Kirchliche Blätter, 1921 (Jahrgang 13, nr. 1-49)

1921-11-26 / nr. 44

— 1835 — das Andenken Brufenthals zu wahren, sondern das­­jenige unseres ganzen Bolfes. Hermannstadt betrachte das Brufenthalische Museum nicht nur als das feine, sondern als das Gesamtgut unseres Volkes, welches darauf stolz zu sein ein ganzes Recht hat. Deshalb haben wir mit der Erhaltung und Pflege des Museums nur unsere Pflicht erfüllt. Nach einigen Mitteilungen hob V­orsigender um 12 Uhr mittags die Sigung auf und beraumte die nächste für Sonnabend, 10 Uhr vormittag an. Vierte Bollfigung. Sonnabend, den 12. November wurde um­ 10 Uhr vormittags die vierte Vollfigung von Bischof D. Teutsch eröffnet. Der dritten Lesung des neuen Disziplinargefeges folgte die namentliche­­ Abstimmung, die dessen einstimmige Annahme ergab. Hierauf stellte der Vorfigende das „Gefäß über die Bewilligung einer außerordent­­lichen Teuerungszulage für die Ange­­stellten“ auf die Tagesordnung. Der Referent des Besoldungsausschusses, Bürgermeister Dr. Goriß, empfahl die Annahme des Gesäßes mit der Be­­gründung, daß die beantragte 50 Yo ige Teuerungs­­zulage das Mindestmaß dessen sei, was die Landes­­kirche zur Linderung der Notlage ihrer Angestellten zu tun verpflichtet sei, und daß die Durchführung des Gesehes ohne Ueberspannung der Leistungs­­fähigkeit möglich sei. Im Namen des Besoldungs­­ausschusses stellte er zum Gefeh die Zufaanträge, daß auch die Vertretungsgebühren um 50 %­ erhöht werden sollten und daß es den Gemeinden freizus­­tellen sei,­ diese außerordentliche Teuerungszulage rückwirkend vom 1. Oktober 1920 an zu zahlen. Er betonte, daß der Besoldungsausschuß seinen Annahme-Beschluß einstimmig gefaßt habe und erwarte, daß auch die Landeskirchenversammlung sich bereit zeigen werde, der Not ihrer Angestellten abzuhelfen. Die hieran sich anschließende Generaldebatte gehörte zu den lebhaftesten der 29. Landeskirchen­­versammlung. Es war das schon aus dem Grunde zu erwarten, weil die Mehrheit der Bezirfsver­­sammlungen (8 von 10) die Vorlage des Landes­­konsistoriums abgelehnt hatte. Die Aussprache ge­­staltete sich aber insbesondere dadurch, daß Landes­­konsistorialrat Dr. Ipsen (Mediarch) der Ver­­sammlung eine Gegenvorlage unterbreitete, zu einer bewegteren. Es war der Entwurf zu einem neuen Besoldungsgeseß, der, mit Verwerfung des im 1920 iger Besoldungsgejeg angenommenen Grund­­tages einer Angleichung der Bezüge unserer kirchlichen Angestellten an die der gleichstehenden staatlichen, als ordentliche Bezüge nur einen Grundgehalt, Familienzulagen und ein Ouartiergeld normierte ; d­iese Bezüge seien dann nach drei Wohngebieten [1. Hermannstadt und Kronstadt, 2. die andern Städte, 3. die Landgemeinden] abzustufen und nach den jeweiligen Teuerungsverhältnissen, die durch Führung von Teuerungstabellen festgestellt werden müßten, zu bemessen.­­.. » Dr."Ipsen schlossen sich Dr.Dienesch (S.­Reen)und Dr.Knall(Bistritz)an,insoweit auch Schneidermeister Theil(Mediasch),als auch er ein neues Besoldungsgesetz forderte,das eine indi­­­vidualisierende Bemessung der Bezüge festsetzen­ solle. Für den Antrag des Besoldungsausschusses traten außer dem Referenten auch Bürgerm­eiste an Leoni­hardt(Schäßburg),Vizegespan Servatius (Kronstadt),Landeskirchenkurator D.Walbau­m, Landmann Binder(Schaas),Architekt Schuller (Kronstadt),Landeskonsistorialrat Dr.Orendi (Hermannstadt),Frau Bü­rgerm­eister Schnell (Kronstadt),Landeskonsistorialrat Markus(Schäß­­burg),bedingungsweise auch Landwirt Hammrich (Großprobstdorf)ein.Sie hielten den»Augenblick nicht für günstig, aber grundlägliche Änderungen des Besoldungsgejeges — die übrigens auch gar nicht auf die Tagesordnung gejeßt seien — zu ver­­handeln, weil dadurch die beabsichtigte rasche Hilfe­­leistung zum Nachteil der Angestellten hinausge­­hoben würde; es handele sich um eine augen­­blickliche Abhilfe, die als ein Gebot der Notwendig­­keit erscheine und die in dem vom Landeskonsistorium und dem Besoldungsausschuß beantragten Ausmaß es gewährt werden künne, wenn man nur recht wolle. Die Verhandlungen zogen sich bis in die Nach­­mittagsigung hinein, endeten aber schließlich doch damit, daß der Segenantrag Dr. Ipsens abgelehnt und die Vorlage des Landeskonsistoriums mit den HBufaßanträgen des Besoldungsausschusses zur Grund­­lage der Spezialdebatte angenommen wurde. An­­schließend daran wurde auch der Gefegentwurf über eine außerordentliche Teuerungszulage für die Nuhe­­gehaltsempfänger und für die Witwen und Waisen ehemaliger Angestellten, desgleichen die Vorlage des Landeskonsistoriums über die Bedeutung dieser Er­­fordernisse als Grundlage der Einzelberatung an­­genommen. Verantwortlichkeit . In den Augenblick, wo diese Zeilen geschrieben werden, hat die Landeskirchenversammlung wahr­­scheinlich schon über die Sache, um die es ich handelt, entschieden. Troßdem dürfen die Aus­­führungen, die unter dem Schlagwort „Verant­­wortlichkeit" in Nr. 41 der „SK. BL“ erschienen sind, grundläglich nicht ohne Erwiderung bleiben. Mit Schlagworten zu arbeiten ist sonst unter uns nicht üblich. Denn das Schlagwort rückt eine Sache in ein grelles Licht, ein Schlaglicht, wobei dann freilich die übrigen Seiten dieser Sache im Schlagschatten bleiben. Jedes Schlagwort it ein­­seitig. In dem erwähnten Artikel wird die Frage, ob die Einzelgemeinde für ihre eigenen Bedürfnisse aufkommen soll, einseitig unter das Licht des Schlag­­worte­s Verantwortlichkeit” gestellt und es soll danach ein Segen für die Landeskirche sein, wenn die Verantwortung für ihre eigenen Bedürfnisse der Einzelgemeinde aufgeladen wird. Das könnte der Fall sein unter 3 Voraussegungen.: Ersten

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