Kirchliche Blätter, 1908. Mai -1909. April (Jahrgang 13, nr. 1-52)

1909-01-28 / nr. 39

« Dr. 39. Hermannstadt, den 28. Januar 1909. Hirchliche Blätter eek A. B. in ven Roch: Landesfeilen en Evang. Wocenschrift für die Glaubensgenosssen aller Stände. Erscheint jeden Donnerstag. aus Der ev. Für das Inland: halbjährlich K. 3.—. Mai—Ost., Nov.— April: Administration: W. Kraft, Hermannstadt. NEE KENN RER XU. Jahrg. Für das Ausland: Halbjährlich Mt. 3.— Mai—GHft., Nov. — April. Eu Iuhalt: Bialm. — Besic­offene Worte. — Zur Konginafrage und zur Abänderung des &.-U. XIV aus 1898. — Wie ich e3 3 sehe. _ Bibelstunden. _ Ostar Wilde, De profundis. — Nachrichten aus Schufe und Kirche. — Anzeigen.­­ « Psalm, Du bist müde vom Leiden. Deine Augen macht die Freude weinen Und der Anblick der Trauer findet dich stille. Du willst die Freude nicht sehen, Die an deinem Hause vorbeizieht. Du mendest dich von der Freude jäh ab, Denn du iffest das Brot der Trauer. Trägst du feine Sehnsucht mehr? Sehnsucht nach den Farben der Erde? Siehe, der Herr ließ die Freude mah­len, Die die Blumen ließ er sie wachsen. Der Herr schuf die Blumen und die Freude. In ihren Farben schuf er sie gleich Schwertern. Der Herr breite die Freude vor deine Füße. Der Herr heile, deine Seele mit dem Hauch seiner Güte. Josef Lehrer. Derschollene Worte. (Aus der Vorrede des Handbuches der praktischen Philosophie von J.F.Fries.Jena den 7.Oktober 1817.) Laßt unstren bleiben der from­men Begeisterung­­ glaubender und hoffender Liebe,welche Jesus der Gekreuzigte den Menschen lehrte-aber nicht der leidenden Liebe in schmachtender Sehnsucht,sondern derjenigen,die in dem erhabenen Gefühl der Menschenwürde lebt Achteteuch untereinander,und achte ein jeder die Menschheit in ihm selbst,auf daß ihr treu befunden werdet dem Geiste der Gerechtigkeit und einem neuen Geist der Ehre.Dies ist die Erneuerung des heiligen Geistes,welche Euch Not­­ tut,daß durch die Macht des Geistes der Ehre der Mensch in sittlicher Kraft erstarke,lerne in Gottergebenheit die Aufopferung für Wahrheit,Recht und Vaterland;daß durch die Macht des Geistes der Ehre ein kräftig und gerechtes öffentliches Leben in un­ser ein Volk sich gestaltet Wird es dann aber mitn­is Deutschen zum Besseren kommen ? > Ihr Sünglinge wißt wohl, daß geschrieben steht: der Glaube am­ Berge verjegen! Dadurch wird es werden, daß SHr glaubt und Eu nicht irre machen laßt durch irgend einzelnen falschen Anschein. Die Hoffnung ist die Bildnerin des Volksgeistes, und die Völker werden, was sie in gutem Selbstvertrauen aus sich selbst machen. Herausmodern werden bald aus unserm Volke die in pinselnder und frömmelnder, in lachender und spottender Rede, in Lüge und Betrug, in Anmaßung und Schleicherei etwa noch stehenden Organe feiner Selbstverachtung und Selbstschändung — dem gerechten Geist im Volke werden sie allein die Stelle laffsen — so Ihr im Glauben lebt! Darum ist es Eure heilige Pflicht, Ihr Deutschen, daß Ihr an.des deutschen Volkes Geist glauben lernt und ihm vertraut ! wa ı Zur Koniärınende und zur Abänderung es 8.3. XIV aug 1898. “ R. Über diese wichtigen Fragen, die seit einiger Zeit die öffentliche Weeinung lebhaft beschäftigen und in ihrer Art be= beachtenswerte Beiträge liefern zur Charakterisierung des gegenwärtig immer unverhüllter hervortretenden Eler­ialen Re­­gimes in unserem Vaterland, lesen wir in Ar. 1 und 2 des „Protestans Egyhäzi 6s Iskolai Lap“ treffliche Ausfüh­­­­rungen, deren Inhalt wir in seinen Hauptzügen des allgem­einen Interesses wegen, das sie beanspruchen, hier folgen lassen. Zunächst wird darauf hingewiesen, daß die Kongrua­­regelung der niederen fath. Geistlichkeit eine unaufschiebbare Notwendigkeit sei. Wenn also von protestantischer Seite gegen den Entwurf Stellung genommen werde, geschehe es lediglich aus dem prinzipiellen Gesichtspunkte der Rechts­­gleichheit und aus Rücsicht auf das Interesse des Staates. Nach § 1 des Gejegentwurfes sind für die Kongrua­­regelung der niederen Geistlichkeit (römisch­, griechisch­­und armenisch-katholische) jährlich 3,200.000 K notwendig. Hievon würden 700.000 K aus den Einkünften der oberen Geistlichkeit und 1,200.000 K durch den Religionsfond­­bedeckt. Der Rest von 1,300.000 K müßte von der Staats­­kasse übernommen werden. fie die ganze Frage hauptsächlich dreht. Das sind die Punkte des Gelegentwurfes, um die | N /

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