Kirchliche Blätter, 1921 (Jahrgang 13, nr. 1-49)

1921-01-15 / nr. 3

I. P% | A­8 c. j­s | « E­ER = | 5 ” BL 2 10 ° — verstehen­ sind die Mannschaftspersonen vom Feld­­webel abwärts, für deren Enthebung die Bestäti­­gungen nach Modell D, 1 zu verwenden sind, während für Die Enthebung derer, die Reserveoffiziere sind, Nameng-Tabellen anzulegen sind. Schaftspersonen hat folgenden Wortlaut: Das Modell D, 1 zur Enthebung für Mann- Evang. Landeskirche A. B. in Siebenbürgen. « Biserica lutheranä ev. A. C. in Ardeal. Evang. Presbyterium A. B. in Presbyterium lutheranä ev. A. C. in Rresbyt.-Nr... .... ON RER, 1921. 4 Beftätigung — Certificat durch, welche der Unterzeichnete, . ....... "....... ‚als prin care subsemaful:'... 2 2.2... ca prese- Vorfiger des evang. Presbyteriums A.B. in... ‚dinte al presbyterium ului’ev. A. B. in bestätigt, daß Herr ........ ,geboren in der Gemeinde certific ca domnul : 2. ...... „ näscut in comuna ...... «:,ausdemKontiiigent........ ·....-....., din contingentul "Grad eines gradul- de dem Refrutierungsbezirk ‘cercul de recrutare .. .... ...... das Amt ocupa functiunea des Jahres befleidet und fü­r den regelmäßigen si­este absolut indis­ ‚Gang des Dienstes absolut unentbehrlich ist und daher pensabil functionarei regulate a serviciului in timp von der Einberufung zu den Waffen fü­r die Mobilisierung ‚de campanie si urmeaza a fi dispensat de chemarea ‚sub arme pentru mobilizarea anului 1921—1922, (L. S.) x GereulDeReerutare 7... Susnumitul sa prezentat astäzi . ... ‚oprindu-se duplicatul acestui certificat. Setul Bfr. de necrutare si mobilizare. Die Tabelle zur Enthebung für Reserveoffiziere hat folgenden Wortlaut : . «Evang. Landeskirche U.­B. in Siebenbürgen. Evang. Presbyterium U. B. in Presbyt.­Nr.. ... , —i­­.der·Angestelluan­­ de.evin­g.f... —­­,de-functionalista............ ev.A.().in.. Befreiung von der Mobilisierung fü­r das Jahr 1921—1922 ! Unter den „betreffenden Behörden,“ welche die­­ Berehgu­ngen und Berzeichnisse auszustellen haben, auf Grund der Mobilisierungsverordnung für­­ Zivilbehörden sinngemäß zu verstehen die Presby­­­terien bezw. deren Vorfilter. Die Dokumente sind mit der Geschäftszahl und dem Amtssiegel der aus­­­stellenden Behörde zu versehen. Für die Ausfertigung ist Der Unterzeichner (Vorfiger des Presbyteriums) verantwortlich. x zugestanden. Die zurzeit der Ausstellung der Be- Der Chef des Mobilisierungsbüros des Neku- Dokument nach Modell D, 1. Wenn das Amt und. die das Recht auf Enthebung von der Mobilisierung Die Enthebung wird solchen Angestellten nicht Stätigungen und Verzeichnisse zu den unter den Waffen stehenden Kontingenten oder­­ zu den zwei ersten Ergänzungsjahrgängen gehören (e3 ei denn, daß sie unter einem anderen Titel enthoben sind). Vierungsbezirkes prüft das zur Vidherung­ vorgelegte das Kontingent des Betreffenden zu denen gehören, gemäß den Bestimmungen der Mobilisierungsver­­ordnung für Zivilbehörden gewähren, wird er das Visum erteilen. Ein Exemplar des Dokumentes wird vom Nefritierungsbezirk zurückbehalten, der es nach Erteilung des Visums dem zuständigen Truppen­­körper vorlegt. Das­ andere ebenfalls mit dem Dajum versehene Exemplar wird dem betreffenden Angestellten ausgefolgt, der es innerhalb 5 Tagen seiner vorgelegten Behörde, die das Dokument aus­­gestellt hat, unter persönlicher Verantwortung zur Aufbewahrung zu übergeben hat. Äh­nlich­­ ist der Vorgang auch­ bezüglich der Reserveoffiziere. Die ausstellende Behörde hat ein Namensverzeichnis in zwei Exemplaren mit Nac­­­Hivilamtes anzufertigen und mittelbar dem Kriegs­­ministerium (Großer Generalstab — Marele Stat Major) in jedem Jahr bis spätestens zum 31. De­­zember vorzulegen. Der große Generalstab wird weiß des Ranges, des Truppenkörpers und des Diese Verzeichnisse überprüfen und die Enthebungen ‚ für welche die ............ pentru cari­se angesucht wird, zusammengestellt laut Artikel 46 der nie entheben. ift, eingetragen bei inseris la­­ find -- Biserica lutherana ev. A. C. in ‚Ardeal. Presbyterium lutherana ev. A. C. in re een ......... ,judetul soljojtädispenzämobjlizarepeanii11921——19225ntoomjtconformart.46din Regulamentul de Mobilisierungs-Verordnung für Zivilbehörden. mobilizare pentru autoritatile civile. - Berzeichnis — Tablon , II er (l«.s.)......·....... S VorsitzerdesPreöbyteriumö.— presedinte al presbytetiumului. “>

Next