. Bauwesen, die Central - Leitung desselben wird reorganisirt. No. 210, S. 539. Beamte im Finanz-Dienste, Erleichterungen für jene, denen die für den Konceptsdienst vorgeschriebenen Studien abgehen. XVII. No. 175, S. 466. Behörde, welche zur Fällung von Straferkenntnissen nach 8. 8 der Theater-Ordnung somretent ist. 14. No. 15, S. 22. Behörden, politische, erhalten eine richterliche Amtswirksamkeit für bürgerliche „Rechtsstreite, HII. No. 95, S. 327, werden bestimmt, welche die Amtsverrichtungen des Staatsanwaltes in Frei-Eahren zu besorgen haben. XVII. No. 169, S. 455. — über die Zuständigkeit derselben in Preßsachen. i XVII 179, S. 470. Beiurtheile, betreff der. Gebührenbemessung von solchen. No. 232, S. 591. Bekenntnisse zur Bemessung des Gebühren-Axequivalents, über die Verfassung, und - Einbringung derselben. EX. No. 68, S. 266. Beleuchtung der äußern. Localitäten in den Fenou assetis-Casernen, die Brennstoffs - Gebühr für dieselbe wird festgelegt. XIX. No. 189, S. 511. und Beheizung der Gensd'armerie-Casernen, Flügel- und - Zugs-Kanzleien betreffende Verpflichtungen. XIX. No. 190, S. 512. 1 XXIII. No. XV. No. 137, VI, -- -XXII, XXIV.