Kirchliche Blätter, 1897. Mai -1898. April (Jahrgang 2, nr. 1-52)

1897-12-08 / nr. 32

° & ee . Ar. 32. eier jeden Mittwoch. Hermannstadt, den Dezember. . 1897. Adm­inistration WKrafft Hermann­stadt un­d ER Sr. FO geh­rl­lich­e Blätter­­ aus der eb. T Landeskirche A. B. in den siebenb. Landesteilen Ungarns Evang. Wochenschrift für die Glaubensgenossen aller Stände. Für das Inland: Für das Ausland: Halbjährlich Mt. 3.—. sHaib ji­h kiich für Ha­eu. — Inhalt: Vorstellung des Landeskonsistoriums an das T. 1. Gesamt-Ministerium betreffend den Gelegentwurf über die Ortsnamen. — Nachrichten aus Schule und · .Kirche·—Bücherschau. in RESELLER ER we Vorstellun­g des skan­d eakion­sistariiuns an das kru.Gesamt-Ministerium betreffend d­en Ge­­setzentwurf über die Grikjån­aineir An das hohe ?. u. Gesamt-Ministerium zu Handen Str. Exzellenz des Den Baron Desiderius Banffy, F. u. M­inisterpräsidenten,­­ 3. 2889/1892. Hohes u. lit Ministerium! Am 8. d. M. hat Seine Exzellenz der Herr Inner­minister dem hohen Abgeordnetenhause einen Gelegentwurf „betreffend die Gemeinde- und andere Ortsnamen vor­­gelegt, der dem Verwaltungsausschuß des Hohen Hauses zur Vorberatung überliefen, von diesem bereits am 14. November beraten und zur Annahme empfohlen wurde und höchstwahrscheinlich auch demnächst an die Tagesord­­nung des Hohen Abgeordnetenhauses gesegt werden wird. Obgleich die Na­chheit Dieses Vorganges, zusammen­­gehalten mit der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes einer­­­seits, andererseits mit der völligen Überraschung, welche dieser Geiäßentwurf für das Land bereiten mußte, eine sorgfältige und die Tragweite desselben nach allen Seiten ruhig und unparteiisch abwägende Prüfung seines Textes und seiner Motive vor der Verhandlung desselben im Plenum des hohen Hauses nicht bloß empfohlen, sondern zur verantwortlichen Pflicht gemacht hätte, scheint es doch, als ob die möglichst schleunige Annahme desselben für ein höheres Interesse angesehen werde, als daß, wenn er zum Gefege geworden, der willige Gehorsam der Staats­­bürger demselben den heilsamen Erfolg auch sichere­­r­gebenheit unterschriebene Landeskonsistorium der evang. Kirche U. B. in den siebend. Landesteilen Ungarns in seinem Gewissen gezwungen und in Gemäßheit der ihm durch unsere Kirchenverfassung auferlegten Pflicht, mit forgen zu helfen, daß die geseßmäßige Öffentliche Freiheit und die Rechte dieser Kirche gewahrt und ihre Stellung zu dem Staate, dem alle ihre Gläubigen angehören, nicht zu ihren Ungunsten verändert werde. Sie bedauert diese Nötigung umso mehr als seit jenen alle kirchlichen Streife des Vaterlandes mehr oder weniger tief aufregenden" Verhandlungen der hohen Legislativ über die sogenannten kirchenpolitischen Gehege nach dieser Richtung Hin und auch für sie eine Zeit verhältnismäßiger Nähe eingetreten schien, und sie sich dessen bewußt ist, seit jene Gefjege sanktioniert sind, wie schwer auch sie, dieselben nach mehr als einer Seite hin empfinden mußte, der Durchführung Derselben seinen Widerstand geleistet, sondern aufrichtig versucht zu haben, den erhöhteren Auf­­gaben ihrer vom göttlichen Stifter des Christentums em­­pfangenen innern Mission auch unter den neuen, schiwie­­tigeren Verhältnissen zu entsprechen. Ohne Verdroffenheit hat sie seither auch an der Millenniumsfeier teilgenommen und eg al ihr gutes Recht angesehen, in allen ihren Kirchen und Schulen den zu rühmen, der ein Jahrtausend hindurch mit seinem Segen die Bildung und Erhaltung des staatlichen Gemeinwesens begleitet, in dem auch je bisher und in den siebenbürgischen Landesteilen seit vierthalb­­hundert Jahren im Wesentlichen ungestört, gesicherten­­ Schuß für ihre Kulturarbeit gefunden. Nie noch bis zum heutigen Tage wurde die Ent­­­­deckung gemacht, daß die altehrwürdigen Namen ihrer So erwächst denn für alle diejenigen, deren Rechts-­­ Gemeinden ein Hindernis seien für eine gerechte und gedeihliche Staatsverwaltung und der Gebrauch dieser Namen in den in ihren Schulen — auch sogar mit Ge­­nehmigung der Regierung — gebrauchten Lehrbüchern eine Gefahr für das bürgerliche Gemeinwesen, die ohne Verzug zu beseitigen das Staatsinteresse fordere. Und doch scheint dies der Fall gewesen zu sein, und Lebensverhältnisse dieser Gelegentwurf berührt, der Anlaß und die Pflicht, denselben ihrerseits mit allem Ernfte zu prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung mit der Treue, die sie sich und dem Staate schulden und zugleich mit dem Freimut, der gestattet ist, auch auszusprechen. Zahlreiche Kreise treuester Staatsbürger fcn­den sich soeben an, dies zu thun. Um ihre Neihe mit einzutreten,­­ wenn man den nachstehenden Gelegentwurf im Ganzen sieht sich zu seinem tiefen Bedauern auch das in aller­gr­­und Einzelnen betrachtet.­­ N A

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