Erdély koronaországot illető Országos Törvény- és Kormánylap - Landesgesetz und Regierungsblatt, 1852
IT VIII. No. 67, Beleuchtung der Gensed'armerie-Flügel-Kanzleien in den Sommermonaten betreffend. XXIV. No. 240, E. 598. Bequartirung siehe auch Einquartierung, Bequartierungs- Vorschrift für das k. k. Militär. S. 220. - - für das k. fk. Militär, Nachtrag zu dem Ausweisen. derselben. XXIII. No. 228, S. 576.. Bergbau-Betrieb, dessen Atenge Ueberwachung wird angeordnet. XIV. No. 126, S. 393. Vetr., Forst- und Salinen - Direction wird in Klausenburg errichtet. XII. No. 111, S. 345., Hütten-, Hammer - und Walzwerks - Arbeiter , betreff deren umtiefe Vorladungen in Strafangelegenheiten. XX. No. 196, S. 523. „Vettinnfe Nachrichten von Staats- und gelehrten Laien”, in Berlin erscheinendes Tagesblatt, wird verboten. HHIP. No. 215, S. 562: Bettenbewußung3- Gebühr , als solfe ist die Hälfte der Schlafgeldgebühr in Anspruch zu nehmen. XV. No. 147, S. 418. Ventiulme in Abrudbanya wird aufgestellt. XXIII. No. 223, S. 567. Bier, Abänderung der reiefiten Bestimmungen über die Verzehrungssteuer davon. XXVI. No. 268, S. 682. Bilbao, daselbst wird zum Vice-Consul Leandro John ernannt. XIII. No. 115, S. 347. Bilder auf Papier, Tara für die Eingangsverzollung derselben wird festgesegt. XVI. No. 158, S. 430. Bergungen von Verbrauchs-Abgaben, Vorschrift darüber. 77, E. 3077 Branntweinerzeuger, gewerbemäßige und vormals nicht unterthänige , Abfindungen mit denselben sind gestattet. VII. No. 60, S. 183 und XII. No. 106, S. 340. Brennstoffs-Gebühr für die Beleuchtung der äußern Localitäten in den Gens8d'armerie-Casernen wird festgesetzt. XIX. No. 189, S. 511. „Buda-Pesti-Hirlap“ wird zur amtlichen Zeitung erklärt. XXVI. No. 269, S. 689. „Budelmeyer-Zeitung“ wird verboten. XXIV. No. 231, S. 591. Bücher, illirische und wallachische, betreff deren Einfuhr. VII. No. . 56, 6. 181.„Revisions-Commissionen, die Hauptzollämter bei welchen folfe aufgestellt sind, werden benannt. HHI. No. 212, S. 541. E. Sarfalet am Vorgebirge der guten Hoffnung, daselbst ein unbesoldetes Consulat errichtet. XIX. No. 186, S. 510. Cautions-VErlag für Herausgabe einer periodischen Dritschrift positichen Inhaltes ; die Cassen, bei welchen derselbe stattzufinden hat, werden benannt. XVII. No. 168, S. 453. Centralamt zur Beaufsichtigung der freien Po-Seilfahrt, dessen Fottofreiheit betreffend. I. No. 2, S. 1. Centralcasse-Anweisungen, 3percentige, vom 1. Januar und 1. Juli 1849 und vom 1. Januar 1850 ausgefertigt, werden eingezogen. VII. No. 65, S. 217. Central-Leitung des Bauwesens wird reorganisirt. XXII. No. 210, Concept 8 - Beamte siehe Beamte im Finanzdienste, S. 539. Civil- Gerichte, über den Umfang deren Amtshandlungen. XIV. No. 130, S. 403. Civilkleider tragen, ist sämmtlichen Auditoren verboten. VI. No. 44, S. 146. Civil-Personen von Militärgerichten verhaftet, die Vergütung der Verpflegunge = und Ablieferungskosten für dieselben aufgehoben. VI. No. 45, S. 147. Coburg: a Gotha, Herzogthum , von den dahin abziehenden Vermögen.3. keine Abfahrtsgelder abgenommen. XII. No. 103, Concurs- und strafrechtliche Verhandlungen, deren sind einige den Handels- und Gewerbekammern von den Gerichtsbehörden mitzutheilen. XX. No. 198, S. 524. Sonistirtionu. Jernioten und Commandanten der Conscriptions- Depots, Einquartirung derselben. XI. No. 86, E. 318. Kommandanten der Haupts, Jetăuețtiu- und Sonittirtionu- Despots, Einquartierung derselben. HI. No. 86, S. 318. Communications- Anstalten, Aufstellung einer General - Inspection über dieselben. XI. No. 82, S. 314. Como - Rentenscheine, über deren Amortisirung. XV. No. 137, S. 411. Constantinopel, daselbst wird eine Assentirungs - Commission für österreichische Unterthanen aufgestellt. XVII. No. 172, S. 457. Consular-Dienst in Sardinien wird organisirt. XIII. No. 116, S. 347. Consulat, unbesoldetes, wird in der Capstadt am Vorgebirge der guten Hoffnung errichtet. XIX. No. 186, S. 510. Correspondenz mit fremden diplomatischen Missionen betreffend. XIV. No. 123, S. 388. Credits Abtheilung bei der Canvezrașrivalie in Triest wird errichtet. XVII. No. 181, S. 472. s Papiere, öffentliche, Verfahren mit Falsificaten derselben. XV. No. 141, S. 413. Curanden siehe Waisen. Curatels- Angelegenheiten, über das Verfahren der Militärgerichte bei foifen. VI. No. 38, S. 135. Dampfschiffahrt 38=Unternehmung des österreichischen Lloyd, dessen Verhältniß zur k. k. Staats-Postanstalt. VII. No. 53, S. 167. Deserteure, betreff deren Vermögens = Sequestration. XXVI. No. 250, S. 647. Ftenfootistift und der Finanzwache, Auszug aus derselben: „31. Rp. 49, S. Dienst- Taxe, davon sind die dffa bis 300 fl. befreit. XVIL No. 171, S. 456. Figefidalz darf auch zur Alaun-Erzeugung aus dem Arelande gegen den Zoll von 5 Kreuzer pro Centner eingeführt werden. XXIV. No. 234, S. 292. Fiftistu-Festcommiatiat zu Hermannstadt erhält den Titel eines x k. k. Distrietsamtes. V. No. 37, S. 134. Firsiminatstatte, als folfe wird die körperliche Züchtigung unter bestimmten Einschränkungen eingeführt. XX. No. 200, S.525. Doctorswürde, juridische, zur Erlangung derselben bildet das gesammte österreichische Strafrecht einen Prüfungsgegenstand beim ersten Jigotovns.. HHNI. No. 214, S. 561. Dritschriften, periodische, und politischen Inhaltes , die Cassen, in welchen der Caution8-Erlag für Herausgabe derselben stattzufinden hat, werden benannt. XVII. No. 168, S. 453. , betreff der bisher erlassenen Verbote von folfen. XXII, No. 217, S. 563. , Aenderungen des Zollverfahrens bezüglich der aus dem Auslande einlangenden. HHNI. No. 212, S. 541. fe et febrin Über den Splügen ist zollfrei. VII. 5.184 Mo. 57, auf der Straße von Villa nach Chiavenna ist zollfrei, VII. No. 59, S. 183. Durchfuhrwaaren, dem Sclei<handel damit an der Gränze von Galizien und russisch Polen soll durch wechselseitige Ueberweisung vorgebeugt werden. XV. No. 140, S. 412, S. Ehe, Normalalter zur Eingehung derselben für männliche Individuen wird festgelegt. XII. No. 104, S. 338. Ehen, Vorschrift über die Schließung derselben von baierischen Unteranen im Auslande und fremder Staatsangehörigen in Baiern: XVII. No. 173, S. 463. EH er Bewilligungs-Befugniß bezüglich des Militär - Polizei - Wachcorps N XI. No. !